Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 0804 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung d. Agrarstruktur

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1 Vorbemerkung: Nach 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAKG) in der jeweils geltenden Fassung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes durchgeführt. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Kap. 0804) erfolgt dies insbesondere in folgenden Bereichen: - Förderung der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung, - Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten, - Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung (Flurneuordnung und Landentwicklung, Kleinstunternehmen der Grundversorgung, Einrichtungen für Basisdienstleistungen), - Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen (Agrarinvestitionsförderungsprogramm, Förderung von Investitionen zur Diversifizierung, landwirtschaftliche Betriebsberatung), - Förderung der Marktstrukturverbesserung sowie der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur der Fischwirtschaft, - Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere, - Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen. Die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen sowie die Förderung des investiven Naturschutzes erfolgt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (Kap bzw. Kap. 1008), die Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume im Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration (Kap. 0303). Gemäß 10 Abs. 1 GAKG erstattet der Bund dem Land Baden-Württemberg 60 % der entstehenden Ausgaben. Ausgaben können daher nur im Verhältnis 60 : 40 (60 % Erstattung Bund, 40 % Beteiligung Land) geleistet werden. Bei Kap sollen eingesetzt werden: a) Kassenmittel , ,0 b) Verpflichtungsermächtigungen, von denen der Bund auf Grund 10 Abs. 1 GAKG 60 % zu übernehmen hat , ,0 Die EU-Kofinanzierung im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplanes Ländlicher Raum Baden- Württemberg für die Förderperiode ist bei Kap Tit.Gr. 90 veranschlagt. Rückflüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe z.b. aus zurückgeforderten Zuwendungen werden bei Kap Tit.Gr. 89 verbucht. Einnahmen Übrige Einnahmen Erstattungen des Bundes nach 10 Abs. 1 GAKG ,0 a) , , ,4 b) ,4 c) Erläuterung: Erstattungen des Bundes nach 10 Abs. 1 GAKG für die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur. Veranschlagung entsprechend der nach der Finanz- und ung des Bundes zu erwartenden Beträge

2 N 521 Erstattung der beim Landeshaushalt verbleibenden 0,0 a) 1.760, ,0 Ausgaben (Kleinstbetriebe der Grundversorgung und 0,0 b) Einrichtungen für Basisdienstleistungen) Erläuterung: Mit der Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) in 2016 wurden die Maßnahmen Förderung von Kleinstbetrieben der Grundversorgung und Förderung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen neu in den Kreis der gak-fähigen Maßnahmen aufgenommen. Die bei Kap Tit.Gr. 73 veranschlagten Ausgaben zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und zur Förderung von Einrichtungen für Basisdienstleistungen sind Maßnahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (Finanzierung aus dem Kommunalen Investitionsfonds) ELR). Um diese Maßnahmen einerseits weiterhin im Rahmen des ELR beplanen und durchführen, andererseits aber die Erstattung des Bundes im Rahmen der GAK in Anspruch nehmen zu können, ist aus haushaltstechnischen Gründen der beim Land verbleibende und weiterhin aus dem Kommunalen Investitionsfonds zu finanzierende Anteil von 40 v.h. der Ausgaben aus Kap Tit.Gr. 93 nach Kap durchzubuchen. Zwischensumme Übrige Einnahmen ,0 a) , ,0 Gesamteinnahmen ,0 a) , ,0 Ausgaben Neben den Zuweisungen und Zuschüssen aus Kap dürfen auch Zuwendungen aus anderen zweckentsprechenden Bewilligungen des Staatshaushaltsplans gewährt werden. Im Rahmen der veranschlagten Gesamtausgaben für die Gemeinschaftsaufgabe in Kap sind Ausgaben in Höhe von fünf Dritteln der tatsächlichen Einnahmen (Erstattungen des Bundes) bei Tit zulässig. Während des Haushaltsjahres können die Mittel bis zu drei Monate vor Eingang der Erstattungsleistung des Bundes in Anspruch genommen werden, wenn die bindende Zusage des Bundes über die Höhe der zur Verfügung stehenden Bundesmittel vorliegt. Die Ausgaben des Kapitels sind gegenseitig deckungsfähig. Die Verpflichtungsermächtigungen des Kapitels sind gegenseitig deckungsfähig und dürfen auch bei den übrigen n des Kapitels in Anspruch genommen werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Förderung der markt- und standortangepassten Land ,0 a) , ,0 bewirtschaftung ,8 b) ,2 c) Verpflichtungsermächtigung , ,0 Haushaltsjahr bis zu ,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 0, ,0 Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung. Vgl. Tit und Kap Tit

