Zeugnis-Beiblatt. Ein Plus für s Ehrenamt. Hessischer Jugendring

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1 Zeugnis-Beiblatt Ein Plus für s Ehrenamt Hessischer Jugendring

2 Das Beiblatt zum Zeugnis ein Nachweis, der sich lohnt Zeugnis-Beiblatt EinPlus für s Ehrenamt Seit 2001 ist es durch einen Erlass des Hessischen Kultusministeriums in Hessen möglich, dass sich Schülerinnen und Schüler ihr außerschulisches ehrenamtliches und freiwilliges Engagement mit einem besonderen Beiblatt zum Zeugnis dokumentieren lassen können. Die Jugendverbände begrüßen diese Möglichkeit, da Schülerinnen und Schüler mit dem Beiblatt auf erworbene Fähigkeiten und Kompetenzen (Schlüsselqualifikationen wie beispielsweise Sozialkompetenz, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein u.a.) aufmerksam machen können, die sie im Rahmen eines außerschulischen ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements erworben haben. Seit der Einführung des Beiblattes haben bereits ca Schülerinnen und Schüler von dieser Möglichkeit Gebrauch Karin Wolff Hessische Kultusministerin Stefan Haid Vorsitzender des Hessischen Jugendrings gemacht. Die große Zahl der bereits ausgegebenen Zeugnis- Beiblätter trägt dazu bei, dass das umfangreiche Engagement von Schülerinnen und Schüler in der Öffentlichkeit stärker beachtet wird und weist darauf hin, dass junge Menschen zur Übernahme gesellschaftlicher Mitverantwortung bereit sind. Trotz der steigenden Verbreitung des Zeugnis-Beiblattes gibt es noch bei zahlreichen Interessenten Fragen, insbesondere zu den einzuhaltenden Fristen und zum genauen Verfahren der Vergabe. Diese Fragen sollen hier beantwortet werden. Alle ehrenamtlich engagierten Schülerinnen und Schüler wollen wir auffordern und ermutigen, sich ihre Tätigkeiten dokumentieren und würdigen zu lassen. Denn: Das habt Ihr Euch verdient! Ehrenamtlich und freiwillig engagierte Schülerinnen und Schüler übernehmen im Rahmen ihres Einsatzes vielfältige Tätigkeiten und werden oft mit neuen Anforderungen konfrontiert. Deshalb ist häufig eine Aus- und Fortbildung Voraussetzung für die Übernahme einer ehrenamtlichen und freiwilligen Tätigkeit. Mit dem theoretischen Wissen und der praktischen Umsetzung im Rahmen ihres Engagements erweitern Schülerinnen und Schüler ihre individuellen Fähigkeiten und Kompetenzen. So fördert die Arbeit in einem Team, die Übernahme von Leitung und Verantwortung, das konstruktive Lösen von Konflikten die Handlungskompetenz ehrenamtlich und freiwillig engagierter junger Menschen. Junge Engagierte erwerben so Kompetenzen, die neben dem in der Schule vermittelten Wissen im Alltag und später im Beruf mehr als nützlich sein können und die durch das Schulzeugnis alleine nicht deutlich werden. Das Zeugnis-Beiblatt vermittelt deshalb z.b. bei Einstellungsgesprächen ein wichtiges Bild über die Fähigkeiten und die Persönlichkeit einer/s Bewerbers/in. Viele Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber schätzen daher das Beiblatt bereits als Beleg für besondere Fähigkeiten eines Bewerbers. Das Beiblatt zum Zeugnis ist deshalb nicht nur eine Würdigung und Dokumentation des geleisteten ehrenamtlichen Engagements, sondern kann auch als Kompetenznachweis bei Bewerbungen und Lehrstellensuche dienen. Also, ein Nachweis, der sich lohnt!

3 Antrag auf Würdigung außerschulischen Engagements im Rahmen der Zeugniserteilung Erlass des Hess. Kultusministerium vom 8. Mai 2001; I B 3-821/ Sehr geehrte Damen und Herren, Wer kann sich ein Beiblatt zum Zeugnis ausstellen lassen? Ein Beiblatt zur Würdigung und Dokumentation ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements kann sich jede Schülerin und jeder Schüler ausstellen lassen, die bzw. der sich außerhalb der Schule ehrenamtlich bzw. freiwillig engagiert zum Beispiel: in einem Sport- oder anderen Verein in einer Kunst- und Musikschule in einer kommunalen und kirchlichen Einrichtung in der freien Jugendarbeit (z.b. in einem Jugendverband) im sozialen und karitativen Bereich im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz oder in einer politischen Organisation, die mit und durch ihre Arbeit Schülerinnen und Schüler befähigt, die Wertordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessens anzuerkennen hiermit beantrage ich die Beifügung einer Bescheinigung zur Dokumentation meines ehrenamtlichen Engagements im Rahmen der Zeugniserteilung. Die Bescheinigung wird Ihnen durch... zugesandt werden. Mit freundlichen Grüßen Wo und wie kann ich das Beiblatt erhalten? Für die Dokumentation gibt es einen urkundenähnlichen Vordruck. Diesen können interessierte Schülerinnen und Schüler bei ihrer Schule oder dem Staatlichen Schulamt, das es in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt, erhalten. Schulen, Staatliche Schulämter und ehrenamtliche Organisationen können den Vordruck kostenfrei in nötiger Stückzahl schriftlich anfordern beim: Hessisches Landesinstitut für Pädagogik (HeLP) Zentralstelle Publikationsmanagement Walter-Hallstein-Straße Wiesbaden Telefax: order@help-zpm.de Wie wird das Beiblatt ausgefüllt? Was muss ich beachten? Auf Antrag der Eltern bei Volljährigen auf eigenen Antrag (siehe Beispiel oben) gibt die Schule oder das Staatliche Schulamt das entsprechende Formular Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit an engagierte Schülerinnen und Schüler aus. Diese leiten das Formular an die Einrichtung oder Organisation weiter, in der sie ihre ehrenamtliche bzw. freiwillige Tätigkeit leisten. Dort wird das Beiblatt in eigener Verantwortung vollständig ausgefüllt. Spätestens sechs Wochen vor der Zeugnisausgabe muss das ausgefüllte Zeugnisbeiblatt der Schule wieder zugeschickt sein. Die Schule bestätigt mit dem Schulstempel auf dem Zeugnisbeiblatt noch einmal die Richtigkeit des Dokuments und händigt der Schülerin oder dem Schüler die Würdigung zusammen mit dem Zeugnis aus. Eine Kopie der Bescheinigung wird von der Schule zu den Schülerakten genommen. Das Zeugnisbeiblatt kann sowohl zum Halbjahreszeugnis wie auch am Ende des Schuljahres ausgestellt und ausgegeben werden.

