4. Bauabschnitt der Königsallee (zwischen Grätzelstraße und dem Bahnübergang nördlich des Hagenwegs)
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- Calvin Reuter
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1 Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Göttingen e.v. Geiststraße 2, Göttingen Kontakt: Rainer Worm, 0551/ Verkehrsclub Deutschland Kreisverband Göttingen/Northeim e.v. Geiststraße 2, Göttingen Kontakt: Julian Ladisch, 0551/ Bauabschnitt der Königsallee (zwischen Grätzelstraße und dem Bahnübergang nördlich des Hagenwegs) Sehr geehrte Damen und Herren, Göttingen, den 3. November 2013 von den Varianten empfehlen wir die ganz erheblich sicherere Führung des Radverkehrs auf Fahrbahnniveau (Variante 2). Außerdem regen wir an eine Mittelinsel auf der Königsallee in Höhe Stresemannstraße anzulegen, eine Mittelinsel in der Einmündung der Stresemannstraße anzulegen und Begründung: die Andreaskreuze außerhalb des Fußgänger- und Radfahrerbereichs aufzustellen. Variante 1 widerspricht den einschlägigen technischen Regelwerken (ERA, RASt). A) Radverkehr im Kreisel Der geplante Kreisel am Hagenweg ist für alle Verkehrsteilnehmer bei den gegebenen Verkehrsstärken die sicherste Lösung im Vergleich zu Ampel und Vorfahrtsregelung. Der Radverkehr wird bei unter Kfz/24 h am sichersten im Mischverkehr durch den Kreisel geführt, ohne Schutzstreifen oder Hochbordführung; das hat eine im Jahr 2012 veröffentlichte Untersuchung von 100 Kreiseln bundesweit im Auftrag der Unfallforschung der Versicherer erneut bestätigt. Bei Hochbordführung ist für den Radverkehr die Unfallrate um 60 %, die Unfallkostenrate um 34 % höher als bei Mischverkehr. Nach dieser Untersuchung ist die Akzeptanz des Mischverkehrs bei den Radfahrern dann hoch, wenn auch in den zuführenden Kreiselarmen der Radverkehr auf Fahrbahnniveau geführt wird. Die Akzeptanz einer solchen Lösung ist also praxiserwiesen. Ein Unsicherheitsgefühl bei Radfahrern im Mischverkehr, wie von einer Anwohnerin in der Anwohnerversammlung am 25. September 2013 vorgebracht, kann deshalb in der Abwägung gegen die Verkehrssicherheit zurücktreten. Seite 1 von 8 Seiten
2 B) Fußgänger auf dem Bürgersteig Die Fußgänger haben sich in der Anwohnerversammlung am 25. September 2013 über die Konflikte mit dem Radverkehr beschwert. Hauptgrund seien die ständig von Pkw zugeparkten Geh- und Radwege; die parkenden Anwohner haben sich damit verteidigt, dass die Stadt ihnen schriftlich das Bürgersteigparken erlaubt habe. Außerdem sind die derzeitigen Bürgersteige zu schmal. Voraussetzung für die Hochbordführung des Radverkehrs sind deshalb ausreichende Breiten des Radwegs und Gehwegs. Die vorhandene Straßenraumbreite von 16 bis 18 Metern ist dafür zu schmal. Die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen von 2006 (RASt 2006) sehen deshalb bei dieser Breite und der Kfz-Verkehrsmenge der Königsallee ausschließlich Radverkehr auf dem Schutzstreifen der Fahrbahn und keinen Hochbordradweg vor (RASt Abschnitt 5.2). Auch die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) schreiben nicht geeignet (Ausschluss) zu einem Hochbordradweg, wenn der Bürgersteig insgesamt wie in der vorliegenden Planung nur 4,10 m (bzw. neben Parkstreifen nur 4,35 m) breit ist (ERA 2010 Anhang A.6 Tabelle 26). Die