Solarbrief. Zeitschrift des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.v. (SFV) 1. Ausgabe 2014

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1 Solarbrief Zeitschrift des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.v. (SFV) 1. Ausgabe 2014 Karikatur: Gerhard Mester Unbelehrbar bis zum bitteren Ende. Wann endlich wird Ökozid strafbar? Einfache Lösung für das Strommarktdesign - Spotmarkt only Speichereinführung - dringendste Aufgabe der nächsten Jahrzehnte Die große Irreführung - Höchstspannungsleitungen für Braunkohle statt Windstrom Machtpoker mit Erdgas Wer nicht vorsorgt, macht sich erpressbar Novellierung des EEG Energiewende vor dem Aus

2 INHALT Strategische Überlegungen Betreiberthemen 3.. Vergiftete Vorschläge Editorial von Wolf von Fabeck 4.. Einfache Lösung für das Strommarktdesign Spotmarkt only Von Wolf von Fabeck (1) Zusammenfassung nur für Fachleute Keine Netzverstärkungen für Kohle- und Atomkraftwerke (2) Einführung in das Thema Strommarktdesign mit ausführlichen Erläuterungen für Einsteiger (ab S.6) 12.. CO 2 -Steuer auf fossile Energieträger beschleunigt Ausstieg aus fossiler Stromerzeugung Steuereinnahmen können aufkommensneutral der Speicher-Markteinführung zugute kommen Von Wolf von Fabeck 13.. Markteinführung für Langzeit- bzw. Saisonspeicher Von Wolf von Fabeck 14.. Welchen Netzumbau erfordert die Energiewende Von Prof. Dr. Lorenz Jarass 16.. Das Vier-Punkte-Programm des SFV Antwort auf die Energiepolitik der Bundesregierung Von Alfons Schulte 18.. Energiewende: dezentral und bürgernah Zur EUROSOLAR-Veranstaltung Die Praxis der Energiewende : Von Susanne Jung 19.. Machtpoker mit Erdgas Wer nicht vorsorgt, macht sich erpressbar Von Wolf von Fabeck 20.. Billiger Strom - Schwerpunkte werden falsch gesetzt Kritik des SFV am Energiewendekurs der Bundesregierung: Von Wolf von Fabeck 23.. Grundsatzkritik des SFV am Regierungsentwurf der EEG-Novelle: Von Wolf von Fabeck 28.. Das E-FI-Gutachten zum EEG Eine Dreistigkeit der Bundesregierung Von Wolf von Fabeck 40.. Schneller Umstieg auf Erneuerbare Energien statt Gabriels Verzögerungsstrategie Quacksalber gefährden die Energiewende Von Wolf von Fabeck 26.. Was auf Solaranlagenbetreiber demnächst zukommen könnte Zu wesentlichen Änderungen im geplanten EEG 2014 Von Susanne Jung 35.. Vergütungsanspruch für Altanlagen Für Solarpioniere,die bereits vor dem ersten EEG in ein Photovoltaikanlage investiert haben Von Susanne Jung 36.. Technischen Vorgaben nach 6 EEG 2012 nicht rechtzeitig erfüllt - was dann? Zum aktuellen Diskussionsstand: Von Susanne Jung 37.. Zur Endabrechnungspflicht bis zum 28. Februar des Jahres Von Susanne Jung 38.. Sonnige Zeiten für Anlagenbetreiber Solarstromerträge messen, vergleichen, kontrollieren und genießen: Von Kerstin Watzke Unser Verhältnis zur Umwelt 31.. Ökozid als Verbrechen einstufen 32.. Ignoranz gegenüber der natürlichen Umwelt Wie Unwissenheit die eigenen Lebensgrundlagen zerstört - Überlegungen zum kleinen Kohlenstoffkreislauf Von Wolf von Fabeck 30.. Zehn Milliarden - Ein Sachbuch-Bestseller von Stephen Emmott Stellungnahme von Wolf von Fabeck 33.. Ursachen des Klimawandels werden erfolgreich zum Tabu gemacht Von Wolf von Fabeck Aktuelle Meldungen zum Klimawandel Auszüge aus Pressemitteilungen, zusammengestellt von Petra Hörstmann-Jungemann 42.. Pressemeldungen und Nachrichten Linkspartei zum Kohleboom, zur Redlichkeit der Energiewende, zur ÖDP im Europawahlkampf und zur Abregelung von Solaranlagen 42.. SFV bei Facebook und Twitter 43.. Infostellen des SFV, SFV-Mitgliederversammlung Impressum (SFV), Bundesgeschäftsstelle, Frère-Roger-Str. 8-10, Aachen, Tel: 0241/511616, Fax: , zentrale@sfv.de, Bürozeiten: Mo-Fr Uhr Solarbrief: vierteljährlich, Einzelpreis 6, für Mitglieder ist der Bezug des Solarbriefes im Mitgliedsbeitrag enthalten. Spender erhalten den Solarbrief als Dankeschön. Werbeanzeigen: frei von bezahlten Anzeigen. SFV-Mitgliedschaft: mind. 61,36 Euro/a; ermäß. Beitrag: mind. 23,01 Euro/a (Mitgliedsbeiträge u. Spenden sind steuer abzugsfähig.) Bankverbindung: Pax-Bank Aachen, BLZ , KtoNr.: , BIC: GENODED1PAX, IBAN: DE Beiträge von: Wolf von Fabeck, Petra Hörstmann-Jungemann, Prof. Jarass, Susanne Jung, Alfons Schulte, Kerstin Watzke Verantwortlich: Wolf von Fabeck (V.i.S.d.P.), Layout: Susanne Jung Auflage: 4500, Erscheinungsdatum: April 2014, (Redaktionsschluss: 11. April 2014) Druckerei: MediaCologne, gedruckt auf 100% Recyclingpapier, ISSN , Titelbild: Gerhard Mester 2

3 Editorial Die Erde, unsere Heimat! Unter mehr als 100 Milliarden anderer Himmelskörper ist sie vielleicht der einzige, der Lebensbedingungen bietet, die dem menschlichen Leben zuträglich sind. Unzählige andere Planeten mit Weltraumkälte oder glühender Hitze beweisen uns, welch einmaliges, kostbares, aber auch empfindliches Geschenk unsere Erde ist. Das Bewusstsein allerdings, dass wir mit diesem Geschenk behutsam umgehen müssen, entsteht erst langsam. Vielen Akteuren der Energiewirtschaft und der Energiepolitik scheint es noch zu fehlen. Die Warnungen der Klimawissenschaft erreichen sie nicht wirklich. Sie perlen an ihrem Bewusstsein ab wie Tropfen an einem Regenumhang. Die Erneuerbaren Energien sehen sie als unerwünschte Konkurrenz an, hüten sich jedoch, diese Einstellung publik zu machen. Taub gegen alle Warnungen sehen sie die Nutzung von Kohle, Braunkohle, Erdgas, Erdöl und Atom als ihr gutes Recht an, für das sie sogar vor Gericht ziehen. Den Erkenntnissen der Klimaforschung widersprechen sie keineswegs, sondern betonen bei jeder Gelegenheit, wie viel sie bereits tun, um das Klima zu schützen. Im Vertrauen auf das kurze Gedächtnis der Öffentlichkeit zählen sie dabei - sich selbst lobend - sogar solche Maßnahmen auf, die im Vergleich zu den früheren Maßnahmen eine deutliche Verschlechterung darstellen. Jüngstes Beispiel für diese Tarnung der eigentlichen Absichten ist der Regierungsentwurf für das neue EEG. Im Vorblatt, das der interessierten Öffentlichkeit die Zielsetzung erläutern soll, wird an keiner Stelle erkennbar, wie dramatisch das Gesetz das Ausbautempo der Erneuerbaren Energien verringert und wie destruktiv sich einzelne Bestimmungen auf die Produzenten und Betreiber von Solar- und Windanlagen auswirken. Sie können unsere Kommentare dazu ab Seite 10 dieses Solarbriefs nachlesen. Unsere Stellungnahme zum vorhergehenden Referentenentwurf vom 4. März, der sich nur geringfügig vom Regierungsentwurf unterscheidet, haben wir auch an alle Abgeordneten gesendet. Da es sich die konventionelle Energiewirtschaft mit Rücksicht auf die öffentliche Meinung nicht leisten kann, die Erneuerbaren Energien unverblümt und ehrlich abzulehnen, überschüttet sie die Öffentlichkeit mit wohlklingenden Vorschlägen, wie man die Energiewende angeblich besser durchführen könne. Man macht Vorschläge, die letztlich in eine Sackgasse führen oder die Erneuerbaren Energien in Misskredit bringen - vergiftete Vorschläge sagen wir der Einfachheit halber. Die Behauptung z.b., man brauche angeblich wegen der Erneuerbaren Energien Höchstspannungsfernleitungen von der Nordsee bis nach Bayern, bringt die Erneuerbaren Energien in Misskredit. und Solar! Denn sie sind die preiswertesten Erneuerbare-Energien-Technologien und haben das größte Potenzial. Dies wird das Stromsystem und den Strommarkt fundamental verändern. Solche Sätze begeistern Freunde der Erneuerbaren Energien. Aber trotzdem ist der Agora-Energiewende Vorschlag vergiftet : Agora-These Nr. 4. lautet: Netze sind billiger als Speicher. Diese Aussage ist physikalisch gesehen unsinnig, denn hier werden Dinge verglichen, die keinen vergleichbaren Zweck haben. Netze verschieben elektrische Leistung örtlich, Speicher dagegen verschieben sie zeitlich! Netze können deshalb keine Speicher ersetzen. Der Satz ist zwar einprägsam, aber er ist falsch. Der Ausbau der Speicher soll also nach Meinung der Agora- Leute zu Gunsten des Netzausbaus auf die lange Bank geschoben werden. Doch der Vorschlag, die Einführung von Stromspeichern noch weiter zu verschieben, führt eindeutig in eine Sackgasse. Ohne Stromspeicher wird man niemals auf die fossilen oder atomaren Energien verzichten können, denn wenn Sonne und Wind ausfallen, ertönt sofort der Ruf nach den zuverlässigen Braunkohlekraftwerken, die Stunde um Stunde, Tag um Tag, Monat um Monat mit billigstem Brennstoff Strom erzeugen (und den Klimawandel vorantreiben). Da Rainer Baake - ehemals Direktor bei Agora Energiewende - jetzt Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium ist, verwundert es nicht, dass es für die längst überfällige Markteinführung von Stromspeichern im Regierungsentwurf des EEG 2014 keinen Anreiz zum Bau von Energie- oder Stromspeichern gibt. Aber schauen wir uns bei den Umweltfreunden um, die sich für die Umstellung auf Erneuerbare Energien einsetzen. Auch hier ist die Vorstellung weit verbreitet, man könne mit der Stromspeicherung noch warten. Deshalb wollen wir in dieser Richtung besser und eindringlicher informieren. In diesem Solarbrief finden Sie drei Flyer, die auf den immer wieder vergessenen Schwerpunkt der Energiewende, die Energiespeicherung hinweisen. Wenn Sie diese Flyer an Ihre Bekannten weiter verteilen wollen, lassen Sie sich von uns die notwendige Anzahl zusenden (Mail an zentrale@ sfv.de genügt). Ein Umstieg auf 100 Prozent Erneuerbare Energien ist nur mit Stromspeichern möglich. Ihr Geschäftsführer Oder nehmen wir die 12 Thesen der Agora-Energiewende. Deren erster Hauptsatz lautet: Im Mittelpunkt stehen Wind 3

