HANDHABUNG DER DIAGRAMME

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2 HANDHABUNG DER DIAGRAMME Text und Inhalt: DI Dr. Kirisits Mit diesem Arbeitsbehelf in Form von Graphiken lässt sich abschätzen, ab welcher Entfernung von der Straßenachse ein bestimmter Grenzwert nicht mehr überschritten wird bzw. ob bei einem gegebenen Immissionsort der Grenzwert eingehalten wird. Dies kann sowohl bei Entscheidungen über die weitere Vorgangsweise bei Vorbringen von Beschwerden durch Anrainer über zu hohen Lärm, als auch bei dem Flächenwidmungsverfahren dienlich sein. Dazu wurden übersichtliche und einfach zu handhabende Diagramme entwickelt. Die entsprechende Entfernung der Grenzwertisophone kann mit dem Straßentyp, der Verkehrsstärke (DTV) und der höchstzulässigen Geschwindigkeit aus der Graphik abgelesen werden. Folgende Diagramme stehen zur Verfügung: Grenzwerte Geschwindigkeitsklassen Verkehrstyp 55 db Tag 45 db Nacht 6 db Tag 5 db Nacht 6 db DEN *) 5 db Nacht *) Day-Evening-Night Immissionsgrenzwert 1 / 8 / 7 / 5 km/h 1 / 8 / 7 / 5 km/h 1 / 8 / 7 / 5 km/h DTV 5-3.: lokaler Verkehr DTV 3.-5.: Übergang von lokalem zu überregionalem Verkehr DTV 5.-3.: überregionaler Verkehr DTV 5-3.: lokaler Verkehr DTV 3.-5.: Übergang von lokalem zu überregionalem Verkehr DTV 5.-3.: überregionaler Verkehr DTV 5-3.: lokaler Verkehr DTV 3.-5.: Übergang von lokalem zu überregionalem Verkehr DTV 5.-3.: überregionaler Verkehr BEISPIEL Fragestellung: Auf einer herrscht ein DTV von 15. Kfz./24 h bei 1 km/h Höchstgeschwindigkeit. Wie weit sollte z.b. eine Wohnsiedlung entfernt sein, damit bei Nacht der Grenzwert von 5 db nicht überschritten wird? Ergebnis: ca. 215 m

3 Grenzwert Abstand des Immissionsortes zur Straßenachse Höhe des Immissionspunktes: 1,5 m bei TAG bzw. 4, m bei NACHT Bodendämpfung G =,7 (großteils absorbierend) HINWEIS: Dient zur Abschätzung der Lärmsituation bei freier Schallausbreitung. In konkreten Fällen können erhebliche Abweichungen auftreten. 1 Grenzwert: 55 db TAG (6-22 Uhr) 55 db TAG (6-22 Uhr) Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV (Kfz/24h), LKW-Anteil: 1% 4 Grenzwert: 55 db TAG (6-22 Uhr) 55 db TAG (6-22 Uhr) Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV (Kfz/24h), LKW-Anteil: 1%

4 Grenzwert Abstand des Immissionsortes zur Straßenachse Höhe des Immissionspunktes: 1,5 m bei TAG bzw. 4, m bei NACHT Bodendämpfung G =,7 (großteils absorbierend) HINWEIS: Dient zur Abschätzung der Lärmsituation bei freier Schallausbreitung. In konkreten Fällen können erhebliche Abweichungen auftreten. 5 4 Grenzwert: 6 db TAG (6-22 Uhr) 6 db TAG (6-22 Uhr) Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV (Kfz/24h), LKW-Anteil: 1% 2 Grenzwert: 6 db TAG (6-22 Uhr) 6 db TAG (6-22 Uhr) Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV (Kfz/24h), LKW-Anteil: 1%

5 Grenzwert Abstand des Immissionsortes zur Straßenachse Höhe des Immissionspunktes: 1,5 m bei TAG bzw. 4, m bei NACHT Bodendämpfung G =,7 (großteils absorbierend) HINWEIS: Dient zur Abschätzung der Lärmsituation bei freier Schallausbreitung. In konkreten Fällen können erhebliche Abweichungen auftreten. 2 Grenzwert: 45 db NACHT (22-6 Uhr) 45 db NACHT (22-6 Uhr) Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV (Kfz/24h), LKW-Anteil: 1-25% 6 45 db NACHT (22-6 Uhr) Grenzwert: 45 db NACHT (22-6 Uhr) Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV (Kfz/24h), LKW-Anteil: 25%

