Sozialhilferecht gestern heute und morgen?
|
|
- Nadine Bieber
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Luzerner Tagung zum Sozialhilferecht Sozialhilferecht gestern heute und morgen? 18. April 2013 PowerPoint Präsentation Die SKOS-Richtlinien und ihre Bedeutung im Sozialhilferecht - Bedenkenswertes Abteilungsleiterin Amt für Soziale Sicherheit Kanton Solothurn Die Unterlagen finden Sie auch unter:
2 Bedeutung der SKOS-Richtlinien für das Sozialhilferecht Bedenkenswertes 1 Beispiel für eine Binnenverweisung Art. 920 Obligationenrecht Bei Kreditgenossenschaften und konzessionierten Versicherungsgenossenschaften richtet sich die Verantwortlichkeit nach den Bestimmungen des Aktienrechts. 2 1
3 Beispiel für eine Aussenverweisung Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (VStrR) Art. 2 Die allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuches gelten für Taten, die in der Verwaltungsgesetzgebung des Bundes mit Strafe bedroht sind, soweit dieses Gesetz oder das einzelne Verwaltungsgesetz nichts anderes bestimmt. 3 Beispiel für eine statische Verweisung Verordnung über die Ein- und Durchfuhr von Tierprodukten aus Drittstaaten im Luftverkehr Art. 20 Abs. 2 Für Sendungen, die zur Einlagerung in eine Freizone, ein Freilager oder ein Zolllager in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bestimmt sind, gilt Artikel 12 der Richtlinie 97/78/EG des Rates vom 18. Dezember 1997 zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnissen. Fussnote: ABl. L 24 vom , S
4 Beispiel für eine dynamische Verweisung Obligationenrecht Art. 237 Auf den Tauschvertrag finden die Vorschriften über den Kaufvertrag in dem Sinne Anwendung, dass jede Vertragspartei mit Bezug auf die von ihr versprochene Sache als Verkäufer und mit Bezug auf die ihr zugesagte Sache als Käufer behandelt wird. 5 Die SKOS-Richtlinien als Orientierungsbasis In den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Freiburg und Uri wird in den Sozialhilfegesetzen eine Verknüpfung zu den SKOS-Richtlinien hergestellt. Allerdings nur derart, als dass die Exekutive sich bei der weiteren Regelung der Bemessung der Sozialhilfe an diesen Richtlinien zu orientieren hat. Dadurch entsteht keine unmittelbare Verbindlichkeit. 6 3
5 Beispiel Art. 28 Abs. 1 SHG Kanton Uri 1 Die wirtschaftliche Hilfe gewährt den notwendigen Lebensunterhalt. Für dessen Bemessung erlässt der Regierungsrat nach Anhörung der Sozialhilfebehörden Richtlinien. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe. 7 Die SKOS-Richtlinien sind wegleitend In den Kantonen Glarus und Luzern wird in den Sozialhilfegesetzen auf die SKOS-Richtlinien verwiesen. Die Richtlinien der SKOS werden für die Leistungsbemessung als massgebend oder wegleitend erklärt. 8 4
6 Beispiel 30 Abs. 1 und 2 SHG Kanton Luzern 1 Die wirtschaftliche Hilfe deckt das soziale Existenzminimum ab. 2 Für dessen Bemessung sind die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe wegleitend. 9 Die SKOS-Richtlinien sind generell verbindlich 152 Sozialgesetz des Kantons Solothurn 1 Die Bemessung der Sozialhilfeleistungen richtet sich grundsätzlich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). 2 Der Regierungsrat kann Ausnahmen von der generellen Anwendbarkeit der SKOS-Richtlinien festlegen. 10 5
7 Verweisungen auf Verordnungsstufe In den Sozialhilfeverordnungen der Kantone Aargau, Bern Graubünden und Zürich finden sich statische Verweisungen auf die SKOS-Richtlinien. In den Sozialhilfeverordnungen der Kantone Nidwalden, Schwyz, Thurgau und Wallis finden sich Regelungen, die an dynamische Verweisungen erinnern. Allerdings kann den gewählten Formulierungen keine vollständige Verbindlichkeit entnommen werden. In den Sozialhilfeverordnungen der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Zug finden sich dynamische Verweisungen auf die SKOS-Richtlinien. 11 Beispiel 9 SHV Kanton Zug 1 Die Ausgestaltung und das Ausmass der Unterstützung ( 20 und 29 SHG) richten sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). 12 6