gegenteilige Aussage in der Verwaltungsvorlage FB61/1022/13 ist falsch, der VCD hatte die Verwaltung auf diesen Fehler bereits in der Anwohnerversammlung hingewiesen. Mit Variante 2 (Radverkehr auf Fahrbahnniveau) sind Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern weitestgehend minimiert, da sie durch den Bordstein getrennt sind. C) Fußgängerquerung Die Querung der Königsallee in Höhe der Stresemannstraße ist Bestandteil einer relevaten Fußwegeverbindung, die u.a. Kaufland und den Levinschen Park auf der Ostseite mit dem Blümchenviertel und dem Naherholungsgebiet Leine auf der Westseite verbindet. Wird zukünftig die Ampel am Hagenweg durch einen Kreisel ersetzt, wird es für die Fußgänger an dieser Stelle noch schwerer, die Fahrbahn der Königsallee zu überqueren, weil Kreisel kürzere Lücken zwischen Fahrzeugen verursachen als Ampeln. Diesem in der Anwohnerversammlung vom 25. September 2013 aufgeworfenen Problem sollte mit einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel auf der Fahrbahn der Königsallee begegnet werden. In den RASt 2006 heißt es dazu: Unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit kommt der Überquerbarkeit von Fahrbahnen besondere Bedeutung zu. (Abschnitt 5.1.2) Besonders hilfereich für Fußgänger bei der Überquerung von Straßen sind Mittelinseln. (Abschnitt ) Änderungsbedarf besteht auch an einer anderen Fußgängerquerung: Auf dem bisherigen Zebrastreifen in der Einmündung der Stresemannstraße warten regelmäßig Kraftfahrzeuge, die in die Königsallee abbiegen wollen, da sie nur von dort genügend Sicht auf die von links aus der Kurve kommenden vorfahrtsberechtigten Fahrzeuge haben. Deshalb ist es rechtswidrig, erneut in diesem Wartebereich einen Zebrastreifen zu planen ( 26 Abs. 2 StVO). Der bisherige Zebrastreifen sollte deshalb durch eine Mittelinsel ersetzt werden. Seite 2 von 8 Seiten
3 D) Radwegebenutzungspflicht Bei nur 1100 Kfz/h in der Spitzenstunde in der Königsallee und erlaubten 50 km/h besteht keine erhöhte Gefährdung für den Radverkehr auf der Fahrbahn. Das ist das Ergebnis langjähriger Unfallforschung und ergibt sich dementsprechend auch eindeutig aus den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) Abschnitt Bild 7. Auch die anderen Kriterien ändern daran nichts, da erheblicher Abbiegeverkehr (Nettoparkplatz, Aral, Edeka, Stresemannstraße) nur mäßig erhöhtem Lkw-Verkehr gegenübersteht, siehe ERA 2010 Anhang A.6 Tabelle 30. Auch die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) 2006 empfehlen als Stand der Technik bei den gegebenen Nutzungsansprüchen, Verkehrszahlen und der gegebenen Straßenbreite die Führung des Radverkehrs auf Fahrbahnniveau (RASt Abschnitt 5.2). Die Rechtsprechung wendet regelmäßig die ERA und die RASt als den maßgebenden Stand der Technik an, z.b. das Verwaltungsgericht Göttingen (1 A 1228/01, Urteil vom ) und das Verwaltungsgericht Braunschweig (6 A 64/11, Urteil vom 16. April 2013). Die Vorlage der Verwaltung lässt die Frage der Radwegebenutzungspflicht offen. Wie ausgeführt darf sie aber nicht angeordnet werden. Der Hochbordradweg kann deshalb nur ein zusätzliches Angebot zum Mischverkehr auf der Fahrbahn sein, was aber beim Kfz- Verkehr auf der Fahrbahn auf wenig Verständnis stößt. Deshalb sollte mit Variante 2 der Radverkehr auf Fahrbahnniveau