über die 19. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am Montag, 20. Juli 2015 im Rathaus in Geiersthal, Rathausstraße 5, Raum 21
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1 NIEDERSCHRIFT über die 19. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal am Montag, 20. Juli 2015 im Rathaus in Geiersthal, Rathausstraße 5, Raum 21 Beginn: Ende: 18:00 Uhr 21:35 Uhr Vorsitzender: Erster Bürgermeister Anton Seidl Schriftführer: Bianca Pinzl Anwesend sind folgende Mitglieder des Gemeinderats: Seidl Anton, Erster Bürgermeister Augustin Silvia Gruber Richard Hartmannsgruber Josef Iglhaut Günter Obermeier Anton Steer Maria Weindl Ludwig Gierl Thomas Handlos Michael Hof Daniel Iglhaut Mario Stadler Thomas Vieltorf Reinhard Wittenzellner Josef jun. Außerdem sind während der öffentlichen Sitzung anwesend: Architekt Franz Seitz, Fr. Wittenzellner (Presse), Hr. Achatz (E-Wald), 2 Zuhörer Während der gesamten Sitzung anwesend: GL Josef Kasparbauer, Kämmerer Heinrich Heigl Entschuldigt abwesend sind (Grund):./. Unentschuldigt abwesend sind:./. a) Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung wurden gemäß Art. 52 GO ortsüblich bekannt gemacht (Aushang an der Anschlagtafel am Rathaus in Geiersthal). b) Der Vorsitzende eröffnet die ordnungsgemäß anberaumte Sitzung und stellt die zutreffende Ladung sowie die Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates fest. c) Der Vorsitzende stellt weiter fest, dass die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Gemeinderates anwesend und stimmberechtigt ist; das Gremium ist daher beschlussfähig i. S. des Art. 47 Abs.2 GO.
2 Niederschrift über die 19. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal Seite 2 EINTRITT IN DIE TAGESORDNUNG: ÖFFENTLICHE SITZUNG 1. Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung GRM Sylvia Augustin möchte, dass ihre Einlassungen zum Tagesordnungspunkt 4 der letzten Sitzung (Gehweg an der REG 3 zur B85 in Hartmannsgrub) noch in das Protokoll mit aufgenommen werden. GRM Reinhard Vieltorf bemängelt, dass das Protokoll der letzten Sitzung nicht rechtzeitig bereitgestellt wurde. Tatsächlich war es wie sich in der Beratung herausstellt am Freitag im Ratsinformationssystem bereit gestellt worden, allerdings schwer aufzufinden, da es in der Rubrik Sitzungsunterlagen eingestellt war. GRM Wittenzellner und GRM Vieltorf fordern, dass die Niederschriften über die Gemeinderatssitzungen den Gemeinderatsmitgliedern innerhalb einer Woche nach der Sitzung zur Verfügung gestellt werden. Bürgermeister Seidl sagt zu, dass man bemüht sein werde, die Niederschriften innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu erstellen. Die Niederschrift über die 18. Gemeinderatssitzung am (öffentlicher Teil) wird unter Berücksichtigung der von Frau Augustin angeregten Ergänzungen genehmigt. 12 : 0 GRM Mario Iglhaut ist noch nicht anwesend. GRM R. Vieltorf und T. Gierl enthalten sich wegen Abwesenheit in der letzten Sitzung. 2. Herstellung der Infrastruktur für die Aufstellung einer Ladesäule durch die E-WALD GmbH Der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am ist folgendes zu entnehmen: Beim Forschungsprojekt E-WALD hinsichtlich der Elektromobilität im Bayerischen Wald gab es bisher bereits einige Änderungen. Auch frühere Kostenannahmen haben sich nicht immer bestätigt. Neben der Beteiligung als Gesellschafter an der GmbH ist es Aufgabe der Gemeinden, die Infrastruktur für die Ladesäulen bereit zu stellen. Die Ladesäulen selbst müssen nicht von der Gemeinde erworben werden. Sie werden