Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

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1 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die Akademie der Bildenden Künste Stuttgart ist eine der ältesten und größten Kunsthochschulen in Deutschland. Untergliedert in 4 Fachgruppen bietet sie in insgesamt 20 Studiengängen ein äußerst breites Forschungs- und Ausbildungsspektrum im freien und angewandten Bereich der Bildenden Künste einschließlich der Kunsterziehung, im Bereich der Restaurierung von Kulturgütern und im Bereich der Kunstwissenschaft. In den 32 Werkstätten finden Studierende ein weitgefächertes Angebot zur praktischen Umsetzung ästhetischer Ideen und Entwürfe. 3 Institute befassen sich schwerpunktmäßig mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben auf den Gebieten Museumskunde, Buchgestaltung sowie Architektur und Design. Im WS 2005/2006 betrug die Zahl der Studierenden 806. Hinzu kamen 60 Programm- und Gaststudierende. Einnahmen Verwaltungseinnahmen N 135 Einnahmen aus Studiengebühren 0,0 a) 630,0 630,0 0,0 b) Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben -. Die Hochschule erhebt gem. 3 i.v.m. 5 LHGebG von den Studierenden eine Studiengebühr i.h.v. 500 EUR je Semester Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 4,6 b) 3,9 c) Vgl. Vermerk bei Tit Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 630,0 630,0 Übrige Einnahmen Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit nach dem 0,0 a) 0,0 0,0 SGB III zur Förderung der Arbeitsaufnahme und zur 0,0 b) Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen Vgl. Vermerk und Erläuterung bei Tit Ausgaben

2 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Erstattung von Verwaltungsausgaben 0,3 a) 0,3 0,3 0,0 b) Erstattung des Studentenwerks Stuttgart für Gebäudebewirtschaftungskosten (außer Energiebewirtschaftungskosten) der vermieteten Räume. Zwischensumme Übrige Einnahmen 0,3 a) 0,3 0,3 gruppen 71 Für den Lehrbetrieb, für die Werkstätten und zur Förderung der studentischen Angelegenheiten Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben Sonstige Einnahmen 74,1 a) 74,1 74,1 85,8 b) 12,0 c) Veranschlagt sind insbes. Einnahmen aus Werkstätten, Eintrittsgelder und sonstige Entgelte Zuschüsse und Zuwendungen Dritter 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Summe gruppe 71 74,1 a) 74,1 74,1 84 Einnahmen aus Drittmitteln Zuschüsse und Zuweisungen Dritter 0,0 a) 0,0 0,0 165,7 b) 112,9 c) Vgl. Vermerk bei Tit.Gr. 84 Ausgaben -. Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 0,0-605-

3 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 91 Einnahmen der Institute für Museumskunde, Buchgestaltung und Medienentwicklung sowie des Weissenhofinstituts Veröffentlichungen können an Dritte unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden. Vgl. Vermerk bei Tit.Gr Ausgaben Einnahmen aus Veröffentlichungen 5,6 a) 5,6 5,6 5,5 b) 6,9 c) Zuschüsse und Zuweisungen Dritter 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Summe gruppe 91 5,6 a) 5,6 5,6 Gesamteinnahmen 80,0 a) 710,0 710,0 Ausgaben Die , , und , der Obergruppe 81 (ausgenommen sind die Tit und ) und die Tit.Gr. 71 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Die Ausgabeermächtigung erhöht sich bei diesen n nach näherer Bestimmung des Finanzministeriums und des Wissenschaftsministeriums um die Einsparung durch Nichtbesetzung von Stellen bei den n , und Personalausgaben Bezüge und Nebenleistungen der Beamten 4.679,5 a) 4.576, , ,0 b) 4.468,9 c) Der Haushaltsansatz umfasst auch Zulagen nach Maßgabe der besoldungsrechtlichen Vorschriften Vergütungen der Angestellten 1.915,5 a) 2.130, , ,0 b) 1.971,5 c) Vgl. Vermerk bei Tit (Stellenteil). Neben den ordentlichen Bezügen für die tariflichen Angestellten einschließlich der nicht besonders aufgeführten Zulagen aufgrund von Tarifverträgen 1. Außertarifliche Angestellte (Gesamtbezüge) 185,3 5. 0/1/1 Auszubildende, 1/1/1 Praktikanten und sonstige in einem privatrechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigte Personen sowie Praxissemesterstudenten 6. Zeitzuschläge, Überstundenvergütungen und Vergütungen nach 34 2,2 Abs. 1 Unterabsatz 1 Satz 3 erster Halbsatz BAT 11. Sonstige Zulagen Zulage nach 24 BAT 1,0-606-

