AMTSBLATT. der Verbandsgemeinde Lingenfeld.

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1 AMTSBLATT der Verbandsgemeinde Lingenfeld 38. Jahrgang (140) Donnerstag, den 07. Januar 2010 Nr. 01/2010 Das Amtsblatt jetzt auch als Onlineausgabe oder als Newsletter per ! Näheres unter ORTSGEMEINDEN: FREISBACH LINGENFELD LUSTADT SCHWEGENHEIM WEINGARTEN (PFALZ) WESTHEIM (PFALZ)

2 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 01/2010 Wichtiges auf einen Blick Verbandsgemeindeverwaltung Rettungsdienste - Krankentransporte Telefon: / Fax: / info@vg-lingenfeld.de + Besuchen Sie auch unsere lnternetseiten unter Im Formularcenter stehen Ihnen zahlreiche Informationen, Vordrucke und Formulare zur Verfügung. Über den Link rlpdirekt-bürgerservice auf unserer lnternetseite erhalten Sie außerdem eine Vielzahl von Informationen zu allgemeinen Lebenssituationen, zu Themen und Dienstleistungen aus dem Behördenbereich. Das Amtsblatt steht auch als Onlineausgabe oder als Newsletter per zur Verfügung. Näheres unter Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld: montags und dienstags bis Uhr und bis Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) bis Uhr und bis Uhr donnerstags bis Uhr (nachmittags geschlossen) freitags (Dienstleistungsmittag) bis Uhr Das Standesamt hat wie folgt geöffnet: Telefon: / oder standesamt@vg-lingenfeld.de montags und dienstags mittwochs donnerstags freitags bis Uhr und bis Uhr bis Uhr bis Uhr (nur nach Vereinbarung) bis Uhr bis Uhr (nachmittags geschlossen) bis Uhr bis Uhr (nur nach Vereinbarung) Die Sprechstunde des Vollstreckungsbeamten findet jeweils mittwochs in der Zeit von bis Uhr oder nach Vereinbarung im Zimmer 310, 2. 0G. statt. Telefon: / ( vgkasse@vg-lingenfeld.de). Die Sprechstunde der Verbandsgemeindejugendpflegerin für Kinder, Jugendliche und Eltern findet jeweils mittwochs in der Zeit von bis Uhr im Zimmer 109 statt. Telefon: ( jugendpflege@vg-lingenfeld.de). Die Sprechstunde der Frauenbeauftragten findet jeweils mittwochs in der Zeit von bis Uhr oder nach Vereinbarung im Zimmer 305, 2. OG. statt. Telefon: ( frauenbeauftragte@vg-lingenfeld.de). Das Verbandsgemeindearchiv hat nur nach Vereinbarung geöffnet. Telefon: : archiv@vg-lingenfeld.de. Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld Die Homepage der Verbandsgemeinde Lingenfeld unter wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und bei Bedarf auch mit neuen Inhalten ausgestattet. Neben dem Verwaltungs- und Geschäftsverteilungsplan der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld mit allen Ansprechpartnern sowie Telefondurchwahlen sind auch die funktionsbezogenen -Adressen der einzelnen Fachbereiche hinterlegt. Daneben stehen zahlreiche Formulare, Satzungen und Benutzungsordnungen sowie eine Vielzahl von Wahlergebnissen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld zum Download bereit. Eine Liste aller ortsansässigen Vereine ergänzt diese Inhalte. Wir sind bemüht, die Homepage ständig zeitnah zu aktualisieren und, soweit wie möglich, auch mit neuen Inhalten zu bereichern. Neben dem Amtsblatt mit dem wöchentlichen Veranstaltungskalender, das übrigens auch über unsere Homepage online eingesehen werden kann, soll die Homepage als weitere Quelle für Informationen aus dem Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld dienen. Besuchen Sie uns doch mal unter Sprechstunde des Schiedsamtes Die für das Gebiet der Verbandsgemeinde Lingenfeld bestellte Schiedsperson, Herr Kurt Hoffmann, ist telefonisch unter der Rufnummer / 1541 oder / (Verbandsgemeinde Lingenfeld) zu erreichen. Die stellvertretende Schiedsperson, Herr Gerhard Benz, erreichen Sie unter der Rufnummer / Die Sprechstunde findet jeweils am ersten Mittwoch eines jeden Monats in der Zeit von Uhr bis Uhr im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld statt. Erforderliche Besprechungen, Termine usw. außerhalb dieser Sprechstunden können jeweils telefonisch vereinbart werden. Alarmierung der Feuerwehren Notruf: 112 Feuerwehren im Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld: Wehrleiter Frank Leibeck; Telefon: Bürgermeister Jürgen Thomas; Telefon: Freisbach Wehrführer Föhr Michael; Telefon: Ortsbürgermeister Peter Gauweiler; Telefon: Lingenfeld Wehrführer Mathias Deubig; Telefon (privat): und (dienstlich) Ortsbürgermeister Erwin Leuthner, Telefon: oder Lustadt Wehrführer Ralf Keller; Telefon: Ortsbürgermeister Ulrich Lothringen; Telefon: Schwegenheim Wehrführer Volker Jackl; Telefon: Ortsbürgermeister Peter Goldschmidt; Telefon: Weingarten (Pfalz) Wehrführer Jan Brodback, Telefon: Ortsbürgermeister Thomas Krauß, Tel.: Westheim (Pfalz) Wehrführer Michael Koch; Telefon: Ortsbürgermeisterin Inge Volz; Telefon: Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Kreisverband Germersheim, Kreisgeschäftsstelle, Hans-Graf-Sponeck-Straße 33, Germersheim: Rettungsleitstelle (Rettungsdienst / Notarzt und Krankentransporte): (Notruf ohne Vorwahl) Hausnotruf, mobiler Mittagstisch, Fahrdienste und Erste-Hilfe-Kurse: Telefon: und Fax: Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Ortsverein der Verbandsgemeinde, Telefon: Notrufe - Störungsdienste Polizei (Notruf): 110 Feuerwehr (Notruf): 112 Giftnotrufzentrale Mainz oder Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld: Kreisverwaltung Germersheim: Schutzpolizeiinspektion Germersheim: Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe : Verbandsgemeindewerke (Abwasser): Stromentstörung: Tel.: Stadtwerke Germersheim GmbH - Erdgasversorgung nur für Lingenfeld: Pfalzwerke AG Ludwigshafen (Netzteam Edenkoben): Pfalzgas GmbH (Entstörung Gas) - nur für Schwegenheim: Störungsdienst Erdgas Thüga Energienetze GmbH - Bereitschaftsdienst für Freisbach, Lustadt, Weingarten (Pfalz), Westheim (Pfalz): Krankenhäuser Asklepios Südpfalzklinik Germersheim: Klinikum Landau-SÜW: Vincentiuskrankenhaus Landau i.d. Pfalz: Diakonissenkrankenhaus Speyer St. Vincentiuskrankenhaus Speyer: Stiftungskrankenhaus Speyer BG Unfallklinik, Ludwigshafen: Ärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst Die ärztliche Notfalldienstzentrale für den Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld befindet sich in