3 Zuschüsse an landwirtschaftliche Unternehmen in ,0 a) , ,0 Berggebieten und anderen benachteiligten Gebieten ,9 b) (Ausgleichszulage) ,3 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zum Ausgleich der natürlichen Nachteile und zur Sicherung einer standortangepassten und nachhaltigen Landbewirtschaftung in Berggebieten und anderen benachteiligten Gebieten. Vgl. Tit und Kap Tit.Gr. 81. Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,0 a) , ,0 gruppen 71 Integrierte Ländliche Entwicklung - Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung Integrierte Ländliche Entwicklung sowie Sachaufwendungen, die nicht Verfahrenskosten nach 104 des Flurbereinigungsgesetzes sind (zu Anzahl der Verfahren und Fläche in Ausführung vgl. produktorientierte Informationen zum Epl. 08). Vgl. Tit Zuschüsse zur Förderung des freiwilligen Land- 0,0 a) 0,0 0,0 tausches, des freiwilligen Nutzungstausches und 154,0 b) von Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten 97,8 c) Zuschüsse zur Förderung der Flurneuordnung und ,0 a) , ,0 Landentwicklung ,5 b) ,8 c) Verpflichtungsermächtigung , ,0 Haushaltsjahr bis zu 3.200,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 3.200, ,0 Haushaltsjahr bis zu 3.600, ,0 Haushaltsjahr bis zu 3.600, ,0 Haushaltsjahr bis zu 1.600, ,0 Haushaltsjahr bis zu 160, ,0 Haushaltsjahr bis zu 160,0 160,0 Haushaltsjahr bis zu 160,0 160,0 Haushaltsjahr bis zu 160,0 160,0 Haushaltsjahr bis zu 160,0 160,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 160,0 Erläuterung: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in Tsd. EUR) Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln der gruppe ff bis , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 zus , , , , , ,0 Summe gruppe ,0 a) , ,0-90 -

4 72 Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume Erläuterung: Die Zuständigkeit für die Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume ist auf das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration übergegangen (vgl. Kap. 0303) W 521 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden 0,0 a) 0,0 0,0 und Gemeindeverbände 2.575,3 b) 1.897,3 c) Summe gruppe 72 0,0 a) 0,0 0,0 73 Integrierte Ländliche Entwicklung - Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und von Einrichtungen für Basisdienstleistungen 40 vom Hundert der Ausgaben sind durch Einnahmen bei Kap Tit zu finanzieren. Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und von Einrichtungen für Basisdienstleistungen. Vgl. Tit , Tit und Kap Tit.Gr Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 4.000,0 a) 3.000, , ,3 b) Verpflichtungsermächtigung 1.900, ,0 Haushaltsjahr bis zu 1.000,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 900, ,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 900,0 Erläuterung: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in Tsd. EUR) Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln der gruppe bis , , , , ,0 900, , ,0 900,0 -- zus , , , ,0 900, Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 0,0 a) 1.400, ,0 0,0 b) Summe gruppe ,0 a) 4.400, ,0-91 -