4 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Löhne der Arbeiter, soweit nicht Tit ,0 a) 211,7 211,7 209,5 b) 203,5 c) Dienstwohnungsinhaber Außerdem sind bei Tit noch Löhne usw. für Arbeiter (Modelle) veranschlagt, die zeitlich befristet beschäftigt werden. Dienstwohnungsinhaber Lohngr. MTArb Vergütungen und Auslagenersatz für Lehraufträge, 271,5 a) 271,5 271,5 Gastprofessuren und Gastvorlesungen 240,3 b) 261,6 c) Für Lehraufträge 174,3 Für Gastprofessoren, Gastvorlesungen und Gastvorträge 97,2 zus. 271, Vergütungen und Auslagenersatz für Vertreter 35,8 a) 35,8 35,8 von Professoren 43,0 b) 13,0 c) Vergütungen und Auslagenersatz für Vertreter von Professoren 35,8 3. Zeitzuschläge (ausgenommen Zeitzuschläge für Mehrarbeit), Überstundenlöhne 11,2 5. Zulagen, Zuschläge ohne Zeitzuschläge 0,6 6. Sonstiges 0,3-607-

5 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Sonstige Beschäftigungsentgelte 36,8 a) 36,8 36,8 19,5 b) 34,9 c) 1. Urlaubs- und Krankheitsstellvertretungen, Aushilfe (auch Werkstudenten, 5,0 Ferienpraktikanten, Austauschstudenten, ständige Heimarbeiter u.dgl.) 2. Personalaufwand für 1/1/1 Angestellte mit befristeten Arbeitsverträgen der 31,8 Verg.Gr. IIa BAT zus. 36, Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme und 0,0 a) 0,0 0,0 zur Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 0,0 b) nach dem SGB III Die Mittel sind übertragbar. Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit und der Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen bei Tit , und zulässig. Vorgesehen ist die Verwendung von Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit (vgl. Tit ) und Einsparungen durch Nichtbesetzung von Stellen zur Durchführung von Maßnahmen nach dem SGB III zusätzlich zu den bei Kap Tit veranschlagten Personalmitteln. Zwischensumme Personalausgaben 7.163,1 a) 7.262, ,9 Sächliche Verwaltungsausgaben Zur Verfügung des Rektors für Aufwand aus 1,6 a) 1,6 1,6 dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 0,8 b) 1,2 c) Die Mittel sind übertragbar. Hieraus ist der Aufwand für Repräsentation sowie für die Immatrikulationsfeiern u.ä. zu bestreiten. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig

