Betriebswirt (IHK) / Betriebswirtin (IHK) im Gesundheits- und Sozialwesen
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- Wilhelm Kneller
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1 Betriebswirt (IHK) / Betriebswirtin (IHK) im Gesundheits- und Sozialwesen Ansprechpartnerin Ramona Knopp Telefon Fax knopp@koblenz.ihk.de IHK-Akademie Koblenz e.v. Josef-Görres-Platz Koblenz Akademie Koblenz Aus Gründen der Praktikabilität und besseren Lesbarkeit verzichten wir weitgehend darauf, jeweils männliche und weibliche Personenbezeichnungen zu verwenden. So können z. B. Mitarbeiter, Teilnehmer, Bewerber, grundsätzlich sowohl männliche als auch weibliche Personen sein.
2 Inhaltsverzeichnis Ziele und Zielgruppen 2 Abschluss 2 Zugangsvoraussetzungen 2 Unsere Leistungen 2 Preise 2 Kursort 2 Teilnehmerzahl 2 Inhaltlicher und zeitlicher Ablauf 3 Information und Anmeldung 4 Finanzielle Förderung 4 Anmeldeformular 5 Formular SEPA-Lastschriftmandat 6 Teilnahme- und Zahlungsbedingungen 7 Anhang Richtlinien für den Erwerb des Zertifikats Betriebswirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen (IHK) Besondere Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Projektarbeit Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen/Rev. 3.0 / (Änderungen vorbehalten) Seite 1
3 Ziele und Zielgruppen Die Fortbildung zum / zur Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) richtet sich an Führungskräfte in Unternehmen des Sozial- und Gesundheitswesen. In Ergänzung einer vorangegangenen Fortbildung auf der Fachwirte-Stufe weisen die Teilnehmer nach, dass sie in der Lage sind, komplexe betriebswirtschaftliche Problemstellungen zu analysieren und Lösungsalternativen zu entwickeln, die Ergebnisse in sachgerechter Form zu dokumentieren und zu präsentieren. Dabei greifen sie auf die in der Fachwirte-Ausbildung erworbenen Fach- und Methodenkompetenzen sowie auf ihre Berufserfahrung zurück. Abschluss Teilnehmern, die die für die Zertifizierung vorgesehenen Leistungen erbracht haben, stellt die IHK- Akademie Koblenz e.v. das Zertifikat Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) aus. Näheres regeln die Richtlinien für den Erwerb des Zertifikats Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK). Zugangsvoraussetzungen Zum Lehrgang Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) wird zugelassen, wer den IHK-Fortbildungsabschluss Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen oder einen anderen IHK-Fortbildungsabschluss, der dem Sozial- und Gesundheitswesen zuzuordnen ist, oder einen sonstigen IHK-Fortbildungsabschluss auf Fachwirte- / Fachkaufleute-Ebene und eine mindestens 6-monatige Berufspraxis im Sozial- oder Gesundheitswesen oder einen sonstigen IHK-Fortbildungsabschluss auf Fachwirte- / Fachkaufleute-Ebene und eine absolvierte Weiterbildung im Sozial- oder Gesundheitswesen nachweist. Die Teilnahme am Lehrgang setzt weiterhin die Möglichkeit der Nutzung eines internetfähigen PC mit gängiger Office-Software und Internet-Zugang voraus. Kenntnisse in einem Programm zur Erstellung von Präsentationsgrafiken sind von Vorteil. Unsere Leistungen Preise Präsenzunterricht im Umfang von insgesamt 46 Unterrichtsstunden Lehrgangsunterlagen in Printform und Online Individuellen Beratung zur Projektarbeit Zertifikatsprüfung: Begutachtung und Bewertung der Dokumentation, Abnahme der Präsentation und Durchführung des Kolloquiums Zertifizierung: Ausstellung des Abschlusszertifikats einschließlich Zeugnis Kursgebühr: 1.450,-- (alternativ: 4 Monatsraten je 362,50 Euro per Lastschrifteinzug) Sonderpreis: 1.150,-- (alternativ: 4 Monatsraten je 287,50 Euro per Lastschrifteinzug) (für Absolventen der Fachwirte-Lehrgänge der IHK-Akademie Koblenz e.v.) Umsatzsteuer fällt nicht an. Kursort Der Kurs findet in Koblenz statt. Teilnehmerzahl Die Kursdurchführung erfordert mindestens 8 Teilnehmer. Maximal werden 16 Teilnehmer zugelassen. Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen/Rev. 3.0 / (Änderungen vorbehalten) Seite 2
