Besonderheiten der Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt in Mecklenburg- Vorpommern I. Zusammenarbeit
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- Friederike Schuster
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1 Vereinbarung über die Zusammenarbeit des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit zu Schule und Berufsberatung in Mecklenburg-Vorpommern Auf der Grundlage des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) vom 13. Februar 2006, in der Fassung vom 16. Februar 2009 (GVOBl. M-V S. 241) des Sozialgesetzbuches (SGB) Drittes Buch Arbeitsförderung vom 24. März 1997 (BGBI. S. 594), zuletzt geändert durch das 3. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze vom 15. Juli 2009 sowie das Bürgerentlastungsgesetz vom 16. Juli 2009 (BGBI. I S und S. 1959) und der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit vom 15. Oktober 2004 schließen das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg- Vorpommern und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit folgende Vereinbarung: Präambel Die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung auf der Grundlage der Vereinbarung vom 18. Mai 2005 hat sich bewährt und wird deshalb weiterentwickelt und ausgebaut. Veränderte Rahmenbedingungen am Übergang von der Schule in den Beruf machen neue und erweiterte Ansätze in der Hinführung von Schülern an die Berufs- und Arbeitswelt erforderlich. Es ist gemeinsames Ziel, allen Schülern einen erfolgreichen Einstieg in Ausbildung, Studium und Erwerbsleben zu ermöglichen. Hierfür müssen den jungen Menschen während der Schulzeit die dafür erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen vermittelt werden und es muss eine intensive Vorbereitung auf eine Berufswahl stattfinden.
2 2 Die Kooperation von Schule und Berufsberatung vor Ort hat das Ziel, die Stärken und Neigungen der Schüler auszuloten und sie zielgerichtet auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vorzubereiten. Besonderheiten der Hinführung zur Berufs- und Arbeitswelt in Mecklenburg- Vorpommern Am 01. August 2009 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes Mecklenburg- Vorpommern vom 13. Februar 2006 in Kraft getreten. Stärker als bisher steht die individuelle Förderung der Selbstständigkeit der Schüler im Mittelpunkt der schulischen Arbeit. Dabei geht es vor allem um die Erhöhung ihrer Bildungs- und Berufschancen. Organisatorische Grundlage dafür ist die Selbstständige Schule. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Arbeitswelt wird durch den Gegenstandsbereich Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik sowie gezielte berufsorientierende Maßnahmen in allen Fächern gefördert. Die systematische Berufsorientierung ist altersgerecht und umfassend im Schulgesetz verankert. Gemeinsam mit den Partnern wird die Richtlinie zur Berufsorientierung vom 07. Juli 2007 u. a. mit einer Erweiterung auf Berufe, die einen Hochschulabschluss erfordern, überarbeitet. Damit soll vor allem den Anforderungen der Gesellschaft an die Gewinnung und Ausbildung des Fach- und Führungskräftenachwuchses entsprochen werden. Ausbildungs- und Studierfähigkeit, eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erfordern neben Wissen und fachlichen Fähigkeiten übergreifende soziale und persönliche Kompetenzen. Aus diesem Grund wurde zum Schuljahr 2008/09 die Beurteilung und Bewertung des Arbeits- und des Sozialverhaltens an den allgemein bildenden Schulen des Landes eingeführt. I. Zusammenarbeit Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit verstärken angesichts veränderter Rahmenbedingungen folgende Bereiche der Zusammenarbeit:
3 3 Berufsorientierung Auf der Grundlage des im Schulgesetz formulierten Auftrags stimmen die Schulen mit den Arbeitsagenturen Vorhaben und Angebote zur Berufsorientierung auf regionaler Ebene ab. Der Berufsorientierung dienen auch die regionalen Berufsinformationsmessen, an denen sich Schulen und Berufsberatung beteiligen. Darüber hinaus eröffnen die vertiefte Berufsorientierung nach 33 Satz 3-5 SGB III und die erweiterte vertiefte Berufsorientierung ( 33 S. 3-5 i. V. mit 421q SGB III) zusätzliche Möglichkeiten der Berufswahlvorbereitung von Schülern in allgemeinen und Förderschulen, wie z. B. die Durchführung von Potenzialanalysen / Assessments, Berufsfelderprobungen und andere Maßnahmen der Berufswahl- und Entscheidungsfindung. Bei Maßnahmen des Landes zur Berufsorientierung für Schüler allgemein bildender Schulen wirken die Bundesagentur für Arbeit und das Land Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Berufseinstiegsbegleitung Um die Eingliederung Jugendlicher in berufliche Ausbildung zu erreichen, werden modellhaft an 29 ausgewählten Schulen Berufseinstiegsbegleiter zur individuellen Begleitung und Unterstützung besonders förderungsbedürftiger Schüler tätig. Die Berufseinstiegsbegleiter, die beteiligten Schulen und Lehrkräfte sowie die Berufsberatungsfachkräfte werden dabei eng zusammenarbeiten. Das Projekt läuft zunächst zur Erprobung bis zum Jahr BIZ und BIZ- mobil Die eigenverantwortliche Auseinandersetzung mit der Berufswahl setzt einen Zugang zu berufsorientierenden Medien voraus. Die Bundesagentur für Arbeit unterhält dafür ein Netz von Berufsinformationszentren (BIZ) bei den Agenturen für Arbeit, ergänzt durch Einsätze von BIZ-mobil an Schulen in ländlichen Regionen. Hierdurch wird Schülern im ländlichen Raum der Zugang zu berufswahlvorbereitenden Medien, Selbsterkundungsprogrammen und Internetrecherchen erleichtert. Die Schulen nehmen das Angebot des BIZ und BIZ-mobil wahr und schließen es in ihre unterrichtliche Arbeit ein. Dabei soll auch die Elternschaft in die Arbeit mit diesen Selbstinformationseinrichtungen eingebunden werden.