6 Grenzwert Abstand des Immissionsortes zur Straßenachse Höhe des Immissionspunktes: 1,5 m bei TAG bzw. 4, m bei NACHT Bodendämpfung G =,7 (großteils absorbierend) HINWEIS: Dient zur Abschätzung der Lärmsituation bei freier Schallausbreitung. In konkreten Fällen können erhebliche Abweichungen auftreten. 1 Grenzwert: 5 db NACHT (22-6 Uhr) 5 db NACHT (22-6 Uhr) Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV (Kfz/24h), LKW-Anteil: 1-25% 4 Grenzwert: 5 db NACHT (22-6 Uhr) 5 db NACHT (22-6 Uhr) Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV (Kfz/24h), LKW-Anteil: 25%

7 Grenzwert Abstand des Immissionsortes zur Straßenachse Höhe des Immissionspunktes: 1,5 m bei TAG bzw. 4, m bei NACHT Bodendämpfung G =,7 (großteils absorbierend) HINWEIS: Dient zur Abschätzung der Lärmsituation bei freier Schallausbreitung. In konkreten Fällen können erhebliche Abweichungen auftreten. 15 Grenzwert: 55 db DEN (-24 Uhr) 55 db DEN (-24 Uhr) Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV (Kfz/24h), LKW-Anteil: 1-25% 5 Grenzwert: 55 db DEN (-24 Uhr) 4 55 db DEN (-24 Uhr) Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV (Kfz/24h), LKW-Anteil: 1-25%

8 Grenzwert Abstand des Immissionsortes zur Straßenachse Höhe des Immissionspunktes: 1,5 m bei TAG bzw. 4, m bei NACHT Bodendämpfung G =,7 (großteils absorbierend) HINWEIS: Dient zur Abschätzung der Lärmsituation bei freier Schallausbreitung. In konkreten Fällen können erhebliche Abweichungen auftreten. 1 8 Grenzwert: 6 db DEN (-24 Uhr) 6 db DEN (-24 Uhr) Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV (Kfz/24h), LKW-Anteil: 1-25% 3 Grenzwert: 6 db DEN (-24 Uhr) 6 db DEN (-24 Uhr) Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV (Kfz/24h), LKW-Anteil: 1-25%

9 DOKUMENTATION zu den Arbeitsbehelfen für die Abschätzung von Lärmimmissionen im Bereich von n 1. Allgemeines Mit Hilfe der erstellten Arbeitsbehelfe soll die Lärmsituation an einer möglichst schnell und einfach informativ abgeschätzt werden können. Dazu wurden Diagramme erstellt, aus denen jener Abstand eines Immissionsortes von der Achse einer Straße abgeschätzt werden kann, ab dem ein vorgegebener Grenzwert nicht mehr überschritten wird. Dieser Abstand ist in Abhängigkeit von der Verkehrsstärke (DTV) und den höchstzulässigen Geschwindigkeiten für PKW als Parameter dargestellt. Für die übrigen, ausschlaggebenden Einflüsse (LKW-Anteil, Straßendecke, Längsneigung, Länge bzw. Winkel des wirksamen Straßenabschnittes, Ausbreitungsbedingungen, u.a.) werden Verhältnisse und Werte angenommen, wie sie an Straßen oft auftreten. Die in den vorliegenden Diagrammen dargestellten Abstände von der Straßenachse für einen bestimmten Immissionsgrenzwert beruhen auf Berechnungen gemäß der RVS Sie gelten aber nur für die der Berechnung zu Grunde gelegten Verhältnisse bei freier Schallausbreitung. Inwieweit diese Ergebnisse in einem konkreten Fall zutreffen und stimmen, hängt wesentlich davon ab, in wie weit die tatsächlichen Verhältnisse mit den für die Berechnung angenommenen Bedingungen übereinstimmen. Zur Beurteilung einer konkreten Situation ist auf alle Fälle eine der RVS entsprechende Berechnung bzw. Messung durchzuführen. Auf den Diagrammen ist daher der Hinweis angebracht, dass sie nur zur Abschätzung der Lärmsituation bei freier Schallausbreitung herangezogen werden dürfen und dass in konkreten Fällen erhebliche Abweichungen auftreten können. 2. Dargestellte Diagramme Text und Inhalt: DI Dr. Kirisits Grenzwerte Geschwindigkeitsklassen Verkehrstyp 55 db Tag 45 db Nacht 6 db Tag 5 db Nacht 6 db DEN *) 5 db Nacht *) Day-Evening-Night Immissionsgrenzwert 1 / 8 / 7 / 5 km/h 1 / 8 / 7 / 5 km/h 1 / 8 / 7 / 5 km/h DTV 5-3.: lokaler Verkehr DTV 3.-5.: Übergang von lokalem zu überregionalem Verkehr DTV 5.-3.: überregionaler Verkehr DTV 5-3.: lokaler Verkehr DTV 3.-5.: Übergang von lokalem zu überregionalem Verkehr DTV 5.-3.: überregionaler Verkehr DTV 5-3.: lokaler Verkehr DTV 3.-5.: Übergang von lokalem zu überregionalem Verkehr DTV 5.-3.: überregionaler Verkehr

