Vom 2. Juni In der Überschrift wird das Wort Informatik durch die Worte Digitale Geistes- und Sozialwissenschaften ersetzt.
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- Philipp Dunkle
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1 Neunte Satzung zur Änderung der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Informatik im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Vom. Juni 06 Aufgrund von Art. 3 Abs. in Verbindung mit Art. 8 Abs. und Art. 6 Abs. des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Änderungssatzung: Die Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Informatik im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang an der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg vom. Juli 008, zuletzt geändert durch Satzung vom. Juli 0, wird wie folgt geändert:. In der Überschrift wird das Wort Informatik durch die Worte Digitale Geistes- und ersetzt.. In wird das Wort Informatik durch die Worte Digitale Geistes- und ersetzt. 3. wird wie folgt geändert: a) Abs. wird wie folgt geändert: aa) Das Wort Informatik wird durch die Worte Digitale Geistes- und ersetzt. bb) Das Wort Erstfach wird durch das Wort Zweitfach ersetzt. cc) Die Zahl 80 wird durch die Zahl 70 ersetzt. dd) Die Worte zuzüglich des Moduls Bachelorarbeit im Umfang von ECTS- Punkten werden gestrichen. b) Abs. erhält folgende Fassung: () Im Fach Digitale Geistes- und erwerben die Studierenden grundlegende Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Digitalen Geistes- und, einschließlich der entsprechenden Methoden und informationstechnologischen Grundlagen. Durch die Verbindung von wesentlichen Grundkenntnissen der Digitalen Geistes- und werden in Kombination mit einem Erstfach die Voraussetzungen für ein weit gefächertes berufliches Tätigkeitsspektrum gelegt.
2 c) Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) Das Studium Digitale Geistes- und im Zwei-Fach- Bachelorstudiengang soll fachübergreifende Methodenkompetenzen vermitteln und zur eigenständigen anwendungsorientierten Lösung geistes-, sozial- und kulturwissenschaftlicher Fragestellungen mithilfe ausgewählter Technologien befähigen erhält folgende Fassung: Umfang und Gliederung des Zwei-Fach-Bachelorstudiums Digitale Geistes- und sowie Art und Umfang der Prüfungen bestimmen sich nach der Anlage.. erhält folgende Fassung: Für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung müssen im Fach Digitale Geistesund die Module Grundlagen der Informatik, Mathematik und Kernmodul : Einführung in die Digitalen Geistes- und nachgewiesen werden wird gestrichen. Der bisherige 7 wird zu Nach 6 (neu) wird folgende Anlage angefügt:
3 Anlage: Studienverlaufsplan Zwei-Fach-Bachelor Digitale Geistes- und Modulbezeichnung Grundlagen der Informatik Mathematik Theoretische Informatik Grundlagen der Logik in der Informatik Mathematische Modellbildung und Statistik Kernmodul : Einführung in die Digitalen Geistes- und Lehrveranstaltung Workload-Verteilung pro Semester in ECTS- Faktor SWS Gesamt Punkten Art und Umfang der Prüfung Modulnote ECTS V Ü P S Grundlagen der Informatik 3 7, Grundlagen der Informatik 3 nach FPO Informatik BA/MA nach FPO LA Informatik Mathematik für Naturwissenschaftler 4 nach FPO LA Informatik Theoretische Informatik für Wirtschaftsinformatik und Lehramt Theoretische Informatik für nach FPO LA Informatik Wirtschaftsinformatik und Lehramt Grundlagen der Logik und Logikprogrammierung Grundlagen der Logik und Logikprogrammierung nach FPO Informatik BA/MA Mathematische Modellbildung und Statistik für Naturwissenschaftler 3 Mathematische Modellbildung nach FPO LA Informatik und Statistik für Na- turwissenschaftler Einführung in die Digitalen Geistes- und Einführung in die Digitalen Portfolio (ca. Seiten) Geistes- und 3
4 Kernmodul : Nutzung digitaler Daten in den Geistes- und Kernmodul 3: Wissenschaft und Gesellschaft im digitalen Zeitalter Vorlesung Übung Vorlesung Übung Praxismodul Wahlpflichtbereich: Digitale Geistes- und in Theorie und Praxis gesamt: Klausur (90 Min.) Portfolio (ca. Seiten) Praktische Arbeit mit Dokumentation oder Praktikumsbericht (ca. 0 Seiten) Nach Maßgabe des gewählten Moduls Summe: , 39 Das Portfolio beinhaltet im gegenseitigen Zusammenhang stehende unselbständige Leistungen (Teilleistungen, wie z.b. regelmäßige Übungsaufgaben, Protokolle, Essays) zur Umsetzung einer einheitlichen Aufgabenstellung, die mit einer Note bewertet wird, die sich aus dem arithmetischen Mittel gewichtet errechnet. Die Module des Wahlpflichtbereichs überwiegend im Umfang von ECTS werden jedes Semester neu konzipiert, um sich nach den aktuellen Entwicklungen zu richten. Die Prüfungsleistungen richten sich jeweils nach den zu vermittelnden Kompetenzen. Das Qualifikationsziel des Wahlpflichtbereichs liegt darin, den Studierenden zu ermöglichen, sich in einem oder mehreren Schwerpunktbereichen ( Sprache und Text, Medien und Bild, Gesellschaft und Raum ) zu vertiefen und sich im Hinblick auf das zukünftige Berufsfeld ein besonderes Profil auszubilden. Art und Umfang der Prüfung sind abhängig vom jeweils gewählten Modul und dem Modulhandbuch zu entnehmen. Mögliche Prüfungsleistungen sind: Klausur (60-90 Min.), schriftliche Hausarbeit (0- S.), Referat (-4 Min.), Essay (3- S.), Protokoll (-3 S.), Übungsaufgaben (3 Aufgaben mit je 3 S.). Für die Endnote wird die am besten benotete Leistung aus den beiden Modulen des Wahlpflichtbereichs gewertet. Der Modulkatalog wird vor Semesterbeginn ortsüblich bekanntgemacht. 4
5 Diese Änderungssatzung tritt am. Oktober 06 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die das Studium ab dem Wintersemester 06/7 aufnehmen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Erlangen-Nürnberg vom. Mai 06 und der Genehmigungsfeststellung des Präsidenten Prof. Dr.-Ing. Joachim Hornegger vom. Juni 06. Erlangen, den. Juni 06 Prof. Dr.-Ing. Joachim Hornegger Präsident Die Satzung wurde am. Juni 06 in der Universität Erlangen-Nürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am. Juni 06 durch Anschlag in der Universität Erlangen- Nürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der. Juni 06.
3. In 2 Abs. 1 Satz 2 werden das Wort gleichwertige durch die Worte nicht wesentlich unterschiedliche und die Zahl 34 durch die Zahl 35 ersetzt.
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