von der GmbH aufgestellt und betrieben. Nach derzeitigem Stand müssen die Gemeinden folgendes bereit stellen: Parkplätze, Fundamente für die Ladesäulen, Stromanschluss und Internetanschluss. Die Stromgebühren übernimmt die E-WALD GmbH, die Gemeinden übernehmen die Kosten des Internetanschlusses und die Unterhaltskosten der Stellplätze (Reinigung, Winterdienst). Die erforderlichen Investitionskosten der Gemeinden werden zu 75% von der Regierung bezuschusst. Damit nicht jede Gemeinde Ausschreibungen bzw. Angebotseinholungen (mind. 3 Angebote) durchführen muss, hat die E-WALD GmbH Rahmenausschreibungen durchgeführt. Bei der letzten Versammlung der E-WALD GmbH wurden die Gemeinden aufgefordert, nun die Voraussetzungen für die Ladesäulen zu schaffen. Die Gemeinde Geiersthal hat als Standort den Parkplatz hinter dem Rathaus vorgesehen. Im Haushaltsplan 2013 ist für die Maßnahme ein Ausgabeansatz in Höhe von und eine Einnahme in Höhe von festgesetzt. Tatsächlich fallen voraussichtlich folgende Kosten an: - Fundamente: Für die Lieferung von 2 St. Fertigteilfundamenten: 932,96 gem. Rahmenausschreibung. - Stromanschluss: Der bisherige Hausanschluss für das Rathaus kann nicht ausreichend verstärkt werden, ein neuer Hausanschluss von der E.ON mit einer Leistung von 50 kw ist erforderlich: ca ,67. - Anschlussschrank gem. Rahmenausschreibung inkl. sämtlicher Kabelverlegungen u. Erdarbeiten: ,24. Hier können sich noch deutliche Einsparungen ergeben, wenn der Internetanschluss vom Rathaus aus verlegt wird und bei den hoch angesetzten Kabellängen.
3 Niederschrift über die 19. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal Seite 3 Bei diesen geschätzten Gesamtkosten (ca ) ist ein Zuschuss in Höhe von 75% (= ) sowie eine Förderung der Unterhaltskosten (ca , Auszahlung Ende 2015) in Aussicht gestellt, so dass für die Gemeinde noch Nettokosten in Höhe von ca verblieben. Der Gemeinderat hat wegen fehlender Klarheit Bedenken gegen die sofortige Durchführung der Maßnahme. In der Vergangenheit habe es immer wieder Änderungen bei den Anforderungen für die Ladesäule gegeben. Das Projekt bzw. die Entscheidung wird bis auf weiteres vertagt. Der Sachverhalt ist im Wesentlichen unverändert. Die Regierung hat bereits wegen des Verwendungsnachweises nachgefragt, der bis spätestens bei der Regierung vorgelegt werden sollte. Im Zuwendungsbescheid vom sind Baukosten in Höhe von bis zu Euro als zuwendungsfähig anerkannt. Der Fördersatz wurde mit 75 % (= ) bestätigt, so dass 25 % der Kosten (5.950 ) bei der Gemeinde verblieben. Eine genauere Kostenschätzung als die angegebenen bzw ist derzeit nicht möglich, da die Kosten u. a. von Leitungslängen bei der Bauausführung u. a. abhängig sind. Auch ist noch nicht festgelegt, ob für die Ladesäule ein neuer Internetanschluss geschaltet wird oder ob eine Leitungsverlegung vom Rathaus aus erfolgen soll. BGM Seidl schlägt vor, nun die im Haushalt 2015 vorgesehene Maßnahme zur Herstellung der Infrastruktur für die Aufstellung einer Ladesäule durch die E-WALD GmbH durchzuführen. Hr. Achatz von der E-WALD GmbH informiert den Gemeinderat über die Kosten und die Ausführung der vorgesehenen Ladesäulen. Er weist darauf hin, dass Ende September die Fördergelder auslaufen. GRM Josef Hartmannsgruber schlägt vor, die Ladestation vor dem Rathaus zu platzieren, nicht dahinter. Dort würde man es besser wahrnehmen. Außerdem stellt Hr. Achatz des Förderprojekt M.O.V.E. vor. Das Projekt M.O.V.E. (Mobilität Ostbayern vernetzt E-WALD) soll zur Stärkung des öffentlichen Verkehrsangebotes in den sechs Landkreisen beitragen. GRM Iglhaut berichtet, dass im Rahmen dieses Projektes Geiersthal als Standort für ein Elektroauto vorgesehen ist. Für ein Jahr lang könne es für die kommunalen Aufgaben kostenlos genutzt werden. GRM Obermeier fragt, ob es möglich sei, die Maßnahmen für die Ladesäule noch vor dem Auslaufen der Förderung fertigzustellen. Hr. Achatz hält dies für realistisch. BGM Seidl drängt auf die Umsetzung dieser Maßnahme, um den Zuschuss nicht zu verlieren. 