4 4 Berufswahlpass Bildungsministerium und Bundesagentur betrachten den Berufswahlpass als die geeignetste Form der Dokumentation. Er hält die Jugendlichen zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln an, und gibt ihnen die Möglichkeit, ihren Lernprozess weitgehend selbst zu steuern und zu dokumentieren. Die einzelnen Lernziele und Lernschritte können festgelegt und jederzeit von allen Beteiligten überprüft werden. Dadurch bietet er ein hervorragendes Instrument zur Berufsorientierung und erleichtert den Übergang in eine passende betriebliche Ausbildung oder in einen weiteren schulischen Bildungsabschnitt. Medien Die Regionaldirektion Nord und die Agenturen für Arbeit stellen Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten und Lehrkräften regionale berufs-, ausbildungs- und studienkundliche Informationen zur Verfügung, teilweise in Printform, zunehmend als online-versionen. Die berufsorientierenden Medien können individuell oder im schulischen Bereich als Informations- und Unterrichtsmedium genutzt werden. Über die Internetplattformen sowie stehen vielfältige Informationen zu Ausbildung, Berufstätigkeiten, Bewerbung, Auswahlverfahren, Überbrückungsmöglichkeiten etc. zur Verfügung. Nachträglicher Erwerb des Schulabschlusses Berufsreife Der Schulabschluss Berufsreife ist eine wichtige Voraussetzung für die Integration Jugendlicher und Erwachsener in das Berufs- und Arbeitsleben. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ergreift vielfältige Maßnahmen zur Förderung leistungsschwächerer Schüler und zur Reduzierung der Anzahl von Schülern ohne Schulabschluss. Diese Bemühungen werden in Zukunft verstärkt. Seit dem 01. Januar 2009 besteht ein Rechtsanspruch auf Vorbereitung auf die Berufsreife (Hauptschulabschluss) im Rahmen der Teilnahme an einer durch die Bundesagentur für Arbeit geförderten berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder beruflichen Weiterbildungsmaßnahme. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unterstützt in diesem Kontext die Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit für den nachträglichen Erwerb des Schulab-
5 5 schlusses für diejenigen, die bisher in der Schule noch nicht den Schulabschluss erworben haben. Die durch die oben genannten Bildungsmaßnahmen geförderten Personen können gebührenfrei an den im Land vom Bildungsministerium seit Jahren in erheblichem Umfang im Bedarfsfall zweimal im Jahr - durchgeführten zentralen Nichtschülerprüfungen zum Erwerb der Berufsreife mit Leistungsfeststellung teilnehmen. II. Organisation der Zusammenarbeit Auf örtlicher Ebene erfolgt die Kooperation zwischen den für die Schule zuständigen Fachkräften der Berufsberatung und der jeweils durch die Schule benannten Lehrkraft, dem Kontaktlehrer für die Berufsorientierung. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur begrüßt die Bereitschaft seitens der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsagenturen in Mecklenburg-Vorpommern zur Zusammenarbeit in Bezug auf Fortbildung der neuen Kontaktlehrer. III. Gemeinsamer Koordinierungsausschuss Berufsberatung Beide Seiten werden sich weiterhin im gemeinsamen Koordinierungsausschuss abstimmen und über aktuelle Entwicklungen informieren. Ständige Mitglieder des Koordinierungsausschusses sind: - je zwei Vertreter der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (1 Vertreter der Allgemeinbildung, 1 Vertreter der Beruflichen Bildung) - ein Vertreter einer Arbeitsagentur. Der Koordinierungsausschuss lädt einvernehmlich, je nach Themenlage, weitere Partner ein. Sprachliche Gleichstellung Soweit in dieser Vereinbarung Bezeichnungen, die für Frauen und Männer gelten, in der männlichen Sprachform verwendet werden, gelten diese Bezeichnungen für Frauen in der weiblichen Sprachform.
6 6 Inkrafttreten Die Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Mecklenburg-Vorpommern tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig wird die Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung in Mecklenburg- Vorpommern vom 18. Mai 2005 aufgehoben. Die Kündigung ist mit einer Frist von 12 Monaten zum 31. Juli eines Jahres möglich. Schwerin, den Henry Tesch Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur Jürgen Goecke Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit
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