SCHIEDSRICHTERORDNUNG. Gültig ab 01. April Version 1.0

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1 SCHIEDSRICHTERORDNUNG Gültig ab 01. April 2012 Version 1.0

2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Rechtsgültigkeit Zuständigkeiten Aufgaben und Pflichten der Schiedsrichter Lizenzwesen Ausbildung Schiedsrichterentwicklung Meldung von Vereinsschiedsrichtern, Qualifikation Vereinsschiedsrichterobleute Vereinsneutrale Schiedsrichteransetzungen Gutschriften von Ansetzungen für Vereine... 9 Anhang Hamburger Hockey-Verband e.v. Seite 2

3 1 Rechtsgültigkeit Die Schiedsrichterordnung (SRO-HHV) ist eine Ordnung im Sinnes des 9 und 11 der Satzung des Hamburger Hockey-Verband e.v. (kurz HHV). Dort ist folgendes bestimmt: 9 Ausschüsse Herren-, Damen-und Schiedsrichterausschuß bestehen aus mindestens 3, höchstens 5 Mitgliedern. Sie werden von dem jeweiligen Vorstandsmitglied, welches dem Ausschuß vorsteht, berufen und bedürfen der Bestätigung durch den Vorstand.. 11 Vorstand Schiedsrichter Der Vorstand Schiedsrichter ist für das gesamte Schiedsrichterwesen im HHV verantwortlich. Alle weiteren Einzelheiten regelt die Schiedsrichterordnung Diese Ordnung regelt die Aufgabenverteilung, Rechte und Pflichten im Schiedsrichterwesen des HHV. Sie gilt für alle Schiedsrichter des HHV Bei den in dieser Schiedsrichterordnung genannten Personen sind stets weibliche und männliche Personen gemeint. 2 Zuständigkeiten Der des Hamburg Hockey-Verband e.v. (kurz SRA-HHV) setzt sich wie folgt zusammen: - Vorstand Schiedsrichter, Vorsitzender - Verantwortlicher für das Lizenzwesen und Ausbildung - Ansetzungen und Newsletter - Regeln - Vereinsschiedsrichterobleute Der Vorstand Schiedsrichter wird über die Mitgliederhauptversammlung des HHV für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der Vorstand Schiedsrichter beruft für seinen Schiedsrichter- und Regelausschuss mindestens 3, höchstens 5 Mitglieder, die die genannten Aufgaben übernehmen. Diese Personen werden von dem Vorstand des Hamburger Hockey-Verbands bestätigt. Der Vorstand Schiedsrichter benennt aus dem Kreise der SRA-Mitglieder einen Stellvertreter Beschlüsse des SRA werden immer abgestimmt, wobei jedes SRA Mitglied eine Stimme hat, sollte es zu einem Patt kommen, zählt die Stimme des Vorsitzenden doppelt um immer zu einem Ergebnis zu gelangen. Hamburger Hockey-Verband e.v. Seite 3

4 3 Aufgaben und Pflichten der Schiedsrichter Um ein Verbandsschiedsrichter im Hamburger Hockey-Verband e.v. zu sein, müssen folgende Kriterien erfüllt werden: - Tragen der vorgeschriebenen Verbandsschiedsrichterkleidung - Rechtzeitige telefonische Kontaktaufnahme mit Kollegen (3-4 Tage vorher, der Jüngere ruft den Älteren an) - Bestehen des schriftlichen Regeltests der 2 x im Jahr abgenommen wird (Halle / Feld) - Mind. 30 Minuten vor Spielbeginn auf dem Platz sein - Kein Posten von negativen Nachrichten über das Schiedsrichterwesen, Schiedsrichterkollegen, Vereine und Mannschaften in sozialen Netzwerken wie Facebook. - Mind. 14 Spieltage im Jahr zur Verfügung stehen (Erfassungszeitraum: bis , Spieltage im Jugendbereich und der Bundesliga werden mitgezählt, dabei müssen mind. 5 Spiele im HHV durch den Ansetzer des SRA-HHV dabei sein.) - Teilnahme an mind. 1 praktischen Lehrgang des HHV pro Jahr (aktiv oder als Lehrgangsleiter) - Zuverlässigkeit, Loyalität, Kommunikationsbereitschaft - Regelmäßige Teilnahme an Schiedsrichterabenden zur Weiterbildung (4 x Jahr) - Sich regelmäßig über den aktuellen Ansetzungsplan informieren - Frei gewordene Sperrtermine melden Gewünscht wird zusätzlich: - Regelmäßige Teilnahme am Athletiktraining - Regelvorträge im eigenen Verein halten und Unterstützung bei der praktischen Ausbildung im Verein leisten, Unterstützung des Schiedsrichterobmannes-/frau in Bezug auf das Know How als Verbandsschiedsrichter NICHT Gewünscht wird: - Übernahme von festen Aufgaben im Verein in Bezug auf das Schiedsrichterwesen (wie z.b. Schiedsrichterobmann) - Nach Beendigung der Verbandsschiedsrichtertätigkeit, das Tragen der offiziellen Verbandsschiedsrichterkleidung Hamburger Hockey-Verband e.v. Seite 4

