Gutachterliche Stellungnahme. zu einem geplanten Wohngebiet in Sinzig. zwischen Rheinallee und Boffertsweg
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- Annegret Edith Förstner
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1 Gutachterliche Stellungnahme zu einem geplanten Wohngebiet in Sinzig zwischen Rheinallee und Boffertsweg
2 Gutachterliche Stellungnahme zu einem geplanten Wohngebiet in Sinzig zwischen Rheinallee und Boffertsweg AUFTRAGGEBER: HTS Bauträger e.k. Dr.-Gustav-Heinemann-Straße Neuwied AUFTRAG VOM: AUFTRAG NR.: / 0417 / 1 FERTIGSTELLUNG: BEARBEITER: J. Schindler / pr SEITENZAHL: 18 ANHÄNGE: 2
3 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Aufgabenstellung Grundlagen Beschreibung der örtlichen Verhältnisse Beschreibung des Planvorhabens Firma Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG Verwendete Unterlagen Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen Richtlinien, Normen und Erlasse Anforderungen Beurteilungsgrundlagen Geräuschmessung Messtag und -zeit Wetter Verwendete Messinstrumente Mess- und Auswerteverfahren Messpunkt Betriebsgeräuschsituation während der Geräuschmessung Beurteilungskriterien gemäß TA-Lärm Zuschlag KR für die Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit Impulshaltigkeit Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit Beurteilung der Messergebnisse Spitzenpegelbewertung Empfehlungen zur Lärmminderung für die geplante Wohnbebauung Qualität der Messergebnisse Zusammenfassung Seite 2 von 18
4 1. Aufgabenstellung Ein privater Erschließungsträger beabsichtigt, auf einer ehemaligen gewerblichen Konversionsfläche zwischen der Rheinallee im Süden und dem Boffertsweg im Norden ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln. Hierzu soll ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Aufgrund der in der Nähe vorhandenen großflächigen Gewerbeansiedlung (Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG) ist zu prüfen, ob durch die Gewerbegeräuschimmissionen innerhalb des Plangebietsbereiches die maßgebenden Immissionsrichtwerte gemäß der TA-Lärm eingehalten werden. 2. Grundlagen 2.1 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse Die ehemalige gewerbliche Konversionsfläche erstreckt sich von Nord nach Süd zwischen den Straßen des Boffertswegs im Norden und der Rheinallee im Süden. Die östliche und westliche Plangebietsgrenze bilden bereits vorhandene Grundstücke mit Wohngebäuden in 2- bis 4- geschossiger Bauweise. Unmittelbar südlich an die Rheinallee angrenzend, befindet sich die Firma Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG mit ihren Betriebshallen sowie einer Freilagerfläche für Fertigprodukte. Direkt daran in östlicher Richtung schließt eine weitere Freifläche an, die von einer Fahrschule sporadisch zur LKW-Ausbildung und auch zum Abstellen von LKW genutzt wird. Seite 3 von 18
5 Der gesamte Geländebereich der geplanten Wohnbebauung sowie auch das Betriebsgelände ist relativ eben, so dass besonders von den ersten Wohngebäuden in Höhe der Rheinallee eine freie Sicht auf die Firma Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG gegeben ist. Eine Übersicht über die örtlichen Verhältnisse vermittelt der Lageplan im Anhang 1 des Gutachtens. 2.2 Beschreibung des Planvorhabens Innerhalb des Plangebietes Rheinallee/Boffertsweg, das sich von Nord nach Süd erstreckt ist vorgesehen, die dort noch zurzeit vorhandene gewerblichen Gebäude rückzubauen und anschließend insgesamt 12 Wohngrundstücke mit Einzelhausbebauung zu entwickeln. Die verkehrstechnische Anbindung der einzelnen Grundstücke ist zum einen vom Boffertsweg aus und zum anderen von der Rheinallee aus geplant. Der im Anhang 2 dargestellte Gestaltungsplan zeigt die mögliche Wohnbebauung auf. 2.3 Firma Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG Die Firma Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG schließt großflächig unmittelbar südlich der Rheinallee mit ihren Werkshallen und in Höhe des Planungsvorhabens mit einer Freilagerfläche an. Von den geplanten Wohngebäuden innerhalb des Bebauungsplangebietes, insbesondere von den ersten Gebäuden in Höhe der Rheinallee ist eine freie Sicht auf die nordöstlichen Werksbereiche und insbesondere auf die Freilagerfläche gegeben. Seite 4 von 18
