Informationsveranstaltung zum SuedLink und SuedOstLink für Landwirte und Waldbesitzer

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1 Informationsveranstaltung zum SuedLink und SuedOstLink für Landwirte und Waldbesitzer Vollzugshinweise zum naturschutzrechtlichen Ausgleich Lorenz Sanktjohanser

2 Eingriffsregelung I Bayerisches Staatsministerium für Einziges flächendeckendes Instrument zur Prüfung der Naturverträglichkeit mit Auffangfunktion Ziel: Aufrechterhaltung des Status Quo von Natur und Landschaft Prüfschritte Unterlassung vermeidbarer Beeinträchtigungen Ausgleich/Ersatz (Kompensation) unvermeidbarer Beeinträchtigungen Kompensation nicht möglich: Abwägung zwischen Naturschutzbelangen und Vorhaben Überwiegt Interesse am Vorhaben: Ersatzgeld Folie: 2

3 Rechtliche Grundlagen Eingriffsregelung II Verfassungsrechtliche Absicherung: Art. 20 a GG Kernelemente der Eingriffsregelung abweichungsfestes Bundesrecht( 13 BNatSchG), d. h. Länder können keine abweichenden Regelungen treffen Bayern: Rechtsgrundlage für Konkretisierung der Eingriffsregelung (Kompensations-VO BayKompV) Ziel der BayKompV: fairer Ausgleich der Flächenansprüche des Vorhabens, der Landwirtschaft und des Naturschutzes Folie: 3

4 Bayerische Kompensationsverordnung Grundsätze der BayKompV Ziel insbes. flächensparende Planung und Schonung landwirtschaftlicher Flächen Qualität vor Quantität Produktionsintegrierte Kompensation (PIK) Mehrfachnutzung der Ausgleichsflächen für unterschiedliche Kompensationserfordernisse Inkraftgetreten am Bisherige Ergebnissezeigen, dass Regelungen greifen z. B. Kompensationsumfang für den ersten Abschnitt Donauausbau und Hochwasserschutz etwa um die Hälfte reduziert Folie: 4

5 Deichbaustelle Fotos: ANL Naturnahe Gestaltung und Pflege der Deiche führt anschließend zu artenreichen Extensivwiesen

6 Vollzugshinweise zur BayKompV Ergänzende Bekanntmachungen zu BayKompV z.b. Straßenbau Hochwasserschutz Masten/Freileitungen Erdverkabelungbislang eine Eingriffsart, die noch nicht mit Vollzugshinweisen konkretisiert wurde Daher wurden StMUV sowie das StMELF beauftragt, Vollzugshinweise für den naturschutzrechtlichen und des waldrechtlichen Ausgleichs beim Bau von Erdkabeln zu erarbeiten. Ziel: Berücksichtigung der Belange der Landwirtschaft bei Kompensation, dadurch möglichst wenig Ausgleichsfläche Folie: 6

7 Bayerisches Staatsministerium für Baustelle einer Erdverkabelung durch Bayernwerk bei Neumarkt St. Veit; Breite ca. 20 m; Fotos: B. Schilling Foto: Fa. TenneT ISO GmbH Foto: B. Schilling 7

8 Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands möglich, daher keine Kompensation erforderlich; Foto: B. Schilling Nach der Wiederherstellung einer Baustelle; Foto: Fa. TenneT ISO GmbH

9 Vollzugshinweise Erdkabel Eckpunkte der Vollzugshinweise: Betroffenheit naturschutzfachlich nicht hochwertige Flächen: keine Kompensation, da der Eingriff lediglich temporär ist = keine Erheblichkeit. Bei Betroffenheit mittlerer und hoher naturschutzfachlicher Wertigkeit: Kompensation so weit möglich ebenfalls durch Wiederherstellungdes Ausgangszustandes. Nur wenn Rekultivierung nicht möglich (z. B. Moorbereiche oder Quellen), dann Kompensation Verbleibt im Ausnahmefall Kompensation, dann flächenschonendund so weit wie möglich produktionsintegriertumzusetzen (dadurch kein aus der Nutzung nehmen) Folie: 9

10 Vollzugshinweise Erdkabel Eckpunkte der Vollzugshinweise: Kooperativer Planungsansatz: möglichst frühzeitige Einbindung betroffener Grundstückseigentümer und Bewirtschafter sowie einvernehmliche Lösungen bei der Festlegung von Kompensationsmaßnahmen. Kompensationsverpflichtungenaus anderen Rechtsbereichen(vor allem Artenschutzrecht, Natura 2000) i.d.r. nur temporär(da Beeinträchtigung i.d.r. auch nur temporär); PIK-Maßnahmenbesonders geeignet. Folie: 10

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folie: 11

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