8 Zwischenfazit In 7 von 21 Kantonen findet sich im SHG ein Hinweis auf die SKOS-Richtlinien. In einem führt dies zur vollen Verbindlichkeit; in 6 gelten diese als Orientierungsbasis. Aufgrund der Sozialhilfeverordnungen geniessen die SKOS-Richtlinien in 8 von 21 Kantonen grundsätzliche Verbindlichkeit; in 9 von 21 Kantonen gelten sie als Orientierungsbasis. Damit sind die SKOS-Richtlinien als Produkt privater Normengenese die wichtigste Grundlage für die Bemessung und Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen in der Schweiz. 13 Der Nutzen Es ist der Verdienst der SKOS, dass sie bei der Bemessung von Sozialhilfeleistungen eine gewisse Standardisierung erreicht hat und so dem Föderalismus bzw. den dadurch verursachten Rechtsungleichheiten entgegenwirkt. Hilfesuchende Personen erhalten durch die hohe Bedeutung und Verbindlichkeit der SKOS-Richtlinien in der gesamten Schweiz hinsichtlich der wichtigsten Elemente, sprich Lebensbedarf, Wohngelegenheit und medizinische Grundversorgung eine vergleichbare Leistung. 14 7
9 Beispiel 1 SKOS-Richtlinie A.6 In der Regel sind Haushaltungen unterstützungsbedürftig, wenn das monatliche Nettoeinkommen nicht ausreicht, um die Kosten für die Grundsicherung gemäss Kapitel B dieser Richtlinien zu decken. Die Empfehlung regelt, wie das Bestehen einer Anspruchsgrundlage festgestellt wird. 15 Beispiel 2 SKOS-Richtlinie A.8.2 Als Sanktion kann unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit der Grundbedarf für den Lebensunterhalt für die Dauer von maximal 12 Monaten um höchsten 15% gekürzt werden. Die Empfehlung regelt den Umfang einer Sanktion. 16 8
10 Beispiel 3 SKOS-Richtlinie H.4, Berechnung der Verwandtenunterstützung Als Verwandtenbeitrag ist grundsätzlich die Hälfte der ermittelten Differenz zwischen dem anrechenbaren Einkommen und der Pauschale für gehobene Lebensführung einzufordern. (Die Regelung wird ergänzt, durch Berechnungsvorgaben). 17 Beispiel 4 SKOS-Richtlinie F.5 Leben die Partner in einem stabilen Konkubinat und wird nur eine Person unterstützt, dürfen Einkommen und Vermögen des nicht unterstützten Konkubinatspartners angemessen mitberücksichtig werden. (Die Regelung wird ergänzt, durch die Berechnungsvorgaben in H.10). 18 9
11 Beispiel 5 9 SHV Kanton Zug 1 Die Ausgestaltung und das Ausmass der Unterstützung ( 20 und 29 SHG) richten sich nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). 19 Erzeugte Spannungsfelder Bei Verweisungen in gesetzlichen Grundlagen auf umfassende Regelwerke privater Dritter entsteht Intransparenz. Dies erschwert generell die Zugänglichkeit bei der Rechtsfindung. Während des Gesetzgebungsprozesses besteht zudem die Gefahr, dass ganze Teile des Regelwerkes nicht gesehen werden und dadurch Schwächen unerkannt bleiben. Die Delegation von Gesetzgebungsbefugnissen via dynamische Verweisung an private Dritte reibt sich an verfassungsrechtlichen Grundsätzen. Das Legalitätsprinzip wird infrage gestellt, wenn der Gesetzgeber die Grundzüge einer Regelung nicht mehr selbst bestimmt
12 Bedenkenswertes Die grosse Bedeutung der SKOS-Richtlinien im Sozialhilferecht zeugt davon, dass die konkrete Ausgestaltung der Leistungen an ein Expertengremium delegiert wird. Dadurch besteht die Gefahr, dass die gesellschaftliche Meinungsbildung im Rahmen des üblichen politischen Prozesses verdrängt wird. Eine breite Diskussion würde die Chance bieten, die Sozialhilfe in der Gesellschaft besser bekannt zu machen, solider abzustützen und dadurch Vorurteile abzubauen. 21 Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit
Referat SKOS-Richtlinien. I. Begrüssung und Übergang
Referat SKOS-Richtlinien I. Begrüssung und Übergang Sie haben bereits von Herrn Raschle Einiges gehört betreffend den Neuerungen, welche mit den neuen SKOS-Richtlinien eingeführt werden sollen und welche
MehrUmfrage über die Ladenöffnungszeiten Resultate. Unia Sektor Tertiär
Resultate Unia Sektor Tertiär 25.02.2016 2 Einleitung Ausgangslage Auf Druck der grossen Ketten im Detailhandel diskutiert das Schweizer Parlament ein neues Gesetz über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG).
MehrInterkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR. der Steuerbefreiung im Kanton Bern finden Sie hier.