5 4 Lizenzwesen Ziele: - Bessere Regelkenntnis im Allgemeinen - Qualifiziertere Schiedsrichter in allen Ligen, insbesondere bei vereinsneutralen Schiedsrichteransetzungen - Gezielte Ausbildung von Schiedsrichtern / Gewinnung neuer Verbandsschiedsrichter - Weniger Regelverstöße von Schiedsrichtern / weniger Proteste Übersicht: Lizenz Erwachsene Jugend D-Lizenz VL KnA/MA MJB/WJB Übergangsweise Q-Lizenz Im Erwachsenen-/Jugendbereich C-Lizenz 1. VL / OL MJA/WJA Übergangsweise Q-Lizenz Im Erwachsenen-/Jugendbereich B-Lizenz A-Lizenz K-Lizenz Regionalliga Regionalliga (Ehren-) Lizenz für besondere Verdienste/ Leistungen Lehrgänge mit Gültigkeit zur Erlangung einer Verbandsschiedsrichterlizenz dürfen nur im Einvernehmen des Verantwortlichen für das Lizenzwesen abgehalten werden. Generell werden Lizenzen nach Zustimmung des Verantwortlichen und nur von SRA Mitgliedern abgenommen. Schiedsrichterlizenzen können bei wiederholten Verstößen gegen diese Schiedsrichterordnung und die geltenden Spielordnungen des Deutschen Hockey-Bundes (DHB) und des HHV sowie bei schwerwiegenden Verstößen gegen den sportlichen Anstand durch Beschluss des SRA aberkannt werden. Eine Lizenz wird in der Regel für die Zeit von 2 Jahren vergeben. Die detaillierten Lizenzbestimmungen werden jeweils vor dem Spieljahr im offiziellen Organ des Hamburger Hockey-Verband e.v. (sprich Internet) veröffentlicht. Hamburger Hockey-Verband e.v. Seite 5

6 DJ-Lizenz Eine DJ-Lizenz wird mit Vollendung des 18. Lebensjahres des Schiedsrichters zur D-Lizenz. Die Gültigkeit einer Schiedsrichterlizenz beginnt mit dem Zeitpunkt der Ausstellung und Übermittlung der Lizenznummer an die Geschäftsstelle des jeweiligen Vereins. D- und DJ-Lizenzen, die ab dem eines Jahres erworben werden, sind gültig bis zum des übernächsten Jahres (Beispiel , gültig bis ). Das gleiche gilt für DJ-Lizenzen, die in diesem Zeitraum zu D-Lizenzen werden. Eine Verlängerung der D- oder DJ-Lizenzen ist nicht möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit kann eine neue Lizenz durch Ablegung einer schriftlichen Prüfung erworben werden. Q-Lizenz Nimmt ein Schiedsrichter mit gültiger D- oder DJ-Lizenz erfolgreich an einem praktischen Lehrgang des Hamburger Hockey-Verbandes teil, wird seine Lizenz durch eine Q-Lizenz ersetzt. Die Q-Lizenz erfüllt die für die Meisterschafts-Mannschaftsmeldung im Jugendbereich erforderliche Qualifikation des gleichzeitig zu meldenden Schiedsrichters. Die Gültigkeit einer Q-Lizenz ist abweichend von Seite 5 auf ein Jahr begrenzt und kann durch Teilnahme an einem weiteren praktischen Lehrgang und namentliche Ansetzung durch den SRA bei Länderpokal- oder Meisterschaftsturnieren jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Es gelten ansonsten die auf Seite 2 genannten Fristen. Die Q-Lizenz erlischt spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres. 5 Ausbildung Die Vereine sind verantwortlich für die Grundausbildung ihrer Schiedsrichter. Den Vereinsschiedsrichterobleuten obliegt es, die Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Der SRA stellt den Vereinen bei Bedarf Ausbildungsmaterial zur Verfügung, die Lizenzabnahme erfolgt zentral zu festen Terminen. Die Vereine kümmern sich über ihre Vereinsschiedsrichterobleute selbst darum, ihre Schiedsrichter auf praktischen Lehrgängen ausbilden zu lassen. Hierfür haben sie die Möglichkeit, eigene Turniere als Schiedsrichterlehrgänge für ihre Jugendschiedsrichter zu nutzen und Ausbilder anzufordern. Vereine, die keine eigenen Turniere veranstalten, können ihre Schiedsrichter zu praktischen Schiedsrichterlehrgängen anmelden, die der SRA (z.b. im Rahmen von Sichtungsturnieren) anbietet. 6 Schiedsrichterentwicklung Der SRA kümmert sich um die Weiterbildung der gemeldeten Schiedsrichter durch regelmäßige theoretische und praktische Schulungen. Die Einladungen für diese Termine werden sowohl direkt an die Schiedsrichter, als auch an die jeweiligen Vereinsschiedsrichterobleute verschickt. Letztere Hamburger Hockey-Verband e.v. Seite 6

