BLÜHSTREIFEN UND BLÜHFLÄCHEN IM ACKERBAU
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- Bärbel Kerner
- vor 6 Jahren
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1 BLÜHSTREIFEN UND BLÜHFLÄCHEN IM ACKERBAU Zweck und Funktion Blühflächen und -streifen dienen vor allem in struktur armen Agrarlandschaften als wichtige Nahrungsquelle sowie als Lebens- und Rückzugsraum für Vögel, Insekten, Kleintiere und Niederwild. Zur Optimierung ungünstiger Flächenzuschnitte oder ökologischen Aufwertung unrentabler Äcker bezüglich Standort, Zuschnitt oder Größe. Wildkräuterreiche, mehrjährige, artenreiche Blühmischungen sind ökologisch höherwertig, besonders günstig entlang von Hecken, Baumreihen oder Waldrändern v. a. im Bereich südexponierter trocken-warmer Standorte. Werden im Rahmen des Greenings gefördert als Stilllegung mit Faktor 1, als Puffer- oder Randstreifen mit Faktor 1,5; eine Kombination mit Agrar umweltmaßnahmen ist in einigen Bundesländern möglich. Aussaat: April bis Mitte Mai oder Mitte August bis September für die Herbstaussaat (Vorgaben der länderspezifischen Agrarumweltprogramme beachten). Pflege: Schröpfen im 1. Jahr in ca cm Höhe über dem Boden. Vorgaben des Greenings und der Agrarumweltprogramme sind zu beachten (z. B. kein Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses auf ökologischen Vorrangflächen von ); bei mehr jährigen Blüh mischungen sollte zum Ausgang des Winters in ca. 15 cm Höhe gemäht oder geschlegelt werden und dann wieder ab Mitte Juli, bevorzugt abschnittsweise.
2 Was beinhalten die Maßnahmen und welche ökologischen Vorteile bieten sie? Blühflächen und -streifen dienen vor allem in strukturarmen Agrarlandschaften als wichtige Nahrungsquelle sowie als Lebensund Rückzugsraum für Vögel, Insekten, Kleintiere und Niederwild. Mit ihrer häufig bis in den frühen Herbst andauernden Blüte fördern sie darüber hinaus verschiedene Ökosystemdienstleistungen, wie Bestäubung und Regulation von Krankheiten oder Schadorganismen. Blühstreifen können auch als Erosions schutzstreifen angelegt werden. Sie bereichern als farbenfrohe Streifen und Flächen das Bild der Agrarlandschaft und tragen zur positiven Außenwirkung der Landwirtschaft bei. Nutzen für die biologische Vielfalt Artenvielfalt, Artenschutz, Lebensraumvielfalt, Biotop vernetzung Nutzen für die Umwelt: Landschaftsbild, Wasserschutz, Bodenschutz, Klimaschutz Nutzen für den Betrieb: Eindämmen von Problemunkräutern auf Brach flä chen, Lebensraum für Nützlinge und bestäubende Insekten Standort und Lage Die Lage von Blühstreifen kann frei gewählt werden, nur auf Vorgewenden sollte keine Anlage erfolgen. Ökologisch besonders wertvoll sind Blühstreifen und -flächen entlang von Hecken, Baumreihen oder Waldrändern v. a. im Bereich südexponierter trockenwarmer Standorte. Problematisch sind dauerhaft nasse, kühle Standorte. Weiter aufwerten lassen sich Blühstreifen durch die Kombination mit Vermehrungshabitaten, wie beispielsweise Schwarzbrache streifen oder Lerchenfenstern. Dabei dienen die Blühstreifen als ein Nahrungshabitat für Insekten, Kleinlebewesen und Vogelarten. Blühstreifen können auch als Erosionsschutzstreifen angelegt werden. Ökologische Vorrangflächen, die mit Blühmischungen eingesät werden können Flächig (Faktor 1) Linear (Faktor 1,5) Brache Feldrand/ Pufferstreifen Mindestgröße 0,1 ha < 0,1 ha möglich Waldrand Breite 1 20 m 1 10 m övf ab Begrünung Pflege be schränkungen Dauer Beginn Antragsjahr Selbstbegrünung oder gezielte Begrünung bis 1.4. möglich (bei Begrünung im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen auch später) Mulch- und Mähverbot vom 1.4. bis 30.6.; keine Düngung, keine Pflanzenschutzmittel ab 1.8. Umbruch für Ansaat der Kultur des Folgejahres möglich go/biodiversitaet
