Ausschreibung Lieferung und Instandhaltung von Sparc/Solaris Servern oder Servern mit einer gleichwertigen Architektur

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1 Ausschreibung Lieferung und Instandhaltung von Sparc/Solaris Servern oder Servern mit einer gleichwertigen Architektur Seite 1 von 44

2 Inhalt 1 Einleitung Ausschreibende Stelle Gegenstand der Ausschreibung Verfahrens- und Vergabebestimmungen Allgemeine Bestimmungen Vergabe nach Losen Abgabe von Nebenangeboten Aufbau und Inhalt des Angebots Zeitplanung Vergabestelle und Ansprechpartner Bieterfragen Frist für die Abgabe des Angebots Verspätete Abgabe Form der Abgabe des Angebots Aufträge an Nachunternehmen Bietergemeinschaften Kostenerstattung für das Angebot Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Verschwiegenheitspflicht Aufhebung des Verfahrens Rückgabe von Unterlagen Schutzrechte Zuständige Vergabekammer Rechtsbehelfsbelehrung Speicherung personenbezogener Daten Unterschriften Änderung, Berichtigung oder Rücknahme von Angeboten Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Wirtschaftlichkeitsprüfung Auslegungsregel Anlieferung Leistungsbeschreibung Leistungsumfang Seite 2 von 44

3 3.1.1 Lieferleistung Instandhaltungsleistung Rahmenbedingungen Vertragslaufzeit Technische Änderungen und Neuerungen Bewertung der Angebote Prüfung auf Einhaltung formaler Kriterien Eignungsprüfung Prüfung der Angemessenheit der Preise Wirtschaftlichkeitsprüfung Ermittlung des Angebotspreises Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Kriterien zur Eignungs- und Leistungsbewertung Eignung der Bieter Eignungskriterien: Ausschlusskriterien Eignungskriterien: Bewertungskriterien Leistungsverzeichnis Leistungskriterien: Ausschlusskriterien Leistungskriterien: Bewertungskriterien Unternehmensreferenz Bewertungsmatrix für die Eignungsprüfung Bewertungsmatrix für die Leistungsbewertung Liste aller geforderten Erklärungen und Nachweise Erklärungen und Nachweise Erklärung 01: Eigenerklärung zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und anderer Sachverhalte Erklärung 02: Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit Erklärung 03: Eigenerklärung, ob Leistungen an Nachunternehmen vergeben werden Erklärung 04: Eigenerklärung der vorgesehenen Nachunternehmer Erklärung 05: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft Erklärung 06: Vollmacht Bewerber-/Bietergemeinschaft Erklärung 07: Gesamtschuldnerische Haftung Bewerber-/Bietergemeinschaft Erklärung 08: Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung Erklärung 09: Eigenerklärung zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz Erklärung 10: Eigenerklärung zur Gleichwertigkeit der Produkte Erklärung 11: Zusammenfassung der Ausschlusskriterien zur Leistungsbewertung Preiszusammenstellung Preisblatt Seite 3 von 44

4 8. Angebotsvordruck Anlagen Seite 4 von 44

5 1 Einleitung Das Bundesamt für Justiz (nachfolgend als BfJ bezeichnet) erfüllt als zentraler Dienstleister der Bundesjustiz und als Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr vielfältige Aufgaben, u. a. die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption, Europäisches Justizielles Netz in Zivil-, Handels- und Strafsachen oder die Pflege und Verwaltung der Daten im Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister sowie die Erteilung von Führungszeugnissen und Auskünften aus den Registern. Zur Erfüllung dieser Aufgaben betreibt das BfJ verschiedene DV-gestützte Verfahren. Die Applikationen dieser Verfahren werden auf Sparc/Solaris-basierten Systemen betrieben. Die Datenbankserver mit der Datenbanksoftware Oracle benutzen als Plattform ebenfalls Sparc/Solaris. Die für die Datenbanken eingesetzten Server sollen aufgrund der Überschreitung der betriebsüblichen Nutzungsdauer ersetzt werden. Das BfJ beabsichtigt daher, die Lieferung von Sparc/Solaris oder gleichwertigen Servern sowie die Instandhaltung zu vergeben. 1.1 Ausschreibende Stelle Die ausschreibende Stelle ist das Bundesamt für Justiz, Hausanschrift: Adenauerallee , Bonn, Deutschland, Postanschrift: Bonn, Deutschland. 1.2 Gegenstand der Ausschreibung Ausgeschrieben werden die Lieferung von vier Servern mit Sparc oder gleichwertiger Architektur mit dem Betriebssystem Solaris und die Instandhaltung für diese Server für die Dauer von 60 Monaten. Eine nähere Beschreibung der Leistung ist dem Kapitel 3 zu entnehmen. Seite 5 von 44

6 2 Verfahrens- und Vergabebestimmungen 2.1 Allgemeine Bestimmungen 1 Die Vergabe des Auftrags erfolgt im EU-weiten offenen Verfahren. Die Vergabestelle verfährt nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil A (VOL/A) sowie den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteile werden. Daneben gelten die nachstehenden Vergabebestimmungen und Erläuterungen für den Bieter. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Jegliche Kommunikation erfolgt ausschließlich auf Deutsch. Sofern im Zusammenhang mit der Beauftragung keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, werden im Falle eines Zuschlages die Anforderungen dieser Vergabeunterlage in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung des Angebots, die Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware und für die Instandhaltung von Hardware sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Vertragsbestandteil. Vertragsgrundlage sind die dieser Vergabeunterlage beigefügten Vertragsentwürfe (siehe Anlagen 1 und 2). Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter keine Änderung an dem Vertragstext vornehmen darf ( 16 EG Abs. 4 VOL/A). Die im Vertragsentwurf noch offenen Vertragsbestimmungen werden von der ausschreibenden Stelle nach der Zuschlagserteilung entsprechend dem Ergebnis des Vergabeverfahrens ergänzt. Etwaige die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben werden auf unserer Homepage unter zur Verfügung gestellt. Das Angebot muss sämtliche Kosten für die durch den Bieter zu erbringenden Leistungen enthalten. Die Preise sind in Euro anzugeben. Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige vorformulierte Vertragsbedingungen des Bieters oder sonstiger Dritter (Leistungserbringer wie Nachunternehmer oder Zulieferer) sind nicht zugelassen. Werden dennoch solche Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige vorformulierte Vertragsbedingungen eingereicht, führt dies zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren. Dies gilt auch für den 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Text nur die männliche Form verwendet. Gemeint ist stets sowohl die weibliche als auch die männliche Form. Seite 6 von 44

