Bericht aus der. Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVers)

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1 Bericht aus der Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVers) anlässlich der Jahrestagung der AbayV am in Deggendorf

2 Rückblick: BAVers Tagung 2016

3 Nächste Jahrestagung der BAVers Die nächste Jahrestagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Versicherungsämter (BAVers) die 25. Jahrestagung im übrigenwird stattfinden Wann: Mi.-Fr., 8. bis 10. November 2017 Wo: Kreisverwaltungsreferat (KVR) der LH München Multifunktionssaal Ruppertstr. 11, München

4 BAVers Vereinsgründung ( e.v. )

5 BAVers Vereinsgründung ( e.v. )

6 BAVers Vereinsgründung ( e.v. )

7 BAVers Vereinsgründung ( e.v. ) Satzung

8 BAVers Vereinsgründung ( e.v. ) Satzung

9 BAVers Vereinsgründung ( e.v. ) Satzung

10 BAVers Vereinsgründung ( e.v. ) Gebührenordnung

11 BAVers Newsletter

12 BAVers Aktuelles (z.b. Flexi-Rente, Änderung KVdR u.ä.)

13 BAVers Aktuelles (z.b. Flexi-Rente, Änderung KVdR u.ä.)

14 Rente i.h.v. BAVers Flexi-Rente Anrechnung von Hinzuverdienst auf Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze 100% Volle Rente 0% Hinzuverdienst Keine Rente Versicherungsamt 14

15 Teilweise EM und Hinzuverdienst

16 Bundessozialministerin Nahles über Versicherungsämter

17 Rechtsgrundlagen (in welchen Gesetzen werden Versicherungsämter erwähnt) Rechtsgrundlagen (in welchen Gesetzen werden Versicherungsämter und Gemeinden i.z.m. Sozialversicherung erwähnt) SGB I 15 Abs. 1 -> Auskunftsstellen bei Gemeinden 16 Abs. 1 -> Antragstellung bei Gemeinden 35 Abs. 1 -> Sozialgeheimnis : Artikel 1 des 4. Euro-Einführungsgesetzes vom (BGBl. I S. 1983) SGB IV 9 -> Beschäftigungsort in Kraft ab > Arten von Versicherungsbehörden In Abs. 1 wurde Satz 2 neu gefasst durch Art. 1 des Melderechts- und Beitragseinzug-Einordnungsgesetzes vom (BGBl. I S. 2330), Inkrafttreten: >Versicherungsämter SGB VI 93 -> Aufgaben der Versicherungsämter 148 Abs. 3 -> Datennutzung 150 Abs. 5 -> Dateien bei der Datenstelle 151a SGB 6 i.d.f. des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetzes HZvNG vom (BGBl. I S. 2167) ist am in Kraft getreten (Art. 25 Abs. 1 HZvNG) Sechstes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (6. SGB IV- Änderungsgesetz - 6. SGB IV-ÄndG); in Kraft ab a -> Antragstellung im automatisierten Verfahren beim Versicherungsamt SVLFGG (Gesetz zur Errichtung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau) 8 Abs. 1 -> Zusammenarbeit mit Dritten Das Gesetz wurde als Artikel 1 des Gesetzes v I 579 vom Bundestag beschlossen. Es tritt gem. Art. 14 Abs. 1 am in Kraft.

18 Rechtsgrundlagen in Bayern

19 Art. 6 AGSG

20 Art. 1 AGSG

21 Art. 53 Abs. 2 AVArt. 53 LKrO

22 Ausätze zur Tätigkeit von Versicherungsämtern und Gemeinden Manfred Schultes: Aufgaben der Gemeinden und Versicherungsämter im Rahmen des Verwaltungsverfahrens der gesetzlichen Rentenversicherung Ingrid Müller-Pasternack: Aufgabenerfüllung durch Versicherungsämter und Gemeinden in Rentenversicherungsangelegenheiten Thomas Wachenfeld: Die Entgegennahme von Anträgen auf Sozialleistungen, insbesondere Rentenanträgen auch eine gesetzliche Aufgabe der Gemeinden Lesenswert: BSG Urteil vom , Aktenzeichen B 13 RJ 37/98 R