4 Inhaltlicher und zeitlicher Ablauf Erste Präsenzphase (Mittwoch) Uhr bis Uhr Kick-Off-Workshop Einführung in das Projektmanagement (Donnerstag) Uhr bis Uhr Ausgewählte Projektmanagement-Instrumente (Freitag) Uhr bis Uhr Ausgewählte Controlling-Instrumente (Samstag) Uhr bis Uhr Workshop Praxis der Projektarbeit Aufforderung zur Themenfindung Online-Einreichung des Projektauftrages spätestens bis , Uhr Zweite Präsenzphase (Samstag) Uhr bis Uhr Präsentation der Projektarbeitsthemen anhand des Projektauftrages Versand der finalen Projektarbeitsthemen (Ausgang bei der IHK-Akademie Koblenz e.v.) Einreichung der Projektarbeiten bei der IHK-Akademie Koblenz e.v , Uhr (Eingang bei der IHK-Akademie Koblenz e.v.) Dritte Präsenzphase (Freitag ) und (Samstag), jeweils Uhr Uhr Präsentationsprobe mit Feedback Vierte Präsenzphase (Samstag), nach gesondertem Zeitplan Abschlusspräsentation der Projektarbeiten Kolloquium Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen/Rev. 3.0 / (Änderungen vorbehalten) Seite 3
5 Informationen und Anmeldung Für Ihre Anmeldung nutzen Sie bitte das beigefügte Anmeldeformular. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Bitte fügen Sie die zur Überprüfung Ihrer Zulassungsvoraussetzungen notwendigen Unterlagen (Zeugniskopien, Bescheinigungen über die ausgeübte Berufstätigkeit) Ihrer Anmeldung bei. Die IHK-Akademie Koblenz e.v. stellt für die angemeldeten Teilnehmer kostenlos eine Anmeldebescheinigung sowie auf Wunsch nach Abschluss des Studienganges eine Teilnahmebescheinigung aus. Darüber hinaus gehende Bescheinigungen sind gebührenpflichtig. Anwesenheitsbescheinigungen können leider nicht ausgestellt werden. Weitere Informationen erhalten Sie von Ramona Knopp IHK-Akademie Koblenz e. V. Josef-Görres-Platz Koblenz Telefon Telefax Finanzielle Förderung Weiterbildungsfonds der Industrie- und Handelskammer Koblenz Die Lehrgangsteilnahme kann durch den Weiterbildungsfonds der Industrie- und Handelskammer Koblenz für Maßnahmen gefördert werden. Unternehmen, die der IHK Koblenz angehören, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50% der Lehrgangsgebühren bis zu 1000,--. Nähere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie unter Qualischeck Für die berufliche Weiterbildung bietet das Land Rheinland-Pfalz für Maßnahmen eine Fördermöglichkeit aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter oder unter der Telefonnummer Bitte beachten Sie, dass der QualiScheck vor der Anmeldung zum Kurs vorliegen muss. Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen/Rev. 3.0 / (Änderungen vorbehalten) Seite 4
6 IHK-Akademie Koblenz e. V. Bildungsstätte Koblenz Josef-Görres-Platz Koblenz Hiermit melde ich mich verbindlich zum Lehrgang Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) an. Die Teilnahme- und Zahlungsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkenne diese als verbindlich an. die Rechnung geht an den Arbeitgeber Unterlagen zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen sind beigefügt Name Straße PLZ, Ort Tel. privat Geburtsdatum Arbeitgeber Geburtsort Straße PLZ, Ort Tel. dienstl. Ort Datum Unterschrift (bei Firmenanmeldung Unterschrift der berechtigten Person und Firmenstempel) Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen/Rev. 3.0 / (Änderungen vorbehalten) Seite 5
