Die Ergebnisse des Forschungsgutachtens und seine möglichen Konsequenzen für die zukünftige Gestaltung der Ausbildung
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- Benjamin Roth
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1 Die Ergebnisse des Forschungsgutachtens und seine möglichen Konsequenzen für die zukünftige Gestaltung der Ausbildung PiA-Tag der LPPKJP Susanne Walz-Pawlita
2 Anlass des Auftrags für f r ein Forschungsgutachten seitens des BMG Bologna-Prozess erforderte Angleichung des PsychThG an neue Studienabschlüsse. Ungleichgewichtigkeit durch Äquivalenzbestimmung für KJP war plötzlich kein Masterabschluss mehr erforderlich. Proteste der Kammern und Verbände gegen dadurch möglichen Bachelor-Zugang in die KJP-Ausbildung. Proteste der PiA gegen Unzumutbarkeit einzelner Ausbildungsabschnitte (insbes. nicht bezahlte P.T.) Diverse Kritikpunkte einzelner Fachverbände und Gruppen an den Regelungen des PsychThG.
3 Zentrale Fragendes BMG - Auftrag an die Gutachter: 1. Welche Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (welche Studiengänge, welche Abschlüsse, Direktausbildung an der Universität, Einbindung bestehender Strukturen)? 2. Soll die Verfahrensorientierung der Ausbildung beibehalten werden? 3. Neudefinition des Begriffs der Heilkundlichen Psychotherapie 4. Vorschlag für die Kostenregelungen der Ausbildung 5. Medizinorientierung, d.h. soll eine Kompetenzerweiterung in Richtung auf Krankschreibung, Überweisung, Einweisung und Pharmaverordnung durch PP + KJP erfolgen?
4 Die Gutachter: Sven Barnow, Prof. Dr. phil. Dipl. Psych., Heidelberg; Elmar Brähler, Prof. Dr. rer. biol. hum. habil., Leipzig; Jörg Michael Fegert, Prof. Dr. med., Ulm; Steffen Fliegel, Dr. phil., Dipl.-Psych., Münster; Harald J. Freyberger, Prof. Dr. med., Greifswald/Stralsund; Lutz Goldbeck, PD Dr. phil. Dipl. Psych., Ulm; Marianne Leuzinger-Bohleber, Prof. Dr. phil., Frankfurt/Kassel; Bernhard Strauß, Prof. Dr. phil. Dipl. Psych., Jena; (Projektleiter) Ulrike Willutzki, PD Dr., Bochum. Beauftragung der Gutachtergruppe: Dezember 2007 Das Gutachten wurde am 7. Mai 2009 veröffentlicht.
5 In den 19 Monaten wurden befragt: 16 Approbationsbehörden der Länder 480 PsychologiestudentInnen aus 7 Hochschulen 3300 PiA und KJPiA aus derzeit insges. ca AT 666 Neuapprobierte 2196 Lehrkräfte (Dozenten, Supervisoren, SE-Leiter etc.) 183 Kliniken und 89 Lehrpraxen zur Praktischen Tätigkeit Leiter der 173 Ausbildungsinstitute 2 Expertenbefragungen/Delphi/mit 66, bzw. 59 Verbänden, Kammern Organisationen der Profession zu ausgewählten Fragen.
