Stammzellenforschung. Katja Schadewald. Bioethik und Gentechnikrecht SS2007. Inhaltsverzeichnis

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1 Bioethik und Gentechnikrecht SS2007 Stammzellenforschung Katja Schadewald Inhaltsverzeichnis Einleitung 2 Artikel 2 Was sind Stammzellen? (kurze Einleitung) 3 Nutzen von Stammzellen 3 Ethische Bedenken 3 Grundlagenforschung 4 Gewinnung von menschlichen embryonalen Stammzellen 5 Klonen 6 Was ist Klonen? 7 Heilen um jeden Preis? 7 Gentechnologie am Menschen 7 Gesetzeslage 8 Stammzellforschung in anderen Ländern 9 Eigene Meinung 9 Erläuterungen 9 Quellenangabe 10

2 Stammzellforschung Als Einleitung in die Thematik führe ich einen Zeitungsartikel an in welchem ein Einblick in die aktuelle Debatte über Stammzellforschung und den mit ihr einhergehenden ethischen Konflikt gegeben wird. Auch im weiteren Verlauf meiner Ausführungen werden solche kontroversen Meinungen aufgenommen und gegenübergestellt. Forscher fordern liberales Stammzellgesetz, Politiker & Kirche wollen dagegen an der restriktiven deutschen Regelung festhalten" Bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestag zur Stammzellforschung haben Wissenschaftler mehrheitlich die restriktive Gesetzgebung in Deutschland beklagt. Wir bitten Sie, den Weg für eine verantwortungsvolle Anpassung der Gesetzeslage zu ebnen, forderte Jörg Hinrich Hacker von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gestern im Bundestags-Forschungsausschuss. Unterschiedliche Auffassungen herrschten über die ethischen Konsequenzen einer Lockerung der Regelung. Politiker zeigten sich gespalten. In Deutschland dürfen nur embryonale Stammzelllinien für die Forschung importiert werden, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt und aus überzähligen Embryonen gewonnen wurden. Hacker bemängelte, die verfügbaren Stammzelllinien seien für die Grundlagenforschung kaum geeignet, weil sie unter unterschiedlichen Bedingungen angelegt worden seinen. Die Forschungsergebnisse seien deshalb nicht vergleichbar. Erst seit 2006 könnten überdies so genannte saubere Linien angelegt werden, die überhaupt erstmals für die Anwendung beim Menschen in Betracht kämen. Wissenschaftler wie Hans Schöler vom Max-Planck-Institut für Molekulare Biologie in Münster sehen die Stichtagsregelung als Problem, ihrer Meinung nach wird wissenschaftlicher Nachwuchs dadurch verschreckt und somit besteht keine Möglichkeit, im Bereich der Stammzellforschung wettbewerbsfähig zu bleiben. Susanne Beck von der London School of Economics stellte die Frage, wieweit der bestehende Stichtag ethischen Anforderungen gerecht werde: Alle Embryonen haben dieselbe Menschenwürde, egal ob vor oder nach dem Stichtag, sagte sie. Die Sozialethikerin Hille Haker nannte es fragwürdig, die Wettbewerbsfähigkeit von Wissenschaftlern über den Schutzstatus von Embryonen zu stellen. Der Neurobiologe Oliver Brüstle von den Universitätskliniken Bonn hingegen sagte, auch durch Unterlassung einer Gesetzesänderung entstünden ethische Probleme, weil Patienten medizinische Entwicklungen vorenthalten würden. Reinhard Merkel vom Hamburger Institut für Kriminalwissenschaften ergänzte, Forschung zu Gunsten todkranker Patienten sei auch moralisch geboten. Der SPD-Ethikexperte René Röspel sagte, er sehe trotz der Forderung der Wissenschaftler keine stichhaltige Begründung den 2002 mühsam geschlossenen Kompromiss zu Stammzellen wieder aufzulösen. Auch für ein Verschiebung des Stichtags bestehe aus wissenschaftlicher und ethischer Sicht kein Bedarf. Ähnlich äußerte sich die forschungspolitische Sprecherin der Grünen, Priska Hinz. Die Vorsitzende des Forschungsausschusses, Ulla Burchardt (SPD), sagt hingegen, sie würde eine Verschiebung des Stichtags befürworten. CDU-Forschungsexpertin Katherina Reich zeigte sich offen für eine deutliche Lockerung der Gesetzeslage. Die Stimmen der Wissenschaftler dürften nicht einfach beiseite gewischt werden, sagte sie. Die Stichtagsregelung sowie die Strafandrohung für deutsche Wissenschaftler, die sich im Ausland in der Embryonenforschung betätigten, seien eine Belastung für die deutsche Wissenschaft. FDP-Technologieexpertin Ulrike Flach sagte, sie rechne mit einem interfraktionellen Gruppenantrag zur Änderung des Stammzellgesetzes. Die FDP sehe sich in ihren Forderungen nach einer Aufhebung des Stichtags durch die Experten zu 95 Prozent bestätigt. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz erneuerte unterdessen ihre generelle Ablehnung der embryonalen Stammzellforschung. Die Förderung selbst hochrangiger Forschungsinteressen darf unter keinen Umständen dazu führen, dass embryonale Menschen verzweckt und wie ein Rohstofflager angesehen werden, erklärte der Sekretär der Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer. Lebensschutz dürfe nicht der Forschungsfreiheit untergeordnet werden. (epd) *1 Artikel aus der Berliner Zeitung Nr. 108 Do 10. Mai

3 Was sind Stammzellen? (kurze Einleitung): Eine Stammzelle ist eine Art Urzelle, die sich unbegrenzt vermehren und dabei verschiedene Zelltypen des Körpers bilden kann, etwa für Muskeln, Blut oder Nerven. Viele Forscher hoffen, dass mit Stammzellen einmal bislang unheilbare Krankheiten wie Alzheimer, Diabetes und Parkinson therapiert werden können, weil sich aus ihnen möglicherweise gesunde Gewebe und Organe züchten lassen. Dabei wird unterschieden zwischen embryonalen und adulten (von Erwachsenen stammenden) Stammzellen. Die adulten Stammzellen werden auch als Gewebestammzellen bezeichnet und sind Urzellen, die selbst niemals endgültig differenziert sind. Sie erfüllen keine spezielle Funktion, können also selbst keine körpereigenen Eiweiße herstellen. Adulte Stammzellen bilden spezialisierte Zellen überall dort, wo es einen ständigen Bedarf an neuen Körperzellen gibt, d.h. wenn diese Körperzellen sich nicht selbst teilen können. Gewebestammzellen dienen somit der ständigen Erneuerung unseres Körpers. Die Alleskönner unter den Stammzellen sind jedoch die embryonalen Stammzellen. Diese findet man im Blasenkeim, also im frühen Embryo, etwa fünf bis zehn Tage nach der Befruchtung. Embryonale Stammzellen gelten als pluripotent, weil aus ihnen prinzipiell alle menschlichen Zelltypen entstehen können. Allerdings kann aus ihnen kein ganzer Mensch entstehen, sie sind somit nicht totipotent. Sie können keinen Trophoblasten bilden, die jeder Embryo braucht, um sich im mütterlichen Körper einzunisten und seine embryonale Entwicklung abzuschließen. Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass die Erforschung von Stammzellen, und insbesondere von embryonalen Stammzellen, eine der großen Herausforderungen für die Wissenschaft darstellt. Nutzen von Stammzellen: Stammzellen bieten eine neuartige Möglichkeit Krankheiten zu heilen, die bisher nicht erfolgreich behandelt werden konnten. Es scheint sich eine revolutionäre Entwicklung in der Medizin anzubahnen. Man hofft, künftig mit Hilfe von Stammzellen ganze Organe reparieren zu können. Viele fordern deshalb die Forschung mit und an Stammzellen intensiv fortzusetzen und voranzutreiben. Es gibt erste Ergebnisse, die zu manchen Hoffnungen berechtigen. Denn Stammzellen besitzen die Fähigkeit, sich zu vermehren und in verschiedenen Zelltypen auszureifen. Fachleute warnen aber vor übertriebenen Erwartungen: Man stehe erst ganz am Anfang. Rückschläge könne man nicht ausschließen. Die Möglichkeiten und grenzen seien noch nicht erkennbar. Die Diskussion über die Forschung an und mit Stammzellen hat nicht nur eine medizinischen, sondern auch eine ethische Seite. Dabei ist entscheidend, wo die Stammzellen herkommen. Diskutiert werden vor allem drei Quellen : 1.von einem erwachsenem Menschen. Das sind die adulten Stammzellen. 