HANDBUCH FÜR BEGÜNSTIGTE ZUR PROJEKTUMSETZUNG TEIL 6 INFORMATION UND PUBLIZITÄT

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1 HANDBUCH FÜR BEGÜNSTIGTE ZUR PROJEKTUMSETZUNG TEIL 6 INFORMATION UND PUBLIZITÄT Kooperationsprogramm Interreg V-A Slowenien-Österreich für die Programmperiode Version 2, Juli 2017

2 Handbuch für Begünstigte zur Projektumsetzung TEIL 6: INFORMATION UND PUBLIZITÄT

3 INHALTSVERZEICHNIS TEIL 6: EINLEITUNG... 2 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN... 2 PROGRAMMANFORDERUNGEN... 3 Das Programmlogo... 3 Sprachvarianten des Logos... 4 Farben und Farbvariante des Logos... 4 Die korrekte Anwendung des Logos... 5 Beispiele für die Anwendung des Logos... 8 Verwendung des Programmlogos zusammen mit anderen Logos Konsequenzen für die inkorrekte Anwendung/nicht Nutzung des Logos KONTAKT

4 EINLEITUNG Der Zweck des Informations- und Publizitätsteils des Handbuchs ist es, (potenzielle) Begünstigte über die Anforderungen der EU und des Interreg SI-AT hinsichtlich der Informations- und Publizitätsmaßnahmen die durchgeführt werden sollen zu informieren. Diese Anleitungen sind die Basis für jeden Begünstigten. Die Aufgaben der Begünstigten sind es, die Öffentlichkeit über die seitens des Programms erhaltene EFRE Förderung sowie über die Resultate und Auswirkungen der Kofinanzierung im Rahmen des Projektes zu informieren. Für den Programmzeitraum legt die Europäische Kommission größeres Gewicht auf die Verbreitung der Ergebnisse. Die Kommission hofft, ein größeres Bewußtsein der Bürger über die erzielten Ergebnisse die mit Hilfe der europäischen Unterstützung erreicht wurden zu erzielen, mehr potenzielle Projektpartner anzusprechen und die Transparenz zu erhöhen. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN Die gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der Information und Publizität für den Zeitraum sind in der Verordnung der EU über die allgemeinen Vorschriften (CPR) Nr 1303/2013 enthalten. Die Verpflichtungen der Begünstigten hinsichtlich der Informations und Publizitätsmaßnahmen sind: 1. die Förderung des Projekts aus dem EFRE durch die Verwendung des Unionslogos und eines entsprechenden Hinweises auf die Union und den Fonds zu bestätigen, 2. die Öffentlichkeit über die Unterstützung aus dem EFRE Fonds zu informieren durch die Nutzung a. einer Webseite (falls eine solche Webseite vorhanden ist) mit einer kurzen Beschreibung des Projekts, einschließlich der Ziele und Resultate und der finanziellen Unterstützung durch die Union, b. eines Plakats (Mindestgröße A3) mit Informationen zum Projekt, einschließlich der finanziellen Unterstützung der Union, angebracht an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle, wie etwa dem Eingangsbereich eines Gebäudes (anwendbar für Projekte, die nicht unter die Punkte 4 oder 5 fallen), 3. sicherzustellen, dass die an einem Projekt Teilnehmenden über die EFRE-Finanzierung informiert wurden (Erstellung von Bescheinigungen (z.b.teilnahmelisten) und allen anderen Unterlagen, die sich auf die Durchführung des Projekts beziehen, einschlißelich einer Erklärung, dass das Projekt durch EFRE-Mittel unterstützt wurde) 4. die Anbringung eines vorübergehenden Schildes von beträchtlicher Größe an einer gut sichtbaren Stelle für jedes Projekt während der Projektumsetzung, in dem Investitionen in Infrastruktur- oder Bauvorhaben finanziert werden, bei denen die öffentliche Unterstützung insgesamt mehr als EUR beträgt, 5. für jedes Projekt das folgende Kriterien erfüllt: a. die öffentliche Unterstützung des Projekts beträgt insgesamt mehr als EUR, b. es wird bei dem Projekt ein materieller Gegenstand angekauft oder es werden dabei Infrastruktur- oder Bauvorhaben finanziert, bringt der Begünstigte spätestens drei Monate nach Abschluss des Projekts an einer gut sichtbaren Stelle auf Dauer eine Tafel ode rein Schild von beträchtlicher Größe an. Die Tafel oder das Schild geben Aufschluss über Bezeichnung und Hauptziel des Projekts. Sie werden unter Berücksichtigung der von der Kommission nach Artikel 115 Absatz 4 angenommenen technischen Charakteristika erstellt. 2