6 Der Bologna-Prozess: Zersplitterte Hochschullandschaft erfordert inhaltliche Zugangskriterien für die Ausbildung
7 Einzelergebnisse: Zugang zur Ausbildung die Landesbehörden rden (Strauß et al.: Forschungsgutachten, S. 263 ff.)
8 Einzelergebnisse: Zugang zur Ausbildung die Studiengänge nge 1 (Strauß et al.: Forschungsgutachten, S. 260 ff.) Im Fach Psychologie waren die bisherigen Studiengänge weitgehend entsprechend der Rahmenprüfungsordnung Psychologie strukturiert. Der Umfang klinischer Inhalte liegt zwischen 36 ECTS (incl. Neuropsychologie) und 70 ECTS Klinische Psychologie und Psychotherapie. Für die Fächer Pädagogik, Heilpädagogik und Soziale Arbeit/Sozialpädagogik zeigt die exemplarische empirische Analyse der bisherigen Studiengänge, dass der Umfang klinisch-psychologischer Inhalte zwischen 0 und 52 ECTS schwankt. Die Neuordnung der Studiengänge durch den Bologna-Prozess führt zu einer zunehmend heterogenen und nicht mehr vergleichbaren Hochschullandschaft, in der formale Studienabschlüsse nicht mehr verbindlich über deren Inhalt Auskunft geben. Daher haben sich verschiedene Arbeitsgruppen (DGPs, AZA) unter Einladung der BPtK gebildet, die die verbindlichen klinisch-psychologischen Inhalte für die Studiengänge festlegt und darüber zu einer Einigung gekommen ist.
9 Einzelergebnisse: Zugang zur Ausbildung die Studiengänge nge 2 (Strauß et al.: Forschungsgutachten, S. 260 ff.) Wünschenswert nach Auffassung aller Experten (Fachverbände, Institute, Landeskammern und Bundeskammer, Hochschulvertretern, Approbationsbehörden) sind möglichst einheitliche inhaltliche Kriterien für die Zulassung in die therapeutischen Ausbildungsgänge. Sollten solche Inhalte trotz Absolvierens eines im Prinzip anerkennungsfähigen Studiengangs fehlen, sollte ein nachträglicher Erwerb von Inhalten entweder in der Theorieausbildung der PP/ KJP oder in einem Propädeutikum / Brückenkurs möglich sein. Dieser Nacherwerb müsste modular erfolgen können, da wegen der beschriebenen Heterogenität unterschiedliche Lücken L der Vorbildung existieren werden. Dieses Problem betrifft derzeit schon die PädagogInnen und SozialpädagogInnen, dürfte aber wegen der BA/MA Transformation künftig auch die PsychologInnen betreffen.
10 Einzelergebnisse BPtK Zugangsvoraussetzungen Kriterien Zugang PP: Kriterien Zugang KJP:
11 Die Studenten: Hohes Psychotherapieinteresse abhängig von der Besetzung der Lehrstühle
12 Einzelergebnisse: Ausbildungsinteresse der befragten Studierenden (n = 480) (Strauß et al: Forschungsgutachten, S. 99f.) Insgesamt haben 80% der Studenten Interesse an einer psychotherapeutischen Ausbildung. Die Verfahrenspräferenz liegt mit fast 40% bei VT.
13 Einzelergebnisse: Einfluss Lehrstuhlbesetzung Klinische Psychologie auf Verfahrenswahl (n = 443) (Strauß et al: Forschungsgutachten, S. 101)
14 Die Institute: Ausbildungslandschaft in Deutschland
15 Einzelergebnisse: Institute und Verfahren Einzelergebnisse: Institute und Verfahren (Strauß et al: Forschungsgutachten, S. 71ff.) 173 anerkannte Ausbildungsstätten tten 100 PP/ 56 PP+KJP/ 17 KJP 15 universitäre (14 VT) / 17 an Uni angebundene (11 VT), 141 freie Verfahren / Institute: 73 VT 68 PA+TP / 22 TP 2 GT / 9 VT+PA Ausbildungsteilnehmer: PP: KJP: 72 (++)% VT 17% TP / 10% PA+TP 62% VT 19% TP / 19% PA+TP
16 Einzelergebnisse: Vollzeit- / Teilzeitausbildung (Strauß et al: Forschungsgutachten, S. 125 ff.) Vollzeitausbildung: Dauer 4 Jahre, Teilzeitausbildung: Dauer 5 (6 PA+TP) J. Verfahren: VT < TP < PA+TP 60% der AT machen Teilzeitausbildung. Entscheidend sind finanzielle Gründe (andere berufl. Tätigkeit/Familie etc.). PD-Institute bieten fast nur Teilzeitausbildungen an.
