Technische Bestellungen
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- Tobias Maus
- vor 8 Jahren
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1 Technische Bestellungen 1. Ihr Comfortstand 1.1 Leistungen inbegriffen: Reg.Nr. Halle Stand - Standbau - Dachsegel weiss - Teppich - Beleuchtung 3x HQI-Spots - Kabine, 1x1m, Vorhang weiss - Möblierung: 4 Stühle, 1 Tisch (weiss, 123x83cm), 1 Barkorpus (weiss, 103x56x110cm) - Stromanschluss mit 2 freien Steckdosen 230V (inkl. Stromlieferung) - Standbeschriftung - Abfallentsorgung - Tägliche Reinigung 2. Auswahlmöglichkeiten 2.1 Teppich (inbegriffen): Farbauswahl: anthrazit grau blau rot grün 2.2 Standbeschriftung (max. 30 Zeichen) 3. Zusatzbestellungen, kostenpflichtig 3.1 Sonstige Leistungen Art.-Nr. Anzahl Einheit Artikel-Bezeichnung Preis/Einheit Total Total exkl. MwSt. CHF Datum... Unterschrift mit Firmenstempel...
2 Standskizze Esquisse du stand Délai de commande 31 mai 2012 Reg.Nr. Halle Stand Bitte bestellte Positionen in Standskizze einzeichnen (gemäss Formular Technische Bestellungen ). Veuillez dessiner sur le plan les positions commandées (selon le formulaire «Commandes techniques»). Datum / Date... Unterschrift mit Firmenstempel... Signature avec timbre de la maison
3 Datum April 2012 Unser Zeichen Nadine Hemmann Direkt Halle: Stand: RegNr.: Gastgewerbliche Auflage Sehr geehrte Damen und Herren Die BERNEXPO AG ist Inhaberin der gastgewerblichen Einzelbewilligung. Wir bitten die Standbetreiber, die Vorschriften auf den Merkblätter einzuhalten und die entsprechenden Anschläge am Stand gut sichtbar anzubringen. Gemäss der Betriebsordnung, welche wir Ihnen zusammen mit dem technischen Dossier zugestellt haben, sind Sie, als Standbetreiber für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Die entsprechenden Merkblätter finden Sie unter: > Die Direktion > Organisation > Kantonales Laboratorium > Downloads und Publikationen > Informationsdokumente sowie unter Bei Fragen steht Ihnen das Kantonale Laboratorium, Postfach, 3000 Bern 9, oder zur Verfügung. Wir danken für Ihr Entgegenkommen. Hiermit bestätige ich als Standbetreiber, die Merkblätter zur Kenntnis genommen zu haben, die Vorschriften einzuhalten und die Verantwortung zu tragen. Ort, Datum: Unterschrift / Firmenstempel:......
4 Halle: Stand: RegNr.: Aussteller-Versicherung Obligatorische Versicherungen gemäss Teilnahmebedingungen Haftpflichtversicherung (Garantiesumme CHF 5 Mio.; für Sachschäden die sich Aussteller gegenseitig verursachen CHF 250'000.00; Selbstbehalt CHF ) Sachversicherung (Versicherungssumme* CHF 20'000.00) gegen Feuer- und Elementarschäden; Aufräumungs- und Entsorgungssowie Bewegungs- und Schutzkosten bis 10% der Versicherungssumme max. CHF 20' Ausstellungsversicherung (Versicherungssumme* CHF 20'000.00) Ausstellung (ohne Transport), Verlust und Beschädigung inkl. Wasserschäden (ohne Feuer- und Elementarschäden) inklusiv einfacher Diebstahl, Selbstbehalt CHF Abschluss der obligatorischen Versicherungen *Vollwertversicherung Prämiensätze / Prämien (inkl. 5% Eidg. Stempelabgabe) CHF je Aussteller % der Versicherungssumme Minimalprämie CHF % der Versicherungssumme Minimalprämie CHF Wenn kein unterschriebener Verzicht vorliegt, werden automatisch die obligatorischen Versicherungen über CHF 20' abgeschlossen. Die Prämie beträgt CHF Verzichtserklärung Der Aussteller verzichtet ausdrücklich auf die Versicherungsmöglichkeit aufgrund des Rahmenvertrages zwischen der BERNEXPO AG und der Basler Versicherung AG. Er bestätigt, über die gemäss den "Allgemeinen Vertragsbedingungen aus der Teilnahme an Messen" vorgeschriebene Versicherungsbedingungen zu verfügen. Vollständiger Verzicht auf Abschluss von Versicherungen Teilweiser Verzicht auf Abschluss von Versicherungen: Verzicht Haftpflicht Verzicht Sachversicherung Verzicht Ausstellungsversicherung Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Antrag Der Aussteller wünscht folgende Änderung der Versicherungsdeckung: Höhere Versicherungssumme (Vollwert) CHF Gewünschte Versicherungssumme (Gesamtwert) für Güter und Standeinrichtungen (Minimalsumme CHF 20'000.00) Transportversicherung (fakultativ) ja Für Hin- und Rückreise (Verlust und Beschädigung), Selbstbehalt CHF ) Wert der leichtzerbrechlichen Güter CHF (z.b. Glas oder Inhalt in Gläsern) 0.195% der Versicherungssumme Minimalprämie CHF % der Versicherungssumme Minimalprämie CHF Für Auskünfte zum genauen Versicherungsumfang stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Basler Versicherung AG, Herr Marcel Neuhaus , , Mail marcel.neuhaus@baloise.ch