7 Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats Name und Anschrift des Zahlungsempfängers Name und Anschrift des Kontoinhabers IHK-Akademie Koblenz e.v. Josef-Görres-Platz Koblenz Gläubiger-Identifikationsnummer: DE71ZZZ Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen wegen Lehrgang Betriebswirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos mit der IBAN des Zahlungspflichtigen: BIC: bei (genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstituts) durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich mein / wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein / unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann / Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem / unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen. Ort, Datum Unterschrift(en) Kontoinhaber(in) Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen/Rev. 3.0 / (Änderungen vorbehalten) Seite 6
8 Teilnahme- und Zahlungsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB ) gelten für sämtliche vom Kunden bei IHK-Akademie Koblenz e. V. gebuchten Veranstaltungen und werden Inhalt der mit IHK-Akademie Koblenz e. V. abgeschlossenen Verträge. 1.2 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, IHK-Akademie Koblenz e. V. hat ihnen im Einzelfall vor Vertragsschluss ausdrücklich zugestimmt. 2. Anmeldung und Vertragsschluss 2.1 Der Kunde gibt mit seiner Anmeldung gegenüber der IHK-Akademie Koblenz e. V. ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags ab. Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und der IHK-Akademie Koblenz e. V. kommt erst dann zustande, wenn die IHK- Akademie Koblenz e. V. nach Prüfung der vorhandenen Kapazität und der Durchführbarkeit der Maßnahme die Durchführung der Veranstaltung ausdrücklich bestätigt. 2.2 Übersteigt die Anzahl der Anmeldungen die vorhandenen Kapazitäten, so werden diese Anmeldungen nach ihrem zeitlichen Eingang auf eine Warteliste gesetzt und rücken beim Freiwerden von Seminarplätzen nach. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, wird eine entsprechende Benachrichtigung zur Information umgehend versandt. 3. Begriffe 3.1 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist der Kunde bei jedem Vertrag, den er mit IHK-Akademie Koblenz e. V. zu einem Zweck schließt, der weder einer gewerblichen noch einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann. 3.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist der Kunde bei jedem Vertrag, den er mit IHK-Akademie Koblenz e. V. zu einem Zweck schließt, der einer gewerblichen und/oder einer selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden kann. 3.3 Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns IHK-Akademie Koblenz e.v., Josef-Görres-Platz 19, Koblenz Telefax: service@ihk-biz-koblenz.de Telefon: mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An: IHK-Akademie Koblenz e.v., Josef-Görres-Platz 19, Koblenz Telefax: service@ihk-biz-koblenz.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: bestellt am: Name des/der Verbraucher(s): Anschrift des/der Verbraucher(s): Unterschrift des/der Verbraucher(s): (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum: (*) Unzutreffendes streichen. 4. Leistungsumfang Der Leistungsumfang einer Bildungsmaßnahme ist in der Veranstaltungsbeschreibung spezifiziert. 5. Gebühren Die Teilnahmegebühr ist vom Teilnehmer / Anmelder unabhängig von Leistungen Dritter zu zahlen. Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn der Maßnahme nach Erhalt der entsprechenden Rechnung oder in Teilbeträgen per Lastschrifteinzug zu den in der Rechnung genannten Terminen zu entrichten. Ist die Teilnahmegebühr in Teilbeträgen zu entrichten, so wird im Falle eines Zahlungsverzugs der Restbetrag in einer Summe fällig. Anfallende Gebühren für Prüfungen und Leistungen Dritter werden gesondert berechnet. Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen/Rev. 3.0 / (Änderungen vorbehalten) Seite 7
