Vermarktung von Hochschulerfindungen

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1 Praxisseminar Patente in der Forschung , Universität Duisburg-Essen Dipl.-Phys.-Ing. Rolf Klingelberger

2 Diensterfindung Erfindungsmeldung (z.b. durch easy-patent) Grobprüfung auf Vollständigkeit (vertragl. Rechte Dritter etc). ok nicht ok Idee Bewertung Patent Verwertung Lizenz PROvendis Bewertung der Erfindung durch PROvendis Hochschule PROvendis

3 Bewertung Ihrer Erfindung Wie macht man das? Technik Neuheitsgrad Patentfähigkeit Marktpotential prof. Informationsquellen Erfahrungspool Verwertungsfähigkeit Idee Bewertung Patent Verwertung Lizenz Hochschule PROvendis

4 Bewertung Ihrer Erfindung Patentrecherche Weltweite Neuheit? Erfinderische Tätigkeit? Gewerbliche Anwendbarkeit? Idee Bewertung Patent Verwertung Lizenz ja Ideen über gewerbliche Schutzrechte geschützt

5 Bewertung Ihrer Erfindung Wozu der Aufwand? Selektion der Erfindungen: Hohe Vermarktungschancen? Hoher Umsatz und Gewinn? Kosten durch Patentierung und Verwertung müssen mit Gewinnanteil gedeckt werden Idee Bewertung Patent Verwertung Lizenz Kosten / Nutzen Verhältnis Hochschule PROvendis

6 Einordnung der Erfindung Produktionskonzept Produktnutzen Kunden -bedürfnis, -wunsch Know-how Erfindung Technik Idee Bewertung Patent Verwertung Lizenz Wettbewerber Finanzen

7 Weiterleitung der Erfindungsmeldung an PROvendis ok Schutzrechtliche, technologische und wirtschaftliche Bewertung der Erfindung Erfolgsaussichten gegeben? ja Inanspruchnahme der Erfindung durch HS nein Freigabe der Erfindung an Erfinder Idee Bewertung Bewertung Patent Verwertung Lizenz Hochschule PROvendis

8 Inanspruchnahme der Erfindung durch HS Ausarbeitung der Schutzrechts- Anmeldung durch PA Einreichung der Schutzrechtsanmeldung beim DPMA mit Prüfungsantrag Erster Prüfungsbescheid des DPMAs Vermarktungsaktivitäten Idee Bewertung Patent Verwertung Lizenz Hochschule PROvendis

9 Inanspruchnahme der Erfindung durch HS Schutzrechtliche Sicherung Ausarbeitung von Präsentationsunterlagen Idee Bewertung Patent Verwertung Verwertung Lizenz Ausarbeitung der Vermarktungsstrategie Vermarktungsaktivitäten auf der Basis von Geheimhaltungsvereinbarungen Hochschule PROvendis

10 PROvendis übernimmt das Technologie- marketing Einbeziehung von Erfinder und Hochschule Kein Risiko für den Erfinder Keine Kosten für den Erfinder Keine Zusatzaufwand für den Erfinder Hohe Erfolgsaussichten Idee Bewertung Patent Verwertung Verwertung Lizenz Industriekontakte

11 Vermarktungsschritte Ideen- und Produktdefinition Produktabgrenzung Wettbewerbssituation Zielgruppe (Wer kauft das?) Marktpotential (Wann und wie viel wird gekauft?) Idee Bewertung Patent Verwertung Verwertung Lizenz Entwicklungs- und Investitionsaufwand Gesetzgebung, Zulassung Identifikation potentieller Lizenznehmer und Kontaktaufnahme

12 Kontaktaufnahme Messen / Ausstellungen Seminare, Vorträge Veröffentlichungen (Fachzeitschriften) Mailing-Aktionen Direkte Ansprache (Termine vor Ort, Tel. / ) Indirekte Ansprache (Verbände) Idee Bewertung Patent Verwertung Lizenz (Internet / Technologie / Produkt DB)

13 Erster Prüfungsbescheid des DPMAs Vermarktungsaktivitäten auf der Basis von Geheimhaltungsvereinbarungen Idee Bewertung Patent Verwertung Lizenz Prüfung auf Chancen einer nationalen/internationalen Patenterteilung und Vermarktung PROvendis

