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1 Tagung g des Verbandes der Landwirtschaftskammern e.v. und des Bundesarbeitskreise Düngung (BAD) vom und in Würzburg Auswirkungen auf die Düngung Generaldiskussion, Landwirtschaft, (LLFG), Sachsen-Anhalt Mail: HansUlrich.vonWulffen@llfg.mlu.sachsen-anhalt.de

2 Autoren: Clemens Pohler, Die neue Düngeverordnung Konsequenzen für den Landwirt Vom 10. Januar in Kraft seit 14. Januar novelliert im September nochmals novelliert im Dezember weitere Novellen sind geplant - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und LLFG Sachsen-Anhalt

3 Autoren: Clemens Pohler, Die neue Düngeverordnung Konsequenzen für den Landwirt Vom 10. Januar in Kraft seit 14. Januar novelliert im September nochmals novelliert im Dezember weitere Novellen sind geplant - Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und LLFG Sachsen-Anhalt

4 Regelungen g zur Düngung g Behandelte Themen: Emissionshandel und Klimaschutz Gute fachliche Praxis n.te Novelle der Düngeverordnung (Ziel: Schutz der Gewässer und der Atmosphäre) Viehhaltung, Düngung, Nährstoffkreislauf und Umweltschutz Ressourcenschutz (Abbau von Phosphat noch für x-jahre) Risikobewertung von Düngemitteln (Cadmium, Uran, Tenside, Pharmazeutika ) Offen: Bodenschutz Biotopschutz und Biodiversität TÜV für Düngerstreuer (wann, welche?) 4

5 Algenblüte in der Ostsee 5

6 Ihr Dürren und Ihr Lahmen schaut, wie wunderbar bin ich gebaut! L E U N A S A L P E T E R heißt die Kraft, die solches Wunderwachstum schafft. Wahrnehmung der Düngung g im Verlauf der Zeit

7 BUNDESBODENSCHUTZGESETZ ( 17) 17 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft (1) Bei der landwirtschaftlichen Bodennutzung wird die Vorsorgepflicht nach 7 durch die gute fachliche Praxis erfüllt. Die nach Landesrecht zuständigen landwirtschaftlichen Beratungsstellen sollen bei ihrer Beratungstätigkeit die Grundsätze der guten fachlichen Praxis nach Absatz 2 vermitteln. (2) Grundsätze der guten fachlichen Praxis der landwirtschaftlichen Bodennutzung sind die nachhaltige Sicherung der Bodenfruchtbarkeit und Leistungsfähigkeit des Bodens als natürlicher Ressource. Zu den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis gehört insbesondere, dass A s irk ngen a f 1. die Bodenbearbeitung unter Berücksichtigung der Witterung grundsätzlich standortangepaßt zu erfolgen hat, 2. die Bodenstruktur erhalten oder verbessert wird, 3. Bodenverdichtungen, insbesondere durch Berücksichtigung der Bodenart, Bodenfeuchtigkeit und des von den zur landwirtschaftlichen Bodennutzung eingesetzten Geräten verursachten Bodendrucks, so weit wie möglich vermieden werden, 4... (3) Die Pflichten nach 4 werden durch die Einhaltung der in 3 Abs. 1 genannten Vorschriften erfüllt; enthalten diese keine Anforderungen an die Gefahrenabwehr und ergeben sich solche auch nicht aus den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis nach Absatz 2, so gelten die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes. 7

8 Gute fachliche Praxis? 8

9 Gute fachliche Praxis? 9

10 Gute fachliche Praxis? 10

11 FFH und Artenvielfalt 11

12 Düngung und Artenvielfalt 12

13 Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen Artikel 1, Absatz a: Erhaltung = alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um die natürlichen Lebensräume und die Population wildlebender Tier- und Pflanzenarten in einem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten oder diesen wiederherzustellen. Quelle: Rainer Buchwald, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg; 2006 bis 2009

14 Artenvielfalt 14

15 Düngung und Artenvielfalt Bild 2: ungedüngten Rohrglanzgraswiese (Osterburg Biese); Quelle: Greiner 2012 Bild 3: artenarmen ungedüngten Rohrglanzgraswiese (Trappenschutzgebiet Fiener Bruch) Quelle: Greiner

16 Die Diskussion ist eröffnet! 16

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