Interkantonale Steuerbefreiung und Abzugsmöglichkeiten bei Spenden an die TIR Stand: Juni 2012 Die Stiftung für das Tier im Recht (TIR) verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke und ihre Tätigkeit
MehrAnhang (Ausgleich der kalten Progression) 1)
Steuergesetz Anhang 640.00 Anhang (Ausgleich der kalten Progression) ) Mit erstmaliger Wirkung für die Einkommenssteuer der Steuerperiode 999, soweit sie im Jahre 2000 fällig wird, werden gestützt auf
MehrRichtlinie für den Umgang mit familienähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaften
Stadt Zürich Sozialbehörde Verwaltungszentrum Werd Werdstrasse 75 / Postfach 8036 Zürich Tel. 044 412 70 65 Fax 044 291 09 89 www.stadt-zuerich.ch/sozialbehoerde Richtlinie für den Umgang mit familienähnlichen
MehrAutor: Mgr. Daniela Švábová
Schweiz 26 Kantone» Aargau» Nidwalden» Obwalden» Schaffhausen» Schwyz» Solothurn» St. Gallen» Tessin» Thurgau» Uri» Waadt» Wallis» Zug» Zürich» Appenzell Ausserrhoden» Appenzell Innerrhoden» Basel-Landschaft»
MehrBASS. Tabelle 2: Tatsächliche Steuerbelastung 2005 durch Kantons- und Gemeindesteuern im Kantonshauptort in Prozenten des Bruttoeinkommens
Tabelle 2: Tatsächliche Steuerbelastung 2005 durch Kantons- und Gemeindesteuern im Kantonshauptort in Prozenten des Bruttoeinkommens Alleinstehender Verheiratet ohne Kinder Verheiratet 2 Kinder Verheiratet
MehrDie Schweizer Bündnisse gegen Depression Stand, Nutzen und Wirkung
Die Schweizer Bündnisse gegen Depression Stand, Nutzen und Wirkung Dr. Alfred Künzler Koordinator Netzwerk Psychische Gesundheit Schweiz Winterthurer Forum für Gesundheit & Prävention 29. November 2012
MehrÜbersicht über die eidgenössischen und kantonalen Behörden, welche in Rechtsfragen zur Psychotherapie Auskunft erteilen können.
Übersicht über die eidgenössischen und kantonalen Behörden, welche in Rechtsfragen zur Psychotherapie Auskunft erteilen können. Bund Eidgenössischer Datenschutzbeauftragter Mo bis Fr von 10.00 bis 12.00
MehrInterkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Anhang) (Hochschulkonkordat)
Kanton Zug 44.50-A Interkantonale Vereinbarung über den schweizerischen Hochschulbereich (Anhang) (Hochschulkonkordat) Vom 20. Juni 203 (Stand. Januar 205) Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren
MehrReferendum gegen den Bundesbeschluss vom 27. September 2013 über die Genehmigung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten
Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter Referendum gegen den Bundesbeschluss vom 27. September 2013 über die Genehmigung des FATCA-Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten Nicht-Zustandekommen
MehrZum Schweizer Polizeifunk
Zum Schweizer Polizeifunk Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste arbeiten im Frequenzbereich 157,450 MHz bis 159,900 MHz (Unterband) und 162,050 MHz Diese machen sich bei Empfang im NFM-Modus durch ein
MehrÜGK 2016: Kantonales Programm. Kanton Aargau. Kanton Appenzell Ausserrhoden. Kanton Appenzell Innerrhoden. Kanton Basel Land. Programm 9.
ÜGK 2016: Kantonales Programm Kanton Aargau 1 Bezirksschule 2 Sekundarschule 3 Realschule 4 Kleinklasse Oberstufe 5 Werkjahr 6 Berufswahljahr 7 Integrations- und Berufsfindungsklasse (IBK) 8 Sonderschulen
Mehr18. Februar 2016 SOZIALHILFE UND SOZIALBERATUNG
18. Februar 2016 SOZIALHILFE UND SOZIALBERATUNG V:\SOZ\SH\Intake_ Terminlisten und Vorlagen\Broschüre SD\Broschüre SD.docx Soziales Sozialhilfe Bernstrasse 63 Telefon +41 31 930 12 00 Postfach 101 Telefax
MehrDie Verjährung von Sozialhilfeleistungen
Kantonales Sozialamt Graubünden Uffizi dal servetsch social chantunal dal Grischun Ufficio del servizio sociale cantonale dei Grigioni Die Verjährung von Sozialhilfeleistungen 1.1.2016 7001 Chur, Gürtelstrasse
MehrErgebnisse Herbsttagung KBGB und WS TR zur BM Förderung
Ergebnisse Herbsttagung KBGB und WS TR zur BM Förderung Daniel Preckel Herbsttagung KBGB 4.12.2014 > Gemeinsame Auslegeordnung Beispiel einer BM Kampagne Ergebnisse TR und ergänzende Problemanalyse Feststellen
Mehrüber Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung
84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen
MehrIHKMonitor 2011. Dr. Frank Bodmer. Ostschweiz mit überdurchschnittlicher Dynamik
IHKMonitor 2011 Dr. Frank Bodmer Ostschweiz mit überdurchschnittlicher Dynamik Der IHK-Monitor Der von der IHK St.Gallen-Appenzell entwickelte Monitor berücksichtigt zehn Variablen, anhand derer die Attraktivität
MehrLESERSTUDIE EINE REFERENZ ZU 100% SCHWEIZERISCH DAS BEVORZUGTE MAGAZIN DER FRAUEN MIT CHARAKTER 6 MAL PRO JAHR EIN FRAUENMAGAZIN
LESERSTUDIE 2016-2017 DAS BEVORZUGTE MAGAZIN DER FRAUEN MIT CHARAKTER EINE REFERENZ ZU 100% SCHWEIZERISCH SEIT 45 JAHREN IN DER WELT DER SCHÖNHEIT EIN FRAUENMAGAZIN (REALISIERT UND GEDRUCKT IN DER SCHWEIZ)
