2.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
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- Stefan Meinhardt
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1 Allgemeine Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Es wird empfohlen, die Anmeldung unter Nutzung der dafür vorgesehenen Buchungsroutine im Internet zu tätigen. Ansonsten kann die Anmeldung auch mündlich, schriftlich, telefonisch oder per Telefax erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Bei der Internet-Buchung gibt der Kunde mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars ein verbindliches Vertragsangebot ab. 1.2 Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen des Angebotes des Kunden (d.h. die bloße Bestätigung, das Angebot erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar. 1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im Internet durch eine elektronisch übermittelte Annahmeerklärung. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss stellen wir die Reisebestätigung zur Verfügung. 2. Leistungen sowie Leistungsänderungen 2.1 Für die vom Veranstalter geschuldete Leistung ist die Leistungsbeschreibung der betreffenden Reise im Prospekt / Internet und der Inhalt der Reisebestätigung allein maßgeblich. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im Internet veröffentlichten Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird und sie als Vertragsgegenstand mit dem Kunden vereinbart wurden. 2.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 2.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 2.4 Wir sind verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen oder - abweichungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes in Kenntnis zu setzen. 2.5 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen. 3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen 3.1 Wir dürfen erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von 651k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir nach
2 Vertragsschluss und Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung wird drei Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.1 genannten Grund abgesagt werden kann. 3.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Kunden EUR 75,- nicht, so dürfen Zahlungen auf den vollen Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. 3.3 Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er mit seiner Anmeldung eine Einzugsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Haben wir diese Zahlungsart mit der Annahme des Angebotes des Kunden ausdrücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von uns von Ihrem Kreditkartenkonto eingezogene Betrag nicht ganz oder zum Teil rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung, die Sie zu vertreten haben, und wird eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so geraten Sie in Verzug und wir können Ihnen einen entstandenen Schaden als Verzugsschaden berechnen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlung entsprechend ihrer Fälligkeiten und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, von uns abgebucht. Für jede Zahlung durch Kreditkarte behalten wir uns vor, ein Bearbeitungsentgelt pro Reisendem und Reise in Höhe von 3 Euro zu erheben. Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nur in niedrigerer Höhe als der genannten Pauschalen entstanden ist. 3.4 Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, , mündlich oder in ansonsten geeigneter Weise übermitteln. 4. Preisänderungen 4.1 Die im Prospekt genannten Reisepreise sind bindend. Wir können jedoch vor Vertragsabschluss vom Prospekt abweichende Änderungen der Reisepreise erklären. Wir behalten uns vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behalten wir uns vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor der Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. 4.2 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Fall der auch tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss nicht vorhersehbaren Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.
3 4.3 Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. 4.4 Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn, Stornokosten und Umbuchung 5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Die Höhe des Ersatzanspruches richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen erwerben kann. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch entweder konkret oder pauschaliert unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in Prozent des Reisepreises pauschal pro Person wie folgt berechnen: a) bei Flugpauschalreisen: bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20% ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30% ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40% ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 60% ab Nichtantritt 90% b) bei Kreuzfahrten: bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25% ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40% ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60% ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80% c) Ferienhäusern, Ferienwohnungen und Appartements: zum 61. Tag vor Reiseantritt 20% ab dem 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50% ab dem 34. Tag vor Reiseantritt 80% 5.2 Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. 5.3 Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. 5.4 Auf Umbuchungen (z.b. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.) besteht kein Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl, werden pauschal EUR 25,- (bei Nur-Flug-Leistungen
4 EUR 15,-) berechnet. Der Kunde kann auch hier jederzeit nachweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Umbuchungen sind nur möglich bis 30 Tage vor Reiseantritt. Danach sind sie nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den in 5.1 genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. 6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Bei nicht in Anspruch genommenen, von uns ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen zwingenden Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des gezahlten Reisepreises für nicht erhaltene Leistungen. Wir werden uns jedoch ohne Anerkennung einer rechtlichen Pflicht hierzu bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dies entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 7. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen von Leistungsträgern oder ähnliche Vorteile, die wir aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie als Störer selbst. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 8.1 Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann zurücktreten, wenn a) in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden zugegangen sein muss, benannt wurde und b) auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen wurde. 8.2 Ein Reiserücktritt muss spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Reiseantritt beim Reisenden zugegangen sein. Vom Kunden auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden nach dem Rücktritt unverzüglich zurückerstattet. 9. Beschränkung der Haftung 9.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 9.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche aus deliktischer Haftung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunden beschränkt. 9.3 Die in 9.1 und 9.2 genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Abkommen.
5 9.4 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Veranstalters sind. Der Veranstalter haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Veranstalters ursächlich geworden ist. 10. Mitwirkungspflichten des Kunden 10.1 Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen. Die Abhilfe kann verweigert werden, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand fordert. Abhilfe kann durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung geleistet werden. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer vom Kunden für die Abhilfe zu setzenden, angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden zurückzubefördern Sollten Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle anzuzeigen und spätestens binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck oder bei Gepäckverlust, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden ist, der zuständigen Fluggesellschaft zu melden. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige (P.I.R.) vor Ort nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. 11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung 11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur
6 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt Die reisevertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Reise nach 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines Vertreters des Veranstalters beruht. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter Familienangehörigen. 12. Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen 12.1 Wir informieren Kunden, die Staatsangehörige der Europäischen Gemeinschaft sind, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Bei unseren Auskünften gehen wir davon aus, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden bzw. eines Mitreisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) oder Umstände vorliegen, die für die sachgerechte Auskunft bekannt sein müssen Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass wir gegen eigene Pflichten verstoßen haben und die Verzögerung von uns zu vertreten ist Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten. 13. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich durchführende
7 Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Auch muss er alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft informiert wird. Die Black List der EU (Schwarze Liste) ist auf der Internetseite und auf der Internetseite von uns einsehbar. 14. Kündigung wegen höherer Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl wir als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz ( 651j BGB, 651e Abs.3 BGB). Danach kann der Reiseveranstalter für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisegast zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last. 15. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Reiseveranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ein. 16. Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. oekoplusreisen besser reisen. besser leben. Inhaber Werner Stiegler Bayreuther Strasse Nürnberg Tel. (09 11) info@oekoplusreisen.de
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