6 Auf der Freilagerfläche werden die erzeugten Fertigprodukte (Steinzeug) auf Paletten gelagert und mittels Gabelstapler aus den Produktionsgebäuden heraus dort abgestellt. Zur Erfassung der Betriebsgeräuschimmissionen an der Grenze des Planvorhabens erfolgten Geräuschmessungen zur Tages- und Nachtzeit. In den nachfolgenden Abschnitten wird darauf näher eingegangen. 2.4 Verwendete Unterlagen Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen Lageplan mit Gestaltungsentwurf der möglichen Wohnbebauung im Baugebiet Boffertsweg/Rheinallee Richtlinien, Normen und Erlasse TA-Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm DIN ISO Dämpfung der Schallausbreitung im Freien DIN Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen Teil 1: Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft DIN Schallpegelmesser Teil 1: Anforderungen Seite 5 von 18
7 2.5 Anforderungen Das vorgesehene Plangebietsgelände soll für Wohnzwecke mit Einzelhausbebauung genutzt werden. Die Schutzbedürftigkeit soll hierfür vergleichbar eines allgemeinen Wohngebietes (WA) festgesetzt werden. Nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) gelten im Zusammenhang mit Gewerbegeräuschimmissionen folgende Immissionsrichtwerte: Allgemeines Wohngebiet (WA): tags 55 db(a) nachts 40 db(a) Diese sollen 0,5 m vor dem vom Lärm am stärksten betroffenen Fenster eines schutzbedürftigen Raumes gemäß DIN 4109 eingehalten werden. Ferner soll vermieden werden, dass einzelne Pegelspitzen den Tagesimmissionsrichtwert um mehr als 30 db und den Nachtimmissionsrichtwert um mehr als 20 db überschreiten. Seite 6 von 18
8 2.6 Beurteilungsgrundlagen Nach der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA-Lärm) vom 26. August 1998 erfolgt die Beurteilung eines Geräusches bei nicht genehmigungsbedürftigen bzw. genehmigungsbedürftigen Anlagen anhand eines sog. Beurteilungspegels. Dieser berücksichtigt die auftretenden Schallpegel, die Einwirkzeit, die Tageszeit des Auftretens und besondere Geräuschmerkmale (z. B. Töne). Das Einwirken des vorhandenen Geräusches auf den Menschen wird dem Einwirken eines konstanten Geräusches während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. Zur Bestimmung des Beurteilungspegels wird die tatsächliche Geräuscheinwirkung (Wirkpegel) während des Tages auf einen Bezugszeitraum von 16 Stunden (06.00 bis Uhr) und zur Nachtzeit (22.00 bis Uhr) auf eine volle Stunde ( lauteste Nachtstunde z. B bis Uhr) bezogen. Treten in einem Geräusch Einzeltöne und Informationshaltigkeit deutlich hörbar hervor, dann sind in den Zeitabschnitten, in denen die Einzeltöne bzw. Informationshaltigkeiten auftreten, dem maßgebenden Wirkpegel 3 db zw. 6 db hinzuzurechnen. Die nach dem oben beschriebenen Verfahren ermittelten Beurteilungspegel sollen bestimmte Immissionsrichtwerte, die in der TA-Lärm, Abschnitt 6.1 festgelegt sind, nicht überschreiten. Zur Berücksichtigung der erhöhten Störwirkung von Geräuschen wird ein Zuschlag von 6 db für folgende Teilzeiten berücksichtigt: Seite 7 von 18
9 An Werktagen An Sonn- und Feiertagen Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Die Berücksichtigung des Zuschlages von 6 db(a) gilt nur für Wohn-, Kleinsiedlungs- und Kurgebiete; jedoch nicht für Kern-, Dorf-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebiete. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte, wie sie in Abschnitt 6.1 der TA-Lärm aufgeführt sind, am Tage um nicht mehr als 30 db und in der Nacht um nicht mehr als 20 db überschreiten. 3. Geräuschmessung Zur Erfassung der Betriebsgeräuschimmissionen der unmittelbar im Nahbereich befindlichen Firma Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG erfolgten zur Tages- und Nachtzeit Geräuschmessungen an der möglichen Bebauungsgrenze des Plangebietes. Es handelte sich um eine unangekündigte Messung. Seite 8 von 18
