Aktuelles aus dem ESMA- Corporate Reporting Standing Committee (CRSC) Dr. Hannelore Lausch, Abteilungspräsidentin BaFin (WA 1)

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2 Das CRSC innerhalb ESMA Board of Supervisors (BoS) Chair: Steven Maijoor (ESMA) Management Board (MB) Chair: Steven Maijoor (ESMA) Standing Committees Corporate Reporting Standing Committee Chair: Dr. Hannelore Lausch (DE) Technical Committee Credit Rating Agencies IT Governance and Management Group Neun weitere SC s Andere Gruppen 2

3 Aufbau und Struktur des CRSC Corporate Reporting Standing Committee Chair: Dr. Hannelore Lausch (DE) Consultative Working Group IFRS Project Group EECS Audit Working Group (AWG) Temporäre Gruppen (Task Forces etc.) Task Force European Electronic Access Point (EEAP) Task Force European Single Electronic Format (ESEF) 3

4 Permanente Untergruppe: IFRS Project Group I Analysen zur Entstehung und Fortentwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS). Ziel: Verbesserung der Durchsetzbarkeit dieser Standards. Kommentierungsschreiben von ESMA zu Standardentwürfen und Diskussionspapieren des International Accounting Standards Boards (IASB), des IFRS Interpretations Committee und der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Sonderprojekt: Leitlinien zu alternativen Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures = APM) APM = Maßeinheit für Ergebnisgrößen, die nicht in Rechnungslegungsstandards definiert sind, z. B. den IFRS. Beispiel: EBIT (Earnings before interest and taxes - Ergebnis vor Zinsen und Steuern). 4

5 Permanente Untergruppe: IFRS Project Group II Die Leitlinien gelten für Informationen in (Konzern-)Lageberichten, Prospekten und Dokumenten nach der Marktmissbrauchsrichtlinie (z.b. Ad-hoc- Meldungen), die solche Leistungskennzahlen enthalten. Emittenten sollen APMs künftig klar definieren und konsistent anwenden, um Investoren besser zu schützen. Bei Änderungen der APMs sind diese zu begründen und erläutern. ESMA hat die Leitlinien nach Art. 16 der ESMA-Verordnung erlassen ( Complyor-explain-Mechanismus ). Die BaFin hat im Dezember 2015 gegenüber ESMA erklärt, dass sie den Leitlinien nachkommen wird. Die APM-Leitlinien gelten für APMs, die von Emittenten ab dem 3. Juli 2016 offengelegt werden. Die BaFin wird diese Leitlinien bei ihren Prüfungen berücksichtigen, z. B. im Rahmen der Bilanzkontrolle. 5

6 Permanente Untergruppe: European Enforcers Coordination Sessions Tätigkeitsbereich EECS: Enforcement, d. h. Prüfung der Übereinstimmung von Finanzinformationen mit den maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätzen sowie ggf. Einleitung geeigneter Maßnahmen Forum europäischer Enforcement-Institutionen zum Austausch von Ansichten und Erfahrungen sowie zur Abstimmung von Fragen des Enforcements Ziel: Harmonisierung der Aufsicht, insb. die einheitliche Anwendung der IFRS in Europa 6

7 Permanente Untergruppe: Audit Working Group (AWG) ESMA hat in 2015 die AWG gegründet. Diese Gruppe verständigt sich auf gemeinsame Positionen zu Themen der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Die Kooperation der zuständigen Aufsichtsbehörden wird auf Unionsebene im Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) organisiert. ESMA ist ein stimmrechtsloses Mitglied dieses Committees und kann so Beiträge aus Sicht der Wertpapieraufseher an das CEAOB übermitteln. 7

8 Temporäre Untergruppe: European Electronic Access Point (EEAP) Ab 2018 soll ESMA ein Zugangsportal zur Suche nach regulierten Informationen auf Unionsebene betreiben (z. B. Jahresfinanzberichte, Stimmrechtsmitteilungen). Das Ziel ist ein leichterer Zugang zu diesen Informationen und die Förderung grenzüberschreitender Investitionen. ESMA wurde durch die Transparenzrichtlinie mandatiert, technische Regulierungsstandards (RTS) für EEAP zu entwerfen. Die RTS regeln die Infrastruktur, die Kommunikationstechnologie, die einheitliche Kennung sowie das einheitliche Format und Klassifizierung der regulierten Informationen. Der finale Bericht wurde von ESMA am veröffentlicht. Die Billigung der RTS durch die Europäische Kommission (Endorsement) wird im ersten Halbjahr 2016 erwartet. 8

9 Temporäre Untergruppe: European Single Electronic Format (ESEF) I Ab dem müssen Emittenten, die in den Anwendungsbereich der Transparenzrichtlinie fallen, ihre Jahresfinanzberichte in einem einheitlichen elektronischen Format erstellen. Das Ziel ist eine Vereinfachung der Berichterstattung und damit eine erleichterte Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit von Jahresfinanzberichten. ESMA wurde durch die Transparenzrichtlinie mandatiert, technische Regulierungsstandards (RTS) für ein solches Format zu entwerfen. Der momentane Entwurf des RTS enthält sowohl ein strukturiertes als auch ein unstrukturiertes Format. Daten in einem strukturierten Format weisen eine gleichartige Gliederung auf und können daher einfacher maschinell analysiert und verarbeitet werden. 9

10 Temporäre Untergruppe: European Single Electronic Format (ESEF) II RTS-Entwurf gemäß ESMA-Konsultationspapier ( ): Konzernabschluss nach IFRS Strukturiertes Format (XBRL oder Inline-XBRL). Verwendung der IFRS-Taxonomie des IASB mit EU-Endorsement. Jahresfinanzbericht Einzelabschlüsse nach nationalem Recht (in Deutschland: HGB) Drittstaatenabschlüsse, die mit IFRS gleichwertig sind Unstrukturiertes Format (PDF). Unstrukturiertes Format (PDF). Strukturiertes Format möglich, wenn vom Mitgliedstaat erlaubt. Spätere Anpassung auf strukturiertes Format geplant. Unstrukturiertes Format (PDF). Aktuell werden die Antworten auf das Konsultationspapier ausgewertet. ESMA soll der Europäischen Kommission die RTS bis Ende 2016 übermitteln. 10

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt: Dr. Hannelore Lausch Abteilungspräsidentin BaFin (WA 1) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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