5 Bedingungen / Weisungen A. Wer muss eine Versicherung abschliessen? Gemäss Teilnahmebedingungen sind folgende Versicherungen obligatorisch: - Haftpflicht-, Sach- und Ausstellungsversicherung Die BERNEXPO AG hat mit der Basler Versicherung AG einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Aufgrund dieses Vertrages werden die gesetzliche Haftpflicht und die Sachwerte der Aussteller versichert. Fakultativ kann auch das Transportrisiko mitversichert werden. Verfügt der Aussteller bereits über die als obligatorisch bezeichneten Versicherungen, so kann er auf den Abschluss durch die BERNEXPO AG verzichten. Der Verzicht hat schriftlich zu erfolgen. Wird kein Versicherungsverzicht eingereicht, wird automatisch eine Versicherung über CHF 20' für die obligatorischen Versicherungen abgeschlossen. B. Wie wird der Versicherungsschutz wirksam? Der Versicherungsschutz gilt ab Eingang des Antrages, respektive nach Ablauf der Meldefrist; die Prämie dafür wird mit der Schlussrechnung durch die BERNEXPO AG fakturiert. C. Versicherungsbedingungen (Auszug) Auf Verlangen werden die detaillierten Bedingungen zugestellt Haftpflichtversicherung Gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter für Personen- und Sachschäden. Die Garantiesumme pro Ereignis und Messe beträgt CHF 5 Mio. Die Haftpflicht für Sachschäden, die sich die Aussteller gegenseitig am Ausstellungsgut und Standmaterial zufügen, gilt die Versicherungssumme pro Ereignis auf CHF 250' begrenzt. Der Selbstbehalt beträgt CHF pro Ereignis. Sachversicherung Versichert sind Feuer und Elementarschäden bis zu der auf dem Antrag aufgeführten Versicherungssumme. Für Aufräumungs- und Entsorgungs- sowie Bewegungs- und Schutzkosten stehen zusätzlich 10% der Versicherungssumme, jedoch max. CHF 20' zur Verfügung. Bei Elementarschäden wird der gesetzlich vorgeschriebene Selbstbehalt in Abzug gebracht. Für die übrigen Ereignisse besteht kein Selbstbehalt. Bei Schäden bis zu CHF 20' wird auf die Anrechnung einer Unterversicherung verzichtet. D. Ausstellungs-/Transportversicherung Versichert sind Verlust und Beschädigung gemäss Art. 4 "Versicherung gegen alle Risiken" der ABVT inkl. Streik, Unruhen und Terrorismus (ausgenommen Sachversicherung). Dieser Umfang gilt ebenfalls für gebrauchte Güter. Während dem Transport müssen die Güter usanzgemäss verpackt resp. transporttüchtig geschützt sein. Der Selbstbehalt beträgt CHF pro Schadenfall. Es finden in jedem Fall die Allg. Bedingungen für die Versicherung von Gütertransporten (ABVT 2006) Anwendung. Die detaillierten Versicherungsbedingungen finden Sie unter E. Dauer der Versicherung Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Eintreffen der Güter auf dem Ausstellungsareal und endet mit deren Abtransport vom Ausstellungsareal. Bei freiw. Transportversicherung gilt Art. 8 "Anfang und Ende" der ABVT. F. Ersatzwert Als Ersatzwert werden die Einstandspreise für Güter berücksichtigt. Bei Transporten der Wert der Güter am Endbestimmungsort inkl. allfällige Zoll-, Frachtspesen und übrige Kosten. G. Ohne besondere Vereinbarung sind unter diesem Vertrag nicht versichert: Wertpapiere und Urkunden aller Art Banknoten, Edelmetalle - unverarbeitet, in Barren oder gemünzt -, deren Wert mindestens gleich dem Wert des Silbers ist; kurante Geldstücke aus Nichtedelmetallen, gezogene Lose Gegenstände mit Kunst- oder Liebhaberwert mit einem Versicherungswert über CHF 50' Uhren, Bijouterie, Zubehör- und Ersatzteile; echte Perlen (einschliesslich Zuchtperlen), Edelsteine und andere Juwelen (gilt nicht für Modeschmuck) Güter, die auf eigener Achse reisen H. Obliegenheiten Nach Schadeneintritt hat der Aussteller oder dessen Beauftragte für die Rettung und Erhaltung der Sachen zu sorgen und die Verschlimmerung des Schadens nach Möglichkeit zu verhindern. Zur Wahrung der Rückgriffsrechte sind die Personalien der Schadenverursacher aufzunehmen. I. Schadenanzeige und Schadensnachweis Schäden sind sofort nach deren Eintritt bzw. Feststellung dem Ausstellungssekretariat / Messebüro der BERNEXPO AG zu melden, wo auch die nötigen Formulare bezogen werden können. Bei Diebstahl oder Abhandenkommen hat der Aussteller oder dessen Mitarbeiter die Polizei zu informieren und einen Rapport zu verlangen. Bei fahrlässiger Missachtung dieser Obliegenheit, kann der Versicherer den Schadenersatzanspruch ablehnen. Die Schaden-Formulare sind vollständig ausgefüllt bei folgender Adresse einzureichen: Basler Versicherung AG Leistungscenter Schadenversicherung, Transport/Schaden, Aeschengraben 21, Postfach, 4002 Basel , ,
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