10 Dokumentation Bei Tag in der Zeit von 6 bis 19 Uhr werden die Immissionen in den Freiräumen als ausschlaggebend betrachtet und bei Nacht in der Zeit von 22 bis 6 Uhr jene bei den Fenstern der Gebäude. Daher wird bei allen Diagrammen für die Höhe des Immissionspunktes über dem Boden festgelegt: bei Tag: 1,5 m über Boden bei Nacht: 4, m über Boden DEN: 4, m über Boden Bei Bundes- Landes- und Gemeindestraßen wird erfahrungsgemäß davon ausgegangen, dass bis zu einen DTV von 3. Kfz/24h der Verkehr überwiegend lokal und bei mehr als 5. Kfz/24h überwiegend überregional ist. Zwischen 3. und 5. Kfz/24h wird ein kontinuierlicher Übergang von lokal zu überregional festgelegt. Bei der Aufteilung der leichten und schweren LKW s wird gemäß RVS vorgegangen. Dabei wird allerdings bis zu einem DTV von 3. Kfz/24h der Anteil am Schwerverkehr mit 6% leichten und 4% schweren LKW s angenommen, ab 5. Kfz/24h beträgt der Anteil der schweren LKW s 75 % und der der leichten 25 %. Dazwischen wird wiederum ein kontinuierlicher Übergang angenommen. Die Aufteilung der LKW S auf lärmarm und nicht lärmarm erfolgt gemäß RVS Voraussetzungen und zu Grunde gelegte Verhältnisse Die Berechnung der Immissionswerte erfolgte mit dem Programm IMMI 6. gemäß der RVS Dazu wurde ein ebenes Geländemodell mit einer geraden Straße und begrenzter Länge in leichter Dammlage mit freier Schallausbreitung erstellt. Für die variablen Verkehrswerte und Geschwindigkeitskategorien wurde nun jener Abstand zur Straßenachse gesucht, in dem die Immission gleich dem Grenzwert ist. Die zu den Verkehrswerten dazugehörigen Abstände wurden mit der Geschwindigkeit als Parameter graphisch in Form von Kurven dargestellt. Dabei wurde vorausgesetzt, dass es sich um eine gerade Straße mit begrenzter Länge handelt Die Begrenzung der Länge wird damit begründet, dass Straßen in realen Situationen von einem Immissionsort aus gesehen oft nur über eine begrenzte Länge maßgebend für die Immission sind. In jenen Fällen, wo aber die Straße über einen längeren Abschnitt einsehbar und wirksam ist, können bei den abgelesenen Abständen für den Immissionsgrenzwert Abweichungen auftreten. Begrenzte Länge der Straße Straßenquerschnitt B5 Abstand zur Straßenachse Immissionsort

11 Dokumentation Grundsätzlich wurden die in der RVS vorgeschlagenen Annahmen getroffen. Allen Diagrammen wurden folgende Verhältnisse in gleicher Weise zu Grunde gelegt: Lage der Straße: Dammlage, 1 m über ebenem Gelände Längs- und Querneigung der Straße: % Fahrbahndecke: Asphaltbeton Fahrzeugstrom: auf beide Fahrtrichtungen gleichmäßig aufgeteilt Gelände: eben, Bodendämpfung G =,7 (großteils absorbierend) Schallausbreitungsbedingungen: keine Vegetations- oder Bebauungsdämpfung, keine Abschirmung, keine Reflexionen Straßenquerschnitt B 5 gemäß. RVS DTV 5-3. Kfz/24h DTV Schwerverkehrs anteil ps *) 1% Tag 1% Tag 1% Abend Übergang 15% Abend 1% Nacht 25% Nacht DTV Straßentyp lokaler Verkehr Übergang überregionaler Verkehr PKW LKW 1 km/h 7 km/h Geschwindigkeiten 8 km/h 7 km/h 7 km/h 7 km/h 5 km/h 5 km/h *) In den Diagrammen ist auf der Abszisse neben dem DTV auch der angenommene Schwerverkehrsanteil angeführt. Dieser wird dort abgekürzt als LKW-Anteil bezeichnet.