23

24 Fall 1: AR schwerbehinderte Menschen rückwirkend nicht möglich. Oder doch?

25 Fall 1: AR schwerbehinderte Menschen rückwirkend nicht möglich. Oder doch?

26 Fall 1: AR schwerbehinderte Menschen rückwirkend nicht möglich. Oder doch?

27 Fall 1: AR schwerbehinderte Menschen rückwirkend nicht möglich. Oder doch?

28 Ende gut - alles gut

29 Fall 2: Formloser Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beträge

30 Fall 2: Formloser Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beträge

31 Fall 2: (vorläufig abschlägige) Antwort

32 Fall 2: Erstattung von zu Unrecht entrichteten Beiträgen

33 Fall 2: Ende gut alles gut

34 Fall 3: Flexi-Rente Praxisfall Weihnachtsgeld Ausgangslage Versicherte: 03/1955 Wartezeiten bis 12/2016: WZ 35J.: 544 Mo./WZ 45J.: 543 Mo. Derzeitiges Brutto: /monatlich ( Weihnachtsgeld) Frage nach einem günstigen Rentenbeginn (Keine Schwerbehinderung) Szenario: Durchgehende Beschäftigung und Rentenbeginn ab ohne Thematik: Teilrente/Hinzuverdienst Hinweis: Beträge der besseren Übersicht halber ohne mögliche Erhöhung der monatlichen Vollrente durch eine Rentenanpassung Variante: 1) Frühestmöglicher Rentenbeginn (mit Abschlägen) 2) Frühestmöglicher Rentenbeginn (ohne Abschläge) 3) Neu: Rentenbeginn unter Optimierungsgesichtspunkten 4) Rentenbeginn mit Erreichen der Regelaltersgrenze 5) Rentenbeginn nach Erreichen der Regelaltersgrenze (z.b Monate)

35 Mrz. 18 Jun. 18 Sep. 18 Dez. 18 Mrz. 19 Jun. 19 Sep. 19 Dez. 19 Mrz. 20 Jun. 20 Sep. 20 Dez. 20 Mrz. 21 Jun. 21 Sep. 21 Dez. 21 RENTENHÖHE BAVers Fall 3: Grafische Entwicklung der Altersrente Okt 2018: ca Jan 2019: ca Jan 2021: ca Jan 2022: ca April 2018: ca LEBENSALTER BEI RENTENBEGINN für langjährig Versicherte Abschläge AR für bes. langjährig Versicherte Regelaltersrente Zuschläge

36 Überlegung Was ist, wenn die Versicherte sagt: Mit 63 Jahren und minus 9,9% Abzug möchte ich nicht gehen, das sind ja fast 159 Abzug lebenslang (entspricht rund Einmalzahlung nach 187a SGB VI). Ich könnte zwar ab Okt ohne Abzüge in Altersrente gehen, aber das Weihnachtsgeld ( ) demnächst würde ich schon ganz gerne noch mitnehmen. Meinen derzeitigen Verdienst (3.300 ) und meine Stundenzahl möchte ich aber nicht mehr ändern.

37 Flexi-Rente: Hinzuverdienst für Okt-Dez. 2018

38 Flexi-Rente: Kein Hinzuverdienst ab Jan. 2019

39 Variante: Rentenbeginn Okt Gesamtbetrachtung Variante: Rentenbeginn ab Okt und Weiterarbeit (wegen Weihnachtsgeld) bis Rente und Hinzuverdienst (Flexi) Hinweis: Beträge der besseren Übersicht halber ohne mögliche Erhöhung der monatlichen Vollrente durch eine Rentenanpassung Rentenbeginn Rentenhöhe (brutto) Bei Vollrente (=100%) Rentenhöhe (brutto) aufgrund Hinzuverdienstes (bei korrekter Prognose) Rente Anteil an Vollrente Gesamt-einkommen = Rente + HZV Okt , ,32 87,03% ,32 =4.709,32 Nov , ,32 87,03% ,32 =4.709,32 Dez , ,32 87,03% ,32 =7.409,32 Jan , ,32 100% 1.619,32 Jan , ,54 =1.629, , ,54 =1.629,86 100,65% 1.629,86

40 TVöD: Weihnachtsgeld

41 TVöD: Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung

42 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

43

44 Fall 4: Flexi und Regelaltersrente oder: A bissel was geht immer Ausgangslage: Versicherter: 08/1952 Wartezeiten bis 12/2016: WZ 35J.: 480 Mo. Keine Schwerbehinderung; (Variante: mit GdB) Prognose zur Rentenhöhe bei Erreichen der Regelaltersgrenze (=03/2018): 1.000,-- Derzeitiges Jahresbrutto: (rd monatlich) Frage: Der Versicherte interessiert sich insb. über die Regelaltersrente

45 Mrz. 17 Apr. 17 Mai. 17 Jun. 17 Jul. 17 Aug. 17 Sep. 17 Okt. 17 Nov. 17 Dez. 17 Jan. 18 Feb. 18 Mrz. 18 Apr. 18 Mai. 18 Jun. 18 Jul. 18 Aug. 18 Sep. 18 Okt. 18 Nov. 18 Dez. 18 Jan. 19 Feb. 19 Mrz. 19 Apr. 19 RENTENHÖHE BAVers Fall 4: Entwicklung der Altersrente (mit GdB) für schwerbeh. Menschen Abschläge Regelaltersrente Zuschläge LEBENSALTER BEI RENTENBEGINN