7 Fall, dass geforderte Erklärungen und Nachweise auf firmeneigenes Papier kopiert werden, auf deren Rückseite sich die AGB des Bieters befinden. Mit seiner Unterschrift unter dem Angebot (siehe Kapitel 8, Angebotsvordruck) bestätigt der Bieter, dass er mit dieser Regelung einverstanden ist. Gemäß 17 EG Abs. 2 Satz 2 VOL/A sind Bieter bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. Der Zuschlag wird nach Ablauf der Vorabinformationsfrist schriftlich erteilt. Die Ausschreibung und der Zuschlag erfolgen unter dem Vorbehalt der Genehmigung der erforderlichen Haushaltsmittel. 2.2 Vergabe nach Losen Die ausgeschriebenen Leistungen werden aus wirtschaftlichen Gründen als ein Los vergeben. 2.3 Abgabe von Nebenangeboten Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht zugelassen. 2.4 Aufbau und Inhalt des Angebots Für die Erstellung des Angebots sind ausschließlich die Vergabeunterlagen inklusive der vorgegebenen Vordrucke und Anlagen zu verwenden. Eine Nichtverwendung führt zum Ausschluss des Angebots. Das Angebot ist nach folgender Gliederung zusammenzustellen: 1. Anschreiben des Bieters (Angebotsvordruck, Kapitel 8) 2. Bieterdarstellung und Beschreibung der Leistung (Kapitel 5) 3. Preiszusammenstellung (Kapitel 7) 4. ggf. Anlagen Die einzelnen Gliederungspunkte sind durch ein Register zu trennen. Erläuterungen zu den einzelnen Teilen des Angebots: Zu Nr. 1: Zu Nr. 2: Zu Nr. 3: Zu Nr. 4: Der in dieser Vergabeunterlage enthaltene Angebotsvordruck ist mit den Daten des Bieters auszufüllen und mit Ort, Datum und rechtsverbindlicher Unterschrift abzuschließen. Erläuterungen zur Darstellung des Bieters und der geforderten Darstellung der Leistung können dem Kapitel 5 entnommen werden. Die angebotenen Preise sind vom Bieter in das standardisierte Preisblatt einzutragen. Die gesamte Preiszusammenstellung ist vom Bieter unter Angabe von Ort und Datum zu unterschreiben. Als Anlagen kann der Bieter seinem Angebot ergänzende Dokumente beifügen. Seite 7 von 44

8 2.5 Zeitplanung Folgende Termine sind geplant: Termin der EU-Bekanntmachung Letzter Termin zur Einreichung von Bieterfragen Abgabetermin Angebote Geplanter Zuschlagstermin Angebots-Bindefrist Voraussichtlicher Beginn der Leistungserbringung Vergabestelle und Ansprechpartner Vergabestelle und Ansprechpartner für alle Fragen zum Vergabeverfahren ist das 2.7 Bieterfragen Bundesamt für Justiz Frau Klossek Hausanschrift: Adenauerallee Bonn, Deutschland Postanschrift: Bonn, Deutschland Telefon: vergabestelle-it@bfj.bund.de Schriftlich (postalisch oder per ) und fristgerecht (siehe Einreichungsfrist unter Punkt 2.5) bei der Vergabestelle eingehende Fragen werden gem. 12 EG Abs. 8 VOL/A bis spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Bieterfragen und deren Beantwortung werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Alle Bieterfragen und deren Antworten werden unter Seite 8 von 44

9 unter der betreffenden Ausschreibung als Download allen Bietern zur Verfügung gestellt. Der Bieter hat selber dafür Sorge zu tragen, dass er an die dort veröffentlichten Bieterfragen und Antworten gelangt. Bitte beachten Sie, dass die angegebene -Adresse (siehe Punkt 2.6) nur zur Einreichung von Bieterfragen vorgesehen ist bzw. zur Einreichung von Unterlagen nach ausdrücklicher Aufforderung. Diese -Adresse ist nicht zur allgemeinen Kommunikation mit der Vergabestelle vorgesehen. Telefonische oder mündliche Anfragen bzw. Bieterfragen werden nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Fragen, die nicht in deutscher Sprache formuliert sind. 2.8 Frist für die Abgabe des Angebots Das Angebot muss bis zum bei der Vergabestelle eingegangen sein , 14:00 Uhr Die Zustellung des Angebots durch einen Kurierdienst oder die persönliche Abgabe des Angebots ist am Kontrollgebäude K1 des Dienstsitzes des Bundesamts für Justiz in der Adenauerallee , Bonn (Zugang über Tempelstraße) möglich. 2.9 Verspätete Abgabe Angebote, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dass der verspätete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die nicht vom Bieter zu vertreten sind ( 19 EG Abs. 3 Buchstabe e VOL/A) Form der Abgabe des Angebots Das Angebot muss schriftlich in dreifacher Ausfertigung (einem unterschriebenen Original und zwei Abdrucken) in einem verschlossenen Umschlag oder Paket adressiert an das Bundesamt für Justiz Abteilung Informationstechnik z. Hd. Frau Niederstein Hausanschrift: Adenauerallee Bonn, Deutschland Postanschrift: Bonn, Deutschland Stichwort: Ausschreibung Lieferung und Instandhaltung von Sparc/Solaris Servern oder Az.: V /1-IT 130/2015 mit der Aufschrift Seite 9 von 44