2.aus dem Blut der Nabelschnur. Dieses Blut kann man bei der Geburt eines Kindes auffangen und konservieren. 3.von Embryonen. Die Verwendung dieser embryonalen Stammzelle hat zur Folge, dass der Embryo, der bereits alle Anlagen des Menschseins hat, getötet wird. Ethische Bedenken der drei Möglichkeiten: Die beiden ersten Möglichkeiten der Gewinnung von Stammzellen sind ethisch unbedenklich. Sie schädigen niemanden und vernichten kein menschliches Leben. Allerdings kann auch hier wieder ein Missbrauch in der Anwendung dieser Stammzellen stattfinden. 3

4 Zur Rechtfertigung der dritten Möglichkeit wird oft aufgeführt, dass es bei der künstlichen Befruchtung überzählige befruchtete Eizellen gibt, die ohnehin vernichtet würden. Diese könnten ebenso gut in der Forschung eingesetzt, oder zur Heilung von Krankheiten verwendet werden. Dagegen wird vor allem von kirchlichen Einrichtungen eingewandt, dass das menschliche Leben als Ersatzteillager benutzt und damit als bloßes Mittel zum Zweck missbraucht würde. Sie sind der Meinung, positive Ziele (Forschung und Heilung) würden nicht jeden Weg rechtfertigen. Auch der Weg selbst muss ethisch vertretbar sein. Der Respekt vor dem Leben des anderen sei eine Grenze, die nie überschritten werden dürfe, weder aus wirtschaftlichen Gründen noch aus Gründen des Wettbewerbs. Nur wo sind die Grenzen und was ist wirklich ethisch vertretbar, jeder Mensch hat eine eigene Auffassung davon! Grundlagenforschung: Die Grundlagenforschung in Gewebekulturen soll klären, nach welchen Regeln Stammzellen wachsen und sich in die verschiedenen Körperzellen differenzieren. Alle Stammzellen antworten auf Signale, die ihnen den Befehl zum Wachstum und zur Teilung geben. Es ist dadurch denkbar Medikamente zu finden, die das Wachstum von Stammzellen hemmen und deshalb zur Behandlung von Stammzellwucherungen, wie etwa Leukämie, geeignet sind. Ebenso hofft die Krebsforschung, aus der vergleichenden Untersuchung von Stammzellen und Krebszellen neue Erkenntnisse über das Wesen und Wachstum von Tumoren zu gewinnen, um die Entwicklung effizienter und verträglicher Krebstherapie voranzutreiben. Man hofft ferner, auch körpereigene adulte Stammzellen zur Regeneration von kranken Gewebe veranlassen zu können. Dazu muss man jedoch verstehen, wie der Körper den Stammzellen signalisiert, welche Art von Reaktion am kranken Gewebe benötigt wird. Dies wiederum erfordert die Erforschung der Biologie sämtlicher Stammzelltypen, eben auch der embryonalen, selbst wenn man am Ende vielleicht auf deren Verwendung verzichten kann, weil man gelernt hat, immunverträgliche adulte Stammzellen entsprechend zu programmieren. Sowohl bei embryonalen, als auch bei adulten Stammzellen ist es bereits gelungen im Labor durch Zusatz gewisser Nährlösungen differenzierte Zelltypen zu züchten. Gegenwärtig kann man diese Differenzierung allerdings noch nicht gezielt steuern, man weiß also beispielsweise nicht, wie man eine embryonale Stammzelle beeinflussen muss, damit sie Haut- oder Leberzellen bildet. Weltweit laufen Versuche auf verschiedensten Gebieten, beispielsweise zur Entwicklung eines Unterhautdepots von Langerhans schen Inselzellen aus embryonalen Stammzellen. Dieser Zelltyp befindet sich normalerweise in der Bauchspeicheldrüse. Insulinpflichtige Diabetiker