Die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen erfolgt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (Kap. 1005).
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- Angela Lorenz
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1 Vorbemerkung: Nach 1 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAKG) in der jeweils geltenden Fassung werden Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes durchgeführt. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Kap. 0804) erfolgt dies insbesondere in folgenden Bereichen: - Förderung der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung, - Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten, - Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung Integrierte ländliche Entwicklung und Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume, - Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen (Agrarinvestitionsförderungsprogramm, Förderung von Investitionen zur Diversifizierung), - Förderung der Marktstrukturverbesserung sowie der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur der Fischwirtschaft, - Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere, - Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen. Die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen erfolgt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (Kap. 1005). Gemäß 10 Abs. 1 GAKG erstattet der Bund dem Land Baden-Württemberg 60 % der entstehenden Ausgaben. Ausgaben können daher nur im Verhältnis 60 : 40 (60 % Erstattung Bund, 40 % Beteiligung Land) geleistet werden. Bei Kap sollen eingesetzt werden: a) Kassenmittel , ,0 b) Verpflichtungsermächtigungen, von denen der Bund auf Grund 10 Abs. 1 GAKG 60 % zu übernehmen hat , ,0 Die EU-Kofinanzierung ist bei Kap Tit.Gr. 99 bzw. 90 veranschlagt. Die Dotierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der Gestaltung des Maßnahmen- und Entwicklungsplanes Ländlicher Raum Baden-Württemberg für die Förderperiode Rückflüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe z.b. aus zurückgeforderten Zuwendungen werden bei Kap Tit.Gr. 89 verbucht. Einnahmen Erstattungen des Bundes gem. 10 Abs. 1 GAKG Übrige Einnahmen Zuweisungen vom Bund ,0 a) , , ,2 b) ,5 c) Erläuterung: Erstattungen des Bundes nach 10 Abs. 1 GAKG für die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur. Zwischensumme Übrige Einnahmen ,0 a) , ,0 Gesamteinnahmen ,0 a) , ,0-90-
2 Ausgaben Neben den Zuweisungen und Zuschüssen aus Kap dürfen auch Zuwendungen aus anderen zweckentsprechenden Bewilligungen des Staatshaushaltsplans gewährt werden. Im Rahmen der veranschlagten Gesamtausgaben für die Gemeinschaftsaufgabe in Kap sind Ausgaben in Höhe von fünf Dritteln der tatsächlichen Einnahmen (Erstattungen des Bundes) bei Tit zulässig. Während des Haushaltsjahres können die Mittel bis zu drei Monate vor Eingang der Erstattungsleistung des Bundes in Anspruch genommen werden, wenn die bindende Zusage des Bundes über die Höhe der zur Verfügung stehenden Bundesmittel vorliegt. Die Ausgaben des Kapitels sind gegenseitig deckungsfähig. Die Verpflichtungsermächtigungen des Kapitels sind gegenseitig deckungsfähig und dürfen auch bei den übrigen n des Kapitels in Anspruch genommen werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Förderung der markt- und standortangepassten Land ,0 a) , ,0 bewirtschaftung ,2 b) ,3 c) Verpflichtungsermächtigung , ,0 Haushaltsjahr bis zu ,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 0, ,0 Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung. Vgl. Tit und Kap Tit Zuschüsse an landwirtschaftliche Unternehmen in ,0 a) , ,0 Berggebieten und anderen benachteiligten Gebieten ,0 b) (Ausgleichszulage) ,5 c) Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zum Ausgleich der natürlichen Nachteile und zur Sicherung einer standortangepassten und nachhaltigen Landbewirtschaftung in Berggebieten und anderen benachteiligten Gebieten. Vgl. Tit und Kap Tit Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,0 a) , ,0-91-
3 gruppen 71 Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung - Integrierte Ländliche Entwicklung - Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung Integrierte Ländliche Entwicklung sowie Sachaufwendungen, die nicht Verfahrenskosten nach 104 des Flurbereinigungsgesetzes sind. Zu Anzahl der Verfahren und Fläche in Ausführung vgl. produktorientierte Informationen vor Kap Vgl. Tit Zuschüsse zur Förderung des freiwilligen Land- 0,0 a) 0,0 0,0 tausches, des freiwilligen Nutzungstausches und 20,6 b) von Integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten 183,7 c) Zuschüsse zur Förderung der Flurneuordnung und ,0 a) , ,0 Landentwicklung ,4 b) ,3 c) Verpflichtungsermächtigung , ,0 Haushaltsjahr bis zu 3.000,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 3.000, ,0 Haushaltsjahr bis zu 3.000, ,0 Haushaltsjahr bis zu 3.550, ,0 Haushaltsjahr bis zu 1.500, ,0 Haushaltsjahr bis zu 150, ,0 Haushaltsjahr bis zu 150,0 150,0 Haushaltsjahr bis zu 150,0 150,0 Haushaltsjahr bis zu 150,0 150,0 Haushaltsjahr bis zu 150,0 150,0 Haushaltsjahr bis zu 0,0 150,0 Erläuterung: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in Tsd. EUR) Bewilligung im Haushaltsplan Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln der gruppe ff bis , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 zus , , , , , ,0 Summe gruppe ,0 a) , ,0-92-
