Lebensschutz für alle ab der ersten Sekunde
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- Hildegard Schenck
- vor 8 Jahren
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1 Lebensschutz für alle ab der ersten Sekunde Positionspapier zur Präimplantationsdiagnostik I. Präambel Der medizinische Fortschritt zwingt die Politik heute regelmäßig bestehende Gesetze auf ihre Aussagekraft hin zu überprüfen und Regelungen für neue medizinische Methoden zu finden. In den Grenzbereichen des Lebens ist die Gesellschaft gefordert mit Weitblick einerseits und mit genauem Blick auf das Detail andererseits zu beurteilen in wieweit dem medizinischen Handeln Grenzen gesetzt werden. Dabei befindet sie sich immer wieder in der schwierigen Position zwischen der medizinisch machbaren Vermeidung des individuellen Leids und dem grundgesetzlich vorrangigen Schutz des Lebens. Eine für alle gänzlich zufriedenstellende Lösung wird es hier leider nie geben. Die Junge Union Oberbayern sieht sich in der Verantwortung vor der unantastbaren Würde des Menschen und dem christlichen Schöpfungsgedanken und fordert hieraus den umfassenden Lebensschutz für alle: Für gesundes, wie krankes und beeinträchtigstes Leben. Im Falle der so genannten Präimplantationsdiagnostik (PID) haben wir größten Respekt vor den Betroffenen und Verständnis für die Eltern. Um jedoch auch in Zukunft die Solidarität der Gesellschaft mit Kranken und Behinderten nicht aufs Spiel zu setzen und auf Basis unserer christlichen Wertvorstellungen können wir diese Methode der Selektion menschlichen Lebens nicht unterstützen. Um konsequente gesetzliche Regelung zu schaffen müssen auch unmittelbar mit der PID in Zusammenhang stehende Themen neu diskutiert werden. Dazu gehören die Spätabtreibung und Pränataldiagnostik genauso wie das Thema Schwangerschaftsabbruch. In diesem Papier haben wir unsere Positionen zu diesen Junge Union Oberbayern Lebensschutz für alle ab der ersten Sekunde 1
2 Themen dargestellt und hoffen auf den Mut der Politik alle diese Fragen verantwortungsvoll und umfassend zu diskutieren und darüber zu beschließen. II. Präimplantationsdiagnostik PID 1. Ausgangslage Der BGH hat im Sommer 2010 die so genannte Präimplantationsdiagnostik (PID), also die genetische Untersuchung von im Labor erzeugten Embryonen auf bestimmte Erbkrankheiten vor dem Einsetzen in die Gebärmutter, auf Grund der bestehenden gesetzlichen Vorgaben für nicht strafbar erklärt. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert im Embryonenschutzgesetz eine klare gesetzliche Regelung bezüglich der PID zu schaffen. Die PID richtet sich momentan an Eltern, die an einer Erbkrankheit leiden, Überträger einer solchen Erkrankung sein könnten oder bereits kranke Kinder haben. Bei der PID werden Embryonen, die bei der In vitro-fertilisation ( Künstliche Befruchtung ) gezeugt werden, im 8-Zell-Stadium auf nicht erwünschte genetische Merkmale (Chromosomenanomalien oder krankheitsrelevante Mutationen) bzw. mancherorts auch auf erwünschte Merkmale (Geschlecht oder Eignung als Organspender) untersucht. Embryonen, die genetische Hinweise auf eine Krankheit aufweisen, werden aussortiert und verworfen. 2. Position der JU Oberbayern Das menschliche Leben beginnt mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Eine Unterscheidung in lebenswertes und unlebenswertes menschliches Leben darf es zu keinem Zeitpunkt geben. Die Junge Union Oberbayern fordert deshalb, dass die PID vollkommen untersagt ist, solange die einzige Konsequenz einer Diagnose in der Aussortierung des Embryos liegt. Falls in den kommenden Jahren die Diagnose eine frühzeitige bzw. pränatale Therapie ermöglicht, muss über die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik mit der entsprechenden Auflage, die eine Selektion weiterhin verbietet, neu diskutiert werden. Junge Union Oberbayern Lebensschutz für alle ab der ersten Sekunde 2