könnten anstatt ihrer nicht mehr funktionsfähigen Insel in der Bauchspeicheldrüse durch solche neuen Zelldepots versorgt werden, allerdings ist dies noch eine Zukunftsvision. Bei einigen degenerativen Erkrankungen des Nervensystems hat man erste Erfolge bei der Behandlung mit embryonalen Stammzellen im Tierversuch erzielt, zum Beispiel die Tierkrankheiten, die der multiplen Sklerose und der Parkinsonschen Krankheit ähneln. Lange Zeit galt die wissenschaftliche Überzeugung, dass gewisse Gewebe sich nicht erneuern können und somit keine Stammzellen haben. Dies galt für Nervengewebe und Herzmuskel. Die dauernden Funktionsausfälle nach zum Beispiel einem Schlaganfall im Gehirn hängen mit der mangelnden Neubildungsfähigkeit zusammen. Neuere Forschungen an Nagetieren konnten jedoch zeigen, dass es auch in diesen Geweben Stammzellen gibt und diese zur Zellteilung befähigt sind. Das hat Hoffnungen beflügelt, dass es gelingen könnte, solche Gewebestammzellen zu aktivieren und zur Heilung von 4

5 Herzinfarkt, Schlaganfall, Querschnittslähmung oder degenerative Nervenerkrankungen wie Parkinson, Alzheimer oder multiple Sklerose einzusetzen. Adulte Stammzellen haben nach dem gegenwärtigen Forschungsstand gegenüber embryonalen Stammzellen ein reduziertes Entwicklungspotenzial. Auch sie könne im Labor dazu angeregt werden, sich in einen speziellen Zelltyp zu entwickeln, im Gegensatz zu embryonalen Stammzellen ist jedoch ihre Vermehrbarkeit und somit ihre Lebensdauer begrenzt. Allerdings können adulte Stammzellen im Prinzip ihrem Spender entnommen werden, ohne diesen zu gefährden oder gar zu töten und später ohne Abstoßungsreaktionen wieder auf ihn übertragen werden. Da man adulte Stammzellen immer nur ihrem Spender wieder einsetzen kann, der Mensch sie aber in der Regel erst Jahre nach seiner Geburt benötigt, müssen die präparierten Stammzellen oder das Nabelschnurblut über längere Zeit zuverlässig tiefgefroren werden. Dazu laufen gegenwärtig Forschungsarbeiten. Es gibt auch Firmen, die schon jetzt die Aufbewahrung von Nabelschnurblut für eine spätere möglicherweise notwendige Stammzellbehandlung gegen Bezahlung anbieten. Embryonale Stammzellen haben ein paar entscheidende Nachteile gegenüber den adulten: ihre Gewinnung ist ethisch hochproblematisch, weil dabei ein Embryo geopfert werden muss bei ihrer Übertragung in einen Organismus könnte es zu Abstoßungsreaktionen kommen es besteht die Gefahr von krebsartigen Wucherungen von Stammzellen Gegenwärtig laufen weltweit wichtige Versuche, um das Potenzial von menschlichen embryonalen Stammzellen auszuloten. Die entsprechende Forschung stößt jedoch auf ethisches Dilemma. Wer Stammzellen gewinnt, muss den dazugehörigen Embryo opfern. Man entnimmt ihm ja die Stammzellen, beendet also Leben, aus dem ein geborener Mensch hätte hervorgehen können. Gewinnung von (menschlichen) embryonalen Stammzellen: Zur Zeit gibt es drei Möglichkeiten, menschliche embryonale Stammzellen zu gewinnen: aus der inneren Zellmasse von Blastocysten, die bei einer künstlichen Befruchtung gewonnen, aber nicht mehr für eine Schwangerschaft benötigt werden. Diese werden der Mutter nicht mehr eingepflanzt, da sie ja bereits schwanger ist, sie werden entweder im Tiefkühlfach aufgehoben oder einfach liegen gelassen. Aus abgetriebenen oder spontan abgegangenen Embryonen und Föten. Diese so genannten fetalen Stammzellen sind Vorläufer der Ei- bzw. Samenzellen. Man bezeichnet sie daher als primordiale Keimzellen (Urgeschlechtszellen), die im Labor zu embryonalen Keimzellen weiterentwickelt werden. Sie sind pluripotent und unterscheiden sich vermutlich nicht wesentlich von embryonalen Stammzellen, die aus