4. Haushaltsplan der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "4. Haushaltsplan der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen"

Transkript

1 4. Haushaltsplan der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen für das Haushaltsjahr 2017 ( ) Inhaltsverzeichnis: Anmerkungen Vorbemerkung Haushaltsplan Anhang: Gruppierungsplan Stellenplan Vermögensübersicht Rücklagenübersicht

2 Anmerkungen der AStA-Vorsitzenden: 1. Der Haushaltsplan (inklusive des Nachtragshaushaltes) dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen. 2. Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind zu berücksichtigen. 3. Die einzelnen Titel sind gegenseitig deckungsfähig, sofern im Haushaltsplan nichts Abweichendes vermerkt ist. Ausgabemittel sind nur in Übereinstimmung mit der Zweckbindung der Titel zu verausgaben. 4. Der Haushaltsplan gilt für 12 Monate, vom bis zum Ein Nachtragshaushalt ist spätestens zu erstellen, wenn ein Fehlbetrag von 50% der Rücklagen nach 13 Absatz 1 Finanzordnung besteht. Ausgaben, die unter keine Zweckbestimmung des Haushaltsplans fallen, dürfen erst geleistet werden, wenn ein Nachtragshaushalt in Kraft getreten ist. 6. Angelegenheiten von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung, Verfügungen über das Vermögen oder Teile des Vermögens bedürfen, soweit sie nicht schon im Haushaltsplan vorgesehen sind, der vorherigen Zustimmung des Fachschaftsrates. Ausgaben oder Verpflichtungen über Euro bedürfen ebenfalls der Genehmigung des Fachschaftsrates. 7. Der erste Haushaltsentwurf 2017 wurde im Dezember 2016 im AStA erstellt und am vom Fachschaftsrat verabschiedet. 8. Der AStA geht derzeit von 6163 Studierenden im SS 2017 und 6163 Studierenden im WS 17/18 aus. Es wird mit dem in der Beitragsordnung angepassten Studierendenschafts-Beitrag von 5,00 Euro pro Studierenden und pro Semester kalkuliert. 9. Die Minderausgaben aller Ausgaben-Titel 2017 werden zum den Rücklagen nach 13 (1) und (3) zugeführt und somit anteilig ins neue Haushaltsjahr übertragen. Esslingen, den gez. AStA-Vorsitz

3 Vorbemerkung: Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche eine Gliedkörperschaft der Hochschule Esslingen. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Beitragszweck: Zur Erfüllung der Aufgaben wie Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fächerübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden, der Mitwirkung an den Aufgaben der Hochschulen nach den 2 bis 7 LHG, die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden, die Förderung der Gleichstellung und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft, die Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden, die Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen, der Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse erhebt der AStA gemäß 65a, Abs. 5, Sätze 2-5 LHG und der Beitragsordnung der Studierendenschaft ab dem Sommersemester ,00 Euro pro Semester und Studierenden. Der Haushaltsplan und etwaige Nachträge werden unter Berücksichtigung des zur Erfüllung der Aufgaben des Allgemeinen Studierenden Ausschusses notwendigen Bedarfs und nach Vorgabe der Vorsitzenden des AStA für ein Haushaltsjahr aufgestellt und vom Fachschaftsrat festgestellt. Er bildet die Grundlage der Verwaltung aller Einnahmen und Ausgaben, für die Buchführung und Rechnungslegung. Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltes gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Einnahmen und Ausgaben sind getrennt voneinander aufgestellt. Für den gleichen Einzelzweck dürfen Mittel nicht an verschiedenen Stellen des Haushaltsplans veranschlagt werden. Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen (vgl. 3 Finanzordnung der Studierendenschaft).

4 Haushaltsplan für 2017 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Titel Zweckbestimmung Plan-Detail 2017 Plan-Gesamt 2017 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Studierenden-Beiträge ,00 Beiträge WS 2015/2016 Beiträge SS ,00 Beiträge WS 2016/ ,00 Erläuterung: Die Beiträge werden von der Hochschule unentgeltlich eingezogen und an die Studierendenschaft weitergeleitet ( 65 a (5) 5 LHG). Es wird derzeit von 6163 immatrikulierten Studierenden pro Semester ausgegangen. Die Beitragshöhe beträgt gemäß 3 (1) Beitragsordnung 5,- Euro pro Semester Sonstige Einnahmen (nicht wirtschaftlich) 0,00 Zwischensumme Verwaltungseinnahmen ,00 Übrige Einnahmen Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (BGA) und Sponsoring (mit Gegenleistung) ,00 Erläuterung: Hierin werden sämtliche Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit erfasst, auch eigenerwirtschaftete Mittel einer Fachschaft, eines Referates, von Projekten und Veranstaltungen der Studierendenschaft. Diese Einnahmen werden am Jahresende den Rücklagen zugewiesen Einnahmen aus Zinsen 100, Zuschüsse der Hochschule 0, Einnahmen aus Spenden u. ähnlichen freiwilligen Geldleistungen (ohne Gegenleistung) 0, Entnahmen aus Rücklagen , Entnahme aus Rücklagen gem. 13 (1) Finanzordnung (Sicherheit für wiederkehrende Ausg., soll mind. 10% der jährlichen Gesamteinnahmen betragen) , Entnahme aus Rücklagen gem. 13 (3) Finanzordnung (nicht verbrauchte Kassenreste) , Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen 1.000, ,00 Zwischensumme übrige Einnahmen ,00 Gesamtsumme Einnahmen (incl. Rücklagenentnahme) ,00 Erläuterung: Etwaige Mehreinnahmen aus Studierendenbeiträgen, sonstige Einnahmen, nicht verbrauchte Mittel aus Zuweisungen, generelle Minderausgaben sowie Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit werden am Ende des Haushaltsjahres den Rücklagen gem. 13 (3) Finanzordnung zugeführt. 1 von 5

5 Haushaltsplan für 2017 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Ausgaben Personalausgaben Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige ,00 Erläuterung: Aufwandsentschädigung für Vorsitzende des Fachschaftsrates, des AStA und des Finanzreferates, gemäß Finanzordnung, sowie Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Beauftragte Vergütung der Angestellten ,00 Erläuterung: AStA Festangestellte: 0,5 Stelle (E9, TV-L) (Vergütung, Zulagen, Sozialversicherung, Zusatzversorgungskasse, vermögenswirksame Leistungen, Aufwandsentschädigungen etc.) Die Angestellte wird über das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) abgerechnet. (Gemäß Vertrag zur Übernahme der Festsetzung, Anweisung und Auszahlung der Entgelte der Arbeitnehmer mit dem LBV) Nicht aufteilbare Personalausgaben 6.000,00 Erläuterung: Honorare und Entgelte für Referierende Erläuterung: Alle Personalausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Zwischensumme Personalausgaben ,00 Sächliche Verwaltungsausgaben Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und ,00 veranschlagt sind: 01 - Büromaterial, kleinere Arbeitsmittel, Verbrauchsgegenstände 3.000, Entgelte für Post- u. Kommunikationsdienstleistungen, GEZ 500, Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form (Bücher, Zeitschriften) 500, Fahrgelder (soweit nicht in Gruppe 525, 527) 0, Druck- und Kopierkosten 5.000, EDV-Verbrauchsmittel, Toner, Speichermedien und dergl , EDV-Technik (Hard- und Software einschließlich Lizenzen) 3.000, sonst. Geräte, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände 5.000,00 Erläuterung: Sonstige Gegenstände sind Anschaffungen kleiner 150 brutto (keine Investitionen). zusammen: , Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel 8.000,00 Erläuterung: Kosten für Weiterbildungen, Seminare, Klausurtagungen, Exkursionen, Fortbildungsveranstaltungen Rechts- und Beratungs-, Anwalts-, Notariats-, Gerichtskosten , Dienstreisen, Reisekostenvergütungen 2.500,00 Erläuterung: Mittel für Dienstreisen, Exkursionen, Beihilfen zu Studienreisen, Reisen zum Zwecke der Fortbildung, zum Besuch von Fachtagungen, sowie Wegstreckenentschädigungen für private Kraftfahrzeuge Verfügungsmittel 2.000,00 Erläuterung: Zur Verfügung des Vorstands für Aufwendungen aus dienstlicher Veranlassung, Repräsentationsund Bewirtungskosten. 2 von 5

