Förderung solarthermischer Anlagen Aktuell angebotene Förderprogramme. 08. Juni 2010, TripleZ, Essen Rüdiger Brechler, EnergieAgentur.

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1 Förderung solarthermischer Anlagen Aktuell angebotene Förderprogramme 08. Juni 2010, TripleZ, Essen Rüdiger Brechler, EnergieAgentur.NRW, Wuppertal

2 Übersicht Zuschüsse von Bund und Land NRW Bund: Land: Innovationswettbewerb Energie.NRW Land: Kreditprogramme der KfW Folie 2

3 Solarthermische Anlagen: Zuschüsse von Bund und Land NRW Bund: Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien des BMU Basisförderung: - 60 je m² Kollektorfläche, mindestens 410 für Anlagen zur Warmwasserbereitung (im Neubau: 45 je m², mindestens 307,50 ) je m² Kollektorfläche für Anlagen zur Heizungsunterstützung, zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung - Anlagen größer 40 m² in Ein- oder Zweifamilienhäusern werden ab dem 41.m² mit 45 Euro je m² gefördert (im Neubau: 78,75 je m², ab dem 41.m² 33,75 je m²) - 45 je m² Kollektorfläche für Erweiterungen von Solaranlagen Der Antrag auf Basis-Förderung ist innerhalb von 6 Monaten nach Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Das MAP wurde zum gestoppt. Fortsetzung 2011 vorgesehen. Folie 3

4 Solarthermische Anlagen: Zuschüsse von Bund und Land NRW Bund: Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien des BMU Bonusförderung: - Bei besonders guter Wärmedämmung des Wohngebäudes zusätzlicher Effizienzbonus bis zur Höhe der Basisförderung für den Austausch eines bisher betriebenen Heizkessels ohne Brennwerttechnik (Brennstoff Öl oder Gas) durch einen neuen Brennwertkessel, wenn gleichzeitig Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung installiert wird Kesseltauschbonus (bis ) - 50 bei gleichzeitigem Einbau eines Pellet-, Hackschnitzelkessels, einer Holzvergaseranlage oder Wärmepumpe, die über dieses Programm gefördert wird - Kombinationsbonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen - Solarpumpenbonus für besonders effiziente Heizungs-Umwälzpumpen Umwälzpumpenbonus (bis ) Kombinations- und Effizienzbonus sowie der Kesseltausch- und Effizienzbonus sind nicht miteinander kumulierbar. Anlagen zur Heizungsunterstützung müssen mind. 7 m² Vakuumröhrenkollektor und mind. 50 l/m² Pufferspeicher oder 9 m² Flachkollektorfläche und 40 l/m² Pufferspeicher aufweisen. Das MAP wurde zum gestoppt. Fortsetzung 2011 vorgesehen. Folie 4

5 Solarthermische Anlagen: Zuschüsse von Bund und Land NRW Land NRW: progres.nrw, Programmbereich Markteinführung 200 /m² Kollektorfläche für Solarkollektoranlagen in Passivhäusern, in 3-Liter-Häusern in Solarsiedlungen, in Gebäuden mit mehr als 2 Wohneinheiten, als Verbundanlage für die Versorgung mehrerer Gebäude (auch mit ein oder zwei WE), in Gewerbebetrieben und als Multiplikatoranlagen. 300 /m² Kollektorfläche für die Erzeugung solarer Prozesswärme in Verbindung mit Vakuumröhrenkollektoren. Der Förderhöchstbetrag aus diesem Programm ist auf einen Anteil von 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beschränkt und wird ggf. bis zu diesem Maximalanteil gekürzt!! Thermische Solaranlagen mit einer Mindestkollektorfläche von 10 m² bei Flachkollektoranlagen und 6 m² bei Vakuumröhrenkollektoren (bzw. 4 oder 2,5 m² in Passivhäuser oder 3-Liter-Häusern innerhalb der 50 Solarsiedlungen in NRW oder 100 Klimaschutzsiedlungen in NRW). Förderung gilt nicht für Neubauten, deren Baugenehmigung aus dem Jahr 2009 stammt. Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig. Förderanträge können bis zum gestellt werden. Folie 5

6 Energieinnovationen : Wettbewerb Energie.NRW Land NRW: Wettbewerb Energie.NRW als Bestandteil des Programms progres.nrw, Programmbereich Innovationen (Start: ) Ziele: Generierung innovativer Produkte und Verbesserung energetischer Prozesse in NRW - 3 Wettbewerbskategorien: 1. Forschungs- und Entwicklungsprojekte z.b. im Bereich erneuerbarer Energien in Unternehmen, 2. Infrastrukturvorhaben, 3. sonstige Vorhaben ( wildcards ) - Antragsberechtigt: Wirtschaftsunternehmen, Hochschulen/ Forschungseinrichtungen, Kommunen und deren Einrichtungen und Verbände mit Sitz in NRW - Art der Förderung: Anteilsfinanzierung (Zuschüsse, teilweise auch rückzahlbar) - maximale "Beihilfeintensitäten : für Kleinunternehmen bis zu 70% für Einzelprojekte, bei Kooperationsprojekten bis zu 80%; für Großunternehmen bis zu 50% (Einzelprojekte) bzw. 65% (Kooperationsprojekte) Vorschläge/Projektskizzen müssen bis zum eingereicht werden. Projektauswahl bis durch unabhängige Fachjury bis Ende , Einreichung der Förderträge für ausgewählte Projekte bis Folie 6

7 Solarthermische Anlagen: Kreditprogramme der KfW-Mittelstandsbank KfW-Programm Erneuerbare Energien - Programmteil Premium (KfW-Programme Nr. 271 oder Nr. 281 für KU) Zinsverbilligtes Darlehen ab 2,10 % eff. für Kleine Unternehmen (KU), ab 2,36 % eff. für KMU, für große Unternehmen nur bei besonders förderwürdigen Maßnahmen u.a. für Solarthermie, (Stand: ) Solarkollektoranlagen ab 40 m² Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung und/oder Heizungsunterstützung in Gebäuden mit mehr als 2 WE oder in Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m² Nutzfläche oder zur Bereitstellung von Prozesswärme oder zur solaren Kälteerzeugung. Auszahlung 96%, bis max. 10 Mio., Tilgungszuschuss in Höhe von 30%. Zinssatz bonitätsabhängig, auch bei Privatpersonen. Laufzeit bis zu 30 Jahre; 1 bis 5 Jahre tilgungsfrei je nach Laufzeit; Sondertilgung möglich. Beantragung erfolgt über die Hausbanken! Folie 7

8 Danke... für Ihre Aufmerksamkeit! Rüdiger B rechler EnergieA gentur.nr W Contractin g Tel / Fax / brechler@ energieag 30 entur.nrw rgieagent ur.nrw.de /contractin g Folie 8

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