AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 20. Dezember 2016 Nr. 54/2016. INHALT Datum Titel Seite

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1 336 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 20. Dezember 2016 Nr. 54/2016 Lfd. Nr. INHALT Datum Titel Seite Öffentliche Zustellung eines Bescheides Hinweis auf die Bekanntmachung der 4. Änderung der Satzung des Zweckverbandes Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe vom Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck für das Haushaltsjahr 2017 vom Bekanntmachung gem. 80 GO NRW über die Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Saerbeck für das Haushaltsjahr Bekanntmachung der Feststellung des Gesamtabschlusses zum der Gemeinde Saerbeck Bekanntmachung der Feststellung der Jahresabschlusses zum der Gemeinde Saerbeck Bekanntmachung über die Termine der Fischerprüfungen im Jahre Der Einzelpreis dieser Ausgabe des Amtsblattes beträgt 2,00 zuzüglich Zustellungsgebühren. Einzelexemplare können im Haupt- und Personalamt der Kreisverwaltung angefordert werden. Für den postalischen Bezug des Amtsblattes werden die o.g. Gebühren erhoben. Der Versand per ist kostenlos. Das Amtsblatt kann kostenfrei per abonniert werden. Hierzu senden Sie eine formlose an Darüber hinaus steht das Amtsblatt auf der Internetseite zum kostenfreien Download zur Verfügung. Herausgeber: Der Landrat des Kreises Steinfurt Haupt- und Personalamt Tecklenburger Str Steinfurt Tel.: Kreissparkasse Steinfurt VR-Bank Kreis Steinfurt eg Fax: IBAN: DE IBAN: DE BIC: WELADED1STF BIC: GENODEM1IBB Internet: Steuernummer: 311/5873/0032 FA ST USt-IdNr.: DE

2 254. Öffentliche Zustellung eines Bescheides Gegen Herrn Reinhard Hubert Piepel, zuletzt wohnhaft in Rheine, Wesselstr. 10, ist ein Bescheid des Landrates des Kreises Steinfurt vom (Az.: ) ergangen. Der Bescheid kann vom Empfangsberechtigten im Kreishaus in Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Zimmer 3008 während der allgemeinen Dienststunden eingesehen bzw. abgeholt werden. Der Bescheid wird gemäß 10 Landeszustellungsgesetz NRW durch öffentliche Bekanntmachung dieser Benachrichtigung im Amtsblatt des Kreises Steinfurt öffentlich zugestellt. Er gilt als zugestellt, wenn seit der Bekanntmachung im Amtsblatt zwei Wochen vergangen sind. Mit dem Tag der Zustellung besteht die Möglichkeit, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Steinfurt, KREIS STEINFURT Der Landrat Kreis Steinfurt 54/2016/ Hinweis auf die Bekanntmachung der 4. Änderung der Satzung des Zweckverbandes Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe vom Die 4. Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe vom ist im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold Nr. 43 vom auf der Seite 239 veröffentlicht. Dieser Hinweis erfolgt unter Bezugnahme auf 11 Abs. 1 GkG NRW (Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit). Steinfurt, Kreis Steinfurt Der Landrat -Haupt- und Personalamt- Im Auftrag gez. Möllers Kreis Steinfurt 54/2016/

3 256. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck für das Haushaltsjahr 2017 vom Aufgrund der 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14 Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966), sowie 18 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom (GV. NRW S. 612), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 204), hat die Verbandsversammlung am folgende Haushaltssatzung beschlossen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf Gesamtbetrag der Aufwendungen auf EUR EUR im Finanzplan mit den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf EUR EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 0 EUR EUR 2 Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EUR festgesetzt

4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes wird auf festgesetzt Die Verbandsumlage wird auf festgesetzt. Sie wird gem. 8 (2) der Verbandssatzung wie folgt verteilt: 50 % der Umlage nach Gesamtschülerzahl 50 % der Umlage nach Schülern im Einzelunterricht Maßgebend ist der Wohnort des Schülers Es werden die Zahlen vom zu Grunde gelegt Anzahl der Schüler insgesamt: Anzahl der Schüler im Einzelunterricht: (Umlage A) (Umlage B) Orte Anteil in % Schülerzahl Orte Anteil in % Schüler EU Greven 49, Greven 45, Emsdetten 37, Emsdetten 43, Saerbeck 12, Saerbeck 10,58 29 insgesamt 100, insgesamt 100, Umlage: Orte Umlage A Umlage B Umlage gesamt Greven , , ,45 Emsdetten , , ,03 Saerbeck , , ,52 insgesamt , , ,00 7 Es gilt das Gesamtdeckungsprinzip ( 20 GemHVO). 555