MehrAntwort-Tabelle zur Vernehmlassung zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG; BSG 860.1)
Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Rathausgasse 1 3011 Bern Telefon +41 31 633 79 20 Telefax +41 31 633 79 09
MehrSchwieger- eltern. Konku- binats- partner. Eltern. Gross- eltern
Übersicht I: Steuertarife und Multiplikatoren der Schweizer Kantone Konku- bi Gross- Onkel / Nach men Zürich Bern Luzern - für die ersten steuerpflichtigen CHF 30'000.-- - für die folgenden steuerpflichtigen
MehrStaatskunde Merkblätter für die Einbürgerung Grundlagen für das Einbürgerungsgespräch
Staatskunde Merkblätter für die Einbürgerung Grundlagen für das Einbürgerungsgespräch Stand Februar 2006 (ZIV: RBBSI-Staatskunde-Merkblatt) Aufbau des Bundes: Der Bund (Schweiz) Kanton Kanton Halbkanton
MehrTaschenstatistik Öffentliche Finanzen 2015
Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2015 Rechnungsabschlüsse Bund (ohne Sonderrechnungen) D in % Mio. CHF 2013 2014 2015 14 / 15 Ordentliche Einnahmen 65 032 63 876 67 580 5,8 Ordentliche Ausgaben 63
MehrNr. 881 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. vom 10. September 2007 (Stand 1. Januar 2014)
Nr. 88 Gesetz über die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vom 0. September 007 (Stand. Januar 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 3. März 007, beschliesst:
MehrVerwaltungsvereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft Externe Evaluation von Schulen (ARGEV-Vereinbarung)
Verwaltungsvereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft Externe Evaluation von Schulen (ARGEV-Vereinbarung) vom 21. Juni 2012 1 Die deutsch- und mehrsprachigen Kantone, welche diese Vereinbarung unterzeichnen,
MehrDokumentation zur neueren Geschichte der deutschen Orthographie in der Schweiz
Dokumentation zur neueren Geschichte der deutschen Orthographie in der Schweiz Herausgegeben von Roman Looser 1998 Georg 01ms Verlag Hildesheim Zürich New York lairdes-lehrer-bibliothek des Fürstentums
MehrSynopse Beilage zur Botschaft (14.27)
Synopse Beilage zur Botschaft 15.23 (14.27) Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG); Änderung; 2. Beratung Entwurf des Kommission X
MehrFür ein korrektes Ausfüllen des Fragebogenformulars benötigen Sie einen Adobe Acrobat Reader ab Version 9.
DEPARTEMENT GESUNDHEITS UND SOZIALES Kantonaler Sozialdienst 29. März 2016 FRAGEBOGEN ZUR KONSULTATION Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV); Änderung; Konsultation Richtlinien der Schweizerischen
MehrRegelungen der kantonalen Gebäudeversicherungen - Abgrenzung zwischen Gebäudebestandteilen und Fahrhabe, hinsichtlich Solar- und Photovoltaikanlagen
Regelungen der kantonalen versicherungen - Abgrenzung zwischen bestandteilen und, hinsichtlich Solar- und anlagen Stand Januar 2013 Erklärung Ihre - oder Solaranlage ist in diesem Fall über die kantonale
MehrVerordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung
Ergebnis der ersten Lesung des Kantonsrats vom 9. September 00.0.05 Verordnung über Leistungsangebote in den Bereichen Sozialpädagogik, Sonderschulung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung vom
MehrErben in der Patchworkfamilie Wer zahlt Erbschaftssteuern?
Erben in der Patchworkfamilie Wer zahlt Erbschaftssteuern? Praxishinweis Die Patchworkfamilie ist mittlerweile eine häufige Form der Lebensgemeinschaft, in welcher Paare, mit oder ohne Trauschein, mit
MehrVerordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten)
5.7 Verordnung über die Lohnzahlung beim Einsatz im Rahmen von öffentlichen Dienstleistungen (Öffentlichkeitsdiensten) Vom. Juni 000 (Stand. März 007) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt
MehrDer Privatdetektiv im schweizerischen Recht
Roland Schaub Dr. iur., Rechtsanwalt Der Privatdetektiv im schweizerischen Recht Literaturverzeichnis Verzeichnis der Gesetze und Verordnungen Abkürzungen XV XIX XXIII Einleitung 1 1. Teil: Der Privatdetektiv
MehrINFO-BLATT. des Verbandes Schweizerischer Privatschulen VSP für Eltern und Studierende zur Steuererklärung 2014 (Angaben für deutschsprachige Kantone)
INFO-BLATT des Verbandes Schweizerischer Privatschulen VSP für Eltern und Studierende zur Steuererklärung 2014 (Angaben für deutschsprachige Kantone) Die Steuerverwaltungen verschicken derzeit die Steuererklärungsformulare
MehrRICHTLINIEN DER SOZIALHILFEBEHÖRDE DER STADT WINTERTHUR
RICHTLINIEN DER SOZIALHILFEBEHÖRDE DER STADT WINTERTHUR Die Sozialhilfebehörde Winterthur richtet sich bei der Gestaltung der Sozialhilfe sowie bei der Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit
MehrAktuelle Angebote Übergang Sek I Sek II im Kanton Bern
Aktuelle Angebote Übergang Sek I Sek II im Kanton Bern Fachtagung SIBP vom 24. November 2006 Theo Ninck, Vorsteher Mittelschul- und Berufsbildungsamt theo.ninck@erz.be.ch Theo Ninck, MBA/24.11.06 1 1.