3 Gleichzeitig müssen behinderte Menschen und ihre Angehörigen bessere Unterstützung und Anerkennung durch Staat und Gesellschaft erfahren. In diesem Zusammenhang ist es zwingend erforderlich, die Richtlinien der UN- Behindertenrechtskonvention schnellstmöglich in konkrete Vorschriften umzusetzen. 3. Begründung a) Dammbruch Jede noch so begrenzte Zulassung der PID wäre eine Relativierung des absoluten Lebensschutzes mit unabsehbaren Folgen. Vom genetischen Test auf schwere Schäden ist es nur ein kurzer Weg über Tests auf leichtere Beeinträchtigungen hin zum Designerbaby und damit auch in eine Entsolidarisierung mit Kranken und Behinderten. Eine Begrenzung der PID wird in Deutschland ebenso wenig funktionieren wie in anderen Staaten. Den Forderungen der Eltern nach einer Erweiterung werden sowohl der Staat als auch der einzelne Reproduktionsmediziner nur begrenzt standhalten können. Ein Blick in die Welt zeigt: Ist die PID erst einmal erlaubt, wird sie in eine unmenschliche Zukunft führen, in der Behinderung und Krankheit keinen Platz in der Gesellschaft haben. Die vermeintliche Vermeidbarkeit von Behinderung wird die Solidarität mit den Betroffenen eher verringern als vergrößern: In den USA ist Geschlechtsselektion (social sexing) mittlerweile ebenso legal wie in Großbritannien die Selektion von Embryonen, die als potentielle Gewebespender in Frage kommen. Heute stehen in unseren Überlegungen ethische Aspekte im Vordergrund. Morgen schon könnten ökonomische oder soziale Argumente stärker zum Zug kommen. b) Grenzen des Lebens Die PID bringt mit sich, dass der Embryo zeitlich begrenzt keinen absoluten Schutz genießt und sich damit in der öffentlichen Wahrnehmung der Beginn des Lebens weiter nach hinten verschiebt. Das Bundesverfassungsgericht spricht davon, dass die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potentiellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen. Die Würde des Menschseins liege auch für das ungeborene Leben im Dasein um seiner selbst Willen. Es verbiete sich daher jegliche Differenzierung der Schutzverpflichtung mit Blick auf Alter und Entwicklungsstand dieses Lebens. Die Verschmelzung von Ei- und Samenzelle muss als Beginn des menschlichen Lebens angesehen werden, da sie den entscheidenden Schritt oder vielmehr den Start in der Entwicklung genau dieses einen und einzigartigen menschlichen Lebens mit eben genau diesem Genom darstellt. Jeder andere Zeitpunkt kann nur noch beliebig gesetzt werden. Die Legalisierung der PID wird den Beginn des Lebens in der öffentlichen Wahrnehmung weiter aufweichen. Diese Denkansätze haben zweifellos Folgen für die ethischen Diskussionen am Ende des menschlichen Lebens: wenn dem Embryo zu Beginn des Lebens der Schutz verweigert wird, dann sind auch schwer kranke, alte, demente Patienten am Ende ihres Lebens vor ähnlichen Überlegungen kaum zu schützen. Ein Erlauben der PID bedeutet gleichzeitig auch eine Einschränkung des Artikel 1 im Grundgesetz. Wird die PID legal, bedeutet das, dass eine (wenn auch beschränkte) Selektion des ungeborenen Lebens nach genetischen Merkmalen durchgeführt werden darf. Ein klarer Verstoß gegen die Würde des (ungeborenen) Menschen und der Beginn einer schrittweisen Aufweichung der Unantastbarkeitsklausel. Junge Union Oberbayern Lebensschutz für alle ab der ersten Sekunde 3