5 Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist gemäß 18 GkG in Verbindung mit 80 Abs. 5 GO NRW dem Landrat des Kreises Steinfurt mit Schreiben vom angezeigt worden. Aufsichtsbehördliche Bedenken bestehen gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung nicht. Die nach 19 Abs. 2 und 29 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit GkG erforderliche Genehmigung zur Festsetzung der Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2017 ist vom Landrat des Kreis Steinfurt mit Verfügung vom Az.: /17 erteilt worden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und des GkG NRW beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden, c) der Zweckverbandsvorsteher hat den Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber dem Zweckverband Musikschule Greven/Emsdetten/Saerbeck vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Greven, gez. Vennemeyer Zweckverbandsvorsteher Kreis Steinfurt 54/2016/

6 257. Bekanntmachung gem. 80 GO NRW über die Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Gemeinde Saerbeck für das Haushaltsjahr 2017 Der folgende Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Saerbeck für das Haushaltsjahr 2017 wurde am dem Rat der Gemeinde Saerbeck zugeleitet: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf ,00 dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf ,00 im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit ,00 dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit ,00 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit ,00 dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit ,00 dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit ,00 festgesetzt. 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich sind, wird auf ,00 festgesetzt. 557

7 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf ,00 festgesetzt. 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 festgesetzt. 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2017 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 264 v.h. 1.2 für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 490 v.h. 2. Gewerbesteuer auf 450 v.h. Einwohner oder Abgabepflichtige können in der Zeit vom bis gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Bürgermeister der Gemeinde Saerbeck, Ferrières-Straße 11, Saerbeck, erheben. Während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen im Rathaus (Raum 406), Ferrières-Straße 11, Saerbeck, verfügbar gehalten. Saerbeck, GEMEINDE SAERBECK Der Bürgermeister gez. Roos Kreis Steinfurt 54/2016/

8 258. Bekanntmachung der Feststellung des Gesamtabschlusses zum der Gemeinde Saerbeck 1. Beschluss über die Feststellung des Gesamtabschlusses einschließlich Entlastung Gemäß 103 Abs. 5 GO NRW wurde eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der örtlichen Rechnungsprüfung des Gesamtabschlusses zum beauftragt, die einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilte, den der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am unverändert übernommen hat. Daraufhin hat der Rat der Gemeinde Saerbeck in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses zum durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. 2. Der Rat bestätigt den Gesamtabschluss zum gem. 116 Abs. 1 i. V. m. 96 Abs. 1 GO NRW mit einem Fehlbetrag von ,61 und einer Bilianzsumme von , Dem Bürgermeister wird gem. 116 Abs Abs. 1 GO NRW vorbehaltlose Entlastung erteilt. Die wesentlichen Zahlen des Gesamtabschlusses (Gesamtergebnisrechnung 2014, Gesamtkapitalflussrechnung 2014 sowie Gesamtbilanz zum ) sind als Anlage beigefügt. 2. Bekanntmachung Der Gesamtabschluss 2014 der Gemeinde Saerbeck wird hiermit gemäß 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der Gesamtabschluss 2014 der Gemeinde Saerbeck liegt zur Einsichtnahme ab sofort bis zur Feststellung des folgenden Gesamtabschlusses im Rathaus der Gemeinde Saerbeck, Ferriéres-Str. 11, Saerbeck, Zimmer 406, wie folgt öffentlich aus: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis Uhr, zusätzlich donnerstags von Uhr bis Uhr. Saerbeck, GEMEINDE SAERBECK Der Bürgermeister gez. Wilfried Roos Kreis Steinfurt 54/2016/

9 Anlage 1 Gesamtbilanz zum a) Aktivseite: Gemeinde Saerbeck Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2014 A K T I V S E I T E 1. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände , , Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen , , Ackerland , , Wald, Forsten , , Sonstige unbebaute Grundstücke , ,00 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , Kinder- und Jugendeinrichtungen , , Schulen , , Wohnbauten , ,00 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude , , , , Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens , , Brücken und Tunnel , ,00 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen , , Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , , Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens , , , , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 57,00 57,00 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , , Betriebs- und Geschäftsausstattung , , Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau , , Finanzanlagen , , , , Übrige Beteiligungen , , Wertpapiere des Anlagevermögens , , Ausleihungen , , , , , ,55 560

10 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe , , Waren , , , , Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen , , Sonstige Vermögensgegenstände , , , , Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0, Liquide Mittel , , , ,06 3. Aktive Rechnungsabgrenzung , , , ,93 561