17 Einzelergebnisse: Zufriedenheit der Ausbildungsteilnehmer an den Instituten (Strauß et al: Forschungsgutachten, S. 87)
18 Einzelergebnisse: Ausbildungselemente Absolventenbefragung Absolventenbefragung (Strauß et al.: Forschungsgutachten, S. 138) Die Zufriedenheit mit der Ausbildung ist insgesamt hoch. Praktische Ausbildung unter Supervision und Selbsterfahrung sind die am positivsten bewerteten en Ausbildungsbestandteile. Als zu umfangreich werden insges. freie Spitze, PT I und II angesehen. Als am wenigsten ausreichend wird die Einzelselbsterfahrung (überwiegend von VT- Absolventen und AT) bewertet. Ansonsten keine Unterschiede zwischen Absolventen verschiedener Verfahren.
19 Die Ausbildung: eine teure Liebe!
20 Einzelergebnisse: Praktische Tätigkeit T I Aufgaben und Bezahlung (Strauß et al: Forschungsgutachten, S. 152 ff.) Hohe Nützlichkeit und Wert für die berufliche Zukunft, wenig Zufriedenheit. PT wird überwiegend in Vollzeit abgeleistet. 36 % erhalten keine Vergütung. Das monatl. Durchschnittsgehalt liegt bei 453,00. Eine einheitliche Vergütung, eine differenzierte Festlegung von Lernzielen und Aufgaben, sowie klarer Status und Funktion der PiA in PT werden von allen susanne Befragtengruppen walz-pawlita Forschungsgutachten gefordert. PiA Tag, 18.September 2009
21 Einzelergebnisse: Ausbildungskosten (Strauß et al: Forschungsgutachten, S. 244ff) Gesamtkosten für r die Ausbildung zwischen und (bei sehr hoher Varianz). Kosten der Vollzeitausbildung: 560 bis 830, der Teilzeitausbildung: 330 bis 500 monatlich. Differenziert man zwischen Instituten ohne Hochschulanbindung, solchen mit einer universitären ren Anbindung (z.b. Kooperation mit der Hochschule, durch Hochschullehrer geleitetes An-Institut) und universitären Ausbildungsgängen so unterscheiden sich die Gruppen weder bei den Gesamtkosten noch den Netto-Kosten Institute oder den realistischen Netto-Kosten. Die AusbildungsteilnehmerInnen beschreiben für alle Verfahren, dass die Ausbildungskosten durch die Einnahmen während der Praktischen Ausbildung nicht vollständig ausgeglichen werden können. Die reinen Ausbildungskosten übersteigen die Einnahmen nach ihren Angaben um zwischen und Euro. Auf Grundlage der Angaben der Institutsleitungen ergibt sich ein anderes Bild: Mehrheitlich kommt es zu einem Netto-Plus, d.h. die AusbildungsteilnehmerInnen sollen die Ausbildungskosten durch die Einnahmen für f r Psychotherapiestunden während der Praktischen Ausbildung knapp bis deutlich ausgleichen können (Netto-Plus zwischen und Euro (PA+TP)).
22 Die Approbation: Was wird geprüft?
23 Einzelergebnisse: IMPP-Pr Prüfung (Strauß et al. Forschungsgutachten, S. 241) Sowohl die InstitutsleiterInnen als auch die ExpertInnen ( Delphi ) bewerten die bisherige Regelung zur staatlichen Prüfung insgesamt durchschnittlich nur als befriedigend. Die schriftliche Prüfung relativ übereinstimmend in ihren Anforderungen als zu hoch und als zu wenig geeignet, um therapeutische Kompetenzen zu überprüfen eingeschätzt. Die Prüflinge sind auf die schriftliche Prüfung schlechter vorbereitet als auf die mündliche. Die Daten legen also am ehesten eine Veränderung bezüglich des Gegenstandskatalogs der IMPP zur schriftlichen Prüfung nahe. Diesbezüglich gehen die Vorschläge der ExpertInnen der Delphi-Befragung in Richtung einer allgemeinen Überarbeitung des Gegenstandskatalogs, einer Erhöhung hung des Anteils psychotherapeutischer Behandlungsfragen und einer Reduktion von Redundanzen aus dem vorausgegangenen Studium.