46 Mrz. 17 Apr. 17 Mai. 17 Jun. 17 Jul. 17 Aug. 17 Sep. 17 Okt. 17 Nov. 17 Dez. 17 Jan. 18 Feb. 18 Mrz. 18 Apr. 18 Mai. 18 Jun. 18 Jul. 18 Aug. 18 Sep. 18 Okt. 18 Nov. 18 Dez. 18 Jan. 19 Feb. 19 Mrz. 19 Apr. 19 RENTENHÖHE BAVers Fall 4: Entwicklung der Altersrente (ohne GdB) für langjährig Versicherte Abschläge Regelaltersrente Zuschläge LEBENSALTER BEI RENTENBEGINN

47 Gesamtbetrachtung Entwicklung der Altersrente (ohne GdB) Rentenbeginn in 2017 in 2018 Gesamt vor RAR auf 10 Jahre auf 20 Jahre Mrz , , ,00 im Vergleich zu Feb mal 994,46 gleich 994,46 danach 994,46 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 1 2,54 ergibt 997, , ,46 Jan mal 988,95 gleich 1.977,90 danach 988,95 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 2 5,08 ergibt 994, , ,10 Dez 17 1 mal 983,45 plus 2 mal 983,45 gleich 2.950,35 danach 983,45 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 3 7,62 ergibt 991, , ,15 Nov 17 2 mal 977,97 plus 2 mal 977,97 gleich 3.911,88 danach 977,97 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 4 10,16 ergibt 988, , ,08 Okt 17 3 mal 873,31 plus 2 mal 972,50 gleich 4.564,93 danach 972,50 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 5 12,70 ergibt 985, , ,93 Sep 17 4 mal 764,79 plus 2 mal 967,05 gleich 4.993,26 danach 967,05 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 6 15,24 ergibt 982, , ,86 Aug 17 5 mal 656,28 plus 2 mal 961,60 gleich 5.204,60 danach 961,60 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 7 17,78 ergibt 979, , ,80 Jul 17 6 mal 547,80 plus 2 mal 956,18 gleich 5.199,16 danach 956,18 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 8 20,32 ergibt 976, , ,16 Jun 17 7 mal 439,33 plus 2 mal 950,78 gleich 4.976,87 danach 950,78 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 9 22,86 ergibt 973, , ,47 Mai 17 8 mal 330,87 plus 2 mal 945,38 gleich 4.537,72 danach 945,38 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 10 25,40 ergibt 970, , ,92 Entwicklung der Altersrente (mit GdB) Rentenbeginn in 2017 in 2018 Gesamt vor RAR auf 10 Jahre auf 20 Jahre Mrz , , ,00 im Vergleich zu Feb mal 997,46 gleich 997,46 danach 997,46 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 1 2,54 ergibt 1.000, , ,46 Jan mal 994,92 gleich 1.989,84 danach 994,92 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 2 5,08 ergibt 1.000, , ,84 Dez 17 1 mal 992,38 plus 2 mal 992,38 gleich 2.977,14 danach 992,38 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 3 7,62 ergibt 1.000, , ,14 Nov 17 2 mal 989,84 plus 2 mal 989,84 gleich 3.959,36 danach 989,84 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 4 10,16 ergibt 1.000, , ,36 Okt 17 3 mal 888,12 plus 2 mal 987,31 gleich 4.638,98 danach 987,31 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 5 12,70 ergibt 1.000, , ,38 Sep 17 4 mal 782,51 plus 2 mal 984,77 gleich 5.099,58 danach 984,77 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 6 15,24 ergibt 1.000, , ,98 Aug 17 5 mal 676,91 plus 2 mal 982,23 gleich 5.349,01 danach 982,23 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 7 17,78 ergibt 1.000, , ,41 Jul 17 6 mal 571,32 plus 2 mal 979,70 gleich 5.387,32 danach 979,70 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 8 20,32 ergibt 1.000, , ,12 Jun 17 7 mal 465,71 plus 2 mal 977,16 gleich 5.214,29 danach 977,16 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 9 22,86 ergibt 1.000, , ,09 Mai 17 8 mal 360,11 plus 2 mal 974,62 gleich 4.830,12 danach 974,62 plus Zuschläge nach 76d i.v.m. 76b für.. Monate 10 25,40 ergibt 1.000, , ,92

48 KVdR Merkblatt derzeit: pro Monat

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