6 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Sonstiger Sachaufwand 87,2 a) 87,2 87,2 106,3 b) 81,2 c) Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Einnahmen bei Tit Geschäftsbedarf 16,7 2. Bücher, sonstige Druckerzeugnisse u. dgl. 1,2 3. Postgebühren 12,5 4. Haltung von Dienstfahrzeugen u. dgl. 2,0 5. Dienstreisen 2,6 6. Reisebeihilfen 2,4 7. Maschinen, Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände 1,6 8. Dienst- und Schutzkleidung, persönliche Ausrüstungsgegenstände 0,6 9. Herausgabe der Reihe Beiträge zur Geschichte der Stuttgarter Akademie 8,7 10. Umzugs- und Verlegungskosten 3,3 11. Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 12,6 (außer Energiebewirtschaftungskosten) 12. Vermischte Verwaltungsausgaben 23,0 zus. 87,2 Hieraus können auch Aufwendungen für den Hochschulrat, Amtseinführungen und die Pflege der Außenbeziehungen der Kunsthochschule (z.b. Empfang und Bewirtung von Gästen, Pflege von Partnerschaften und Alumni, Werbemaßnahmen zur Profilierung, Präsentation auf Messen und Kongressen) bestritten werden. B e s t a n d a n D i e n s t k r a f t - f a h r z e u g e n u n d s e l b s t f a h r e n d e n A r b e i t s m a s c h i n e n: Kombiwagen Einsatz- und Kombifahrzeuge Zwischensumme Sächliche Verwaltungsausgaben 88,8 a) 88,8 88,8 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) Förderung der Studenten 4,3 a) 4,3 4,3 2,9 b) 2,5 c) Mietzuschüsse für Meisterschülerateliers 1,0 Prämien und Erwerb studentischer Arbeiten 3,3 zus. 4,3 Zwischensumme Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 4,3 a) 4,3 4,3-609-

7 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Ausgaben für Investitionen Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 106,0 a) 106,0 106,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 32,7 b) 113,2 c) 1. Für die technische Fortentwicklung im Studiengang Kommunikations- 20,0 Design 2. Für den Ersatz von Maschinen in den Werkstätten für Modellbau und 18,0 Möbeltechniken sowie für Industrial Design 3. Für technische Erneuerungen im Studiengang Textilgestaltung 5,0 4. Für die Erneuerung und weitere Ausstattung der Experimentierbühne 10,0 5. Für den Ausbau des Verbreiterungsfachs Bildende Kunst/Intermediales 8,0 Gestalten 6. Für die Einrichtung des Studiengangs Konservierung und Restaurierung 10,0 von Wandmalerei und polychromiertem Stein 7. Für die Erneuerung von EDV-Ausstattung in der Verwaltung 5,0 8. Für den Ausbau der IT-Infrastruktur der Hochschule 30,0 zus. 106,0 Zu 1.: Für eine zeitgemäße Ausbildung im Studiengang Kommunikations-Design ist die regelmäßige Aktualisierung der Ausstattungen unerlässlich. Die Mittel werden für laufende Erneuerungen von Hard- und Software sowie für den Ersatz defekter bzw. veralteter Technik in der AV-Werkstatt benötigt. Zu 2.: Neben dem Ersatz unverzichtbarer herkömmlicher Maschinen liegt der Schwerpunkt der Beschaffungen auch in den kommenden Haushaltsjahren in der unumgänglichen Integration aktueller Fertigungsmethoden vor allem in der Kunststoffwerkstatt. Zu 6.: Die Restauratorenausbildung ist um den Studiengang Konservierung und Restaurierung von Wandmalerei und polychromiertem Stein erweitert worden, der mit Anmietung einer neuen Räumlichkeit und Besetzung einer Professur den anderen Restaurierungsstudiengängen entsprechend ausgebaut werden soll. Die Mittel werden dabei für die weitere Ausstattung studentischer Arbeitsplätze, der Ausbildungswerkstatt und der Unterrichtsräume benötigt. Zu 8.: Das neuorganisierte und -strukturierte Netzwerk bedarf eines ständigen Ausbaus sowie fortlaufender Erneuerung, um den stetig wachsenden Bedürfnissen einer steigenden Zahl von Nutzern sowie den zunehmenden Sicherheitsanforderung gerecht werden zu können