12 Dokumentation Für die zeitliche Verteilung und Zusammensetzung des Verkehrs wurden folgende Werte gemäß der RVS wird erfahrungsgemäß davon ausgegangen, dass bis zu einen DTV von 3. Kfz/24 h der Verkehr überwiegend lokal und bei mehr als 5. Kfz/24 h überwiegend überregional ist. Zwischen 3. und 5. Kfz/24 h wird ein kontinuierlicher, cosinusförmiger Übergang von lokal zu überregional festgelegt. DTV k L ,65,63 TAG ABEND NACHT,62, , ,29,3,32, , ,1,11,12, ,14 ps 1, % 1, % 1, % 1, % 1, % 1, % 1,7 % 14,3 % 15 % 1 % 12,2 % 17,5 % 22,8 % 25, % A-S 4, % 45,1 % 57,5 % 69,9 % 75, % 4, % 45,1 % 57,5 % 69,9 % 75, % 4, % 45,1 % 57,5 % 69,9 % 75, % A-L 6, % 54,9 % 42,5 % 3,1 % 25, % 6, % 54,9 % 42,5 % 3,1 % 25, % 6, % 54,9 % 42,5 % 3,1 % 25, % A-s,lä 36, % 4,6 % 51,7 % 62,8 % 67,5 % 36, % 4,6 % 51,7 % 62,8 % 67,5 % 36, % 4,6 % 51,7 % 62,8 % 67,5 % A-s 4, % 4,6 % 5,7 % 7, % 7,5 % 4, % 4,6 % 5,7 % 7, % 7,5 % 4, % 4,6 % 5,7 % 7, % 7,5 % A-l,lä 3, % 27,4 % 21,3 % 15,1 % 3, % 27,4 % 21,3 % 15,1 % 3, % 27,4 % 21,3 % 15,1 % A-l 3, % 27,4 % 21,3 % 15,1 % 3, % 27,4 % 21,3 % 15,1 % 3, % 27,4 % 21,3 % 15,1 % k L = Bemessungsfaktor ps = Schwerverkehrsanteil A-S = Anteil der schweren LKW am Schwerverkehr A-L = Anteil der leichten LKW am Schwerverkehr A-s,lä = Anteil der lärmarmen schweren LKW s A-s = Anteil der nicht lärmarmen schweren LKW s A-l,lä = Anteil der lärmarmen leichten LKW s A-l = Anteil der nicht lärmarmen leichten LKW s Der Übergang der Werte vom überwiegend lokalen zum überwiegend überregionalen Verkehr im Bereich von DTV 3. bis 5. Kfz/24 h wurde so gewählt, dass die Änderung der Werte bei 3. Kfz/24 h langsam beginnt, die Werte bei 4. Kfz/24 h in der Mitte liegen und bei 5. Kfz/24 h der Änderung wieder langsam endet. Dieser weiche Übergang von lokalem zum überregionalem Verkehr konnte mit Hilfe einer Cosinus-Funktion erzeugt werden. Bemessungsfaktoren k L Im Übergangsbereich von 3. bis 5. Kfz/24 h gilt: Tag: kl (DTV) =,62 +,2. cos (x) Faktor K L Abend: k L (DTV) =,325 -,35. cos (x) DTV in Kfz/24h Nacht: k L (DTV) =,12 +,2. cos (x) x = π. (DTV 3) / 2 Damit erhält man in den Diagrammen für die Darstellung der Abstände in Abhängigkeit vom Verkehr stetige Kurven mit einer stetigen (sprungfreien) Steigung. Mathematisch könnten sie im gesamten Bereich als stetig und differenzierbar bezeichnet werden.

13 Herausgeber Amt der Steiermärkischen Landesregierung Fachabteilung 18A Gesamtverkehr und Projektierung Leiter: DI Andreas Tropper Verfasser: DI Gernot Aigner, Ing. Michael Mandl A-81 Graz, Stempfergasse 7 Tel.: 316/ michael.mandl@stmk.gv.at Schalltechnische Bearbeitung DI Dr. Helmut Kirisits, Zivilingenieur A-7423 Pinkafeld, Kolpinggasse 1 Tel.: 33 57/ Layout und Produktion werbegraphik-design Gernot Ziegler A-854 Graz, Kärntnerstraße 549 Tel.: 316/ office@werbegraphik.net Graz, im Mai 27

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