9 6. Stornierung Der Teilnehmer kann bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird statt der Teilnahmegebühr eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 50,-- berechnet. Bei späteren Stornierungen oder Nichterscheinen ist die gesamte Teilnahmegebühr zu zahlen. Der Rücktritt ist schriftlich oder per an zu erklären. Teilnehmer, die sich nicht frist- und formgerecht abmelden, sind grundsätzlich zur Zahlung der vollen Lehrgangsgebühr verpflichtet. Der Nachweis eines geringen Schadens bleibt dem Teilnehmer vorbehalten. 7. Kündigung von Lehrgängen 7.1 Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich. Darüber hinaus ist die Kündigung bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten erstmals nach sechs Monaten mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende möglich. Der IHK-Akademie Koblenz e. V. steht eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Zahlungsverzug, Nichterfüllung von lehrgangsbezogenen Leistungen, Störung der Veranstaltung oder des Betriebsablaufs oder übler Nachrede zu. 7.2 Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Im Falle einer Kündigung erfolgt eine anteilige Kostenberechnung bis zum Austritt aus dem Lehrgang. 8. Änderungen und Absagen von Bildungsveranstaltungen 8.1 Die IHK-Akademie Koblenz e. V. behält sich vor, fachliche Inhalte weiterzuentwickeln und die Veranstaltungsdauer geringfügig anzupassen. In diesem Fall ist die IHK-Akademie Koblenz e. V. bemüht, notwendige Änderungen des Programms rechtzeitig mitzuteilen. Ein Wechsel der Dozenten oder eine Änderung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. 8.2 Die IHK-Akademie Koblenz e. V. behält sich vor, Bildungsveranstaltungen oder Unterrichtseinheiten bei höherer Gewalt kurzfristig bis 12 Uhr mittags des Vortages der Veranstaltung abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden, sofern die ausgefallenen Einheiten nicht nachgeholt werden, zurückerstattet. Das Gleiche gilt, wenn eine Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis vier Werktage vor Veranstaltungsbeginn abgesagt wird. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, soweit die IHK-Akademie Koblenz e. V. bzw. deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen weder vorsätzliches noch grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. 9. Haftung 9.1 Die IHK-Akademie Koblenz e. V. haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge, soweit die IHK-Akademie Koblenz e. V. bzw. deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt. 9.2 Die IHK-Akademie Koblenz e. V. haftet auch nicht für sonstige Schäden oder Folgeschäden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, aufgrund fehlender Unterlagen oder Unterrichtsinhalte. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbegrenzung und der -ausschluss gelten nicht im Falle gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere bei Personenschäden. 9.3 Die IHK-Akademie Koblenz e. V. haftet nicht für das Verhalten von Teilnehmern am Online-Lernen. Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, zwischen Teilnehmern ausgetauschte Daten auf ihre Vollständigkeit, Korrektheit und Rechtmäßigkeit hin zu prüfen. Die IHK- Akademie Koblenz e. V. behält sich das Recht vor, strafbare und unerwünschte Inhalte zu jedem Zeitpunkt und ohne Rücksprache mit dem Verursacher nach eigenem Ermessen zu entfernen. 10. Urheberrecht Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne Einwilligung der IHK- Akademie Koblenz e. V. vervielfältigt, bearbeitet oder verbreitet werden. 11. Schlussbestimmungen 11.1 Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten ist Koblenz Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarung als Ganzes unberührt. Stand: Juni 2014 Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen/Rev. 3.0 / (Änderungen vorbehalten) Seite 8