10 3.1 Messtag und -zeit in der Zeit von Uhr bis Uhr 3.2 Wetter Nachtzeit: Temperatur: ca. 8 o C Rel. Feuchte: 60 % Tageszeit: Temperatur: ca o C Rel. Feuchte: 70 % Während der gesamten Messung zur Tages- und Nachtzeit lagen Südwindverhältnisse (Mitwindbedingungen) vor mit Windgeschwindigkeiten von 0 bis 2 m/s. 3.3 Verwendete Messinstrumente Schallanalysator Typ 2250 Kondensatormikrofon Typ 4189 Kalibrator Typ 4231 Messtoleranz <1 db(a) Hersteller Brüel & Kajer Der Schallanalysator sowie die gesamte Messkette sind bis Ende 2019 geeicht; die übrigen Geräte entsprechen den einschlägigen Normen. Seite 9 von 18
11 3.4 Mess- und Auswerteverfahren Nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) wurde mit den vor der Messung kalibrierten Schallanalysator der Mittelungspegel LAeq ermittelt. Zudem wurde zur Feststellung eines evtl. erforderlichen Impulszuschlages Ki der Taktmaximalmittelungspegel LAFTeq bestimmt. Entsprechend der TA Lärm ergibt sich die Höhe des Impulszuschlages aus der Differenz zwischen Taktmaximalmittelungspegel LAFTeq und Mittelungspegel LAeq. Der Mittelungspegel LAeq sowie der Taktmaximalmittelungspegel LAFTeq und auftretende Spitzenpegel wurden als Pegel-Zeit-Diagramm aufgezeichnet und im Labor ausgewertet. Fremdgeräusche, wie Straßen- und Bahnverkehrslärm, Fluglärm etc. wurden gekennzeichnet und werden für die Auswertung ausgeblendet. 3.5 Messpunkt Zur Ermittlung der Betriebsgeräuschimmissionen erfolgte die Erfassung der Geräuschimmissionen an der nächstmöglichen Baugrenze zur Rheinallee sowie zur Firma Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG. Die Messhöhe betrug hierbei ca. 5 m über Boden (Bezug: 1. Obergeschoss). Der Messpunkt ist im Lageplan im Anhang 2 des Gutachtens gekennzeichnet. Seite 10 von 18
12 3.6 Betriebsgeräuschsituation während der Geräuschmessung Bei der Firma Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG handelt es sich um ein Unternehmen, dass 24 Stunden täglich in Betrieb ist. Bei Messbeginn zur Nachtzeit um Uhr waren Produktionsanlagen mit Abluftanlagen, die über Dach geführt werden, im Einsatz. Während der gesamten Nachtzeit (03.00 bis Uhr) konnte festgestellt werden, dass auf der Freilagerfläche keine betrieblichen Aktivitäten (Fahrbetrieb mittels Gabelstapler) stattfanden. Der Hauptgeräuschschwerpunkt konnte in Höhe der Nordöstlichen Gebäude mit Auslässe über Dach festgestellt werden. Der Abstand zwischen Messpunkt und Quellen beträgt ca. 90 m. Die registrierten kontinuierlichen Betriebsgeräusche waren nicht tonal. Zur Tageszeit (06.00 bis Uhr) wurde festgestellt, dass neben den Betriebsgeräuschimmissionen jetzt zusätzlich noch Fahrverkehr mittels Gabelstapler auf der Freilagerfläche hinzukam. Verladetätigkeiten im Zusammenhang mit LKW fanden nicht statt. Die Fahrwege auf der Freilagerfläche (s. Anhang 1) zeigen auch, dass, aufgrund der engen Platzverhältnisse auch kein LKW-Verkehr stattfinden kann. Folgende Messergebnisse konnten ermittelt werden: Uhrzeit Tabelle 1 Messpunkt nächstmögliche Baugrenze im Plangebiet Auswertbare Messzeit Messwerte in db(a) LAeq LAFTeq L95% Lmax bis Uhr ca. 20 min 48,3 49,4 47, bis Uhr ca. 21 min 48,5 49,8 47, bis Uhr* ca. 4 min 49,1 50,5 47, bis Uhr** ca. 8 min 55,9 61,7 51,5 72 * Die Messergebnisse beinhalten noch Fremdgeräusche durch Fernlärm (Straßen verkehr B 9), die wegen der Verkehrszunahme den Grundgeräuschpegel um 1 db anhob und somit nicht ausgeblendet werden konnten. ** Die aufgeführten Messergebnisse beinhalten nur den Messwert, der beim Stapler betrieb (einzelne Pegelspitzen) verursacht wurde. Seite 11 von 18