geführt werden. E) Andreaskreuze Die Andreaskreuze an den Gleisen am nördlichen Ende dieses Bauabschnitts sind im Verkehrsraum der Fußgänger und Radfahrer, es besteht die erhöhte Gefahr von Kopf- und Sturzverletzungen. Das gilt nicht nur für Blinde und Sehbehinderte, sondern auch für alle anderen, die beispielsweise bei Regen durch den Kfz-Verkehr geblendet werden und die Rückseite der Andreaskreuze mangels retroreflektierender Fläche schlecht sehen können. In der Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) heißt es: Die Unterkante der Verkehrszeichen sollte sich, soweit nicht bei einzelnen Zeichen anderes gesagt ist, in der Regel 2 m über Straßenniveau befinden, über Radwegen 2,20 m (zu den 39 bis 43 III. Nr. 13 a) Randnummer 42). Die vorhandenen Andreaskreuze sind daran gemessen eindeutig zu tief angebracht. Im Rahmen des Umbaus sollten sie außerhalb des Verkehrsraums der Fußgänger und Radfahrer aufgestellt werden, ausreichende Flächen sind vorhanden. Seite 3 von 8 Seiten
4 Anhang Beispiele für Kreisel mit Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn Die drei Beispiele für Mischverkehr auf der Fahrbahn stammen aus folgendem Forschungsbericht: Lothar Bondzio, Jörg Ortlepp, Margarethe Scheit, Heiko Voß, Roland Weinert: Verkehrssicherheit innerörtlicher Kreisverkehre. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Unfallforschung der Versicherer, Berlin. Erschienen: 10/2012. ISBN-Nr.: Der Godehardkreisel (Godehardstraße/Königsallee) in Göttingen hat benutzungspflichtige Radwege. Sein Unfalldiagramm basiert auf den Angaben im Bericht Unfallschwerpunkte 2010 der Stadt Göttingen/Polizeiinspektion Göttingen, Anlage 1 des Protokolls der Sitzung vom 18. August 2011 des Bauausschusses des Rats der Stadt Göttingen: Bei allen vier Kreiseln handelt es sich um die polizeilich erfassten Unfälle der Jahre Die Unfälle mit Radfahrerbeteiligung sind blau markiert. Beim Unfalldiagramm Godehardkreisel wurden die Unfälle ohne Radfahrerbeteiligung nicht mit eingezeichnet. Auch wenn die Kreisel nicht vergleichbar sind, seien ihre Kennzahlen einmal gegenübergestellt: Ort des Kreisels Kraftfahrzeuge Radfahrer Radfahrerunfälle Herne, Bahnhofstraße Kfz/24 h Radf./24 h 3 Gladbeck, Horster Straße Kfz/24 h 600 Radf./24 h 3 Gladbeck, Schützenstraße Kfz/24 h 720 Radf./24 h 2 Göttingen, Godehardstraße Kfz/24 h unbekannt 13 Der geplante Kreisel Hagenweg/Königsallee hat etwa Kfz/24 h. Deshalb sind die Kreisel in Herne und Gladbeck gute Beispiele, wie ein Unfallschwerpunkt wie am Godehardkreisel verhindert werden kann. Nachfolgend die Unfalldiagramme der vier Kreisel. Seite 4 von 8 Seiten
5 Herne (Bahnhofstraße) Unfalldiagramm Die drei Unfälle mit Radfahrerbeteiligung sind blau markiert Kfz/24 h, Radfahrer/24 h. Seite 5 von 8 Seiten
6 Gladbeck (Horster Straße) Unfalldiagramm Die drei Unfälle mit Radfahrerbeteiligung sind blau markiert Kfz/24 h, etwa 600 Fahrräder/24 h. Seite 6 von 8 Seiten
7 Gladbeck (Schützenstraße) Unfalldiagramm Die zwei Unfälle mit Radfahrerbeteiligung sind blau markiert. Etwa Kfz/24 h, etwa 720 Rad/24 h. Seite 7 von 8 Seiten
8 Göttingen (Godehardstraße) Unfalldiagramm Es sind nur die dreizehn Unfälle mit Radfahrerbeteiligung eingezeichnet. Etwa Kfz/24 h. Seite 8 von 8 Seiten
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