10 IHK-Akademie Koblenz e. V. Betriebswirt(in) im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) Besondere Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Projektarbeit 1 Ziele und Bestandteile der Projektarbeit Im Rahmen der Projektarbeit sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachweisen, dass sie allgemeine betriebswirtschaftliche Kenntnisse, spezifisches Wissen im Bereich des Gesundheitsund Sozialwesens sowie Methodenkenntnisse auf eine konkrete betriebliche Problemstellung des Gesundheits- und Sozialwesens anwenden können, um eine sachgerechte Problemlösung zu erarbeiten und darzustellen. In der Projektarbeit soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe betriebliche Problemstellung erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Projektarbeit muss mindestens eine Entscheidungssituation beinhalten, die analysiert, bearbeitet und mit Begründung entschieden wird / wurde. Beispiel 1 Entscheidung für oder gegen ein Patienten-Informations-System: SWOT-Analyse mit Entscheidung oder Kräftefeld-Analyse mit Entscheidung Beispiel 2 Entscheidung für ein bestimmtes Patienten-Informations-System: Anbietervergleich (Funktionalitätenvergleich, Kosten-Nutzen-Vergleich, Wirtschaflichkeitsberechnung etc.) Entscheidung mit Begründung. In der Projektarbeit sind zwingend die folgenden Instrumente des Projektmanagements, zu berücksichtigen und im Anhang gesondert darzustellen: Projektauftrag, Projektstrukturplan, Termin- und Ablaufplan, Ressourcenplan sowie dem Kosten- und Budgetplan. Der Projektauftrag ist formulargebunden zu erstellen. Er dient als Grundlage für die Themenfindung und bildet die Basis der Projektarbeit. 2 Themenfindung Der Teilnehmer / die Teilnehmerin schlägt ein Thema in Form eines Projektauftrages vor und präsentiert den Projektauftrag. Die Entscheidung darüber, ob das Thema akzeptiert wird, trifft die IHK- Akademie Koblenz e. V. Gegebenenfalls kann die IHK-Akademie Modifikationen verlangen. Legt der Teilnehmer / die Teilnehmerin keinen Themenvorschlag vor oder wird der Vorschlag des Teilnehmers / der Teilnehmerin nicht akzeptiert, stellt die IHK-Akademie ein Thema. PAHinweise_NEU_Stand2015.doc/Rev. 4.1/ /Ernst Stehling/(Änderungen vorbehalten) Seite 1 von 6
11 IHK-Akademie Koblenz e. V. 3 Erstellung der Projektarbeit Ab Vergabe des Themas arbeitet der Teilnehmer in eigener Verantwortung. Dabei hat er das bestätigte Thema sowie die in den unten aufgeführten Dokumenten enthaltenen Vorschriften zu beachten. Weisungen der IHK-Akademie oder Dritter ist er nicht unterworfen. Er allein entscheidet in diesem Rahmen über Informationsgewinnung und -auswertung, zu wählende Methoden, Teilziele und Formulierungen. Dabei steht ihm das grundsätzliche Recht zu, Unterstützung von Dritten beispielsweise in Form von fachlichen und methodischen Inputs einzuholen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Projektarbeit eine eigenständige Leistung des Teilnehmers bleibt. Leistungen Dritter, die in der Projektarbeit verwendet werden, sind als solche zu kennzeichnen (Zitate). Bestandteil der Projektarbeit sind die Dokumentation sowie die Präsentation. 