der Asklepios Südpfalzklinik Germersheim Telefon Montag, Dienstag und Donnerstag Uhr bis Folgetag Uhr Freitag Uhr bis Montag Uhr Mittwoch Uhr bis Donnerstag Uhr Feiertag Uhr bis Folgetag Uhr Zahnärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst Samstag von 9.00 Uhr bis Uhr, Sonntag, von Uhr bis Uhr dienstbereit: Der zum Notfalldienst eingeteilte Zahnarzt ist auch außerhalb dieser Sprechstunden jederzeit bei dringenden Notfällen für Patienten erreichbar. Unter der nachstehenden Telefonnummer kann der Dienst habende Zahnarzt abgerufen werden: Apothekenbereitschaftsdienst Unter 01805/ plus Postleitzahl kann die nächste Notdienstapotheke erfragt werden. Die Abfrage aus dem Festnetz kostet 0,14 Euro pro Minute. Aus den Mobilnetzen sind die Preise anbieterabhängig. Der Notdienst beginnt immer um 8.30 Uhr und endet am folgenden Tag um 8.30 Uhr. Der Apothekenbereitschaftsdienst ist übrigens an JEDER APOTHEKE bekannt gemacht. Augenärztlicher Not- und Bereitschaftsdienst Zu erfragen über die Anrufbeantworter der Augenärzte in Germersheim: Dr. Stein (Telefon: ) und Dr. Pintz (Telefon: ). Wochenenddienst der Sozialstationen Freisbach Ökumenische Sozialstation Edenkoben Herzheim - Offenbach Telefon: Lingenfeld, Lustadt, Schwegenheim, Weingarten und Westheim Ökumenische Sozialstation Germersheim-Lingenfeld e. V. (Ambulante Hilfe Zentrum) Telefon: Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 bis Uhr (außer feiertags) und nach Vereinbarung

3 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 01/2010 Wichtiges auf einen Blick Pro Familia Ortsverband Landau e. V., Zeppelinstraße 31 a, Landau id. Pfalz, Telefon: Terra Mater Umwelt- und Tierhilfe Herrenlose Tiere nimmt die Terra Mater Umwelt und Tierhilfe, Am Klärwerk 2, Lustadt, Tel.: , an. Ansprechpartner ist Herr Zimmermann, Telefon oder Migrationsberatung Fachdienst für Migration und Integration im Diakonischen Werk, An Fronte Beckers 10, Germersheim, Telefon: oder Sprechzeiten: dienstags, mittwochs und donnerstags bis Uhr und bis Uhr und nach Vereinbarung. Frauenhäuser Frauenhaus in Landau i. d. Pfalz, Telefon: Frauenhaus in Speyer, Telefon: Fahrpläne der S-Bahn RheinNeckar und der Verkehrsverbünde Die Verbandsgemeinde Lingenfeld liegt im Bereich des Verkehrsverbundes RheinNeckar KVV) und des Karlsruher Verkehrsverbundes KW und verfügt durch den Bahnhof in Lingenfeld über eine Haltestation der S-Bahn RheinNeckar. Ab Lingenfeld bestehen Anschlussmöglichkeiten durch die S-Bahnlinien S 3 und S 4 nach Ludwigshafen, Mannheim und Karlsruhe. Durch die Buslinie 587 von Landau nach Germersheim über Lustadt Weingarten (Pfalz) Westheim (Pfalz) und Lingenfeld bestehen Anschlussmöglichkeiten zur S- Bahnhaltestation am Bahnhof in Lingenfeld. Die aktuellen Fahrpläne der S-Bahn RheinNeckar sowie der Busverbindungen zur und von der S-Bahnhaltesstation in Lingenfeld können auf unserer Internetseite unter über den Link Rheinland-Pfalz-Takt abgerufen werden. Veranstaltungskalender für den Bereich der Verbandsgemeinde Lingenfeld Der Veranstaltungskalender kann auch über die Online-Ausgabe des Amtsblattes (Link unter durch Auswahl der Rubrik Aktuelles abgerufen werden! Ortsgemeinde Lingenfeld Fr., Fr., Fr., Fr., Fanfarenzug Schnupperstunde für neue Jugendkurse des FZ Vereinsheim des Fanfarenzugs Uhr ASV Lingenfeld 1921 e.v. Stammtisch, Neujahrsempfang Anglerheim Ab 18 Uhr Ortsgemeinde Lingenfeld Neujahrsempfang Foyer der Goldberghalle Uhr Fanfarenzug Lingenfeld Après Ski-Party Vereinsheim des Fanfarenzugs Ab 20 Uhr Fr., Kleintierzuchtverein 1933 Lingenfeld Mitgliederversammlung Uhr Ortsgemeinde Schwegenheim Sa., Prot. Kirchengemeinde Schwegenheim Ab 13 Uhr Jugendaktion Weihnachtsbäume für Waisenkinder zugunsten von Brot für die Welt So., So., Fr., Prot. Kirchengemeinde Schwegenheim Neujahrsempfang Dorfgemeinschaftsraum Uhr Spiritualchor Schwegenheim Konzert Prot. Kirche Schwegenheim Uhr Tennisclub Schwegenheim Glühweinfest Tennisanlage/Tennishütte Ab 19 Uhr Ortsgemeinde Weingarten So., Landfrauen Weingarten Glühweinfest im Lohwald Grillhütte im Lohwald Ab Uhr Mo., Obst- und Gartenbauverein Weingarten Gasthaus Zum Schwanen Stammtisch (Nebenzimmer) Uhr Ortsgemeinde Westheim Sa., Gesangverein Schlachtfest Sängerstube Ab Uhr

4 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 01/2010 Amtliche Bekanntmachungen Umwelt-Informationen der Verbandsgemeinde Lingenfeld Wohin mit den Abfällen? Das gehört in die grüne Tonne: Unverschmutzte Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte, Papiertüten, Papierschachteln, Pappe, Packpapier, Bücher, Kataloge, Formulare usw. Das gehört NICHT in die grüne Tonne: Verschmutztes Papier, Kunststoff- und metallbeschichtetes Papier, Stanniol, Milch- und Safttüten, Windeln. Das gehört in den gelben Sack : Metalle Konserven- und Getränkedosen, Verschlüsse, Alu-Schalen, Alu- Deckel, Alu-Folien. Kunststoffe Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolie, Kunststoff-Flaschen von Spül-, Wasch- und Körperpflegemitteln, Kinderspielzeug aus Plastik, Becher von Milchprodukten, Margarine, Farbeimer mit grünem Punkt etc. Verbundstoffe Saft- und Milchkartons, Vakuumverpackungen. Das gehört NICHT in den gelben Sack : Ölkanister, Öldosen, Kinderspielzeug mit Metallverbindungen, glasfaserverstärkte Kunststoffe, Rollladenprofile. Organische Abfälle Küchenabfälle und Gartenabfälle Wer die Möglichkeit zur Eigenkompostierung hat, soll sie nutzen. Alle verrottbaren Küchen- und Gartenabfälle sind Grundlage für einen hochwertigen Kompost. Damit erhalten Sie einen natürlichen Bodenverbesserer. Sperriger Heckenschnitt Sperriger Heckenschnitt in einer Länge von 0,5 bis 2 m (gebündelt) wird an separaten Terminen abgefahren, die dem Abfallkalender des Landkreises entnommen werden können. Sperriger Heckenschnitt wird auch ganzjährig im Kompostwerk Westheim (Fa. SITA Kommunal Service Süd GmbH, Betriebsstätte Westheim, Zeiskamer Schneise) entgegengenommen. Altkleider Sammlungen durch Organisationen (DRK); die Termine werden in der Presse bekannt gegeben. Altkleider können auch über den Restmüll entsorgt werden. Altreifen Die Altreifen werden von Reifenhändlern entgegengenommen oder gegen eine Gebühr von den Deponien Westheim (Fa. SITA Kommunal Service Süd GmbH, Betriebsstätte Westheim, Zeiskamer Schneise) und Berg. Autobatterien Rücknahmeverpflichtung der Händler, in Ausnahmefällen Entsorgung bei der halbjährlichen Sammlung von Problemmüll oder Ablieferung bei der Firma SITA Kommunal Service Süd GmbH in Rülzheim. Batterien, Knopfzellen a) Rücknahmeverpflichtung der Händler, b) Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Hauptstraße 60, Lingenfeld, c) Regionale Schule Lingenfeld-Lustadt, Standort Lingenfeld, Schillerstraße 10, Lingenfeld, d) Regionale Schule Lingenfeld-Lustadt, Standort Lustadt, Schulstraße 7, Lustadt, e) GfAS mbh & Co. KG, Bahnhofstr. 