5 PROGRAMMANFORDERUNGEN Um die in der CPR festgelegten Anforderungen zu erfüllen, hat das Programm ein umfassendes Handbuch zur graphischen Identität, das das Pflichtprogrammlogo und seine Verwendung definiert, angenommen. Das Programmlogo muss von den Begünstigten während der gesamten Projektumsetzung verwendet werden, d.h. in allen Dokumenten, auf der Webseite (falls vorhanden), in der Kommunikation hinsichtlich des Projekts, in öffentlichen Vergabeverfahren, bei Veranstaltungen, auf Veröffentlichungen, usw. Das Logo ist das wichtigste Element der visuellen Identität des Kooperationsprogramms Interreg V-A Slowenien-Österreich im Programmzeitraum Die Verwendung des Programmlogos ist das Grundelement, dass die Erfüllung der elementaren Anforderungen des CPR (siehe Punkt 1 oben) sicherstellt. Da das Kooperationsprogramm Interreg V-A Slowenien-Österreich ein grenzübergreifendes Kooperationsprogramm ist, müssen die Aktivitäten im Bereich Information und Publizität mit der Öffentlichkeit, was die Verwendung der Sprache angeht, an den grenzübergreifenden Rahmen angepasst werden. Dies bedeutet, dass die Sprache der Information und Publizität nach Zielgruppe ausgewählt werden sollte und entweder Slowenisch, Deutsch und/oder Englisch sein sollte, favorisiert wir die Zweisprachigkeit. Das Programmlogo Das Logo basiert auf der gemeinsamen Branding-Initiative des Interact-Programms, mit dem zentralen graphischen Interreg Element. Auf der linken Seite befindet sich ein graphisches Element, dass die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Slowenien und Österreich symbolisiert. Es enthält Elemente aus dem Logo des vorherigen Programmzeitraums. Der Text Slowenien-Österreich definiert die beteiligten Mitgliedsstaaten. Darunter befindet sich ein Verweis auf die Europäische Union und den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die minimale zulässige Größe des Programmlogos für Drucksachen ist: Im Rahmen des Programms warden zweisprachige Publikationen, Veranstaltungen, usw. favorisiert. Daher ist die grundlegende empfohlene Logoversion die zweisprachige Version des Logos in voller Farbe (falls zutreffend, siehe Voraussetzungen im Folfenden). 3

6 Sprachvarianten des Logos Da die Sprache der Information und Publizität nach der Sprache der Zielgruppe gewählt wird, gibt es auch das Logo in allen erforderlichen Sprachfassungen, der slowenischen, deutschen, zweisprachigen und englischen Version. slowenische Version deutsche Version zweisprachige Version englische Version Farben und Farbvariante des Logos Farben des Programmlogos (ohne graphisches Element): 4

7 Das graphische Element auf der linken Seite beinhaltet folgende Farben: Farbvarianten des Logos: Variante in voller Farbe für Standardnutzung graustufen falls die Farbvariante nicht möglich ist schwarz-weiß Vatiante falls die Farbvariante nicht möglich ist invertierte Variante Die korrekte Anwendung des Logos Die Schutzzone, die zwingend erforderlich ist, gibt dem Logo - durch seinen Inhalt und Aussehen bereits eine zusammenhängende Einheit - weitere Bedeutung. Das Logo in voller farbe wird vorzugsweise auf weißem Hintergrund positioniert und rechtsbündig (mit Ausnahme von elektronischen Medien) angeordnet. Die Schutzzone, hängt von der Höhe des Logos (x) ab. Es handelt sich um eine Oberfläche, die x/3 breit ist und sich auf jeder Seite des Logos befindet. 5