4 Betreuung durch die Gutachter Den Teilnehmern steht während der Erstellung der Dokumentation ein Betreuer zur Verfügung. Der Betreuer bietet ausschließlich methodische Hilfestellungen an. Er trifft jedoch keine Entscheidungen hinsichtlich des Inhaltes der Projektarbeit und gibt keine fachlichen Inputs. Auch nimmt er im Laufe des Verfahrens weder zur Qualität noch zur Bewertung der Arbeit Stellung. 5 Zitierfähigkeit Aus in Printform veröffentlichten Werken (z. B. Bücher, Zeitschriften) kann zitiert werden, soweit diese allgemein zugänglich sind und der Verfasser oder zumindest der Herausgeber eindeutig identifiziert werden kann. Aus digitalen Medien (z. B. Internet) kann zitiert werden, soweit diese allgemein zugänglich sind und der Verfasser eindeutig identifiziert werden kann (dies ist beispielsweise nicht der Fall bei Diensten wie Wikipedia). 6 Struktur der Dokumentation der Projektarbeit Für die Anfertigung der Projektarbeit und der Dokumentation derselben wird die im Folgenden dargestellte Struktur vorgeschlagen. Dabei beinhaltet der Vorschlag je Hauptgliederungs- bzw. Gliederungspunkt eines der drei folgenden Kriterien: Muss-Kriterium: Ein als Muss-Kriterium eingestufter Hauptgliederungs- bzw. Gliederungspunkt ist zwingend im Rahmen der Projektarbeit zu bearbeiten und in der Dokumentation schriftlich niederzulegen. Soll-Kriterium Ein als Soll-Kriterium eingestufter Hauptgliederungs- bzw. Gliederungspunkt wird i.d.r. empfohlen im Rahmen der Projektarbeit zu bearbeiten und sollte dann auch in der Dokumentation schriftlich niedergelegt werden. Kann-Kriterium: Ein als Kann-Kriterium eingestufter Hauptgliederungs- bzw. Gliederungspunkt ist nicht zwingend im Rahmen der Projektarbeit zu bearbeiten und somit auch nicht zwingend in der Dokumentation schriftlich niederzulegen. PAHinweise_NEU_Stand2015.doc/Rev. 4.1/ /Ernst Stehling/(Änderungen vorbehalten) Seite 2 von 6
12 IHK-Akademie Koblenz e. V. Gliederungs-Struktur Einleitung Muss- Kriterium Soll- Kriterium Kann- Kriterium Motive und Motivation für das Thema Einordnung des Themas in den theoretischen und praxisrelevanten Kontext Relevanz des Themas Problemstellung Konkretisierung der Problemstellung Darstellung des Ist-Zustandes Bewertung / Handlungsbedarf Zielsetzung Darstellung und Konkretisierung der Zielsetzung (siehe Projektauftrag) Erläuterung des Soll-Zustandes Vorgehensweise Hauptteil Beschreibung der Gewinnung der erforderlichen Informationen Beschreibung der Vorgehensweise / der Methoden / Instrumente / ggf. Verfahren (siehe Projektauftrag) Darstellung der konkreten Lösungsmöglichkeit/en Konkrete Darstellung der Lösung / der Lösungswege / Lösungsschritte(siehe Projektauftrag) U.a. rechtliche Aspekte U.a. Kosten-Nutzen-Aspekte U.a. Personalwirtschaftliche Aspekte Bewertung und Handlungsempfehlungen für die konkrete Lösung ANHANG Schluss / Fazit / Ausblick Projektauftrag Projektstrukturplan Termin- und Ablaufplan Ressourcenplan Kosten- und Budgetplan Weitere Sekundär-Informationen Quellen- / Literaturverzeichnis Ggf. weitere Dokumente PAHinweise_NEU_Stand2015.doc/Rev. 4.1/ /Ernst Stehling/(Änderungen vorbehalten) Seite 3 von 6
13 IHK-Akademie Koblenz e. V. 7 Bewertung der Dokumentation der Projektarbeit Bei der Bewertung wird dem Ausbildungsstand ebenso Rechnung getragen wie dem Umstand, dass die Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Rahmen dieses Zertifizierungsverfahrens in der Regel ihre erste Projektarbeit schreiben. Zu Abwertungen führen zwingend Verstöße gegen die formalen Anforderungen (z. B. Umfang). Werden fremde Inhalte dargestellt, ohne dass diese als solche kenntlich gemacht und korrekt zitiert werden, führt dies ebenfalls zur Abwertung. In besonders schweren Fällen kann dies zur Ablehnung der Begutachtung und somit zum Ausschluss vom Zertifizierungsverfahren führen. Für die Bewertung wird das 100-Punkte-Schema der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz zu Grunde gelegt. Konkrete Hinweise zur Bewertung sind dem Dokument Bewertung der Projektarbeit Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen IHK zu entnehmen. 