24, Schwegenheim, täglich von Uhr und Uhr Altmedikamente Entsorgung über die Restmülltonne. Die Medikamente möglichst in Plastiktüten, um einem evtl. Missbrauch durch Kinder vorzubeugen. Altöl Abgabe: Altölannahmestelle bei Fa. SITA Kommunal Service Süd GmbH in Rülzheim (bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Problemmüllannahmestelle) sowie bei allen Ölverkaufsstellen (Rücknahmeverpflichtung). CDs und DVDs Aufgestellte Sammelkartons beim Wertstoffhof Westheim und bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld. Styropor Kleine, weiße, saubere Mengen an Styropor bitte in einen separaten gelben Sack füllen (da sonst Verschmutzungsgefahr). Große Mengen von sauberem, einwandfreiem Styropor (Verpackungsmaterial von Fernsehern usw.) können beim Wertstoffhof Westheim (Fa. SITA Kommunal Service Süd GmbH, Betriebsstätte Westheim, Zeiskamer Schneise) und Berg abgeliefert werden (Öffnungszeiten siehe unter Bauschutt).

5 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 01/2010 Sperrmüll Abfuhr halbjährlich nach Müllkalender. Die Kreisverwaltung Germersheim weist darauf hin, dass die Kreisbürger ohne zusätzliche Kosten Sperrmüll bei der Abfalldeponie in Westheim (Fa. SITA Kommunal Service Süd GmbH, Betriebsstätte Westheim, Zeiskamer Schneise) anliefern können. Die Straßeneinteilung der Bezirke 1 u. 2, die immer unverändert bleibt, wird im Amtsblatt veröffentlicht. Bauschutt Unbelasteter Bauschutt (Steine, Ziegel, kleinere Betonbrocken, Mörtel) Impressum Herausgeber: Auflage: Redaktion: Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Hauptstraße 60, Lingenfeld Postfach 12 61, D Lingenfeld Telefon: ; Telefax: info@vg-lingenfeld.de; VPS-Mail: vg-lingenfeld@poststelle.rlp.de Internet: Exemplare Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld Telefon: (montags bis freitags von bis Uhr) amtsblatt@vg-lingenfeld.de Rechtlicher Hinweis nach 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetz ( 3 a Bundesverwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und dem Landesgesetz zur Förderung der elektronischen Kommunikation): Im Zusammenhang mit der Annahme rechtserheblicher Anträge und Erklärungen via elektronischer Post, insbesondere der Annahme verschlüsselter oder signierter elektronischer Post, sowie der Nutzung bzw. Übersendung von Dateiformaten und/oder Dateianhängen bitten wir Sie, die Hinweise auf unserer Homepage unter zu beachten. Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Europaallee 2, Föhren Telefon: ; Telefax: Internet: Verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld; verantwortlich für Nachrichten, Hinweise und Mitteilungen: Jens Hinderberger, Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld; verantwortlich für den Anzeigenteil: Klaus Wirth, Verlag + Druck Linus Wittich KG, Föhren. Erscheinungsweise: wöchentlich, donnerstags Redaktionsschluss: grundsätzlich montags, Uhr In Kalenderwochen mit gesetzlichen Feiertagen gilt ein vorverlegter Redaktionsschluss, der rechtzeitig im Amtsblatt bekannt gemacht wird. Für die Veröffentlichung von Nachrichten, Mitteilungen und Hinweisen gelten die von der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld aufgestellten Richtlinien, die in regelmäßigen Abständen im Amtsblatt veröffentlicht werden und auf unserer Homepage zum Download bereitstehen. Für eingesandte Manuskripte, Texte und Bilder besteht keine Gewähr für eine Rücksendung. Anzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG Spanierstr. 70, Essingen Telefon: 06347/972080, Telefax: 06347/ , info@u-b-werbung.de Private Anzeigen sind kostenpflichtig. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Anzeigenpreisliste. Zustellung: Die Zustellung erfolgt durch den Verlag unentgeltlich an alle Haushalte im Verbandsgemeindegebiet. Einzelstücke können über den Verlag zum Preis von 0,50 bezogen werden. Bei Zustellreklamationen wenden sie sich bitte an den Verlag unter der Telefon-Nr oder oder per an service@mvg-medienvertrieb.de. Das Amtsblatt steht auch als Onlineausgabe oder als Newsletter per E- Mail zur Verfügung. Näheres hierzu unter Bei Nichterscheinen und/oder Nichtlieferung ohne Verschulden der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld und/oder des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störungen des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen die Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld oder den Verlag. Gemäß 9 Abs. 4 des Landesmediengesetzes für Rheinland-Pfalz vom wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich- Menne und Andrea Wittich-Bonk. Anfuhr zur Deponie Berg und Westheim (Fa. SITA Kommunal Service Süd GmbH, Betriebsstätte Westheim, Zeiskamer Schneise) Firma Freyer GmbH, Bauschuttrecycling, Philippsburger Str. 3, Germersheim, Tel.: , Mo - Fr Uhr Kühlgeräte und Fernseher Entsorgung nach schriftlicher Anforderung mittels Postkarte bei der Firma SITA Kommunal Service Süd GmbH in Rülzheim, Mozartstr. 27, Stichwort Fernseher oder Kühlgerät sowie Stückzahl angeben. Problemabfälle z. B. Entkalker, Reinigungsmittel, Farben (keine Dispersionsfarben) und Lacke, Fotochemikalien, Pflanzenschutzmittel, Abbeizer, Lösungsmittel, Leuchtstoffröhren. Es gelten für die Abgabe von Problemmüll bei der Firma SITA Kommunal Service Süd GmbH in Rülzheim, Mozartstr. 