1. Die Gemeinde beschließt, die Infrastruktur für eine E-WALD- Ladesäule in der Gemeinde Geiersthal baldmöglichst herzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, sich um eine Verlängerung der Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises zu bemühen. 2. Als Standort wird der Parkplatz hinter dem Rathaus in Geiersthal festgelegt. 3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die dazu erforderlichen Auftragsvergaben (insbesondere Fundamente, Erdarbeiten, Anschlussschrank, Stromanschluss, Internetanschluss u. Beschilderung) zu tätigen. 14 : 1
4 Niederschrift über die 19. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal Seite 4 3. Anbau einer Außentreppe am Schulgebäude in Geiersthal; hier: Auftragsvergaben Am (16. Sitzung) beschloss der Gemeinderat, am Schulgebäude Geiersthal eine Außentreppe zur Verbesserung des Brandschutzes anzubauen. Inzwischen hat Architekt Seitz beschränkte Ausschreibungen für die Baumeisterarbeiten und die Schreinerarbeiten (Türen) durchgeführt. Weitere Ausschreibungen bzw. Angebotseinholungen laufen derzeit für die Stahltreppe und die Arbeiten an den Heizkörpern. Bei den Baumeisterarbeiten wurden 4 Unternehmen zur Teilnahme an einer beschränkten Ausschreibung aufgefordert. Es sind vier Angebote eingegangen. Der Höchstpreis lag bei ,08 Bei den Schreinerarbeiten wurden 5 Unternehmen zur Teilnahme an einer beschränkten Ausschreibung aufgefordert. Innerhalb der Angebotsfrist ist nur 1 Angebot bei Herrn Seitz eingegangen. Ein weiteres Angebot ging verspätet ein. Die voraussichtlichen Baukosten liegen nach aktuellem Stand um 9.900,18 über dem Haushaltsansatz von Arch. Franz Seitz gibt an, dass der Preis für die Baumeisterarbeiten gesenkt werden könnte. Wenn man den Baustrom, das Bauwasser, die Baureinigung, die Staubschutzwände und die Stundenlohnarbeiten weglasse, ergebe sich eine Reduzierung der Kosten um 3.167,54 auf 9.832,26. Auch bei den Schreinerarbeiten können Einsparungen vorgenommen werden. Durch das Wechseln zu Holz-Türzargen statt Aluumfassungszargen und andere Türdrücker sowie durch den Entfall von Stundenlohnarbeiten ergebe sich eine Reduzierung der Kosten um 1.236,41 auf ,70 Beschlüsse: Die Fa. Freimuth Bau GmbH, Bodenmais, wird aufgrund des Angebots vom über ,80 mit der Ausführung der Baumeisterarbeiten beauftragt. Die von Architekt Seitz vorgeschlagenen Auftragsreduzierungen sollen berücksichtigt werden. Herr Anton Zitzelsberger, Hartmannsgrub, wird aufgrund des Angebots vom über ,11 mit der Ausführung der Schreinerarbeiten beauftragt. Die von Architekt Seitz vorgeschlagenen Auftragsreduzierungen sollen berücksichtigt werden. Vermerk: Nach Vergabe dieser Aufträge stellt sich die Kostensituation wie folgt dar: Bei Berücksichtigung der zur Vergabe vorgeschlagenen Aufträge stellt sich die fortgeschriebene Kostenberechnung wie folgt dar: Baumeisterarbeiten (Auftrag) 9.832,26 Schreinerarbeiten (Auftrag) ,70 Zwischensumme (vergeben) ,96 Heizkörperaustausch (gesch.) 3.658,44 Treppenanlage (gesch.) ,53 Malerarbeiten (gesch.) 1.035,30 Bodenbelag ergänzen (gesch.) 1.154,30 Sonstiges / Beschilderung (gesch.) 690,20 Zwischensumme ,73 + Architekt (gesch.) 2.878,19 + Fachplanung Statik 1.725,50 Gesamt ,42