3 Marksche Weg 1 Marksche Weg 2 Lage eines mehrjährigen Blühstreifens (gelbgestrichelte Fläche) Lage einer einjährigen Blühfläche (gelbgestrichelte Fläche) Vorteile von Blühstreifen und Blühflächen Öko lo gische Vorrangflächen (Rand- und Pufferstreifen sowie Stilllegungsflächen) können durch die Ansaat von Blühmischungen ökologisch weiter auf ge wer tet wer den. Das Über handnehmen von Problemunkräutern auf Brach flä chen kann ein ge dämmt werden. Eine Kombination von Greening- und Agrarumwelt maß nah men (AUM) ist in den meisten Bundesländern möglich. Dabei wird ein Festbetrag von 380,- /ha vom Förderbetrag (AUM) abgezogen. Vorteile Blühstreifen Optimierung ungünstiger Flächenzuschnitte; Untergliederung sehr großer Schläge Entlang unwirtschaftlicher, linearer Flächenbereiche (z. B. Baumreihe mit niedrigen Ästen; parallel zu Gräben mit Auflagen PSM-Einsatz) Stärkere Gewichtung beim Greening (Faktor 1,5) Vorteile Blühfläche Ökologische Aufwertung unrentabler (Standort, Zuschnitt, Größe) oder weit entfernter Flächen Flächensanierung durch Bodenruhe, Tiefen durchwurzelung und phytosanitäre Effekte Einfache Handhabung (keine vorgegebenen Breiten zu beachten, Faktor 1 beim Greening) Förderung der Biodiversität ohne kompletten Flächenverlust Es wird keine Anlage von Blühstreifen empfohlen auf Standorten mit seltenen Ackerunkräutern (z. B. Acker-Rittersporn, Sommer-Adonisröschen, Sichel-Wolfsmilch u. a.), da diese dadurch verdrängt werden.
4 Einjährige Blühmischung mit 14 Kultur-Arten Mehrjährige Blühmischung mit 27 Wildkraut-Arten Ein- oder mehrjährige Blühmischungen? Die wildkräuterreichen, mehrjährigen Blühmischungen besitzen v. a. für Insekten eine höhere ökologische Wertigkeit als einjährige, meist kulturartenreiche Blühmischungen, da sie auch stärker spezialisierten Insekten ganzjährig Lebens- und Nahrungsraum bieten. Auch für andere Tierarten bieten die überwinternden Wildpflanzenbestände deutlich mehr Vorteile. Sofern eine Fläche über mehrere Jahre zur Verfügung steht, empfiehlt sich deshalb eine mehrjährige Blühmischung. Ist eine Fläche stark mit sommerkeimenden Problemunkräutern durchsetzt, sollte eine überjährige Blühmischung bereits im Herbst (August bis Mitte September) angesät werden. Durch die Keimung im Herbst haben die Wildkräuter in der Blühmischung einen Wachstumsund damit Konkurrenzvorteil. Wildkräuterreiche, mehrjährige Blühmischungen sind ökologisch höherwertig. Generell sind vielfältige Artenmischungen (mind Arten) mit variablen Blühzeiten und verschiedenen funktionalen Blütentypen Ein- oder Wenig-Arten-Mischungen vorzuziehen, weil im Laufe der Zeit eher einzelne, besser angepasste Arten dominieren können. Bei Fragen zur Umsetzung wenden Sie sich bitte an Melanie Gabler, Tel. 0621/
5 Saatgut und Ansaat Standorteigenschaften beachten und bei Saatguthändler passende Mischung erfragen (ggf. Vorgaben der verschiedenen Agrarumweltprogramme beachten!). Verwenden Sie bei mehrjährigen Blühmischungen anerkannte Regio-Saatgutmischungen (Achten Sie auf Saatgut mit Zertifizierung!). Saatgutkosten: einjährige Mischungen ca. 80,- /ha, mehrjährige regionale Mischungen bis ca. 500,- /ha. Um eine Entmischung des Saatguts zu vermeiden, ist die Beimischung eines Hilfsstoffs (z. B. Sojaschrot) auf 100 kg/ha empfehlenswert. Gründliche Bodenbearbeitung/Saatbettbereitung ist für eine erfolgreiche Ansaat Voraussetzung, d. h. das Saatbett muss feinkrümelig und darf nicht klumpig++ sein, der Boden locker, d. h. pflügen oder fräsen, anschließende Bodenbearbeitung mit (Kreisel-)Egge. Problematische