o Bo Grundlagen des Rechts Bürgerliches Recht Handels- und Gesellschaftsrecht Weingärtler Berufliche Oberschule Bayern
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- Herbert Althaus
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1 FoBoS-Verlag München o Bo S Rechtslehre Berufliche Oberschule Bayern Grundlagen des Rechts Bürgerliches Recht Handels- und Gesellschaftsrecht Weingärtler
2 Rechtslehre Vorwort Das Arbeitsheft führt in die Grundlagen des Rechts ein und bereitet die ausgewählten Themenbereiche des Bürgerlichen Rechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts gemäß den Lernzielen des Lehrplanes Rechtslehre für die 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschulen Ausbildungsrichtung Wirtschaft, für die 11. und 12. Jahrgangsstufe der Fachoberschulen Ausbildungsrichtung Sozialwesen und für die 13. Jahrgangsstufe der Berufsoberschulen mit der Ausbildungsrichtung Sozialwesen in Bayern auf. Die Unterrichtskonzeption Fall Aufgabe Recht Lösung Merke Übungen ist zur Einführung, Wiederholung und Vertiefung der Lerngebiete geeignet. München, im September 2012 Weingärtler
3 Grundlagen des Rechts Bürgerliches Recht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...4 Anleitung zur Bearbeitung von Rechtsfällen Grundlagen des Rechts Aufgaben des Rechts Rechtsquellen Einteilung des Rechts Gerichtsbarkeiten Bürgerliches Recht Rechtssubjekte Rechts- und Geschäftsfähigkeit Arten der Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen Vertragsfreiheit und deren Grenzen Abschluss des Kaufvertrages und dessen Erfüllung Störungen beim Abschluss des Kaufvertrages Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages Nichtleistung (Unmöglichkeit) Nicht rechtzeitige Leistung (Verzug) Mangelhafte Leistung (Schlechtleistung) Übungen...45
4 2. Bürgerliches Recht Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages Fall Bei der Erfüllung von Kaufverträgen kann es zu verschiedenen Leistungsstörungen (Pflichtverletzungen) kommen. Aufgabe: Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die möglichen Leistungsstörungen im Kaufrecht. Recht: 433 BGB Lösung: Mögliche Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages (Leistungsstörungen bei Schuldverhältnissen) Pflichtverletzung durch Verkäufer Käufer
5 2. Bürgerliches Recht Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages Nichtleistung (Unmöglichkeit) Fall 1 Ein Taucher T verpflichtet sich gegenüber K gegen Zahlung eines hohen Betrages, einen Ring, der auf dem Meeresgrund des Atlantischen Ozeans liegt, heraufzuholen. K kann den Ring für das doppelte des Preises weiterverkaufen. Aufgabe: Wie ist die Rechtslage? Recht: 275, 276, 311 a, 280, 283, 284, 326 BGB Lösung: Fall 2 Das Unternehmen X hat an Y eine gebrauchte Maschine verkauft, die am nächsten Tag geliefert werden soll. Vor der Lieferung wird die Maschine zerstört infolge eines Brandes, der in der Lagerhalle ausbricht. Y verlangt Schadensersatz von X. Aufgabe: Wie ist die Rechtslage, wenn a) die Ursache des Brandes ein Blitzschlag war? b) die Ursache eine von einem Angestellten des X achtlos weggeworfene brennende Zigarette war? Recht: 275, 276, 278, 280, 283, 284, 285, 326, 346 BGB Lösung: a)
6 2. Bürgerliches Recht Störungen bei der Erfüllung des Kaufvertrages Mangelhafte Leistung (Schlechtleistung) Merke: Mangelhafte Leistung = Sache ist nicht frei von... bzw ( 434 BGB) - in der Beschaffenheit - bei der Montage - Falsch-, Zuweniglieferung... ( 435 BGB), z.b. - (kein) Eigentumsrecht - Pfandrecht (Hypothek) Rechte des Käufers ( 437 BGB) 1. Stufe (vorrangig).. Ausnahme: bei Stückschuld (Unikat) Nachbesserung Nacherfüllung ( 439 BGB) bei behebbaren Mängeln oder.. Ausnahme: Nachbesserung aus technischen Gründen nicht möglich oder unzumutbar, dann Ersatzlieferung - Nacherfüllung ist verschuldensunabhängig - Nacherfüllung auch bei geringfügigem Mangel - Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist - Nacherfüllungsaufwendungen trägt Verkäufer ( 439 Abs. 2 BGB) - Nacherfüllung gilt nach dem erfolglosen 