Die Koordinierung von Vertragsverletzungsverfahren. in der Bundesregierung

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1 Edgar Lenski Europaabteilung des BMWi Die Koordinierung von Vertragsverletzungsverfahren in der Bundesregierung Vortrag am 8. Oktober 2009 Europa Professionell "Net" 1 Vertragsverletzungsverfahren = Verfahren der KOM gegen einen MS wegen Verletzung gemeinschaftsrechtlicher Pflichten: Primärrecht und Sekundärrecht (Nicht-/ Falschumsetzung von Richtlinien, Verstoß gegen VOen etc.) Legislative und exekutive Verstöße 2

2 Doppelt zweistufiges Verfahren: Erstverfahren mit vorprozessualem und Klagestadium Zweitverfahren ( Zwangsgeldverfahren ) ebenfalls mit vorprozessualem und Klagestadium Fokus: vorprozessuales Stadium 3 Allgemeines Art. 226 EG-Vertrag Hat nach Auffassung der Kommission ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag verstoßen, so gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme hierzu ab; sie hat dem Staat zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben. Kommt der Staat dieser Stellungnahme innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist nicht nach, 4 so kann die Kommission den Gerichtshof anrufen.

3 Allgemeines Artikel 228 Abs. 1 EG-Vertrag Stellt der Gerichtshof fest, dass ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus diesem Vertrag verstoßen hat, so hat dieser Staat die Maßnahmen zu ergreifen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes ergeben. 5 Allgemeines Artikel 228 Abs. 2 EG-Vertrag Hat nach Auffassung der Kommission der betreffende Mitgliedstaat diese Maßnahmen nicht ergriffen, so gibt sie, nachdem sie ihm Gelegenheit zur Äußerung gegeben hat, eine mit Gründen versehene Stellungnahme ab, in der sie aufführt, in welchen Punkten der betreffende Mitgliedstaat dem Urteil des Gerichtshofes nicht nachgekommen ist. 6

4 Artikel 228 Abs. 2 EG-Vertrag Fortsetzung Hat der betreffende Mitgliedstaat die Maßnahmen, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes ergeben, nicht innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist getroffen, so kann die Kommission den Gerichtshof anrufen. Hierbei benennt sie die Höhe des von dem betreffenden Mitgliedstaat zu zahlenden Pauschalbetrags oder Zwangsgelds, die sie den Umständen nach für angemessen hält. 7 Artikel 228 Abs. 2 EG-Vertrag Fortsetzung Stellt der Gerichtshof fest, dass der betreffende Mitgliedstaat seinem Urteil nicht nachgekommen ist, so kann er die Zahlung eines Pauschalbetrags oder Zwangsgelds verhängen. ( ) 8

5 Grundsätze Ressortprinzip (Art. 65 GG) gilt auch hier Europäisierung: Die überwiegende Zahl der Ressorts ist in der gesamten Struktur europäisiert Vertraulichkeit des Verfahrens 9 Koordinierung der VVV in der BReg Akteure: BMWi EA4 (ab Klageerhebung EA5) Alle Ressorts und BKAmt Ständige Vertretung Gegenseite KOM-Generaldirektionen Gerichtshof 10

6 Allgemeine Koordinierungsgremien in der BReg Europaabteilungsleiterrunde (monatlich) Staatssekretärsausschuss für Europafragen (monatlich) [Kabinett (wöchentlich)] 11 Koordinierung der Vertragsverletzungsverfahren Koordinierung und Überwachung aller Vertragsverletzungsverfahren durch BMWi EA4 Vertragsverletzungsverfahren (VVV) gegen D im Vorverfahren: Art. 226 EG und Art. 228 EG Ziel: Klagen vor dem EuGH vermeiden 12