Wurzelunkräuter wie Quecke, Distel, Weißklee oder Winde müssen vor der Ansaat entfernt werden. Saatzeitpunkt: April bis Anfang/Mitte Mai oder Herbstaussaat von Mitte August bis September (v. a. bei Unkrautdruck, die Arten der Blühmischung haben so einen Wachstumsvorsprung). Zu beachten: Erfolgt die Aussaat nicht im Rahmen eines Agrarumweltprogramms, ist in den meisten Bundesländern die Aussaat im Frühjahr nur bis zum 31. März erlaubt, wenn die Fläche als ökologische Vorrangfläche bereitgestellt wird. Ausbringung ist mit Drillmaschine oder Düngerstreuer bzw. Schneckenkornstreuer möglich. Wird maschinell gesät (Drillmaschine), müssen Striegel und Säschare hochgestellt werden. Die mehrjährigen Wildkrautmischungen enthalten viele Lichtkeimer. Es ist eine sehr flache Ausbringung auf der Bodenoberfläche notwendig. Für einen optimalen Bodenschluss ist ein flächiges Anwalzen notwendig (Güttler-/Cambridge-Walze). Vorzugsweise sollte vor beginnender feuchter Witterung gesät werden. Wildkräutersamen benötigen mindestens 3 Wochen durchgehende Feuchtigkeit, um optimal zu quellen und zur Keimung zu gelangen. Treten Problemunkräuter auf, so sind diese möglichst punktuell zu entfernen. Pflege im ersten Jahr nach der Ansaat Um unerwünschte Arten zu unterdrücken, sollten die Bestände in der ersten Vegetationsperiode möglichst vor der Samenreife der unerwünschten Arten ca cm über dem Boden gemäht werden (Schröpfschnitt). Das Mahdgut kann auf den Flächen verbleiben, jedoch besser wäre das Abfahren und Aushagern der Flächen. Die Pflege kann auch mit einem Schlegler erfolgen. Wichtig ist eine hohe Einstellung der Geräte, um die Jungpflanzen der Blühstreifenarten nicht zu schädigen. Die Bewirtschaftungspausen und Vorgaben des Greenings und der Agrarumweltprogramme sind für jedes Bundesland separat zu beachten. Generell sind die Bewirtschaftungspausen und Vorgaben des Greenings und der Agrar umweltprogramme zu beachten (vom 1. April bis zum 30. Juni ist das Mähen oder Zerkleinern des Aufwuchses auf öko logischen Vorrangflächen verboten!). Bei starker Verunkrautung sind bei den zuständigen Behörden ggf. Ausnahmegenehmigungen zu besorgen. Maßnahmen zur Erhaltung ab dem 2. Standjahr Während der Vegetationsperiode bevorzugt abschnittsweise Mähen oder Schlegeln (z. B. Hälfte des Streifens) in ca. 15 cm Höhe (ab Anfang Juli). Auch hier sind die Vorgaben des Greenings und der Agrarumweltprogramme zu beachten! Im Herbst und Winter werden die Samen als Winterfutter von Vogelarten genutzt, deshalb erst Ausgang Winter bzw. zu Beginn der Vegetationsperiode das zweite Mal Schlegeln. Bezugsquellen Regio-Saatgut (Beispiele): Appels Wilde Samen: Bayerische Futtersaatbau: Camena Samen: Feldsaaten Freudenberger: Rieger-Hofmann: Saaten-Zeller: Weitere Bezugsquellen unter:
6 Förderung von Blühstreifen und -flächen in den einzelnen Bundesländern im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) Bundesland BW BY Bezeichnung Maßnahme Brachebegrünung (Streifen o. flächig) mit Blühmi schun gen (FAKT E2.1/2.2) Jährlich wechselnde Blühflächen (B47) Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur (B48) Dauer ein- oder über jährig HE Blüh streifen/-flächen (C3.1) ein- oder über jährig MV NDS/ Bremen einjährig 600,- Förder höhe in /ha AF 710,-/330,- mehr jährig bis EMZ 5000: 600,-/ha, je weitere 100 EMZ: +15 /ha 600,- (Um bruch ab 15.9.) 