Informationen zur Bundestagswahl am 27. September 2009 im Oberbergischen Kreis

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1 Oberbergischer Kreis Der Landrat als Kreiswahlleiter Informationen zur Bundestagswahl am 27. September 2009 im Oberbergischen Kreis Herausgeber: Oberbergischer Kreis Kreiswahlbüro Moltkestraße Gummersbach Telefon: / Fax: / britta.schorre@obk.de Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Auswahl der Parteien bei der Darstellung von Vergleichszahlen stellt keine politische Wertung dar.

2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen Wahlberechtigung Wahlsystem Erststimme (Wahlkreiskandidaten) Zweitstimme (Landeslisten) Überhangmandate Die 5%-Hürde Auszählung der Stimmen Vergleich der Sitzzuteilungsverfahren Wahlkreiskandidaten und Parteien Wahlvorschläge und Landeslisten Wahlkreiskandidaten Parteien mit Landeslisten in NRW Stimmzettelmuster Stimmzettelschablonen für Blinde und Sehbehinderte Frühere Wahlen Sitzverteilung im Bundestag seit Wahlergebnisse im Oberbergischen Kreis Oberbergischer Kreis insgesamt Ergebnisse der einzelnen Kommunen Wahlbeteiligung im Vergleich: Bundestags-, Landtags- und Europawahl Notizen

3 1. Allgemeine Informationen Die Wahl zum 17. Deutschen Bundestag ist durch Anordnung des Bundespräsidenten vom 4. Januar 2009 auf den 27. September 2009 festgesetzt worden. Die Wahlen sind allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das heißt alle Wahlberechtigten können unabhängig von ethnischer Herkunft, Sprache, Geschlecht, Religion, Besitz oder politischer Überzeugung, wählen und gewählt werden (=allgemein). Dies geschieht in einer direkten Wahl der Abgeordneten nicht über Wahlmänner oder -gremien (=unmittelbar). Hierbei können sich die Wählerinnen und Wähler ohne jeden Druck oder Zwang zwischen mehreren Personen oder Parteien mit unterschiedlichen politischen Programmen entscheiden (=frei). Jede Stimme hat das gleiche Gewicht (=gleich). Durch die Abgabe in eine Wahlurne ist nicht feststellbar, wie der Einzelne gewählt hat (=geheim) Wahlberechtigung Aktiv und passiv wahlberechtigt ist, wer am Wahltag: die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält (gilt nur für die aktive Wahlberechtigung). Wahlberechtigt sind weiterhin alle im Ausland lebenden Deutschen, sofern sie nach dem 23. Mai 1949 und vor ihrem Fortzug mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland ansässig waren. Ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen, für die ein Betreuer bestellt ist oder die sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden. Im Jahr 2009 verteilt sich die Anzahl der Wahlberechtigten wie folgt auf die einzelnen Kommunen: - 2 -

4 1.2. Wahlsystem Das Wahlsystem zum Deutschen Bundestag ist eine Verbindung von Mehrheits- und Verhältniswahl. Die Hälfte der Abgeordneten wird mit der Erststimme direkt im Wahlkreis gewählt, die andere Hälfte bestimmt sich nach dem Verhältnis der Zweitstimmen aus den Landeslisten. Bundesweit treten insgesamt 27 Parteien zur Wahl an Erststimme (Wahlkreiskandidaten) Damit jeder Abgeordnete eine ungefähr gleich große Anzahl von Wahlberechtigten vertritt, wird das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach Einwohnerzahlen in 299 möglichst gleich große Wahlkreise aufgeteilt. In jedem der 299 Wahlkreise ist der Kandidat gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Die Stimmen für alle nicht gewählten Kandidaten verfallen sie wirken sich nicht auf die Zusammensetzung des Parlaments aus. Der Oberbergische Kreis bildet den Bundestagswahlkreis Nr Hier stellen sich acht Direktkandidaten zur Wahl Zweitstimme (Landeslisten) Die Zweitstimme entscheidet darüber, wie viele der insgesamt 598 Mandate jeder Partei im Bundestag zustehen. In NRW sind 19 Parteien mit einer Landesliste auf dem Stimmzettel vertreten. Mit der Stimmabgabe entscheidet sich der Wähler für die Kandidatenlisten einer Partei. Die aus der direkten Wahl auf die Partei entfallenen Sitze werden auf die Gesamtzahl der ermittelten Sitze angerechnet, die verbleibenden Sitze werden nach den Landeslisten vergeben. Jede Partei schickt so viele Abgeordnete ins Parlament, wie es ihrem Anteil an den abgegebenen Wahlstimmen entspricht Überhangmandate Jeder Wähler hat die Möglichkeit, seine Stimme zu splitten, d.h. er kann seine beiden Stimmen verschiedenen Parteien geben. Dadurch kann es vorkommen, dass eine Partei mehr Direktmandate (Erststimmen) erhält, als ihr nach dem Anteil der Zweitstimmen zustehen würden. Die jeweilige Partei behält diese Sitze als Überhangmandate, so dass der Bundestag auch aus mehr als 598 Abgeordneten bestehen kann. Nach der Bundestagswahl 2005 bestand der Deutsche Bundestag aus 612 Abgeordneten

