Vorgehensweise bei artenschutzrechtlichen Beurteilungen am Beispiel der Mauereidechse
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- Fanny Sternberg
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1 Vorgehensweise bei artenschutzrechtlichen Beurteilungen am Beispiel der Mauereidechse Hubert Laufer Büro für Landschaftsökologie LAUFER Offenburg BVDL Mitgliederversammlung
2 Gliederung Kurzporträt Mauereidechse 42 BNatSchG im Bezug zur Mauereidechse Bestand erfassen Lokale Population ermitteln Erheblichkeitsschwelle Ermitteln der Erheblichkeit Ermitteln der Fläche für die CEF-Maßnahmen Beispiel: Hohenasperg Umsiedlungen
3 Kurzporträt Mauereidechse Die Mauereidechse ist eine mediterrane Art, die in Deutschland an ihre nördliche Arealgrenze stößt. Sie ist in Deutschland vor allem mosaikartig verbreitet und hat überwiegend kleine Populationen. Es sind nur 10 Populationen mit mehr als 1000 Individuen bekannt. Sie hatte in den vergangenen 200 Jahren Bestands- und Arealeinbußen. Derzeit nimmt sie v. a. in Güterbahnhöfen zu. bundes- wie landesweit stark gefährdet. streng geschützt (FFH-Anhang IV) kontinental wie landesweit in einem ungünstigen Erhaltungszustand (gelb U1)
4 Lebensräume der Mauereidechse Foto: K. Fritz
5 42 BNatSchG im Hinblick auf die Mauereidechse 42 (1) 1 Es ist verboten, Tiere (hier Mauereidechse) zu fangen, zu verletzen oder zu töten, oder ihre Entwicklungsformen (Eier) aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 42 (1) 2 Es ist verboten, Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzuchts-, Mauser,- Überwinterungs- und Wanderungszeit erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert. Störungen bei der Mauereidechse können sein: Erschütterungen, häufige Anwesenheit von Menschen, Tieren, Baumaschinen, Strukturveränderungen (Nahrungsmangel, Thermoregulation), Umsiedeln der Tiere, Einbringen von Individuen (inner- und zwischenartliche Konkurrenz) 42 (1) 3 Es ist verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der Tiere aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören Fortpflanzungsstätte: Paarungsplatz, Eiablageplatz, bevorzugter Aufenthaltsort der frisch geschlüpften Jungtiere Ruhestätte: Winterquartier, Tagesversteckplätze? 42 (5) - Einschränkung Es liegt kein Verstoß nach Nr. 1 in Verbindung mir Nr. 3 vor, bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen, wenn die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Es liegt kein Verstoß nach Nr. 3 vor, wenn die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.
6 Vermeidung des Verbotstatbestandes nach 42 BNatSchG 42 (1) 1 Töten und Verletzen von Tieren In Verbindung von Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten In anderen Lebensstätten Vermeidung Vermeidung Unvermeidbare Beeinträchtigungen Ökologische Funktion erfüllt, nach 42 (5) 42 (1) 2 Störung der lokalen Population zu bestimmten Zeiten Vermeidung und Minimierung unter die Erheblichkeitsschwelle 42 (1) 3 Zerstören von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Tieren Vermeidung Ökologische Funktion erfüllt, nach 42 (5)
7 Beispiel Hohenasperg Dem Landesamt für Flurneuordnung danke ich für die gute Zusammenarbeit und die Beauftragung mit der artenschutzrechtlichen Beurteilung recht herzlich.