MehrModell zur Berechnung des verfügbaren Einkommens
Institut für Politikstudien I N T E R F A C E Modell zur Berechnung des verfügbaren Einkommens Dr. Oliver Bieri, Interface Politikstudien PD Dr. Andreas Balthasar, Interface Politikstudien Luzern 15. November,
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
MehrVerkehrssicherheitskampagne 2013. Referat vom
Verkehrssicherheitskampagne 2013 Referat vom 24.09.2013 Referat vom Hans Lussi Kampagne 2013 Die diesjährige Kampagne knüpft an die Kampagnen der Jahre 2007-2012 an, dauert vom 24.09.2013 bis 22.10.2013
MehrFamilienname: Vorname: Geburtsdatum: Heimatort: erlernter Beruf: letzte berufliche Tätigkeit: Adresse Arbeitgeber:
F 1 Antrag auf Alimentenhilfe Eingangsdatum: Hinweise zum Ausfüllen der Anmeldung Der Antrag ist beim Sozialdienst Ebikon einzureichen. Die verlangten Unterlagen sind vollständig beizulegen. Fehlende Belege
MehrVortrag zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV)
Vortrag zur Änderung der Verordnung über die öffentliche Sozialhilfe (Sozialhilfeverordnung, SHV) Gesundheits- und Fürsorgedirektion 1 Vortrag der Gesundheits- und Fürsorgedirektion an den Regierungsrat
MehrFEEL-OK.CH. Die Webplattform stellt sich vor. Vortrag: https://youtu.be/sescro9nlqm
FEEL-OK.CH Die Webplattform stellt sich vor Vortrag: https://youtu.be/sescro9nlqm E-Mail: opadlina@gmail.com 17. Kantonale Elternbildungsbörse Zürich (24.9.2016) feel-ok.ch ist Oliver Padlina Franziska
MehrEinleitung Abkürzungsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Einleitung Abkürzungsverzeichnis Seite III XV XVII A. Einkommens- und Vermögenssteuern 1 1. Direkte Bundessteuer 1 2. Kanton Aargau 2 3. Kanton Appenzell-Innerrhoden 4 4. Kanton Appenzell-Ausserrhoden
MehrVerordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG)
87. Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (V EG KVG) Vom 0. März 996 Der Regierungsrat des Kantons Aargau, gestützt auf 6, 8, 5 Abs. und Abs. des Einführungsgesetzes
MehrInterkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014
Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE) Weiterbildung VSZGB August/September 2014 Allgemeines Die IVSE hat zum Ziel: Die Situation von Personen, die ausserhalb ihres Kantons besondere
MehrAdressen und Links der Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge und der Versicherungsgerichte
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Adressen und Links der Aufsichtsbehörden der beruflichen Vorsorge und der e Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge
Mehr15.2.01. Voraussetzungen für die Rückerstattung von rechtmässig bezogenen Leistungen
15.2.01. Voraussetzungen für die Rückerstattung von rechtmässig bezogenen Leistungen Rechtsgrundlagen 27 SHG 29 SHG 30 SHG 31 SHG Art. 26 ZUG Änderung des ZUG vom 14. Dezember 2012 (Abschaffung Kostenersatzpflicht
MehrDIE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DEN KANTONEN: ÜBERSICHT ÜBER DIE BEMESSUNGSGRUNDLAGEN VON JUNGEN ERWACHSENEN IN DEN 26 KANTO NEN
INTERFACE DIE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DEN KANTONEN: ÜBERSICHT ÜBER DIE BEMESSUNGSGRUNDLAGEN VON JUNGEN ERWACHSENEN IN DEN 26 KANTO NEN ERSTELLT IM AUFTRAG DER GESUNDHEITSDIREKTION DES KANTONS ZUG Luzern,
MehrWarum es Rechtsberatungsstellen für Armutsbetroffene braucht
Warum es Rechtsberatungsstellen für Armutsbetroffene braucht UFS Pflanzschulstrasse 56 8004 Zürich Tel 043 540 50 41 (Montag und Mittwoch) info@sozialhilfeberatung.ch www.sozialhilfeberatung.ch 1.7.2013,
MehrAdressenverzeichnis der IV-Stellen / Liste des adresses Office AI
G II - 1 Adressenverzeichnis der IV-Stellen / Liste des adresses Office AI AG AI AR BE BL BS FR GE GL GR JU IV-Stelle des Kantons Aargau Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau Tel. 062 836 81 81, Fax 062 836 84
MehrBeitragsreglement. der Gemeinde Oetwil am See. über die familienergänzende Kinderbetreuung
Beitragsreglement der Gemeinde Oetwil am See über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 27. Januar 2009 - 2 - Der Gemeinderat erlässt folgendes Beitragsreglement (BR): 1. Geltungsbereich Art. 1 Das
MehrGesetzliche Vorschriften
