Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf die Pflege

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1 Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf die Pflege Gerhard Schuhmacher 1. Vorsitzender der Caritas St. Johannes e.v. Barbarossastr Erlenbach Tel

2 Wahlgeschenk oder politische Weichenstellung mit Augenmaß? Mit der zweiten Stufe des II. Pflegestärkungsgesetzes hatte der Gesetzgeber mit Wirkung zum einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit normiert, die alten Pflegestufen zugunsten der neuen Pflegegrade aufgegeben, ein neues Begutachtungsinstrument zur Beurteilung und Einstufung der Pflegebedürftigkeit der Versicherten eingeführt, die Leistungen der ambulanten Pflege verbessert, die Leistungen der vollstationären Pflege reduziert und den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für Versicherte in vollstationärer Pflege eingeführt. 2

3 Welches Ziel verfolgt der Gesetzgeber? Bereits bei Einführung der sozialen Pflegepflichtversicherung zum hatte der Gesetzgeber den Vorrang der häuslichen Laienpflege im SGB XI verankert: SGB XI - 3 Vorrang der häuslichen Pflege Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unter-stützen, damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Leistungen der teilstationären Pflege und der Kurzzeitpflege gehen den Leistungen der vollstationären Pflege vor. 3

4 Versorgung der Pflegebedürftigen im Jahr

5 Wahlgeschenk oder politische Weichenstellung mit Augenmaß? Mit der zweiten Stufe des II. Pflegestärkungsgesetzes hatte der Gesetzgeber zum die Leistungen der ambulanten Pflege weiter verbessert: Pflegegeld Pflegestufe 1 +29,5 % Pflegegrad 2 Pflegestufe 2 +19,0 % Pflegegrad 3 5

6 Wahlgeschenk oder politische Weichenstellung mit Augenmaß? Mit der zweiten Stufe des II. Pflegestärkungsgesetzes hatte der Gesetzgeber zum die Leistungen der ambulanten Pflege weiter verbessert: Pflegegeld Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 +29,5 % +19,0 % Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegesachleistungen Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 +47,2 % +13,5 % Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 6

7 Verbesserte Pflegesachleistungen Problem gelöst? Pflegesachleistungen Pflegestufe ,2 % Pflegegrad 3 Preisliste für Pflegesachleistungen (gültig ab ) 7

8 Steigende Pflegefallzahlen auch in 2016 und 2017! > 90 Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre < 15 Jahre 8

9 Entwicklung der Beitragssätze der sozialen Pflegeversicherung 9

10 Entwicklung des Höchstbeitrages der sozialen Pflegeversicherung 10

11 Wir werden immer älter Die Altersgruppe

12 Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Mit dem Pflegezeit-und dem Familienpflegezeitgesetz hatte der Gesetzgeber zwei arbeitsrechtliche Gesetze für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf eingeführt. Pflegezeit: Seit haben Arbeitnehmer in Unternehmen mit >16 Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf Freistellung (max. 6 Monate) zur Übernahme der pflegerischen Verantwortung für einen nahen Angehörigen. Familienpflegezeit: Zum hatte der Gesetzgeber die Familienpflegezeit und mit Wirkung zum den Rechtsanspruch von Arbeitnehmern in Unternehmen mit > 26 Beschäftigten eingeführt. Arbeitnehmer können für max. 24 Monate ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. 12

13 Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Mit dem Pflegezeit-und dem Familienpflegezeitgesetz hatte der Gesetzgeber zwei arbeitsrechtliche Gesetze für eine bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf eingeführt. Pflegezeit: Seit haben Arbeitnehmer in Unternehmen mit >16 Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf Freistellung (max. 6 Monate) zur Übernahme der Die Einkommenseinbuße pflegerischen während Verantwortung einer (Familien-) für einen nahen Pflegezeit kann Angehörigen. mit einem Darlehen des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bis zu 50% des Familienpflegezeit: durchschnittlichen Zum Nettoeinkommens hatte der Gesetzgeber kompensiert werden. die Familienpflegezeit und mit Wirkung zum den Rechtsanspruch von Arbeitnehmern in Unternehmen mit > 26 Beschäftigten eingeführt. Arbeitnehmer können für max. 24 Monate ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. 13