5 Mandatsverteilung im 16. Deutschen Bundestag Fraktion Direktmandate Landeslisten gesamt CDU/CSU SPD FDP DIE LINKE BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fraktionslose (1) 1 (1) 2 2 Bundestag gesamt Überhangmandate, 6 für die CDU/CSU, 9 für die SPD 1) Ein Abgeordneter der CDU wurde als Direktkandidat gewählt als und schied am 15. Dezember 2006 aus der Fraktion aus. 2) Ein Abgeordneter wurde über die Landesliste DIE LINKE gewählt und schied am 13. Februar 2006 aus der Fraktion aus. 3) Zwei Abgeordnete der CDU/CSU errangen bei der Bundestagswahl 2005 Direktmandate und schieden danach aus. Solange eine Partei Überhangmandate hat, rückt nach dem Ausscheiden eines Abgeordneten niemand nach. e: Die 5%-Hürde Berücksichtigt werden bei der Verteilung der Mandate nur solche Parteien, die wenigstens fünf Prozent der Zweitstimmen oder mindestens drei Wahlkreise durch die Erststimmen gewonnen haben. Auch Kandidaten, welche über die Erststimme direkt gewählt werden, erhalten ein Mandat unabhängig von den Zweitstimmen, die auf die zugehörige Partei entfallen sind Auszählung der Stimmen Der Bundeswahlleiter ermittelt zunächst nach einem bestimmten Auszählungsverfahren (Sainte- Laguë/Schepers) anhand der Zweitstimmen, welcher Partei wie viele Sitze im Bundestag zustehen In einem zweiten Schritt geht es darum, welche Personen diese Sitze einnehmen werden. Dazu wird zunächst errechnet, wie sich die Mandate der Parteien in den 16 Bundesländern gewichten, in denen die Parteien Landeslisten mit ihren Bewerbern für den Bundestag aufgestellt haben. Von der Zahl der Mandate, die sich für ein Bundesland ergibt, wird die Anzahl der dort gewählten Direktkandidaten einer Partei abgezogen. Diese haben ihr Mandat schon sicher. Die noch verbleibenden Sitze werden aus den Landeslisten der Parteien - deren Reihenfolge vor der Wahl verbindlich festgelegt wurde - vergeben Vergleich der Sitzzuteilungsverfahren Im Laufe der Zeit kamen bislang drei verschiedene Sitzzuteilungsverfahren zum Einsatz. Bis 1982 wurde das Verfahren nach d Hondt angewandt. Es folgte das Verfahren von Hare/Niemeyer. Das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers kommt bei der Bundestagswahl 2009 zum ersten Mal zum Einsatz. Die bisher verwandten Verfahren könnten potenziell große bzw. kleine Parteien begünstigen, das neue Verfahren verhält sich im Gegensatz hierzu neutral. Das Verfahren nach d Hondt besteht darin, dass die auf eine Wahlvorschlagsliste entfallenen Stimmen so oft durch 1, 2, 3... geteilt werden, bis aus den gewonnenen Teilungszahlen so viele - 4 -