10 Nicht öffnen! Angebot zur Ausschreibung Lieferung und Instandhaltung von Sparc/Solaris Servern oder Servern mit einer gleichwertigen Architektur Umschlag bitte ungeöffnet an Abteilung V (Frau Niederstein) weiterleiten! Erst nach Ablauf der Angebotsfrist am , 14:00 Uhr öffnen! rechtzeitig bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete oder nicht ordnungsgemäß verschlossene Anträge können ausgeschlossen werden Aufträge an Nachunternehmen Die Vergabe von Teilen der Leistung (Unterauftrag) an Nachunternehmen ist grundsätzlich zulässig. Die vorgesehenen Nachunternehmen sind mit Beschreibung der jeweiligen Leistung in der Erklärung 03 Übersicht Nachunternehmen (Kapitel 6) aufzuführen. Erfolgt dies nicht, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Bieter muss dem Auftraggeber das Nachunternehmen benennen. Die ausschreibende Stelle prüft die Zuverlässigkeit des/der jeweiligen Nachunternehmen. Wird die fehlende Zuverlässigkeit eines Nachunternehmens festgestellt, wird dies dem Bieter zugerechnet und das Angebot wird ausgeschlossen. Der Bieter darf dem Nachunternehmen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen stellen, als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind. Der Bieter hat sich zu bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie er es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbaren kann. Der Bieter darf Leistungserbringer als Nachunternehmer, soweit diese nicht im Rahmen dieses Verfahrens bereits geprüft worden sind, nur mit vorher einzuholender schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers beauftragen. Auch ein Wechsel der Leistungserbringer als Nachunternehmen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Bieter muss insbesondere vertraglich sicherstellen, dass das Nachunternehmen die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt, es sei denn, der Auftraggeber hat zuvor schriftlich zugestimmt. Allgemeine aus dem Verfahrensverlauf entstehende Verpflichtungen (z. B. zum Datenschutz etc.) treffen auch etwaige Nachunternehmen/dritte Leistungserbringer. Bitte beachten Sie: Achten Sie auf die Bearbeitungshinweise bei den Eigenerklärungen und Formularen. Nutzen Sie ausschließlich die Vordrucke in Kapitel 6. Seite 10 von 44

11 2.12 Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen. Dabei ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft in jedem Fall zwingend anzugeben, welches Unternehmen bevollmächtigt ist, für die Bietergemeinschaft mit Wirkung für und gegen die Bietergemeinschaft Erklärungen abzugeben und anzunehmen. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch. Für Nachunternehmen haftet der Generalunternehmer. Eine Änderung der Bietergemeinschaft bzw. der Austausch von Nachunternehmen nach Abgabe des Angebots ist nicht zulässig. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss aufgrund der technischen und personellen Voraussetzungen grundsätzlich in der Lage sein, die geforderten Leistungen zu erbringen. Bezüglich des Nachweises der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf Nachunternehmen zurückgreifen. Die Zuverlässigkeit muss vom Bieter, von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft und von jedem Nachunternehmen für sich selbst nachgewiesen werden (siehe Eigenerklärungen, Kapitel 6). Die Erklärungen in Kapitel 6 sind von jedem Bieter und jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Von den Nachunternehmen werden nur explizit gekennzeichnete Eigenerklärungen verlangt. Wird bei einem Bieter, einem Mitglied einer Bietergemeinschaft oder bei einem Nachunternehmen die Zuverlässigkeit nicht festgestellt, wird das Angebot des Bieters, der Bietergemeinschaft insgesamt bzw. des Generalunternehmers von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. Bitte beachten Sie: Achten Sie auf die Bearbeitungshinweise bei den Eigenerklärungen und Formularen. Nutzen Sie ausschließlich die Vordrucke in Kapitel Kostenerstattung für das Angebot Für die Erstellung des Angebots sowie für die Teilnahme am Vergabeverfahren insgesamt wird keine Vergütung gewährt Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S.1750, 3245) haben die Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen ( 111 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen, geboten ist ( 111 Abs. 2 GWB). Nach 111 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend deutlich kenntlich zu machen. Seite 11 von 44

12 Fehlt eine deutliche Kennzeichnung, ist von der Zustimmung des Bieters zur Einsichtnahme i. S. des 111 Abs. 3 GWB auszugehen Verschwiegenheitspflicht Generell sind alle von der Vergabestelle bereitgestellten Daten, Dateien und Informationen nach Mitteilung, dass der Bieter nicht weiter am Verfahren beteiligt wird bzw. der Bieter keinen Zuschlag erhält, unwiederbringlich zu löschen. Bieter, die keinen Zuschlag erhalten haben, haben Stillschweigen sowohl über alle innerhalb dieses Vergabeverfahrens erlangten Informationen und dienstlichen Angelegenheiten als auch über den Verfahrensgegenstand zu wahren. Sie haben hierzu die mit der Erstellung des Angebots befassten eigenen und gegebenenfalls sonstigen Mitarbeiter schriftlich zu verpflichten Aufhebung des Verfahrens Eine etwaige Aufhebung des Verfahrens wird auf unserer Internetseite unter zum entsprechenden Thema bekannt gegeben. Darüber hinaus werden, soweit bekannt, die Bieter schriftlich informiert Rückgabe von Unterlagen Das jeweilige Angebot der Bieter geht in das Eigentum der Vergabestelle über. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern nichts anderes vereinbart wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des Auftraggebers über, es sei denn, der Bieter verlangt ausdrücklich die Rückgabe Schutzrechte Der Bieter hat spätestens im Angebot anzugeben, ob für das bzw. ob an dem von ihm angebotenen System Schutzrechte Dritter bestehen, beispielsweise Patente, Gebrauchsmuster oder Marken Zuständige Vergabekammer Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich d. h. innerhalb von 10 Tagen zu rügen haben (vgl. 107 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Zuständige Vergabekammer ist: Vergabekammern des Bundes Villemombler Straße Bonn Telefon: Telefax: , -400 Internet: Seite 12 von 44

13 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß 107 Abs. 3 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind Rechtsbehelfsbelehrung Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos schriftlich an folgende Adresse zu richten: Bundesamt für Justiz z. Hd. Frau Klossek Hausanschrift: Adenauerallee Bonn, Deutschland Postanschrift: Bonn, Deutschland Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt ( 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer (Punkt 2.19) einreichen kann Speicherung personenbezogener Daten Die vom Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens erbetenen personenbezogenen Angaben werden nach Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebots nach der VOL Unterschriften An den verschiedensten Stellen in den Vergabeunterlagen sind Unterschriften zu leisten. Fehlt auch nur eine Unterschrift an einer der geforderten Stellen, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Seite 13 von 44