27, folgende Öffnungszeiten: Mo Uhr Mi Uhr Fr Uhr An jedem ersten Samstag im Monat von Uhr Restmüll Alle nicht vorstehend aufgeführten Haushaltsabfälle werden regelmäßig mit der grauen Mülltonne nach Müllkalender entleert. Sofern die graue Tonne nicht für den Restmüll ausreicht, können rote Müllsäcke gegen eine Gebühr von 3,90 Euro pro Stück bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld (Telefonzentrale) käuflich erworben werden. Elektrokleinartikel (z. B. Rührgerät, Kaffeemaschine, Staubsauger usw.) aus Privathaushalten Wertstoffhof und Kompostwerk Westheim (Fa. SITA Kommunal Service Süd GmbH, Betriebsstätte Westheim, Zeiskamer Schneise) Firma SITA Kommunal Service Süd GmbH, Mozartstraße 27, Rülzheim Öffnungszeiten und sonstige Infos: Das Kompostwerk und der Wertstoffhof Westheim (Fa. SITA Kommunal Service Süd GmbH, Betriebsstätte Westheim, Zeiskamer Schneise) haben wie folgt geöffnet: Mo - Fr Uhr und Uhr Sa Uhr Tel.: Letzte Anlieferungsannahme 15 Minuten vor Betriebsende! Öffnungszeiten auf der Kreisdeponie Berg Mo - Fr Uhr und Uhr Sa Uhr Telefon Infos zum Thema Müll: Kreisverwaltung, Luitpoldplatz 1, Germersheim, Abfall- und Umweltberatung, Tel.: , oder sowie im Internet unter sowie Fa. SITA Kommunal Service Süd GmbH in Rülzheim, Tel.: Sprechstunde der Jugendpflegerin Wegen Urlaub findet bis einschließlich keine Sprechstunde statt. T. Siegfarth Jugendpflegerin Verbandsgemeinde Sprechzeiten des Ersten Beigeordneten Peter Beyer Gesprächstermine mit dem Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde, Herrn Peter Beyer, können telefonisch vereinbart werden unter der Rufnummer Sprechstunde des Bezirksbeamten der Polizeiinspektion Germersheim mittwochs von 16:00 bis 18:00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung, Zimmer 100, EG, Telefon: Das Informationszentrum Prävention des Polizeipräsidiums Rheinpfalz befindet sich in Ludwigshafen, Bismarckstraße 116, Telefon: , Fax: , kdludwigshafen.praevention@polizei.rlp.de Polizeiinspektion Germersheim, Tel.: Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe Bei einem Schadensfall, Rohrbruch oder Defekt der Wasserzuleitung, der nach Feierabend oder an einem Wochenende auftritt, rufen Sie bitte die Telefonnummer an.

6 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 01/2010 Hinweis: Gemäß 18 der Allgemeinen Wasserversorgungssatzung des Zweckverbandes für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe vom haftet der Grundstückseigentümer für Beschädigungen jeder Art an dem Wasserzähler. Er ist verpflichtet, den Wasserzähler vor Oberflächenwasser, Grund- und Schmutzwasser sowie vor Frost zu schützen. Das Entfernen der Plomben ist verboten, jegliche Beschädigungen und Störungen sind dem Zweckverband für Wasserversorgung Germersheimer Nordgruppe bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lingenfeld, Zimmer 209, Telefon-Nr , unverzüglich mitzuteilen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass das Verlegen einer Wasserhausanschlussleitung in einem Neubau sowie die Montage des Wasserzähleranschlussbügels und des Ein- und Ausgangsventils nur von den Arbeitern des Wasserzweckverbandes und nicht vom Installationsmeister ausgeführt werden darf. Aus der Niederschrift über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Lingenfeld vom Beratungsgegenstände: Öffentlicher Teil: Nr. 1: Einwohnerfragestunde Es erfolgen keine Wortmeldungen. Nr. 2: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2010 der Verbandsgemeinde, den Haushaltsplan, den Stellenplan sowie den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke einschl. aller Anlagen, Anhänge und Übersichten Bürgermeister Thomas erläutert kurz das allen Ratsmitgliedern vorliegende Zahlenwerk und verweist auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss. Er teilt mit, dass auch der Haushalt 2010 mit spitzer Nadel gestrickt wurde und das Zahlenwerk dem Haushaltsplan 2009 entspricht. Es hat sich als richtig erwiesen, dass 2009 die Verbandsgemeindeumlage nicht gekürzt wurde. Für das Jahr 2010 ist zu erwarten, dass die Kreisumlage erhöht wird. Ratsmitglied Seither (SPD-Fraktion) hält die Verbandsgemeindeumlage für zu hoch. Er stellt fest, dass im Jahr 2009 von den veranschlagten Euro für die Gewässerunterhaltung nur Euro ausgegeben wurden. Bei den Baumaßnahmen waren ca. 1 Mio. Euro veranschlagt, ausgegeben wurden lediglich Euro. Dies zeigt, dass auch im Jahr 2009 die Umlage um ca. 3 % hätte gekürzt werden können. Ratsmitglied Seither erläutert die finanzielle Situation der Ortsgemeinden und stellt fest, dass zum Teil die Mittel im Investitionsplan falsch veranschlagt sind. Der Personalstand im Stellenplan 2010 hat sich um drei Stellen vermehrt. Für die Hallenbadsanierung wurden 1,6 Mio. Euro ausgegeben. Er zeigt sich verwundert darüber, dass der Ansatz für die Energiekosten um Euro erhöht wurde. Das Gleiche gilt für das Blockheizkraft bei der Schule Schwegenheim. Hier wurde der Ansatz für die Energiekosten um Euro erhöht. Trotz einiger Ungereimtheiten hält die SPD-Fraktion das vorliegende Haushaltswerk für nachvollziehbar, bittet aber über folgenden Antrag abzustimmen: Die Maßnahmen Sanierung des Rathauses und Sanierung der Realschule Plus werden nicht ausgeführt und eventuell auf die folgenden Jahre verschoben. Die veranschlagten Mittel im Bereich Tourismus werden gestrichen. Die Verbandsgemeindeumlage soll um 1 % gesenkt werden. Bürgermeister Thomas nimmt zu den Ausführungen Stellung und spricht sich gegen die Verschiebung der Sanierungsmaßnahmen aus, da zwar keine Mittel aus dem Konjunkturprogramm zu erwarten sind, jedoch eventuell Mittel aus dem Investitionsstock gewährt werden. Auch die Mittel im Bereich Tourismus sollten nicht gestrichen werden, da der Tourismus eine wichtige Einnahmequelle ist und die veranschlagten Mittel benötigt werden. Die eventuelle Erhöhung der Kreisumlage wurde in dem vorliegenden Zahlenwerk noch nicht berücksichtigt. Auch aus diesem Grund sollte die Verbandsgemeindeumlage nicht gekürzt werden. Hinsichtlich des Stellenplanes führt Büroleiter Hinderberger aus, dass im vorliegenden Stellenplan mehrere Stellen mit einem KW-Vermerk (künftig wegfallend) versehen sind. Außerdem ist die Übernahme der zwei Auszubildenden vorgesehen. Ratsmitglied Krauß erläutert für die Fraktion der Freien Wählergruppe das Haushaltswerk und stellt fest, dass der Personalstand der Verbandsgemeinde