2010, Chart 2.2 Gesetzliche Vorschriften Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittel- und Lebensmittelhygiene- Futtermittelgesetzbuch Verordnung Verordnung (LFGB) (LMHV)
Mehrvom 27. Januar 2009 Aufgrund von Art. 107 des Kinder- und Jugendgesetzes (KJG) vom 10. Dezember 2008, LGBl Nr. 29 1, verordnet die Regierung:
852.011 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2009 Nr. 55 ausgegeben am 30. Januar 2009 Verordnung vom 27. Januar 2009 über die Beiträge des Staates an die Kosten für die Betreuung und Pflege
MehrKPMG s Corporate and Indirect Tax Survey 2010 Oktober 2010
KPMG s Corporate and Indirect Tax Survey 2010 Oktober 2010 TAX Inhalt der Studie Teil 1: Corporate Tax Rate Survey Untersuchung der Gewinnsteuersätze in 114 Ländern weltweit im Zeitraum von 2000 bis 2010
MehrBundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung der Vereinbarung über die berufliche Aus- und Weiterbildung im Maler- und Gipsergewerbe
Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung der Vereinbarung über die berufliche Aus- und Weiterbildung im Maler- und Gipsergewerbe vom 23. Oktober 2001 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt
MehrInterkantonale Vereinbarungen
Luzerner Steuerbuch Band 2, Weisungen StG: Steuerausscheidung, 179 Nr. 2 Datum der letzten Änderung: 01.01.2016 http://steuerbuch.lu.ch/index/band_2_weisungen_stg_steuerausscheidung_interkantonalevereinbarungen.html
MehrVerordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten
Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV-Kontrollverordnung) Änderung vom 6. Juli 2009 Das Bundesamt für Veterinärwesen, gestützt auf Artikel 7 Absatz
MehrNr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung)
Nr. 866a Verordnung zum Gesetz über die Verbilligung von Prämien der Krankenversicherung (Prämienverbilligungsverordnung) vom. Dezember 995* (Stand. Januar 00) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt
MehrStatistik der öffentlichen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung der Schweiz 2011
Statistik der öffentlichen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung der Schweiz 211 Inhalt Seite Wichtigste Trends 211 2 Eckdaten Schweiz 3 1 Dienstleistungen 4 1.1 Alle Dienstleistungen 4 1.2 Dienstleistungen
MehrZeitliche Bemessung. der Steuern
E Steuerbegriffe Zeitliche Bemessung Zeitliche Bemessung (Stand der Gesetzgebung: 1. Januar 2015) Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV Bern, 2015 E Steuerbegriffe -I- Zeitliche Bemessung INHALTSVERZEICHNIS
MehrPsychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert»
Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Menschen mit einer psychischen Behinderung und die Bundesverfassung
MehrSteuerbelastung und Steuerbelastungsindex in den Kantonen 2006
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Medienmitteilung Datum 29. Juni 2007 Steuerbelastung und Steuerbelastungsindex in den Kantonen 2006 Die Eidg. Steuerverwaltung ESTV hat die Steuerbelastung in den
MehrRückerstattung von Sozialhilfeleistungen
Rückerstattung von Sozialhilfeleistungen Vortrag zur ausserordentlichen Mitgliederversammlung der Thurgauischen Konferenz der öffentlichen Sozialhilfe vom 18. November 2009 RA lic. iur. Claudia Lehmann
MehrAusführungsbestimmungen zum Reglement über den Fonds zur Förderung des Späteinstiegs in die Ausbildung Pflege HF sowie MTT-Berufe HF
Ausführungsbestimmungen zum Reglement über den Fonds zur Förderung des Späteinstiegs in die Ausbildung Pflege HF sowie MTT-Berufe HF Der Vorstand der OdA G des Kantons Zürich erlässt gestützt auf Art.
MehrSCHWEIZERISCHE KONFERENZ FÜR SOZIALHILFE
SCHWEIZERISCHE KONFERENZ FÜR SOZIALHILFE dafür stehen wir ein Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe SKOS ist der Fachverband für Sozialhilfe. Sie setzt sich für die Ausgestaltung und Entwicklung
MehrAktuelle Daten aus der Religions und Kirchenstatistik der Schweiz
Aktuelle Daten aus der Religions und Kirchenstatistik der Schweiz Die vorliegenden Auswertungen der aktuellen Daten des Bundesamtes für Statistik (BFS) von 2012 über die Religionszugehörigkeit der Wohnbevölkerung,
Mehr1 Anhörungsvorlage. 2 Eingegangene Stellungnahmen. 3 Gesamtbeurteilung der Vorlage. 4 Beurteilung der Vorlage im Einzelnen. xx.