14 2.23 Änderung, Berichtigung oder Rücknahme von Angeboten Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie sind als solche zweifelsfrei zu kennzeichnen. Angebote mit nicht zweifelsfreien Änderungen werden von der Bewertung ausgeschlossen. Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich zurückgezogen werden Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Wettbewerbsbeschränkende Absprachen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Als unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen gelten insbesondere Verabredungen und Verhandlungen mit anderen Anbietern über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, die zu fordernden Preise, Bindungen sonstiger Entgelte, Gewinnaufschläge, Verarbeitungsspannen und andere Entgelte, Zahlungs-, Lieferungs- und andere Vertragsbedingungen, soweit sie unmittelbar oder mittelbar den Preis beeinflussen, Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen, Gewinnbeteiligungen oder andere Abgaben sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach 38 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zulässig sind. Entsprechenden Handlungen des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaften selbst stehen Handlungen von Personen insbesondere aus dem Kreis der Nachunternehmer gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind Wirtschaftlichkeitsprüfung Nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung werden die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung geeigneten Bieter ausgewählt und das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. Die Wirtschaftlichkeit eines Angebots wird anhand des angebotenen Preises und der Leistung gemessen (Erläuterung zur Berechnung siehe auch Punkt 4.4 ff.) Auslegungsregel Sollten innerhalb dieser Unterlage Auslegungsprobleme durch widersprüchliche, zu interpretierende oder fehlende Aussagen bestehen, so sind die Bieter aufgefordert, Widersprüche und wesentliche Auslegungsfragen, die bei Bearbeitung des Angebote erkannt werden, unverzüglich und in schriftlicher Form als Bieterfragen einzureichen (siehe Kapitel 2.7). Die Vergabestelle wird zu diesen Punkten auf schriftlichem Weg Stellung nehmen. Die Bieterfragen und die Antworten werden Bestandteil des Angebots. Seite 14 von 44

15 2.27 Anlieferung Die Anlieferung soll zum Dienstgebäude des BfJ in Bonn, Adenauerallee , Innenhof, auf die Laderampe erfolgen. Die Zufahrt zum Innenhof ist für Lkw mit einer Höhe von maximal 3 m und einem Gesamtgewicht von 12 t möglich. Größere Lkw können auf dem vor der Zufahrt zum Innenhof gelegenen Parkplatz entladen werden. Die Laderampe befindet sich auf Erdgeschosshöhe (ca. 150 cm Höhe vom Boden aus gemessen). Es besteht bei der Anlieferung kein Anspruch auf Hilfeleistungen durch den Auftraggeber. Alle Anlieferungen müssen aus Sicherheitsgründen durchleuchtet werden. Die Anlage zur Durchleuchtung befindet sich im Innenhof. Jede Palette ist vom Lkw zur Durchleuchtungsanlage zu transportieren und nach der Durchleuchtung wieder aufzunehmen und auf der Laderampe abzustellen. Der Zeitbedarf für den Transport vom Lkw in den Innenhof zur Durchleuchtungsanlage, die Durchleuchtung, das Aufnehmen nach der Durchleuchtung und das Absetzen auf der Laderampe wird je Palette auf ca. 5 Minuten geschätzt. Der beschriebene Ablauf bei der Anlieferung gehört zur Lieferleistung des Auftragnehmers. Auf Wunsch können die Bedingungen für die Anlieferung während der Angebotsfrist vor Ort besichtigt werden. Der Besichtigungstermin kann mit Herrn Eisenach (Tel ) vereinbart werden. Seite 15 von 44

16 3 Leistungsbeschreibung 3.1 Leistungsumfang Das BfJ betreibt für die Bundesrepublik Deutschland verschiedene DV gestützte Verfahren, die auch eine Bedeutung für die internationale und nationale Rechtspflege haben. Die Applikationen dieser Verfahren werden auf Sparc/Solaris-basierten Systemen betrieben. Die Datenbankserver mit der Datenbanksoftware Oracle benutzen als Plattform ebenfalls Sparc/Solaris. Die für die Datenbanken eingesetzten Server sollen aufgrund der Überschreitung der betriebsüblichen Nutzungsdauer ersetzt werden. Das BfJ beabsichtigt daher, die Lieferung von vier Servern mit Sparc oder gleichwertiger Architektur (s. Punkt 3.1.1) zu vergeben. Zusätzlich wird die Instandhaltung dieser Server für einen Zeitraum von 60 Monaten ausgeschrieben (s. Punkt 3.1.2) Lieferleistung Als Ersatz für die vorhandenen Systeme sollen vier Server mit Sparc oder gleichwertiger Architektur zum Einsatz kommen. Jeder Server muss mit folgenden Mindestmerkmalen ausgestattet sein: Anzahl Bezeichnung 1 Sparc server: model family oder gleichwertig 1 Sparc server (oder gleichwertig): base with 2 deactivated SPARC64 X+ 8-core 3.7 GHz processors GB rpm 2.5-inch SAS-2 HDD 1 Oracle Solaris and Oracle VM Server for SPARC (oder gleichwertig) preinstall 2 StorageTek 8 Gb Fibre Channel PCIe HBA single port QLogic 2 Sun Dual 10GbE SFP+ PCIe Low Profile Adapter 2 Power cord: Europe, 3 meters, CEE7/VII plug, C19 connector, 16 A 8 Four 16 GB DDR registered DIMMs 4 Sun 10Gbps Dual Rate SFP+ SR 8 Sparc server (oder gleichwertig): activation permit for 2 processor cores Seite 16 von 44