14 Prüfung auf Chancen einer nationalen/internationalen Patenterteilung und Vermarktung internationale Patenterteilung und Vermarktung möglich? ja (ca. 50%) nein Freigabe der Erfindung für Auslandsanmeldungen bzw. nicht beabsichtigte Länder an Erfinder Idee Bewertung Patent Verwertung Verwertung Lizenz Einreichung einer internationalen Anmeldung (PCT/EP) oder einzelner Auslandsanmeldungen Weiterverfolgung der nationalen und/oder internationalen Patenterteilung sowie der Vermarktung Hochschule PROvendis

15 Weiterverfolgung der nationalen und/oder internationalen Patenterteilung sowie der Vermarktung Prüfung auf Sinn der Weiterverfolgung der Schutzrechte und Vermarktungsbemühungen Abbruch der Weiterverfolgung? nein ja Angebot der Übertragung auf den Erfinder durch HS gemäß 16 ArbEG Idee Bewertung Patent Verwertung Lizenz Weiterverfolgung des Projekts Hochschule nein Lizenznehmer oder Käufer gefunden? ja PROvendis Lizenzvertrag oder Verkauf der Schutzrechte

16 Verwertungsstrategien Aktive Aktive Schutzrechtsverwertung Unternehmensgründung Verkauf Kooperation Lizenzvergabe

17 Verkauf Bewertung der Ausgangslage Der Verkauf des Schutzrechtes ist ein Ausnahmefall, da man damit endgültig alle Rechte an der Erfindung abgibt. Ein Verkauf kommt z.b. in Frage, wenn man das Schutzrechtes rechtlich kaum selber durchsetzen kann (Asien); oder wenn der Käufer z.b. durch eine Miterfinderschaft schon Rechte an der Erfindung hat. Vorteile: schneller Geldfluss und Übertragung des Risikos

18 Unternehmensgründung ndung Neben der Erfindung kann auch das Know-How der Erfinder in die Firma eingebracht wird. PROvendis und die Hochschulen unterstützen Existenzgründungen und räumen den Gründern besondere Konditionen ein. Auch eine Beteiligung der Hochschule am Spin-Off ist denkbar.

19 Existenzgründung ndung Patente => Existenzgründung? Exklusive Lizenz Kauf Gesellschafteranteile Mögliche Vorteile von Patenten Absicherung / Exklusivität Geldbeschaffung Verkaufsargument/Marketing

20 Existenzgründung ndung Patente => Existenzgründung? Exklusive Lizenz Kauf Gesellschafteranteile Weitere wichtige Faktoren Technologie- bzw. Know-how Vorsprung Schonung von Ressourcen Zugriffsmöglichkeit auf externes Know-how

21 Existenzgründer nder aus Hochschulen Mögliche Unterstützungsleistungen der Hochschulen für Existenzgründer Inhaltliche Kooperationen Infrastruktur (Räumlichkeiten, Inventar etc.) Patentierungskostenübernahme Kontaktvermittlung zu anderen Unternehmen Unterstützung zur Erlangung von Öffentlichen Mitteln

22 Existenzgründer nder aus Hochschulen Mögliche Unterstützungsleistungen der Hochschulen für Existenzgründer externe Prüfung und Bewertung der Erfindung professionelle schutzrechtliche Sicherung der Erfindung z. T. Übernahme der Patentierungskosten z. T. Unterstützung im Vermarktungsprozess zusätzliche Verwertungseinnahmen möglich; 30 % der Erlöse (vor Abzug jedweder Kosten)

23 Kooperation Geschützte Erfindungen sind oft der Auslöser und die Basis für Kooperationsprojekte: Die Erfindung befindet sich in einer frühen Entwicklungsphase und das Know-How der Erfinder ist wichtig für die weitere industrielle Umsetzung Möglichkeit einer langfristigen strategische Kooperationen Patente können eine wichtige Grundlage für die Akquisition öffentlich geförderter Projekte sein

24 Lizenzvergabe Die Lizenzzahlungen sind in der Regel geteilt in eine Einmalzahlung (Downpayment), welche alle angefallenen Kosten decken soll laufende Zahlungen/Lizenzgebühren (Royalties), z.b.in Form eines prozentualen Anteils am Umsatz Übliche Lizenzgebühr % vom Umsatz Branche Minimum* üblich Maximum Maschinenbau 1 % 4 % 8 % Elektrotechnik 1 % 2,5 % 5 % Chemie 1 % 3 % 6 % Pharma 2 % 4 % 8 %

25 Ziele für Lizenzgeber Lizenzgeber = Hochschulen aus NRW Ausgangslage bereits viele Ressourcen in F&E geflossen angespannte Finanzlage bez. Finanzierung von Projekten

