dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Dipl.-Ing. Andrea Seegrön
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1 KONTROLLPRÜFUNGEN WARUM UND WIE? dav Informationsveranstaltung Asphaltanwendungen in der Praxis Labor MAUCH-GLÄSER GmbH Neuhöfer Straße 23, Hamburg Tel. 040 / , Fax 040 /
2 Qualitätssicherung Problem Asphalt ist kein Fertigteil aus einer Serienproduktion Prüfung erst bei Lieferung bzw. beim Einbau möglich! Basis geltendes nationales Regelwerk, z.b. DIN EN Normen umgesetzt in der TL / ZTV Asphalt-StB 07 ggf. Länderregelungen, z.b. in Schleswig-Holstein HVA B-StB(SH) Abschnitt 5 Seite 2
3 Prüfungen Definitionen ZTV Asphalt-StB 07 Erstprüfungen / Eignungsnachweis Prüfungen des Lieferanten bzw. Auftragnehmers Eigenüberwachungsprüfungen Prüfungen des Auftragnehmers Kontrollprüfungen Prüfung des Auftraggebers Einhaltung der vertraglichen Anforderungen Grundlage für die Abnahme Seite 3
4 Eigenüberwachung Erstprüfung (Mischwerk) Art der Baustoffe (Gesteinskörnung, Bindemittel) Zusammensetzung (Bindemittelgehalt, Korngrößenverteilung) weitere asphalttechnologische Kennwerte (Spurtiefe etc.) Eignungsnachweis (Einbaufirma) Nachweis über die Eignung für den Verwendungszweck Seite 4
5 Eigenüberwachung Eigenüberwachung (AN) Prüfungen (visuell) während des Einbaus, z.b.: Kontrolle der Lieferscheine Beschaffenheit des Asphaltmischgutes Temperaturen Einbaumengen bzw. Einbaudicken Ebenheit Beschaffenheit der Oberfläche Seite 5
6 Kontrollprüfungen Baustoffe Mischgut Fertige Leistung Seite 6
7 Qualitätssicherung Erstprüfung/ Eignungsnachweis Gütesicherung Asphaltherstellung Asphalteinbau Fertige Leistung Mischwerk WPK Auftragnehmer Eigenüberwachung Auftraggeber Kontrollprüfungen Notifizierte Stelle Zertifizierung Prüfstelle RAP Stra Seite 7
8 Kontrollprüfungen Art und Umfang Seite 8
9 Seite 9
10 Kontrollprüfungen Durchführung Probenahme Versandfertige Verpacken der Probe Seite 10
11 Kontrollprüfungen Durchführung Probenahme Versandfertige Verpacken der Probe Seite 11
12 Kontrollprüfungen Durchführung Probenahme Versandfertige Verpacken der Probe Transport der Probe zur Prüfstelle Untersuchung der Probe einschl. Prüfbericht Seite 12
13 Probenahme Grundsätze nach TP Asphalt-StB Teil 27 Durchführung unter Aufsicht und in Gegenwart von Auftraggeber und Auftragnehmer Zweck der Probenahme muss bekannt sein Fachkunde des Probenehmers Niederschrift mit Unterschrift Mischgut: 3 bzw. 4 Teilproben für Prüfstelle, Auftragnehmer, Auftraggeber, ggf. Lieferwerk Bohrkerne: 1 Teilprobe für Prüfstelle, Rest bei Bedarf Seite 13
14 Probenahme Entnahme von Mischgutproben Probenahmeschaufel Lkw Verteilerschnecke Haufwerk Prüfung des Mischgutes: Zusammensetzung, Bindemitteleigenschaften, asphalttechnologische Kennwerte Vergleich mit den Sollforderungen / Bauvertrag Seite 14
15 Probenahme Entnahme von Bohrkernen Straßenkernbohrgerät mit Wasserkühlung Seite 15
16 Probenahme Entnahme von Bohrkernen Straßenkernbohrgerät mit Wasserkühlung Eine Entnahmestelle: Bohrkerne im Abstand von 5-10 cm Schichtdicke: 1 Bk mit mind. 10 cm Durchmesser Verdichtungsgrad und Hohlraumgehalt: 2 Bk mit mind. 15 cm Durchmesser Schichtenverbund 2 Bk mit 15 cm Durchmesser Seite 16
17 Prüfungen Seite 17
18 Probenahme Entnahme von Bohrkernen Ausnahmefall: Volluntersuchung an Bohrkernen Einzelprobe Hilfsweise 4 Bohrkerne von Verdichtungsgrad und Schichtenverbund Durchschnittsprobe gemäß TP Asphalt-StB Teil 27 5 Bohrkerne, ca. 5 m Abstand, ein Einbaustreifen Seite 18
19 Abnahme Kontrollprüfungen weisen keine unzulässigen Abweichungen auf Qualität und Güteeigenschaften der Bauleistung sind in Ordnung Abnahme der Bauleistung kann erfolgen Seite 19
20 Abnahme Kontrollprüfungen weisen unzulässige Abweichungen auf Nachbesserung Minderung / Preisabzug Verlängerung der Verjährungsfrist Aus- und Neubau Seite 20
21 Abnahme Zusätzliche Kontrollprüfung Eingrenzung Vermutung: Ergebnis ist nicht kennzeichnend für die Fläche Schiedsuntersuchung Wiederholung der Kontrollprüfung Voraussetzung: Begründete Zweifel an der Durchführung der Kontrollprüfung Seite 21
22 Abnahme Abnahme ohne Kontrollprüfung Auftreten von Mängeln Umkehr der Beweispflicht Gefahrenübergang auf den AG ist erfolgt, nicht vorbehaltene Ansprüche sind verloren AG muss volle Vergütung für Bauleistung unbekannter Qualität zahlen AG verzichtet auf Nachbesserung bzw. Preisminderung Seite 22
23 Kontrollprüfungen Hohlraumgehalt? Seite 23
24 Kontrollprüfungen Seite 24
25 Zusammenfassung Klare Regelung in der ZTV Asphalt-StB Wer prüft Was geprüft wird unabhängige Prüfstelle (RAP Stra) Kennwerte sind vorgegeben Wieviel geprüft wird je angefangene m²/ Tagesleistung Verantwortung liegt beim Bauherrn! Seite 25
26 Fazit Qualität beginnt bei der Planung / Ausschreibung Abheften der Unterlagen reicht nicht, diese sollten auch geprüft werden Qualitätsnachweis der fertigen Leistung ist ohne Kontrollprüfung nicht möglich Schäden gehen zu Lasten des Bauherren Seite 26
27 Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser! Seite 27
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