Herzlich Willkommen. am zum 1. Runden Tisch Netzwerk frühe Kindheit. Jennifer Hodel 1
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- Minna Geiger
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1 Herzlich Willkommen zum 1. Runden Tisch Netzwerk frühe Kindheit am Jennifer Hodel 1
2 Tagesordnung 1) Begrüßung und Ablauf 2) Grundlagen der Netzwerkarbeit (Bundeskinderschutzgesetz) 3) Ziele und Themen des Runden Tisches Pause 4) Wer gehört zum Netzwerk? 5) Ausblick Nächster Runder Tisch Jennifer Hodel 2
3 a) Notwendigkeit der Runden Tische b) Gesetzliche Grundlage: Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) c) Organisation der Runden Tische d) Ziele aus dem BKiSchG für den Runden Tisch Jennifer Hodel 3
4 a) Notwendigkeit der Runden Tische Verbesserung des Kinderschutzes frühe Kindheit als sensible Phase Chancen: Prävention vor Intervention (bereits in der Schwangerschaft) Risiken frühzeitig erkennen Gefährdungen vermeiden bzw. abwenden Elternbildung gesetzliche Verankerung: Bundeskinderschutzgesetz, gültig seit Jennifer Hodel 4
5 b) Bundeskinderschutzgesetz Artikel 1 BKiSchG: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz KKG Jennifer Hodel 5
6 b) Bundeskinderschutzgesetz 1 KKG Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung Vorhaltung eines möglichst frühzeitigem, koordinierten und multiprofessionellen Angebotes vor allem im Hinblick auf die Entwicklung in den ersten Lebensjahren bzw. bereits während der Schwangerschaft = Definition früher Hilfen Jennifer Hodel 6
7 b) Bundeskinderschutzgesetz 2 KKG Information und Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung Eltern und werdende Mütter und Väter sollen über Leistungsangebote informiert werden (Beratung u. Hilfen bzgl. Schwangerschaft, Geburt und Entwicklung) Der örtliche Träger bietet daher allen ein persönliches Gespräch zu diesem Zweck an. Jennifer Hodel 7
8 b) Bundeskinderschutzgesetz 3 KKG Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen Es werden insbesondere im Bereich Frühe Hilfen flächendeckende, verbindliche Strukturen der Zusammenarbeit geschaffen, um sich über das gegenseitige Aufgaben- und Angebotsspektrum zu informieren, strukturelle Fragen der Angebotsgestaltung und - entwicklung zu klären, sowie Verfahren im Kinderschutz aufeinander abzustimmen Jennifer Hodel 8
9 3 KKG Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen Wer soll zum Netzwerk gehören?, vgl. 3 Abs.2 KKG 2. Grundlagen der Netzwerkarbeit b) Bundeskinderschutzgesetz Einrichtungen und Dienste der öffentlichen und freien Jugendhilfe Einrichtungen und Dienste, mit denen Verträge nach 75 Absatz 3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch bestehen, Gesundheitsämter, Sozialämter, Gemeinsame Servicestellen, Schulen, Polizei- und Ordnungsbehörden, Agenturen für Arbeit, Krankenhäuser, Sozialpädiatrische Zentren, Frühförderstellen, Beratungsstellen für soziale Problemlagen, Beratungsstellen nach den 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, Einrichtungen und Dienste zur Müttergenesung sowie zum Schutz gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, Familienbildungsstätten, Familiengerichte und Angehörige der Heilberufe Jennifer Hodel 9
10 b) Bundeskinderschutzgesetz 4 KKG Beratung und Übermittlung von Information durch den Geheimnisträger Betrifft: Ärztinnen oder Ärzte, Hebammen oder Entbindungspfleger, Angehörige eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, Berufspsychologinnen oder psychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung, Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberaterinnen oder -beratern sowie Beraterinnen oder Beratern für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde, oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist, Mitglieder oder Beauftragte einer anerkannten Beratungsstelle nach den 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen oder -arbeitern oder staatlich anerkannte Sozialpädagoginnen oder pädagogen, Lehrerinnen oder Lehrer an öffentlichen und an staatlich anerkannten privaten Schulen Jennifer Hodel 10