6 Haushaltsplan für 2017 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Sonstige Ausgaben ,00 veranschlagt sind: 01 - Öffentlichkeitsarbeit, Veröffentlichungen, Dokumentationen , Kosten für Betreuung von Besuchergruppen u. Delegationen 200, Steuern, Abgaben, Versicherungen 2.000, Bankgebühren und dergl. 100, Vergabe von Aufträgen für EDV-Betreuung, Wartungsvertrag 1.000, Mitgliedsbeiträge 4.000,00 zusammen: , Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 1.000,00 Erläuterung: Die Mittel der sächlichen Verwaltungsausgaben sind übertragbar und gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Die Personalausgaben und die sächlichen Verwaltungsausgaben sind ebenso gegenseitig deckungsfähig. Nicht verbrauchte Teile der Personalausgaben und sächlichen Verwaltungsausgaben werden den Rücklagen zugeführt. Zwischensumme sächliche Verwaltungsausgaben ,00 Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche Zuschüsse für laufende Zwecke ,00 Erläuterung: Zuschüsse für die ideellen Aufgaben der Fachschaften, Referate, Arbeitskreise, allgemeine Studierendenprojekte und hoheitliche Aufgaben und Veranstaltungen der Studierendenschaft sowie Zuschüsse für wirtschaftlich ausgerichtete Veranstaltungen der Studierendenschaft Veranschlagt sind: 01 - Fachschaft AN Zuweisung Mittel Planjahr 2.940, Fachschaft BW Zuweisung Mittel Planjahr 4.326, Fachschaft FZ Zuweisung Mittel Planjahr 5.214, Fachschaft GL Zuweisung Mittel Planjahr 1.032, Fachschaft GS Zuweisung Mittel Planjahr 1.530, Fachschaft GU Zuweisung Mittel Planjahr 3.480, Fachschaft IT Zuweisung Mittel Planjahr 5.064, Fachschaft MB Zuweisung Mittel Planjahr 4.782, Fachschaft ME Zuweisung Mittel Planjahr 5.202, Fachschaft SAGP Zuweisung Mittel Planjahr 6.840, Fachschaft WI Zuweisung Mittel Planjahr 3.168,00 3 von 5

7 Haushaltsplan für 2017 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Erläuterung: Zuschüsse an die Fachschaften sind nicht gegenseitig deckungsfähig. Verbliebene Reste aus dem Vorjahr werden gemäß der FO den allgemeinen Rücklagen zugeführt. Die Anzahl der Studierenden zur Berechnung der Zuweisungen im Planjahr, siehe Tabelle im Anhang. Die Zuweisung erfolgt jedes Jahr erneut nach der entspr. Berechnungsgrundlage Referat Kultur , Projekte und Veranstaltungen - hoheitlicher Betrieb - AStA ,00 Erläuterung: Hieraus werden auch Ausgaben wie z.b. Fachschafts-Wochenenden, Ersti-Begrüßungen, Teambildung und sonstige nichtwirtschaftliche Veranstaltungen / Projekte des AStA, der Fachschaften und der Arbeitskreise getätigt Projekte und Veranstaltungen - wirtschaftlicher Betrieb - AStA ,00 Erläuterung: Die Zuschüsse für die Titel bis -18 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Nicht verbrauchte Zuschüsse werden entspr. Der FO den allgemeinen Rücklagen zugeführt Sportförderung 1.500, Ausstattung von Räumlichkeiten der Studierendenschaft , Förderung Fahrradwerkstatt Stadtmitte 1.000, Förderung Fahrradwerkstatt Göppingen 1.000,00 zusammen: ,00 Zwischensumme Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche ,00 Sonstige Ausgaben für Investitionen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen ,00 Erläuterung: Anschaffungen. Über alle Gegenstände mit einer Lebensdauer von mehr als 1 Jahr ist eine Inventarliste zu führen, wenn der Anschaffungswert 150 Euro brutto übersteigt und es keine Verbrauchsartikel sind. Die Gegenstände sind in der Reihenfolge der Anschaffung und des Standortes alphanumerisch zu erfassen Erwerb von Hard- und Software ,00 Zwischensumme Ausgaben für Investitionen ,00 Zuführungen Rücklagen Zuführungen an Rücklagen , Zuführungen zu Rücklagen gem. 13 (1) Finanzordnung (Sicherheit f. wiederkehrende Ausg., ,00 soll mind. 10% der jährlichen Gesamteinnahmen betragen) 03 - Zuführungen zu Rücklagen gem. 13 (3) Finanzordnung (nicht verbrauchte Kassenreste) ,00 Erläuterung: Gemäß 13 (1) Finanzordnung sollen die Rücklagen mind. 10% des jährlichen Einnahmevolumens betragen Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen 1.000,00 Zwischensumme Zuführungen Rücklagen ,00 Gesamtsumme Ausgaben ,00 Haushaltsergebnis ,00 4 von 5

8 Haushaltsplan für 2017 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Haushalts- Abschluss Verwaltungseinnahmen ,00 Übrige Einnahmen ,00 Gesamteinnahmen ,00 Personalausgaben ,00 Sächliche Verwaltungsausgaben ,00 Ausgaben für Investitionen ,00 Zuschüsse für laufende Zwecke ,00 Zuführungen ,00 Gesamtausgaben ,00 Gesamthaushaltsergebnis 0,00 5 von 5

9 Gruppierungsplan zum Haushaltsplan der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen 2017 Bemerkungen zur Darstellung des Gruppierungsplans: Die Hauptgruppen (einstellig) stehen an vorderster Stelle. Darunter folgen die Obergruppen (zweistellig). Eingerückt sind die Gruppen (dreistellig) aufgeführt. sind mit der fünfstelligen Titelnummer fettgedruckt. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 11 Verwaltungseinnahmen 111 Gebühren, sonstige Entgelte Studierendenbeiträge 119 Sonstige Verwaltungseinnahmen sonstige Einnahmen (nicht wirtschaftlich) 12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) 129 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (BGA) und Sponsoring (mit Gegenleistg.) Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen 162 Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland Einnahmen aus Zinsen 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 21 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich 211 Allgemeine Zuweisungen vom Bund Zuschüsse der Hochschule 28 Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen 282 Sonstige Zuschüsse aus dem Inland (Spenden, Förderung Dritter) Einnahmen aus Spenden, sonst. freiwilligen Geldleistungen (ohne Gegenleistg.) 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen 35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken 351 Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage Entnahmen aus Rücklagen 1

