Die 5. EU Anti-Money Laundering Directive (5.AMLD) und ihre Implikation für die deutsche Bankenlandschaft

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1 Die 5. EU Anti-Money Laundering Directive (5.AMLD) und ihre Implikation für die deutsche Bankenlandschaft

2 Executive Summary In den vergangenen Jahren haben diverse prominente Geldwäscheskandale das Vertrauen in Banken und deren effiziente Geldwäscheprävention erschüttert. In Reaktion auf diese Versäumnisse erließen die globalen Regulatoren eine ganze Kaskade von neuen Direktiven, welche mit erheblichen Umsetzungsaufwand in der Finanzbranche verbunden ist. So stehen in Europa ansässige Banken vor der Herausforderung, die am in Kraft tretende 4.AMLD, sowie die Fund Transfer Regulation (FTR) zu implementieren. Die regulatorische Dynamik zeigt sich besonders deutlich dadurch, dass die 4.AMLD in den meisten Mitgliedsstaaten noch nicht in lokale Gesetzgebung umgewandelt ist und auf europäischer Ebene, vor dem Hintergrund der Terroranschläge in Paris (2015) und Brüssel (2016), schon über die Ausgestaltung einer 5.AMLD beraten wird. Am 5. Juli 2016 veröffentlichte die EU bereits einen Entwurf für die 5.AMLD, indem diverse Vorschriften ein weiteres Mal verschärft werden. Wesentliche Themenfelder sind die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, Steuervermeidung und Geldwäsche. Nachfolgende Änderungen bzw. Erweiterungen stehen im Fokus der 5. AMLD und führen zu weiteren Herausforderungen in der Umsetzung in Banken: 2

3 Veränderung des Schwellenwertes zur Erfassung der wirtschaftlich Berechtigten (wb) Im Rahmen der 5.AMLD ist eine Senkung des Schwellenwertes für die Ermittlung des wb von derzeit 25% auf 10% in Diskussion, um das Nutzen bestimmter Rechtsformen (insb. Passive Non-Financial Entities), zum Verlagern von Kapital zu erschweren. Während diese Regelung sicherlich in Einzelfällen zielführend ist, so erodiert sie doch den besonders in Rahmen der 4.AMLD forcierten risikobasierten Ratingansatz. Dieser sieht vor, dass Kreditinstitute individuelle auf Ihre jeweiligen Kundengruppen zugeschnittene Risikoratings vorhalten, wodurch risikogewichtete Prüf- und Dokumentationspflichten ermöglicht werden. Die pauschale Senkung des Schwellenwertes zur Ermittlung des wb würde somit zu einer erheblichen Ausweitung der Sorgfaltspflichten führen, ohne dabei nachweislich zur Senkung des Geldwäscherisikos beizutragen. Stärkere Kontrolle bei risikobehafteten Drittländern Schon in der 4.AMLD wird eine Berücksichtigung von risikobehafteten Drittländern im Risikorating gefordert, jedoch geht die 5.AMLD insofern über diese Regulierung hinaus, als dass nun explizit Enhanced Customer Due Diligence (ECDD) Maßnahmen gefordert werden. Mit dieser regulatorischen Verschärfung soll ein EU-weit einheitlicher Ansatz definiert und regulatorisches cherry picking vermieden werden. Die konkrete Ausgestaltung der ECDD Maßnahmen wird dem jeweiligen Kreditinstitut überlassen, allerdings sind die durch die Financial Action Task Force (FATF) determinierten Mindeststandards zu 3

4 beachten. Diese bestimmen unter anderem die Ermittlung des Unternehmenszwecks, der Mittel-herkunft und eine geeignete Transaktionsüberwachung. Aus diesen verschärften Anforderungen resultiert erheblicher Umsetzungsaufwand für Kreditinstitute, weil bestehende Prozesse und Systeme (insb. Risikoratings) angepasst werden müssen. Es ist zudem erforderlich, bestehende ECDD Prozesse zu analysieren um zu eruieren, ob diese den FATF Mindeststandards genügen. Letztlich ist auch das bestehende Geschäftsmodell auf den Prüfstand zu stellen und zu ermitteln ob vor dem Hintergrund der gestiegenen Due Diligence Kosten ein Geschäft mit Kunden aus risikobehafteten Drittstaaten ausreichend einträglich ist. Ende der Anonymität beim Handel mit virtuellen Währungen Virtuelle Währungen wie Bitcoins erfreuen sich steigender Popularität und nehmen besonders im internationalen Zahlungsverkehr einen immer höheren Stellenwert ein. Bisher konnten Zahlungen mit virtuellen Währungen vollständig anonymisiert durchgeführt werden und stellten somit ein regulatorisches Schlupfloch dar, dass sowohl für Terrorismusfinanzierung, als auch für Steuerhinterziehung und Sanktions-umgehung genutzt werden konnte. Mit der 5. AMLD zielt der Gesetzgeber nun auf eine europaweite Regulierung der Börsen für virtuelle Währungen und verpflichtet diese neben der Durchführung von Customer Due Diligence (CDD) zu einem Ongoing Monitoring und zu der Meldung von verdächtigen Transaktionen (Verdachtsanzeigen). Diese regulatorische Verschärfung setzt Transaktionen in virtuellen Währungen nunmehr mit solchen in klassischen Währungen gleich und sorgt damit für regulatorische Konsistenz. Verknüpfung der nationalen Register der wb Die bereits im Rahmen der 4.AMLD geforderte Einführung eines Registers für wb soll im Rahmen der 5.AMLD weiter konkretisiert werden. So ist derzeit geplant, nationale wb Register zu implementieren um den nationalen Besonderheiten bei den Unternehmens Rechtsformen Sorge zu tragen. Zudem können auf diese Weise relevante Daten qualitativ hochwertig aufbereitet werden. Um eine europaweite Abdeckung zu ermöglichen, sollen die nationalen wb Register miteinander verknüpft werden. Dieser Vorschlag der EU-Kommission könnte den CDD Prozess von Kreditinstituten deutlich vereinfachen und gleichzeitig zu einer Erhöhung der Datenqualität führen. Langfristig sollte allerdings ein europäisches, wenigstens aber nationales Register, welches öffentlichen Glauben genießt, die Zielgröße sein. 4

5 Fazit und Ausblick Die EU-Kommission treibt mit dem Vorschlag für eine 5.AMLD ihre Bemühungen voran, den europäischen Finanzmarkt zu harmonisieren, um damit die offensichtlich gewordenen Defizite in der Terrorismus- und Geldwäscheprävention zu beseitigen. Wesentliche Themengebiete, die in der 4.AMLD ausgeklammert wurden, werden nun in den Fokus gerückt. Jedoch zeichnet sich auch ab, dass der Regulator nicht beabsichtigt Kreditinstitute zeitnah aus der Pflicht zu nehmen und dass auch in den kommenden Jahren ein erheblicher Umgestaltungsdruck bestehen bleiben wird. Über die Autoren Corinna Reibchen CEO passcon GmbH Tel Mobil Jonas Hoffmann Consultant passcon GmbH Tel Mobil / Weitere Informationen passcon GmbH Neuer Wall Hamburg Germany Tel The information contained in this document is proprietary passcon. All rights reserved. 5

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