14 Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Der Gesetzgeber hatte die Zahl der Darlehensanträge in Verbindung mit einer Familienpflegezeit für das Jahr 2015 mit prognostiziert. Die tatsächliche Anzahl der Darlehensanträge weicht von dieser Prognose geringfügig ab: Auf die Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom bezifferte die Bundesregierung die Zahl der Darlehensanträge in Verbindung mit einer Familienpflegezeit für das Jahr 2015 mit

15 Nachhaltige pflegerische Versorgung durch Laienpfleger? Unsere Gesellschaft verändert sich und die demografischen Verwerfungen können und dürfen nicht negiert werden: Die Lebenserwartung in Deutschland steigt weiter... Seit 1972 verzeichnen wir in Deutschland einen Geburtenunterschuss... Die Altersstrukturen in Deutschland folgen einer Parallelverschiebung... Die Belegschaften in den Unternehmen zeichnen die demografischen Verwerfungen nach... Die Anzahl der Single-Haushalte steigt weiter... 15

16 Katalysator Nr. 1: Die Lebenserwartung 16

17 Katalysator Nr. 2: Der Geburtenunterschuss 17

18 Katalysator Nr. 2: Der Geburtenunterschuss Der Trend hält an 1. Halbjahr 2016 Sterbefälle Lebendgeburten Geburtenunterschuss

19 Kann unsere Gesellschaft auf Dauer ambulante Pflege leisten? Die Überalterung der deutschen Bevölkerung und der andauernde Geburtenunterschuss katalysieren eine fortschreitende Zunahme der pflegebedürftigen Versicherten, einen Rückgang der pflegenden Angehörigen und eine Erhöhung des Durchschnittsalters der Erwerbstätigen, die zusätzlich zu ihren beruflichen Verpflichtungen noch die Pflegeverantwortung für ihre Angehörigen übernehmen sollen. Pflegende Angehörige sind gegenwärtig eine tragende Säule der Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten. Diese Kapazitäten werden wir in Deutschland in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zunehmend einbüßen. 19

20 Alternative Wohnformen Bereits mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz hatte der Gesetzgeber eine Förderung der Pflege in ambulanten Wohngruppen in das SGB XI aufgenommen. Anschubfinanzierung 2.500,-/Versicherten, max ,- /Wohngruppe Wohngruppenzuschlag 214,-/Versicherten/Monat als zusätzliche Leistung zu Pflegegeld, Pflegesach- oder Kombinationsleistung Angebote für alternative Wohnformen, z.b. Mehr-Generationen- Häuser, sind gefordert! 20

21 Leistungskürzungen in der vollstationären Pflege Mit dem II. Pflegestärkungsgesetzes hatte der Gesetzgeber mit Wirkung zum Leistungskürzungen in der vollstationären Pflege normiert: Vollstationäre Pflege Pflegestufe 1-27,6 % Pflegegrad 2 Pflegestufe 2-5,1 % Pflegegrad 3 21

22 Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil Das Ei des Kolumbus? Mit dem II. Pflegestärkungsgesetz hatte der Gesetzgeber mit Wirkung zum den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil eingeführt. Alle pflegebedürftigen Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5 müssen in einem Pflegeheim den gleichen Kostenanteil zu den Kosten der vollstationären Pflege bezahlen. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil bezieht sich nur auf die Pflegekosten. Die Hotelkosten (Investitionskostenpauschale, Unterbringung und Verpflegung) gehen zu 100 % zu Lasten der Versicherten. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist kein Fixbetrag, d.h. Anpassungen sind jederzeit möglich. 22

23 Preisbeispiel Eigenanteil vollstationäre Pflege Berlin 23

24 Preisbeispiel Eigenanteil vollstationäre Pflege im Landkreis Miltenberg Rohe sche Stiftung Kleinwallstadt 24

25 Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bleiben Sie gesund! 25

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