7 haben die Aufgabe, sich mit den entsprechenden Schiedsrichtern ihres Vereins in Verbindung zu setzen und die Teilnahme sicherzustellen. Aus dem Pool der Schiedsrichter besetzt der SRA je nach Qualifikation die Meisterschafts-Endrunden. Die angesetzten Schiedsrichter erhalten eine Kostenerstattung. Jugendschiedsrichter, die aufgrund Ihrer Einsätze auf Turnieren und bei Endrunden eine C-Lizenz erworben haben, erlangen den Status eines Verbandsschiedsrichters und werden dem DHB für weitere Maßnahmen und Turniere benannt. Die Vereine der jeweiligen Schiedsrichter mit C-Lizenzen werden für ihre Ausbildungsarbeit mit Gutschriften bei vereinsneutralen Ansetzungen belohnt. 7 Meldung von Vereinsschiedsrichtern, Qualifikation Für die Meldung jeder Mannschaft, die an einer weiterführenden Meisterschaftsrunde teilnehmen soll, muss auch zwingend ein qualifizierter Jugendschiedsrichter gemeldet werden. Dies ist auf Vorgaben des DHB begründet, der ebenfalls für jede Teilnahme einer Mannschaft an einer DM- Zwischen- oder -Endrunde die Nominierung eines qualifizierten Schiedsrichters ihres Landesverbandes erwartet. Die Qualifikationsmerkmale, mit denen wir deutlich unter den Anforderungen des DHB liegen, haben wir in Hamburg wie folgt festgesetzt: - Jünger als 27 Jahre - Im Besitz einer gültigen Q-Lizenz (derzeitig) - Nachweis der Teilnahme an einem praktischen Schiedsrichterlehrgang des HHV - Muss für weitere Einsätze wie praktischen Lehrgängen und Hamburger Endrunden zur Verfügung stehen 8 Vereinsschiedsrichterobleute Im Paragraph 11 der Satzung des HHV ist folgendes geregelt: Die Vereine sind verpflichtet, bis zum eines jeden Jahres einen Vereins- Schiedsrichterobmann namentlich der Geschäftsstelle des Hamburger Hockey-Verbandes e.v. zu benennen. Bei Ausfall des Benannten ist der Verein verpflichtet, binnen einer Frist von 21 Tagen einen neuen Schiedsrichterobmann der Geschäftsstelle namentlich zu benennen. Es soll mindestens zweimal im Jahr vor jeder Saison ein Treffen mit allen Schiedsrichterobleuten der Vereine stattfinden, um Probleme in den Vereinen zu diskutieren, Erfahrungsaustausch zu betreiben, Regelschulungen zu machen und dem Obmann Hilfen an die Hand zu geben, wie er die Schiedsrichterei in seinem Verein vorantreiben kann. Nur so kann der Dialog zwischen Vereinen und SRA optimal unterstützt werden. Hamburger Hockey-Verband e.v. Seite 7