2. Versuch als fehlgeschlagen ( 440 BGB) - Keine Kenntnis des Käufers vom Mangel ( 442 BGB) - Zusätzlich SchE neben der Leistung möglich, sofern Verschulden vorliegt ( 280 Abs. 1 BGB) 2. Stufe (nachrangig) Möglichkeiten nach Fristsetzung und erfolglosem Fristablauf (Fristsetzung entbehrlich gem. 281 Abs. 2, 323 Abs. 2, 440; 275, 326 Abs. 5 BGB)... ( 437 Nr. 2 nach Regeln der 323, 326 Abs. 5, 440 BGB) oder... ( 437 Nr. 2 nach Regeln des 441 BGB) [+ evtl. SchE neben der Leistung bei Verschulden] und/oder ( 280, 281 BGB) oder ( 284 BGB) nur bei erheblichem Mangel auch bei unerheblichem Mangel SchE statt der ganzen Leistung nur bei erheblichem Mangel verschuldensunabhängig verschuldensabhängig (Vertretenmüssen) ( 280 Abs. 1, 276 BGB) Rechtsfolge: Wechselseitige Rückgewähr des Empfangenen ( 346 ff. BGB) Rechtsfolge: Minderung des Kaufpreises, ggf. Rückerstattung des zu viel Gezahlten ( 441 BGB) Rechtsfolge: Bei SchE statt der ganzen Leistung hat Schuldner Recht auf Rückforderung des Geleisteten ( 281 Abs. 5 BGB)
7 FoBoS-Verlag München o Bo S Rechtslehre Berufliche Oberschule Bayern Handels- und Gesellschaftsrecht Weingärtler
8 Handels- und Gesellschaftsrecht Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis...2 Anleitung zur Bearbeitung von Rechtsfällen Handelsrecht Kaufmannseigenschaft Handelsrecht als besonderes Privatrecht des Kaufmanns Handelsregister Handelsfirma Formen der kaufmännischen Stellvertretung Gesellschaftsrecht Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Kommanditgesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Vergleich von Personengesellschaften mit Kapitalgesellschaften Übungen...34
9 2. Gesellschaftsrecht Vergleich von Personengesellschaften mit Kapitalgesellschaften Fall Die Geschäfte der Einzelkauffrau Sandra Licht, die sich bereits europaweit auf die kundenindividuelle Herstellung von Möbeln und sonstigen Einrichtungsgegenständen für Schulen und Großunternehmen und auf die Gestaltung der Lehr- und Lernumgebung für erlebnisorientiertes Training von Schlüsselqualifikationen für Schüler und Auszubildende spezialisiert hat, laufen gut. Sie beschäftigt inzwischen im Durchschnitt 150 Mitarbeiter, die mit Kopf, Herz und Hand bei der Arbeit sind. Aufgrund der guten Auftragslage sind die maschinellen Fertigungskapazitäten voll ausgelastet. In Gesprächen mit ihren vielen Geschäftspartnern, Freunden und Bekannten und vor allem wegen ihrer bisherigen unternehmerischen Erfahrungen denkt sie ernsthaft darüber nach, ihr Einzelunternehmen in eine geeignete Personen- oder Kapitalgesellschaft umzuwandeln. Ihre kritischen Überlegungen reichen von gemeinsamen Urlaubserlebnissen bis zu komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen Erwägungen, bei denen personelle und sachliche/finanzielle Kapazitäten vereinigt werden sollten. Die Vor- und Nachteile sind sorgfältig zu prüfen. Aufgaben: a) Erstellen Sie für die Entscheidung einen kurzen Vergleich von Personengesellschaften mit Kapitalgesellschaften und arbeiten Sie dabei die wesentlichen Gemeinsamkeiten und Unterschiede heraus. Nehmen Sie dazu die folgende Übersicht zu Hilfe. b) Welche Motive könnten für die Wahl der geeigneten Personen- oder Kapitalgesellschaft ausschlaggebend sein? Lösung: a) Merkmale GbR KG GmbH AG Zweck Mindestkapital Gesellschaftsvertrag (Form) Eintragung ins Handelsregister Leitung (Geschäftsführung / Vertretung) Haftung Kontrolle
10 2. Gesellschaftsrecht Vergleich von Personengesellschaften mit Kapitalgesellschaften b) Gründe für Personengesellschaft:... Gründe für Kapitalgesellschaft:. Merke: Rechtsformen der Unternehmung Einzelunternehmen Gesellschaftsunternehmen Personengesellschaften = keine... Personen (Gesamthandsgemeinschaften) Grundform: GbR Kapitalgesellschaften =... Personen des Privatrechts (Körperschaften) Grundform: e.v. GbR Partnerschaftsgesellschaft (PartG) OHG KG GmbH & Co. KG GmbH AG KGaA Handelsgesellschaften -...Haftung - Selbstorganschaft -... Haftung -...organschaft
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