8 Die Schutzzone (in dieser Abbildung grauer Bereich) Die minimale Höhe der Schutzzone ist: x/3 + x + x/3 Die minimale Breite der Schutzzone ist x/3 + y + x/3 Das Standardlogo ist die Version in voller Farbe. Diese Version sollte verwendet werden, wann immer dies möglich ist. Idealer Weise sollte das Logo auf weißem Hintergrund verwendet werden. Die Nutzung des Logos auf farbigem Hintergrund ist möglich, falls es keine alternative gibt, aber es muss sich um einen hellen Hintergrund handeln. Falls der Hintergrund zu dunkel ist, sollte das Logo auf einem weißen Rechteck gedruckt werden, das mindestens die größe der Schutzzone haben sollte. erlaubte aber nicht empfohlene Nutzung des Logos auf dunklerem Hintergrund muss eine weiße Schutzzone mit dem Logo in voller Farbe verwendet werden Durch die Positionierung des Logos auf farbigen Hintergründen ohne das weiße Rechteck im Hintergrund, muss beachtet werden, dass die Schutzzone frei von Text oder anderen graphischen Elementen ist. Auf kleineren Werbematerialien (z.b. Bleistiften, USB-Sticks, Radiergummis) kann das Logo auf farbigen Hintergrund positioniert werden, falls es kompatibel ist. Die schwarz-weiße Variante oder die invertierte Variante können ebenso verwendet werden. 6

9 Einige Beispiele, die zeigen, wie das Logo nicht verwendet werden sollte: Der Hintergrund ist Standardlogo. zu dunkel für das Der Hintergrund ist zu dunkel für das Logo in Graustufen ein weißes Rechteck sollte unter dem Logo verwendet werden. Verzerren, dehnen, neigen oder ändern Sie das Logo nicht. Trennen Sie das graphische Element nicht vom Logo und ändern Sie die Zusammensetzung des Logos nicht. Sie sind unveränderlich. Eine Ausnahme ist die minimale Logo Variante (siehe unten). Drehen Sie das Logo nicht. Wenn das weiße Rechteck im Hintergrund nicht verwendet wird, muss die Schutzzone frei von jeglichen Objekten bleiben. Schattierungen oder andere Änderungen des Logos sind nicht erlaubt. Im Falle kleinerer Werbeartikel oder kleiner Drucksachen (z.b. Visitenkarten), wo die Logobreite von 60 mm nicht möglich ist, kann das Logo in diesen Ausnahmefällen in einer Breite von 53 bis 60 mm verwendet werden. Nur für kleinere Werbeartikel, wie Stifte und USB-Sticks, bei denen die Druckfläche zu klein ist, kann die minimale logo Variante (in Farbe, schwarz oder invertiert) verwendet werden, muss aber mindestens eine breite von 38,1 mm haben. Alle Versionen des Logos stehen auf der Website des Programms zur Verfügung. 7

10 Beispiele für die Anwendung des Logos Veröffentlichungen Das Logo muss auf der Titelseite der Publikation in der oberen rechten Ecke in einer Mindestbreite von 60 mm positioniert werden. Im Falle von dunkleren Hintergründen muss es auf einem weißen Rechteck (Schutzzone) verwendet werden oder die schwarz-weiße oder invertierte Version des Logos können genutzt werden. A3 Plakat 8