6 Höchstzahlen ermittelt sind, wie Sitze zu vergeben sind. In der Reihenfolge der so ermittelten Höchstzahlen werden jeder Partei oder Wählergruppe dann die Sitze zugewiesen; Teilungsreste gibt es nicht. Die Sitzverteilung nach dem System Hare/Niemeyer wird wie folgt errechnet: Die Gesamtzahl der Sitze wird mit der Stimmenzahl der jeweiligen Liste vervielfacht und durch die Gesamtstimmenzahl aller Listen geteilt. Jede Partei oder Wählergruppe erhält zunächst so viele Sitze, wie sich ganze Zahlen aus dieser Berechnung ergeben. Noch verbleibende Sitze werden dann in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile, die sich aus der vorangegangenen Berechnung ergeben haben, auf die Parteien oder Wählergruppen verteilt. Im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren werden die zu besetzenden Sitze wie folgt verteilt: Jeder Wahlvorschlag erhält so viele Sitze, wie sich nach Teilung der gesamten für ihn abgegebenen Stimmen durch einen Zuteilungsdivisor ergeben. Im ersten Schritt wird eine Näherungszuteilung berechnet, indem die Gesamtzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze geteilt und auf diese Weise ein vorläufiger Zuteilungsdivisor ermittelt wird. Etwa verbleibende Diskrepanzen werden in den folgenden Schritten durch Herauf- oder Herabsetzung des Zuteilungsdivisors so lange abgebaut, bis die Endzuteilung erreicht ist, bei der die Sitzzuteilung mit der Anzahl der zu vergebenden Sitze übereinstimmt. 2. Wahlkreiskandidaten und Parteien Wahlvorschläge und Landeslisten Wahlvorschläge für einzelne Wahlkreise können sowohl von Einzelbewerbern, als auch von Parteien eingereicht werden. Landeslisten jedoch können nur von Parteien eingereicht werden. Die Gründung einer Partei steht jedem Bürger frei, dieser Grundsatz findet sich auch im Grundgesetz. Bei einer Gründung müssen jedoch bestimmte Verfahrensvorschriften eingehalten werden, welche sich nach dem Parteiengesetz und dem Wahlrecht richten. Möchte eine Partei an der Bundestagswahl teilnehmen, die nicht ununterbrochen in der letzten Amtsperiode des Bundestags vertreten war, so muss sie diese Absicht vorher dem Bundeswahlleiter anzeigen. Ob es sich um eine Partei handelt hängt von mehreren Prüfpunkten ab, wie zum Beispiel das Vorhandensein eines Parteiprogramms mit politischen Zielen oder der erkennbare Wille dauerhaft und ernsthaft auf die politische Willensbildung einzuwirken. Auf Bundesebene entscheidet über das Vorliegen der Parteieigenschaft der Bundeswahlausschuss. Sollte die Partei nicht als solche anerkannt werden, so steht es ihr immer noch offen als Wählergruppe in den einzelnen Wahlkreisen zu kandidieren, eine Landesliste könnte sie jedoch nicht einreichen. Für Wahlkreisvorschläge von Wählergruppen, Einzelbewerbern aber auch von Parteien, die nicht ununterbrochen im letzten Bundestag vertreten waren, gilt eine weitere Voraussetzung für die - 5 -

7 Aufstellung: Sie müssen in ihrem Wahlkreis 200 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten sammeln, um an der Wahl teilnehmen zu können. Für die Zulassung eines Kreiswahlvorschlags gelten zusätzlich einige weitere formelle Anforderungen über welche sich Interessierte Bewerber möglichst frühzeitig informieren sollten, denn die Frist für die Einreichung endet am 66. Tag vor der Wahl um 18:00 Uhr. Eine spätere Korrektur oder Nachreichung fehlender Unterlagen ist nicht möglich und führt zur Nichtzulassung des Bewerbers Wahlkreiskandidaten Die Wahlkreiskandidaten im Oberbergischen Kreis sind: 1. Kreiswahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Bewerber: Engelmeier-Heite, Michaela Barbara Beruf: Erzieherin Geburtsjahr: 1960 Anschrift: Aggerstraße 63, Gummersbach 2. Kreiswahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) Bewerber: Flosbach, Klaus-Peter Beruf: Diplom-Kaufmann/Mitglied des Bundestages Geburtsjahr: 1952 Anschrift: Puhl 13, Waldbröl 3. Kreiswahlvorschlag der Freien Demokratischen Partei (FDP) Bewerber: von Polheim, Jörg Beruf: selbständiger Bäckermeister Geburtsjahr: 1959 Anschrift: Kölner Str. 9, Hückeswagen 4. Kreiswahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) Bewerber: Schmitz, Andreas Beruf: Berufsschullehrer Geburtsjahr: 1965 Anschrift: Hermesberg 6a, Wipperfürth 5. Kreiswahlvorschlag der Partei DIE LINKE (DIE LINKE) Bewerber: Hofmann, Axel Beruf: Redakteur i.r. Geburtsjahr: 1944 Anschrift: Im Paradies 34, Lindlar - 6 -