13 4. Beurteilungskriterien gemäß TA-Lärm Nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm ist die Tageszeit von bis Uhr und die Nachtzeit von bis Uhr definiert, wobei für die Nachtzeit die lauteste Nachtstunde (volle Stunde) zu bewerten ist. Gemäß TA-Lärm sind bei der Beurteilung noch die im Folgenden aufgeführten Zuschläge zu diskutieren und ggf. anzuwenden. 4.1 Zuschlag KR für die Tageszeit mit erhöhter Empfindlichkeit Nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) sind Zuschläge für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (s. Abschnitt 2.6) für Gebietseinstufungen WA, WR und Sondergebiete (Kurgebiete für Krankenhäuser und Pflegeanstalten) anzusetzen. Da dies für die geplante Einstufung als allgemeines Wohngebiet zutrifft, ist der Zuschlag zu berücksichtigen. 4.2 Impulshaltigkeit Die Betriebsgeräusche zur Nachtzeit enthalten keine impulshaltigen Anteile, so dass ein Impulszuschlag nicht erforderlich ist. Bei der Messung der Gabelstaplergeräusche zur Tageszeit liegen impulshaltige Geräusche vor, so dass das Messergebnis einen Zuschlag für Impulshaltigkeit von KI = LAFTeq LAeq berücksichtigt. Seite 12 von 18
14 4.3 Tonhaltigkeit und Informationshaltigkeit Bei der Beurteilung der Messwerte ist entsprechend der TA-Lärm ein Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit von 3 oder 6 db zu vergeben, wenn ein oder mehrere Töne hörbar aus dem Geräusch hervortreten oder das Geräusch informationshaltig ist. Bei den Betriebsgeräuschen treten keine Einzeltöne bzw. Informationshaltigkeiten auf. 5. Beurteilung der Messergebnisse Nach den Messergebnissen für die Nachtzeit zwischen und Uhr, wie sie in der zuvor genannten Tabelle aufgelistet sind, konnte festgestellt werden, dass es sich hierbei um kontinuierliche Betriebsgeräuschimmissionen handelt, so dass keine Impulshaltigkeit vorliegt. Somit stellt der L95%-Pegel, der den kontinuierlichen Betrieb abbildet, gleichzeitig den Beurteilungspegel dar. Die Auswertung ergab, dass während der Nachtzeit von bis Uhr die höchsten fremdgeräuschfreien Betriebsgeräuschimmissionen vorlagen und somit ein Beurteilungspegel von Lr = 48 db(a) am nächst möglichen Wohngebäude innerhalb des neuen Baugebietes vorherrschen. Unter Berücksichtigung des Abstandes zum Geräuschschwerpunkt von ca. 90 m ergibt sich, dass der Nachtrichtwert von 40 db(a) erst im Abstand von ca. 110 m von der südlichen Bebauungsplangrenze eingehalten wird. Seite 13 von 18
15 Bezogen auf die Tageszeit konnte festgestellt werden, dass die Geräuschimmissionen ab Uhr erheblich durch Verkehrsgeräusche (Fremdgeräusche) der Bundesstraße B 9 bestimmt werden. Daher wurden bei der Geräuschmessung zur Tageszeit nur die einzelnen Geräuschspitzen, die durch den Gabelstaplerverkehr verursacht wurden, registriert. und mit den kontinuierlichen Betriebsgeräuschen, wie sie zur Nachtzeit auftraten, (die auch am Tag gleichbleiben) überlagert. Die Fahrbewegungen der Gabelstapler ergaben einen Teilbeurteilungspegel über die Messzeit einschließlich des Impulszuschlages von Lr = 46,0 db(a). Hinzuzurechnen ist der Beurteilungspegel aus der Messzeit von 05 bis 06 Uhr mit Lr = 47,9 db(a), der für die gesamte Tageszeit zugrunde gelegt wird. Hinzu kommt noch der Zuschlag für die ruhebedürftigen Zeiten an Sonn- und Feiertagen mit 3,6 db. Daraus resultiert ein Gesamtbeurteilungspegel von Lr = 54 db(a), der für die Tageszeit anzusetzen ist. Vergleicht man die zuvor aufgeführten Beurteilungspegel für die Tagesund Nachtzeit, so zeigt sich, dass am Tag (06.00 bis Uhr) der maßgebende Beurteilungspegel eines allgemeinen Wohngebietes von 55 db(a) an der nächstgelegenen Baugrenze des Plangebietes eingehalten wird. Allerdings zeigt der Beurteilungspegel, bezogen auf die Nachtzeit ( lauteste Nachstunde), dass Richtwertüberschreitungen im gesamten Plangebiet vorliegen. Somit sind Lärmminderungsmaßnahmen erforderlich. Seite 14 von 18