24 Die Experten: Quo vadis, Psychotherapie?
25 Einzelergebnisse: Expertenbefragung Arbeitsfelder und Ergänzungsqualifikationen für f r die Zukunft (Strauß et al: Forschungsgutachten, S. 329ff)
26 Einzelergebnisse: Befragung Kompetenzerweiterung (Strauß et al.: Forschungsgutachten, S. 312 ff.) Befürwortung oder Ablehnung medizinischer Kompetenzerweiterungen ist stark abhängig vom eigenen Tätigkeitsfeld: stationär tätige PP/KJP befürworten tendenziell eher als ambulant o. in eigener Praxis tätige.
27 Das Gutachten: Empfehlungen
28 Zentrale Fragen/Auftrag an die Gutachter: 1. Welche Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (welche Studiengänge, welche Abschlüsse, Direktausbildung an der Universität, Einbindung bestehender Strukturen)? 2. Soll die Verfahrensorientierung der Ausbildung beibehalten werden? 3. Neudefinition des Begriffs der Heilkundlichen Psychotherapie 4. Vorschlag Kostenregelungen der Ausbildung 5. Medizinorientierung, d.h. soll eine Kompetenzerweiterung in Richtung auf Krankschreibung, Überweisung, Einweisung und Pharmaverordnung durch PP + KJP erfolgen?
29 Empfehlungen der Gutachtergruppe Zugangsvoraussetzungen 1 Empfehlung: Definition der Studieninhalte in der Approbationsordnung. Orientierung am Papier der BPtK: Voraussetzungen für f den Zugang in die Ausbildung Einrichtung eines Propädeutikums für f die Absolventen der nicht-psychologischen Fächer, in dem bis zu 35 ects nachgeholt werden können. k
30 Empfehlungen der Gutachtergruppe Zugangsvoraussetzungen 2 Zugangsvoraussetzung: Masterlevel in den sozialwissenschaftlichen Fächern Psychologie, Soziale Arbeit und (Heil-) ) Pädagogik. P auch in Zukunft postgraduale Ausbildung, die im Anschluss an eine universitäre Zugangsausbildung absolviert wird. Modellstudiengänge für eine Direktausbildung sollten möglich sein. Studieninhalte sollten in eine spezifizierte Approbationsordnung integriert werden. Deshalb sollten konkret bestimmte Studieninhalte (und entsprechende ECTS) als Mindestvoraussetzungen benannt werden, die im Rahmen eines Studiums (oder allenfalls in Teilen in einer dem Studium folgenden Zusatzqualifikation nach Art eines Propädeutikums ) erworben werden müssten, um den Zugang zu einer postgradualen Ausbildung zu ermöglichen.
31 Empfehlungen der Gutachtergruppe Zugangsvoraussetzungen 3 Im Hinblick auf die Differenzierung von Kinder- und Jugendlichen-psychotherapie und Behandlung von Erwachsenen wird ein Modell vorgeschlagen, das vorsieht, dass Inhalte, welche für r beide Ausbildungsgänge nge relevant sind und als Basiswissen angesehen werden, in einem Common Trunk unterrichtet werden können. Diesem Common Trunk sollten dann spezifische Ausbildungen folgen. Durch eine entsprechende Verlängerung der Ausbildungszeit könnte in einem solchen Modell von allen Ausbildungsteilnehmer- Innen die Doppelapprobation erworben werden. Künftig: ein Heilberuf entweder mit Schwerpunkt Erwachsene (ab 18 Jahre) oder mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendliche (bis 21 Jahre), für f r die gleichberechtigt ausgebildet wurde.