8 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Ausstattungsmaßnahmen 0,0 a) 500,0 878,2 246,8 b) 60,9 c) Grundlegende Erneuerung und Erweiterung der Medienwerkstatt 135,0 0,0 2. Für die Aktualisierung und Erweiterung der IT-Ausstattung im Studiengang 95,0 0,0 Industrial Design 3. Für die Einrichtung eines Backup-Systems im zentralen Rechenzentrum 50,0 0,0 4. Für die Installation eines Farbmanagements in der Werkstatt für Fotografie 120,0 0,0 des Studiengangs Kommunikations-Design 5. Für die Aktualisierung und Erneuerung der EDV-Ausstattung des Studiengangs 100,0 0,0 Architektur 6. Für die Verbesserung der textiltechnologischen Ausstattung des Studiengangs 0,0 100,0 Textilgestaltung 7. Für die Erneuerung der Ausstattung der AV-Werkstatt des Studiengangs 0,0 270,0 Kommunikationsdesign 8. Für die Aktualisierung der CAD-Werkstatt des Studiengangs Architektur 0,0 100,0 9. Für die Erneuerung des Ausstattung der Werkstatt für Computeranwendungen des Studiengangs Kommunikations-Design 0,0 260,0 10. Für die Anschaffung eines 3D-Druckers mit Photopolymerverfahrenstechnik 0,0 148,2 für den Studiengang Industrial Design zus. 500,0 878,2 Die Bundeszuweisungen für Ausstattungsmaßnahmen werden bei Kap Tit zentral veranschlagt; vgl. die Erläuterungen hierzu. Zwischensumme Ausgaben für Investitionen 106,0 a) 606,0 984,2 Besondere Finanzierungsausgaben N 950 Zuführung an den Studienfonds 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) Ausgaben sind zulässig in Höhe von Einsparungen bei Tit.Gr. 71. Für die Zuführung an den Studienfonds dürfen Einnahmen aus Studiengebühren nicht verwendet werden. Die Höhe der Zuführungsrate richtet sich nach den Beschlüssen des Verwaltungsrates des Studienfonds, vgl. 9 Abs. 8 LHGebG. Zwischensumme Besondere Finanzierungsausgaben 0,0 a) 0,0 0,0-611-

9 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung gruppen Die Mittel der gruppen sind übertragbar. Innerhalb der einzelnen gruppen sind die Gruppentitel gegenseitig deckungsfähig. 71 Für den Lehrbetrieb, für die Werkstätten und zur Förderung der studentischen Angelegenheiten Die Ausgabeermächtigung erhöht oder vermindert sich um die Mehr- oder Wenigereinnahmen bei Tit und erhöht sich um die Mehreinnahmen bei Tit und um die Einnahmen bei Tit Die Mittel sind insbesondere für Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen für die Werkstätten und für Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der Maschinen, Geräte und sonstigen Gegenstände bestimmt. Weitere Mittel zur Förderung der studentischen Angelegenheiten sind bei Kap Tit.Gr. 88 veranschlagt Personalaufwand 83,5 a) 241,0 241,0 29,5 b) 73,7 c) Ausgaben sind nur für befristete Beschäftigungsverhältnisse zulässig. Unbefristete Arbeitsverträge sind zulässig aus Studiengebühren, wenn bei Vertragsabschluss davon auszugehen ist, dass für die Erledigung der Aufgaben ein längerer Zeitraum als 5 Jahre benötigt werden wird (vgl. SR 2Y BAT). Mehr wegen Einnahmen aus Studiengebühren 157,5. 1. Personalaufwand (u.a. verlängerte Öffnungszeiten) 70,0 2. Förderung studentischer Angelegenheiten 13,5 3. Zur Verbesserung der Lehre 157,5 zus. 241,0 Einsparungen, die durch Nichtbesetzung von Stellen erzielt werden, können zur Beschäftigung von Aushilfskräften im wissenschaftlichen Dienst, im Bibliotheksdienst, im technischen Dienst und im Verwaltungsdienst eingesetzt werden