10 36 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre 361 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre Einnahmen aus Überschüssen 38 Haushaltstechnische Verrechnungen 389 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen 4 Personalausgaben 41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige 412 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige 42 Bezüge und Nebenleistungen 425 Vergütungen der Angestellten Vergütung der Angestellten 429 Nicht aufteilbare Personalausgaben Nicht aufteilbare Personalausgaben 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Sächliche Verwaltungsausgaben 511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, sonstige Gebrauchsgegenstände Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 525 Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel 526 Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben Rechts- und Beratungs-, Anwalts-, Notariats-, Gerichtskosten 527 Dienstreisen Dienstreisen, Reisekostenvergütungen 2

11 529 Verfügungsmittel Verfügungsmittel zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 531 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 547 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsaufgaben 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche 684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen Zuschüsse für laufende Zwecke 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 81 Erwerb von beweglichen Sachen 812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen Erwerb von Hard- und Software 9 Besondere Finanzierungsausgaben 91 Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke 911 Zuführungen an Ausgleichsrücklage Zuführungen an Rücklagen 98 Haushaltstechnische Verrechnungen 989 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen 3

12 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 Titel Bezeichnung Stellenzahl Stellenübersicht für Beschäftigte TV-L Tarifliche Beschäftigte Verwaltungsangestellte E9 Stufe 3 (19,75 h/woche) 1,0 Vermögensübersicht der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen 2017 Art des Vermögens Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2017 (in Euro) Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2017 (in Euro) I. Grundvermögen 0,00 0,00 II. Bewegliches Vermögen , ,00 III. Kapitalvermögen , ,00 Vermögen gesamt , ,00 Hinweis: * Das bewegliche Vermögen setzt sich zusammen aus den Anlagegütern (Inventar, Geräte, Investitionen). Die Höhe des beweglichen Vermögens, ergibt sich nach Abzug der AfA (Absetzung für Abnutzung) aus dem Jahresabschluss 2016, der derzeit noch nicht vorliegt. Deshalb wird der Stand Ende 2015 als Grundlage genommen. Das Kapitalvermögen bildet die auf dem Konto befindlichen finanziellen Mittel ab. Der voraussichtliche Stand Vermögen gesamt zu Beginn des Haushaltsjahres 2017 setzt sich zusammen aus den geplanten Rücklagen 2016 und den Minderausgaben 2016, die zum entsprechend den Vorgaben der Finanzordnung in die Rücklagen überführt werden. Zum Beginn des Haushaltsjahres 2017 werden diese wieder der Titelgruppe Entnahmen aus Rücklagen zugewiesen. Die Haushaltstitel Erwerb von Geräten und Ausrüstungsgegenständen und Erwerb von Hardund Software sowie der aktuelle Bestand an Investitionsgütern wurden für die Berechnung des Punktes II. Bewegliches Vermögen Ende 2017 herangezogen. 4

13 Übersicht über die Entwicklung der Rücklagen 2017 Art der Rücklage Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2017 (in Euro) Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2017 (in Euro) I. Rücklage nach 13 Absatz 1 Finanzordnung * , ,00 II. Rücklage nach 13 Absatz 3 Finanzordnung * , ,00 Rücklagen gesamt , ,00 Hinweis: *1 Rücklagen gemäß 13 (1) 1 Finanzordnung dienen dazu, wiederkehrende Ausgaben decken zu können. Sie sollen mind. 10% der jährlichen Gesamteinnahmen betragen. *2 Rücklagen gemäß 13 (1) 3 Finanzordnung sind allgemeine Rücklagen aus Überschüssen. Übersicht über die Entnahme aus Rücklagen Entnahme Haushaltsjahr 2017 (in Euro) I. Rücklage nach 13 Absatz ,00 Finanzordnung *1 II. Rücklage nach 13 Absatz 3 Finanzordnung * ,00 Rücklagen gesamt ,00 * Ende 2016 werden 10% des Einnahmevolumens von 2016 in die Rücklagen nach 13-1 FO gebucht. * Ende 2016 werden die Minderausgaben von 2016 abzüglich der ausgebuchten Rücklagen nach 13 (1) FO in die Rücklagen nach 13-3 FO gebucht und Anfang 2017 wieder in die Einnahmetitel übernommen. Übersicht der geplanten Studierendenzahlen des Haushaltsjahres 2017 Fakultät Studierende Fachschaft AN 390 Fachschaft BW 621 Fachschaft FZ 769 Fachschaft GL 72 Fachschaft GS 155 Fachschaft GU 480 Fachschaft IT 744 Fachschaft MB 697 Fachschaft ME 767 Fachschaft SAGP 1040 Fachschaft WI 428 Gesamt

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1406 Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1406 Internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 023 Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 Zwischensumme Verwaltungseinnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 gruppen 89 Förderung der internationalen wissenschaftlichen Kooperation Erläuterung:

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0450 Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen)

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0450 Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen) Vorwort: Es bestehen 5 Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung in Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg, Reutlingen und Schwäbisch Gmünd. 2003 2004 Zahl der Reallehreranwärter, die sich im Vorbereitungsdienst

Mehr

Haushaltsplan 2014. (Enforcement)

Haushaltsplan 2014. (Enforcement) Haushaltsplan () Gesamtüberblick über den Haushaltsplan Einnahmen 1.000 Verwaltungseinnahmen 266 Erstattungen von Verwaltungsausgaben 7.915 8.181 Ausgaben Personalausgaben 1.601 Sächliche Verwaltungsausgaben

Mehr

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 1007 Grundsatz, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Umwelttechnik

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 1007 Grundsatz, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Umwelttechnik summe HHR Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 49 332 Vermischte Einnahmen Zw.S. Verwaltungseinnahmen n 75 Überregionale bautechnische Einrichtungen 111 75 342 Gebühren, sonstige Entgelte Das Gebührenaufkommen

Mehr

Nachtragshaushalt 2011/2012 des AStA 3. Lesung, beschlossen am

Nachtragshaushalt 2011/2012 des AStA 3. Lesung, beschlossen am Nachtragshaushalt 2011/2012 des AStA 3. Lesung, beschlossen am 27.10.2011 Titelnr Titel Entstehungsursache/Zweckbestimmung Abschluss 31.03.11 Ansatz 2010/2011 NHH 2010/2011 HH 2011/12 NHH 2011/12 Einnahmen:

Mehr

Teil A. Haushaltsrechnung

Teil A. Haushaltsrechnung Teil A Haushaltsrechnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für das Haushaltsjahr - 1 -./. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 01 Gebühren, sonstige Entgelte 0,00 101,13 101,13 112 01 Geldstrafen,