26 Ziele für Lizenzgeber Lizenzgeber = Hochschulen aus NRW Ziele Deckung der F&E-Kosten Ermöglichung von Folgeprojekten Steigerung der Hochschulreputation durch erfolgreichen Technologietransfer Reputation der Erfinder Möglichst breiter Technologietransfer Einnahmen zur langfristigen Unternehmens sicherung

27 Ziele für Lizenznehmer Lizenznehmer = KMU Ausgangslage hat nur begrenzte Mittel für eigene Entwicklungen muss Risiko bei Produkteinführungen minimieren braucht Investitionssicherheit Produktlebenszyklen werden immer kürzer

28 Ziele für Lizenznehmer Lizenznehmer = KMU Ziele braucht Zugriff auf abgesicherte Entwicklungen Exklusivität des Lizenzgegenstands angepasstes Kostenmodell Langfristige Unternehmenssicherung durch State-of-the-Art Technologien

29 Ziele für Lizenznehmer Lizenznehmer = Großunternehmen Ausgangslage hat nur höhere Mittel für eigene Entwicklungen hat begrenzte Mittel für Grundlagenforschung hat bereits umfangreiches Patentportfolio Lizenznahme sehr von Portfoliostrategie abhängig

30 Ziele für Lizenznehmer Lizenznehmer = Großunternehmen Ziele Exklusivität des Lizenzgegenstands Ausbau des Patentportfolios möchte Technologien bereits in frühem Stadium besitzen Offenhaltung aller strategischen Optionen

31 Ziele für Lizenzpartner Kostenaufteilung für Hochschule und Unternehmen Hochschule F&E Investitionen Infrastruktur Verbrauchsmaterial etc. Personalkosten Kosten zur Ausbildung der Forscher Investitionen in weitere Projekte Unternehmen Einmalzahlung ( Down- Payment ) Lizenzgebühren ( Royalties ) Aufteilung variabel, verschiedene Optionen möglich

32 Lizenzkostenmodelle Höheres Down-Payment Niedriger Lizenzsatz Hochschule + Schnelle Deckung der entstandenen Kosten + Schnelle Neuinvestitionen möglich - Niedrige Gesamteinnahmen Unternehmen + Kostengünstigste Option + Hohe Planungssicherheit - Hohes Down-Payment ist für kleine Unternehmen schwer aufzubringen - Hohes Investitionsrisiko Vorzugsweise bei risikoarmen, langfristigen Technologien (aus Unternehmersicht)

33 Lizenzkostenmodelle Niedriges Down-Payment Höherer Lizenzsatz Hochschule + Höhere und längerfristige Einnahmen - Mangelhafte kurzfristige Deckung - Neuinvestitionen schwierig Unternehmen + Geringes Investitionsrisiko - Höhere Gebühren im Falle eines langfristigen Technologieerfolgs Vorteilhaft bei Technologien mit höherem Risiko (aus Unternehmersicht)

34 Lizenzkostenmodelle Zwischenmodelle Mindestlizenzgebühren Höhere Planungssicherheit für Lizenzpartner Staffelung der Lizenzsätze nach Stückzahlen Gleichmäßige Verteilung von Chancen und Risiken auf beide Partner Splitting des Down-Payments in mehrere Raten ( Patentleasing ) Verringert die Investitionshöhe für Unternehmen bei gleichzeitig niedrigen Lizenzsätzen und viele weitere Modelle

35 Lizenzkostenmodelle Lizenzkostenmodelle sind abhängig von der Gesamtsituation der Hochschule als Lizenzgeber F&E-Status, bisherige F&E-Kosten, etc. der Situation des Unternehmens als Lizenznehmer Größe, Marktpräsenz, Cash-Flow, etc. der Technologie Potential, Chancen/Risiken, Entwicklungsstand, etc. Angepasste und faire Aufteilung von Kosten, Nutzen, Chancen und Risiken

36 Schutzwirkung eines Patents Bei Erzeugnissen Verbot von: Herstellen; Anbieten; In Verkehr bringen; Gebrauchen; Besitz; Einfuhr; Bei Verfahren Verbot von: Anwendung; Zur Anwendung anbieten; Tätigkeiten in der Forschung fallen nicht unter Patentschutz, wenn sie auf die Gewinnung von Erkenntnissen gerichtet sind!!!