8 6. Kreiswahlvorschlag der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) Bewerber: Kremer, Marc-Benedict Beruf: Industriekaufmann Geburtsjahr: 1973 Anschrift: Ludwig-Erhard-Weg 31, Wuppertal 7. Kreiswahlvorschlag der ökologisch-demokratischen Partei (ödp) Bewerber: Staratschek, Felix Johannes Beruf: Altenpfleger Geburtsjahr: 1966 Anschrift: Freiligrathstraße 2, Radevormwald 8. Kreiswahlvorschlag des Willi-Weise-Projekts Bewerber: Grabowski, Dirk Beruf: Werkzeugmechaniker Geburtsjahr: 1973 Anschrift: Jahnstraße 1, Wiehl 2.3. Parteien mit Landeslisten in NRW Mit einer Landesliste sind in NRW vertreten: 1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 2. Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 3. Freie Demokratische Partei FDP 4. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE 5. DIE LINKE - DIE LINKE - 6. Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD 7. Mensch Umwelt Tierschutz Die Tierschutzpartei 8. Familien-Partei Deutschlands FAMILIE 9. DIE REPUBLIKANER REP 10. Ab jetzt Bündnis für Deutschland, für Demokratie durch Volksabstimmung Volksabstimmung 11. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands - MLPD Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale PSG 13. Deutsche Zentrumspartei - Älteste Partei Deutschlands gegründet ZENTRUM Bürgerrechtsbewegung Solidarität BüSo 15. DEUTSCHE VOLKSUNION - DVU Ökologisch-Demokratische Partei - ödp Piratenpartei Deutschland - PIRATEN Rentnerinnen und Rentner Partei - RRP Rentner-Partei-Deutschland - RENTNER

9 3. Stimmzettelmuster - 8 -

10 3.1. Stimmzettelschablonen für Blinde und Sehbehinderte Auch bei der Bundestagswahl 2009 werden an vielen Orten für blinde und sehbehinderte Bürgerinnen und Bürger Stimmzettelschablonen angeboten. Mit den Schablonen erhalten Blinde die Möglichkeit, selbstständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson ihren Stimmzettel auszufüllen. Dieses Angebot gab es erstmalig bei der Bundestagswahl Auf Anfrage über eine bundesweite Hotline 01805/ (0,12 /Min. aus dem deutschen Festnetz) die automatisch die Verbindung zu dem zuständigen Landesverband herstellt - übersenden dann die Landesvereine des DBSV (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.v.) dem blinden und sehbehinderten Wähler eine Wahlschablone. Die Kosten für die Herstellung der Schablonen werden den Blindenvereinen durch die Bundesregierung erstattet. 4. Frühere Wahlen 4.1. Sitzverteilung im Bundestag seit 1949 Sitzverteilung im Bundestag von 1949 bis SPD CDU/CSU FDP B 90/Grüne PDS Die LINKE (ehemals PDS) AL Sonstige Sitze insgesamt SPD CDU/CSU FDP B 90/Grüne PDS Die LINKE (ehemals PDS) AL Sonstige Sitze insgesamt

11 4.2. Wahlergebnisse im Oberbergischen Kreis Oberbergischer Kreis insgesamt Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung (%) 84,57 81,01 77,62 84,57 81,01 77,62 gültige Stimmen SPD 44,93 43,44 38,29 41,14 38,40 34,18 CDU 44,72 45,19 49,12 39,84 41,75 39,85 FDP 3,59 5,86 4,15 7,85 9,32 11,60 GRÜNE 4,59 3,76 3,77 6,00 7,10 6,70 Die Linke. (ehemals PDS) - - 3, ,45 PDS - 0,83-0,92 0,98 - REP 1, ,86 0,27 0,30 NPD - - 0,93-0,27 0,86 GRAUE 0, ,35-0,34 Staratschek (Familie-Arbeit-Umwelt) - - 0, ödp 0,22 0,24-0,11 0,09 - Schill - 0, Sonstige ,93 1,83 1,72 Ergebnis der Bundestagswahl 2005 im Oberbergischen Kreis - Erststimmen 50% 49,12% 45% 40% 38,29% P r o z e n t 35% 30% 25% 20% 15% 10% 5% 0% Engelmeier- Flosbach, Klaus- Heite, Michaela Peter (CDU) Barbara (SPD) 4,15% 3,77% 3,53% Bruns, Sylvia (FDP) Schmitz, Andreas (GRÜNE) Kandidaten Ullmann, Peter Fritz Sebastian (Die Linke.) 0,93% 0,22% Nissler, Frank- Rainer (NPD) Staratschek, Felix Johannes (Familie-Arbeit- Umwelt)