4 Danksagung für erläuternde Beiträge Der nachfolgende Beitrag entstand unter Beteiligung vieler Fachleute, die mir mit ihren Erläuterungen oder ihrem geduldigen Widerspruch geholfen haben. Besonders danke ich den Herren Daniel Bannasch, Tomi Engel, Andreas Henze, Dr. Andreas Horn, Professor Dr. Uwe Leprich, Prof. Dr. Lorenz Jarass, Dr. Patrick Schweisthal und vielen weiteren Diskussionsteilnehmern. Das Thema wird weiter im Fluss bleiben. Diskussionsbeiträge erbitte ich unter April 2014, Wolf von Fabeck Einfache Lösung für das Strommarktdesign - Spotmarkt only Keine Netzverstärkungen für Kohle- und Atomkraftwerke! Von Wolf von Fabeck Autor: Dipl.-Ing Wolf v. Fabeck seit 1986 Geschäftsführer des SFV, vorher Dozent an der Fachhochschule des Heeres in Darmstadt, Lehrfächer Technische Mechanik und Kreiseltechnik, Dekan und Leiter des Fachbereiches Mathematik, Naturwissenschaften und Datenverarbeitung Zusammenfassung für Fachleute (Eine ausführliche Erläuterung für Einsteiger findet sich auf Seite 6) Wie kommt es zum übermäßigen Netzausbau? - Struktureller Fehler im EnWG Nach 12 Abs. 3, EnWG sind Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verpflichtet, dauerhaft die Fähigkeit des Netzes sicherzustellen, die Nachfrage nach Übertragung von Elektrizität zu befriedigen... Was hat diese Bestimmung für Konsequenzen? Wessen Nachfrage soll befriedigt werden? Nachfrage nach Übertragung von Elektrizität kann sowohl von Stromerzeugern als auch von Stromverbrauchern kommen. Die höhere Nachfrage ist von den Stromerzeugern zu erwarten, da diese natürlich möglichst viel Elektrizität erzeugen, einspeisen und verkaufen wollen. Jeder Stromerzeuger und -einspeiser hat somit derzeit das Recht auf Einspeisung seines Stroms (wenn er es wünscht, sogar mit maximaler Leistung), selbst dann, wenn dieser Strom zeitweise überhaupt nicht benötigt wird (und nur deshalb abgenommen wird, wenn es Geld dazu gibt). Der ÜNB hat dennoch die Pflicht, sein Netz entsprechend den jeweiligen Anforderungen der Stromerzeuger auszubauen. In dem massiven Ausbau der geplanten Höchstspannungs-Gleichstrom Nord-Süd-Verbindungen zeigt sich jetzt eine Auswirkung des oben zitierten Paragrafen. Man kann ihn als die politische Grundsatz(fehl)entscheidung für das sogenannte Strommarktdesign ansehen. Nach Auffassung des SFV widerspricht diese gesetzliche Regelung im EnWG dem Grundsatz der sparsamen Mittelverwendung. Der Netzausbau sollte nicht die Bedürfnisse der Stromerzeuger befriedigen, sondern sollte sich an den Bedürfnissen der Stromverbraucher orientieren. Eine dementsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes ist daher dringend erforderlich. 12 Abs. 3, EnWG könnte ergänzt werden, indem ausdrücklich die kostenoptimierte Befriedigung der Nachfrage der Endkunden nach Übertragung von Elektrizität genannt wird. Im Folgenden sollen weitere Nachteile der derzeitigen Regelung aufgezeigt und Maßnahmen genannt werden, wie einige dieser Nachteile vermieden werden könnten. Kraftwerksbetreiber könnten den Spotmarkt strategisch gegen die Erneuerbaren Energien einsetzen. Das Anschwellen der EEG-Umlage geschieht nicht allein durch das Absinken der Clearingpreise am Spotmarkt. Entscheidend ist immer das Produkt aus Clearingpreis mal eingespeister EEG-Strommenge. Wenn absehbar nur wenig EE-Strommengen eingespeist werden (also bei wind- und sonnenarmem Wetter) hat der Clearingpreis kaum Einfluss auf die EEG-Umlage: Er mag hoch oder niedrig, positiv oder negativ sein, er wird jeweils nur mit einer sehr geringen Strommenge multipliziert. Die Tatsache, dass es den Betreibern konventioneller Kraftwerke freigestellt ist, ob sie Strom am Spotmarkt anbieten oder nicht, erlaubt ihnen, bei vorhersehbar wind- und sonnenreichem Wetter die Spotmarktpreise durch höhere Angebote besonders tief zu senken. 4

5 Vier Vorschläge für Strommarkt-Design Zunächst müssen die Bedürfnisse der Verbraucher objektiv festgestellt werden. Ob sie erfüllt sind, lässt sich an den Strompreisen des Spotmarkts erkennen. Sinken die Strompreise am Spotmarkt vorübergehend unter Null, so ist das ein Zeichen dafür, dass ein Stromüberangebot vorliegt. Wer in der betreffenden Stunde trotzdem Strom am Spotmarkt verkaufen will, muss in dieser Stunde sogar noch Geld dazugeben. Die negativen Strompreise am Spotmarkt lassen sich als "Strafzahlungen" (Pönalien) für diejenigen Kraftwerksbetreiber auffassen, die mehr einspeisen wollen als die Verbraucher benötigen. Diese Strafzahlungen sind deshalb volkswirtschaftlich gesehen berechtigt. Kraftwerksbetreiber, die ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Bedarf einspeisen, sind dafür verantwortlich, dass die Stromnetze unnötig verstärkt werden müssen und dass es teilweise sogar zur Verschwendung von unangemessen verbilligter elektrischer Energie kommt. Es ist ein schwerer Mangel des derzeitigen Verfahrens, dass sich einige Teilnehmer am Strommarkt diesen Strafzahlungen entziehen können, indem sie am Spotmarkt nicht teilnehmen. Auch die konventionelle Stromwirtschaft ist mit den jetzigen Verhältnissen nicht zufrieden - allerdings aus einem anderen Grund, weil ihre schnell regelbaren Kraftwerke - insbesonder Gasturbinenkraftwerke - derzeit nicht häufig genug zum Einsatz kommen und ihre fixen Kosten nicht decken können. So gibt es also (mindestens) vier Vorschläge für ein neues "Strommarktdesign", die hauptsächlich davon bestimmt sind, wie man die lästigen Strafzahlungen für die eigene Klientel vermeiden oder verringern könne. Vorschlag 1: Die konventionelle Stromwirtschaft möchte das marktwirtschaftliche Instrument des Spot- markts möglichst ausschalten. Die nicht vollständig abregelbaren Grundlastkraftwerke sollen weiterhin den Spotmarkt umgehen können, wenn sie vorher am Terminmarkt Käufer für ihren Strom gefunden haben. Schnell regelbare Gaskraftwerke der Stromwirtschaft sollen gesonderte Entgelte für die Bereitstellung schnell regelbarer Kapazitäten erhalten ( Kapazitätsmarkt ). Dem Spotmarkt verbleibt dann im wesentlichen nur noch die Aufgabe, eine Begründung für die ständig wachsende Höhe der EEG-Umlage zu liefern und bei der vorgesehenen Vermarktung von EEG-Strom dessen Preis so weit wie möglich in den Keller zu drücken. Vorschlag 2: Einige Ökostromhändler wollen die Strafzahlungen für sich selbst und ihre Stromlieferanten vermeiden, indem sie diese anweisen, bei erwartetem Stromüberangebot einfach abzuregeln. Dieser Vorschlag hat drei Nachteile: Abregeln bedeutet für Solar- und Windanlagen, dass deren Energie teilweise ungenutzt bleibt. Sie erhalten zwar Schadenersatz, doch ökologisch ist diese Lösung bedenklich. Die besonders umweltschädlichen Grundlastkraftwerke als eigentliche Verursacher des Überangebots bleiben von den Strafzahlungen verschont. Die schnell regelbaren Gasturbinenkraftwerke kommen kaum zum Einsatz. Vorschlag 3: Damit Solar- und Windstrom nicht mit Strafzahlungen belegt werden, sollen sie nicht über den Spotmarkt sondern auf direktem Weg an die Endkundenversorger weiter "gewälzt" werden. Hier gibt es zwei Nachteile: Die Grundlastkraftwerke bleiben auch hier ungeschoren. Die Gasturbinenkraftwerke kommen weiterhin kaum zum Einsatz. Foto: Kreuzschnabel 5

