während der ersten zwei Lebensjahre persönlich zu betreuen.
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- Ulrike Stieber
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1 Änderungen bei den Kleinkinderbetreuungsbeiträgen Medienkonferenz, 16. Januar 2014 Bildungsdirektion Kanton Zürich Walcheplatz 2, Postfach 8090 Zürich 1. Was sind Kleinkinderbetreuungsbeiträge? Mittel der Frühen Förderung: Familie als wichtigster Ort frühkindlicher Förderung, Betreuung und Erziehung. Ermöglicht Eltern mit geringem Einkommen und Vermögen, ihre Kinder während der ersten zwei Lebensjahre persönlich zu betreuen. In Zwei-Eltern-Familien ist mindestens ein 100%- und höchstens 160%- Arbeitspensum Voraussetzung zum Bezug. Die Kleinkinderbetreuungsbeiträge wurden 1992 eingeführt und sind g g g politisch breit abgestützt.
2 2. KJHG von 2011: Neue Grundlage zur Bemessung der Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB) und der Alimentenbevorschussung (AB) Die KKBB und die AB wurden im KJHG auf die Sozialversicherungs- gesetzgebung des Bundes ausgerichtet. t Die Verordnung über die Alimentenhilfe und Kleinkinderbetreuungs- beiträge (AKV) wurde auf den 1. Januar 2013 neu erlassen und in Kraft gesetzt. Die Bemessung der Kleinkinderbetreuungsbeiträge und der Alimentenbevorschussung erfolgt gemäss AKV nach dem System der Ergänzungsleistungen des Bundes. 3. Auswirkungen des neuen Bemessungssystems Im Antrag des RR zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) von 2009 wurde von direkten Mehrkosten bei den KKBB von 3 bis 3,3 Millionen und der Alimentbevorschussung von 4,8 bis 5,3 Millionen Franken ausgegangen. Mit dem neuen Gesetz war auch der Ausgleich der Teuerung vorgesehen (rund 27% seit 1992). Die Nachfrage überstieg die Prognose schon im ersten Jahr deutlich: 2013 gaben die Gemeinden ohne Stadt Zürich 27,6 Millionen und mit der Stadt Zürich rund 38 Millionen Franken für die Ausrichtung von KKBB aus. Bei der Alimentenbevorschussung blieben die finanziellen Auswirkungen deutlich unter den Erwartungen.
3 4. Entwicklung der Kleinkinderbetreuungsbeiträge (ohne Stadt Zürich) 5. Mittelfristige Massnahme zur Überprüfung des Systems Ein im Herbst 2013 in Auftrag gegebenes Monitoring soll die Zielsetzung, die Geeignetheit der Massnahmen und die Wirkung der eingesetzten Mittel für die Kleinkinderbetreuung überprüfen. Dabei werden auch die Auswirkungen der Kleinkinderbetreuungs- beiträge auf andere Unterstützungsleistungen im Bereich der Familienund der Sozialhilfe untersucht. Erste Ergebnisse sind im Herbst 2014 zu erwarten. Allfällige Massnahmen werden gestützt darauf in die Wege geleitet. 16. Januar 2014, Seite 6
4 6. Kurzfristige Massnahme: Änderung der Verordnung über die Alimentenhilfe und KKBB Bemessungssystem gemäss Ergänzungsleistungen wird beibehalten; die Familiengrösse und -konstellation werden weiterhin berücksichtigt. Kürzungen bei Vermögensgrenzen und -freibeträgen und beim anerkannten Lebensbedarf. Streichung des regionalen Zuschlags gemäss EL-Gesetzgebung. Die geänderte Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2014 in Kraft. Für bisherige Entscheide sowie für Gesuche, die bis 31. Dezember 2013 gestellt wurden, gilt bis Ende September 2014 das alte Recht. 7. Bedarfs-/Vermögensgrenzen Anspruchsgrenzen 2013 (bisher) Anspruchsgrenzen mit neuer AKV 1-Eltern Haushalt Bedarfsgrenze Vermögensgrenze Vermögensfreibetrag Bedarfsgrenze Vermögensgrenze Vermögensfreibetrag 1 Kind 53' ' Kinder 66' ' Kinder 75' ' Kinder 84' ' Kinder 90' ' Eltern Haushalt Bedarfsgrenze Vermögensgrenze Vermögensfreibetrag Bedarfsgrenze Vermögensgrenze Vermögensfreibetrag 1 Kind 69' ' Kinder 82' ' Kinder 91' ' Kinder 100' ' Kinder 106' '
5 8. Reduktion der Kleinkinderbetreuungsbeiträge 16. Januar 2014, Seite 9 9. Betroffene Haushalte 16. Januar 2014, Seite 10
6 10. Fazit und weiteres Vorgehen Die Kleinkinderbetreuungsbeiträge g sind ein wichtiges und sinnvolles sozial- und familienpolitisches Instrument. Mit der Änderung der Verordnung über die Alimentenhilfe und Kleinkinderbetreuungsbeiträge gelingt es, die Kosten der Kleinkinderbetreuungsbeiträge um etwa die Hälfte zu senken. Die Auswertung des Monitorings im Herbst 2014 soll zeigen, welchen Stellenwert die Kleinkinderbetreuungsbeiträge längerfristig im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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