16 6. Spitzenpegelbewertung Bei der Geräuschmessung zur Nachtzeit konnte, wie bereits aufgeführt, festgestellt werden, dass es sich um kontinuierliche Geräusche handelt, so dass Pegelspitzen, die den zulässigen Richtwert um mehr als 20 db übersteigen, nicht auftraten. Auch zur Tageszeit zeigten die Messergebnisse im Zusammenhang mit Gabelstaplerbetrieb, dass Pegelspitzen von 85 db(a) nicht zu erwarten sind. Somit wird das Spitzenwertkriterium gemäß der TA-Lärm für die Tages- und Nachtzeit eingehalten. 7. Empfehlungen zur Lärmminderung für die geplante Wohnbebauung Wie die Geräuschmessung und Beurteilung ergab, wird zur Tageszeit der maßgebende Richtwert von 55 db(a) für ein allgemeines Wohngebiet an der nächsten Baugrenze eingehalten. Lediglich zur Nachtzeit sind durch kontinuierliche Betriebsgeräuschimmissionen der Firma Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG Beurteilungspegel von Lr 40 db(a) gegeben. Aktive Lärmschutzmaßnahmen (Errichtung von Lärmschutzwänden bzw. Erdwällen) sind nicht umsetzbar, da zum einen diese aus städtebaulicher Sicht bzw. mit unrealistischen Höhen für den Schutz der Obergeschosse mit mehr als 8 m Höhe nicht umsetzbar sind. Auch passive Lärmschutzmaßnahmen (Einbau von Lärmschutzfenstern und Fassadendämmungen) sind nicht möglich, da die TA-Lärm vorgibt, dass Außenrichtwerte (0,5 m vor dem geöffneten Fenster) einzuhalten sind und somit der Schutz für Innenwohnbereiche hier nicht gilt. Seite 15 von 18
17 Somit kommen nur planerische Lärmschutzmaßnahmen in Frage. Diese beinhalten, dass, bis zu einer Tiefe von ca. 110 m von der südlichen Plangebietsgrenze eine entsprechende Grundrissgestaltung erforderlich ist, die in Richtung der Firma Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG nur Nebenräume und nach Norden hin die Wohnräume aufweisen. Als Nebenräume gelten Flure, Kochküchen, Bäder, Toiletten etc. und als Wohnräume sind Kinderzimmer, Schlafzimmer und Wohnzimmer zu verstehen. 8. Qualität der Messergebnisse Die Qualität einer Messung hängt neben der Genauigkeit des Messverfahrens auch von der Betriebssituation während der Messung ab. Für den Zeitraum der Messung wurde der übliche Betriebsablauf für die Nachtzeit, der den Produktionsbetrieb beinhaltet und für die Tageszeit noch zusätzlich den Fahrverkehr im Freilagerbereich abdeckt, berücksicht. Die Ungenauigkeit durch den Einsatz von Messgeräten der höchsten Genauigkeitsklasse beträgt ±0,5 db. Für die Messergebnisse wird daher abgeschätzt, dass diese eine Genauigkeit von +1 db/-2 db aufweisen. Seite 16 von 18
18 9. Zusammenfassung Ein privater Erschließungsträger beabsichtigt, auf einer ehemaligen gewerblichen Konversionsfläche zwischen der Rheinallee im Süden und dem Boffertsweg im Norden ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln. Hierzu soll ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Geräuschimmissionen der im südlichen Bereich nahegelegenen Firma Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG sollen am südlichen Rand des Plangebietes durch Geräuschmessungen erfasst werden. Die Geräuschmessung erfolgte am in der Zeit zwischen Uhr und Uhr bei Mitwindbedingungen (Wind aus südlicher Richtung vom Betrieb in Richtung Plangebiet) ohne Vorankündigung. Die Geräuschmessungen ergaben für die Nachtzeit (zwischen und Uhr) Beurteilungspegel von 48 db(a). Zur Tageszeit liegen Beurteilungspegel einschließlich des Gabelstaplerverkehrs und aller nach TA-Lärm zu berücksichtigenden Zuschläge von Lr = 54 db(a) vor. Ein Vergleich mit den zulässigen Tages- und Nachtimmissionsrichtwerten für ein allgemeines Wohngebiet von tags 55 db(a) bzw. nachts 40 db(a) zeigt, dass der Tagesimmissionsrichtwert zwar eingehalten, jedoch der Nachtimmissionsrichtwert im gesamten Plangebietsbereich überschritten wird. Im vorangegangen Abschnitt 7 sind Lärmminderungsmaßnahmen aufgezeigt, die eine Realisierung der möglichen Wohngebäude ermöglichen. Seite 17 von 18
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21 Anhang 2 Freilager Firma Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG Birkenstaße Boppard-Buchholz Fon : / Fax: / Schindler@schallschutz-pies.de ohne Maßstab Messpunkt Projekt: geplantes Wohngebiet in Sinzig Bearbeiter: Datum: Schindler Bezeichnung: Gestaltungsplan
2. Beurteilungspegel von immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen
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