11 b) Bundeskinderschutzgesetz 4 KKG gibt die Handlungsanleitung: Bei der Erkennung von ANHALTSPUNKTEN einer Gefährdung: Soll-Pflicht zur Hinwirkung bei den Betroffenen auf die Inanspruchnahme von Hilfen dahingehend Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft beim Jugendamt Erlaubnis zur Datenweitergabe an das Jugendamt, wenn eigene Möglichkeiten nicht ausreichen, um die Gefahr abzuwenden (mit Information der Betroffenen, soweit der Schutz des Kindes dadurch nicht in Frage gestellt wird!) Jennifer Hodel 11
12 1. Grundlagen der Netzwerkarbeit b) Bundeskinderschutzgesetz Beachte: Für Leistungsträger nach dem SGB VIII z.b. Kindertagesstätten, Tagesmütter, Kinder- und Jugendheim,... ist nach wie vor der 8a/8b SGB VIII maßgeblich! Jennifer Hodel 12
13 c) Wer organisiert dieses Netzwerk? Das Netzwerk frühe Kindheit wird von Seiten der KoKi organisiert und somit auch die Runden Tische. Die KoKi ist Teil des Kreisjugendamtes als örtlicher Träger der Jugendhilfe. Die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz als Netzwerk soll durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe organisiert werden vgl. 3 Abs. 3 KKG Jennifer Hodel 13
14 d) Ziele Arbeitsthemen fürs Netzwerk: AUSTAUSCH ÜBER ANGEBOTE, VERBESSERUNG DER ANGEBOTE flächendeckende Information über die Angebote der frühen Hilfen für Eltern Sammlung der Angebote (z.b. Familienbroschüre, Internet?) Austausch über das gegenseitige Aufgaben- und Angebotsspektrum Klärung struktureller Fragen der Angebotsgestaltung und entwicklung Ausbau des Netzwerkes und der Angebote (Frühe Hilfen) Jennifer Hodel 14
15 Frühe Hilfen, sind u.a: Begrüßungs-bzw. Infopakete der Kommunen zur Geburt Mutter-Kind-Einrichtungen Frühförderung Hilfen zur Erziehung auch schon für werdende Eltern 2. Grundlagen der Netzwerkarbeit d) Ziele Frühkindliche Gesundheitsförderung z.b, Früherkennungsuntersuchungen Aufsuchende Angebote im 1. Lebensjahr, z.b. Familienhebammen, Angebote von Kinderkrankenschwestern Erziehungsberatungsstellen Angebote von Schwangerschaftsberatungsstellen Weitere Angebote... KoKi Runde Tische Eherenamtsmodelle Elterncafes Angebote zur längerfristigen Förderung der Eltern- Kind-Interaktion (z.b. STEEP) Gruppenangebote für Eltern mit Säuglingen Spezialisierte Beratung: Entwicklungspsychologische Beratung Schreibabyambulanz Frühkindliche Regulationsstörungen Baby/Elternsprechstunden in Familienzentren Erstbesuchsdienste nach der Geburt Jennifer Hodel 15
16 d) Ziele Arbeitsthemen fürs Netzwerk: VERBINDLICHE REGELUNG DER ZUSAMMENARBEIT = Kinderschutzkonzeption Wann können und dürfen Fälle an Netzwerkpartner vermittelt werden? Wie kann das ablaufen? Verbindliche Regelung im Umgang mit Gefährdungsfällen Jennifer Hodel 16
17 d) Ziele Arbeitsthemen fürs Netzwerk: Offene Fragen, die gemeinsam thematisiert werden können: Konflikte in der persönlichen Praxis: Schweigepflicht/ Ruf Wie kann man überhaupt Probleme ansprechen? Was sind eigentlich Risiken? Was ist eine Kindeswohlgefährdung? Wie hätte man in einem best. Fall besser verfahren können?... Jennifer Hodel 17
18 d) Ziele Was erreichen wir dadurch? Steigerung der Inanspruchnahme präventiver Leistungen Stärkung der Elternkompetenzen Keiner fällt durchs Netz =Prävention vor Intervention = bestmöglicher Kinderschutz Jennifer Hodel 18