17 3.1.2 Instandhaltungsleistung Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Störungen und Fehlern der Hardware und der Betriebssystemsoftware, die die Nutzbarkeit der Hardware und der Software zum üblichen Gebrauch beeinträchtigen. Die Instandhaltung muss an sieben Tagen der Woche und 24 Stunden pro Tag (7 x 24) sichergestellt werden. Der Auftraggeber wird beim Auftreten von Störungen oder Fehlern den Auftragnehmer schriftlich gemäß dem EVB-IT Instandhaltung Muster 1: Störungsmeldeformular informieren. Für die Entgegennahme der Fehlermeldungen hat der Auftragnehmer eine - Adresse zu benennen. Der Auftraggeber wird die zur Durchführung der Fehleridentifizierung erforderliche Unterstützung leisten und alle erforderlichen Informationen bzw. Unterlagen zur Verfügung stellen, die es dem Auftragnehmer ermöglichen, den Fehler zu finden bzw. zu reproduzieren. Nach Maßgabe der unten genannten Reaktionszeit wird der Auftragnehmer die Ursache der Störung eingrenzen, eine Fehlerdiagnose stellen und gemeinsam mit dem Auftraggeber versuchen, die Störung oder den Fehler vor Ort zu beheben. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vier Stunden nach Zugang der Störungsmeldung mit der Instandsetzung des Servers bzw. der Fehlerbeseitigung bei der Software des Betriebssystems am Erfüllungsort zu beginnen. 3.2 Rahmenbedingungen Der IT-Betrieb wird durch eigenes Personal geführt. Die regelmäßigen Zeiten der Betriebsführung und -überwachung durch dieses Personal sind montags bis freitags von 6.30 Uhr bis Uhr. Es ist zu berücksichtigen, dass das Dienstgebäude des BfJ besonderen Sicherheitsanforderungen in Bezug auf den Zugang zum Gelände und zum Gebäude unterliegt. Deshalb ist die Erteilung besonderer Zugangsberechtigungen für Mitarbeiter des Auftragnehmers durch den Auftraggeber erforderlich. Zudem gelten besondere Sicherheitsbestimmungen für den Zutritt zum Rechenzentrum und zum Serverraum. 3.3 Vertragslaufzeit Der Instandhaltungsvertrag (EVB-IT Instandhaltung) wird für die Dauer von 60 Monaten ab dem Zeitpunkt der vollständigen Lieferung aller Server und deren Komponenten abgeschlossen. Geplanter Liefertermin und somit geplanter Beginn des Instandhaltungsvertrages ist der Der Instandhaltungsvertrag wird bis einschließlich geschlossen. 3.4 Technische Änderungen und Neuerungen Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber u. a. über technische Änderungen, Neuerungen oder Probleme umgehend zu unterrichten. Hotfixes, Patches, Releases und Updates sind dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer unverzüglich nach der Veröffentlichung durch den Hersteller bereit zu stellen. Seite 17 von 44

18 4 Bewertung der Angebote Die Bewertung der Angebote entspricht dem in der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB V Version 2.0 ) vorgeschlagenen Bewertungsverfahren und erfolgt in vier aufeinander folgenden Wertungsstufen: Prüfung auf Einhaltung formaler Kriterien Prüfung der Eignung der Bieter Prüfung der Angemessenheit der Preise Prüfung der Wirtschaftlichkeit 4.1 Prüfung auf Einhaltung formaler Kriterien Für jedes eingereichte Angebot wird gesondert eine formale Prüfung durchgeführt. Diese Prüfung erstreckt sich u. a. darauf, ob das Angebot fristgerecht eingegangen ist ( 19 EG Abs. 3 Buchstabe e VOL/A), das Angebot vollständig ist ( 16 EG Abs. 3 VOL/A), das Angebot die geforderten Erklärungen und Nachweise enthält. Die Vergabestelle kann von der Möglichkeit des Nachforderns von Erklärungen und Nachweisen Gebrauch machen. In diesem Fall wird der Bieter unter Fristsetzung aufgefordert, die dann näher bezeichneten Erklärungen bzw. Nachweise nachzureichen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht; das Angebot in deutscher Sprache abgefasst ist, die Anforderungen an die Form des Angebots eingehalten sind ( 16 EG Abs. 1 und 2, 19 EG Abs. 3 Buchstabe e VOL/A), Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot zweifelsfrei sind ( 16 EG Abs. 4, 19 EG Abs. 3 Buchstabe c VOL/A), das Angebot alle notwendigen Unterschriften enthält ( 16 EG Abs.1, 19 EG Abs. 3 Buchstabe b VOL/A), ein Angebot nicht zugelassene Nebenangebote enthält ( 19 EG Abs. 3 Buchstabe g VOL/A); Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind ( 19 EG Abs. 3 Buchstabe d VOL/A). Angebote, die die formalen Kriterien nicht erfüllen, werden von der weiteren Bewertung ausgeschlossen und können somit bei der Zuschlagserteilung keine Berücksichtigung finden. 4.2 Eignungsprüfung Zur Beurteilung der Eignung sind vom Bieter Angaben und Erklärungen zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie Gesetzestreue zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Geprüft wird, ob die vom Bieter geforderten Nachweise, Eigenerklärungen und Angaben vollständig dem Angebot beigefügt sind und ob sich aus deren Inhalt Zweifel an der Eignung ergeben. Danach erfolgt eine Bewertung von Angaben zur Eignung entsprechend einer Bewertungsmatrix über eine Skala von 0 bis 10 Punkten, die mit den zugeordneten Gewich- Seite 18 von 44