7 Ablauf eines Vertragsverletzungsverfahrens Art. 226 EG: Mahnschreiben ( Aufforderungsschreiben ) Begründete Stellungnahme Klage vor dem EuGH mit Feststellungsurteil Art. 228 EG: Mahnschreiben ( Aufforderungsschreiben ) Begründete Stellungnahme Klage vor dem EuGH, ggf. Zwangsgeldurteil 13 Ablauf eines Vertragsverletzungsverfahrens Gemeinschaftsrechtliches Problem tritt auf und wird durch Beschwerde (oder Zeitungslektüre) an die KOM herangetragen. Zuständige GD der KOM wird tätig Regelmäßig (bei Beschwerden): internes Monitoring durch GS der KOM 14

8 Mahnschreiben der KOM Abläufe: KOM-interne Abstimmung Monatliche VVV-Beschlüsse der KOM (mit entsprechendem Vorlauf) GS der KOM schickt Mahnschreiben an StäV StäV übermittelt an BMWi EA4 EA4 leitet an Fachressort weiter mit der Bitte, einen Entwurf für Mitteilung der BReg zu erstellen Frist der KOM: regelmäßig zwei Monate 15 Bearbeitung innerhalb der BReg Abläufe: Federführendes Ressort erstellt Entwurf für Mitteilung der BReg (Frist: regelmäßig sechs Wochen) Auch hier: Pflicht zur Ressortabstimmung Ggf. parallele gemeinschaftsrechtliche Prüfung durch BMWi EA4 Ggf. Kontaktaufnahme mit der KOM 16

9 Koordinierungs-& Dienstleistungsfunktion (BMWi) Beratung, rechtliche und strategische Überprüfung aller Entwürfe für Mitteilung der BReg in VVV Finden europarechtskonformer Lösungen Ehrlicher Makler zwischen den Ressorts and der KOM, u.a. im Rahmen von (Paket-)Sitzungen von BReg und KOM in Berlin, Bonn oder Brüssel, dabei auch Überprüfung der Vorgehensweise gegenüber der KOM 17 Mitteilung der BReg Abgestimmte Mitteilung wird über StäV an das GS der KOM versandt. In kritischen Fällen regelmäßig verbunden mit Gesprächsangebot an die KOM: zur Sachverhaltsklärung, zur Klärung der deutschen Rechtslage, zur Diskussion von Gemeinschaftsrechtsfragen. 18

10 Frühwarnsystem Befassung der monatlichen EU-Abteilungsleiterrunden mit problematischen Verfahren gem. Art. 226 EG 19 Begründete Stellungnahme der KOM Ablauf: wie beim Mahnschreiben Frist der KOM: regelmäßig zwei Monate 20

11 Bearbeitung der Begründeten Stellungnahme in der BReg Ablauf: wie beim Mahnschreiben Regelmäßig Kontaktaufnahme mit der KOM 21 Koordinierungs-& Dienstleistungsfunktion (BMWi) Beratung, rechtliche und strategische Überprüfung der Entwürfe für Mitteilung der BReg in VVV Suche nach europarechtskonformen Lösungen und Funktion als ehrlicher Makler von besonderer Bedeutung 22

12 Mitteilung der BReg auf die Begründete Stellungnahme Abläufe: wie beim Mahnschreiben (abgestimmte Mitteilung über StäV an das GS der KOM). 23 Fristablauf der Begründeten Stellungnahme Relevanter Zeitpunkt für die Beurteilung einer eventuellen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit 24

13 Klage der KOM Klagebeschluss Einreichung der Klage beim Gerichtshof 25 Verfahren vor dem EuGH Prozessvertretung vor dem EuGH BMWi EA5 Abstimmung mit dem federführenden Ressort Geringe Verteidigungsmöglichkeiten bei VVV vor dem EuGH 26

14 Verfahren vor dem EuGH Ablauf: Schriftliches Verfahren Mündliche Verhandlung Schlussanträge des Generalanwalts (Feststellungs-)Urteil des Gerichtshofs (nach durchschnittlich 17 Monaten) 27 Vertragsverletzungsverfahren gem. Art. 228 EG Informationsschreiben der KOM zeitnah nach Erstverurteilung Inhalt: Kontaktaufnahme mit Blick auf Durchführung des Ersturteils (Art. 228 Abs. 1 EG) 28