8 Erfassen der Mauereidechse 3 bis 4 m Entfernung 1 m Entfernung schnelles Abgehen langsames Abgehen Männchen Weibchen Jungtier Subadult Alttier unbestimmt Verletzung Farbvariante Übersichtliche Abschnitte bilden (max. 100 laufende Meter) Standard mind. 7 Begehungen mind. 4 Begehungen durch Experten (Nachweis über personenbezogene Referenzliste)
9 Ermitteln des Bestandes im Wirkraum Auswertung der 4 oder 7 Tageskarten, die einzelnen und sicher unterschiedlichen Individuen sind aufzusummieren. (Bsp.: wird in einem Abschnitt bei einer Begehung 1 W und bei einer anderen 1 M gezählt, sind es 2 Individuen) Alternativ: Die Begehung mit den meisten Individuen zählt Die daraus ermittelte Anzahl der Alttiere x 4 ist der geschätzte Bestand. Beispiel Hohenasperg: 65 Alttiere x 4 = 260, geschätzter Bestand ca. 250 Alttiere
10 Lokale Population Eine lokale Population umfasst diejenigen (Teil)-Habitate und Aktivitätsbereiche der Individuen einer Art, die in einem für die Lebens(raum)ansprüche der Art ausreichenden räumlich-funktionalen Zusammenhang stehen. Nach BT-Drs. 16/5100, S.11) Die Wanderleistung der Mauereidechse beträgt < 150 m (500 m) Barrieren Autobahn, Straßen mit > Kfz dichter Wald > 500 m Feuchtgebiet > 500 m Siedlungsraum > 500 bis 1000 m Intensiv genutzter Bereich > 1000 m Bekannte Vorkommen Abstand zum nächsten bekannten Vorkommen > 1 km Verbundsystem Potentielle Lebensräume 2000 m
11 Ermittlung der lokalen Population: Beispiel Hohenasperg ca. 5 km lokale Population
12 Beispiel 2 zur Abgrenzung der lokalen Population Mauereidechsen-Daten aus Heckenberger (2007)
13 Beispiel 2 zur Abgrenzung der lokalen Population
14 Erheblichkeitsschwelle Nach 42 (1) Nr. 1 und Nr. 3 liegt eine Beeinträchtigung vor, wenn Tiere verletzt oder getötet werden oder Fortpflanzungs- und Ruhestätten zerstört werden. Eine erhebliche Störung liegt danach vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (BT-Drs. 16/5100). Die Arbeiten zur Umsetzung der FFH-Richtlinie haben sich bisher auf den Aufbau des NATURA-2000-Netzes konzentriert. Diese erste Säule der Richtlinie betrifft die Erhaltung der natürlichen Lebensräume und der Habitate von Arten. Die Richtlinie stützt sich jedoch auch auf eine zweite Säule - den Artenschutz (Guidance document). regional bis > 5 % i.d.r. erheblich landesweit bedeutsames 1 bis 5 % fallweise Betrachtung Vorkommen < 1 % i.d.r. nicht erheblich bundesweit bedeutsames > 1 % i.d.r. erheblich Vorkommen 0,1 bis 1 % fallweise Betrachtung (> 1000 Individuen) < 0,1 % i.d.r. nicht erheblich
15 Ermitteln der Erheblichkeit Die Erheblichkeit nach 42 Abs. 1 Nr. 2 ist eine relative Erheblichkeit. 1. Vergleich des Bestands im Wirkraum im Verhältnis zur lokalen Population 2. Vergleich der Lebensräume im Wirkraum im Verhältnis zu den potentiellen Lebensräumen im Bereich der lokalen Population Hierzu ist erforderlich: Erfassen der Lebensräume im Wirkraum Erfassen der potentiellen Lebensräume im Bereich der lokalen Population Erfassen der Mauereidechse auf Probeflächen im Bereich der lokalen Population