19 tungspunkten multipliziert werden. Nach dem Ergebnis werden die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung geeigneten Bieter ausgewählt. Die hierfür in Betracht zu ziehenden Bieter müssen mindestens 60 % der maximalen Gesamtpunktzahl erreichen (siehe Kapitel 5). Sollen für die Durchführung der angebotenen Leistungen Nachunternehmen einbezogen werden, sind die für die Eignungsprüfung der Nachunternehmen bezogen auf deren Leistungsanteil relevanten Unterlagen ebenfalls beizufügen, sofern Sie sich dieser Nachunternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Sachkunde bedienen (siehe Kapitel 5). 4.3 Prüfung der Angemessenheit der Preise Die Angemessenheitsprüfung wird im Hinblick auf ungewöhnlich niedrige oder ungewöhnlich hohe Preise des Angebots durchgeführt. Wenn aufgrund der Prüfungsergebnisse ein offensichtliches Missverhältnis zwischen Preis und Leistung festgestellt wird, welches der Bieter auf Nachfrage der Vergabestelle nicht aufklären konnte, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen ( 19 EG Abs. 6 VOL/A). 4.4 Wirtschaftlichkeitsprüfung Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt ( 21 EG Abs. 1 VOL/A). Die Wirtschaftlichkeit eines Angebots wird anhand des Preises und der Leistung gemessen Ermittlung des Angebotspreises Nach Durchführung der Leistungsbewertung wird zur Vergleichbarkeit der Angebote ein Gesamtpreis für jedes Angebot ermittelt. Dabei werden der angebotene Gesamtpreis für die Lieferung der vier Server, der Gesamtpreis für die Instandhaltung (60 Monate) mit eventuell anfallenden weiteren Kosten ( Sonstiges im Preisblatt, Kapitel 7) berechnet Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt mittels Erweiterter Richtwertmethode nach UfAB V, Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, Version 2.0, Ziffer Diese Bewertung findet auf Basis der festgestellten Gesamtzahlen der Leistungspunkte (L) und der ermittelten Angebotspreise (P) statt. Es werden die Kennzahlen für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z = L : P) gebildet und daraus eine Reihenfolge der Angebote hergestellt. Dabei ist das Angebot mit der größten Leistungs-Preis-Kennzahl Z 1 das führende Angebot. Alle Angebote, die innerhalb eines Schwankungsbereichs von 5% liegen, d. h. deren jeweilige Leistungs-Preis-Kennzahl Z n höchstens 5% geringer ist als die Leistungs- Preis-Kennzahl Z 1 des führenden Angebots, werden durch eine Vorauswahl selektiert. Von diesen vorselektierten Angeboten ist dasjenige das wirtschaftlichste, dessen Preis (P) der niedrigste ist (Entscheidungskriterium: Preis). Seite 19 von 44

20 5 Kriterien zur Eignungs- und Leistungsbewertung Im nachfolgenden Kapitel werden die Kriterien zur Bewertung der Eignung des Bieters/der Bietergemeinschaft sowie die von dem Bieter/der Bietergemeinschaft zu erbringenden Leistung dargestellt und erläutert. 5.1 Eignung der Bieter Die geforderten Angaben und Erklärungen sind zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Fachkunde (= Eignungsprüfung) des Bieters erforderlich und bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen. Eine Übersichtsliste aller geforderten Erklärungen und Nachweise befindet sich im Kapitel 6. Die fehlende Eignung des Bieters führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters. Gleiches gilt für endgültig fehlende Eignungsnachweise. Ein Bieter/eine Bietergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer rechtlich selbständiger Unternehmen z. B. Konzernverbundunternehmen, Nachunternehmer (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall bis zum Ablauf der Angebotsfrist unaufgefordert nachweisen, dass ihm die erforderlichen Ressourcen bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers (vgl. Kapitel 6, Erklärung 04) erforderlich, die durch dieses Nachunternehmen auszufüllen und zu unterzeichnen ist. In diesem Fall ist eine Eigenerklärung des Bieters nicht ausreichend. Dies gilt auch für Konzernunternehmen. Zum Nachweis der Gesetzestreue und der Zuverlässigkeit können sich der Bieter und alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft nicht anderer Unternehmen bedienen! Sollen für die Durchführung der angebotenen Leistungen Nachunternehmen einbezogen werden, sind die für die Eignungsprüfung der Nachunternehmen bezogen auf deren Leistungsanteil relevanten Unterlagen ebenfalls beizufügen, sofern Sie sich dieser Nachunternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Sachkunde bedienen. Insoweit behält sich die ausschreibende Stelle vor, evtl. fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Nachweise und Eigenerklärungen können vollständig oder teilweise auch durch eine zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gültige Bescheinigung einer Beratungsstelle für das öffentliche Auftragswesen erbracht werden. Die Vergabestelle kann von der Möglichkeit des Nachforderns von Erklärungen und Nachweisen Gebrauch machen. In diesem Fall wird der Bieter unter Fristsetzung aufgefordert, die dann näher bezeichneten Erklärungen bzw. Nachweise nachzureichen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Angebote werden von der Bewertung ausgeschlossen und finden bei der Zuschlagserteilung keine Berücksichtigung, wenn nicht sämtliche zur Eignungsprüfung geforderten Nachweise, Eigenerklärungen und Angaben vorgelegt werden. Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben zur Eignungsprüfung behält sich die ausschreibende Stelle vor, den Bieter von dem Vergabeverfahren auszuschließen bzw. von einem gegebenenfalls bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Zur Darlegung der Eignung sind die folgenden Kriterien sowie die aufgeführten Eigenerklärungen und Vordrucke für die Erstellung des Angebots zu beachten. Seite 20 von 44

21 5.1.1 Eignungskriterien: Ausschlusskriterien Grundlage für die Bewertung der Eignung sind die in dieser Vergabeunterlage genannten Eignungskriterien. Die genannten Kriterien werden mit folgenden Buchstaben unterschieden: NE Nachweise und Erklärungen (Ausschlusskriterium) E Eignungskriterium (Bewertungskriterium (wird nach Punkten bewertet)) Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen erfüllen. Werden die mit NE geforderten Nachweise und Erklärungen nicht oder nicht vollständig erbracht, gilt das Kriterium als nicht erfüllt und das Angebot wird nicht weiter berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält. Die nachfolgenden Erklärungen sind generell abzugeben: NE 1 NE 2 NE 3 NE 4 NE 5 NE 6 NE 7 NE 8 NE 9 Reichen Sie als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer die Eigenerklärung zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und anderer Sachverhalte ein (siehe Kapitel 6.1, Erklärung 01). Reichen Sie als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer die Eigenerklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit ein (siehe Kapitel 6.1, Erklärung 02). Reichen Sie als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Vergabe von Leistungen an Nachunternehmen ein (siehe Kapitel 6.1, Erklärung 03). Sofern Sie Nachunternehmer mit Teilleistungen beauftragen, reichen Sie die Ressourcen-Erklärung des Nachunternehmers ein (siehe Kapitel 6.1, Erklärung 04). Reichen Sie als Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft ein (siehe Kapitel 6.1, Erklärung 05). Reichen Sie als Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Vollmacht der Bietergemeinschaft ein (siehe Kapitel 6.1, Erklärung 06). Reichen Sie als Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung der Bietergemeinschaft ein (siehe Kapitel 6.1, Erklärung 07). Reichen Sie als Bieter oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ein (siehe Kapitel 6.1, Erklärung 08). Reichen Sie als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer die Eigenerklärung zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz ein (siehe Kapitel 6.1, Erklärung 09). Seite 21 von 44