6 Vorschlag 4: Der SFV stellt folgende Lösung zur Diskussion: Spotmarkt only: ALLE Stromerzeuger müssen zur Preisermittlung am Spotmarkt teilnehmen. Diese Regelung hat den Vorteil, dass die Strafzahlungen die marktwirtschaftlich angemessene Höhe erhalten und von allen gezahlt werden müssen, die für das Stromüberangebot verantwortlich sind, insbesondere auch von den Betreibern der Grundlastkraftwerke. Die Nachteile der Vorschläge 1 bis 3 entfallen hier. Außerdem gibt es Vorschläge mit einer Kombination der unter 1 bis 4 aufgeführten Maßnahmen. Der Vorschlag 4 (Spotmarkt only) soll den Erneuerbaren Energien den Vorrang zurückgeben. Häufig ist vom "Vorrang" der Erneuerbaren Energien die Rede. Gemeint ist damit, dass Solar- und Windstrom fossilen Strom und Atomstrom aus dem Netz verdrängen sollen. Tatsächlich verdrängen sie allerdings nur Strom, der am Spotmarkt angeboten wird. Solar- und Windstrom dürfen allenfalls parallel dazu eingespeist werden. Einen Einspeisevorrang gegenüber Braunkohle- und Atomstrom gibt es in der Praxis nicht. Ergänzend sei angemerkt: In 13 Abs. 2a Satz 5 EnWG ist sogar im Fall einer Überlastung der Netzkapazität ein Vorrang für ein "netztechnisch erforderliches Minimum" an Einspeisung aus konventionellen Stromerzeugungsanlagen vorgeschrieben. Diese Bestimmung beruht auf der Annahme, dass Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien selber keinen Beitrag zur Netzstabilisierung leisten könnten. In finanzieller Hinsicht gibt es außerdem erhebliche Nachteile für Strom aus Erneuerbaren Energien. In den Stunden des Überschusses zahlen Braunkohle- und Atomkraftwerksbetreiber (soweit sie nicht ausnahmsweise am Spotmarkt teilnehmen) keine negativen Strompreise. Die Übertragungsnetzbetreiber jedoch müssen für den eingespeisten Strom aus Erneuerbaren Energien negative Strompreise zahlen, die dann auf die EEG-Umlage umgelegt und den Stromkunden als angebliche Kosten der Energiewende präsentiert werden. Das sieht nicht nach Vorrang für die Erneuerbaren Energien aus, sondern eher im Gegenteil nach "Zahlungsvorrang für die Erneuerbaren Energien", um es pointiert auszudrücken. Man könnte sogar von einer Diskriminierung der Erneuerbaren Energien sprechen. Diese Diskriminierung lässt sich nur beseitigen, wenn auch die Braunkohle- und Atomkraftwerke am Spotmarkt teilnehmen müssen. Weiterer Ausblick - Speicherbau und lokale Differenzierung des Börsengeschehens? Schon jetzt ist zu beobachten, dass die Verhältnisse von Angebot und Nachfrage sich lokal immer weiter unterscheiden. So kommt es z.b. vor, dass in Westholstein ein Überangebot von Windstrom vorliegt, während in Süddeutschland ein Mangel herrscht. Ein einziger Spotmarkt für Deutschland, Frankreich und Österreich kann dieses Problem preislich nicht durch Angebot und Nachfrage abbilden. Vielmehr müssen die Übertragungsnetzbetreiber in solchen Fällen eingreifen und die Einspeisung aus Kohlekraftwerken im Norden kurzfristig untersagen, im Süden dafür zusätzlichen Einsatz verlangen ("Redispatch"). Je mehr fluktuierende Energien zum Einsatz kommen, desto häufiger werden solche Situationen auftreten. Eine denkbare Lösung besteht darin, dass mehr lokale Stromspeicher zum Einsatz kommen. Eine weitere Lösung könnte darin bestehen, das Börsengeschehen lokal aufzuteilen, damit die Betreiber der Speicher die "richtigen" Preissignale zur Einspeicherung bzw. Ausspeicherung erhalten. Einführung in das Thema Strommarktdesign mit ausführlichen Erläuterungen für Einsteiger Von Wolf von Fabeck Gleichgewicht zwischen Stromangebot und Stromnachfrage Technische Voraussetzung für ein funktionsfähiges Stromnetz ist, dass stets genau so viel Strom (elektrische Leistung) in das Stromnetz eingespeist werden muss, wie aus ihm entnommen wird. Bei Abweichungen nach oben oder unten würden sonst die Sicherheitseinrichtungen ansprechen und es käme zu technischen Problemen bis hin zum Blackout. Die technische Systemführung erfolgt letztlich in den Schaltzentralen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Dort werden bis zum Tag vor der endgültigen Stromeinspeisung alle "Fahrpläne" der konventionellen Stromerzeuger angemeldet. Außerdem liegen dort die aufgrund der Wettervorhersage vom ÜNB geschätzten Einspeisungsverläufe aus Wind- und Solarenergie vor. Im Wesentlichen geht es dann in den Schaltzentralen darum, die Einhaltung der Regeln zu überwachen und bei Gefährdung der Sicherheit ggf. korrigierend einzugreifen. 13 und 13a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verleiht den ÜNB dafür sehr weitgehende Befugnisse. Anmerkung: Zur Korrektur von Störungen im Minutenbereich steht dem ÜNB kurzfristig abrufbare "Regelleistung" für zusätzliche Leistungseinspeisung ins Stromnetz oder Leistungsentnahme aus dem Stromnetz zur Verfügung. Um das Thema nicht allzu sehr zu erweitern, wird diese Thematik im vorliegenden Beitrag nicht weiter behandelt. 6

7 Das Regelwerk Es gibt verschiedene Methoden, mit denen das technisch erforderliche Gleichgewicht zwischen Stromerzeugung und Stromverbrauch hergestellt werden kann. Die derzeit in Deutschland geltenden Regeln sind beschrieben in einem BDEW-VKU Praxis-Leitfaden - Stand ( Dort werden auch die gesetzlichen Grundlagen genannt. Diese Anwendungsregeln werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben immer wieder einmal überarbeitet. Fehler im Regelwerk widerspricht dem Grundsatz der sparsamen Mittelverwendung Derzeit gilt folgende Grundregel, die im Energiewirtschaftsgesetz festgehalten ist: 12 Abs. 3 EnWG: Betreiber von Übertragungsnetzen haben dauerhaft die Fähigkeit des Netzes sicherzustellen, die Nachfrage nach Übertragung von Elektrizität zu befriedigen und insbesondere durch entsprechende Übertragungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen. (...) Mit anderen Worten: Die Stromnetzbetreiber sind verpflichtet, ihre Stromnetze so auszubauen, dass alle Stromerzeuger jederzeit (auch gleichzeitig) die von ihnen nachgefragte Leistung in das Netz einspeisen können. Diese Grundregel führt zu den durch die Bundesregierung mit höchster Priorität vorangetriebenen Maßnahmen der Verstärkung und des weiteren Ausbaus der Fernübertragungsnetze. Nach Auffassung des SFV widerspricht dieses Verfahren jedoch dem Grundsatz der sparsamen Mittelverwendung. Der Netzausbau sollte nicht die Bedürfnisse der Stromerzeuger befriedigen, sondern sollte sich an den Bedürfnissen der Stromverbraucher orientieren. Dies wäre eine entscheidende Veränderung im Rahmen des Strommarktdesigns. Im Folgenden soll aufgezeigt werden, wie dies erreicht werden könnte. Beschreibung des derzeitigen Verfahrens Die etablierten Kraftwerksbetreiber müssen sich selbst darum kümmern, dass sie Abnehmer (Stromverbraucher) für ihre eingespeiste Leistung finden. Wenn sie einen Abnehmer gefunden haben (wie auch immer das geschehen ist) dürfen sie nach dem derzeitigen Strommarktdesign einspeisen. Sie müssen lediglich dem ÜNB bis zum Tag vor dem Liefertermin ihren Fahrplan mitteilen und mitteilen, wer der Empfänger ihrer Stromlieferung ist. Einschränkungen, die sich daraus ergeben, dass die Netzkapazität an einigen Teilstrecken des Netzes nicht ausreicht, passen eigentlich nicht in das Konzept, denn sie widersprechen der oben genannten Verpflichtung der Netzbetreiber zum vollständigen Ausbau des Netzes. Sie werden durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) behelfsweise dadurch überwunden, dass Kraftwerke (vor dem Engpass) vorübergehend abgeschaltet werden und näher gelegene Kraftwerke (hinter dem Engpass) deren Aufgabe übernehmen ("Redispatch"). Funktion des Stromhandels Für energietechnische Laien klingt es zunächst etwas verwunderlich: Auch Strom kann an der Börse gehandelt werden. Aus Angebot und Nachfrage wird der sogenannte Clearingpreis ermittelt. Dazu werden die Stromlieferungen gedanklich in zeitliche kurzzeitige und langzeitige Blöcke aufgeteilt und für die verschiedenen Liefertermine angeboten. Wenn der Liefertermin Wochen, Monate oder Jahre in der Zukunft liegt, spricht man vom Terminmarkt oder bei zweiseitigen Geschäften vom OTC-Markt ( Over The Counter ). Auch Privatkunden können am Strommarkt teilnehmen wenn sie das Geschäft durch einen Broker ( energie-und-management.de/broker-otc-handel.html) gegen Bezahlung durchführen lassen. Einspeiser, die bis zum Tag vor der Einspeisung ("day ahead") noch keinen Abnehmer gefunden haben, können ihre Einspeisung auf dem Spotmarkt der Strombörse anbieten. Dort finden sie zumeist noch Abnehmer, wenn sie den Strom nur billig genug anbieten. Informationen zum Spotmarkt Am (day-ahead) Spotmarkt werden täglich für jede Stunde des Folgetages ALLE Stromangebote und Nachfragen nach Strom, die bis dahin noch nicht verkauft oder gekauft worden sind, gesammelt und es wird daraus ein einheitlicher Strompreis (Clearingpreis) errechnet. Dieser Preis gilt dann für alle Spotmarkt-Teilnehmer, soweit sie zum Zuge kommen. Am Spotmarkt kostet also der Strom für jede Stunde des Folgetages meistens einen anderen Preis. Kaufinteressenten, die in dieser Stunde einen geringeren Strompreis zahlen wollten, gehen leer aus (sie dürfen die von ihnen gewünschten Strommengen nicht entnehmen). Verkäufer, die mehr als den Spotmarktpreis für ihren angebotenen Strom bekommen wollten, kommen nicht zum Zuge. Stromlieferanten, die auch noch am Spotmarkt keinen Käufer gefunden haben, für die wird es eng. Denn jeder Einspeiser muss nachweisen, dass es auch einen Abnehmer für seine Einspeisung gibt. Er hat dann noch eine letzte Chance am untertägigen Spotmarkt. dort können Stromlieferung sogar für jede Viertelstunde gehandelt werden. Nachträgliche Korrekturen für einzelne Viertelstunden zwischen zwei Geschäftspartnern können im Intraday-Handel bis 45 Minuten vor dem Liefertermin vorgenommen werden 7

8 können. Doch für das allgemeine Verständnis der Vorgänge ändert diese Tatsache nichts Entscheidendes. Spotmarkt - die ideale marktwirtschaftliche Lösung Die Spotmarktregelung ist deswegen vernünftig, weil niemand gezwungen wird, Strom zu einem Preis zu kaufen, der höher ist, als der von ihm angefragte Preis, und niemand wird gezwungen, Strom zu einem Preis zu liefern, der niedriger ist als der, zu dem er ihn angeboten hat. Der Spotmarkt stellt somit ein genial einfaches und effektives Optimierungssystem dar. Seine Funktionsweise lässt sich mit Hilfe der folgenden Grafik leicht veranschaulichen. Bild 1 zeigt ein Beispiel, in dem die Erneuerbaren Energien aus Vereinfachungsgründen noch nicht vorkommen. Es gilt (wie bereits gesagt) nur für jeweils eine bestimmte Stunde eines bestimmten Tages. Dort sind Stromangebote (in Blau) von den verschiedensten Anbietern eingetragen, (soweit sie ihren Strom nicht schon vorher am Terminmarkt verkauft haben). Es muss sich nicht um Kraftwerke (z.b. Kohlekraftwerke oder Gas und Dampfkraftwerke oder Gasturbinenkraftwerke) handeln, die ihren Strom anbieten. Es können auch Endkundenversorger sein, die sich am Terminmarkt verkalkuliert haben und ihre zu viel eingekauften Strommengen wieder loswerden wollen. Solche Fehlkalkulationen können z.b. vorkommen, wenn ein Stadtwerk einen hohen Anteil von Kunden mit Solaranlagen hat, die den Solarstrom nicht einspeisen, sondern ihn selber verbrauchen. Diese Kunden ziehen in sonnigen Stunde weniger Strom aus dem Stromnetz. Die Merit Order für Angebot und Nachfrage Die Stromangebote sind so sortiert, dass die billigsten Angebote links stehen und die teuersten Angebote ganz rechts (siehe Bild 1). Die Sortierreihenfolge wird auch als Merit Order bezeichnet. Jedes Angebot hat eine bestimmte Breite (Strommenge) und eine bestimmte Höhe (Preis), stellt grafisch also ein Rechteck dar, von dem üblicherweise aber nur die obere Kante eingezeichnet wird. Die miteinander verbundenen oberen Kanten der Rechtecke ergeben die Angebotskurve (im Bild 1 in Blau). Im selben Diagramm sind auch Stromnachfragen (in Bild 1 in Rot) - z.b. von den großen Chemiefabriken oder den verschiedenen Endkundenversorgern oder von Betreibern großer Stromspeicher eingetragen. Bei den Stromnachfragen ist die Reihenfolge umgekehrt wie bei den Angeboten. Ganz links stehen die Nachfrager, die notfalls einen sehr hohen Preis für den Strom bezahlen würden. Rechts stehen die Nachfrager, die den Strom nur kaufen wollen, wenn er sehr billig angeboten wird. Nicht nur jedes Angebot, sondern auch jede Stromnachfrage hat eine bestimmte Breite (Strommenge) und eine bestimmte Höhe (Mindest- bzw. Höchstpreis). 30 Cent Preis pro kwh Nachfragekurve Die weiteren Nachfrager wurden der Übersichtlichkeit halber weggelassen Öl- Kraftwerk 20 Cent Als Beispiel hier nur die Nachfragen von vier verschiedenen Endkundenversorgern Gas- Turbinen- Kraftwerk G.u.D.Kraftwerk 10 Cent Clearingpreis bzw. Börsensenkurs 11 cent Nicht berücksichtigte Angebote und Nachfragen Angebotskurve 0 Cent Anbieter 1 Anbieter 2 Anbieter 3 Kohlekraftwerk Strommenge Speicherkraftwerk Bild 1 Clearing zur Ermittlung des Spotmarktpreises 8