12 Ergebnis der Bundestagswahl 2005 im Oberbergischen Kreis - Zweitstimmen 40% 39,85% 35% 34,18% 30% P r o z e n t 25% 20% 15% 11,60% 10% 6,70% 5% 4,45% 3,19% 0,86% 0% SPD CDU FDP GRÜNE Die Linke. NPD Sonstige Parteien Ergebnis der Bundestagswahl 2005 im Oberbergischen Kreis - Zweitstimmen der "Sonstigen" 0,6% 0,55% 0,53% 0,5% 0,43% P r o z e n t 0,4% 0,3% 0,2% 0,30% 0,34% REP Die Tierschutzpartei FAMILIE GRAUE PBC ZENTRUM BüSo Deutschland MLPD PSG 0,09% 0,1% 0,03% 0,02% 0,02% 0,05% 0,0% 1 Parteien

13 Ergebnisse der einzelnen Kommunen Stadt Bergneustadt Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung (%) 84,52 80,52 76,38 84,52 80,52 76,38 gültige Stimmen SPD 48,07 48,54 40,25 42,16 39,84 36,83 CDU 44,33 44,41 49,65 41,02 44,11 41,31 FDP 2,62 3,98 3,43 7,00 7,65 10,39 GRÜNE 2,77 1,58 2,32 4,61 5,09 4,79 Die Linke. (ehemals PDS) - - 3, ,88 PDS 1,56 0,71-0,65 0,80 - REP 1, ,03 0,25 0,30 NPD - - 0,90-0,33 0,85 GRAUE 0, ,34-0,31 Staratschek (Familie-Arbeit-Umwelt) - - 0, ödp 0,21 0,15-0,16 0,07 - Schill - 0, Sonstige ,03 1,86 1,34 Gemeinde Engelskirchen Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung (%) 86,44 82,81 80,58 86,44 82,81 80,58 gültige Stimmen SPD 48,69 46,71 42,97 43,92 41,87 37,11 CDU 40,22 39,73 44,02 34,63 36,74 35,61 FDP 3,67 6,20 4,24 8,63 9,63 11,58 GRÜNE 5,09 5,70 4,50 7,45 8,68 8,08 Die Linke. (ehemals PDS) - - 3, ,43 PDS - 0,95-1,06 1,01 - REP 1, ,74 0,25 0,20 NPD - - 0,87-0,23 0,90 GRAUE 0, ,55-0,41 Staratschek (Familie-Arbeit-Umwelt) - - 0, ödp 0,18 0,16-0,05 0,04 - Schill - 0, Sonstige ,92 1,54 1,

14 Stadt Gummersbach Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung (%) 83,53 79,93 75,67 83,53 79,93 75,67 gültige Stimmen SPD 46,10 44,68 40,83 42,36 39,54 35,85 CDU 42,65 43,35 46,65 38,04 40,81 37,67 FDP 4,40 6,63 3,88 8,22 9,12 11,26 GRÜNE 4,53 3,60 3,49 5,80 6,99 6,75 Die Linke. (ehemals PDS) - - 3,96 4,94 PDS - 0, ,98 - REP 1, ,00 0,31 0,31 NPD - - 0,98-0,25 0,91 GRAUE 0, ,46-0,41 Staratschek (Familie-Arbeit-Umwelt) - - 0, ödp 0,18 0,21-0,06 0,08 - Schill - 0, Sonstige ,10 1,91 1,90 Stadt Hückeswagen Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung (%) 83,98 81,13 79,28 83,98 81,13 79,28 gültige Stimmen SPD 43,10 41,77 35,85 40,14 37,05 33,09 CDU 45,16 45,74 50,60 39,81 42,08 41,58 FDP 4,27 6,25 4,86 8,65 10,30 11,93 GRÜNE 5,20 4,29 4,13 5,99 7,08 6,09 Die Linke. (ehemals PDS) - - 3,40 4,13 PDS - 0,97-0,88 1,04 - REP 1, ,69 0,24 0,38 NPD - - 0,98-0,14 0,79 GRAUE 0, ,30-0,34 Staratschek (Familie-Arbeit-Umwelt) - - 0, Ödp 0,28 0,30-0,12 0,14 - Schill - 0, Sonstige ,42 1,92 1,