Mehr

Haushaltsplan der Studierendenschaft der Universität der Künste Berlin für den Zeitraum vom 01. April 2014 bis zum 31. März 2015

Haushaltsplan der Studierendenschaft der Universität der Künste Berlin für den Zeitraum vom 01. April 2014 bis zum 31. März 2015 Kapitel 25 2014/15 Genehmigungsfassung Haushaltsplan der Studierendenschaft der Universität der Künste Berlin für den Zeitraum vom 01. April 2014 bis zum 31. März 2015 Einnahmen Titel Bezeichnung 2014/15

Mehr

Beschluss des 65. Studierendenparlaments Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan

Beschluss des 65. Studierendenparlaments Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan Studierendenparlament der RWTH, c/o AStA, Pontwall 3, 52056 Aachen An alle Interessierten STUDIERENDENPARLAMENT DER RWTH AACHEN c/o AStA der RWTH Aachen Pontwall 3 52056 Aachen Deutschland Telefon: +49

Mehr

Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014

Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014 Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für Einzelplan 06 Ministerium für Finanzen und Wirtschaft -319- 0602 Allgemeine Bewilligungen (-) weniger Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Ausgaben Personalausgaben

Mehr

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2005 und 2006. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2005 und 2006. Wirtschaftsplan. Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 25 und 26 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt" -2-54 1 Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt" FZ Zweckbestimmung

Mehr

Haushaltsplan der Studierendenschaft der Universität der Künste Berlin für den Zeitraum vom 01. April 2013 bis zum 31. März 2014

Haushaltsplan der Studierendenschaft der Universität der Künste Berlin für den Zeitraum vom 01. April 2013 bis zum 31. März 2014 Kapitel 25 Haushaltsplan der Studierendenschaft der Universität der Künste Berlin für den Zeitraum vom 01. April 2013 bis zum 31. März 2014 Genehmigungsfassung Einnahmen 11195 Wohlfahrtsgebühren und Beiträge

Mehr

Land Sachsen-Anhalt Einzelplan 02. Rechnung über den Haushalt der Staatskanzlei des Sachsen-Anhalt. für das

Land Sachsen-Anhalt Einzelplan 02. Rechnung über den Haushalt der Staatskanzlei des Sachsen-Anhalt. für das Land Sachsen-Anhalt Einzelplan 02 Rechnung über den Haushalt der Staatskanzlei des Sachsen-Anhalt für das Haushaltsjahr 2002 - 2 - Zusammenstellung Einnahmen Ausgaben Kapitel Ist-Einnahmen zu übertragende

Mehr

Nachtrag zum. Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2009. Einzelplan 01 Landtag

Nachtrag zum. Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2009. Einzelplan 01 Landtag Land Sachsen-Anhalt Nachtrag zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 Einzelplan 01 Landtag - 4 - Übersicht über die und Ausgaben ErgHH/NHH 2009 01 Landtag Übersicht über die, Ausgaben Kapitel Bezeichnung

Mehr

Kapitel Staatliche Schulen

Kapitel Staatliche Schulen Kapitel 05 450 268 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 05 450 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 114

Mehr

Haushaltsplan der Studierendenschaft für das Haushaltsjahr 01.04.2014 bis 31.03.2015

Haushaltsplan der Studierendenschaft für das Haushaltsjahr 01.04.2014 bis 31.03.2015 Haushaltsplan der Studierendenschaft für das Haushaltsjahr 01.04.2014 bis 31.03.2015 Auf Grund von 65a Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz und Abs. 3 Satz 2 des Landeshochschulgesetzes (LHG) vom 1. Januar 2005

Mehr

hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2011

hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug und Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2011 Landtag von Baden-Württemberg 15. Wahlperiode Drucksache 15 / 3801 04. 07. 2013 Mitteilung des Rechnungshofs Denkschrift 2013 zur Haushaltsrechnung 2011 (vgl. Drucksache 15/3800) hier: Beitrag Nr. 1 Haushaltsvollzug

Mehr

- 1 - 5. Service in Form eines zentralen Service Desk, Anwenderunterstützung. 7. Einrichtung und Betreuung von IT-Netzen.

- 1 - 5. Service in Form eines zentralen Service Desk, Anwenderunterstützung. 7. Einrichtung und Betreuung von IT-Netzen. 1 Vorbemerkung Das der Bundesfinanzverwaltung (ZIVIT) wurde zum 1. Januar 2006 als unmittelbar dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnete Dienststelle eingerichtet. Damit ist das ZIVIT der zentrale

Mehr

Haushaltsplan für die verfaßte Studierendenschaft für das Haushaltsjahr 2011/12 vom bis zum

Haushaltsplan für die verfaßte Studierendenschaft für das Haushaltsjahr 2011/12 vom bis zum Haushaltsplan für die verfaßte Studierendenschaft für das Haushaltsjahr 2011/12 vom 1.3.2011 bis zum 29.2.2012 Hauptgruppe (HG)/ Einnahmen (in Euro) Ausgaben (in Euro) Untergruppe (UG) Ansatz II Ansatz

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1459 Hochschule Stuttgart (Medien)

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1459 Hochschule Stuttgart (Medien) Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Fachhochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 5 StHG 20005/2006

Mehr

Deutsches Institut für Medizinische 1505 Dokumentation und Information. Vorbemerkung. Einnahmen. Verwaltungseinnahmen. Z w e c k b e s t i m m u n g

Deutsches Institut für Medizinische 1505 Dokumentation und Information. Vorbemerkung. Einnahmen. Verwaltungseinnahmen. Z w e c k b e s t i m m u n g - 1 - Vorbemerkung Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln ist durch Erlass vom 1. September 1969 (GMBl. S. 401) als nichtrechtsfähige Bundesanstalt errichtet

Mehr

Bezeichnung. Leistungen des Landes aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für modene Dienstleistungen am Arbeitsmarkt

Bezeichnung. Leistungen des Landes aus der Umsetzung des Vierten Gesetzes für modene Dienstleistungen am Arbeitsmarkt 000 Grundsteuer A 6011 001 Grundsteuer B 6012 003 Gewerbesteuer 6013 010 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 6021 011 Ausgleichszahlungen für Steuerausfälle 6051 012 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Mehr

Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan Sondervermögen Grundstock

Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan Sondervermögen Grundstock Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 214 Wirtschaftsplan Kap. 32Sondervermögen Grundstock des Landes Sachsen-Anhalt - 3 Ansatz 213 Ist 212 Ansatz 214 VE 214 Angaben in Einnahmen 111

Mehr

Landtag FB Landesbeauftragter für den Datenschutz Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0103

Landtag FB Landesbeauftragter für den Datenschutz Produktorientierte Informationen vor dem Kapitel 0103 Haushaltsermächtigungen: 0103, 0102 1. Fachbereichs- und Servicebereichsbeschreibung Der Fachbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz besteht aus dem Produktbereich Landesbeauftragter für den Datenschutz

Mehr

Haushalt der Studierendenschaft der TU Darmstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushalt der Studierendenschaft der TU Darmstadt für das Haushaltsjahr 2016 Haushalt der Studierendenschaft der TU Darmstadt für das Haushaltsjahr 2016 3. Nachtrag 2015 Haushalt 2016 26.01.16 Verwaltungshaushalt politisch 1.1 Beiträge der Studierenden 1.1.1 10101 Studentische

Mehr

Entwurf Haushalt der Studierendenschaft der Universität des Saarlandes für das Rechnungsjahr

Entwurf Haushalt der Studierendenschaft der Universität des Saarlandes für das Rechnungsjahr Entwurf Haushalt der Studierendenschaft der Universität des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2015 Bewilligt auf der Sitzung des 61. Studierendenparlamentes vom 00.00.2014 Kapitel Verwaltungseinnahmen Titel

Mehr

27 ANLAGE 1 Haushaltsplan des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2000 und 2001 Gesamtplan Haushaltsübersicht Verpflichtungsermächtigungen Finanzierungsübersicht Kreditfinanzierungsplan ( 13 Abs.