Blastocysten gewonnen werden. Durch therapeutisches Klonen, Zellkerntransfer in eine entkernte Eizelle. Der frühe Embryo entsteht hier auf ungeschlechtlichen Wege aus der rück programmierten Körperzelle eines Spenders. Man entnimmt dann die embryonale Stammzelle um daraus Körpereigenes und damit immunverträgliches Ersatzgewebe für den Spender zu züchten. Es handelt sich bei dieser Methode um eine im höchsten Maße unnatürliche Erzeugung von Embryonen, die bislang nur im Tierversuch durchgeführt wurde und bei der noch nicht geklärt ist, ob es vollständig, also fehlerfrei gelingt. 5

6 Klonen Spätestens seit der künstlichen Herstellung des genetisch identischen Schafes, dem Klonschaf Dolly 1 ist das Klonen nicht mehr nur Gegenstand von Sciencefiction- Romanen. Einige Forscher führen ihre Experimente nicht länger nur an Tieren sondern auch am Menschen durch. Klonen bezeichnet die Herstellung genetisch identischer Zellen oder Organismen. Unterschieden wird dabei zwischen dem therapeutischen und dem reproduktiven Klonen: Bei dem therapeutischen Klonen werden menschliche Embryonen hergestellt um embryonale Stammzellen zu entnehmen. Aus diesen soll Zell- und Gewebematerial gewonnen werden, dass für therapeutische Zwecke eingesetzt werden kann. Auch hier gibt es nicht nur die Meinung, dass es einem guten Zweck dient sondern auch: dass menschliche Embryonen gezüchtet werden einzig und allein um sie danach zu therapeutischen Zwecken zu vernichten. Menschliches Leben wird so zum Ersatzteillager. Dem gegenüberzustellen ist, die Frage, ab wann Menschliches Leben für einen Embryo gilt auch hier scheiden sich die Geister, gut zu sehen auch an zahlreichen Abtreibungskonflikten. Die Züchtung menschlicher Embryonen als Rohstofflager für kranke oder alte Menschen instrumentalisiert den Embryo. Auch ein vermeintlicher therapeutischer Nutzen, der bis heute noch nicht einmal erwiesen ist, kann eine solche Verzweckung von embryonalen Menschen nicht rechtfertigen. Nicht jeder Mensch sieht die Herstellung von Embryonen als Rohstofflager an, und für viele ist der therapeutische Nutzen grundlegend um diese Form zu rechtfertigen, da für sie vor allem im Vordergrund steht Krankheiten zu heilen. Das reproduktive Klonen ist die komplette Herstellung der genetischen Kopie eines schon bestehenden Menschen zum Zweck der Fortpflanzung. Auch hier scheiden sich die Geister: Ein geklonter Mensch wird nicht um seiner selbst willen erzeugt, sondern mit bestimmten Absichten. Er ist Mittel zum Zweck, z.b. als Kopie eines genetisch besonders wertvoll geltenden Menschen oder als Lieferant für Organspenden. Viele Forscher weisen zu Recht darauf hin, dass die Forschung an embryonalen Stammzellen konsequent früher oder später zum Klonen von Menschen führt. Es gibt jedoch auch Menschen die dies im Prinzip genauso handhaben ohne zu Klonen, z.b. ein weiteres Kind bekommen nur um dem anderen Kind damit zu einer neuen Niere zu verhelfen und viele Menschen ärgern sich im Verlaufe ihres Lebens darüber dass sie nicht selbst entscheiden konnten zur Welt zu kommen, so etwas kann man nicht selbst entscheiden (ist allerdings auch Ansichtssache). Für den gläubigen Menschen gehört zur elementaren Gleichheit aller Menschen, dass die Mischung der Erbanlagen durch Zufall zu Stande kommt, für sie sind es der Wille und die Liebe Gottes, die hier am Werk ist. Hier erkennt man wieder das vor allem die Kirche ein Problem mit der Stammzellforschung und somit dem Klonen hat. Auch aufzuführen ist hier, dass einige gläubige Menschen nicht ein mal die Evolution anerkennen. Eine Diskussion die oft keine Einigung erzielt, weil jeder an der seinen Überzeugung festhält. Das Klonen von Menschen ist Menschenzucht. 6