19 3. Ziele und Themen des Runden Tisches Übersicht zur Gruppenarbeit 1 5 Arbeitsgruppen frei wählbar 1) Angebote für werdende Mütter und Väter, Mütter und Väter und Kinder Familienwegweiser Bildungsgutscheine zur Geburt Willkommensbesuche Babysprechstunden Wanderndes Elterncafe Ausbau Früher Hilfen 2) Zusammenarbeit im Netzwerk Die einzelnen Einrichtungen stellen sich vor gem. anonymisierte Fallnachbesprechungen Fallübergabe Schweigepflichtproblematik 3) Freies Brainstorming Cafeteria 4) Kindeswohlgefährdung Ablaufschemen Risikoeinschätzung, Erkennen, Wahrnehmen, Handeln, Ansprechen gemeinsame Standards Krabbelgruppen (Was brauchen die Klienten?) Familienhebammen Ausbau Ehrenamt Internetplattform Die Kinderschutzkonzeption Datenschutz Qualifizierung Galerie 5) Freies Brainstorming Rechts an der Wand Links an der Wand Vorraum 19
20 Arbeitsauftrag Gruppenarbeit 1 3. Ziele und Themen des Runden Tisches 1. Suchen Sie sich in den nächsten 3 Minuten einen der 5 Tische zu einem Thema aus, welches Sie bevorzugt im Rahmen der Runden Tische bearbeiten möchten. Bitte verteilen Sie sich so, dass maximal 12 Personen an einem Tisch sind. Es gibt auch zwei Tische Brainstorming, insofern Sie frei überlegen möchten. Sie finden meist an den Tischen schon einige Themen/Stichpunkte, die sich u.a. im Rahmen der Zukunftskonferenz im Februar 2012 ergeben haben. 2. Bitte ergänzen und konkretisieren Sie weitere Punkte, die Sie zu diesem Thema besprechen möchten, oder praxisnahe Ideen (bzw. die Stichpunkte, die Sie schon vorfinden), die Sie ausarbeiten, umsetzen oder kennen lernen möchten. Neue Themen bzw. Ziele halten Sie bitte auf den freien Blättern fest. Bitte pinnen Sie die beschrifteten Blätter/Flipcharts an die Wand dazu. 3. Jeder erhält drei Klebepunkte. Bitte markieren Sie am Ende, was Sie am meisten interessiert (auch Mehrfachpunkten möglich). Sie werden auf das Ende der Gruppenarbeitszeit rechtzeitig hingewiesen, sodass Sie noch Zeit zum Bepunkten haben. 20
21 Hebammen Frühförderung Schwangersch Klinik Kinderärzte KiTa s Jugendamt Jugendhilfeei Beratungsstelle Frauenhaus Schulen Servicestellen Rechtsanwälte Polizei Politik 4. Wer gehört zum Netzwerk... in Wunsiedel? Heute sind anwesend (laut Anmeldung): Gesundheitshilfe SGB VIII-Jugendhilfeträger Beratungsstellen/Kirchen/ Vereine Bildungseinrichtungen Servicestellen Justiz und Recht Politik Jennifer Hodel 21
22 4. Wer gehört zum Netzwerk? Arbeitsgruppenbildung entsprechend der farbigen Logos am Namensschild Rechts an der Wand Links an der Wand Galerie Vorraum Cafeteria Arbeitsmaterial: Arbeitsauftrag Auszug aus dem KKG: Wer gehört zum Netzwerk? Heftchen Sammlung wichtiger Adressen zur groben Orientierung, wer zu den Ober- und Untergruppen gehört Flip-Chart Nr. 1 Flip-Chart Nr. 2 Jennifer Hodel 22
23 Arbeitsauftrag Gruppenarbeit 1 4. Wer gehört zum Netzwerk Prüfen Sie gemeinsam die angegeben Obergruppen auf der Flip-Chart Nr. 1 dahingehend, ob eine Obergruppe fehlt, die im Netzwerk frühe Kindheit dabei sein sollte. Bitte ergänzen Sie diese ggf. Aus dem Bundeskinderschutzgesetz ergeben sich 7 Obergruppen, die Sie auf dem Flip-Chart finden. 2. Prüfen Sie gemeinsam zu den Obergruppen, die auf dem Flip-Chart angekreuzt sind und zu den weiteren Obergruppen, die sie ggf. bei Arbeitsauftrag Nr. 1 neu gefunden haben a) ob grundsätzlich noch andere Untergruppen zum Netzwerk frühe Kindheit gehören sollten, b) ob aus den Untergruppen Teilnehmer beim heutigen Runden Tisch fehlen c) Besprechen Sie, wie oder wer am besten weitere notwendige/ Teilnehmer motivieren kann, Sie finden zum Eintragen der Ergebnisse für die Gruppenarbeit Nr. 2 ein weiteres Flip-Chart. 3. Bitte überdenken Sie, wer von den Untergruppen immer durch Vertreter/Multiplikatoren themenbezogen teilnehmen sollte. Jennifer Hodel 23
24 5. Ausblick Nächster Runder Tisch Termin: Thema: Häufigkeit der Runden Tische Themen für den KoKi-Fachtag 2013 Erste Themen der heute gefundenen Liste (wird noch bekannt gegeben) Jennifer Hodel 24
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