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK xx. Juni 2010 Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) Übernahme der Abgasvorschriften der Europäischen Gemeinschaft für
MehrStatistik der öffentlichen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung der Schweiz 2012
Statistik der öffentlichen Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung der Schweiz 212 Inhalt Seite Wichtigste Trends 2 Eckdaten Schweiz 3 1 Dienstleistungen 4 1.1 Alle Dienstleistungen 4 1.2 Dienstleistungen
MehrDas Glück wohnt in Zürich
Mitteilung Das Glück wohnt in Zürich Zurich Schweiz www.zurich.ch Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG Zürich Lebensversicherungs- Gesellschaft AG Media Relations Thurgauerstrasse 80 Postfach 8085 Zürich
MehrKompetenzverteilung Bund/Kantone. Übersicht. Grundsatz von Art. 3 BV (1/3) Staatsrecht II Vorlesung vom 30. März 2010
Kompetenzverteilung Bund/Kantone Vorlesung vom 30. März 2010 Frühjahrssemester 2010 Prof. Christine Kaufmann Übersicht Grundsätzliche Regelung der Kompetenzausscheidung Überblick über die Kompetenzen des
MehrREGIERUNGSRAT. Aarau, Juni 2014 HINTERGRUNDINFORMATION. Schlanke und effiziente Verwaltung im Kanton Aargau. 1. Zusammenfassung
REGIERUNGSRAT Aarau, Juni 2014 HINTERGRUNDINFORMATION Schlanke und effiziente Verwaltung im Kanton Aargau 1. Zusammenfassung Der Kanton Aargau verfügt über eine schlanke und effiziente Staatsverwaltung.
MehrKPMG s s Corporate and Indirect Tax Rate Survey 2008
KPMG s s Corporate and Indirect Tax Rate Survey 2008 Zahlen, Fakten, Hintergründe nde TAX Jörg Walker Zürich, 10. September 2008 Methodik der Umfrage Teil 1: Corporate Tax Rate Survey: Untersuchung der
MehrLMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist
LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist Durchführungsverordnungen bzw. delegierte Verordnungen der EK Delegierte Verordnung (EU) Nr. 78/2014 der Kommission vom 22.
MehrEinwilligungen und Vollmachten in der Sozialhilfe
Einwilligungen und Vollmachten in der Sozialhilfe Eine kurze Einführung dargestellt am SHG Basel und SHG Bern. Daten und Information Ich bin Dein Vater, Luke! Nein... ich bin Dein Vater! Einwilligung Art.
MehrInhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Verzeichnis der Gesetze und Verordnungen. Einleitung 1
Inhaltsübersicht Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Verzeichnis der Gesetze und Verordnungen Abkürzungen IX XV XIX XXIII Einleitung 1 1. Teil: Der Privatdetektiv im Allgemeinen 5 1 Begriffsdefinition
MehrGesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG)
Vernehmlassungsfassung 171.1 Gesetz über Organisation und Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GemG) Änderung vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 30 und in Ausführung von Art. 72 der
MehrGesetzessammlung des Kantons St.Gallen vom 7. Dezember 1959 (Stand 1. Januar 2013)
Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 6. Gesetz über die Haftung der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und Anstalten und die Verantwortlichkeit der Behörden und öffentlichen Angestellten (Verantwortlichkeitsgesetz)*
MehrKantonsapotheker / Kantonsapothekerinnen
Kantonsapotheker / nen Stand: 09.01.2017 Kanton Name Adresse Telefon / Fax e-mail Aargau Departement Gesundheit und Tel. 062 835 29 11 mailto: renato.widmer@ag.ch Renato Widmer Soziales Bachstrasse 15
MehrDiese Vereinbarung regelt die interkantonale Finanzierung der Höheren Fachschule für Technik Mittelland (HFTM-AG).
