Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
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- Sarah Feld
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1 Name, Vorname Matrikelnummer Maschinenbau mit Praxissemester StgPO 2014 An den Prüfungsausschuss Maschinenbau Sonnenstraße Dortmund Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen Ich bitte um die Anerkennung der umseitig aufgeführten Prüfungsleistungen aus einem Studium: ( ) an der FH Dortmund, Studiengang, ( ) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie in Deutschland Name: Ort: ( ) Ich bitte um Anerkennung von Leistungen, die VOR DER IMMATRIKULATION AN DER FH DORTMUND an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Ausland erbracht wurden. Name der Hochschule Staat Ort ( ) Ich bitte um Anerkennung von Leistungen aus einem studienbezogenem Auslandsaufenthalt WÄHREND DES HIESIGEN STUDIUMS. Staat Anzahl der Monate (abgerundet) Zeitraum von bis Art des Aufenthalts: ( ) Studium ( ) Praktikum ( ) anderer studienbezogener Aufenthalt Art des Mobilitätsprogramms: ( ) EU-Programm (EU-gefördert, z. B. Erasmus) ( ) sonstiges internationales/nationales Programm (nicht EU-gefördert, z. B. Hochschulpartnerschaft) ( ) kein Programm, selbst organisiert da hinsichtlich der dort erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden. Mir ist bekannt, dass bei einem Wechsel an die FH Dortmund von einer anderen Hochschule eine Anerkennung von Prüfungsleistungen nur innerhalb des 1. Semesters möglich ist, in dem ich an der FH Dortmund im jetzigen Studiengang immatrikuliert wurde. Termine: (Einschreibung im WS) bzw (Einschreibung im SS) Ich beantrage eine Höherstufung in ein den anerkannten ECTS-Leistungspunkten entsprechendes Fachsemester. Ort, Datum Unterschrift Stand 11/16 Seite 1/5
2 Herrn/ Frau Matrikelnummer: werden für den Studiengang folgende Prüfungsleistungen der Hochschule anerkannt: Maschinenbau (BA) mit Praxissemester Die entsprechenden Nachweise und die Unterlagen, die zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen erforderlich sind, liegen im Original bzw. in amtlich beglaubigter Kopie bei. Der nspiegel ist mit Stempel und Unterschrift der jeweiligen Hochschule versehen. Studienfach Prüf.-Nr.: Anerkannt aufgrund folgender Prüfungsleistung ECTS * Technisches Zeichnen / 2 Chemie / 3 Werkstofftechnik (MP) / 3 Werkstofftechnik (TN) BE Ingenieurtätigkeiten im Überblick / 2 Selbst- u. Zeitmanagement (TN) / 1 BE Physik I / 3 Mathematik I / 8 Statik / 5 Ingenieurinformatik / 3 Fertigungstechnik (MP) / 4 Fertigungstechnik (TN) BE Thermodynamik / 5 Qualitäts- und Projektmanagement (MP) Qualitäts- und Projektmanagement (TN) / BE Physik II (MP) / 3 Physik II (TN) BE Mathematik II / 5 Festigkeitslehre / 6 Konstruktionselemente I / 4 Strömungsmechanik (MP) / 5 Strömungsmechanik (TN) BE Grundlagen der Elektrotechnik (MP) / 5 Grundlagen der Elektrotechnik (TN) BE Technisches Englisch / 3 Seminarvortrag/Rhetorik (MP) / 2 Seminarvortrag/Rhetorik (TN) BE Seite 2 / 5
3 Anerkannt aufgrund Studienfach Prüf.-Nr.: folgender Prüfungsleistung ECTS * CAD / 3 Dynamik / 5 Konstruktionselemente II / 7 Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MP) Mess-, Steuerungs- und, Regelungstechnik (TN) Betriebswirtschaftslehre und -organisation / BE / 4 Studienarbeit / 5 Praxissemester ECTS Praxisseminar SWS BE Ingenieurmäßiges Arbeiten / 10 Füge- und Beschichtungstechnik / 5 Konstruktionselemente III / 5 Mechanismentechnik / 5 Strömungsmaschinen / 5 Kolbenmaschinen / 5 CAD/CAM-Anwendungen / 5 Elektronik / 5 Energietechnik I / 5 Finite Elemente Methoden / 5 Hydraulik und Pneumatik / 5 Technical English for Engineers / 5 Instandhaltungsmanagement / 5 Product Lifecycle Management / 5 Stahlbau I / 5 Stahlbau II / 5 Robotik I / 5 Krane und Kranbahnen / 5 Oberflächentechnik / 5 CAD-Produktvisualisierung / 5 SixSigma / 5 KFZ Kraftübertragung / 5 Betriebswirtschaftslehre und -organisation II Aktuelle Themen aus dem Maschinenbau / / 5 Seite 3 / 5
