Sozialhilferecht gestern heute und morgen?

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1 Luzerner Tagung zum Sozialhilferecht Sozialhilferecht gestern heute und morgen? 18. April 2013 PowerPoint Präsentation Die SKOS-Richtlinien und ihre Bedeutung im Sozialhilferecht - Bedenkenswertes Abteilungsleiterin Amt für Soziale Sicherheit Kanton Solothurn Die Unterlagen finden Sie auch unter:

2 Bedeutung der SKOS-Richtlinien für das Sozialhilferecht Bedenkenswertes 1 Beispiel für eine Binnenverweisung Art. 920 Obligationenrecht Bei Kreditgenossenschaften und konzessionierten Versicherungsgenossenschaften richtet sich die Verantwortlichkeit nach den Bestimmungen des Aktienrechts. 2 1

3 Beispiel für eine Aussenverweisung Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) Art. 2 Die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches gelten für Taten, die in der Verwaltungsgesetzgebung des Bundes mit Strafe bedroht sind, soweit dieses Gesetz oder das einzelne Verwaltungsgesetz nichts anderes bestimmt. 3 Beispiel für eine statische Verweisung Verordnung über die Ein- und Durchfuhr von Tierprodukten aus Drittstaaten im Luftverkehr Art. 20 Abs. 2 Für Sendungen, die zur Einlagerung in eine Freizone, ein Freilager oder ein Zolllager in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bestimmt sind, gilt Artikel 12 der Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen. Fussnote: ABl. L 24 vom , S

4 Beispiel für eine dynamische Verweisung Obligationenrecht Art. 237 Auf den Tauschvertrag finden die Vorschriften über den Kaufvertrag in dem Sinne Anwendung, dass jede Vertragspartei mit Bezug auf die von ihr versprochene Sache als Verkäufer und mit Bezug auf die ihr zugesagte Sache als Käufer behandelt wird. 5 Die SKOS-Richtlinien als Orientierungsbasis In den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg und Uri wird in den Sozialhilfegesetzen eine Verknüpfung zu den SKOS-Richtlinien hergestellt. Allerdings nur derart, als dass die Exekutive sich bei der weiteren Regelung der Bemessung der Sozialhilfe an diesen Richtlinien zu orientieren hat. Dadurch entsteht keine unmittelbare Verbindlichkeit. 6 3

5 Beispiel Art. 28 Abs. 1 SHG Kanton Uri 1 Die wirtschaftliche Hilfe gewährt den notwendigen Lebensunterhalt. Für dessen Bemessung erlässt der Regierungsrat nach Anhörung der Sozialhilfebehörden Richtlinien. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. 7 Die SKOS-Richtlinien sind wegleitend In den Kantonen Glarus und Luzern wird in den Sozialhilfegesetzen auf die SKOS-Richtlinien verwiesen. Die Richtlinien der SKOS werden für die Leistungsbemessung als massgebend oder wegleitend erklärt. 8 4

6 Beispiel 30 Abs. 1 und 2 SHG Kanton Luzern 1 Die wirtschaftliche Hilfe deckt das soziale Existenzminimum ab. 2 Für dessen Bemessung sind die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe wegleitend. 9 Die SKOS-Richtlinien sind generell verbindlich 152 Sozialgesetz des Kantons Solothurn 1 Die Bemessung der Sozialhilfeleistungen richtet sich grundsätzlich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). 2 Der Regierungsrat kann Ausnahmen von der generellen Anwendbarkeit der SKOS-Richtlinien festlegen. 10 5

7 Verweisungen auf Verordnungsstufe In den Sozialhilfeverordnungen der Kantone Aargau, Bern Graubünden und Zürich finden sich statische Verweisungen auf die SKOS-Richtlinien. In den Sozialhilfeverordnungen der Kantone Nidwalden, Schwyz, Thurgau und Wallis finden sich Regelungen, die an dynamische Verweisungen erinnern. Allerdings kann den gewählten Formulierungen keine vollständige Verbindlichkeit entnommen werden. In den Sozialhilfeverordnungen der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Zug finden sich dynamische Verweisungen auf die SKOS-Richtlinien. 11 Beispiel 9 SHV Kanton Zug 1 Die Ausgestaltung und das Ausmass der Unterstützung ( 20 und 29 SHG) richten sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). 12 6