9 Clearing zur Ermittlung des Spotmarktpreises (Bild 1) Der verbindliche Börsenpreis am Spotmarkt (Clearingpreis) lässt sich am Schnittpunkt der (blauen) Angebotskurve mit der (roten) Nachfragekurve direkt ablesen (siehe Bild 1). In diesem Beispiel ergibt sich ein Börsenpreis von 11 Cent/ kwh. Alle Angebote rechts vom Schnittpunkt (im grauen Feld) werden nicht berücksichtigt, denn sie hätten mehr als 11 Cent gebraucht. Auch alle Nachfragen rechts vom Schnittpunkt werden nicht berücksichtigt, denn sie waren nicht bereit, 11 Cent für den Strom zu zahlen. Alle berücksichtigten Anbieter erhalten 11 Cent pro kwh, z.b. sogar Anbieter 1 oder Anbieter 2 oder Anbieter 3, die mit 3 oder 3,5 Cent oder 4 Cent zufrieden gewesen wären. Alle berücksichtigten Nachfrager, z.b. die eingezeichneten Endkundenversorger, brauchen nur 11 Cent/kWh zu zahlen, obwohl sie auch zu deutlich höheren Zahlungen bereit gewesen wären. 30 Cent 20 Cent 10 Cent 0 Cent Preis pro kwh 10 Cent Preis pro kwh Nachfragekurve Die weiteren Nachfrager wurden der Übersichtlichkeit halber weggelassen Clearingpreis bzw. Börsensenkurs Anbieter 1 Anbieter 2 Als Beispiel hier nur die Nachfragen von vier verschiedenen Endkundenversorgern 11 cent Umgesetzte Geldmenge Anbieter 3 Kohlekraftwerk G.u.D.Kraftwerk Strommenge Speicherkraftwerk Gas- Turbinen- Kraftwerk Bild 2 Am Spotmarkt umgesetzte Geldmenge in einer Stunde Öl- Kraftwerk Nicht berücksichtigte Angebote und Nachfragen Kohlekraftwerk Gas- Turbinen- Kraftwerk Nachfragekurve Die umgesetzte Geldmenge am Spotmarkt (Bild 2) 0 Cent Export Export Nicht berücksichtigte Angebote und Nachfragen Da Angebote und Nachfragen als Rechtecke dargestellt sind, deren Breite die Strommenge und deren Höhe den Strompreis darstellen, entspricht der Inhalt dieser Rechtecke, also das Produkt aus Strommenge mal Strompreis jeweils einer Geldmenge. -10 Cent -20 Cent Clearingpreis - 9 cent/kwh Erneuerbare Energien Angebotskurve Atomstrom Braunkohlestrom Die gesamte am Spotmarkt in der dargestellten Stunde umgesetzte Geldmenge entspricht einem großen Rechteck, dessen rechte obere Ecke vom Schnittpunkt der Angebotsund Nachfragekurve und dessen linke untere Ecke durch den Nullpunkt des Systems gebildet wird. Negative Strompreise als "Strafgebühr" (Pönale) (Bild 3) Wenn Kraftwerksbetreiber nicht bereit sind, ihre Kraftwerke vorübergehend abzuschalten, aber für ihren überschüssigen Strom noch keine Abnehmer gefunden haben, bieten sie ihren Strom am Spotmarkt an. Meist finden sich Stromverbraucher, die den überschüssigen Strom abnehmen ("entsorgen"), wenn sie dafür Geld bekommen. Der Spotmarktpreis (Clearingpreis) wird dann negativ. Nicht der Stromempfänger muss zahlen, sondern Bild 3 Fehlende Nachfrage führt zu negativen Spotmarktpreisen der Stromlieferant. Für ihn stellt der negative Strompreis eine Art "Strafgebühr" bzw. Pönale dar, die ökonomisch durchaus sinnvoll ist, denn Stromlieferungen, die eigentlich nicht benötigt werden, verursachen unnötigen Brennstoffverbrauch und unnötige Netzausbaukosten. Wie blähen negative Strompreise die EEG-Umlage auf? Damit bei Stromüberangebot der Strom aus Erneuerbaren Energien trotzdem in jedem Fall noch verkauft werden kann, wird er am Spotmarkt in der Merit-Order des Stromangebots ganz links eingeordnet. Die erwähnte "Strafgebühr" muss dann auch von den Anbietern des EEG-Stroms bezahlt werden. Dies ergibt sich aus der Ausgleichsmechanismus-Verordnung (AusglMechV): 1 9

10 Die Anbieter des EEG-Stroms am Spotmarkt sind die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB). Die ÜNB lassen sich die "Strafgebühr" über die EEG-Umlage erstatten. Die EEG-Umlage besteht dann nicht nur aus allen EEG-Vergütungszahlungen, sondern zusätzlich auch noch aus der "Strafgebühr" des negativen Strompreises. Wie funktioniert der Terminmarkt? Am Terminmarkt werden zweiseitige Stromhandelsgeschäfte vorgenommen, bis zu sechs Jahre im Voraus. Es werden "Blöcke" gleichbleibender Leistung, z.b. 1 MW, mit einer Dauer von mindestens 12 Stunden - meist sogar über 24 Stunden, wöchentliche, monatliche, Quartals- und sogar Jahresmengen angeboten und gekauft. Zum Beispiel könnte ein großes Aluminiumwerk bei einem Braunkohlekraftwerk seinen regelmäßigen Strombedarf fest bestellen. Bei Vertragsabschluss erhält der Käufer gleichzeitig das Recht und die Verpflichtung, die vereinbarte Leistung aus dem Stromnetz zu entnehmen, der Verkäufer erhält das Recht und die Verpflichtung, sie in das Stromnetz einzuspeisen. Allerdings können beide Parteien ihre Rechte an andere Parteien weiter verkaufen, sofern diese bereit sind, auch die Verpflichtungen zu übernehmen. Das geschieht häufig. Sogar einen Tag vor dem Liefertermin also am Spotmarkt - (und bis 45 Minuten vor dem Liefertermin im Intraday-Handel) können solche Stromlieferungen noch angeboten werden, wenn jemand sich verkalkuliert hat und zu viel Strom eingekauft hat. Wenn er allerdings diese Strommenge nicht weiter verkaufen kann, ist er verpflichtet, sie abzunehmen und irgendwie zu verbrauchen oder zu entsorgen (wie manche Leute spottend sagen). Für die Stromanbieter gilt, wenn sie am Terminmarkt oder im zweiseitigen Geschäft einen Käufer gefunden haben, dürfen sie einspeisen, selbst dann, wenn es eigentlich genügend Sonnen- oder Windstrom gibt. Und daraus ergeben sich mehrere Probleme, um die es im Folgenden geht. Wie umgehen die Betreiber der Grundlastkraftwerke den Spotmarkt und seine negativen Strompreise? Die Betreiber der fossilen Kraftwerke berufen sich darauf, dass sie ihre Stromproduktion bereits Jahre im Voraus auf dem Terminmarkt verkauft haben und deshalb Abnehmer für ihren Strom nachweisen können. Damit ist nach den heutigen Regeln die Voraussetzung für eine Einspeisung gegeben. Wenn dies zu einer Stunde geschieht, zu der - was immer häufiger vorkommen wird - gleichzeitig auch noch Strom aus Wind- und Sonnenenergie in großem Umfang in das Stromnetz eingespeist wird, dann gibt es am Spotmarkt nicht genügend Nachfrager für den Strom, denn die üblichen Nachfrager haben sich ja bereits am Terminmarkt eingedeckt. Der Clearingpreis am Spotmarkt sinkt (siehe Bild 4). Preis pro kwh 10 Cent Atomstrom Gas- Turbinen- Kraftwerk Kohlekraftwerk 0 Cent -10 Cent Um diesen Geldbetrag erhöht sich die EEG-Umlage Clearingpreis - 9 cent/kwh Erneuerbare Energien Braunkohlestrom -20 Cent Dies ist nur der übrig gebliebene kleine Teil des Grundlaststroms, der nicht vorab am Terminmarkt verkauft worden ist Bild 4: Die Grafik zeigt quantitativ, wie das Sinken des Börsenpreises unter Null die EEG-Umlage in die Höhe treibt (blaue Flächenanteil). 1 10