Mehr

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Bayerischer Landtag

Schriftliche Anfrage. Antwort des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom Bayerischer Landtag Bayerischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/4223 31. 03. 2010 Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Karin Pranghofer SPD vom 16.12.2009 Kosten der Lehrerfortbildung in Bayern Ich frage die Staatsregierung:

Mehr

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0445 Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung sowie Pädagogische Fachseminare

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0445 Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung sowie Pädagogische Fachseminare Vorbemerkung: Die Mittel und Stellen aller Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung sowie der Pädagogischen Fachseminare werden seit 2007/08 zusammen im Kap. 0445 veranschlagt. A. Es bestehen

Mehr

Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) 0,0 c)

Vermischte Einnahmen 0,0 a) 0,0 0,0 0,0 b) 0,0 c) V o r bem e rk u n g: Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht Leistungen an Schüler und Studierende vor. Schüler werden stets in Form des Zuschusses gefördert; Studierende erhalten ihre Leistungen

Mehr

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke Stadt Bad Saulgau B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke (Neufassung unter der Einbeziehung der 1. Änderungssatzung vom 02. 10.2003) Auf Grund von 3 Absatz 2 des Eigenbetriebsgesetzes

Mehr

Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Einnahmen gruppen 73 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 119 73 270 Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend ver- 0,0 a) 0,0 0,0 wendeten Zuweisungen/Zuschüssen

Mehr

Kapitel Denkmalpflege

Kapitel Denkmalpflege Kapitel 14 510 168 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Zweckbestimmung Funkt.- 2011 2010 2011 2009 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 14 510 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 195

Mehr

Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeinde- 0,0 a) 0,0 0,0 verbänden 1.106,5 b) 1.106,5 c) Summe Titelgruppe 63 0,0 a) 0,0 0,0

Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeinde- 0,0 a) 0,0 0,0 verbänden 1.106,5 b) 1.106,5 c) Summe Titelgruppe 63 0,0 a) 0,0 0,0 Einnahmen gruppen 63 Fördermaßnahmen aus dem Gebäudeversicherungserlös (vgl. Erläuterungen bei den Ausgabetiteln) 173 63 692 Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeinde- 0,0 a) 0,0 0,0 verbänden 1.106,5

Mehr

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u n g : Soweit in den Personal- und Sachausgaben der beim Ministerium anfallende Aufwand im Zusammenhang mit dem Prüfdienst in der Krankenversicherung enthalten

Mehr

111 02 011 Gebühren 0,2 a) 0,2 0,2 0,0 b) 0,0 c) 119 49 011 Vermischte Einnahmen 0,5 a) 0,5 0,5 0,0 b) 0,0 c)

111 02 011 Gebühren 0,2 a) 0,2 0,2 0,0 b) 0,0 c) 119 49 011 Vermischte Einnahmen 0,5 a) 0,5 0,5 0,0 b) 0,0 c) Soll a) Betrag Betrag Einnahmen Verwaltungseinnahmen 111 02 011 Gebühren 0,2 a) 0,2 0,2 0,0 b) Gebühren und Auslagenersätze nach dem Landesgebührengesetz und anderen gesetzlichen Vorschriften. 119 49 011

Mehr

Rechnung des Rechnungshofs über seine Einnahmen und Ausgaben in Kapitel 0011 des Haushaltsjahres 2015

Rechnung des Rechnungshofs über seine Einnahmen und Ausgaben in Kapitel 0011 des Haushaltsjahres 2015 BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 19/715 Landtag 19. Wahlperiode 29.08.2016 Bericht des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen Rechnung des Rechnungshofs über seine Einnahmen und Ausgaben in Kapitel

Mehr

Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend 0,0 a) 0,0 0,0 verwendeten Zuweisungen/Zuschüssen 0,0 b) 0,0 c)

Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend 0,0 a) 0,0 0,0 verwendeten Zuweisungen/Zuschüssen 0,0 b) 0,0 c) Einnahmen gruppen 73 Durchführung des Investitionsprogramms des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008-2013 119 73 270 Zinseinnahmen aus nicht zweckentsprechend 0,0 a) 0,0 0,0 verwendeten Zuweisungen/Zuschüssen

Mehr

Versicherungsbeiträge für ausscheidende Beamtinnen 0,0 a) 0,0 und Beamte 0,0 b) 0,0 c)

Versicherungsbeiträge für ausscheidende Beamtinnen 0,0 a) 0,0 und Beamte 0,0 b) 0,0 c) Ausgaben Personalausgaben 422 16 840 Versicherungsbeiträge für ausscheidende Beamtinnen 0,0 a) 0,0 und Beamte 0,0 b) 432 01 018 Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamte und 7.653,3 a) 7.686,6 ihrer

Mehr

Muster eines Erfolgs- und Finanzierungsplans

Muster eines Erfolgs- und Finanzierungsplans Anlage 1a zu VV-Landesbetriebe Muster eines Erfolgs- und Finanzierungsplans (kaufmännische doppelte Buchführung) A. ERFOLGSPLAN Erträge 1 2 3 4 1. Umsatzerlöse Summe 1. 0 0 0 2. Bestandsveränderungen an

Mehr

Haushaltsplan des Saarlandes. Einzelplan 19

Haushaltsplan des Saarlandes. Einzelplan 19 Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2015 Einzelplan 19 I N H A L T Kapitel Vorbemerkungen 19 01 2 V O R B E M E R K U N G E N Zum Geschäftsbereich des s Aufgabenbereich und Aufbau der Verwaltung

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die von der Landesregierung beschlossenen Informatik / Medien - Ausbauprogramme 1999 und 2000 werden in den Haushaltsjahren 2007/2008

Mehr

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2006 a) Betrag Betrag Ist 2005 b) für für Titel. Ist 2004 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o r b e m e r k u n g : Vgl. die Hinweise im Abschnitt B des Vorwortes. Die von der Landesregierung beschlossenen Informatik / Medien - Ausbauprogramme 1999 und 2000 werden

Mehr

Kapitel Maßregelvollzug

Kapitel Maßregelvollzug Kapitel 15 130 96 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2016 2015 2016 2014 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 15 130 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 312 Vermischte

Mehr

Richtlinien zur Finanzierung der Aufwendungen

Richtlinien zur Finanzierung der Aufwendungen Stadtrecht Allgemeine Verwaltung der Fraktionen sowie Einzelmitglieder des Gemeinderates aus Mitteln des Haushalts S-0-25 der Fraktionen sowie Einzelmitglieder des Gemeinderates aus Mitteln des Haushalts