8 Zwischenfazit In 7 von 21 Kantonen findet sich im SHG ein Hinweis auf die SKOS-Richtlinien. In einem führt dies zur vollen Verbindlichkeit; in 6 gelten diese als Orientierungsbasis. Aufgrund der Sozialhilfeverordnungen geniessen die SKOS-Richtlinien in 8 von 21 Kantonen grundsätzliche Verbindlichkeit; in 9 von 21 Kantonen gelten sie als Orientierungsbasis. Damit sind die SKOS-Richtlinien als Produkt privater Normengenese die wichtigste Grundlage für die Bemessung und Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen in der Schweiz. 13 Der Nutzen Es ist der Verdienst der SKOS, dass sie bei der Bemessung von Sozialhilfeleistungen eine gewisse Standardisierung erreicht hat und so dem Föderalismus bzw. den dadurch verursachten Rechtsungleichheiten entgegenwirkt. Hilfesuchende Personen erhalten durch die hohe Bedeutung und Verbindlichkeit der SKOS-Richtlinien in der gesamten Schweiz hinsichtlich der wichtigsten Elemente, sprich Lebensbedarf, Wohngelegenheit und medizinische Grundversorgung eine vergleichbare Leistung. 14 7

9 Beispiel 1 SKOS-Richtlinie A.6 In der Regel sind Haushaltungen unterstützungsbedürftig, wenn das monatliche Nettoeinkommen nicht ausreicht, um die Kosten für die Grundsicherung gemäss Kapitel B dieser Richtlinien zu decken. Die Empfehlung regelt, wie das Bestehen einer Anspruchsgrundlage festgestellt wird. 15 Beispiel 2 SKOS-Richtlinie A.8.2 Als Sanktion kann unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit der Grundbedarf für den Lebensunterhalt für die Dauer von maximal 12 Monaten um höchsten 15% gekürzt werden. Die Empfehlung regelt den Umfang einer Sanktion. 16 8

10 Beispiel 3 SKOS-Richtlinie H.4, Berechnung der Verwandtenunterstützung Als Verwandtenbeitrag ist grundsätzlich die Hälfte der ermittelten Differenz zwischen dem anrechenbaren Einkommen und der Pauschale für gehobene Lebensführung einzufordern. (Die Regelung wird ergänzt, durch Berechnungsvorgaben). 17 Beispiel 4 SKOS-Richtlinie F.5 Leben die Partner in einem stabilen Konkubinat und wird nur eine Person unterstützt, dürfen Einkommen und Vermögen des nicht unterstützten Konkubinatspartners angemessen mitberücksichtig werden. (Die Regelung wird ergänzt, durch die Berechnungsvorgaben in H.10). 18 9

11 Beispiel 5 9 SHV Kanton Zug 1 Die Ausgestaltung und das Ausmass der Unterstützung ( 20 und 29 SHG) richten sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). 19 Erzeugte Spannungsfelder Bei Verweisungen in gesetzlichen Grundlagen auf umfassende Regelwerke privater Dritter entsteht Intransparenz. Dies erschwert generell die Zugänglichkeit bei der Rechtsfindung. Während des Gesetzgebungsprozesses besteht zudem die Gefahr, dass ganze Teile des Regelwerkes nicht gesehen werden und dadurch Schwächen unerkannt bleiben. Die Delegation von Gesetzgebungsbefugnissen via dynamische Verweisung an private Dritte reibt sich an verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Das Legalitätsprinzip wird infrage gestellt, wenn der Gesetzgeber die Grundzüge einer Regelung nicht mehr selbst bestimmt

12 Bedenkenswertes Die grosse Bedeutung der SKOS-Richtlinien im Sozialhilferecht zeugt davon, dass die konkrete Ausgestaltung der Leistungen an ein Expertengremium delegiert wird. Dadurch besteht die Gefahr, dass die gesellschaftliche Meinungsbildung im Rahmen des üblichen politischen Prozesses verdrängt wird. Eine breite Diskussion würde die Chance bieten, die Sozialhilfe in der Gesellschaft besser bekannt zu machen, solider abzustützen und dadurch Vorurteile abzubauen. 21 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit

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