11 Der Solar- und Windstrom findet schließlich sogar erst dann Abnehmer (von "Käufern" kann man dann kaum noch sprechen), wenn der Börsenpreis (Clearingpreis) unter Null Cent/kWh sinkt, wenn also die Entgegennahme des Stroms auch noch durch eine Geldzahlung belohnt wird. Diese Geldzahlung muss dann durch die Stromlieferanten am Spotmarkt bezahlt werden, und das sind in solchen Stunden vorwiegend die Übertragungsnetzbetreiber, die den gesetzlichen Auftrag ausführen, den Strom aus Erneuerbaren Energien an der Börse zu verkaufen. Wer ersetzt den Übertragungsnetzbetreibern ihre Verluste beim Verkauf des EEG-Stroms? Die Übertragungsnetzbetreiber sind verpflichtet, den EEG- Stromeinspeisern die gesetzliche Einspeisevergütung zu bezahlen (die Zahlung erfolgt auf dem Umweg über die Verteilnetzbetreiber). Außerdem müssen sie, wie man in Bild 4 sehen kann, bei Stromüberschuss den negativen Strompreis am Spotmarkt zusätzlich bezahlen. Die ihnen entstehenden Verluste dürfen sie mit der EEG- Umlage ausgleichen, die sie sich von den Endkundenversorgern zahlen lassen. Die wird um so höher, je weiter der Börsenerlös am Spotmarkt sinkt, und sie wird natürlich ganz besonders durch negative Börsenerlöse aufgebläht. Im ungünstigsten Fall kann der Clearingpreis bis auf minus 35 Cent absinken (ein weiteres Absinken wird durch die Ausgleichsmechanismusverordnung unterbunden). Die EEG-Umlage wird dann mit der Einspeisevergütung plus zusätzlich die erwähnten 35 Cent/kWh belastet, was bis zu 50 Cent/kWh bedeuten kann. Die Braunkohlekraftwerksbetreiber dagegen, die sich am Terminmarkt vorzeitig einen Abnehmer für ihren Strom gesichert haben, dürfen einspeisen, ohne für ihre Stromeinspeisung Geld zu bezahlen. Sie erzeugen das Überangebot, welches am Spotmarkt die Strompreise negativ werden lässt und damit die EEG-Umlage in die Höhe treibt. Zunehmende Unwirtschaftlichkeit der Gaskraftwerke In ähnlicher Weise kommt es zur Unwirtschaftlichkeit der Gaskraftwerke. Vor dem Einsatz der Erneuerbaren Energien war es die unbestrittene Aufgabe der schnell regelbaren Gaskraftwerke, am Spotmarkt immer dann einzuspringen, wenn die am Terminmarkt festgelegten Stromlieferungen insgesamt um die Mittagszeit nicht ausreichten. Doch diese Zeiten sind vorbei. Sehr häufig sind, wie vorausgehend beschrieben, die Nachfrager bereits voll mit Terminmarkt- Verträgen eingedeckt. Es besteht an sonnigen Tagen selbst um die Mittagszeit keine Stromnachfrage mehr. Die Gaskraftwerke kommen also immer weniger zum Einsatz. Am Terminmarkt aber haben sie keine Chance, da ihre laufenden Kosten höher sind. Ihre rasche Regelfähigkeit können sie am Terminmarkt nicht in klingende Münze umsetzen. Würde der Terminmarkt wegfallen, und die großen Kraftwerksbetreiber müssten ihre Leistung am Spotmarkt anbieten, entstünde für sie bald der Anreiz, einige ihrer Grundlastkraftwerke im Sommerhalbjahr vorübergehend stillzulegen und stattdessen hauptsächlich ihre Gaskraftwerke zu nutzen, deren Stromgestehungskosten zwar etwas höher sind, die aber durch rechtzeitiges Abschalten am Spotmarkt die negativen Strompreise vermeiden können. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass der CO 2 -Ausstoß pro Kilowattstunde bei Gaskraftwerken nur etwa halb so hoch ist wie bei Braunkohlekraftwerken. Stromvernichtung bei negativem Strompreis Die Tatsache, dass es bei Stromüberangebot zu negativem Strompreis kommt, wird von marktwirtschaftlich denkenden Menschen als Beleg für die "Weisheit des Marktes" genommen. Die Anreize dafür, den Stromüberschuss sinnvoll zu verwenden, z.b. ihn in Speichern für Zeiten von Strommangel aufzubewahren, würden damit immer weiter gesteigert. Doch ist eine "sinnvolle" Verwendung keineswegs garantiert. Ein negativer Strompreis stellt leider ebenso auch einen Anreiz dar, Strom sinnlos oder sogar umweltschädlich zu vernichten. So ist es für einige Vermarkter von Wind- und Solarstrom preislich vorteilhaft, ihren Anlagenbetreibern einen Schadenersatz dafür zu zahlen, dass sie ihre Solar- und Windanlagen bei Erwartung negativer Spotmarktpreise einfach abschalten. Damit vermeidet der Vermarkter, dass er bei Einspeisung dieses Stroms auch noch den negativen Spotmarktpreis entrichten muss. Dem Anlagenbetreiber ist es, finanziell gesehen, gleichgültig. Er bekommt die erwartete Einspeisevergütung so oder so. Die EEG-Umlage wird nicht so stark in die Höhe getrieben (ein psychologischer Vorteil). Allerdings, der Volkswirtschaft und der Umwelt schadet die Abregelung der Solar- und Windanlagen. Und der Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien ist damit praktisch ausgehebelt. Auch andere Arten der Stromvernichtung schaden der Volkswirtschaft und der Umwelt: Zum Beispiel der Volllastbetrieb der Kühlaggregate eines großen Kühlhauses bei gleichzeitiger bzw. abwechselnd darauf folgender Lüftung oder Heizung. Oder ein Beheizen von Weichen bei Temperaturen über Null Grad. Nach Wikipedia waren im Netz der Deutschen Bahn im Jahr von Weichen mit einer Weichenheizung ausgerüstet. Davon werden etwa 90 Prozent elektrisch betrieben. Die Aussicht auf eine anstrengungslose Geldeinnahme pro verbrauchter Kilowattstunde könnte zu den unsinnigsten Entscheidungen verführen, die jede Effizienz- und Einspar- Anstrengung konterkarieren. 11

12 Unnötiger Bau von Fernübertragungsleitungen Mehrere Wissenschaftler, z.b. Professor Dr. Lorenz Jarass, Hochschule Rhein-Main (siehe Beitrag auf Seite 14) haben darauf aufmerksam gemacht, dass die Bundesnetzagentur bei der Berechnung der Kapazität von Stromtransportleitungen davon ausgeht, dass gleichzeitig die Braunkohlekraftwerke mit voller Leistung Strom liefern, obwohl bereits die zukünftigen Offshore-Windanlagen ebenfalls ihre volle Leistung nach Süddeutschland liefern. Dieses unkontrollierte Nebeneinander-Einspeisen kann nur auftreten, wenn die Braunkohlekraftwerke ihren Strom lange vor dem Spotmarkt am Terminmarkt verkauft und sich damit das Recht auf ungekürzte Einspeisung in das Stromnetz gesichert haben. Mit dem Wegfall dieses Vorrechtes würden auch die Netzberechnungen zu einem anderen Ergebnis kommen. Wo bleibt der Vorrang für die Erneuerbaren Energien? Braunkohle- und Atomstrom werden bereits vorab auf dem Terminmarkt verkauft. Solar- und Windstrom kommen dagegen erst später am Spotmarkt in den Handel und dürfen allenfalls noch die verbleibenden Versorgungslücken füllen. Durch den vorgezogenen Handel auf dem Terminmarkt schaffen die Betreiber der Fossil- und Atomkraftwerke "vollendete Tatsachen" und hebeln den theoretischen Vorrang der Erneuerbaren Energien aus. Die hier beschriebenen Nachteile die ständig anschwellende EEG-Umlage, die zunehmende Unwirtschaftlichkeit der Gaskraftwerke, die ökologisch unsinnige "Vernichtung" von Strom, der zu negativen Strompreisen angeboten wird, die angeblich nicht ausreichende Kapazität wichtiger Fernübertragungsleitungen und der verloren gegangene Vorrang der Erneuerbaren Energien werden mit der weiteren Zunahme von Solar- und Windstromeinspeisung immer unerträglicher werden. Wer den Umstieg auf die Erneuerbaren Energien weiterführen will, sollte deshalb die gemeinsame Ursache für die beschriebenen Nachteile möglichst rasch beseitigen. Die gemeinsame Ursache liegt in einer Inkonsequenz des Gesetzgebers: Es war zwar systemtechnisch eine richtige Entscheidung des Gesetzgebers, den Strom aus Sonne und Wind am Spotmarkt handeln zu lassen. Es war auch richtig, eine zentrale Organisation (die Übertragungsnetzbetreiber) mit dem Verkauf des Solar- und Windstroms am Spotmarkt zu betrauen, da andernfalls ein unübersehbarer und kostenträchtiger Organisationsaufwand von Hunderttausenden dafür nicht ausgebildeter EE-Anlagenbetreiber notwendig geworden wäre. Allerdings ist der Gesetzgeber inkonsequent geblieben, indem er den Handel am Terminmarkt als Nachweis für eine Einspeiseberechtigung weiter zugelassen hat, wohl wissend, dass den fluktuierenden Energien nach Lage der Dinge der Zugang zum Terminmarkt nicht möglich ist. Der häufig zitierte Vorrang der Erneuerbaren Energien verkommt so zur unverbindlichen rhetorischen Floskel. CO 2 -Steuer auf fossile Energieträger beschleunigt Ausstieg aus fossiler Stromerzeugung Steuereinnahmen können aufkommensneutral der Speicher-Markteinführung zugute kommen von Wolf von Fabeck Mit der CO 2 -Steuer greift der SFV einen alten Vorschlag von Hermann Scheer auf. Die Verbindung der CO 2 -Steuer mit der Finanzierung der Speicher-Markteinführung ist allerdings Idee des SFV. Rechtlich lässt sich eine Verknüpfung in ähnlicher Weise denken wie bei der Ökologischen Steuerreform die Verknüpfung zwischen Steuereinnahmen und Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. So kann Aufkommensneutralität erreicht werden. Ideal ist im Rahmen der Aufkommensneutralität der vorhersehbare Gleichklang auf der Einnahme- und der Ausgabeseite: Die Steuer soll - ebenso wie der Spotmarktonly-Vorschlag - dazu führen, dass CO 2 -intensive Kraftwerke (Braunkohlekraftwerke) gegenüber CO 2 -armen Kraftwerken (Gaskraftwerke) unwirtschaftlicher werden und deshalb immer weniger zum Einsatz kommen. Auf längere Sicht gesehen entzieht die CO 2 -Steuer sich somit selbst die Besteuerungsgrundlage. Doch das ist in diesem Fall kein Nachteil. Die Einnahmen aus der Steuer sollen und dürfen auf mittlere und lange Sicht immer geringer werden. Das hängt mit dem Verwendungszweck zusammen. Verwendungszweck für die CO 2 -Steuer ist nach unserem Vorschlag die Markteinführung von dezentralen Stromspeichern. 12

13 Auch die Markteinführung von Stromspeichern soll mit degressiven Zuschüssen erfolgen. Auf mittlere und lange Sicht sollen sich Stromspeicher schließlich selber finanzieren können. Die Ausgaben werden somit ebenfalls geringer werden. Markteinführung für PV-integrierte Pufferspeicher Gedacht ist an eine vom Netzbetreiber zu zahlende Speicherbereitstellungsvergütung, die sich nach der vom PV-Anlagenbetreiber bereitgestellten Speicherkapazität richtet. Die Bestimmung könnte im EEG aufgenommen werden und etwa den im nebenstehenden Kasten vorgeschlagenen Wortlaut haben. Anmerkung: Der SFV hatte in früheren Vorschlägen eine Umlage auf die Netzgebühren vorgeschlagen, doch hätte dies den Nachteil, dass gerade in Ortsnetzen mit hohem PV-Speicheranteil die Strompreise unverhältnismäßig ansteigen würden und zu negativer Stimmung gegen die PV-Betreiber führen könnten. Speicherbereitstellungsvergütung Absatz 1: Für die Integration eines Pufferspeichers in eine auf 0,3 der Peakleistung leistungsreduzierte PV-Anlage wird eine jährliche Speicherbereitstellungsvergütung durch den aufnahmepflichtigen Verteilnetzbetreiber gezahlt. Absatz 2: Die Laufzeit der Speicherbereitstellungsvergütung beträgt 20 volle Kalenderjahre gerechnet vom Zeitpunkt der Speicherinstallation an. Zusätzlich wird vor Beginn des ersten vollen Kalenderjahres für jeden vollen Monat nach dem 28. Februar je ein Zehntel der in Absatz 3 genannten Speicherbereitstellungsvergütung gezahlt. Absatz 3: Die Speicherbereitstellungsvergütung beträgt jährlich 80 Euro für eine Speicherkapazität von 1 kwh. Eine nachträgliche Erweiterung des Speichers in Schritten von 1 kwh ist zulässig und wird ebenfalls nach Absatz 2 berechnet. Der Anlagenbetreiber darf maximal 3 kwh Speicherkapazität pro installierter kwp-peakleistung geltend machen. Absatz 4: Der Anlagenbetreiber muss dazu die Kapazität seines Batteriesatzes nachweisen können. Absatz 5: Die aufnahmepflichtigen Verteilnetzbetreiber erhalten die dafür erforderlichen Mittel aus einem Fonds der BNetzA, der aus den Einnahmen der CO 2 -Steuer gespeist wird. Markteinführung für Langzeit- bzw. Saisonspeicher Die schwierigste Aufgabe bei der Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien liegt zweifellos darin, die Überschüsse der fluktuierenden Erneuerbaren Energien aus Wind und Sonne in Saisonspeichern aufzubewahren, die es ermöglichen, mehrere Wochen nahezu ohne Wind und Sonne auszukommen. Voraussetzung für die Schaffung eines solchen Energievorrats ist einmal, dass es überhaupt Energieüberschüsse aus Wind und Sonnenenergie gibt, und dass diese solchen Betrieben zur Verfügung gestelltwerden, die die Speichervorräte bereitstellen. Als Verfahren in technischer Hinsicht scheiden die bisher bekannten Pumpspeicherkraftwerke oder auch herkömmliche Batterien aus, da die dort zu speichernde Energiedichte viel zu gering bzw. der Raumbedarf für die Speicher erheblich zu groß ist. Hingegen bietet sich die chemische Energiespeicherung an, wobei die bekanntesten Verfahren als Power to Gas sowie Power to Liquid bekannt geworden sind. Die Verfahren bestehen darin, EE-Strom Überschuss Wasser mit Hilfe überschüssiger Energie aus dem Kohlendioxid der Atmosphäre künstliches Methan oder Methanol herzustellen. In kleinerem Maßstab sind solche Verfahren bereits erprobt, doch scheitert eine größere Anwendung daran, dass der Energieaufwand beträchtlich ist und damit fast unbezahlbar. Hier ergibt sich jedoch eine ideale Möglichkeit zur Nutzung negativer Strompreise am Spotmarkt. Ein vorübergehender Überschuss an Erneuerbaren Energien würde sich am Spotmarkt durch negative Clearingpreise anzeigen. Solche negativen Clearingpreise bieten einen höchst unökologischen Anreiz zur Vernichtung von Strom. CO2 Sauerstoff Methanol-Erzeugung 1 Stadtwerke CH3 OH Dezentrale Energieversorgung aus überschüssiger Wind- und Sonnenenergie PV Notstromversorgung mit BHKW Methanol-Tank im Keller 13