7 Menschenzucht wurde in vielen Kulturen allerdings auch ohne die Hilfe des Klonens durchgeführt. Was ist Klonen? Jede lebende Zelle enthält das volle Erbgut ihrer Art und da diese vor der Zellteilung kopiert wird, erhält man zwei Tochterzellen, die gleichfalls die volle genetische Information besitzen. Bei der ungeschlechtlichen Fortpflanzung entstehen also stets erbgleiche Nachkommen, von geringfügigen Kopierfehlern abgesehen. Ein Klon ist genetisch gesehen nichts anderes als ein Zwilling, der mit Verspätung ins Leben tritt. Das Klonen von Säugetieren ist ein seltenes Ereignis mit vielen unerwünschten Nebenwirkungen. Nach Dolly wurden auch Klonkälber geboren, aber es ist bislang nicht gelungen, die Misserfolgsquote zu senken. Die Erfahrungen mit Säugetieren lassen die Vermutung zu, dass auch Menschen im Prinzip geklont werden können, wenn auch mit den gleichen Problemen: geringe Erfolgsrate, Missbildungen von Embryonen, Spätschäden bei geborenen Kindern. Es gibt bislang noch keine wissenschaftlich bestätigten Versuche über das Klonen von Menschen. Ende 2002 verkündete eine Sekte die Geburt des ersten Klonbabys. Da die Eltern jedoch eine genetische Untersuchung des Kindes verweigern, glauben viel, dass es sich um eine reinen Medienrummel handelt. Das Klonen von Menschen ist in vielen Ländern gesetzlich verboten. Gegenwärtig ist das stärkste Argument für dieses Verbot, dass es noch keine Methode gibt, die Gefahr von schwersten Missbildungen und Krankheiten für das geklonte Wesen zu vermeiden. Heilen um jeden Preis?: Im Zusammenhang mit der Hoffnung auf Heilung schwerer Erkrankungen durch Erkenntnisse der Biomedizin und der Gentechnik wird oft von einer Ethik des Heilens gesprochen. Wir erleben das Aufkommen vielfältiger Therapieversprechen durch die erwarteten Kenntnisse der Gentechnologie und der Stammzellforschung. Solche versprechen müssen kritisch auf ihre Erfüllbarkeit hinterfragt werden. Es ist zu prüfen, mit welchen Mitteln die angestrebten Ziele erreicht werden sollen. Vor allem muss man sich über die Folgen für den Einzelnen und für die Gesellschaft im Blick auf den Schutz menschlichen Lebens klar werden. Dies tut allerdings jeder für sich anders, nicht nur durch eine Krankheit beeinflusst oder aber einer Religion. Auch ein hochrangiges Ziel wie die Forschung zum Zweck von Therapie oder Heilung bisher nicht behandelbarer Erkrankungen, darf nicht um jeden Preis verfolgt werden. Wir müssen uns gemeinsam immer wieder neu darauf verständigen, welche Richtung wir dem Fortschritt geben wollen. Wir müssen uns immer wieder neu entscheiden, welche Grenzen wir überschreiten und welche wir akzeptieren wollen. Wir müssen immer wieder wägen und entscheiden, welche Möglichkeiten unser Leben wirklich freier machen und welche Möglichkeiten uns bloß neuen Zwängen unterwerfen oder gar in das Leben anderer eingreifen. - Johannes Rau (ehemaliger Bundespräsident) Gentechnologie am Menschen: Die neuen Kenntnisse über das menschliche Erbgut und die Möglichkeit der Gentechnologie sind revolutionär. Man erhofft sich unter anderem für die Zukunft eine 7