32 Zentrale Fragen/Auftrag an die Gutachter: 1. Welche Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (welche Studiengänge, welche Abschlüsse, Direktausbildung an der Universität, Einbindung bestehender Strukturen)? 2. Soll die Verfahrensorientierung der Ausbildung beibehalten werden? 3. Neudefinition des Begriffs der Heilkundlichen Psychotherapie 4. Vorschlag Kostenregelungen der Ausbildung 5. Medizinorientierung, d.h. soll eine Kompetenzerweiterung in Richtung auf Krankschreibung, Überweisung, Einweisung und Pharmaverordnung durch PP + KJP erfolgen?
33 Empfehlungen der Gutachtergruppe Verfahrensorientierung 1 Vorgeschlagen wird ein Ausbildungsmodell, welches theoriebasiert und störungsübergreifend an einem Schwerpunktverfahren bzw. Vertiefungsverfahren ausgerichtet ist, evidenzbasiert ist und Evidenzbasierung modellhaft zum Ausbildungsthema macht (d.h. wissenschaftliche Informationen werden zur Verfügung gestellt, damit diese integriert mit der psychotherapeutischen Erfahrung und der individuellen Ausbildungsperspektive den AusbildungsteilnehmerInnen die beste Ausbildung anbieten können.) ( Evidence-based practice is the integration of best research evidence with clinical expertise and patient values. Sackett et al. 2000). Die Fähigkeit zu dieser Integration muss aber gezielt vermittelt und gelernt werden.
34 Empfehlungen der Gutachtergruppe Verfahrensorientierung 2 Vorgeschlagen wird ein Ausbildungsmodell, welches wirkungsvolle Konzepte und Methoden anderer Vertiefungsverfahren in ausreichender Form vermittelt, unter Berücksichtigung zugrunde liegender divergenter therapeutischer Haltungen und der Frage der differentiellen Indikation. Dies kann je nach Verfahren mit unterschiedlichem Praxisbezug erfolgen. vermittelt, dass professionelle Kompetenz einer ständigen Weiterentwicklung der eigenen Theorien und Behandlungstechniken bedarf. Die Identifikation mit einer forschenden Grundhaltung und einer produktiven Skepsis/inneren Autonomie auch gegenüber den Grundannahmen des eigenen Therapieverfahrens soll für alle PsychotherapeutInnen während der Ausbildung entwickelt und gestützt werden.
35 Empfehlungen der Gutachtergruppe Zusätzliche Empfehlungen Umfang: 3400 Std. Erhöhung hung der Selbsterfahrung auf 150 Std. (ESE) Erhöhung hung der P.A auf 800 Std., 600 sind nachzuweisen. Reduzierung der P.T. auf 1200 Std. in zwei Versor- gungsbereichen Reduzierung der Freien Spitze auf 500 Std.
36 Zentrale Fragen/Auftrag an die Gutachter: 1. Welche Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (welche Studiengänge, welche Abschlüsse, Direktausbildung an der Universität, Einbindung bestehender Strukturen)? 2. Soll die Verfahrensorientierung der Ausbildung beibehalten werden? 3. Neudefinition des Begriffs der Heilkundlichen Psychotherapie 4. Vorschlag Kostenregelungen der Ausbildung 5. Medizinorientierung, d.h. soll eine Kompetenzerweiterung in Richtung auf Krankschreibung, Überweisung, Einweisung und Pharmaverordnung durch PP + KJP erfolgen?
37 Empfehlungen der Gutachtergruppe Heilkundliche Psychotherapie Vorschlag zur Neuformulierung PsychThG: 1 (3): Ausübung von Psychotherapie im Sinne dieses Gesetzes sind jede mittels (nach den jeweiligen Kriterien des Wissenschaftlichen Beirates Psychotherapie ***) wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Verfahren und Methoden vorgenommene Tätigkeiten zur Feststellung, Heilung, Linderung oder Rehabilitation von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung ist eine somatische Abklärung herbeizuführen. 1 (4): Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind weiterhin tätig im Bereich von Gesundheitsförderung, Prävention sowie Rehabilitation.