8 Formale Anforderungen an die Dokumentation 8.1 Umfang/Layout Textteil: 20 DIN-A-4 Seiten (+/- 10%) (ohne Deckblatt, Verzeichnisse und Anhang), Schrift: Arial 12, eineinhalbzeilig; linker Rand 5,0 cm, rechter, oberer und unterer Rand jeweils 2,5 cm 8.2 Bestandteile Deckblatt Inhaltsverzeichnis Gegebenenfalls Abbildungs- und Abkürzungsverzeichnis Textteil o Einleitung o Ziele, Aufgabenstellung und Lösungswege o Hauptteil o Schluss / Fazit / Ausblick Literaturverzeichnis / Quellenverzeichnis Anhang 8.3 Gliederung Es ist numerisch in arabischen Ziffern zu gliedern. Beispiel: 1. Erste Gliederungsebene 1.1 Zweite Gliederungsebene Dritte Gliederungsebene Vierte Gliederungsebene 2. Erste Gliederungsebene usw. 9 Zitiertechnik Wörtliche Zitate werden am Anfang und am Ende mit ( doppelten ) Anführungszeichen gekennzeichnet. 1 1 ) Gutenberg, E. (1925): Die apokalyptische Form der Weiterbildung, Nürnberg, S. 35 Sinngemäße Zitate sind mit siehe Gutenberg, in Anlehnung an Gutenberg, vgl. oder ähnlich. zu kennzeichnen. 1 1 ) vgl. Gutenberg, E. (1925): Die apokalyptische Form der Weiterbildung, Nürnberg, S. 35 Internet: Angabe der kompletten Internet-Adresse (nicht als Hyperlink formatiert). PAHinweise_NEU_Stand2015.doc/Rev. 4.1/ /Ernst Stehling/(Änderungen vorbehalten) Seite 4 von 6
14 IHK-Akademie Koblenz e. V. 10 Ausfertigungen Das Original der Dokumentation ist in gebundener Form einzureichen. Außerdem sind der IHK- Akademie vier geheftete Kopien zur Verfügung zu stellen. 11 Präsentation der Projektarbeit und Kolloquium Die Präsentation erfolgt vor einem Prüfungsgremium (in der Regel 3 Prüfer). Das Kolloquium schließt sich unmittelbar an. Die Veranstaltung ist öffentlich. Insbesondere Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen sowie Repräsentanten von Unternehmen können als Gäste teilnehmen. Einladungen hierzu können von den Prüfungsteilnehmern, Mitgliedern des Prüfungsgremiums oder vom Bildungsträger ausgesprochen werden. Die Wahl der für die Präsentation einzusetzenden Techniken ist den Prüfungsteilnehmern freigestellt. Die IHK-Akademie Koblenz e.v. stellt am Prüfungstag folgende Hilfsmittel zur Verfügung: Tafel / Whiteboard Overhead-Projektor Flip-Chart 2 Moderationswände Moderatorenkoffer mit Karten, Nadeln, Filzstiften, Klebepunkten Notebook mit MS-Office Beamer. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen können eigene Präsentationstechnik verwenden, wenn sie die alleinige Verantwortung für deren Funktionsfähigkeit übernehmen. 12 Bewertung der Präsentation Für die Bewertung der Präsentation der Projektarbeit wird der Beobachtungsbogen Referat/Präsentation/Moderation der IHK-Akademie zu Grunde gelegt. In die Bewertung gehen folgende Komponenten ein: Eindruck Inhalt Eindruck Technik/Instrumente Eindruck Körpersprache, Sprache und Stimme. Für die Bewertung wird das 100-Punkte-Schema der Industrie- und Handelskammer zu Koblenz zu Grunde gelegt. 13 Zeiten / Termine Für die Erstellung der Projektdokumentation steht ein Zeitraum von etwa sechs Wochen zur Verfügung. Für die Präsentation der Projektarbeit stehen zwanzig Minuten zur Verfügung. Sie darf zehn Minuten nicht unterschreiten. Weitere zwanzig Minuten sind für das anschließende Kolloquium vorgesehen. Die konkreten Termine werden im Kursverlauf bekannt gegeben. PAHinweise_NEU_Stand2015.doc/Rev. 4.1/ /Ernst Stehling/(Änderungen vorbehalten) Seite 5 von 6