4 72 Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume. Vgl. Tit und Kap Tit.Gr Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden 1.500,0 a) 1.500, ,0 und Gemeindeverbände 1.333,6 b) 1.155,9 c) Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) 0,0 c) Summe gruppe ,0 a) 1.500, ,0 74 Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen - Agrarinvestitionsförderungsprogramm Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur einzelbetrieblichen Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (einschließlich Diversifizierung). Vgl. Tit und Kap Tit.Gr Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen ,0 a) , , ,3 b) ,0 c) Verpflichtungsermächtigung , ,0 Haushaltsjahr bis zu ,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 6.500, ,0 Haushaltsjahr bis zu 3.700, ,0 Haushaltsjahr bis zu 0, ,0 Erläuterung: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in Tsd. EUR) Bewilligung im Haushaltsplan Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln der gruppe ff bis , , ,0 100, , , , , , , , , , , , , ,0 zus , , , , , ,0 Summe gruppe ,0 a) , ,0-93-
5 75 Einzelbetriebliche Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen - Beratung in Verbindung mit Managementsystemen und Energieberatung W 521 Zuschüsse zur Förderung der einzelbetrieblichen 0,0 a) 0,0 0,0 Beratung in Verbindung mit Managementsystemen 8,0 b) 11,6 c) W 521 Zuschüsse zur Förderung der einzelbetrieblichen 0,0 a) 0,0 0,0 Energieberatung 46,8 b) 22,5 c) Summe gruppe 75 0,0 a) 0,0 0,0 79 Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung der Marktstrukturverbesserung sowie zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur der Fischwirtschaft. Vgl. Tit Zuschüsse für laufende Zwecke an private 200,0 a) 100,0 300,0 Unternehmen und Sonstige 500,6 b) 251,5 c) Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen 7.300,0 a) 6.600, ,0 und Sonstige 6.862,6 b) 5.742,8 c) Verpflichtungsermächtigung 6.500, ,0 Haushaltsjahr bis zu 3.000,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 2.500, ,0 Haushaltsjahr bis zu 1.000, ,0 Haushaltsjahr bis zu 0, ,0 Erläuterung: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in Tsd. EUR) Bewilligung im Haushaltsplan Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln der gruppe ff bis , ,0 500, , , , , , , , , , , , ,0 zus , , , , , ,0 Summe gruppe ,0 a) 6.700, ,0-94-
6 82 Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere Erläuterungen: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere (nur Rinderzucht). Vgl. Tit Zuschüsse zur Förderung der Verbesserung der 3.000,0 a) 3.000, ,0 Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher 2.987,0 b) Nutztiere 2.967,0 c) Summe gruppe ,0 a) 3.000, ,0 91 Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen - Forstwirtschaftlicher Wirtschaftswege- und Brückenbau - Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zum Neu- und Ausbau von forstwirtschaftlichen Wirtschaftswegen und Brücken. Vgl. Tit und Kap Tit.Gr Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 200,0 a) 200,0 200,0 433,1 b) 318,7 c) Summe gruppe ,0 a) 200,0 200,0 92 Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen - Waldbauliche und sonstige forstliche Maßnahmen - Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung einer naturnahen Waldbewirtschaftung sowie zur Förderung der Erstaufforstung. Vgl. Tit Zuschüsse für laufende Zwecke an private 0,0 a) 0,0 0,0 Unternehmen 347,4 b) 353,1 c) Erläuterung: Die Restabwicklung erfolgt innerhalb des Deckungskreises Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und 3.000,0 a) 3.000, ,0 Gemeindeverbände 2.987,8 b) 2.216,1 c) -95-
7 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 2.000,0 a) 2.000, , ,5 b) 1.221,2 c) Verpflichtungsermächtigung 5.000, ,0 Haushaltsjahr bis zu 4.000,0 0,0 Haushaltsjahr bis zu 1.000, ,0 Haushaltsjahr bis zu 0, ,0 Erläuterung: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und ihre Abdeckung (Beträge in Tsd. EUR) Bewilligung im Haushaltsplan Betrag davon abzudecken aus Haushaltsmitteln der gruppen (vgl. auch Haushaltsvermerk am Beginn des Abschnitts Ausgaben) ff bis , ,0 240,0 240,0 240,0 300, , , , , , , , , ,0 -- zus , , , , ,0 300,0 Summe gruppe ,0 a) 5.000, ,0 93 Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen - Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse - Erläuterung: Veranschlagt sind Zuschüsse zur Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse. Vgl. Tit Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke 150,0 a) 150,0 150,0 454,8 b) 406,5 c) Zuschüsse für Investitionen an Sonstige 150,0 a) 150,0 150,0 21,2 b) 27,4 c) Summe gruppe ,0 a) 300,0 300,0 Gesamtausgaben ,0 a) , ,0-96-
8 Abschluss Kapitel 0804 Übrige Einnahmen ,0 a) , ,0 Gesamteinnahmen ,0 a) , ,0 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ,0 a) , ,0 Ausgaben für Investitionen ,0 a) , ,0 Gesamtausgaben ,0 a) , ,0 Kapitel 0804 Zuschuss ,0 a) , ,0-97-
Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend 0,0 a) 0,0 0,0 verwendeten Zuweisungen/Zuschüssen 0,0 b) 0,0 c)
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