sich am unteren Ende auf Kreisebene befindet. Vergleiche sind im zweiten Jahr des Doppikhaushaltes noch nicht möglich, da keine Rechnungsergebnisse vorliegen. Bei den Investitionen sieht die Freie Wählergruppe keine Einsparmöglichkeiten, da alle veranschlagten Mittel notwendig sind. Ratsmitglied Krauß zeigt sich erfreut darüber, dass trotz geringerer Einnahmen die Verbandsgemeindeumlage nicht erhöht werden musste. Das vorliegende Haushaltswerk stellt einen Kompromiss zwischen den Interessen der Ortsgemeinden und der Verbandsgemeinde dar. Herr Krauß ist der Auffassung, dass keine Besserung der finanziellen Situation für die Kommunen zu erwarten ist, wenn keine generellen Änderungen im Finanzbereich erfolgen. Ratsmitglied Becker (CDU-Fraktion) hält das zur Beschlussfassung vorgelegte Haushaltswerk für ausgewogen. Die erneute Kreditaufnahme wird jedoch als schmerzlich empfunden. Auch der vorgelegte Wirtschaftsplan findet die Zustimmung der CDU-Fraktion und es wird ausdrücklich begrüßt, dass die Gebühren stabil bleiben. Ratsmitglied Dr. Seibert (SPD) spricht sich für mehr Transparenz des Haushaltsplanes aus. So sollte z. B. bei veranschlagten Zuschüssen vermerkt werden, ob bereits ein Antrag gestellt wurde oder gar eine Genehmigung vorliegt. Bürgermeister Thomas stellt abschließend fest, dass erst nach Erstellung der Bilanzen festgestellt werden kann, ob bei den Ausgaben und Einnahmen Einsparmöglichkeiten bestehen. Er bittet um Zustimmung zu dem vorliegenden Haushaltswerk. Da dies gegenüber dem SPD- Antrag der weitergehende Antrag ist, erfolgt die Abstimmung über die vorliegende Haushaltssatzung Der Verbandsgemeinderat fasst mit 17 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen bei 1 Stimmenthaltung folgenden Nr. 353 Der Haushaltssatzung 2010, dem Haushaltsplan, dem Stellenplan sowie dem Wirtschaftsplan einschl. aller Anlagen, Anhänge und Übersichten wird zugestimmt. Nr. 3: Jahresabschluss 2008 der Verbandsgemeindewerke a) Feststellung des Jahresabschlusses zum b) Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinns Von der Verwaltung wurden der Jahresabschluss zum (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie der Lagebericht erstellt. Die Bilanzsumme beläuft sich auf ,63 Euro (Vorjahr: ,70 Euro). Der Jahresgewinn beträgt ,04 Euro (Vorjahr: ,40 Euro). Die Prüfung ergab, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und die Geschäftsführung keinen Anlass zu Bedenken gibt. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Werksausschuss hat in seiner Sitzung am in Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers, Herrn Dr. M. Burret, Ludwigshafen, den Abschluss beraten und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den Jahresabschluss zum festzustellen und den Jahresgewinn von ,04 Euro der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers liegt den Fraktionen vor. Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Nr. 354 Der Verbandsgemeinderat stellt den Jahresabschluss zum fest. Der Jahresgewinn von ,04 Euro wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Nr. 4: Ist Ihre Hausnummer gut erkennbar? Im Notfall kann das entscheidend sein für rasche Hilfe durch den Arzt, Rettungsdienst oder sonstige Notfalldienste. Vertrag für die Spülung und Reinigung sowie für die TV-Befahrungen des Kanalnetzes für die Jahre 2010 und 2011 hier: Auftragsvergabe Der Vertrag für die Spülung und die Reinigung sowie für die TV-Befahrungen des Kanalnetzes endet am Die Leistungen (für zwei Jahre) wurden wieder beschränkt ausgeschrieben. Die Submission fand am statt. 1. Fa. Müller, Landau ,35 Euro 2. Fa. Baur, Landau-Godramstein ,72 Euro 3. Fa. Zawisla, Jockgrim ,26 Euro (ausgeschlossen) 4. Fa. Germann, Pirmasens nicht abgegeben 5. Fa. Beyerle, Eppingen-Kleingartach nicht abgegeben Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre bis zum Der Werksausschuss hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am beraten und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig die Auftragsvergabe an die Fa. Müller. Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Nr. 355 Der Auftrag für die Spülungen und Reinigungen des Kanalnetzes sowie für TV-Befahrungen für die Zeit vom bis wird an die Firma Müller, Landau, zum Angebotspreis von ,35 Euro erteilt. Nr. 5: Darlehensaufnahme der Verbandsgemeindewerke im Wirtschaftsjahr 2010 Im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2010 sind Darlehensaufnahmen wie folgt veranschlagt:

7 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 01/2010 Fremdkapital ,00 Euro Zinslose Darlehen der Wasserwirtschaftsverwaltung 0,00 Euro Kassenkredite 1.500,000,00 Euro Zur jederzeitigen Liquidität der Verbandsgemeindewerke sollen, wie in den Vorjahren, Darlehenaufnahmen dann getätigt werden können, wenn diese erforderlich sind. Der Werksausschuss hat sich in seiner Sitzung am mit dieser Angelegenheit befasst und ermächtigt den Bürgermeister zu Darlehensaufnahmen im Jahr 2010, wie sie im Wirtschaftsplan veranschlagt sind, wenn diese benötigt werden. Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Nr. 356 Der Bürgermeister wird zu Darlehensaufnahmen im Jahr 2010 ermächtigt, wie sie im Wirtschaftsplan veranschlagt sind, wenn diese benötigt werden. Sollten in 2010 Fördermittel der Wasserwirtschafts-verwaltung bewilligt werden, gilt die Ermächtigung auch für diese Darlehensart. Nr. 6: Änderung der Betriebssatzung der Verbandsgemeindewerke Lingenfeld Der Werksausschuss besteht aus 6 Ratsmitgliedern (bisher 4) und 2 sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern. Die Betriebssatzung ist entsprechend anzupassen. In seiner Sitzung am hat sich der Werksausschuss mit der Angelegenheit befasst. Er empfiehlt dem Verbandsgemeinderat einstimmig, die vorliegende Fassung der Änderungssatzung zu beschließen. Eine Ausfertigung der Betriebssatzung liegt jedem Ratsmitglied vor. Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Nr. 357 Der Satzung zur Änderung der Betriebssatzung wird zugestimmt. Nr. 7: Ergänzungswahl zum Werksausschuss Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Ratsmitgliedes, Frau Simone Volz, aus dem Verbandsgemeinderat wurde Herr Dirk Pramschiefer als neues Ratsmitglied in den Verbandsgemeinderat Lingenfeld berufen. Herr Dirk Pramschiefer war bisher als so genanntes Nicht-Ratsmitglied im Werksausschuss. Aufgrund des Nachrückens als Ratsmitglied in den Verbandsgemeinderat wäre nunmehr eine Ergänzungswahl zum Werksausschuss durchzuführen, da unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen Ratsmitglieder nur von Ratsmitgliedern und Nicht-Ratsmitglieder von Nicht-Ratsmitgliedern vertreten werden können. Bürgermeister Thomas ist der Auffassung, dass auch die jetzige Besetzung des Werksausschusses den gesetzlichen Vorgaben entspricht und somit keine Ergänzungswahl notwendig ist. Alle Ratsmitglieder stimmen dieser Auffassung zu. Nr. 8: Vollzug des Bundesberggesetzes hier: Aufsuchung von Sohle und Erdwärme im Erlaubnisfeld Hochstadt am Projektstandort Lustadt Mit Schreiben vom bittet das Landesamt für Geologie & Bergbau Rheinland-Pfalz erneut um Stellungnahme bis zum zu dem Antrag der Firma HotRock Erdwärmekraftwerke Lustadt GmbH & Co, Karlsruhe. Die HotRock Erdwärmekraftwerke GmbH plant auf der Gemarkung Lustadt den Bau einer Geothermieanlage zur Erzeugung von Strom. Für den Bau des Bohrplatzes, die Durchführung der Bohrungen einschl. der erforderlichen Fördertests, sowie für die Errichtung und die Inbetriebnahme des Primärkreislaufsystems des Kraftwerkes ist die Durchführung von Sonderbetriebsplanzulassungsverfahren vorgesehen. Für diese Maßnahmen wurde der Hauptbetriebsplan mit Anlagen und Fachbeitrag Naturschutz zur Stellungnahme vorgelegt. In der Ratssitzung vom wurde zu dem Antrag wie folgt entschieden: Das Einvernehmen zum Vorhaben wird so lange nicht hergestellt bis die Ursachen der Vorkommnisse aus Landau geklärt sind. Da der Termin nicht eingehalten werden kann, wurde Fristverlängerung bis beim Landesamt für Geologie und Bergbau beantragt, sowie um Mitteilung gebeten, ob dort Informationen zu den Vorkommnissen in Landau vorliegen. Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig bei 1 Enthaltung folgenden Nr. 358 Die Entscheidung des Verbandsgemeinderates vom wird aufrechterhalten. Öffentliche Belange der Verbandsgemeinde Lingenfeld stehen dem Vorhaben weiterhin entgegen. Nr. 9: 14. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 der Verbandsgemeinde Lingenfeld - Ausweisung eines Sondergebietes Nahversorgung in der OG Schwegenheim hier: Annahme- und Entwurfsbeschluss für die Offenlage und Trägerbeteiligung Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld hat in seiner Sitzung vom über die im Rahmen der vorgezogenen Trägerbeteiligung vorgetragenen Bedenken und Anregungen beraten und beschlossen. Dabei wurden von Seiten des Verbandes Region Rhein-Neckar, Mannheim, mit Schreiben vom mitgeteilt, dass einem In eigener Sache wir weisen darauf hin, dass Bildvorlagen von geringer Qualität (z. B. Digitalbilder auf Papierausdruck) nicht veröffentlicht werden. Wir bitten um Beachtung! Verlag + Druck Wittich KG - Redaktion Sondergebiet Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise zugestimmt werden könne, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: a) Zulässig sind 2 Discounter (max. je 800 qm Verkaufsfläche), 1 Getränkemarkt (400 qm Verkaufsfläche) b) Zulässig sind ausschließlich Lebensmittelbetriebe, Fachmärkte mit zentrenrelevanten Sortimenten (insbesondere Textil, Schuhe, Drogerien usw.) sind unzulässig. c) Jeglicher weiterer (auch kleinflächiger) Einzelhandel wird ausgeschlossen. Zwischenzeitlich wurde von dem potentiellen Investor eine weitergehende Planung vorgelegt. Diese sieht lt. Konzept nunmehr 1 Discounter (800 qm Verkaufsfläche) und einen Vollsortimenter (1.250 qm Verkaufsfläche) vor. Der Vollsortimenter ist durch den Zusammenschluss eines Discounters und eines Getränkemarktes bei geringfügig erhöhter Verkaufsfläche (von qm Verkaufsfläche auf qm Verkaufsfläche) entstanden. Discounter und Vollsortimenter bieten Lebensmittel des täglichen Gebrauchs an. Das Sortiment des Discounters umfasst ca Artikel. Das Sortiment des Vollsortimenters umfasst ca Artikel. Zusätzlich wird Frischware angeboten. Zentrenrelevante Sortimentartikel werden in den beiden Märkten nicht angeboten. Darüber hinaus sind weitere Fachmärkte, insbesondere mit zentrenrelevanten Sortimenten, insbesondere Textil, Schuhe, Drogerien nicht vorgesehen. Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld hat in seiner Sitzung am die 13. Flächennutzungsplanänderung für die Erweiterung des Vollsortimenters in Lingenfeld zugestimmt. Insoweit führt die Umplanung zu einem 2. Vollsortimenter in der Verbandsgemeinde und somit zu einer weiteren Verbesserung und Verbreiterung des Angebotes auf Verbandsgemeindeebene. Wesentliche Beeinträchtigungen der vorhandenen Angebotssituation sind nach derzeitiger Einschätzung nicht zu erwarten. Ein alternativer, integrierter Standort in der Ortsgemeinde Schwegenheim ist nicht zu ermitteln. Der Verbandsgemeinderat fasst einstimmig folgenden Nr. 359 Nach sachgerechter Würdigung der vorgetragenen Bedenken und Anregungen stimmt der Verbandsgemeinderat Lingenfeld der vorliegenden Planung zu, beschließt den Vorentwurf (Stand Dezember 2008) als Entwurf zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und gibt ihn für die zeitgleiche Entwurfsoffenlage und Beteiligung der Träger öffentliche Belange und Nachbargemeinden frei. Der Änderungsbereich betrifft Flächen des vorhandenen Kreisels im Zuge der Landesstraße L 537 zwischen der Bundesstraße B 9, der Landesstraße L 537 und der Kreisstraße K 5. Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Zulassung eines Sondergebietes Märkte mit einer max. Verkaufsfläche von qm im Gewerbegebiet Im Breiten Pfuhl beabsichtigt. Das Sondergebiet soll der Nahversorgung in der Ortsgemeinde Schwegenheim dienen. Zusätzlicher Lebensmitteleinzelhandel ist im Gewerbegebiet Im Breiten Pfuhl nicht mehr geplant. Der weitere Fortgang der Planung ist eng mit der regionalen Raumordnung und Landesplanung abzustimmen. Nichtöffentlicher Teil: Im nichtöffentlichen Teil berät und beschließt der Verbandsgemeinderat über eine Personalangelegenheit Entwurfsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 der Verbandsgemeinde Lingenfeld Hier: Ausweisung eines Sondergebietes Nahversorgung in der Ortsgemeinde Schwegenheim Der Verbandsgemeinderat Lingenfeld hat in seiner Sitzung vom die Durchführung der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 der Verbandsgemeinde Lingenfeld beschlossen. Der Entwurf für die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 und die