5 Niederschrift über die 19. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal Seite 5 4. Erstellung einer neuen Außenbereichssatzung für Holzhaus Herr und Frau P. aus Holzhaus haben beantragt, die Außenbereichssatzung in Holzhaus neu zu fassen, und zwar so, dass wie in Vorgesprächen mit dem Kreisbaumeister vereinbart ihr Grundstück Fl.Nr. 801/4 teilweise im Geltungsbereich der Satzung liegt. Sie haben sich schriftlich gegenüber der Gemeinde verpflichtet, die Planungskosten für das Verfahren zu übernehmen. Für den ungefähren Bereich des bisherigen Geltungsbereiches der Außenbereichssatzung Holzhaus sowie für Teile des Grundstücks Fl.Nr. 801/4 Gemarkung Geiersthal wird eine neue Außenbereichssatzung nach 35 Abs. 6 BauGB aufgestellt und die bisherige Satzung aufgehoben. Mit dem Satzungsentwurf des Planungsbüros MKS, Ascha, vom besteht Einverständnis. Die betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind zu hören. 5. Antrag von Hans Jürgen Pfeffer zur Wegeverbesserung Mit Schreiben vom beantragte Herr P. einen Ausbau der Zufahrt zu den Anwesen Holzhaus 17 und 18. Er verweist auf eine besondere Gefahrenstelle, die Unübersichtlichkeit, Glätte im Winter und das Fehlen von Ausweichmöglichkeiten. Bei der von Herrn P. bezeichneten Zufahrt handelt es sich um den öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 74 ( Totenweg Geiersthal ) mit einer Länge von 0,487 km. Der Weg war früher als Gemeindeverbindungsstraße geführt worden, aber im Jahr 2003 aufgrund einer Beanstandung bei der überörtlichen Rechnungsprüfung zum öffentlichen Feld- und Waldweg abgestuft. Er wird, obwohl die erforderlichen Merkmale wie z.b. eine Straßenentwässerung nicht vorliegen, als ausgebaut geführt. Aufgrund dieser straßenrechtlichen Einstufung des Feld- und Waldweges als "ausgebaut" ist die Gemeinde Geiersthal der sog. Baulastträger (und nicht die Anlieger) und damit für die Durchführung von Maßnahmen an diesem Weg zuständig. Die Gemeinde kann nach Art. 54 Abs. 3 des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes bis zu 75 Prozent der Aufwendungen auf die Beteiligten umlegen, und zwar im Verhältnis der Größen der Grundstücke, die über diesen Weg bewirtschaftet werden. Das heißt im Umkehrschluss, dass sich die Gemeinde mit mindestens 25 Prozent der Kosten beteiligen muss. Die Gemeinde kann vor der Durchführung von Maßnahmen Vorschüsse in Höhe der zu erwartenden Umlage verlangen. Die Entscheidung über die Durchführung von Sanierungs- oder Ausbaumaßnahmen trifft die Gemeinde. Handlungspflichten für die Gemeinde hinsichtlich eines Straßenausbaues sind nicht erkennbar. Eventuelle Planungen oder Verbesserungen stellen freiwillige Leistungen der Gemeinde dar. Hinsichtlich der bekannten Gefahrenstellen und Unübersichtlichkeiten ist es so, dass die Verkehrsteilnehmer ihre Geschwindigkeit und Fahrweise den Straßenverhältnissen anpassen müssen. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. ( 3 Abs. 1 Satz 3 StVO). GRM Daniel Hof ist die Strecke abgefahren und kann bestätigen, dass es sehr eng ist. Man müsse sowieso langsam fahren. GRM Josef Wittenzellner schlägt vor, die Angelegenheit zuerst im Bauausschuss zu beraten. GRM Josef Hartmannsgruber schlägt vor, nur im Wald die Straße zu verbreitern, weil vor dem Waldstück genügend Ausweichstellen vorhanden sind. GRM Michael Handlos schlägt auch die Vertagung vor. Ein Beschluss wird nicht gefasst.