8 frühzeitige Erkennung von Krankheiten und damit bessere Chancen für Menschen mit genetischen Problemen. Die genetische Diagnostik bietet die Möglichkeit, eine genetische Erkrankung (z.b. Huntington²= Veitstanz) oder ein Erkrankungsrisiko (z.b. Brustkrebs) zu erkennen. Allerdings kann man bedeutend mehr feststellen, als man behandeln oder heilen kann. Manche genetischen Vorgegebenheiten zeigen ihre Auswirkung erst nach Jahrzehnten, andere werden sich eventuell nie auswirken. Soll ein heranwachsender oder erwachsener Mensch in jedem Fall mit der Kenntnis einer nicht therapierbaren Erkrankung leben? Genetische Tests sollten nicht verpflichtend sein. Die Einzelperson hat ein recht auf Nichtwissen. Die humangenetische Beratung vor und nach dem Test muss intensiviert werden Beim Umgang mit persönlichen genetischen Daten ist Sorgfalt geboten. Die genetischen Untersuchungsergebnisse müssen strengen Datenschutzbestimmungen unterliegen. Die Auswirkungen auf Versicherungen und das Arbeitsleben müssen rechtlich geregelt sein. Aus der Kenntnis genetischer Vorgegebenheiten darf keinerlei Diskriminierung erwachsen, weder bei der Einstufung in Kranken- und Lebensversicherung noch hinsichtlich des Arbeitsplatzes. Wo bereits genetische Therapien möglich sind, sollten sie an den Körperzellen der Betroffenen vorgenommen werde (somatische Therapie). Eingriffe, die sich auf die genetische Beschaffenheit der Nachkommen auswirken (Keimbahntherapie), müssen verboten bleiben. Keimbahntherapie ist nicht verantwortbar: Wir maßen uns an, das Erbgut späterer Generationen festzulegen und haben dabei kaum Kenntnis über die Folgewirkungen solcher Eingriffe. Für die weitere Entwicklung würde verbrauchende Embryonenforschung notwendig. Es besteht die Gefahr einer Züchtung von Menschen unter Ausnutzung bestimmter als Krankheiten definierter genetischer Besonderheiten. Mögliche Missbräuche der Gentechnologie schließen ihren verantwortlichen Gebrauch nicht aus. Für bestimmte Erkrankungen können durch genetische Verfahren Medikamente oder Arzneimittel mit geringem Aufwand, mit größerer Sicherheit und Reinheit hergestellt werden. Solche sind bereits vielfach in Gebrauch (z.b.insulin bei Diabetes). Gesetzeslage: Laut dem Embryonenschutzgesetz ist es in der BRD verboten, menschliche Embryonen (das bezieht auch Blastocysten, die als Quelle für embryonale Stammzellen dienen, mit ein) für Forschungszwecke zu zerstören. Zudem ist auch die Herstellung von Embryonen für Forschungszwecke ist untersagt. In der Diskussion steht das Stammzellgesetz vom Juli 2002 und die sogenannte Stichtagregelung. Die Forschung an importierten embryonalen Stammzellen ist danach unter Auflagen möglich und nur embryonale Stammzellen die vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden dürfen nach Deutschland importiert werden. Diese älteren Stammzelllinien müssen zum Erhalt ihrer Eigenschaften auf Mäusezellen kultiviert werden und eignen sich deshalb selbst nach erfolgreichen Tierversuchen nicht zum Einsatz am Menschen. Wissenschaft und Wirtschaft sorgen sich, dass Deutschland durch diese gesetzliche Sonderregelung den Anschluss an die Forschungsnation USA und auch an asiatische Länder verlieren könnte. 8

9 Stammzellforschung in anderen Ländern: In einigen Staaten wie Großbritannien, USA und Israel werden Forschungszwecken aus überzähligen Embryonen, die bei künstlicher Befruchtung entstehen, in einem frühen Entwicklungsstadium Stammzellen entnommen. In Deutschland verbietet das Embryonenschutzgesetz die Gewinnung dieser Stammzellen. Erlaubt ist Forschung nur an importierten embryonalen Stammzelllinien. Die Forschung an embryonalen Stammzellen in den USA unterliegt allerdings, sofern sie öffentliche Mittel des Bundes in Anspruch nimmt, ebenfalls erheblichen Einschränkungen. Der amerikanische Senat und das Repräsentantenhaus haben für eine Aufhebung der erheblichen Einschränkungen im Juli 2006 gestimmt; dagegen hat der amerikanische Präsident Bush erstmals in seiner Amtszeit ein Veto eingelegt. Die Diskussion in den USA geht weiter. Eigene Meinung: Gentechnik und Biomedizin geben uns einen tiefen Einblick in die Zusammenhänge des Lebens. Sie schaffen bisher nicht gekannte Eingriffsmöglichkeiten