38 Zentrale Fragen/Auftrag an die Gutachter: 1. Welche Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (welche Studiengänge, welche Abschlüsse, Direktausbildung an der Universität, Einbindung bestehender Strukturen)? 2. Soll die Verfahrensorientierung der Ausbildung beibehalten werden? 3. Neudefinition des Begriffs der Heilkundlichen Psychotherapie 4. Vorschlag Kostenregelungen der Ausbildung 5. Medizinorientierung, d.h. soll eine Kompetenzerweiterung in Richtung auf Krankschreibung, Überweisung, Einweisung und Pharmaverordnung durch PP + KJP erfolgen?
39 Empfehlungen der Gutachtergruppe Frage 4: Kostenregelungen für f r die Ausbildung Nach Berücksichtigung der Ausbildungskosten und der Vergütung für 600 Psychotherapiestunden ergibt sich ein Finanzierungsbedarf Vollzeitausbildung Euro Teilzeitausbildung zwischen Euro Monatlich bedeutet dies durchschnittlich zwischen Euro (Vollzeit, günstiges Institut, hohe Psychotherapiestundenvergütung) tung) und Euro (Teilzeitausbildung, teures Institut, geringe Psychotherapiestundenvergütung tung Fazit: Eine Verbesserung der finanziellen Situation der AusbildungsteilnehmerInnen könnte k im Rahmen des bisherigen Ausbildungsmodells durch eine verbesserte staatliche Ausbildungsförderung erzielt werden (BAFöG; Darlehensmodell, Institutionsförderung, bezahlte PT).
40 Zentrale Fragen/Auftrag an die Gutachter: 1. Welche Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung (welche Studiengänge, welche Abschlüsse, Direktausbildung an der Universität, Einbindung bestehender Strukturen)? 2. Soll die Verfahrensorientierung der Ausbildung beibehalten werden? 3. Neudefinition des Begriffs der Heilkundlichen Psychotherapie 4. Vorschlag Kostenregelungen der Ausbildung 5. Medizinorientierung, d.h. soll eine Kompetenzerweiterung in Richtung auf Krankschreibung, Überweisung, Einweisung und Pharmaverordnung durch PP + KJP erfolgen?
41 Empfehlungen der Gutachtergruppe Frage 5: Medizinorientierung 1
42 Perspektiven für die Zukunft der Ausbildung
43 Die inhaltliche Bestimmung der Zugangsvoraussetzungen in einer APrV ermöglicht Zugang in beide Ausbildungen über die Fächer F Psychologie, Pädagogik P und Heilpädagogik. Können die Fachbereiche das leisten? Der Masterlevel beendet die bisherige Ungleichheit zwischen PP und u KJP. Aussterben der eigenständigen ndigen KJP-Zug Zugänge? Das common-trunk -Modell ermöglicht eine relativ einfachere Doppelapprobation, zw. Fachkunde. Wer behandelt dann noch Kinder? Die Beibehaltung der verfahrensbezogenen Ausbildung sichert die Vielfalt der therapeutischen Zugänge und Menschenbilder. Die Zukunft ist weiblich, jung und VT?
44 Die Verschränkung der bisherigen Ausbildungsbestandteile bleibt erhalten, die Gesamtzeit wird verkürzt rzt auf 3200 Stunden. Ist diese Zeit angemessen? Die Praktische Tätigkeit T I und II wird auf 1200 Stunden in zwei versorgungsrelevanten Institutionen verkürzt rzt (Vorerfahrung anerkannt). Ist diese Zeit für f r die Psychiatrie ausreichend? Die Selbsterfahrung wird auf 150 Stunden erhöht, ht, 50 in Einzel-SE. Reicht das? Der Umfang der Einzelsupervision wird auf mind. 25 Std. verringert. rt. Kann man in der Gruppe alles sagen? Die Bezahlung der Ausbildung bleibt auf Praktikantenniveau. Wer macht sie dann noch in Zukunft?
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