4 c) Zwangsläufige Selektion Selbst ein noch so strikter Ausschlusskatalog ist erstens ein Kriterienkatalog für Selektion und Wertigkeit von Leben, der zweitens allen Erfahrungen nach zunehmend erweitert wird. Der von einigen geforderte Katalog selektionswürdiger Erbkrankheiten wird nur ein ethisches Feigenblatt darstellen. Jeder Indikationskatalog bringt automatisch eugenische Tendenzen, denn er unterscheidet verbindlich, welches Leben es wert ist, geboren zu werden und welches Leben nicht. Aus dieser eugenischen Tendenz folgt fast zwangsläufig die Tendenz zum Design: Der Versuchung, Designerbabys zu erzeugen, sind schon heute einige Nationen erlegen. Sei es das Aussortieren weiblicher Embryonen in China, das Kind mit Wunschgeschlecht in den USA oder die Selektion von Embryonen mit einer Veranlagung für (das bedeutet nicht zwangsläufigen Erkrankung an!) Brustkrebs in Großbritannien. Die teils erheblichen Folgen für einen Staat werden dabei oft ignoriert. Ganze Landstriche ohne weibliche Nachkommen in China zeigen die Unsinnigkeit dieser menschlichen Eingriffe. Die positive Entwicklung der modernen Medizin in der Behandlung von Krankheiten (beispielsweise die stark zunehmende Lebenserwartung von Menschen mit Mucoviszidose) wird ebenso vergessen. Von 1997 bis 2008 wurden weltweit menschliche Embryonen einer PID unterzogen. Lediglich davon wurden für wert befunden, in eine Frau zur Herbeiführung einer Schwangerschaft übertragen zu werden. d) Falsche Hoffnungen durch PID und Unsicherheit der PID PID garantiert keine gesunden Kinder und sondert gesunde Kinder aus. Eine Genanalyse erlaubt nur begrenzte Aussagen über Prognose und Ausprägung einer Erkrankung und ist mit einer hohen Fehlerquote belastet. Die PID liefert in 5 bis 10% der Fälle falsch positive Befunde, d.h. dass 5 bis 10% der vermeintlich belasteten und ausgesonderten Embryonen tatsächlich gesund zur Welt kommen würden. Grund dafür ist die problematische Analysesituation im 8-Zell-Stadium (sog. Mosaikbildung bei der Chromosomenverteilung): Embryonen weisen im Frühstadium oft nur in einer oder zwei Zellen eine Chromosomenanomalie auf, die sich dann in der weiteren Embryonen-Entwicklung gegenüber den normalen Zellen nicht durchsetzt. Von den oben erwähnten in eine Gebärmutter eingesetzten Embryonen führten lediglich zu einer Schwangerschaft und nur in Fällen endeten diese Schwangerschaften auch mit der Geburt eines oder mehrerer Kinder. Eine PID, die von Befürwortern oft als Allheilmittel bei Schwangerschaftsproblemen gepriesen wird, hat also zudem eine wesentlich geringere Erfolgsquote als dies in der Diskussion suggeriert wird. Die genetische Diagnostik erlaubt darüber hinaus in vielen Fällen nur eine ungenügende Prognose für die tatsächliche phänotypische Ausprägung einer Krankheit Die Variabilität bezüglich des Zeitpunkts des Auftretens und des Schweregrades einer Krankheit kann sehr groß sein. Der Ausdruck Präimplantationsdiagnostik ist im Übrigen