4 Studienfach Prüf.-Nr.: Anerkannt aufgrund folgender Prüfungsleistung ECTS * Konstruktionsmethoden / 5 Fertigungsverfahren u. -technik / 5 Automatisierungstechnik / 5 Logistik / 5 Informationssysteme / 5 CAE / 5 Sondergebiete der Werkstofftechnik / 5 Produkt- u. Prozessoptimierung / 5 Qualitätssicherung / 5 Getriebetechnik / 5 Technische Akustik / 5 Kunststofftechnik im Fahrzeugbau / 5 Fahrzeugdynamik / 5 Fahrzeugkonstruktion / 5 Webtechnologien / 5 Robotik II / 5 Fördertechnik I / 5 Fördertechnik II / 5 High-Tech-Metalle / 5 Elektr. Maschinen im Maschinenbau / 5 Sondergebiete der Zerspanung / 5 Bewegungs- und Kraftübertragung / 5 Sondergebiete der Konstruktions- und Fertigungstechnik / 5 Verbrennungskraftmaschinen / 5 Turbomaschinen / 5 Umwelttechnik / 5 Kältetechnik / 5 Klimatechnik / 5 Energietechnik II / 5 Werkstoff- und Fertigungstechnik in Kraftwerken / 5 Verfahrenstechnik / 5 Sondergebiete der Maschinen-, Energie- und Umwelttechnik / 5 Vertriebsmanagement / 5 Vertragsrecht / 5 Seite 4 / 5
5 Studienfach Prüf.-Nr.: Anerkannt aufgrund folgender Prüfungsleistung ECTS * Unternehmensberatung und / 5 Beratungsmarketing Unternehmensberatung und / 5 Auftragsabwicklung Investitionsrechnung / 5 Technical Communication / 5 Sondergebiete des Vertriebsmanagements / 5 Managementkompetenzen / 5 CAD-Automatisierung / 5 Web-Kinematik / 5 Numerische Verfahren / 5 Nur für den Studiengang Lehramt für Berufskollegs: Genese der beruflichen / 2 Frau Prof. Riehle Fachdidaktik Einführung in die / 2 Frau Prof. Riehle Lernfelddidaktik Spezielle Methoden im / 2 Frau Prof. Riehle berufsbildenden Unterricht Multimediale Lernarrangement / 2 Frau Prof. Riehle in der beruflichen Bildung Leistungsmessung und / 2 Frau Prof. Riehle pädagogische Diagnostik Modulabschluss-Prüfung / 3 Frau Prof.Riehle Einführung in die / 2 Frau Prof. Riehle Erziehungswissenschaft mit Schwerpunkt Berufspädagogik Orientierungspraktikum / 5 Frau Prof. Riehle einschließlich Begleitseminar Bericht zum / 2 Frau Prof. Riehle Orientierungspraktikum mit Reflexion des Einführungsmoduls Umformtechnik / 5 Die durch die Fachvertreter/innen geprüften gleichwertigen Leistungen werden anerkannt. Prof. Dr. Liebelt, Vorsitzender des Prüfungsausschusses MP= Modulprüfung, MTP = Modulteilprüfungen, TN= Teilnahmenachweis, SWS= Semesterwochenstunden Seite 5 / 5
6 Merkblatt zur Anerkennung von Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien oder in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden ( 63a Hochschulgesetz). Bitte beachten Sie hierzu die folgenden Hinweise: 1. Der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen ist direkt im Immatrikulationssemester zu stellen. Spätere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Aus organisatorischen Gründen sollte die Gleichwertigkeitsprüfung innerhalb von vier Wochen ab März/April bzw. ab September/Oktober des jeweiligen Semesters durchgeführt werden. 3. Geben Sie im Anerkennungsformular die Module/Prüfungen an, für die Sie eine Anerkennung beantragen. 4. Für das Anerkennungsverfahren haben Sie die erforderlichen Informationen über die anzuerkennenden Leistungen bereit zu stellen. Vorzulegen ist eine von der jeweiligen Hochschule ausgestellte Bescheinigung (z. B. nspiegel) sowie entsprechende Modul- oder Lernergebnisbeschreibungen. 5. Die erforderlichen Unterlagen für die Prüfung der Gleichwertigkeit sowie der Antrag auf Anerkennung sind bei der Fachdozentin/dem Fachdozenten des entsprechenden Moduls vorzulegen, welche/welcher in dem jeweiligen Semester das Modul bzw. den TN auch prüfen wird, bzw. geprüft hat. Der Antrag auf Anerkennung ist von jeweiligen Fachdozenten beim anzuerkennenden Fach zu unterschreiben und die jeweilige einzutragen. 6. Nach Abschluss sämtlicher Anerkennungsprüfungen ist der Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen sowie der nspiegel der jeweiligen Hochschule im Studienbüro einzureichen. Dort erfolgen abschließend die Vorlage an den jeweiligen Prüfungsausschussvorsitzenden und die anschließende Verbuchung der anerkannten Prüfungsleistungen. 7. Bitte beachten Sie, dass bei Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland die n im International Office umgerechnet werden müssen. 8. Hinweis: Eine anerkannte Prüfungsleistung kann nicht erneut abgelegt werden. Es ist keine nverbesserung möglich!
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