22 NE 10 Reichen Sie als Bieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer die Eigenerklärung über die Gleichwertigkeit der Produkte ein (siehe Kapitel 6.1, Erklärung 10) Eignungskriterien: Bewertungskriterien Die Bewertung der E-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad vorgenommen. Die aufgeführten Kriterien werden über eine Skala von 0-10 Punkte bewertet und sodann mit der zugeordneten Gewichtungspunkten (siehe Punkt 5.4) multipliziert (siehe hierzu auch die Beschreibung der A und B Kriterien in der UfAB V Version 2.0). Die Summe der Punktezahl muss insgesamt mindestens 60 % der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl betragen (Bewertungsstruktur: Punkt 5.4 sowie Anlage 3 zu dieser Vergabeunterlage). Zusätzliche Eignungskriterien (E-Kriterien) E1 Beschreiben Sie in Ihrer Unternehmensdarstellung Ihr Unternehmen/ die Bietergemeinschaft unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. fünf Seiten DIN A4). (Leistungsportfolio) Dargestellt werden sollen soweit auftragsrelevant auch alle Beteiligungsverhältnisse/Verbindungen bei Bietergemeinschaften. Geben Sie die Anzahl und Orte der Niederlassungen aller beteiligten Unternehmen in Deutschland bzw. außerhalb Deutschlands an. E2 E3 E4 Geben Sie den Gesamt-Jahresumsatz Ihres Unternehmens in Euro an, jeweils bezogen auf die Kalenderjahre 2012, 2013 und Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden addiert. Geben Sie den Jahresumsatz (bezogen auf den Leistungsgegenstand) in Euro an, jeweils bezogen auf die Kalenderjahre 2012, 2013 und Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bietergemeinschaft werden addiert. Geben Sie drei Unternehmensreferenzen an, aus denen hervorgeht, dass Sie Erfahrungen mit der Lieferung und Instandhaltung von Sparc Servern mit dem Betriebssystem Solaris oder gleichwertigen Systemen haben. Die Referenzen sollen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar und nicht älter als drei Jahre sein. Nutzen Sie hierzu den Vordruck Unternehmensreferenz. Seite 22 von 44

23 5.2 Leistungsverzeichnis Das folgende Leistungsverzeichnis enthält alle Anforderungen an die ausgeschriebene Leistung. Die Kriterien sind aufgeteilt in Einzelkriterien und unterscheiden sich in A-Kriterien (A = Ausschlusskriterium) und B-Kriterien (B = Bewertungskriterium). Im Angebot hat der Bieter zu jedem Kriterium Stellung zu nehmen bzw. die gestellten Fragen zu beantworten. Der Ausschreibungsgegenstand besteht neben der Lieferung in der Instandhaltung der ausgeschriebenen Server. Das Leistungsverzeichnis dient dazu, die Anforderungen des Auftraggebers im Zusammenhang mit der Erbringung dieser ausgeschriebenen Leistungen zu beschreiben. Vom Bieter wird erwartet, dass er die Anforderungen des Auftraggebers zu den A-Kriterien ohne Einschränkungen akzeptiert und dass er zu den B-Kriterien im Rahmen der beschriebenen Anforderungen darstellt, wie seine angebotenen Leistungen konkret ausgestaltet sind. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darauf hingewiesen, dass die Ausführungen des Bieters zu den B-Kriterien, soweit sie sich im Rahmen der dort beschriebenen Anforderungen bewegen, nicht als eine Abweichung in der Sache und somit nicht als Nebenangebot im Sinne des 9 EG Abs. 5 VOL/A bewertet werden Leistungskriterien: Ausschlusskriterien Eine weitere Grundlage für die Bewertung der Angebote sind die in dieser Vergabeunterlage genannten Leistungskriterien. Die genannten Kriterien werden mit folgenden Buchstaben unterschieden: A Ausschlusskriterium B Bewertungskriterium (wird nach Punkten bewertet) Werden die mit A geforderten Kriterien nicht erfüllt, wird das Angebot nicht weiter berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält. Instandhaltung der Server (Ausschlusskriterien) A1 A2 A3 Reaktion im Störfall: Kann die Instandhaltung innerhalb von vier Stunden gerechnet vom Zugang der Fehlermeldung an beginnen? Servicezeiten: Decken die Servicezeiten einen Zeitraum von Montag bis Sonntag von 00:00 Uhr bis Uhr auch an allen Feiertagen ab? Kosten: Sind von der monatlichen Pauschale sämtliche Instandhaltungsleistungen für die Servicezeiten (Montag bis Sonntag von 00:00 Uhr bis Uhr auch an allen Feiertagen) sowie die Kosten für den Materialaufwand insbesondere für Ersatzteile abgedeckt? Seite 23 von 44