16 Erfassen der Lebensräume Sonnenplätze und potentielle Sonnenplätze (Strukturierungsgrad mosaikartig oder monoton), Anteile vorhandener Strukturen erfassen: Bäume, Gebüsche, Totholz, Trockenmauern, Steine und Steinhaufen, offene Flächen, Dichte der Grenzlinien) Aufenthaltsplätze der Jungtiere Eiablageplätze und potentielle Eiablageplätze (Anteil offener, zur Eiablage geeigneter, besonnter Bodenflächen) potentielle Winterquartiere potentielle Nahrungshabitate Anteil der wärmebegünstigten Teilflächen im Lebensraum (Exposition oder Mikrorelief) Vernetzung (Habitateignung, Entfernung zum nächsten Vorkommen, lineare Zwischenstrukturen, Geländetypen) zwischen bekannten Vorkommen der Art Sukzession, Management, Nutzung (intensiv/extensiv, Pestizideinsatz, Barriere) Bedrohung durch Verkehr, Entfernung zu menschlichen Siedlungen, Störung durch Fußgänger, Haustiere, Berücksichtigung weiterer aktueller anthropogener Einflussfaktoren
17 Erhebliche Beeinträchtigung - Individuen Beispiel: Hohenasperg Wirkraum: betroffen 65 Ind. = 100 % nicht betroffen 0 Ind. = 0 % Lokale Population: 117 Ind. = 100 % 65 Ind. betroffen = 56 % 52 Ind. nicht betroffen = 44 % Erheblichkeit: betroffen = 56 % nicht betroffen = 44 % Erheblichkeit = 56 %
18 Erhebliche Beeinträchtigung - Fläche Beispiel: Hohenasperg Wirkraum: betroffen 4,48 ha = 100 % nicht betroffen 0 ha = 0 % Lokale Population: 7,32 ha = 100 % 4,48 ha betroffen = 61 % 2,84 ha nicht betroffen = 39 % Erheblichkeit: betroffen = 61 % nicht betroffen = 39 % Erheblichkeit = 61 %
19 Vermeidungsmaßnahmen Beispiel: Hohenasperg In Teilbereichen auf Mauer-Sanierung verzichtet Bei notwenigen Mauersanierungen werden intakte Stellen belassen Mauerkronen und Mauerfuß soweit wie möglich erhalten Räumliche und zeitliche Versetzung der Sanierungsmaßnahmen Aktivitätsphasen der Reptilien Adulte Tiere Paarungszeit Eier Jungtiere Z M S Z M S Z M Z M S Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Eingriff Verfugung Mauern entfernen Maueraufbau Vegetation entfernen Efeu entfernen Erdbewegungen Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
20 Ermittlung des Flächenbedarfs für CEF-Maßnahmen Mauereidechse Reviergröße 5-62 m 2 Größe des Lebensraums m 2 Größe des Lebensraums Ø m 2 Revierüberschneidung bei selten, bei häufig. Als Berechungsgrundlage für 2 Jahre alte Lebensräume gelten pro Alttier mind. 80 m 2. Bei 100 Alttieren sind dies 0,8 ha.
21 Ermitteln der Fläche für die CEF-Maßnahmen Rechenbeispiel anhand der Individuen: 65 Alttiere x 4 = geschätzter Bestand 250 Alttiere pro Individuum werden 80 m 2 Lebensraum benötigt 250 Alttiere x 80 m 2 = 2 ha (optimal gestaltete Flächen) Rechenbeispiel anhand des potentiellen Lebensraums (Worst case): 4,48 ha sind betroffen x 1,5 (Faktor Alter) = 6,72 ha
22 Anforderungen an CEF-Maßnahmen CEF-Maßnahmen müssen - am unmittelbar betroffenen Bestand ansetzen, - hiermit räumlich-funktional verbunden sein, - ohne zeitliche Lücke zwischen Erfolg der Maßnahme und vorgesehenem Eingriff. = die ökologische Funktion erfüllen Voraussetzungen für die ökologische Funktion sind: 1. Die geeigneten Strukturen u. a. für Sonnenplätze und Eiablageplätze sowie zur Überwinterung müssen stimmen. 2. Die Vegetation im Lebensraum muss sich entwickeln. Strauchgruppen und dichtere Vegetation sind wichtig für die Thermoregulation. Die Vegetation beeinflusst auch den Feuchtigkeitshaushalt der Eiablageplätze und das Angebot der Nahrungstiere. So ist z. B. eine gute Trockenmauer für Mauereidechsen etwa 10 bis 40 % mosaikartig mit Vegetation bewachsen. 3. Nur wenn die Strukturen und die Vegetation stimmen, können sich ausreichend Nahrungstiere etablieren. Bis die ökologische Funktion erfüllt ist vergehen mind. 2 Jahre! 4. Es darf zu keiner zwischenartlichen Konkurrenz kommen.