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. L II - vj 4/13 Kennziffer: L ISSN:

STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. L II - vj 4/13 Kennziffer: L ISSN: STATISTISCHES LANDESAMT 2014 Statistik nutzen 4. Vierteljahr 2013 L II - vj 4/13 Kennziffer: L2023 201344 ISSN: Inhalt Seite Anmerkung......... 3 Zeichenerklärung..... 3 1. Kassenmäßige Ausgaben der Gemeinden

Mehr

des AStA der Hochschule Fulda vom mit den Überarbeitungen der Stupa Sitzung am

des AStA der Hochschule Fulda vom mit den Überarbeitungen der Stupa Sitzung am HHP 2008 Seite 1 vom 12.12.07 mit den Überarbeitungen der Stupa Sitzung am 16.01.2008 Einnahmen Studentische Beiträge Wintersemester 07 / 08 Nachzahlung 11.447,00 momentan 7,67 pro Student / Sem. ca 4100

Mehr

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v.

TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. TURNVEREIN DERICHSWEILER 1885 e.v. Finanz- und Wirtschaftsordnung Ziffer 1 Geltungsbereich Diese Finanz- und Wirtschaftsordnung regelt die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Turnverein Derichsweiler

Mehr

Soll 2004 a) Betrag Betrag Ist 2003 b) für für Tit. Ist 2002 c) 2005 2006 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2004 a) Betrag Betrag Ist 2003 b) für für Tit. Ist 2002 c) 2005 2006 Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. EUR Vorbemerkung: Mit dem Haushalt 2005/2006 wird den Kunsthochschulen die volle dezentrale Finanzverantwortung übertragen. Damit verbunden ist eine Zusammenfassung von Titelgruppen und die Einführung der

Mehr

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0822 Staatliche Milchwirtschaftliche Lehr- und Forschungsanstalt Wangen im Allgäu

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 0822 Staatliche Milchwirtschaftliche Lehr- und Forschungsanstalt Wangen im Allgäu Vorbemerkung: Hier ist auch der Aufwand für die überbetriebliche Ausbildung in den Ausbildungsberufen Molkereifachmann und milchwirtschaftlicher Laborant veranschlagt. Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119

Mehr

Justizministerium 0511 Notariate und Grundbuchämter des badischen Rechtsgebiets

Justizministerium 0511 Notariate und Grundbuchämter des badischen Rechtsgebiets Tit.Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorbemerkung: Im badischen Rechtsgebiet sind 64 Notariate, 11 Grundbuchämter mit ausschließlich staatlichem Personal und 388 Grundbuchämter mit kommunalem Personal eingerichtet.

Mehr

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung Kapitel 20 650 92 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2012 2011 2012 2010 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 920 Vermischte

Mehr

Zuschuss an die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe 5.072,8 a) 5.267, ,8 zum laufenden Museumsbetrieb 5.376,6 b) 5.

Zuschuss an die Staatliche Kunsthalle Karlsruhe 5.072,8 a) 5.267, ,8 zum laufenden Museumsbetrieb 5.376,6 b) 5. Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1482 Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Soll 2014 a) Ist 2013 b) für für Ist 2012 c) 2015 2016 Vorb em erk ung: Die Staatliche

Mehr

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung Verwendungsnachweis VERWENDUNGSNACHWEIS zur INSTITUTIONELLEN FÖRDERUNG Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung # Angaben zum Zuwendungsempfänger 01 Zuwendungsempfänger (vollständige Bezeichnung der

Mehr

RefRat der HU ReferentInnenrat des StudentInnenparlaments der Humboldt-Universität zu Berlin Referat für Finanzen

RefRat der HU ReferentInnenrat des StudentInnenparlaments der Humboldt-Universität zu Berlin Referat für Finanzen RefRat der HU gesetzlich AStA ReferentInnenrat des StudentInnenparlaments der Humboldt-Universität zu Berlin Referat für Finanzen RefRat der HU Finanzreferat Unter d. Linden 6 10099 Berlin Studierendenparlament

Mehr

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung Kapitel 20 650 76 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2007 2006 2007 2005 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 920 Vermischte

Mehr

Leseabschrift. Satzung über den Haushalt und die Finanzen der Studierendenschaft der Universität zu Lübeck (SHF)

Leseabschrift. Satzung über den Haushalt und die Finanzen der Studierendenschaft der Universität zu Lübeck (SHF) Leseabschrift Satzung über den Haushalt und die Finanzen der Studierendenschaft der Universität zu Lübeck (SHF) vom 15. November 2011 (NBl. MWV Schl.-H. S. 104) 1 Zuständigkeiten Entscheidungen über Haushalt

Mehr

Zweckbestimmung. 126 Kapitel 12 200 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen Düsseldorf

Zweckbestimmung. 126 Kapitel 12 200 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen Düsseldorf 126 Kapitel Ansatz Ansatz SOLL IST Titel 2005 2004 2003 2002 Funkt.- Zweckbestimmung Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 12 200 Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen Düsseldorf E i n n a h

Mehr

Teil II - Erstattung und Verbuchung von Bezügen bei Abordnung, Versetzung und Beurlaubung von Beschäftigten - ( 50 Absatz 3) -

Teil II - Erstattung und Verbuchung von Bezügen bei Abordnung, Versetzung und Beurlaubung von Beschäftigten - ( 50 Absatz 3) - 50 Umsetzung von Mitteln und Planstellen (1) Mittel und Planstellen können mit Einwilligung der für die Finanzen zuständigen Behörde umgesetzt werden, wenn Aufgaben auf eine andere Verwaltung übergehen.

Mehr

Gruppierungsübersicht

Gruppierungsübersicht 4NA Benutzer Gemeinde Mönchweiler Haushalt 001 4NA3001 Datum / Zeit:02.02.2015 10 : 43 Uhr Mandant 4NA Gruppierungsübersicht Einnahmen 0 Steuern, allgemeine Zuweisungen 00 Realsteuern 000 Grundsteuer

Mehr

Hochschule Emden Leer. Fachschaftsrat Naturwissenschaftliche Technik

Hochschule Emden Leer. Fachschaftsrat Naturwissenschaftliche Technik Hochschule Emden Leer Fachschaftsrat Naturwissenschaftliche Technik Geschäftsordnung In der Fassung vom 23.04.2013 Seite 1 von 10 Inhaltsverzeichnis 1. Präambel 2. Fachschaftsrat Naturwissenschaftliche

Mehr

Kapitel Kreissportbund/Stadtsportbund: Nordhausen

Kapitel Kreissportbund/Stadtsportbund: Nordhausen Anlage 3 Rahmenhaushaltsplan für das Jahr 2015 (Erfüllung 2014) Kapitel Kreissportbund/Stadtsportbund: Nordhausen (siehe Übersicht) Angaben in Euro ( ) Hauptgruppe: 0 Einnahmen aus Mitgliedschaft 01101

Mehr

Soll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1482 Staatliche Kunsthalle Karlsruhe Soll a) Ist b) für Titel Ist 2009 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung V o rbemerk u ng: Die 1846 eröffnete Kunsthalle

Mehr

Zweckbestimmung Funkt Kennziffer EUR EUR EUR TEUR

Zweckbestimmung Funkt Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 274 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger (--) Zweckbestimmung Funkt.- 2002 2001 2002 2000 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 14 700 Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 01 324 Vermischte Einnahmen...................