11 b) Passivseite: P A S S I V S E I T E 1. Eigenkapital Allgemeine Rücklage , , Ausgleichsrücklage 0,00 0, Gesamtjahresergebnis , , Ausgleichsposten für die Anteile anderer Gesellschafter , ,47 2. Sonderposten , , für Zuwendungen , , für Beiträge , , für den Gebührenausgleich , , Sonstige Sonderposten , ,87 3. Rückstellungen , , Pensionsrückstellungen , , Instandhaltungsrückstellungen , , Sonstige Rückstellungen , ,19 4. Verbindlichkeiten 4.1 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen , , vom öffentlichen Bereich 152,40 462, vom privaten Kreditmarkt , , , , Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , , Erhaltene Anzahlungen , , Sonstige Verbindlichkeiten , , , , , ,68 5. Passive Rechnungsabgrenzung , , , ,93 562

12 Anlage 2 Gesamtkapitalflussrechnung zum Gemeinde Saerbeck Gesamtkapitalflussrechnung 2014 (Anlage zum Gesamtanhang) Nr. Beschreibung in T in T 1. Jahresergebnis Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens +/ Zunahme/Abnahme der Rückstellungen +/ Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge +/ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens / /+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer +/- Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind Ein- und Auszahlungen aus außerordentlichen Posten +/- 9. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (Summe aus 1 bis 8) Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen Einzahlungen für Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen sowie sonstigen Sonderposten = Cashflow aus der Investitionstätigkeit (Summe aus 10 bis 16) Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz- )Krediten Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit (Summe aus 18 bis 21) Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Summe aus 9, 17 und 22) Wechselkurs- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds +/ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode = Finanzmittelfonds am Ende der Periode (Summe aus 23 bis 25) Nachrichtlich: Finanzmittelfonds in T in T Sonstige Wertpapiere 0 1 Liquide Mittel Finanzmittelfonds: Stand Sonstige Wertpapiere 0 0 Liquide Mittel Finanzmittelfonds: Stand Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds

13 Anlage 3 Gesamtergebnisrechnung zum Gemeinde Saerbeck Gesamtergebnisrechnung zum 31. Dezember 2014 Ergebnis Ergebnis des des Haushaltsjahres Vorjahres Steuern und ähnliche Abgaben , ,56 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen , ,53 3. Sonstige Transfererträge , ,46 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , ,54 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte , ,04 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen , ,61 7. Aktivierte Eigenleistungen 0,00 1,00 8. Sonstige ordentliche Erträge , ,43 9. Ordentliche Gesamterträge , , Personalaufwendungen , , Versorgungsaufwendungen , , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , Bilanzielle Abschreibungen , , Transferaufwendungen , , Sonstige ordentliche Aufwendungen , , Ordentliche Gesamtaufwendungen , , Ordentliches Gesamtergebnis , , Finanzerträge , , Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen , , Gesamtfinanzergebnis , , Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit , , Außerordentliche Erträge/Außerordentliches Gesamtergebnis 0,00 8, Gesamtjahresergebnis , , Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 6.687, , Ergebnis im Gesamtabschluss , ,83 564

14 259. Bekanntmachung der Feststellung der Jahresabschlusses zum der Gemeinde Saerbeck 1. Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses einschließlich Entlastung Gemäß 103 Abs. 5 GO NRW wurde eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der örtlichen Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses zum beauftragt, die am einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilte, den der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am unverändert übernommen hat. Daraufhin hat der Rat der Gemeinde Saerbeck in seiner Sitzung am folgenden Beschluss gefasst: 1. Der Jahresabschluss der Gemeinde Saerbeck zum 31. Dezember 2015 wird in der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH, Münster, geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Fassung festgestellt. 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von ,08 wird der Ausgleichsrücklage zugeführt und erhöht das Eigenkapital somit auf , Dem Bürgermeister wird gem. 96 Abs. 1 GO NRW vorbehaltlose Entlastung erteilt. Die wesentlichen Zahlen des Jahresabschlusses (Gesamtergebnisrechnung 2015, Gesamtfinanzrechnung 2015 sowie Bilanz zum ) sind als Anlage beigefügt. 2. Bekanntmachung Der Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Saerbeck wird hiermit gemäß 96 Abs. 2 GO NRW öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss 2015 der Gemeinde Saerbeck liegt zur Einsichtnahme ab sofort bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus der Gemeinde Saerbeck, Ferriéres-Str. 11, Saerbeck, Zimmer 406, wie folgt öffentlich aus: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis Uhr, zusätzlich donnerstags von Uhr bis Uhr. Saerbeck, GEMEINDE SAERBECK Der Bürgermeister gez. Roos Kreis Steinfurt 54/2016/