15 IHK-Akademie Koblenz e. V. 14 Zu beachtende Dokumente Richtlinien für den Erwerb des Zertifikates Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) Besondere Hinweise für die Erstellung und Bewertung der Projektarbeit (das vorliegende Dokument) Bewertung der Projektarbeit "Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)" Beobachtungsbogen Referat/Präsentation/Moderation Koblenz, IHK-Akademie Koblenz e. V. PAHinweise_NEU_Stand2015.doc/Rev. 4.1/ /Ernst Stehling/(Änderungen vorbehalten) Seite 6 von 6
16 IHK-Akademie Koblenz e.v. 1. Voraussetzungen Richtlinien für den Erwerb des Zertifikats Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) Voraussetzung für die Zulassung zum Zertifizierungsverfahren Betriebswirt/in im Gesundheitsund Sozialwesen (IHK) sind 1. ein IHK-Fortbildungsabschluss Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen oder ein anderer IHK-Fortbildungsabschluss, der dem Gesundheits- und Sozialwesen zuzuordnen ist oder ein sonstiger IHK-Fortbildungsabschluss auf Fachwirte- / Fachkaufleute-Ebene und eine mindestens 6-monatige Berufspraxis im Gesundheits- oder Sozialwesen oder ein sonstiger IHK-Fortbildungsabschluss auf Fachwirte- / Fachkaufleute-Ebene und eine absolvierte Weiterbildung im Gesundheits- oder Sozialwesen oder ein anderer Fortbildungsabschluss im Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens, der einem IHK-Fortbildungsabschluss vergleichbar ist und 2. die Belegung des Kurses Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) bei der IHK-Akademie Koblenz e.v. 2. Zertifizierungsleistungen Für die Zertifizierung zum/zur Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) sind folgende Leistungen zu erbringen: 1. Fertigung einer Projektarbeit und Dokumentation der Ergebnisse entsprechend den Besonderen Hinweisen für die Erstellung und Bewertung der Projektarbeit 2. Präsentation der Projektarbeit entsprechend den Besonderen Hinweisen für die Erstellung und Bewertung der Projektarbeit 3. Kolloquium zur Projektarbeit sowie zu den betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen der Projektarbeit. 3. Bestehensregelung Zur Erteilung des Zertifikates Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) ist erforderlich, dass sowohl die Dokumentation als auch die Präsentation der Projektarbeit als auch das Kolloquium mit mindestens ausreichend bewertet werden. 4. Prüfungsgremium Die zur Erteilung des Zertifikats erforderlichen Leistungen werden durch ein Prüfungsgremium abgenommen. Die Mitglieder des Prüfungsgremiums werden durch die IHK-Akademie eingesetzt. Aufgaben des Prüfungsgremiums sind: 1. Begutachtung der Dokumentationen der Projektarbeit und Feststellung des Ergebnisses 2. Abnahme der Präsentationen mit anschließendem Kolloquium und Feststellung der Ergebnisse. 5. Zertifikat Das Zertifikat enthält folgende Angaben: 1. Namen, Anschrift, Geburtsdatum und ort des / der zertifizierten Teilnehmers / Teilnehmerin 2. Name und Logo des Ausstellers und Namen des ausstellenden Mitarbeiters 3. Ort und Datum der Ausstellung 4. Thema der Projektarbeit, Noten für die Dokumentation, die Präsentation und das Kolloquium. 6. Wiederholungsmöglichkeiten Wurden im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens die für die Erteilung des Zertifikates erforderlichen Leistungen nicht erbracht, können diese im Rahmen eines weiteren Kurses Betriebswirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK) bei der IHK-Akademie Koblenz e.v. wiederholt werden. Ein Anspruch auf die Einräumung einer Wiederholungsmöglichkeit besteht nicht. Koblenz, den IHK-Akademie Koblenz e.v. RichtlinienZertifizierung_NEU_Stand2015.doc/Rev. 5/ /Ernst Stehling Seite 1 von 1
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