10 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Sachaufwand 384,3 a) 549,8 549,8 537,9 b) 382,3 c) Mehr wegen Einnahmen aus Studiengebühren (157,5 ) und für Iuk-technische Aufwendungen (8,0 ). 1. Aufwand für Informationstechnik 37,5 2. Für die Hochschulbibliothek 34,2 3. Information und Öffentlichkeitsarbeit 9,0 4. Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 59,2 5. Lehr- und Lernmittel 86,3 6. Sonstiger Sachaufwand 115,2 7. Internationale Beziehungen zu ausländischen Kunsthochschulen 20,9 8. Für Theaterprojekte des Studiengangs Bühnenbild 30,0 9. Zur Verbesserung der Lehre 157,5 zus. 549, Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 45,7 a) 360,7 360,7 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 21,9 b) 2 Mehr wegen Einnahmen aus Studiengebühren 315,0. Aufwand für Informationstechnik 18,5 Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 27,2 Zur Verbesserung der Lehre 315,0 zus. 360,7 Die Mittel sind für die laufenden Ersatz- und Ergänzungsbeschaffungen und für die Unterhaltung und Instandsetzung von Maschinen, Geräten und sonstigen Gegenständen bestimmt Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe ,5 a) 1.151, ,5-613-

11 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 84 Ausgaben aus Drittmitteln Ausgaben sind in Höhe der Einnahmen bei Tit zulässig. Aus diesen Mitteln können für die Mitarbeit bei Aufträgen Dritter Zeitaushilfen beschäftigt werden. Soweit dafür jedoch ständige Bedienstete eingesetzt werden, können diese Nebenvergütungen oder Überstundenvergütungen erhalten, wenn die gesetzlichen oder tariflichen Voraussetzungen dafür vorliegen Personalaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 3,5 b) 8,1 c) Sachaufwand 0,0 a) 0,0 0,0 150,3 b) 71,7 c) Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,0 b) Zuführung an Kap Tit , bzw. 0,0 a) 0,0 0, für Baumaßnahmen und Bauunterhaltungs- 0,0 b) maßnahmen Summe gruppe 84 0,0 a) 0,0 0,0-614-

12 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung 91 Für den Betrieb der Institute für Museumskunde, Buchgestaltung und Medienentwicklung sowie des Weissenhofinstituts Die Ausgabeermächtigung erhöht sich um die Mehreinnahmen bei Tit und um die Einnahmen bei Tit Personalaufwand 52,4 a) 52,4 52,4 6,7 b) 0,8 c) 1. Vergütung und Auslagenersatz für Lehraufträge und Gastvorlesungen 3,1 2. Beihilfen, Trennungsgelder usw. 12,7 Aus diesen Mitteln können auch Aushilfen beschäftigt werden Sachaufwand 70,3 a) 70,3 70,3 78,7 b) 17,1 c) 1. Für Fachbücher und Fachzeitschriften 3,3 2. Lehr- und Lernmittel 1,5 3. Aus- und Fortbildung 1,8 4. Veröffentlichungen der Institute 23,0 5. Weiterer Sachaufwand 40,7 zus. 70,3 Zu 3.: Für die Abhaltung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Restauratoren sowie für reisekostenrechtliche Abfindungen für das Lehrpersonal und die Teilnahme an Fortbildungskursen. Zu 4.: Für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen und Diplomarbeiten. Zu 5: Die Mittel sind auch bestimmt für die Design-Ausbildung Erwerb von Maschinen, Geräten, Ausstattungs- und 0,0 a) 0,0 0,0 Ausrüstungsgegenständen u. dgl. 0,0 b) Summe gruppe ,7 a) 122,7 122,7 Gesamtausgaben 7.998,4 a) 9.236, ,4-615-

13 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Abschluss Kapitel 1476 Verwaltungseinnahmen 79,7 a) 709,7 709,7 Übrige Einnahmen 0,3 a) 0,3 0,3 Gesamteinnahmen 80,0 a) 710,0 710,0 Personalausgaben 7.299,0 a) 7.556, ,3 Sächliche Verwaltungsausgaben 543,4 a) 708,9 708,9 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 4,3 a) 4,3 4,3 Ausgaben für Investitionen 151,7 a) 966, ,9 Gesamtausgaben 7.998,4 a) 9.236, ,4 Kapitel 1476 Zuschuss 7.918,4 a) 8.526, ,4-616-

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

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