15 Anlage 1 Ergebnisrechnung 2015 Gemeinde Saerbeck Ergebnisrechnung vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 Ergebnis Ursprünglicher Fortgeführter Ergebnis Vergleich Ansatz Ansatz Ergebnis/ Fortgeführter Ansatz 1. Steuern und ähnliche Abgaben , , , , ,82 2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen , , , , ,47 3. Sonstige Transfererträge , , , , ,75 4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte , , , , ,59 5. Privatrechtliche Leistungsentgelte , , , , ,81 6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen , , , , ,31 7. Sonstige ordentliche Erträge , , , , ,62 8. Ordentliche Erträge , , , , ,75 9. Personalaufwendungen , , , , , Versorgungsaufwendungen , , , , , Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen , , , , , Bilanzielle Abschreibungen , , , , , Transferaufwendungen , , , , , Sonstige ordentliche Aufwendungen , , , , , Ordentliche Aufwendungen , , , , , Ordentliches Ergebnis , , , , , Finanzerträge , , , , , Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen , , , , , Finanzergebnis , , , , , Ergebnis der laufenden Verwaltungs- tätigkeit , , , , , Außerordentliche Erträge/ Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Jahresergebnis , , , , ,08 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 23. Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 1.999,00 0,00 0, , , Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 5.347,33 0,00 0, , ,00 566

16 26. Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0, Verrechnungssaldo 3.348,33 0,00 0, , ,48 Anlage 2 Bilanz zum a) AKTIVSEITE: Gemeinde Saerbeck Bilanz zum 31. Dezember 2015 A K T I V S E I T E 1. Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände , , Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen , , Ackerland , , Wald, Forsten , , Sonstige unbebaute Grundstücke , ,00 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte , , Kinder- und Jugendeinrichtungen , , Schulen , , Wohnbauten , ,00 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude , , , , Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens , , Brücken und Tunnel , ,00 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen , ,33 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen , ,47 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens , , , , Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 57,00 57, Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge , , Betriebs- und Geschäftsausstattung , , Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau , , , , ,44 567

17 1.3 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen , , Beteiligungen 9.291, , Wertpapiere des Anlagevermögens , , Ausleihungen , , , , , ,81 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe , , Waren , , , , Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen , , Privatrechtliche Forderungen , , Sonstige Vermögensgegenstände , , , , Liquide Mittel , , , ,07 3. Rechnungsabgrenzungsposten , , , ,38 b) Passivseite 1. Eigenkapital Allgemeine Rücklage , , Ausgleichsrücklage 0,00 0, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag(-) , ,94 2. Sonderposten , , für Zuwendungen , , für Beiträge , , für den Gebührenausgleich , ,12 3. Rückstellungen , , Pensionsrückstellungen , , Instandhaltungsrückstellungen , , Sonstige Rückstellungen , , , ,94 568

18 4. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen vom öffentlichen Bereich 0,00 152, von Kreditinstituten , , , ,78 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4.2 0,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 4.3 Leistungen , , Verbindlichkeiten aus Transferleistungen , , Erhaltene Anzahlungen , , Sonstige Verbindlichkeiten , , , , , ,87 5. Rechnungsabgrenzungsposten , , , ,38 569

19 Anlage 3 Finanzrechnung 2015 Kreis Steinfurt 54/2016/

20 260. Bekanntmachung über die Termine der Fischerprüfungen im Jahre 2017 Gemäß 3 Absatz 1 der Verordnung über die Fischerprüfung vom (GV NW 1998 S. 61) wird bekannt gegeben, dass im Jahr 2017 die für die Erlangung eines Fischereischeins erforderliche Fischerprüfung an folgenden Terminen abgelegt werden kann: Ladbergen (ggf. auch am ) Rheine (ggf. auch am ) Ochtrup (ggf. auch am ) Steinfurt (ggf. auch am ) Rheine (ggf. auch am ) Ibbenbüren (ggf. auch am ) Steinfurt Die Fischerprüfungen werden ggf. jeweils an zwei aufeinander folgenden Tagen abgenommen, wenn die Zahl der angemeldeten Prüfungsteilnehmer dies erforderlich macht. Der genaue Prüfungstag und Prüfungsort wird nach der Anmeldung in den Einladungen zur Prüfung bekannt gegeben. Anträge auf Zulassung zu diesen Fischerprüfungen sind mindestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Steinfurt einzureichen. Entsprechende Antragsvordrucke sind im Internet ( Fischerprüfung), im Zimmer 684 des Kreishauses Steinfurt oder bei den ortsansässigen Angelsportvereinen, die auch Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung durchführen, erhältlich. Die Prüfungsbewerber müssen das 13. Lebensjahr vollendet, ihren Wohnsitz im Kreis Steinfurt haben und dürfen nicht entmündigt sein. Steinfurt, den Kreis Steinfurt Der Landrat Ordnungsamt / Untere Fischereibehörde im Auftrag gez. Ternes Kreis Steinfurt 54/2016/

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