11 Jeder Begünstigte (Projektpartner) ist in Einklang mit der Verordnung der EU über die allgemeinen Vorschriften (CPR) Nr 1303/2013 verpflichtet, ein Plakat (Mindestgröße A3) mit Informationen zum Projekt, einschließlich der finanziellen Unterstützung der Union, an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle, wie etwa dem Eingangsbereich eines Gebäudes/Büros, anzubringen. Ein Bespiel bzw. Entwurf dieses Plakats, welchen Sie verwenden können, steht auf der Programmwebseite zur Verfügung. Werbeartikel Bewusstseinsbildung für das Projekt ist der häufigste Grund für die Erstellung von Werbematerialien. Sie können als Werbegeschenke bei Veranstaltungen, Konferenzen oder in größeren Kampagnen zur Bewußtseinsbildung verwendet werden. Werbeartikel werden definitionsgemäß in größeren Mengen hergestellt und sind mit dem Projektlogo in Verbindung mit dem Programmlogo versehen. Werbeartikel sind in der Regel relativ klein und preiswert. Sie können wichtige Träger der Hauptaussage eines Projekts sein. Projekte sollten die Relevanz von Werbematerialien in Bezug auf die Projektnachricht, die Promotion des Projekts und die Nützlichkeit der Produkte berücksichtigen. Wie für alle anderen Ausgaben gilt, dass auch der Kauf von Werbeartikeln nur zulässig ist, wenn dieser im Antragsformular vorgesehenen und durch das Programm genehmigt wurde. Sie sollten praktisch, relevant und kreativ sein, um sie unvergesslich zu machen. Kleinere Promotionsartikel Nur für kleinere Werbeartikel kann die minimale Logo Variante verwendet werden. 9

12 Veranstaltungen Die gesamten mit Veranstaltungen zusammenhängenden Unterlagen (Einladung, Teilnehmerliste, Präsentationen, Auftragsunterlagen, usw.) müssen entsprechend mit dem Programmlogo gekennzeichnet werden. Bei Pressekonferenzen muss das Logo sichtbar sein und es muss ein Verweis auf die Kofinanzierung mit dem EFRE im Rahmen des Kooperationsprogramms erfolgen. Webseite Das Logo muss auf der Startseite der Webseite plaziert werden, vorzugsweise im oberen Teil der Projektwebseite und muss der auf der Website verwendeten Sprache entsprechen. Käufe/Investitionen Im Rahmen des Projekts gekaufte Produkte und Investitionen müssen entweder mit einem Schild oder einer Tafel oder im Falle von kleineren/büro-artikeln mit Hilfe von Aufklebern gekennzeichnet werden. Die gekauften Artikel sind mit dem Logo in geeigneter Größe (entsprechend der Größe des Produkts) an einer sichtbaren Stelle zu kennzeichnen. Aufklebergröße: 70 x 22 mm Größe des Logos: Breite 60 mm zentriert positioniert Aufklebergröße: 70 x 30 mm Größe des Logos: Breite 60 mm zentriert positioniert 10

13 Verwendung des Programmlogos zusammen mit anderen Logos Das Programmlogo wird in den meisten Fällen zusammen mit anderen Logos (Logos der Partner, Institutionen, Kofinanzierer, usw.) verwendet. Bei der Verwendng des Programmlogos mit anderen Logos ist darauf zu achten, dass das Programmlogo größer ist als die anderen Logos (nach Höhe und Breite). Eine Ausnahme gilt bei Verwendung des Projektlogos (falls dieses vorhanden ist) z.b. im Fall von Projekt-Roll-ups, auf denen dieses als grafisches Element größer als das Programmlogo sein kann. Konsequenzen für die inkorrekte Anwendung/nicht Nutzung des Logos Wird das Pflichtprogrammlogo nicht verwendet und damit nicht den grundlegenden Anforderungen, die in der CPR dargelegt sind, entsprochen, kann es zu Kürzungen der Finanzmittel kommen (nicht zuschussfähige Kosten). Kosten können auch abgezogen werden, falls das Logo in einer inkorrekten Weise verwendet wird (zu klein, verzogen, nicht sichtbar wegen ungeeignetem Hintergrund, usw.). KONTAKT Im Falle von Fragen hinsichtlich der Informations- und Publizitätsanleitungen und der Anforderungen, kontaktieren Sie bitte das Gemeinsame Sekretariat des Kooperationsprogramms Interreg V-A Slowenien-Österreich. Kontaktperson: Natalie Majcenovič Trubarjeva 11 SI-2000 Maribor Tel.: (+386) si-at.svrk@gov.si 11

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