6 Niederschrift über die 19. Sitzung des Gemeinderates Geiersthal Seite 6 6. Bauantrag von Josef Gegenfurtner zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Geiersthal Zum Bauantrag von Josef Gegenfurtner zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in der Kirchenstraße in Geiersthal auf den Grundstücken Fl.Nr. 18/36 und 1472 wird das gemeindlichen Einvernehmen zu folgenden beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Oberfeld erteilt: - Gebäude nicht vollständig innerhalb der Baugrenzen, Gebäude gedreht - Firstrichtung abweichend von Bebauungsplan (gedreht) - Walmdach mit 18 Neigung statt Satteldach mit Neigung - Mindest-Traufüberstand von 0,90m unterschritten (0,60m) - Traufhöhe max. 6,50m bei bestehendem Gelände überschritten, bei geplan tem Gelände eingehalten - Garage nicht wie festgesetzt vollständig ins Hauptgebäude miteinbezogen. 7. Bauantrag von Thomas Stadler zur Errichtung eines Carports in Kammersdorf Zum Bauantrag von Thomas Stadler zur Errichtung eines Carports im Hochfeldweg in Geiersthal auf dem Grundstück Fl.Nr wird das gemeindliche 14 : 0 Einvernehmen erteilt. GRM Stadler nimmt gem. Art. 49 GO an Beratung und Abstimmung nicht teil. 8. Baugenehmigung zum Wohnungsersatzbau von Fischl Andreas Zum Bauantrag von Andreas u. Manuela Fischl zur Errichtung eines Wohnhauses als Ersatzbau in Oberberging wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 9. Bericht des Bürgermeisters und Anfragen der Gemeinderatsmitglieder Bürgermeister Anton Seidl informiert, dass der Förderbescheid für den Breitbandausbau da sei, der Vertrag mit der Telekom können nun unterschrieben werden. Außerdem sei ein Standort für eine zusätzliche Straßenlaterne in Linden festgelegt worden (in der Nähe des Bushäuschens an der B 85). Der Bürgermeister legte eine detaillierte Übersicht über die Zahlungen für den Kindergarten und die Großtagespflegestelle vor. Ferner berichtete er, dass Bescheide für Fremdenverkehrsbeiträge für 2010 und den folgenden Jahren bis 2013 Schritt für Schritt rausgeschickt werden Der Bürgermeister berichtet außerdem, dass der SV Geiersthal ihn angesprochen hat, ob zwei Gemeindebusse für ihre Auswärtsspiele ausgeliehen werden können. GRM Thomas Stadler ist grundsätzlich dafür, es muss nur auf die Sauberkeit geachtet werden. Gegen den Verleih der Kleinbusse an Spieler des SV Geiersthal bestehen von Seiten des Gemeinderats zu den festgesetzten Verleihbedingungen keine Einwände. Diese Zusage soll widerruflich erteilt werden. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG
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