8 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 01/2010 Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Sitzung vom anerkannt. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der Änderungsbereich betrifft Flächen südlich des vorhandenen Kreisels zwischen der Bundesstraße B 9, der Landesstraße L 537 und der Kreisstraße K 5. Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gem. 3 Abs. 2 BauGB erfolgt in der Zeit vom bis durch Offenlage bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 60, Lingenfeld, Zimmer 401, während der Dienststunden. Die Dienststunden sind wie folgt festgesetzt: Montag bis Donnerstag vormittag von Uhr bis Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag nachmittag von Uhr bis Uhr Mittwoch nachmittag von Uhr bis Uhr Freitag vormittag nur von Uhr bis Uhr Es ergeht recht herzliche Einladung an Jedermann. Wünsche, Anregungen und Bedenken zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB während der Auslegungsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Hauptstraße 60, Lingenfeld, Zimmer 400 und 401, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Lingenfeld, den Thomas Bürgermeister Räum- und Streupflicht Es wurde festgestellt, daß mehrere Anlieger die Räum- und Streupflicht nicht bzw. nicht ordnungsgemäß durchführen. Nachstehend sind deshalb nochmals die 8 und 9 der zur Zeit gültigen Reinigungssatzung mit der Bitte um Beachtung abgedruckt. Außerdem wird darauf hingewiesen, daß eine Verstoß gegen die Satzung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße bis zu 500,- geahndet werden kann. 8 Schneeräumung (1) Wird durch Schneefälle die Benutzung von Fahrbahnen und Gehwegen erschwert, so ist der Schnee unverzüglich wegzuräumen. Gefrorener oder festgetretener Schnee ist durch Loshacken zu beseitigen. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht eingeschränkt und der Abfluss von Oberflächenwässer nicht beeinträchtigt werden. Bei Schneefällen während der Nachtzeit ist der Schnee und Schneematsch bis zum Beginn der allgemeinen Verkehrszeiten zu räumen. Bei Tauwetter sind die Abflussrinnen von Schnee und Schneematsch freizuhalten. 7 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anpassen. 9 Bestreuen der Straße (1) Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Überwege sind als solche besonders gekennzeichnete Übergänge für den Fußgängerverkehr sowie die Übergänge an Straßenkreuzungen und -einmündungen in Verlängerung der Gehwege. (2) Die Benutzbarkeit der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen ist durch Bestreuen mit abstumpfenden Stoffen (Asche, Sand, Sägemehl) herzustellen. Eis ist aufzuhacken und zu beseitigen. Salz soll insbesondere auf Gehwegen nur in geringer Menge zur Beseitigung festgefahrener und festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden; die Rückstände sind nach dem Auftauen der Eis- und Schneerückstände unverzüglich zu beseitigen. Rutschbahnen sind unverzüglich zu beseitigen. (3) Die bestreuten Flächen vor den Grundstücken müssen in ihrer Längsrichtung und die Überwege. so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. Der später Streuende hat sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken bzw. Überwegrichtung vom gegenüberliegenden Grundstück anzupassen. (4) Die Straßen sind erforderlichenfalls mehrmals am Tage so zu streuen dass während der allgemeinen Verkehrszeiten Uhr auf den Gehwegen, Fußgängerüberwegen und besonders gefährlichen Fahrbahnstellen keine Rutschgefahr besteht. In eigener Sache Wenn Sie kein Amtsblatt bekommen haben... Reklamationen wegen Nichtzustellung des Amtblattes nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/ oder Die neue -Adresse für Reklamationen ist: service@mvg-medienvertrieb.de Volkshochschule Lingenfeld in der Kreisvolkshochschule Germersheim VHS-Geschäftsstelle: Hauptstr. 58, Lingenfeld Tel.: 06344/5961, Fax: 06344/ vhslingenfeld@t-online.de Beratungszeiten: dienstags Uhr Leitung: mittwochs freitags Brigitte Schütze Uhr Uhr Januarwanderung der VHS Lingenfeld Termin: Sonntag, 17. Januar Uhr Treffpunkt Rathausplatz Lingenfeld Wanderstrecke: Über Bischofskreuz zum Teufelsfelsen: Burrweiler - Modenbachtal - Parkplatz Sieben Quellen - Dreimärker - Trifelsblickhütte - Bischofskreuz - Teufelsfelsen - St. Anna Hütte - Kreuzweg - Burrweiler (Änderungen witterungsbedingt vorbehalten) Wanderlänge: ca. 10 km Wanderzeit: ca. 3,0 Std Fahrzeit: Einkehr: ca. 30 Min. Trifelsblickhütte (Mittagsrast) St. Anna-Hütte (Kaffee) Bitte Notration nicht vergessen, falls Hütte überfüllt! Planung und Leitung: VHS-Wanderteam Gebühr: keine Ab sofort erhalten Sie die Programmhefte der VHS Lingenfeld der Kreisvolkshochschule Germersheim für das 1. Halbjahr in der Geschäftsstelle - in der Gemeindebücherei - an der Pforte der Verbandsgemeindeverwaltung Auszug aus dem Gesamtprogramm: I. POLITIK - GESELLSCHAFT - UMWELT 4 Parken und Wandern Wanderungen unter sachkundiger Führung mit dem Ziel, die geologischen, biologischen und geschichtlichen Besonderheiten des Pfälzer Waldes kennen zu lernen. Wanderziele siehe Amtsblatt der VG Lingenfeld Leitung: Wanderteam der VHS Abfahrt am Rathausplatz Termin: jeweils am 2. Sonntag im Monat, 9.00 Uhr Gebühr: keine II. ARBEIT - BERUF 8 Tastschreiben am PC Die Teilnehmer lernen, das Tastenfeld eines Computers (einer Schreibmaschine) nach der 10-Finger-Tastschreib-Methode zu bedienen und ihre Schreibfertigkeit zu steigern. Im Kurs werden die nötigen Computerkenntnisse sowie Normen für Adressen und Briefe vermittelt. Leitung: Brigitte Schütze Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde Termin: Dienstag, 19. Januar 2010, 18:00-19:30 Uhr Gebühr: 55 für 12 Termine (24 Unterrichtsstunden) Computerkurse Leitung: Brigitte Steinmetz Alle Computerkurse finden im Rathaus der Ortsgemeinde Lingenfeld, Hauptstr. 58, 2. Stock, statt!