37 Schutzwirkung eines Patents Effektiver Schutz nur innerhalb Deutschlands - Produktionsverbot innerhalb Deutschlands - Importverbot nach Deutschland Kein Schutz außerhalb Deutschlands - Außerhalb Deutschlands darf produziert werden - Außerhalb Deutschlands darf Produkt vertrieben werden

38 Schutzwirkung eines Patents Patentverletzung hat Folgen: Unterlassung der Benutzung Herausgabe der geschützten Ware Zerstörung der geschützten Ware Schadensersatz

39 Hochschul-Input (Stand ) in 2005 Erfindungsmeldungen in 2005 Empfehlungen

40 Erfindungsmeldungen nach Fachgebieten Lebenswissenschaften 34% 334 in 2004 Chemie/Geowissenschaften 11% Maschinenbau/Verfahrenstechnik 24% Elektrotechnik/Informatik 30%

41 Patentanmeldungen nach Fachgebieten Lebenswissenschaften/Medizintechnik 42,6% Lasertechnik/optische Techno- logien 7,2% Maschinenbau/Werkstoffe/ Verfahrenstechnik 15,5% Elektrotechnik/Sensorik 12,8% 334 in 2004 Fahrzeugbau 6,4% Informations-/Kommunikationstechnologie 8,2%

42 Vertragsabschlüsse sse nach Fachgebieten Biowissenschaften 33% M edizintechnik 27% M aschinenbau 26% 334 in 2004 Elektrotechnik 14%

43 Praxisbeispiele Prest-VEGF Gewinner des 3. Preises beim Hochschulwettbewerb patente Erfinder 2003 Preisgeld wurde für weitere Tierversuche verwendet Patentkaufvertrag zwischen Hochschule und Pharma- Konzern ist ausgehandelt Parallele Aushandlung eines Kooperationsvertrags zur Weiterentwicklung der Erfindung über (davon für NRW-Hochschule)

44 Praxisbeispiele allel-taq Erfindungsmeldung: Patentanmeldung: Verwertungsstand nach 7 Monaten: - mit 3 Interessenten CDAs - ein Unternehmen führt in-house-tests auf Basis eines MTAs aus (Erfinder liefert Testenzym) Beginn der Lizenzvertragsverhandlungen nach positivem Abschluss der Tests am Vergabe der Exklusivlizenz an großes deutsches Biotechnologie-Unternehmen am Down-Payment, Meilensteinzahlungen, Umsatzbeteiligung, Patentkostenamortisation

45 Vermarktung von Hochschulerfindungen Harvard Medical School Beth Israel (Deaconess ( Medical Center) UCSF-Office of Technology Management Yeda (Weizmann Institut) Sussex-IP Konkrete Projekte mit weiteren PVAs: ipal transmit TLB FhG ZAB NRW-Patentverbund PROvendis/rubitec Externe Verwerter: PharmaPlus Consultancy BV (NL) RTI International (USA) Etc. Quartalsmäßige persönliche Arbeitstreffen (insbesondere Life Science) Bewertungskooperationen Gemeinsame Verwertungsfälle Gemeinsame Veranstaltungen IRC-Netz Netz- Werk (EU): ZENIT Technologie- allianz: Intensive Nutzung der DB Gemein- schaftliche Interessen Externe Verwerter: E. Cohausz Herbert-Worch Worch- stiftung etc. Spezialisierte Patentanwälte: z.b. Stamm- zellen (Dr. V. Vossius, M) Patentanwälte in den USA (zweisprachig) Spezialisierte Übersetzer

46 Weitere Informationen

47 Vermarktung von Hochschulerfindungen

48 Die 7 Todsünden des Erfinders Mit freundlicher Genehmigung des Europäischen Patentamtes, München

49 Die 7 Todsünden des Erfinders Die Erfindung ist nicht neu Mit freundlicher Genehmigung des Europäischen Patentamtes, München

50 Die 7 Todsünden des Erfinders Die Erfindung wird nicht bis zur Patentanmeldung geheimgehalten Mit freundlicher Genehmigung des Europäischen Patentamtes, München

51 Die 7 Todsünden des Erfinders Der Erfinder hat das Problem nicht genau untersucht Mit freundlicher Genehmigung des Europäischen Patentamtes, München

52 Die 7 Todsünden des Erfinders Die Lösung ist komplexer als das Problem Mit freundlicher Genehmigung des Europäischen Patentamtes, München

53 Die 7 Todsünden des Erfinders Keiner will sie haben Mit freundlicher Genehmigung des Europäischen Patentamtes, München

54 Die 7 Todsünden des Erfinders Die Erfindung geheim zu halten ist sicherer als eine Patentanmeldung Mit freundlicher Genehmigung des Europäischen Patentamtes, München

55 Die 7 Todsünden des Erfinders Der Erfinder hat eine unrealistische Vorstellung von seiner Erfindung Mit freundlicher Genehmigung des Europäischen Patentamtes, München

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