14 Um keinen Anreiz zur absichtlichen Energievernichtung zuzulassen ist folgende Bestimmung denkbar. Nur besonders zertifizierte Unternehmen, die sich mit der Erzeugung von EE-Methan oder EE-Methanol befassen, erhalten die Erlaubnis, Strom zu negativen Preisen an der Börse zu erstehen. Den Weiterverkauf des produzierten EE-Methans oder EE-Methanols können sie auf dem freien Markt durchführen. Hier bietet sich für Stadtwerke oder andere regionale Betriebe ein wichtiges Betätigungsfeld an. Welchen Netzumbau erfordert die Energiewende? Statement zu den geplanten Stromleitungen nach dem Süden Von Prof. Dr. Lorenz Jarass Prof. Dr. L. Jarass Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Hochschule RheinMain (1) Im Süden werden die Kernkraftwerke stillgelegt, im Norden wird Windenergie zugebaut, und deshalb benötigen wir dringend viele neue Stromleitungen. Klingt überzeugend, ist aber leider falsch. (2) Mittlerweile kann mithilfe von Daten der Bundesnetzagentur belegt werden: Die geplanten neuen Stromleitungen sind NICHT für den Transport von Windstrom von Nord nach Süd erforderlich, sondern für die Einspeisung von Kohlestromstrom zeitgleich zu Starkwindeinspeisung. Dies gilt insbesondere für die von Ostdeutschland nach Bayern geplanten neuen Leitungen. Dies geht eindeutig aus Daten der Bundesnetzagentur für 2022 hervor: Die Kohlekraftwerke in Ostdeutschland sollen auch zukünftig immer mit voller Leistung betrieben werden (siehe Abb. 1, nächste Seite), also auch zeitgleich zu ostdeutscher Starkwindeinspeisung. (3) Leider resultiert wohl aus der geltenden Rechtslage eine Netzausbaupflicht für Kohlekraftwerke: Die Einspeisegarantie für Kohlekraftwerke zeitgleich zu Starkwindeinspeisung resultiert primär aus 12 Abs. 3 EnWG (Anm. SFV: EnWG = Energiewirtschaftsgesetz): "Betreiber von Übertragungsnetzen haben dauerhaft die Fähigkeit des Netzes sicherzustellen, die Nachfrage nach Übertragung von Elektrizität zu befriedigen und insbesondere durch entsprechende Übertragungskapazität und Zuverlässigkeit des Netzes zur Versorgungssicherheit beizutragen." D.h., jede Nachfrage nach Übertragungsleistung, also auch von jedem Kohlekraftwerk an jedem Standort, muss befriedigt werden (vgl. hierzu auch Verordnung zur Regelung des Netzanschlusses von Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie (KraftNAV)). (Hinweis: Von dieser Einspeisegarantie strikt getrennt werden muss die Möglichkeit, einzelne Einspeiser bei akuten Netzengpässen abschalten zu können ( 13 EnWG)). (Anm. SFV: Siehe dazu auch den Anhang im vorausgehenden Beitrag) Reichen die vorhandenen Netze dafür nicht aus, was bei wachsenden EE-Anteilen immer häufiger der Fall sein wird, müssen die Netze ausgebaut werden: 11 Abs. 1 EnWG: "Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist. Sie haben insbesondere die Aufgaben nach den 12 bis 16a zu erfüllen." Auf dieser Einspeisegarantie für Kohlekraftwerke zeitgleich zu Starkwindeinspeisung und der daraus resultierenden Ausbaunotwendigkeit baut der Netzentwicklungsplan ( 12a ff. EnWG) und der Bundesbedarfsplan ( 12e EnWG) auf. 14

15 (4) Die geplanten neuen Stromleitungen sind also keinesfalls für die Integration der erneuerbaren Energien erforderlich, sondern dienen weitgehend dem ungestörten Weiterbetrieb der Kohlekraftwerke zeitgleich zu Starkwindeinspeisung. Damit steht der Bau dieser neuen Leitungen im Widerspruch zu den Zielen der Energiewende, nämlich weniger Kohlestrom und mehr erneuerbare Energien. Wer also den Bau dieser neuen Leitungen fordert, gefährdet die Energiewende. (Hervorhebung durch SFV) Der völlig überdimensionierte Stromnetzausbau belastet den Stromverbraucher unnötig, konterkariert den Klimaschutz und bedroht so die Akzeptanz der Energiewende. Der dringend erforderliche Ausbau schnell regelbarer Gaskraftwerke in Süddeutschland wird dadurch betriebswirtschaftlich völlig unrentabel. [2] Ostdeutsches Braunkohlekraftwerk Boxberg, Foto: wikipedia.org, GNU Free Documentation License (5) Warum auch immer der bayerische Ministerpräsident SEEHOFER ein Moratorium für den Netzausbau fordert, in der Sache hat er recht. Vor dem Bau weiterer Leitungen muss zwingend das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) reformiert werden: Bei ausreichender Erneuerbarer Stromerzeugung sollten zukünftig konventionelle Kraftwerke kein gesichertes Einspeiserecht mehr haben, insbesondere sollte hierfür kein Netzausbau mehr erfolgen (vgl. hierzu und zu weiteren erforderlichen Änderungen des EnWG [3]). Parallel dazu muss der Netzentwicklungsplan neu erarbeitet und dann das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) und das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) entsprechend angepasst werden. Und erst dann wissen wir, ob tatsächlich neue Leitungen für die Energiewende erforderlich sind. Die im Netzentwicklungsplan für 2022 projektierte Stromerzeugung in Ostdeutschland (zzgl. Hamburg) durch nicht erneuerbare Kraftwerke; dies sind v.a. Braunkohlekraftwerke [1] Literatur [1] Stromnetzausbau für erneuerbare Energien erforderlich oder für unnötige Kohlestromeinspeisung Prof. Jarass, Aufsatz in EWeRK 6/2013 [2] Energy2.0-Aufsatz [3] ZNER-Aufsatz, Kap. A. Anmerkung des SFV: siehe auch Kurz-Zusammenfassung zum ZDF-Interview in nano vom unter: article/198-publikationen-weiterfuehrende-beitraege/energie/buecher/1223-moratorium-fuer-netzausbau-sinnvoll 15

16 Das Vier-Punkte-Programm des SFV Antwort auf die Energiepolitik der Bundesregierung Von Alfons Schulte Die aktuelle Energiepolitik der Bundesrepublik ist unehrlich und führt in die Irre. Nicht der Klimaschutz steht im Vordergrund, stattdessen wollen die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien der Großindustrie auch weiterhin einen möglichst billigen Strompreis verschaffen und den schmutzigen Braunkohleverstromern einen langfristigen Absatz sichern. Gewerbetreibende und Haushaltskunden sowie die nachfolgenden Generationen zahlen die Zeche dafür, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine wirkliche Energiewende hin zu Erneuerbaren Energien nicht geschaffen werden. Dipl.-Ing. Alfons Schulte 2. Vorsitzender des SFV, geb. 1958, studierte Nachrichtentechnik an der RWTH Aachen und arbeitet heute in einem Unternehmen, das Prüfsysteme und Anlagen für die KFZ-Elektronik herstellt. Er ist seit 2003 Mitglied im SFV und aktiver, ehrenamtlicher Mitarbeiter in politischen Themenstellungen. Der SFV kritisiert, dass wichtige strukturelle Reformen im Energiebereich vollständig ausgeblendet werden. In der Einführung zum Eckpunktepapier von Wirtschaftsminister Gabriel [1] zur Reform des EEG ist von Aufgaben und Zielsetzungen die Rede, unter anderem von einem zukunftsfähigen Strommarktdesign und einer Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung, von einer Modernisierung der Verteilernetze und einer weiteren Beschleunigung des Netzausbaus sowie von der Vollendung des (europäischen) Energiebinnenmarkts. Abgesehen von diesen wohlklingenden einführenden Phrasen beschäftigt sich das Papier aber nur mit der geplanten Reform des EEG und dem Ziel, die bisherige Kostendynamik zu durchbrechen. Zielführende strukturelle Änderungen zum Strommarkt und vor allem Verbesserungen für den Klimaschutz bleiben auf der Strecke. So geht Minister Gabriel mit keinem Wort darauf ein, wie die ohnehin schon nicht sehr ambitionierten deutschen Klimaschutzziele erreicht werden können und welche dringenden weiteren gesetzlichen Maßnahmen außerhalb des EEG umgesetzt werden müssen, damit der Umstieg von fossilen zu Erneuerbaren Energien zügig und bis zu einer vollständigen Umstellung vonstatten gehen kann. Das bestehende Energiewirtschaftsgesetz [2] und insbesondere das bestehende Strommarktdesign behindern und verhindern maßgeblich, dass die Energiewende wirklich vorankommt, dies wird aber bei Minister Gabriel nicht thematisiert. Stattdessen wird der Eindruck vermittelt, als ob sich die Erneuerbaren Energien in das existierende, ungeeignete Marktdesign einpassen könnten. Der SFV fordert daher die Umsetzung eines Vier-Punkte-Programms, das die Energiewende wirklich voranbringt und den Klimaschutz wieder in den Mittelpunkt rückt: 1. Ungehinderter, flächendeckender Ausbau der Binnenland-Windenergie und der Photovoltaik 2. Sofortige Auflage eines Markteinführungsprogramms von Kurzzeit- und Saisonspeichern für Strom 3. Änderung des Strommarkts durch Abschaffung des Terminmarkts Spotmarkt only mit unbedingtem Vorrang für Erneuerbare Energien 4. Einführung einer CO 2 -Besteuerung für Kraftwerke 1. Ungehinderter, flächendeckender Ausbau der Binnenland-Windenergie und der Photovoltaik Deutschlands Stromerzeugung wird derzeit erst zu etwa einem Viertel aus Erneuerbaren Quellen abgedeckt. Bis zu einer vollständigen Umstellung auf Erneuerbare Energien nicht nur im Strom-, sondern auch im Wärme- und Verkehrsbereich ist es noch ein weiter Weg. Aus diesem Grunde ist es vor dem Hintergrund des galoppierenden Klimawandels unverantwortlich, schon jetzt beim Ausbau der Erneuerbaren auf die Bremse zu treten. Die vorherige Bundesregierung hat dies mit dem atmenden Decken für die Photovoltaik bereits in die Tat umgesetzt, die jetzige plant selbiges auf die Binnenland-Windenergie [3] auszuweiten. Dabei sind gerade Binnenland-Windenergie und Photovoltaik schon heute die kostengünstigsten und am weitesten entwickelten Erneuerbaren Quellen in Deutschland. Wenn die Bundesregierung in diesen Bereichen die Vergütungssätze weiter kürzt und damit Investitionen unattraktiv macht, handelt sie mit Blick auf die Daseinsvorsorge unverantwortlich. Sie handelt aber auch unehrlich, denn die Offshore-Windenergie, die noch sehr teuer ist und zudem hohe Kosten für die Netzanbindung 16