Mehr

Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral)

Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Änderung der Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung kameraler Haushaltspläne der Gemeinden (VV-Gruppierung-Kameral) Runderlass des Innenministeriums vom 5. Dezember 2007 - IV 305-163.102-1.1 Bezug:

Mehr

Kapitel Sozialpolitische Maßnahmen und Bekämpfung von Armut

Kapitel Sozialpolitische Maßnahmen und Bekämpfung von Armut 70 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 11 042 Sozialpolitische Maßnahmen und Bekämpfung von Armut E i n n a h m

Mehr

Ausgaben und Einnahmen der Thüringer Kommunen im Jahr 2014

Ausgaben und Einnahmen der Thüringer Kommunen im Jahr 2014 Susann Kayser Referat Öffentliche Finanzen, Personal im öffentlichen Dienst Telefon: 0 36 81 354 260 E-Mail: Susann.Kayser@statistik.thueringen.de Ausgaben und Einnahmen der Thüringer Kommunen im Jahr

Mehr

D E U T S C H E R B R I D G E V E R B A N D E. V. Finanzordnung

D E U T S C H E R B R I D G E V E R B A N D E. V. Finanzordnung D E U T S C H E R B R I D G E V E R B A N D E. V. Finanzordnung Inhaltsverzeichnis 1: Grundsatz der Wirtschaftlichkeit 2: Haushaltsjahr 3: Haushaltsplan 4: Jahresabschluss 5: Ausführung des Haushaltsplans

Mehr

Rahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft. 1 Finanzen der Studierendenschaft

Rahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft. 1 Finanzen der Studierendenschaft Rahmenvorgaben für die Finanzordnung der Studierendenschaft 1 Finanzen der Studierendenschaft Das Finanzwesen der Studierendenschaft richtet sich nach einer von ihr nach Maßgabe dieser Rahmenvorgaben und

Mehr

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Vorwort: Die S t a a t l i c h e F e i n t e c h n i k s c h u l e V i l l i n g e n - S c h w e n n i n g e n führt eine Berufsfachschule für Feinwerkmechaniker, Systemelektroniker und Uhrmacher, eine

Mehr

Ausgaben und Einnahmen der Thüringer Kommunen im Jahr 2015

Ausgaben und Einnahmen der Thüringer Kommunen im Jahr 2015 Susann Kayser Referat Öffentliche Finanzen, Personal im öffentlichen Dienst Telefon: 0 36 81 354 260 E-Mail: Susann.Kayser@statistik.thueringen.de Ausgaben und Einnahmen der Thüringer Kommunen im Jahr

Mehr

Haushalt KJR Augsburg

Haushalt KJR Augsburg Einzelplan 100 Vorstand / Vollversammlung NEU 100 4010 Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder 3100,00 3150,00 100 5510 Fahrtkosten 2500,00 2500,00 100 5810 Verfügungsmittel Vorstand 500,00 500,00 100

Mehr

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1449 Fachhochschule Nürtingen - Hochschule für Wirtschaft, Landwirtschaft und Landespflege

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1449 Fachhochschule Nürtingen - Hochschule für Wirtschaft, Landwirtschaft und Landespflege Vorbemerkung: Die dezentrale Finanzverantwortung, die den Fachhochschulen seit dem Haushaltsjahr 2000 übertragen wurde, wird auch im Haushalt 2004 fortgesetzt (vgl. 6 Abs. 3 StHG 2004 und Kap. 1465 Tit.

Mehr

Erläuterungen zu den Positionen im Ergebnis- und Finanzplan

Erläuterungen zu den Positionen im Ergebnis- und Finanzplan Erläuterungen zu den Positionen im Ergebnis- und Finanzplan Ergebnishaushalt Ertrags- und Aufwandsarten Erläuterungen Ordentliche Erträge 1.Steuern und ähnliche Abgaben 2.Zuwendungen u. allg. Umlagen

Mehr

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - 877-4.3.12 Rechnung über den Haushalt des Einzelplans 12 Besministerium für Verkehr, Bau Stadtentwicklung Haushaltsjahr 2013 Inhalt Kapitel Bezeichnung Seite Vorwort zum Einzelplan... 878 Überblick zum

Mehr

Jährlich ist ein Jahresabschluss durchzuführen. Die Fraktionsversammlung beschließt über den Jahresabschluss (Entlastung des Fraktionsvorstandes).

Jährlich ist ein Jahresabschluss durchzuführen. Die Fraktionsversammlung beschließt über den Jahresabschluss (Entlastung des Fraktionsvorstandes). 1. Grundsätz e Die Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin erhält jährlich Zuwendungen aus dem Landeshaushalt Berlin in Höhe der vom Abgeordnetenhaus zu beschließenden Landeshaushaltspläne. Diese

Mehr

Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/Rechts-,Wirtschafts-,Sozialwissenschaften in TEuro Gesamtkosten der Lehre/Mathematik,Naturwissenschaften

Bezeichnung/Einheit. Gesamtkosten der Lehre/Rechts-,Wirtschafts-,Sozialwissenschaften in TEuro Gesamtkosten der Lehre/Mathematik,Naturwissenschaften Produktorientierte Informationen FB Wissenschaft Haushaltsermächtigungen: 1457, 1403 1. Ziele und Messgrößen Fachbereich (FB) Produktbereich (PB) Produktgruppe (PG) Produkt (FP/LS) PB Lehre Haushaltsermächtigungen

Mehr

2 Gemeinsame Geschäftsstelle, Beauftragter für den Haushalt

2 Gemeinsame Geschäftsstelle, Beauftragter für den Haushalt Übereinstimmende Satzung der Landesmedienanstalten zur Deckung der notwendigen Ausgaben/Aufwendungen der Organe nach 35 Absatz 2 des Rundfunkstaatsvertrags und zur Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben (Finanzierungssatzung

Mehr

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin

Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung. # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin Erfasster Zeitraum von: bis: Kurzbezeichnung # Angaben zum Zuwendungsempfänger / zur Zuwendungsempfängerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung) Stadt Heidelberg (zuständiges Fachamt) Postfach

Mehr

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H / /

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H / / Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H 1423-1/2016-6-5 030/9020 3503 ansgar.ostermann@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses

Mehr

Umsatzsteuer für Verwaltungskosten 0,0 a) 0,0 154,0 b) 130,4 c) Sonstige Einnahmen 50,0 a) 35,0 51,0 b) 42,1 c)

Umsatzsteuer für Verwaltungskosten 0,0 a) 0,0 154,0 b) 130,4 c) Sonstige Einnahmen 50,0 a) 35,0 51,0 b) 42,1 c) Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 03 062 Umsatzsteuer für Verwaltungskosten 0,0 a) 0,0 154,0 b) 130,4 c) Erläuterung: Das Landesamt für Besoldung und Versorgung nimmt auch Aufgaben (Zahlbarmachung von

Mehr

Verwaltungshaushalt 2016 Version 0 Einzelplan 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Unterabschnitt 1100 Öffentliche Ordnung 1100

Verwaltungshaushalt 2016 Version 0 Einzelplan 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Unterabschnitt 1100 Öffentliche Ordnung 1100 Verwaltungshaushalt 2016 Einzelplan 1 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Unterabschnitt 1100 Öffentliche Ordnung 1100 Haushaltsstelle Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Bew. HH- 2016 2015 2014 Stelle Nr.