4 Weitere Fragen? Bei Fragen zum Zeugnisbeiblatt stehen der Hessische Jugendring und das Hessische Kultusministerium gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Weitere Exemplare dieses Infos können gerne angefordert werden: Hessischer Jugendring Schiersteiner Straße Wiesbaden Telefon Telefax Info@hessischer-jugendring.de Hessisches Kultusministerium Referat für Presseund Öffentlichkeitsarbeit Luisenplatz Wiesbaden Telefon Telefax poststelle@hkm.hessen.de Weitere Informationen zu besonderer Anerkennung und Förderung von ehrenamtlichem und freiwilligem Engagement erhalten Interessierte im Internet unter: Impressum Herausgeber: Redaktion: Layout: Druck: Hessischer Jugendring e.v. und Hessisches Kultusministerium Martin Nörber (verantwortlich), Regina Bienert grafikbuero.com Progressdruck, Speyer Wiesbaden 2003 Würdigung außerschulischen ehrenamtlichen Engagements Zeugnisbeiblatt Gemäß 30 Abs. 11 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 21. Juni 2000 (ABl. S. 602) ist zur Förderung des gemeinschaftsbewussten Verhaltens eine auf die Schule bezogene, ehrenamtliche Tätigkeit, die eine Schülerin oder ein Schüler im Rahmen des Programms zur Öffnung der Schule nach 16 des Hessischen Schulgesetzes leistet, im Zeugnis in der Rubrik Bemerkungen zu würdigen. Darüber hinaus soll die Schule außerschulisches ehrenamtliches Engagement von Schülerinnen und Schülern würdigen, wenn und soweit es dem Grundsatz der Öffnung der Schule zum Umfeld dient und insbesondere die Zusammenarbeit der Schulen mit außerschulischen Einrichtungen und Institutionen fördert ( 16 Abs. 1 und 2 des Hessischen Schulgesetzes). In Frage für eine Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit kommen neben den in 16 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes genannten Einrichtungen und Institutionen Einrichtungen und Institutionen Sport- und andere Vereine, Kunst- und Musikschulen, kommunale und kirchliche Einrichtungen, Organisationen der freien Jugendarbeit, im sozialen und karitativen Bereich, im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz sowie politische Organisationen, die mit und durch ihre Arbeit die Schülerinnen und Schüler befähigen helfen, die Wertordnung des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Hessen anzuerkennen ( 2 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes). Die Würdigung des außerschulischen ehrenamtlichen Engagements erfolgt zum Termin des Halbjahreszeugnisses sowie am Ende des Schuljahres auf Antrag der Eltern, bei Volljährigen dieser selbst, in dem die Schule ohne Aufnahme eines Vermerkes im Zeugnis selbst dem Zeugnis eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage beifügt. Die Bescheinigung wird von der Einrichtung oder Organisation, in der die ehrenamtliche Tätigkeit geleistet wird, in eigener Verantwortung vollständig ausgefüllt und der Schule spätestens sechs Wochen vor dem Termin der Aushändigung der Zeugnisse zugeleitet. Eine Kopie der Bescheinigung ist zu den Schülerakten zu nehmen. Die Würdigung der Mitarbeit in Schülergruppen und bei Schülerzeitungen ( 126 Abs. 2 und 3 des Hessischen Schulgesetzes) und in der Schulkonferenz ( 131 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes) sowie in der Schülervertretung nach 12 Abs. 2 der Verordnung über die Schülervertretungen und die Studierendenvertretungen in der jeweils geltenden Fassung bleiben von dieser Regelung unberührt. Das offizielle Zeugnis-Beiblatt ist über die Staatlichen Schulämter erhältlich. Erlass vom 08. Mai 2001 IB3-821/ ; Gült.Verz. Nr

5 Der Weg zur Beifügung des Beiblattes zum Schulzeugnis Ehrenamtlich/freiwillig engagierte Schüler/in unter 18 Jahren Ehrenamtlich/freiwillig engagierte Schüler/in 18 Jahre und älter Antragstellung der Eltern zur Beifügung des Beiblattes gegenüber der Schule. Antragstellung Antragstellung der/des engagierten Schülerin/Schülers zur Beifügung des Beiblattes gegenüber der Schule Ausfüllen des Beiblattes Ausfüllen des Beiblattvordruckes durch die Einrichtung oder Organisation in der das ehrenamtlich/ freiwilllig Engagement geleistet wird Zusendung an die Schule Zusendung des vollständig ausgefüllten Beiblattes durch die Einrichtung oder Organisation spätestens sechs Wochen vor dem Termin der Aushändigung der Zeugnisse an die Schule Zeugniserteilung Beifügung des Beiblattes zum Zeugnis und Aushändigung im Rahmen der Zeugniserteilung

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