49.79- Interkantonale Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Solothurn betreffend Höhere Fachschule für Technik Mittelland (HFTM- AG) vom 8.0.0 (Stand 0.08.0) Art. Gegenstand Diese Vereinbarung
MehrStatistische Auswertungen
1 / 20 Statistische Auswertungen Jahresstatistik 2013, Gesamtschweizerische Analyse Informationen und Gesuchsformulare: www.dasgebaeudeprogramm.ch 2 / 20 15.01.2014 Nationale Dienstleistungszentrale, Ernst
MehrStatuten. der ... mit Sitz in ... Art. 1
Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden Nidwalden Glarus Zug Freiburg Solothurn Basel-Stadt Basel-Land Schaffhausen Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden St. Gallen Graubünden Aargau Thurgau Tessin
MehrTaschenstatistik Öffentliche Finanzen 2013
Taschenstatistik Öffentliche Finanzen 2013 Rechnungsabschlüsse Bund (ohne Sonderrechnungen) Schätzung D in % Mio. CHF 2011 2012 2013 12 / 13 Ordentliche Einnahmen 64 245 62 997 64 197 1,9 Ordentliche Ausgaben
MehrInterpellation Sandra Fuhrer Rückerstattung von Sozialleistungen
STADTRAT Aktennummer 1-302 Sitzung vom 21. März 2013 Ressort Soziales Interpellation Sandra Fuhrer Rückerstattung von Sozialleistungen 1-302 Der Gemeinderat beantwortet die Interpellation. Fuhrer Sandra,
MehrEINWOHNERRAT EMMEN. an den
Gemeinderat an den EINWOHNERRAT EMMEN 52/09 Beantwortung der Interpellation vom 14. Oktober 2009 von Werner Gloggner namens der SVP Fraktion betreffend Einrichtung gemeindeeigener Sozialwohnungen Frau
MehrVorgehen für die Erteilung einer ZSR-Nummer an eine juristische Person 1
Vorgehen für die Erteilung einer ZSR-Nummer an eine juristische Person 1 Die männliche Form gilt analog immer auch für die weibliche. 1. Grundvoraussetzung: SRK-Registrierung der angestellten Physiotherapeuten
MehrSo zahlen Schweizer Firmen ihre Rechnungen
So zahlen Schweizer Firmen ihre Rechnungen Fast die Hälfte aller Rechnungen werden zu spät bezahlt. Röstigraben auch beim Geld: Westschweizer sind besonders lahme Zahler. Untersuchung des Zahlungsverhaltens
MehrRichtlinien der Stadt Uelzen zu den Elternbeiträgen in den Kindertagesstätten in Uelzen ab dem 01.08.2014
Richtlinien der Stadt Uelzen zu den Elternbeiträgen in den Kindertagesstätten in Uelzen ab dem 01.08.2014 Die nachfolgenden Richtlinien gelten für den Besuch der Kindertagesstätten in der Stadt Uelzen,
MehrDas Cassis de Dijon-Prinzip
Das Cassis de Dijon-Prinzip Einführung und erste Erfahrungen im Lebensmittelbereich Frühlingstagung Nutrinet 12. Mai 2011 Inhalt Ursprung und Idee Umsetzung in der Schweiz Erfordernisse für das Inverkehrbringen
MehrDas Bildungs- und Kulturdepartement kann den Vollzug dieses Gesetzes mittels Leistungsvereinbarung Organisationen des privaten Rechts übertragen.
Nr. 575 Gesetz über Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz) vom. November 0* Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom. Mai 0, beschliesst: I. Allgemeine
MehrConvenzione di Lugano revisionata Apertura della procedura di consultazione. Lista dei destinatari della procedura di consultazione. 1.
Convenzione di Lugano revisionata Apertura della procedura di consultazione Lista dei destinatari della procedura di consultazione 1. Cantoni Regierungsrat des Kantons Zürich Kaspar Escher-Haus 8090 Zürich
MehrVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
Mehr21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)
21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 2182/2004 DES RATES vom 6. Dezember 2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen
Mehr18. Februar Der Interpellant stellt dem Regierungsrat fünf Fragen, die nachfolgend beantwortet werden.
18. Februar 2014 Nr. 2014-118 R-330-24 Interpellation Dimitri Moretti, Erstfeld, zu Gesetzlichem Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde; Antwort des Regierungsrats I. Ausgangslage und Vorbemerkung Am 23.
MehrSommerferien K, OÖ, Szbg, Stmk, T, Vor 11.07.2015 12.09.2015
ÖSTERREICH 2015 Staatsfeiertag (Montag) 1.05.2015 Christi Himmelfahrt (Donnerstag) 14.05.2015 Fronleichnam (Donnerstag) 4.06.2015 Nationalfeiertag (Montag) 26.10.2015 Mariä Empfängnis (Dienstag) 8.12.2015
MehrVerordnung über die Begnadigung
Verordnung über die Begnadigung 38.3 Vom. Dezember 97 (Stand. Februar 0) Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 38 ff. des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) vom. Dezember 937
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1995R0933 DE 21.12.2005 006.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 933/95 DES RATES
MehrAuszug. LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen. LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai MinBl. 2012, S. 310
Auszug LTB - Relevante Normen zum barrierefreien Bauen LTB-Rheinland-Pfalz Vom 15. Mai 2012 - MinBl. 2012, S. 310 Inhalt: DIN 18065 (Anlage 7.1/1): Gebäudetreppen - Begriffe, Messregeln, Hauptmaße; Juni
MehrDIE ZEIT IST GÜNSTIG FÜR DIE BESTE TECHNIK!
UPGRADE DIE ZEIT IST GÜNSTIG FÜR DIE BESTE TECHNIK! Mit dem Wechsel auf einen neuen OCHSNER WarmwasserWärmepumpenboiler entscheiden Sie sich für die beste Technologie. Upgraden Sie jetzt und sparen Sie
MehrSicherheitsdirektion Kanton Zürich Kantonales Sozialamt
Sehr geehrte Damen und Herren Die Finanzierung von Heimplatzierungen bei Kindern und Jugendlichen ist eine komplizierte und komplexe Materie, das werden Sie bei meinen Ausführungen unschwer feststellen
MehrInhalt /Table des matieres / Contenuto /
Inhalt /Table des matieres / Contenuto / Vorwort 4 Avant-propos 4 Introduzione 5 Prefaziun 5 Vorwort der Ausgabe von 1939 16 Stimmen der Schweiz Stimmen der Schweiz 2012 digitalisiert durch: IDS Luzern
Mehr