Mehr

noch nicht verausgabten Mitteln Rücklagen bilden. In Höhe dieser Rücklagen verbleiben die Haushaltsreste der Staatsgalerie Stuttgart.

noch nicht verausgabten Mitteln Rücklagen bilden. In Höhe dieser Rücklagen verbleiben die Haushaltsreste der Staatsgalerie Stuttgart. Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 1483 Staatsgalerie Stuttgart Titel Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Soll 2014 a) Ist 2013 b) für für Ist 2012 c) 2015 2016 V orb em erk ung: Die 1843 eröffnete

Mehr

Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2004. Wirtschaftsplan. Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2004 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt" -3- Kapitel 5410 Wirtschaftsplan zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt

Mehr

VORBEMERKUNGEN. zum Haushalt der Stadt Bamberg. für das Haushaltsjahr 2016

VORBEMERKUNGEN. zum Haushalt der Stadt Bamberg. für das Haushaltsjahr 2016 71 VORBEMERKUNGEN zum Haushalt der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2016 72 73 1. Gesetzliche Grundlagen 1.1 Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung, der Landkreisordnung, der Bezirksordnung und anderer

Mehr

-110- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0428 Staatliche Berufliche Schulen

-110- Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 0428 Staatliche Berufliche Schulen Vorbemerkung: Bei Kap. 0428 ist neben den Mitteln für die Staatliche Feintechnikschule Villingen- Schwenningen und die Staatliche Berufsfachschule mit Berufsaufbauschule Furtwangen ab 2015 auch der Aufwand

Mehr

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung

Kapitel 20 650 Schuldenverwaltung Kapitel 20 650 106 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2015 2014 2015 2013 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 20 650 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 831

Mehr

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 0812 Fachzentrum Pflanze Vermischte Einnahmen 30,0 a) 30,0 30,0 13,3 b) 9,9 c)

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 0812 Fachzentrum Pflanze Vermischte Einnahmen 30,0 a) 30,0 30,0 13,3 b) 9,9 c) Vorbemerkung: Veranschlagt ist ab 2015 das Fachzentrum Pflanze. Es besteht aus dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg mit Außenstellen in Rheinstetten-Forchheim, Stuttgart, Donaueschingen,

Mehr

Vorwort. 3. Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform 2 4. Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts

Vorwort. 3. Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform 2 4. Zweites Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts Vorwort V Inhaltsverzeichnis VII Abkürzungsverzeichnis XII Literaturverzeichnis XVIII A. Vorbemerkungen 1 1. Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt 1 2. Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsund

Mehr

Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2014. Wirtschaftsplan Sondervermögen Altlastensanierung

Haushaltsplan. Haushaltsjahr 2014. Wirtschaftsplan Sondervermögen Altlastensanierung Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 214 Wirtschaftsplan Kap. 1Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt - 3 1 Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt Ansatz 213 Ist

Mehr

D I E N S T B L A T T

D I E N S T B L A T T 221 D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES 290 Finanzordnung der Studierendenschaft der Universität des Saarlandes Vom 13. Mai 2003 2004 ausgegeben zu Saarbrücken, 23. April 2004 UNIVERSITÄT

Mehr

Kommunale Finanzplanung

Kommunale Finanzplanung Kommunale Finanzplanung 1. Einnahmen und Ausgaben nach Arten 2016 Gemeinde: Gemeinde Baindt Gruppierungs- Einnahmen des Verwaltungshaushalts Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen 000,001 Grundsteuern

Mehr

Verwaltungsvorlage Nr. Sitzung Seite 0070/ HF/04 1

Verwaltungsvorlage Nr. Sitzung Seite 0070/ HF/04 1 0070/2008 23.HF/04 1 zuständig AB 21 - Kämmerei Datum 18.03.2008 Bearbeiter/in Herr Erwin Jäger Status öffentlich Sichtvermerk Fachbereich/ Abteilung Dezernent Kämmerer Beratungsfolge Termin TOP Haupt-

Mehr

XYZ-Partei Rechenschaftsbericht für das Jahr... gemäß 23 ff. Parteiengesetz (PartG)

XYZ-Partei Rechenschaftsbericht für das Jahr... gemäß 23 ff. Parteiengesetz (PartG) Muster für den formalen Aufbau eines Rechenschaftsberichtes nach dem Parteiengesetz XYZ-Partei Rechenschaftsbericht für das Jahr.. gemäß 23 ff. Parteiengesetz (PartG) ANLAGE Zusammenfassung gemäß 24 Abs.

Mehr

XYZ-Partei Rechenschaftsbericht für das Jahr... gemäß 23 ff. Parteiengesetz (PartG)

XYZ-Partei Rechenschaftsbericht für das Jahr... gemäß 23 ff. Parteiengesetz (PartG) Muster für den formalen Aufbau eines Rechenschaftsberichtes nach dem Parteiengesetz XYZ-Partei Rechenschaftsbericht für das Jahr... gemäß 23 ff. Parteiengesetz (PartG) ANLAGE Zusammenfassung gemäß 24 Abs.

Mehr

Finanzordnung ( Vers. 23) SV Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v.

Finanzordnung ( Vers. 23) SV Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v. Sportverein Weiden 1914/75 e.v. Finanzordnung Beschluss der Mitgliederversammlung vom 26. Mai 2010 1 1. Geltungsbereich, Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit...3 2. Beiträge und Gebühren...3

Mehr

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) 2010 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Soll 2009 a) Betrag Betrag Ist 2008 b) für für Titel. Ist 2007 c) 2010 2011 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd. Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Vorwort: Die S t a a t l i c h e F e i n t e c h n i k s c h u l e V i l l i n g e n - S c h w e n n i n g e n führt eine Berufsfachschule für Feinwerkmechaniker, Systemelektroniker

Mehr

Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012

Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012 Verwaltungshandbuch Vorgaben des Präsidiums für die Finanzordnung der Studierendenschaft Vom 2. August 2012 Das Präsidium hat am 2. August 2012 aufgrund von 20 Abs. 4 Satz 4 NHG in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Mieterverein Prenzlau und Umgebung e. V.

Mieterverein Prenzlau und Umgebung e. V. Finanzordnung 1. Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 1.1 Der Mieterverein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen. Die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis

Mehr

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO

F i n a n z b e h ö r d e. Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO Freie und Hansestadt Hamburg F i n a n z b e h ö r d e Verwaltungsvorschriften zu 47 Absätze 2 und 3 LHO Vom 9. Mai 2016 (1) 47 Sachliche und zeitliche Bindung, leistungsbezogene Bewirtschaftung (2) Soweit

Mehr