24 5.2.2 Leistungskriterien: Bewertungskriterien Die Bewertung der B-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad vorgenommen. Die aufgeführten Kriterien werden über eine Skala von 0-10 Punkte bewertet und sodann mit der zugeordneten Gewichtungspunkten (siehe Punkt 5.4) multipliziert (siehe hierzu auch UfAB V Version 2.0). Die Summe der Punktezahl muss insgesamt mindestens 60 % der maximal erreichbaren Gesamtpunktzahl betragen (Bewertungsstruktur: Punkt 5.5 sowie Anlage 4 zu dieser Vergabeunterlage). Zusätzliche Bewertungskriterien (B-Kriterien) B1 B2 In welchen Intervallen werden Instandhaltungen der Server durchgeführt, ohne dass zuvor Funktionsstörungen aufgetreten sind? Welche personellen Ressourcen auf Seiten des Auftraggebers werden beansprucht? B3 Bitte stellen Sie dar, wie die von Ihnen zu erbringende Instandhaltungsleistung hinsichtlich der Hardware und des Betriebssystems Solaris durch Sie gewährleistet werden kann. Anmerkung: Beispielsweise könnte der Rechteinhaber der Solaris Software Ihnen Befugnisse zur kundenspezifischen Anpassung des Standardverhaltens der Software eingeräumt haben oder es besteht eine besondere Vereinbarung mit dem Rechteinhaber bezüglich einer Hilfestellung. B4 Bitte stellen Sie dar, wie die von Ihnen zu erbringende Instandhaltungsleistung hinsichtlich der Reaktionszeit und der Bereitstellung von Ersatzteilen durch Sie gewährleistet werden kann. Anmerkung: In einem Störungsfall soll innerhalb von vier Stunden nach Meldung an den Auftragnehmer am Erfüllungsort mit der Fehlerbehebung begonnen werden. Ersatzteile für die Hardwarekomponenten sollten vorhanden sein oder schnellstmöglich beschafft werden können. Seite 24 von 44

25 5.3 Unternehmensreferenz Hinweis: Es wird die Angabe des Ansprechpartners des Kunden gefordert, die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z. B. Vertriebsbeauftragter) reicht nicht aus. Bitte nutzen Sie die angegebene Tabelle, die Sie für jede Referenz kopieren können. Unternehmensreferenz Kunde, Standort Branche: Öffentliche Verwaltung/Privatwirtschaft Ansprechpartner des Kunden (mit Telefon und ) Umfang früherer Lieferleistungen Inhalte der Leistungserbringung und ggf. bisherige Erfahrung mit der Instandhaltung von Sparc Servern mit dem Betriebssystem Solaris oder gleichwertigen Systemen (erstellen Sie bitte eine detaillierte Beschreibung) Seite 25 von 44

26 5.4 Bewertungsmatrix für die Eignungsprüfung Eignungskriterium Gewichtungspunkte Bewertungspunktzahl Ergebnis E1 Leistungsportfolio 10 E2 Wirtschaftliche Substanz 20 E3 Umsätze im Auftragssegment 20 E4 Referenzprojekte 50 Summe 100 Siehe hierzu auch Anlage 3 zu dieser Vergabeunterlage. 5.5 Bewertungsmatrix für die Leistungsbewertung Leistungskriterium Gewichtungspunkte Bewertungspunktzahl Ergebnis B1 Instandhaltungsleistungen ohne Störung 10 B2 Mitwirkungsleistung 20 B3 Gewährleistung der Instandhaltungsleistung B4 Gewährleistung der Bereitstellung von Ersatzteilen Summe 100 Siehe hierzu auch Anlage 4 zu dieser Vergabeunterlage. Seite 26 von 44

27 6 Liste aller geforderten Erklärungen und Nachweise Folgende Erklärungen/ Nachweise werden vom Bieter, von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft, von Nachunternehmen verlangt. Die entsprechenden Vordrucke finden Sie in diesem Kapitel. Lfd. Nr. Erklärung/Nachweise Bieter Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft Nachunternehmer 1. Eigenerklärung zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und anderer Sachverhalte 2. Eigenerklärung Datenschutz und zur Verschwiegenheit 3. Eigenerklärung zu Beauftragung von Nachunternehmen X X X X X X 4. Eigenerklärung der Nachunternehmen X 5. Erklärung Bewerber- /Bietergemeinschaft 6. Vollmacht Bewerber-/Bietergemeinschaft 7. Haftungserklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft 8. Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung 9. Eigenerklärung zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz 10. Eigenerklärung zur Gleichwertigkeit der Produkte 11. Formblatt: Zusammenfassung der Ausschlusskriterien zur Leistungsbewertung X X X X X X X X X X X X X X X X X Die Vergabestelle kann von der Möglichkeit des Nachforderns von Erklärungen und Nachweisen Gebrauch machen. In diesem Fall wird der Bieter unter Fristsetzung aufgefordert, die dann näher bezeichneten Erklärungen bzw. Nachweise nachzureichen. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Seite 27 von 44

28 Erklärungen und Nachweise BfJ Lieferung und Instandhaltung von Sparc/Solaris Servern oder Erklärung 01: Eigenerklärung zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen und anderer Sachverhalte Diese Erklärung ist von allen Bietern, Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und allen Nachunternehmern auszufüllen und zu unterschreiben. Bitte beachten Sie auch die Fußnote! 1 Ich erkläre/wir erklären, dass die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert, bzw. qualifiziert sind. ich meinen/wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor. (Dieser Punkt ist nicht maßgebend bei Gebietskörperschaften bzw. zu diesen dazugehörigen Bereichen, z.b. Eigenbetrieben.) ich meinen/wir unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen sind und auch weiterhin nachkommen. (Dieser Punkt ist nicht maßgebend bei Gebietskörperschaften bzw. zu diesen dazugehörigen Bereichen, z.b. Eigenbetrieben.) ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht mit einer Geldbuße gemäß 21 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw. 16 Mindestarbeitsbedingungengesetz von mehr als belegt worden bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betreffend bekannt ist. ich/wir die Richtlinie der Bundesregierung Deutschland zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 zur Kenntnis genommen habe(n) und sofern vom Arbeitgeber gefordert Verpflichtungen nach Nummer dieser Richtlinie zustimme(n). zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (Dieser Punkt ist nicht maßgebend bei Gebietskörperschaften bzw. zu diesen dazugehörigen Bereichen, z. B. Eigenbetrieben.) ich/wir die europäischen Richtlinien für den Arbeits- und Gesundheitsschutz einhalten. die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S. d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten. ich/wir nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt. 1 Sofern und soweit der Bieter seine Fachkunde oder Leistungsfähigkeit durch den Einsatz von Nachunternehmern nachweisen möchte, sind für diese Nachunternehmer mit dem Angebot diverse Erklärungen vorzulegen. Auch freiberuflich Tätige (vgl. 18 Nr. 1 EStG) sind Nachunternehmer, soweit sie nicht Einzelbieter oder Mitglied der Bietergemeinschaft sind. Seite 28 von 44

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