8 Grundsatz Die Vereine sind für das Schiedsrichterwesen in ihrem Verein verantwortlich. Der SRA gibt die Rahmenbedingungen vor. Ziele - Nichtantritte senken - Quantität erhöhen - Qualität verbessern - Sichtungsmöglichkeiten optimieren - Gewinnung neuer Verbandsschiedsrichter Vereinsschiedsrichterobleute - Organisation des Schiedsrichterwesens im Verein o Ausbildung der vereinseigenen Schiedsrichter o Regelmäßige Weiterbildung der Schiedsrichter o Namentliche Meldung der Schiedsrichter (entsprechend Spielordnung) o Organisation der Ansetzungen des Verbandes o Namentliche Rückmeldung der Ansetzungen des Verbandes o Organisation der vereinsinternen Ansetzungen o Meldung der Teilnehmer zur Ausbildung zum Expert Level (Verbandsschiedsrichter) o Ansprechpartner des Vereins für den SRA SRA-HHV - Ausbildung der Vereinsschiedsrichterobleute - Regelmäßige Weiterbildung der Vereinsschiedsrichterobleute (mind. 2x jährlich) - Angebot von Seminaren / Workshops - Unterstützung der Vereinsschiedsrichterobleute - Veröffentlichung der Vereinsansetzungen - Veröffentlichung der namentlichen Rückmeldungen der Vereinsschiedsrichterobleute Hamburger Hockey-Verband e.v. Seite 8

9 - Abnahme der D-Lizenz und C-Lizenz Prüfungen (5 / Teilnehmer); 2 Jahre gültig; keine Verlängerung 9 Vereinsneutrale Schiedsrichteransetzungen Vor jeder Saison müssen die Vereinsschiedsrichter namentlich mit der Stammspielermeldung der Mannschaft durch den Schiedsrichterobmann des Vereines an die Geschäftsstelle gem. Spielordnung gemeldet werden. D.h. pro gemeldeter Erwachsenenmannschaft, die am Punktspielbetrieb teilnimmt, ein Schiedsrichter mit mindestens einer C-Lizenz plus einen weiteren Schiedsrichter. Geschieht dieses nicht, nicht rechtzeitig oder sind nicht genügend Lizenzschiedsrichter in dem Verein vorhanden, so wird dieses nach Spielordnung bestraft. Die Spiele, die vereinsneutral besetzt werden müssen, werden so früh wie möglich (d.h. sobald die Spielpläne vorliegen) durch den SRA angesetzt. Eine Woche vor Beginn der Spiele müssen die Vereinsschiedsrichterobleute die Spiele für ihren Verein namentlich angesetzt und der Geschäftsstelle zurückgemeldet haben. Hierdurch wird dem SRA die Möglichkeit gegeben, Schiedsrichter aus den Vereinen, die häufiger schiedsrichtern, gezielt zu beobachten und zu sichten. 10 Gutschriften von Ansetzungen für Vereine Ermittlung der Spiele pro Verein, an dem vereinsneutrale Schiedsrichter gestellt werden Es wird bei allen Vereinen ermittelt, in wie vielen Spielen vereinsneutrale Ansetzungen in Anspruch genommen werden, d.h. 1.BLH / 2.BLH / BLD / RLH/ RLD/ OLH / OLD / 1.VLH / 1.VLD. Abzug der Verbandsschiedsrichter Es werden pro BL-Schiedsrichter, der gem. 3 (Aufgaben und Pflichten der Schiedsrichter) erfüllt, 7 Spiele, pro Regionalliga-Schiedsrichter 5 Spiele und pro aktivem Jugendschiedsrichter 3 Spiele bei dem jeweiligen Verein abgezogen. Die Gutschriften erfolgen immer erst nach dem vollendeten Jahr. Ermittlung der anzusetzenden Spiele Aus den vier anzusetzenden Ligen werden alle Spiele berücksichtigt, in denen ein Hamburger Verein Gastgeber ist. Dann bekommt jeder Verein, der mindestens eine Erwachsenenmannschaft gemeldet hat, mindestens zwei Spiele zur Ansetzung. Hamburger Hockey-Verband e.v. Seite 9

10 Anhang Organigramm des SRA-HHV, Stand Hamburger Hockey-Verband e.v. Seite 10

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