15 Gemeinde Lindlar Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung (%) 86,15 83,63 82,25 86,15 83,63 82,25 gültige Stimmen SPD 43,19 41,48 36,60 39,74 37,32 32,55 CDU 46,17 45,52 49,82 40,51 41,09 40,41 FDP 3,61 6,62 4,36 8,19 10,24 12,32 GRÜNE 5,70 5,18 5,32 7,57 8,79 8,28 Die Linke. (ehemals PDS) - - 3,16 3,77 PDS - 0,65-0,79 0,79 - REP 0, ,58 0,18 0,22 NPD - - 0,60-0,18 0,68 GRAUE 0, ,31-0,36 Staratschek (Familie-Arbeit-Umwelt) - - 0, ödp 0,11 0,13-0,07 0,06 - Schill - 0, Sonstige ,24 1,35 1,41 Gemeinde Marienheide Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung (%) 86,66 82,17 78,84 86,66 82,17 78,84 gültige Stimmen SPD 45,16 43,28 38,10 41,80 38,50 34,66 CDU 44,98 46,11 50,41 40,70 42,87 41,22 FDP 3,82 5,79 4,16 7,59 9,27 10,85 GRÜNE 4,13 3,15 3,27 5,29 5,84 6,04 Die Linke. (ehemals PDS) - - 3, ,00 PDS - 0,81-0,69 0,92 - REP 1, ,76 0,32 0,37 NPD - - 0,82-0,22 0,60 GRAUE 0, ,43-0,33 Staratschek (Familie-Arbeit-Umwelt) - - 0, Ödp 0,15 0,14-0,06 0,02 - Schill - 0, Sonstige ,68 2,01 1,

16 Gemeinde Morsbach Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung (%) 82,41 78,54 76,21 82,41 78,54 76,21 gültige Stimmen SPD 44,21 40,66 35,63 40,50 37,28 32,21 CDU 47,29 48,88 51,97 42,20 44,29 41,62 FDP 2,88 5,53 4,30 7,63 9,42 11,80 GRÜNE 3,84 3,26 2,94 5,16 5,77 5,94 Die Linke. (ehemals PDS) - - 4,11 5,48 PDS - 0,82-1,22 0,88 - REP 1, ,95 0,14 0,25 NPD - - 0,85-0,26 0,85 GRAUE 0, ,18-0,36 Staratschek (Familie-Arbeit-Umwelt) - - 0, ödp 0,15 0,08-0,03 0,08 - Schill - 0, Sonstige ,13 1,88 1,49 Gemeinde Nümbrecht Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung (%) 83,66 80,92 77,22 83,66 80,92 77,22 gültige Stimmen SPD 45,47 45,93 41,13 41,47 39,98 36,11 CDU 43,60 42,21 46,07 38,91 38,67 36,72 FDP 3,38 5,30 4,24 7,55 9,14 11,27 GRÜNE 5,33 4,22 3,94 6,75 8,04 7,74 Die Linke. (ehemals PDS) - - 3,23 4,29 PDS - 0,70-1,12 1,01 - REP 1, ,93 0,24 0,26 NPD - - 1,18-0,30 1,16 GRAUE 0, ,30-0,31 Staratschek (Familie-Arbeit-Umwelt) - - 0, Ödp 0,27 0,28-0,22 0,17 - Schill - 1, Sonstige ,75 2,45 2,