17 verursacht, soll bei den vorgesehenen Kürzungen fast ungeschoren davonkommen. 2. Sofortige Auflage eines Markteinführungsprogramms von Kurzzeit- und Saisonspeichern für Strom Ein langfristig angelegtes Markteinführungsprogramm für sowohl Kurzzeit-Stromspeicher (Tag-/Nacht-Speicher) als auch für Saisonspeicher (aus Zeiten von Überschüssen für Zeiten mit wenig Wind- und Solarstromangebot) muss bereits heute aufgelegt werden. Mit dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren werden in Kürze auch die Zeiten vermehrt auftreten, in denen Sonne und Wind mehr Strom anbieten als zeitgleich in Deutschland verbraucht werden kann. Die Politik will darauf mit Strategien antworten, die Zustände des Stromüberschusses noch auf Jahre hin mit Abregelung, Lastmanagement (DSM= demand-sidemanagement ), Netzausbau und Export von Stromüberschüssen ins Ausland oder Umwandlung in Wärme zu begegnen. Sie nimmt damit sogar in Kauf, dass zu Zeiten eines negativen Spotmarktpreises Energie regelrecht vernichtet und diese Vernichtung sogar mit Geldzahlungen belohnt wird. Dabei wird jedoch völlig verkannt, dass mittel- und langfristig sowohl Kurzzeit-Speicher als auch Saisonspeicher für mehrere Wochen ohne nennenswerte Beiträge von Wind- und Sonnenenergie unabdingbar für ein vollständig auf Erneuerbaren Energien basierendes System sind. Die Techniken hierzu sind jedoch heute weder marktreif noch kostengünstig und benötigen dringend ein Markteinführungsprogramm ähnlich wie für die Erneuerbaren in der Anfangsphase des EEG. 3. Änderung des Strommarkts durch Abschaffung des Terminmarkts Spotmarkt only mit unbedingtem Vorrang für Erneuerbare Energien Das heutige Strommarktdesign ist für konventionelle (d.h. atomare und fossile) Kraftwerke entwickelt worden und passt in seiner jetzigen Form nicht mit einer hauptsächlich auf Erneuerbaren Energien basierten Versorgung zusammen. Das bestehende System aus Terminmarkt und Spotmarkt passt gut zu einem System aus Grundlastkraftwerken (Atom- und Braunkohlekraftwerke), Mittellast- (Steinkohle-) und Spitzenlastkraftwerken (Gas, Öl). Während die Betreiber von Grundlastkraftwerken aufgrund begrenzter Regelbarkeit ihrer Kraftwerke auf langfristige Planbarkeit abzielen und damit versuchen, am Terminmarkt bereits auf Jahre im Voraus den Stromabsatz zu sichern, springen für die Ausregelung der Tages- und Wochenunterschiede besser oder sehr schnell regelbare Kraftwerke ein, deren Strommengen teilweise über den Spotmarkt der Strombörse gehandelt werden. Für einen demnächst zunehmend aus Erneuerbaren Energien bestehenden Kraftwerkspark passt ein solches Marktdesign nicht mehr. Durch den unabhängig vom Angebot Erneuerbarer Energien vertraglich am Terminmarkt verkauften Sockel an Grundlaststrom wird der gesetzlich im EEG verbriefte Einspeisevorrang der Erneuerbaren zunehmend ausgehebelt und unwirksam. Anstatt in Zeiten hohen Angebots aus Erneuerbaren (gleichzeitig Starkwind und Sonneneinstrahlung) die fossilen und atomaren Kraftwerke (fast) vollständig abzuregeln, speisen diese weiter ihre am Terminmarkt verkauften Strommengen ein. So kommt es zu der paradoxen Situation, dass der Börsenpreis am Spotmarkt sinkt, die EEG-Umlage jedoch steigt, Strom zu günstigen Konditionen ins Ausland verschleudert und sogar vernichtet wird und die Gewerbe- und Haushaltsstrompreise tendenziell steigen statt zu fallen. Letztlich entscheidend ist jedoch, dass der Konflikt zwischen mangelnder Regelbarkeit von Grundlastkraftwerken und den volatilen Erneuerbaren Energien Wind und Sonne, die eine sehr schnelle Regelbarkeit der Kraftwerke für die Resterzeugung (sog. Residuallast) erfordern, immer offensichtlicher wird. Das bestehende System aus Termin- und Spotmarkt ist für die richtige Kraftwerksauswahl zur Steuerung der Residuallast zunehmend unbrauchbar. Wir schlagen deshalb vor, den Terminmarkt auslaufen zu lassen (keine neuen Verträge mehr) und alle Kraftwerksbetreiber zu zwingen, ihren Strom ausschließlich am Spotmarkt zu verkaufen. In Verbindung mit einem absoluten Einspeisevorrang für fluktuierende Erneuerbare Energien wird das dazu führen, dass Betreiber unflexibler Kraftwerke (Atom und Braunkohle) sukzessive aus dem Markt verdrängt werden bzw. diese Kraftwerke nur noch dann laufen, wenn ihre Betreiber von längeren Zeiten einer Unterversorgung mit volatilen Erneuerbaren Energien ausgehen, beispielsweise also in Winterwochen. 4. Einführung einer CO 2 -Besteuerung für Kraftwerke Klimaschädliche Emissionen müssen dringend zurückgefahren werden. Dies ist neben der Unabhängigkeit von aufgrund absehbarer Verknappung teurer werdenden Importen fossiler Energieträger die Hauptbegründung für die Energiewende. Die Bundesrepublik hat zu diesem Zweck zusammen mit den EU-Partnern den europäischen Emissionshandel eingeführt. Es gibt jedoch nachweisbar nicht den politischen Willen sowohl innerhalb der EU als auch weltweit das bürokratische Emissionshan- [1] Bundeswirtschaftsministerium, : 2,sprache=de,rwb=true.pdf [2] Energiewirtschaftsgesetz: [3] Referentenentwurf zur EEG-Novelle, 20d: property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf [4] SFV Vortrag: 17

18 delssystem wirksam zu gestalten. Würde die Zahl der ausgegebenen Zertifikate drastisch soweit vermindert, dass es zu einer wirklichen Knappheit kommt, so ist zu erwarten, dass sich der Preis der Verschmutzungsrechte entsprechend erhöht. Da dies jedoch offensichtlich nicht wirklich beabsichtigt ist, können überall in der EU, auch in Deutschland, besonders umweltschädliche Braunkohlekraftwerke durchgehend und mit voller Leistung Strom erzeugen und die Umwelt verschmutzen, ohne dass sie angemessen dafür bezahlen. Wir fordern daher zusätzlich als nationale Maßnahme eine wirksame CO 2 -Besteuerung. So werden umweltschädliche Braunkohlekraftwerke im Wettbewerb benachteiligt, weniger zum Einsatz kommen und damit weniger klimaschädliche Emissionen erzeugen. Stattdessen können weniger klimaschädliche Gas- sowie Gas-und-Dampf-Kraftwerke die ohnehin für die Residuallast benötigt werden im Markt wieder Fuß fassen. Wir schlagen darüber hinaus vor, die Mittel, die aus der CO 2 -Steuer eingenommen werden, zur Finanzierung der Markteinführung der Stromspeicher zu verwenden. Politiker, die die Energiewende ehrlich meinen, den Klimaschutz voranbringen und von den fossilen Energien loskommen wollen, müssen Antworten auf die Fragen geben, die sich aus dem 2013 verlangsamten Anstieg der Erneuerbaren, den seit zwei Jahren wieder deutlich steigenden deutschen CO 2 -Emissionen und der zeitgleich zunehmenden Verschleuderung von Strom ins europäische Ausland ergeben. Nicht ein massiver Ausbau des Übertragungsnetzes [5], damit noch mehr schmutziger Braunkohlestrom ins Ausland transportiert werden kann, ist das Anwort, sondern eine Auseinandersetzung mit dem Vier-Punkte-Programm des SFV. Wir laden die Politik zur Auseinandersetzung mit unseren Forderungen ein und freuen uns auf eine engagierte Diskussion. [5] Spiegel-Online: Energiewende muss dezentral und bürgernah stattfinden Zur EUROSOLAR-Veranstaltung Die Praxis der Energiewende Von Susanne Jung Anlässlich der Debatte zur EEG-Novelle veranstaltete EUROSOLAR e.v am 19. März 2014 gemeinsam mit der EUROSOLAR-Parlamentariergruppe und der Hermann- Scheer-Stiftung in Berlin das Symposium Die Praxis der Energiewende. Ca. 100 Fachleute und Interessierte aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft diskutierten über den neuen Energiewende-Fahrplan der Bundesregierung. Ausgangspunkt der Veranstaltung war das Memorandum Eckpunkte für eine EEG-Novelle [1], das bereits im Januar - unmittelbar nach erster Bekanntgabe des Energiekurses von Sigmar Gabriel - von EUROSOLAR veröffentlicht wurde. EUROSOLAR e.v. fordert hierin Folgendes: Festhalten an den Grundprinzipien des EEG wie feste Vergütungssätze, Einspeisevorrang und Planungssicherheit, kein verpflichtendes Direktvermarkten für Strom aus Erneuerbaren, keine Belastung des EE-Eigenverbrauchs, umfassender Ausbau der Onshore-Windkraft und kostenorientierte Förderung der Solarenergie (Abkehr vom atmenden Deckel ), Beseitigung des PV-Ausbaudeckels von 52 GW, keine Ausschreibungsmodelle für PV-Freiflächenanlagen, Markteinführung für Speicher und Reform der Flexibilitätsprämie zu einem Instrument zum Ausbau verschiedener Flexibilitätsoptionen, kein teurer Kapazitätsmarkt für weitere Renditen Der unverzügliche Wechsel zu Erneuerbaren Energien ist keine Last, sondern die größte greifbare soziale und wirtschaftliche Zukunftschance. Dr. Hermann Scheer ( ), Ehrenpräsident EURO- SOLAR e.v., Träger des Alternativen Nobelpreises bereits abgeschriebener Großkraftwerke oder für die Finanzierung unbrauchbarer, unflexibler Kohlegroßkraftwerken, uneingeschränkter Bestandsschutz für Altanlagen. Diese Vorschläge fanden breite Zustimmung. Im Nachgang brachten wirtschafts- und energiepolitische Experten wie z.b. Dr. Gude (Abteilungsleiter Energiepolitik des Landes Thüringen), Dr. Sladek (Bündnis Bürgerenergie e.v.), Prof. Dr. Sauer (RWTH Aachen), RA. Dr. Becker und Dr. Banning (Naturstrom GmbH) und andere ihre unterschiedlichen Erfahrungen und Reform-Wünsche in die Veranstaltung ein. Ausgewählte Beiträge der Referenten werden von EUROSOLAR in den kommenden Ausgaben der Zeitschrift Solarzeitalter vorgestellt. In der abschließenden Podiumsdiskussion debattierten Parlamentarier aus Bund und Ländern über die Möglichkeiten, in den Gesetzgebungsprozess noch konstruktiv einzugreifen. Leider waren keine Vertreter von CDU/CSU anwesend, so dass allein Dr. Nina Scheer, MdB (SPD) und Vertreter der Opposition zu kritischen Rückfragen aus dem Auditorium Rede und Antwort standen. [1] memoranden-a-papiere-mainmenu-48/1832-memorandum-eeg