750,- (Um bruch ab 31.1.) auf övf mög lich* (E2.2) Blühmischung M1/M2/ M3 Einjährige KULAP- Blüh mischung KULAP Lebendiger Acker; Leben diger Waldrand, jew. trocken/frisch Mischungen lt. Förderrichtlinie (Ar ten liste HALM-Anlage 6a) Blühstreifen/-flächen (C3.2) mehr jährig 600,- Mischungen lt. Förderrichtlinie (Ar ten liste HALM-Anlage 6b) Blühstreifen/-flächen (10.1.e B) Blühstreifen/-flächen (10.1.e C) Blüh streifen/-flächen: Grund förderung (BS11); Zusatz för de rung struktur rei che Blühstreifen (BS12): fak. Imker beteiligung einjährig 680,- (bis 15.2.) mehr jährig 680,- einjährig (30 % verbleiben bis 15.2.) 700,- (BS11); 875,- (BS12); + 100,- Imkerbeteiligung Blühstreifen/-flächen (BS2) mehr jährig 875,- bis 975,- 5 Arten aus Artenliste der Förderrichtlinie 60 % 2-/mehrjährige Arten, mind. 30 % Regio-Saatgut 5 Arten aus Artenliste der Förderrichtlinie Regio-Saatgut, Artenliste lt. Förderrichtlinie Vorgabe Ansaattermin; Pflege 15.9./15.5.; ggf. Schröpf schnitt ab 15.6.** k.a.; keine Pflege k.a.; Pflege nur nach Rück sprache mit AELF ; Mahd/Mul chen: ; Schröpf schnitt bei Ver unkrau tung zulässig** ; Mulchen/Pflege schnitt von ; Neu an saat, wenn Be stand nicht mehr blütenreich 15.4.; nach Rück sprache mit Be willigungsstelle** 15.4.; jährl. Pfle ge schnitt auf % der Fläche vom NRW RLP SL Anlage von Blüh streifen/ -flächen (max. 0,25 ha/ Schlag) (10.1.3) Anlage von Saum- und Bandstruk tu ren auf Acker flächen (M10.1) Integration natur betonter Elemente in der Feldflur ( ) ein-/mehr jährig 1200,- einjährig 750,- bis 1000,- i. A. EMZ mehr jährig 490,- bis 740,- i. A. EMZ einjährig (verbleiben bis 15.2.) Saatmischung lt. Förderrichtlinie div. Mischungen erlaubt (z. B. Tü bin ger Mischung u. a.; s. Förderrichtlinie) div. Mischungen erlaubt, s. Förderrichtlinie 600,- Im Handel ver brei tete Bienen weide mischungen SN Blühflächen (AL5c) mehr jährig 835,- Saatmischung lt. Förderrichtlinie ST SH Blühflächen (AL5d) einjährig 831,- Saatmischung lt. Förderrichtlinie Anlage von Struktur ele menten: Blühstreifen/-flächen ( 20 % des Schlags) (MS60, MS61, MS64) Anlage von Struktur elementen: Blüh streifen/-flächen ( 20 % des Schlags) (MS 62) VNS Ackerlebens räume: Gezielte Begrü nung mit Saat gut mischung (10.1.8) mehr jährig 850,- einjährig 670,- (30 % ver bleiben bis 15.2.) ein-/zweijährig 750,- THÜ Blühstreifen (A411/V411) einjährig 720,- Blühstreifen (A412/V412) mehr jährig 680,- Blühstreifen/-flächen in Förderkulissen (A421/V421) Blühstreifen/-flächen in Förderkulissen (A422/V422) einjährig 865,- mehr jährig 800,- (nur in Kombi nation) 5 Blühmischungen lt. Förderrichtlinie für verschiedene Standorte (Regio-Saatgut) 6 Mischungs partner, Arten lt. Förder richtlinie ; Kooperation Imker * Bei der Kombination mit ökologischen Vorrangflächen (Pufferstreifen, Feldrand, Stilllegung mit Agrarumweltmaßnahmen) erfolgt ein Abzug von 380,- /ha zum Aus schluss einer Doppelförderung ** Rücksprache mit Bewilligungsbehörde *** Bei ökologischen Vorrangflächen ist die Bewirt schaf tungspause bis zu beachten 15.5.; außer für Pflegeschnitte (nicht vom ) und ggf. Nachsaaten dürfen Blüh streifen nicht befahren werden 15.5.; Schröpf schnitt beim Auf treten uner wünsch ter Pflanzen**;*** 15.5.; jährl. vom mähen /mulchen von % Schröpfschnitt beim Auftreten unerwünschter Pflanzen** 31.5.; mechan. Unkraut bekämpfung k.a.; im 1. Jahr Schröpfschnitt nach Ansaat möglich, sonst Bewirtschaftungspause vom ; Bewirt schaf tungspause bis Ende April; Pfle ge schnitt/ab schlegeln im An saatjahr mög lich, sonst Pflege schnitte auf 70 % der Fläche des Blühstreifens*** Ende April k.a.; in ein-/zwei jährigem Tur nus Bo den be arbeitung und Ansaat 15.5.; keine mechanischen Pflege arbeiten bis ; Pflegeschnitt im August möglich 20.4.; keine mechanischen Pflege arbeiten vom ; Pflege schnitt sowie PSM-Einsatz während der Be wirt schaftungsruhe nur mit Ge neh mi gung der UNB** BF
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