23 CEF-Maßnahmen am Hohenasperg Eingriff überwiegend baubedingt, Bauzeitenbeschränkung CEF-Maßnahmen neue Trockenmauern (ca. 50 m) Entfernen von Efeu (> 250 m) Abräumen von Weinbergen (0,12 ha) (15 %) Eingriff 2009 CEF-Fläche 0,64 ha (33 %) Mittlerer Weg, talseitig (betroffen 4 Ad., 6 %) 2010 Monitoring während der Bauzeit und 5 Jahre danach M. Weg, bergseits (betroffen 13 Ad., 20 %) 2011 Querterrassen (0,38 ha) (17 %) Planierung (betroffen 5 Ad., 8 %) 2012/2013 Trockenmauern (im Mosaik, 35 %) Einzelm. (betroffen max. 43 Ad., 66 %) (erhalt. 26 %, saniert 54 %, Trockenmauern 20 %)
24 CEF - Maßnahme für baubedingten Eingriff Durchführung der Maßnahme im Frühjahr 2008 Teilflächen wurden erhalten Nahrungstiere verschiedene Substrate alljährliches Monitoring Eingriff findet im Herbst 2010 statt CEF-Maßnahme an Bahnböschung
25 Umsiedlungen Umsiedlungen sind nur ausnahmsweise durchzuführen, wenn nachweislich Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen nicht ausreichen. Gegen eine Umsiedlung spricht, dass die Vielfalt und Eigenart nicht erhalten bleibt und ein hohes Risiko für das Individuum besteht, die Umsiedlung nicht zu überleben (erhebliche Störung). Kommt es zur Umsiedlung, müssen folgende Punkte erfüllt sein: Die Lebensräume müssen die ökologische Funktion erfüllen. Die Lebensräume müssen im Bereich der lokalen Population liegen Eine zwischenartliche Konkurrenz ist auszuschließen. Der Lebensraum darf nicht schon durch die Art besiedelt sein. Die Größe muss für ein langfristiges Überleben ausreichend sein. Die Fläche ist einzuzäunen (für Terrarientiere trifft dies nicht zu). Die Tiere sind nach Möglichkeit vor der Eiablage zu fangen (eine längere Eingewöhnungszeit erhöht den Überwinterungserfolg maßgeblich). Der Erfolg der Umsiedlung ist bei Jungtieren höher. aus Germano & Bishop (2008) aus Thunhorst (1999) Der Erfolg ist durch eine lang- und alljährliche Erfolgskontrolle zu überprüfen. Ein Erfolg tritt erst ein, wenn sich die umgesiedelten Tiere am neuen Standort über Generation(en) selbst erhalten können.
26 Zusammenfassung Erfassung der Mauereidechse im Wirkraum Ermitteln des Bereichs der lokalen Population (GIS-Auswertung und Überprüfung im Gelände) Ermitteln des potentiellen Lebensraums im Bereich der lokalen Population und der Lebensräume im Wirkraum Auf Probeflächen die Mauereidechse im Bereich der lokalen Population erfassen Erheblichkeitsschwelle = landesweit > 5 %, bundesweit >1 % Gezählte Alttiere x 4 = Bestand (Wert kann pro Kartierer unterschiedlich sein) Pro Alttier 80 m 2 (DIN 001pm; Das Ist Normal) Ermitteln der Fläche für die CEF-Maßnahmen geschätzter Bestand x 80 m 2 CEF-Maßnahmen müssen mind. 2 Jahre vor dem Eingriff erstellt werden
27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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