ein irreführender Begriff. Diagnostik hat in der Medizin den Zweck, eine Krankheit zu identifizieren, um sie anschließend zu behandeln und das Leben dadurch möglichst lang und gut zu bewahren. Bei der PID dagegen wird eine Krankheit diagnostiziert, um das Leben zu beenden. Der Begriff Präimplantationsselektion ist damit im Grunde sehr viel treffender. Die PID vermittelt also eine falsche Vorstellung dieser ethisch fragwürdigen Möglichkeiten perfektes Leben zu erschaffen; sie ist kein diagnostisches Allheilmittel zur Erzeugung gesunden Lebens, sondern vielmehr eine Methode die zum Tod einer Vielzahl sowohl gesunder als auch kranker Embryonen und zur Diskriminierung behinderter und kranker Menschen führen wird. Junge Union Oberbayern Lebensschutz für alle ab der ersten Sekunde 4
5 4. Conclusio Wir haben Respekt vor dem Leid der betroffenen Eltern und vor ihrer Leistung in der Pflege ihrer Kinder. Dennoch darf diese Ungerechtigkeit des Lebens nicht durch die Zufügung von Unrecht an ungeborenem Leben behoben werden. Probleme und Belastungen der betroffenen Eltern und ihrer Kinder muss die Gesellschaft solidarisch auffangen, anstatt eine Entwicklung zu befördern, die behindertes Leben abwertet. Ein Kind darf niemals als Schaden betrachtet werden und auch das kurze oder belastete Leben verliert nichts von seinem Wert. Genetisch belasteten Eltern bietet die Polkörperchen-Analyse der weiblichen Eizelle vor der Befruchtung sowie die Risikoabschätzung (Prognose der Geburt eines genetisch belasteten Kindes) eine ethisch vertretbare Möglichkeit, in Grenzen das Risiko zu erfahren. Ein Recht auf ein gesundes Kind kann es aber nicht geben. III. Abtreibung 1. Ausgangslage Jedes 5. Kind in Deutschland wird abgetrieben Abtreibungen pro Jahr in Deutschland stehen hunderttausende Paare mit unerfülltem Kinderwunsch und einer zunehmend überalternden Gesellschaft gegenüber. 2. Position der JU Oberbayern Abtreibungen pro Jahr sind eine unerträgliche und inakzeptable Anzahl. Abtreibungen dürfen kein Mittel der Familienplanung sein und nicht als solches in der Gesellschaft angesehen werden. Politik und Medien sind gefordert Schwangerschaftsabbrüche nicht als Normalität sondern als illegale Tötung ungeborenen Lebens darzustellen. Abtreibungen sind aber auch als ein Zeichen der mangelhaften gesellschaftlichen Unterstützung für Schwangere, Kinder und Familien anzusehen. Es bedarf besserer Mittel und umfänglicher Aufklärung aller Jugendlicher zur Vermeidung von unerwünschten Schwangerschaften einerseits und andererseits umfassender Junge Union Oberbayern Lebensschutz für alle ab der ersten Sekunde 5
6 Hilfestellungen für schwangere Frauen in schwierigen Lebensumständen und Konfliktsituationen. Kinder sind das höchst Gut unserer Gesellschaft und müssen immer willkommen sein. Darüber hinaus fordern wir, dass es jungen Menschen in der Ausbildung (Pflegeschüler, Medizinstudenten etc.) verboten ist an Schwangerschaftsabbrüchen teilzunehmen. 