17 Stadt Radevormwald Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung (%) 84,97 81,13 77,55 84,97 81,13 77,55 gültige Stimmen SPD 45,36 42,26 36,72 41,34 38,06 32,87 CDU 43,39 45,50 49,15 37,68 41,78 39,86 FDP 3,70 6,38 4,90 8,83 9,98 13,31 GRÜNE 4,08 3,38 3,41 5,25 6,22 5,71 Die Linke. (ehemals PDS) - - 3,82 4,70 PDS - 1,08-1,06 1,23 - REP 2, ,93 0,40 0,38 NPD - - 1,32-0,27 1,29 GRAUE 0, ,32-0,27 Staratschek (Familie-Arbeit-Umwelt) - - 0, ödp 0,76 0,66-0,31 0,16 - Schill - 0, Sonstige ,28 1,90 1,61 Gemeinde Reichshof Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung (%) 82,97 79,63 75,45 82,97 79,63 75,45 gültige Stimmen SPD 46,66 44,14 38,40 41,92 38,93 33,80 CDU 41,57 44,00 48,09 37,36 41,14 38,32 FDP 3,66 6,14 4,46 7,83 9,01 12,61 GRÜNE 5,62 3,73 3,56 6,60 7,04 6,75 Die Linke. (ehemals PDS) - - 4,10 4,93 PDS - 0,90-1,23 1,02 - REP 1, ,30 0,37 0,43 NPD - - 1,18-0,45 0,91 GRAUE 0, ,37-0,37 Staratschek (Familie-Arbeit-Umwelt) - - 0, Ödp 0,12 0,35-0,10 0,08 - Schill - 0, Sonstige ,29 1,96 1,

18 Stadt Waldbröl Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung (%) 82,65 76,14 71,80 82,65 76,14 71,80 gültige Stimmen SPD 39,60 38,12 35,44 37,57 35,22 32,18 CDU 51,01 52,59 53,62 45,91 46,28 43,06 FDP 2,73 4,37 3,24 6,32 8,62 10,12 GRÜNE 4,43 3,23 3,01 5,26 6,19 6,12 Die Linke. (ehemals PDS) - - 3,67 4,84 PDS - 0,70-0,92 0,84 - REP 1, ,88 0,24 0,33 NPD - - 0,86-0,34 0,81 GRAUE 0, ,27-0,35 Staratschek (Familie-Arbeit-Umwelt) - - 0, ödp 0,17 0,27-0,12 0,11 - Schill - 0, Sonstige ,75 2,16 2,19 Stadt Wiehl Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung (%) 85,22 82,42 78,61 85,22 93,81 78,61 gültige Stimmen SPD 47,64 46,70 40,67 43,72 32,66 36,16 CDU 41,78 41,85 46,50 37,88 48,37 37,17 FDP 3,79 6,02 4,46 7,74 9,11 11,91 GRÜNE 5,01 3,85 3,84 6,11 7,08 7,01 Die Linke. (ehemals PDS) - - 3,49 4,63 PDS - 0,73-0,82 0,91 - REP 1, ,78 0,24 0,29 NPD - - 0,86-0,15 0,79 GRAUE 0, ,31-0,26 Staratschek (Familie-Arbeit-Umwelt) - - 0, Ödp 0,19 0,19-0,10 0,07 - Schill - 0, Sonstige ,54 1,40 1,

19 Stadt Wipperfürth Wahlberechtigte Wähler Wahlbeteiligung (%) 86,56 83,81 80,78 86,56 83,81 80,78 gültige Stimmen SPD 37,94 37,02 30,48 35,36 32,66 28,21 CDU 54,54 53,27 57,62 48,33 48,37 48,25 FDP 2,52 5,03 3,67 6,90 9,11 11,07 GRÜNE 3,67 3,32 4,64 5,77 7,08 6,70 Die Linke. (ehemals PDS) - - 2, ,46 PDS - 0,80-0,62 0,91 - REP 0, ,52 0,24 0,17 NPD - - 0,63-0,15 0,56 GRAUE 0, ,22-0,29 Staratschek (Familie-Arbeit-Umwelt) - - 0, ödp 0,09 0,13-0,07 0,07 - Schill 0, Sonstige ,21 1,40 1,

20 4.3. Wahlbeteiligung im Vergleich: Bundestags-, Landtags- und Europawahl Wahlbeteiligung in Prozent Wahljahr Bundestagswahlen Landtagswahlen NRW Europawahlen (nur Deutschland) , , , , , , , , , , , , , , , , ,6 80, , , , , , ,8 71, ,0 60, , , , , , , ,7 63,0 2009? 43,3-19 -

21 5. Notizen

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