in menschliches Leben: Hilfe, Heilen, Manipulation und Selektion liegen dabei dicht nebeneinander. Wir sind stärker denn je herausgefordert, über Maß und Grenzen ihrer Anwendungen verantwortlich zu entscheiden. Es ist schwer sich für eine Seite zu entscheiden, denn es gibt so viele Sachen die man abwägen muss, soviel spricht dafür und doch wieder dagegen. Ich denke es ist gut das es ein solches Forschungsgebiet gibt, insbesondere auch die Forschung an embryonalen Stammzellen, auch wenn man hierbei wieder entscheiden muss welche Embryonen leben dürfen und welche zum Zweck der Forschung sterben sollen. Ich bin der Meinung, dass ein Embryo (wie er in der Stammzellforschung genutzt wird) noch kein Mensch ist, welcher jegliche Rechte besitzt. Es bleiben bei einer künstlichen Befruchtung so viele Embryonen über welche nur vernichtet werden würden ohne je wirklich einen Sinn gehabt zu haben. Warum sollte man diese nicht zu Forschungszwecken benutzen dürfen, wenn man das Einverständnis der Spender dafür hat. Es ist denke ich ein Fakt, dass vor allem die embryonale Stammzellforschung einen großen Nutzen für die Heilung von Erkrankungen oder ähnliches hat und vorangetrieben werden sollte. Man muss die Grenzen dafür festlegen. Leider ist es nun mal schwer zu sagen wo genau sich diese Grenzen befinden, da nun ein mal jeder Mensch eine andere Auffassung vom Leben hat. Forschung und Entwicklung haben schon immer Ängste, Hoffnungen und Kontroversen ausgelöst. Welche Standpunkte sich bewahrheitet haben, hat die Zeit gezeigt. Und das wird sie wohl auch in diesem speziellen Fall. Bleibt zu hoffen, dass die Gesellschaftliche und Menschliche Entwicklung mit der technologischen Schritthalten kann um solch einer Problematik in Zukunft gewachsen zu sein. Erläuterung: Dolly 1 : Um 1986 gelang dem dänischen Biologen Sten Willadsen in Cambridge ein Durchbruch, er konnte aus dem Kern einzelliger Embryonen, die er in entkernte Eizellen einführte, Schafklone herstellen. Der eigentliche Erfolg war jedoch im Jahr 1997 die Klonierung eines Schafs durch Kernübertragung reifer Körperzellen in entkernte Eizellen. Eine schottische Gruppe entnahm Zellkerne aus der Brustdrüse eines erwachsenen Schafs und impfte sie in 9

10 die kernfreie Eizelle eines Schafs einer anderen Rasse. Kern und Eizelle wurden in Nährlösungen so stimuliert, dass tatsächlich eine embryonale Entwicklung einsetzte. Die Blastocyste übertrug man in die Gebärmutter eines Leihmutterschafs. Das Tier wurde trächtig und gebar das Lämmchen, dem der Forschungsleiter der Gruppe, Ian Wilmut, den Namen Dolly gab. Huntington² (älterer Name: Veitstanz): Die Chorea major (Huntington) auch als Huntington-Chorea bezeichnet ist eine vererbte, neuro-degenerative Erkrankung, die meist zwischen dem 30. und 60. Lebensjahr zu ersten Krankheitssymptomen führt. Männer und Frauen sind in gleicher Häufigkeit betroffen. Krankheitssymptomen: Bewegungsstörungen und psychische Symptome. Die Krankheit nimmt immer einen schweren Verlauf und führt im Durchschnitt 15 Jahre nach den ersten Symptomen zum Tod. Die Chorea Huntington ist eine der häufigsten erblich bedingten Hirnstörungen mit einer Inzidenz von 5: , diese schwankt jedoch von Land zu Land erheblich (Bsp. Japan: 1: ). Seit 1993 lässt sich das krankmachende Allel auf dem kurzen Arm des 4. Chromosoms nachweisen. Quellenangabe: Der Mensch: sein eigener Schöpfer? Wort der Deutschen Bischofskonferenz zu Fragen von Gentechnik und Biomedizin 2001 Jens Reich, << Es wird ein Mensch Gemacht >> Möglichkeiten und grenzen der Gentechnik; Rowohlt Berlin Lehrbuch: Biologie Heute SII entdecken (Schroedel)

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