3. Begründung In einem Sozialstaat wie Deutschland darf man im 21. Jahrhundert erwarten, dass Frauen eine so umfassende Unterstützung erfahren, dass Abtreibungen nicht mehr vorkommen. Dazu gehört eine veränderte Einstellung der Bevölkerung Kindern gegenüber. Anfeindungen gegen Kinder und Familien darf kein Boden gegeben werden. Mütter müssen beruflich die gleichen Chancen haben wie kinderlose Arbeitnehmer. Ein Kind zu erwarten, darf für eine schwangere Frau nicht gleichbedeutend sein mit geringeren Karrierechancen. Viel mehr müssen Arbeitgeber die Möglichkeit bereitstellen, auch mit Kind berufstätig zu bleiben und Aufstiegschancen ermöglichen. In diesem Zusammenhang ist auch der Ausbau von (firmeneigenen) Kinderkrippen zu nennen, der vorangetrieben werden muss, um eine umfassende Kinderbetreuung schon ab einem frühen Zeitpunkt bereit zu stellen. Auch muss über Maßnahmen nachgedacht werden, die die Akzeptanz von Kindern in der Bevölkerung verbessern. Anfeindungen Eltern gegenüber wegen zu laut spielenden Kindern, Ablehnung von Spielplätzen, oder Kindereinrichtungen in der Nachbarschaft, erschwerte Wohnungssuche mit Kindern, etc. darf es nicht geben. Hier müssen sowohl die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, als auch ein Umdenken in der Bevölkerung einsetzen. Oftmals bedeutet eine ungewollte Schwangerschaft für Frauen nicht nur Einschränkungen in ihrem Berufsleben. Vielfach müssen junge, nicht verheiratete Frauen aus islamischen Familien sogar um ihr Leben fürchten oder zumindest mit einer Zwangsverheiratung rechnen, wenn die Schwangerschaft ans Licht kommt. In diesen extremen Fällen ist es wichtig, den Frauen andere Wege als einen Schwangerschaftsabbruch zu eröffnen und aufzuzeigen. Langfristig muss der Versuch stehen, im Zuge besserer Integration die beschriebene Situation für Frauen gar nicht erst entstehen zu lassen Eine Abtreibung darf nicht der einzig denkbare Ausweg für diese Frauen sein. Dies gilt selbstverständlich auch für Alleinstehende und minderjährige Schwangere. Die Darstellung von Schwangerschaftsabbrüchen in den Medien als gesellschaftlich toleriertes Mittel der Familienplanung muss beendet werden. Kinder und Jugendliche nehmen diese Ernst und bilden sich so heutzutage ihre Meinung. In medizinischen Berufen darf die Teilnahme an Schwangerschaftsabbrüchen verweigert werden. Junge Menschen in der Ausbildung trauen sich jedoch auf Grund der Abhängigkeit von ihren Ausbildern und Vorgesetzten oft nicht diese Verweigerung auszusprechen, daher ist ein Verbot der Teilnahme an Abtreibungen in der Ausbildung notwendig. Junge Union Oberbayern Lebensschutz für alle ab der ersten Sekunde 6
7 IV. Spätabtreibungen 1. Ausgangslage Pro Jahr werden in Deutschland mehrere hundert Kinder zwischen der 12. Schwangerschaftswoche und dem errechneten Geburtstermin im Mutterleib getötet und anschließend die Geburt des toten Kindes eingeleitet. Dies ist erlaubt bei Fehlbildungen und Erbkrankheiten. Am häufigsten kommt die Spätabtreibung bei Kindern mit der Trisomie 21 zum Einsatz. Man vermutet, dass 90% der Kinder, bei denen das Down-Syndrom in der Schwangerschaft festgestellt wurde, heute abgetrieben werden. 2. Position der JU Oberbayern Spätabtreibungen sind zu verbieten bis auf 2 Ausnahmen: 1. Das Leben der Mutter ist in Gefahr 2. Das Kind ist nach der Geburt nicht überlebensfähig. Dies trifft z.b. bei Anenzephalie (Fehlen des Gehirns) zu. 3. Begründung Die Gründe hierfür sind identisch mit den Gründen, aus denen wir die Präimplantationsdiagnostik ablehnen. Auf ein Verbot der PID muss in Konsequenz auch ein Verbot der Spätabtreibungen erfolgen. Das Töten ungeborenen Lebens darf in keinem Entwicklungsstadium erlaubt werden. Eine klare rechtliche Regelung wünscht sich auch ein großer Teil der Ärzteschaft. V. Erweiterte (genetische) Pränataldiagnostik PND 1. Ausgangslage Über die in den Mutterschaftsrichtlinien festgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen (Ultraschall des Kindes und verschiedene Untersuchungen der Mutter) hinaus kommen immer häufiger Zusatzuntersuchungen zum Einsatz. Vor allem sind das Junge Union Oberbayern Lebensschutz für alle ab der ersten Sekunde 7
