4. Haushaltsplan der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen
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- Sylvia Otto
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1 4. Haushaltsplan der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen für das Haushaltsjahr 2017 ( ) Inhaltsverzeichnis: Anmerkungen Vorbemerkung Haushaltsplan Anhang: Gruppierungsplan Stellenplan Vermögensübersicht Rücklagenübersicht
2 Anmerkungen der AStA-Vorsitzenden: 1. Der Haushaltsplan (inklusive des Nachtragshaushaltes) dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen. 2. Die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind zu berücksichtigen. 3. Die einzelnen Titel sind gegenseitig deckungsfähig, sofern im Haushaltsplan nichts Abweichendes vermerkt ist. Ausgabemittel sind nur in Übereinstimmung mit der Zweckbindung der Titel zu verausgaben. 4. Der Haushaltsplan gilt für 12 Monate, vom bis zum Ein Nachtragshaushalt ist spätestens zu erstellen, wenn ein Fehlbetrag von 50% der Rücklagen nach 13 Absatz 1 Finanzordnung besteht. Ausgaben, die unter keine Zweckbestimmung des Haushaltsplans fallen, dürfen erst geleistet werden, wenn ein Nachtragshaushalt in Kraft getreten ist. 6. Angelegenheiten von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung, Verfügungen über das Vermögen oder Teile des Vermögens bedürfen, soweit sie nicht schon im Haushaltsplan vorgesehen sind, der vorherigen Zustimmung des Fachschaftsrates. Ausgaben oder Verpflichtungen über Euro bedürfen ebenfalls der Genehmigung des Fachschaftsrates. 7. Der erste Haushaltsentwurf 2017 wurde im Dezember 2016 im AStA erstellt und am vom Fachschaftsrat verabschiedet. 8. Der AStA geht derzeit von 6163 Studierenden im SS 2017 und 6163 Studierenden im WS 17/18 aus. Es wird mit dem in der Beitragsordnung angepassten Studierendenschafts-Beitrag von 5,00 Euro pro Studierenden und pro Semester kalkuliert. 9. Die Minderausgaben aller Ausgaben-Titel 2017 werden zum den Rücklagen nach 13 (1) und (3) zugeführt und somit anteilig ins neue Haushaltsjahr übertragen. Esslingen, den gez. AStA-Vorsitz
3 Vorbemerkung: Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und als solche eine Gliedkörperschaft der Hochschule Esslingen. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst. Beitragszweck: Zur Erfüllung der Aufgaben wie Wahrnehmung der hochschulpolitischen, fachlichen und fächerübergreifenden sowie der sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange der Studierenden, der Mitwirkung an den Aufgaben der Hochschulen nach den 2 bis 7 LHG, die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden, die Förderung der Gleichstellung und den Abbau von Benachteiligungen innerhalb der Studierendenschaft, die Förderung der sportlichen Aktivitäten der Studierenden, die Pflege der überregionalen und internationalen Studierendenbeziehungen, der Vertretung der Gesamtheit ihrer Mitglieder im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse erhebt der AStA gemäß 65a, Abs. 5, Sätze 2-5 LHG und der Beitragsordnung der Studierendenschaft ab dem Sommersemester ,00 Euro pro Semester und Studierenden. Der Haushaltsplan und etwaige Nachträge werden unter Berücksichtigung des zur Erfüllung der Aufgaben des Allgemeinen Studierenden Ausschusses notwendigen Bedarfs und nach Vorgabe der Vorsitzenden des AStA für ein Haushaltsjahr aufgestellt und vom Fachschaftsrat festgestellt. Er bildet die Grundlage der Verwaltung aller Einnahmen und Ausgaben, für die Buchführung und Rechnungslegung. Bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltes gelten die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Einnahmen und Ausgaben sind getrennt voneinander aufgestellt. Für den gleichen Einzelzweck dürfen Mittel nicht an verschiedenen Stellen des Haushaltsplans veranschlagt werden. Der Haushaltsplan ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen (vgl. 3 Finanzordnung der Studierendenschaft).