15 Frühwarnsystem der BReg Befassung des Staatssekretärsausschusses für Europafragen (EU-StS) mit allen Verurteilungen gem. Art. 226 EG 29 Mahnschreiben und Begründete Stellungnahme der KOM gem. Art. 228 EG Abläufe: wie im Rahmen des Art. 226 EG Frist der KOM: regelmäßig zwei Monate 30

16 Mitteilungen der BReg Abläufe: wie im Rahmen des Art. 226 EG Im Rahmen von Zweitverfahren regelmäßig verbunden mit Gesprächsangebot an die KOM: zur Klärung von Zweifelsfragen, zur Diskussion von zeitlichen Abläufen/Szenarien. 31 Klage der KOM gem. Art. 228 EG Klagebeschluss Einreichung der Klage beim Gerichtshof Prozessführung durch BMWi EA5 Schwierige Verteidigungssituation bei Verfahren gem. Art. 228 EG, da Pauschalbeträge und Zwangsgelder verhängt werden können 32

17 EuGH-Urteil gemäß Art. 228 EG Verurteilung gem. Art. 228 EG Feststellung der Nichtdurchführung Pauschalbetrag und/oder Zwangsgeld Bisher 12 Urteile gem. Art. 228 EG: Neun Verurteilungen zu Zwangsgeld und/oder Pauschalbeträgen [GR (3x), E, F (3x), I, P) Zwei Feststellungsurteile (gegen D und I) Eine Klageabweisung (P) 33 Unsere Ergebnisse 2008: 114 offene Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (Ende 2008): 53 neue Fälle (2008), 61 alte Fälle aus den Jahren Fälle wurden 2008 abgeschlossen Positive Bilanz ca. 90% der Fälle konnten vor einem Urteil des EuGH ausgeräumt werden: 51 Fälle im Vorverfahren beendet in 3 Fälle gewann D vor dem EuGH lediglich in 3 Fällen wurde D verurteilt 34

18 Abgeschlossene Fälle 2008: Klageabweisung: 3 Fälle Urteil: 3 Fälle Begründete Stellungnahme (Art. 228): 1 Fall Klagerücknahme vor Urteil : 4 Fälle Begründete Stellungnahme: 11 Fälle - 18% Mahnschreiben: 40 Fälle - 64% 35 Neue Verfahren 2008: Verstoß; 21 Fälle; 40% Nichtmitteilug; 23 Fälle; 43% mangelhafte Anwendung; 5 Fälle; 9% Nichtübereinstimmung; 4 Fälle; 8% 36

19 Jüngere Entwicklung: der EU-Pilot EU-Pilot-Verfahren als Vorstufe zum VVV KOM-Mitteilung Ein Europa der Ergebnisse Anwendung des Gemeinschaftsrechts, KOM(2007) 502 Teilnehmende MS (15 von 27): AT, CZ, DK, DE, FIN, HU, IRL, IT, LT, NL, PT, SV, SE, ES, GB Verlagerung vom VVV ins Pilotverfahren 37 Änderungen durch den Vertrag von Lissabon EuGH kann auf Antrag der KOM gemäß Art. 260 Abs. 3 n.f. AEU-Vertrag [ex-art. 228 EG]: Pauschalbetrag oder Zwangsgeld bereits im Rahmen des Erstverfahrens gem. Art. 258 [ex-art. 226] AEU-Vertrag verhängen, sofern ein Mitgliedstaat eine Richtlinie, die in einem Gesetzgebungsverfahren erlassen wurde, nicht umgesetzt hat bzw. keine Umsetzungsmaßnahme mitgeteilt hat. 38

20 Änderungen durch den Vertrag von Lissabon Beschleunigung des Vorverfahrens gemäß Art. 260 Abs. 2 n.f. AEU-Vertrag [ex-art. 228 EG] durch Wegfall einer Stufe: weiterhin Mahnschreiben ( Aufforderungsschreiben ), aber keine Begründete Stellungnahme vor Klageerhebung erforderlich 39

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