9 Amtsblatt der Verbandsgemeinde Lingenfeld Ausgabe 01/2010 Word I für Anfänger Die Teilnehmer lernen: - Erste Texte in Word schreiben - Tabellen erstellen, sortieren, formatieren - Einfache Formatierungen (fett, kursiv, unterstrichen, animiert, farbig, links- oder rechtsbündig, Blocksatz) - Rechtschreibprüfung - Seitenränder - Erstzeileneinzug, hängender Einzug 9 am Vormittag Termin: Dienstag, 19. Januar 2010, 8:30-10:00 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 10 am Vormittag Termin: Mittwoch, 24. Februar 2010, 8:30-10:00 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 11 am Abend Termin. Mittwoch, 20. Januar 2010, 19:30-21:00 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 12 am Abend Termin. Montag, 31. Mai 2010, 19:30-21:00 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 13 am Samstag Termin: Samstag, , , , 9:00-11:45 Uhr Gebühr: 25 für 3 Termine (10 Unterrichtsstunden) Word II Die Teilnehmer lernen Briefvorlage erstellen (z. B. für Verein), Kopfund Fußzeile, Grafik einfügen, Formatvorlage erstellen und abspeichern, Arbeiten mit Autotext und Autokorrektur. 14 am Vormittag Termin: Mittwoch, 20. Januar 2010, 8:30-10:00 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 15 am Vormittag Termin: Dienstag, 23. Februar 2010, 8:30-10:00 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 16 am Abend Termin: Mittwoch, 21. April 2010, 19:30-21:00 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 17 am Samstag Termin: Samstag, 13., 20., , 9:00-11:45 Uhr Gebühr: 25 für 3 Termine (10 Unterrichtsstunden) 18 Computer am Vormittag - Windows Explorer Wer kennt die Situation nicht? Hilfe, wo sind meine gespeicherten Urlaubsbilder? Meine Briefe? In diesem Kurs lernen die Teilnehmer, mit Windows Explorer Ordnung auf ihrem Computer zu schaffen. Termin: Montag, 18. Januar 2010, 8:30-10:15 Uhr Gebühr: 15 für 3 Termine (6 Unterrichtsstunden) Excel I für Anfänger Die Teilnehmer lernen erste Schritte, Zellen und Zahlen, erste Berechnungen, erste Kalkulationen, Zellen kopieren und ausfüllen, Berechnungen und Diagramme - Haushaltsplan am Vormittag Termin: Dienstag, 19. Januar 2010, 10:15-11:45 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 20 am Vormittag Termin: Mittwoch, 24. Februar 2010, 10:15-11:45 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 21 am Abend Termin: Montag, 22. Februar 2010, 19:30-21:00 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 22 am Samstag Termin: Samstag, 12., 19., , 19:30-21:00 Uhr Gebühr: 25 für 3 Termine (10 Unterrichtsstunden) Excel II Die Teilnehmer lernen Berechnungen mit relativen, absoluten und gemischten Bezügen, eigene benutzerdefinierte Listen erstellen, Diagramme erstellen, Arbeiten mit Tabellenblättern und Verknüpfungen erstellen, Kassenbuch erstellen, Arbeiten mit Detektivsymbolleiste 23 am Vormittag Termin: Mittwoch, 20. Januar 2010, 10:15-11:45 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 24 am Vormittag Termin: Dienstag, 23. Februar 2010, 10:15-11:45 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 25 am Abend Termin: Montag, 19. April 2010, 19:30-21:00 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 26 Computer am Vormittag - Bildbearbeitung Dieser Kurs will Ihnen vermitteln, wie Sie digitale Fotos am Computer so optimal bearbeiten, dass man sie perfekt zeigen kann. Sie lernen Bilder in Ordner zu schieben, zu kopieren, aufzubessern (Rote-Augen-Effekt u. ä.) Sie erfahren, wie man Bilder mit Text, Rand o. ä. verändert und bearbeitet. Sie schneiden Bildbereiche aus und fügen sie in andere Bilder ein. Thema des Kurses ist auch, Bilder in Ordner zu kopieren, mit Diashow anzuzeigen und auf CD zu brennen. Internet Die Teilnehmer lernen: Im Internet suchen, finden, lesen, wichtige Daten auf den eigenen Rechner kopieren, in Internetseiten nach Stichpunkten suchen 27 am Vormittag Termin: Montag, 22. Februar 2010, 9:00-10:30 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 28 am Vormittag Termin: Dienstag, 1. Juni 2010, 9:00-10:30 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 29 am Abend Termin: Mittwoch, 2. Juni 2010, 19:30-21:00 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) Internet? ICQ-Video- und Voicechat Über das Internet mit Freunden sprechen, spielen und vieles mehr! 30 am Vormittag Termin: Donnerstag, 4. Februar 2010, 8:30-10:00 Uhr Gebühr: 20 für 4 Termine (8 Unterrichtsstunden) 31 am Vormittag Termin: Donnerstag, 15. April 2010, 8:30-10:00 Uhr Gebühr: 20 für 4 Termine (8 Unterrichtsstunden) 32 am Samstag Termin: Samstag, 17. u. 24. April 2010, 8:30-11:45 Uhr Gebühr: 20 für 2 Termine (8 Unterrichtsstunden) 33 Computer am Samstag - PowerPoint-Präsentation Kein Referat für die Schule, kein Vortrag beruflicher oder privater Art kommt mehr ohne die zeitgemäße Präsentation über PowerPoint aus (alternativ das kostenlose OpenOfficeImpress). In diesem Kurs lernen Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Vortrag in eine übersichtliche Form bringen können. Termin: Samstag, 06., 13., , 9:00-11:45 Uhr Gebühr: 25 für 3 Termine (10 Unterrichtsstunden) 34 Computer am Vormittag - Open Office Writer I Open Office.org ist ein freies Office-Paket, das aus einer Kombination verschiedener Programme besteht. OOWriter ist die Alternative zu Mikrosoft Office Word. Mit OOWriter lernen Sie Texte schreiben, Formatierungen vorzunehmen, erste Tabellen zu erstellen usw. Termin: Freitag, 5. Februar 2010, 10:15-11:45 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) 35 Computer am Vormittag - Open Office Calc I Open Office.org ist ein freies Office-Paket, das aus einer Kombination verschiedener Programme besteht. OOCalc ist die Alternative zu Mikrosoft Office Excel. Mit OOCalc lernen Sie erste Schritte, Zellen, Zahlen, Berechnungen, Kalkulationen, Zellen kopieren und ausfüllen, Adresslisten sortieren, Haushaltsplan usw. Termin: Freitag, 16. April 2010, 10:15-11:45 Uhr Gebühr: 25 für 5 Termine (10 Unterrichtsstunden) III. SPRACHEN Alle Sprachkurse beinhalten Aufbau, Erweiterung und Vertiefung des Wortschatzes und der Grammatik. In unseren Kursen liegt der Schwerpunkt auf der gesprochenen Sprache, um dem Lernenden zu ermöglichen, sich schnell in alltäglichen (Reise-)Situationen in der Fremdsprache verständlich machen zu können. 36 Arabisch A 1-1 (Anfänger) Lehrwerk: wird im Kurs bekannt gegeben Leitung: Fadia Shamout Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde Termin: Samstag, 24. Januar 2010, 10:00-11:30 Uhr Gebühr: 75 für 15 Termine (30 Unterrichtsstunden) 37 Englisch A 1-2 (Anfänger im 2. Semester) Lehrwerk: Network 1, L. 5 Leitung: Penelope Todd Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde Termin: Mittwoch, 20. Januar 2010, 19:00-20:30 Uhr Gebühr: 75 für 15 Termine (30 Unterrichtsstunden) 38 Englisch A 1-3 Lehrbuch Network 2, L. 1 Leitung: Penelope Todd Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde Termin: Mittwoch, 20. Januar 2010, 17:30-19:00 Uhr Gebühr: 75 für 15 Termine (30 Unterrichtsstunden) 39 Englisch A nicht nur für Senioren Lehrbuch: Network 2, L. 4 Leitung: Penelope Todd Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde Termin: Donnerstag, 21. Januar 2010, 10:00-11:30 Uhr Gebühr: 80 für 15 Termine (30 Unterrichtsstunden) 40 Französisch A 1-1 (Anfänger) Lehrwerk: Perspectives, L. 1 Leitung: Sarah Porst Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde Termin: Montag, 1. März 2010, 19:30-21:00 Uhr Gebühr: 40 für 10 Termine (20 Unterrichtsstunden) 41 Französisch A 1-2a (Anfänger im 2. Semester) Lehrwerk: Perspectives, L. 4 Leitung: Sarah Porst Lingenfeld, Rathaus der Ortsgemeinde

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