19 Machtpoker mit Erdgas Wer nicht vorsorgt, macht sich erpressbar Von Wolf von Fabeck Vor- und Nachteile von Erdgas Erdgas als Stromlieferant hat einige Vorteile gegenüber der Kohle, insbesondere der Braunkohle: Der Kohlendioxidausstoß bei der Stromerzeugung ist geringer. Und mit Erdgas lassen sich schnell startende und gut regelbare Gasturbinenkraftwerke betreiben. Nachteilig ist dagegen die Tatsache, dass entweichendes Erdgas eine etwa 25-fach höhere Klimawirkung gegenüber Kohlendioxid hat. Ein Ferntransport über schlecht gewartete Leitungen mit Leckagen ist deshalb zu vermeiden. Gleichzeitig mit dem machtpolitischen Drama in der Ukraine kommt nun noch ein weiterer Nachteil des Erdgases ins Gespräch. Es stellt sich die Frage, wie erpressbar ganze Nationen durch ihre Abhängigkeit vom russischen Erdgas werden können. Kohlelieferanten kann man wechseln, denn Kohlenfrachter lassen sich umdirigieren, aber eine Ostsee-Pipeline für das Erdgas lässt sich nicht verlegen, wohin auch? Solidarität mit der Ukraine? Maßnahmen, wie das Sperren von russischen Konten oder andere wirtschaftliche Sanktionen wegen des militärischen Eingreifens von Russland in der Ukraine, kann Deutschland sich kaum leisten. Sie könnten von Putin leicht und für uns recht schmerzhaft durch eine Unterbrechung der Erdgaslieferungen beantwortet werden. Rationierung von Erdgas in unserem vom Wohlstand verwöhnten Land? Darauf haben einige Energiepolitiker bei uns schon gewartet. Sehr schnell könnten Bild und SPIEGEL den Bau neuer Braunkohlkraftwerke, vielleicht sogar von Atomkraftwerken fordern. Und auf das Fracking warten einige Konzerne schon lange. Dass Russland sich nicht scheut, auch sein Erdgas als wirtschaftspolitisches Druckmittel zu nutzen, zeigt die Aufforderung von Gazprom vom nach Entmachtung von Janukowitsch an die Ukraine, ihre offenen Gasrechnungen in Höhe von 1,22 Mrd. Euro zu bezahlen. Mehr zu den Hintergründen unter nfo/energiepolitische_hintergruende_der_krise_in_der_ukraine.pdf Klimaschädliche Braunkohle oder Abhängigkeit vom russischen Erdgas? Den Umwelt- und Klimaschutzfreunden in Deutschland, die für eine Zukunft mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien planen, stellt sich damit die Frage, ob sie lieber die klimaschädliche Braunkohle oder das politisch gefährliche Erdgas wählen wollen, um zukünftig bei ungünstigem Wetter ohne Sonnen- und Windenergie die Stromversorgung in Gang zu halten. Glücklicherweise gibt es eine dritte und sogar eine vierte Alternative, die beide erheblich besser sind als Kohle oder Putin-Gas. Power to Gas Wir machen uns unser Erdgas selbst oder Power to Liquid Wir speichern Energieüberschüsse in Methanol aus Wasser und atmosphärischem CO 2 Voraussetzung für beides sind Überschüsse an Sonnen- und Windenergie Über diese Alternativen hat sich der SFV bereits seit längerem Gedanken gemacht. Unsere Argumentation finden Sie in der Form eines mehrfach aktualisierten PDF-Folienvortrags unter Notwendigkeit von Stromspeichern - Grundsatzfragen. Gerne können Sie sich damit für die kommenden Diskussionen wappnen. Folienvortrag Gerhard Mester 19

20 Billiger Strom - Die Schwerpunkte werden falsch gesetzt Kritik des SFV am Energiewendekurs der Bundesregierung Von Wolf von Fabeck Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) zeigt sich besorgt, "dass die Energiewende die deutsche Industrie nachhaltig schädigt. Die Energiewende brauche deshalb einen Neustart. Kurz vorher schon hat Gabriel erklärt, man könne nicht gleichzeitig aus Atomenergie und Kohle aussteigen. Und im Koalitionsvertrag stimmte er einer Bestandsgarantie für die Braunkohlekraftwerke zu, die auf "absehbare Zeit unverzichtbar" seien. Gabriel lässt nicht genau erkennen, wie er die Energiewende nunmehr umsetzen will - er weiß es vermutlich noch selbst nicht genau. Eines scheint nach seinem bisherigen Verhalten jedenfalls sicher, er glaubt, dass niedrige Strompreise für energieintensive Betriebe, und damit für die gesamte Wirtschaft des Landes ein Vorteil sind. Und solche niedrigen Energiepreise glaubt er am ehesten mit Braunkohlestrom garantieren zu können. Wir im SFV sehen hier gleich mehrere Gedankenfehler, die aber wegen der komplizierten wirtschaftlichen Zusammenhänge in der öffentlichen Diskussion vielfach noch nicht als Fehler erkannt werden. Bei der politischen Beurteilung solcher Grundsatzfehler darf jedoch keinesfalls vergessen werden, dass es letztlich die Bundeskanzlerin ist, die die Richtlinien der Politik bestimmt. Die Bundesregierung bedenkt nicht, dass zum Wohlergehen der Gesellschaft nicht nur eine florierende industrielle Produktion gehört, sondern auch ein gesundes Handwerk, funktionierende soziale Einrichtungen, sowie eine hervorragende Ausbildung und Erziehung des Nachwuchses und eine mit öffentlichen Geldern von Großkonzernen unabhängig arbeitende Wissenschaft. Die Bundesregierung übersieht, dass höhere Gewinnerwartungen bei automatisierter Fertigung eine Benachteiligung aller sonstigen Sparten des gesellschaftlichen Lebens bedeutet, die ihre Aufgaben nicht automatisiert erledigen können, wie z.b. Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Altersheime, Handwerks- und Reparaturbetriebe sowie wissenschaftliche Institute. Folge dieser Fehleinschätzungen sind eine Benachteiligung des handwerklichen, des sozialen und des wissenschaftlichen Bereichs unseres Wirtschaftssystems, sowie eine Beschleunigung der Ressourcenerschöpfung und ein Fortschreiten der strukturellen Arbeitslosigkeit. Hinzu kommt ein Glaubwürdigkeitsverlust Deutschlands bei denjenigen, die weltweit auf Deutschland als Vorreiter im Kampf gegen den Klimawandel gehofft haben. Fehleinschätzungen der Bundesregierung: Die Bundesregierung blendet die Schäden aus, die durch Braunkohleverstromung am Klima verursacht werden. Die Bundesregierung übersieht, dass die Nichtabregelbarkeit von Braunkohlekraftwerken dazu führt, dass Braunkohlestrom bei Solar- und Windüberschuss zu negativem Strompreis ins Ausland verschenkt werden muss, was zu volkswirtschaftlichen Verlusten führt. Die Bundesregierung hofft, dass niedrige Strompreise zur Ankurbelung der Grundstoffindustrie und zu billigen Grundstoffen führen, er übersieht aber, dass das reichliche Angebot von billigen Grundstoffen zur Beschleunigung des Ressourcenverbrauchs (nicht nur an fossilen Brennstoffen, sondern jeglicher Bodenschätze) führt. Die Bundesregierung täuscht sich, wenn er glaubt, dass es bei der energieintensiven Industrie Arbeitsplätze in relevanter Zahl zu erhalten gäbe. Energieintensiv bedeutet ja gerade, dass die Wertschöpfung dort im Wesentlichen durch Energie - also NICHT durch Personal - erfolgt. Die Bundesregierung übersieht, dass billige Energie zur weiteren Automatisierung der Produktionsverfahren führt und damit die Gewinnerwartung bei automatisierter Fertigung gegenüber der handwerklichen Arbeit verbessert. Finanzielle Entlastung der energieintensiven Betriebe - Kurswechsel der SPD Nicht nur am Rande sei uns folgende Anmerkung erlaubt: Die Forderung nach billigem Strom steht im Gegensatz zu früheren Entscheidungen der SPD unter der Überschrift "ökologische Steuerreform". Das SPD-Regierungsprogramm von 1990 enthielt die "ökologische Steuerreform" als Absichtserklärung. Acht Jahre später war "Senkung der Sozialabgaben und ökologische Steuerreform" Beschluss des außerordentlichen Parteitages der SPD am 17. April 1998 in Leipzig. Damals verstand man unter ökologischer Steuerreform eine zusätzliche Besteuerung von Energie bei gleichzeitiger Entlastung der Sozialabgaben. Zehn Jahre später, am , hat Sigmar Gabriel als Bundesumweltminister eine "ökologische Steuer" - vorgeschlagen. Er verwendete hier zwar noch das gleiche Adjektiv, nämlich "ökologisch", schaut man aber genauer hin, dann stellt man fest, dass er keine neue Steuer, sondern eine VERRINGERUNG des Mehrwertsteuersatzes für umweltfreundliche Produkte - vorgeschlagen hat. Mit dem ursprünglichen Begriff "ökologische Steuerreform", bei dem es um eine ERHÖHTE Besteuerung für Energie ging, hat dies herzlich wenig zu tun. Und von einer Entlastung bei den Sozialabgaben ist überhaupt nicht mehr die Rede. Eine sachgerechte weitere Diskussion des Begriffs "ökologische Steuerreform" droht somit innerhalb der SPD schlicht an Begriffsverwirrung zu scheitern. 20

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