8 Frühscreenings auf das Down-Syndrom und eine erweiterte Diagnostik, wenn sich in den Regeluntersuchungen Auffälligkeiten zeigen. Obwohl diese Zusatzuntersuchungen je nach Methode Risiken für das ungeborene Kind bergen (Auslösung von bis zu 1% Aborten z.b. bei der Chorionzottenbiopsie) wird den meisten Eltern zu diesen diagnostischen Maßnahmen geraten. Die Konsequenz einer bei vor allem der genetischen PND erkannten, möglichen (die PND ist ja nicht zu 100% fehlerfrei) Krankheit ist dabei leider selten eine Therapieoption und zu häufig die Entscheidung über einen Schwangerschafts(spät)abbruch. 2. Position der JU Oberbayern Eltern müssen im Vorfeld einer solchen Untersuchung zwingend detailliert informiert und auf die möglichen Ergebnisse vorbereitet werden. Dies könnte im Rahmen der Schwangerenkonfliktberatung durchgeführt werden. Die werdenden Eltern müssen über alle Gefahren und Folgen der Untersuchung, nicht nur aus ärztlicher Sicht informiert werden. Sie müssen sich bereits im Vorfeld Gedanken darüber machen, was ein mögliches Ergebnis für sie bedeutet und wie sie damit umgehen wollen. Darüber hinaus muss die Gendiagnostik-Kommission, die nach 23 des Gendiagnostikgesetzes die Kriterien für vorgeburtliche genetische Untersuchungen festlegt, in ihrer Zusammensetzung geändert werden. Der bisherige Verteilungsschlüssel (13 Biologen/Mediziner, 2 Ethiker/Juristen und 3 Eltern/Behindertenvertreter) deutet darauf hin, dass in der Entscheidungsfindung dem wissenschaftlichen Interesse ein starkes Übergewicht gegenüber ethischen Fragen eingeräumt wird. Eine Zusammensetzung, die in erster Linie das Interesse des ungeborenen Kindes zugrunde legt, ist anzustreben. 3. Begründung Auch im Fall der Pränataldiagnostik begibt sich die Gesellschaft in Gefahr behinderte und kranke Menschen auszugrenzen. Gleichzeitig wird auf die Schwangere ein gesellschaftlicher Druck zur Vermeidung kranken Lebens bzw. zur Abtreibung eines möglicherweise kranken Kindes aufgebaut. Mit dem Ergebnis eines möglicherweise behinderten Kindes bei einer genetischen pränatalen Untersuchung werden Eltern häufig überrumpelt und sehen sich nach der Untersuchung plötzlich einer Entscheidung gegenüber gestellt die sie in tiefste Junge Union Oberbayern Lebensschutz für alle ab der ersten Sekunde 8
9 Gewissenskonflikte stürzt. Hier ist es zwingend nötig, Eltern bereits im Vorfeld einer Untersuchung auf diese Problematik zu sensibilisieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich über den Fall eines negativen Ergebnisses schon früh Gedanken zu machen. Die Pränataldiagnostik muss daher so sensibel wie möglich und transparent gegenüber den Eltern gehandhabt werden. Autoren: Alexandra Langer, stv. JU-Bezirksvorsitzende, Ärztin Katrin Mair, Mitglied im JU Bezirksausschuss, Biochemikerin Alexander Wegmaier, JU-Kreisvorsitzender Erding, Referendar am Gymnasium für die Fächer Deutsch, Geschichte, kath. Religionslehre Junge Union Oberbayern Lebensschutz für alle ab der ersten Sekunde 9
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