5 74 Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen - Agrarinvestitionsförderungsprogramm Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (einschließlich Diversifizierung). Vgl. Tit und Kap Tit.Gr Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen ,0 a) , , ,9 b) ,3 c) Verpflichtungsermächtigung , ,0 Haushaltsjahr bis zu ,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 7.000, ,0 Haushaltsjahr bis zu 2.000, ,0 Haushaltsjahr bis zu 0, ,0 Erläuterung: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in Tsd. EUR) Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln der gruppe bis , , , , , , , , , , , , , , ,0 zus , , , , , ,0 Summe gruppe ,0 a) , ,0 77 Landwirtschaftliche Betriebsberatung nach Art. 12 der Verordnung (EU) 1306/2013 Erläuterung: Nach Art. 12 der VO (EU) 1306/2013 ist von den Mitgliedsstaaten ein System der landwirtschaftlichen Betriebsberatung einzurichten, das von benannten öffentlich-rechtlichen und/oder ausgewählten privatrechtlichen Einrichtungen durchgeführt wird. Veranschlagt sind die zweckentsprechenden Zuwendungen. Mitveranschlagt ist entsprechender Sachaufwand. Vgl. Tit und Kap Tit.Gr Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unter ,0 a) 2.700, ,0 nehmen 0,0 b) Verpflichtungsermächtigung 2.700, ,0 Haushaltsjahr bis zu 2.700,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 0, , Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Summe gruppe ,0 a) 2.700, ,0-92 -

6 79 Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung der Marktstrukturverbesserung sowie zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur der Fischwirtschaft. Vgl. Tit und Kap Tit.Gr Zuschüsse für laufende Zwecke an private 200,0 a) 200,0 200,0 Unternehmen und Sonstige 135,8 b) 43,1 c) Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 6.800,0 a) 6.300, ,0 und Sonstige 7.254,0 b) 8.723,8 c) Verpflichtungsermächtigung 6.400, ,0 Haushaltsjahr bis zu 3.000,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 2.400, ,0 Haushaltsjahr bis zu 1.000, ,0 Haushaltsjahr bis zu 0, ,0 Erläuterung: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in Tsd. EUR) Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln der gruppe bis , , , , , , , , , , , , , , ,0 zus , , , , , ,0 Summe gruppe ,0 a) 6.500, ,0 82 Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere Erläuterungen: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere (nur Rinderzucht). Vgl. Tit Zuschüsse zur Förderung der Verbesserung der 3.000,0 a) 3.000, ,0 Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher 3.055,0 b) Nutztiere 3.055,0 c) Summe gruppe ,0 a) 3.000, ,0-93 -

7 91 Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen - Forstwirtschaftlicher Wirtschaftswege- und Brückenbau - Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zum Neu- und Ausbau von forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen und Brücken. Vgl. Tit und Kap Tit.Gr Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 500,0 a) 400,0 400,0 30,0 b) 651,6 c) Summe gruppe ,0 a) 400,0 400,0 92 Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen - Waldbauliche und sonstige forstliche Maßnahmen - Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung sowie zur Förderung der Erstaufforstung. Vgl. Tit und Kap Tit.Gr Zuschüsse für laufende Zwecke an private 0,0 a) 0,0 0,0 Unternehmen 111,0 b) 184,0 c) Erläuterung: Die Restabwicklung erfolgt innerhalb des Deckungskreises Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und 2.300,0 a) 2.000, ,0 Gemeindeverbände 2.525,8 b) 1.718,4 c) Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 2.300,0 a) 2.600, , ,6 b) 2.188,0 c) Verpflichtungsermächtigung 5.000, ,0 Haushaltsjahr bis zu 4.250,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 750, ,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 750,0 Erläuterung: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in Tsd. EUR) Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln der gruppen (vgl. auch Haushaltsvermerk am Beginn des Abschnitts Ausgaben) ff bis , ,0 60,0 60,0 60,0 120, , , , , ,0 750, , ,0 750,0 -- zus , , , ,0 810,0 120,0 Summe gruppe ,0 a) 4.600, ,0-94 -

8 93 Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen - Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse - Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse. Vgl. Tit Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 200,0 a) 200,0 200,0 183,3 b) 266,4 c) Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 200,0 a) 200,0 200,0 253,7 b) Summe gruppe ,0 a) 400,0 400,0 Gesamtausgaben ,0 a) , ,0 Abschluss Kapitel 0804 Übrige Einnahmen ,0 a) , ,0 Gesamteinnahmen ,0 a) , ,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,0 a) , ,0 Ausgaben für Investitionen ,0 a) , ,0 Gesamtausgaben ,0 a) , ,0 Kapitel 0804 Zuschuss ,0 a) , ,0-95 -

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