4 Haushaltsplan für 2017 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Titel Zweckbestimmung Plan-Detail 2017 Plan-Gesamt 2017 Einnahmen Verwaltungseinnahmen Studierenden-Beiträge ,00 Beiträge WS 2015/2016 Beiträge SS ,00 Beiträge WS 2016/ ,00 Erläuterung: Die Beiträge werden von der Hochschule unentgeltlich eingezogen und an die Studierendenschaft weitergeleitet ( 65 a (5) 5 LHG). Es wird derzeit von 6163 immatrikulierten Studierenden pro Semester ausgegangen. Die Beitragshöhe beträgt gemäß 3 (1) Beitragsordnung 5,- Euro pro Semester Sonstige Einnahmen (nicht wirtschaftlich) 0,00 Zwischensumme Verwaltungseinnahmen ,00 Übrige Einnahmen Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (BGA) und Sponsoring (mit Gegenleistung) ,00 Erläuterung: Hierin werden sämtliche Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit erfasst, auch eigenerwirtschaftete Mittel einer Fachschaft, eines Referates, von Projekten und Veranstaltungen der Studierendenschaft. Diese Einnahmen werden am Jahresende den Rücklagen zugewiesen Einnahmen aus Zinsen 100, Zuschüsse der Hochschule 0, Einnahmen aus Spenden u. ähnlichen freiwilligen Geldleistungen (ohne Gegenleistung) 0, Entnahmen aus Rücklagen , Entnahme aus Rücklagen gem. 13 (1) Finanzordnung (Sicherheit für wiederkehrende Ausg., soll mind. 10% der jährlichen Gesamteinnahmen betragen) , Entnahme aus Rücklagen gem. 13 (3) Finanzordnung (nicht verbrauchte Kassenreste) , Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen 1.000, ,00 Zwischensumme übrige Einnahmen ,00 Gesamtsumme Einnahmen (incl. Rücklagenentnahme) ,00 Erläuterung: Etwaige Mehreinnahmen aus Studierendenbeiträgen, sonstige Einnahmen, nicht verbrauchte Mittel aus Zuweisungen, generelle Minderausgaben sowie Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit werden am Ende des Haushaltsjahres den Rücklagen gem. 13 (3) Finanzordnung zugeführt. 1 von 5
5 Haushaltsplan für 2017 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Ausgaben Personalausgaben Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige ,00 Erläuterung: Aufwandsentschädigung für Vorsitzende des Fachschaftsrates, des AStA und des Finanzreferates, gemäß Finanzordnung, sowie Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Beauftragte Vergütung der Angestellten ,00 Erläuterung: AStA Festangestellte: 0,5 Stelle (E9, TV-L) (Vergütung, Zulagen, Sozialversicherung, Zusatzversorgungskasse, vermögenswirksame Leistungen, Aufwandsentschädigungen etc.) Die Angestellte wird über das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) abgerechnet. (Gemäß Vertrag zur Übernahme der Festsetzung, Anweisung und Auszahlung der Entgelte der Arbeitnehmer mit dem LBV) Nicht aufteilbare Personalausgaben 6.000,00 Erläuterung: Honorare und Entgelte für Referierende Erläuterung: Alle Personalausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Zwischensumme Personalausgaben ,00 Sächliche Verwaltungsausgaben Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und ,00 veranschlagt sind: 01 - Büromaterial, kleinere Arbeitsmittel, Verbrauchsgegenstände 3.000, Entgelte für Post- u. Kommunikationsdienstleistungen, GEZ 500, Druckerzeugnisse, auch in digitaler Form (Bücher, Zeitschriften) 500, Fahrgelder (soweit nicht in Gruppe 525, 527) 0, Druck- und Kopierkosten 5.000, EDV-Verbrauchsmittel, Toner, Speichermedien und dergl , EDV-Technik (Hard- und Software einschließlich Lizenzen) 3.000, sonst. Geräte, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände 5.000,00 Erläuterung: Sonstige Gegenstände sind Anschaffungen kleiner 150 brutto (keine Investitionen). zusammen: , Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel 8.000,00 Erläuterung: Kosten für Weiterbildungen, Seminare, Klausurtagungen, Exkursionen, Fortbildungsveranstaltungen Rechts- und Beratungs-, Anwalts-, Notariats-, Gerichtskosten , Dienstreisen, Reisekostenvergütungen 2.500,00 Erläuterung: Mittel für Dienstreisen, Exkursionen, Beihilfen zu Studienreisen, Reisen zum Zwecke der Fortbildung, zum Besuch von Fachtagungen, sowie Wegstreckenentschädigungen für private Kraftfahrzeuge Verfügungsmittel 2.000,00 Erläuterung: Zur Verfügung des Vorstands für Aufwendungen aus dienstlicher Veranlassung, Repräsentationsund Bewirtungskosten. 2 von 5
6 Haushaltsplan für 2017 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Sonstige Ausgaben ,00 veranschlagt sind: 01 - Öffentlichkeitsarbeit, Veröffentlichungen, Dokumentationen , Kosten für Betreuung von Besuchergruppen u. Delegationen 200, Steuern, Abgaben, Versicherungen 2.000, Bankgebühren und dergl. 100, Vergabe von Aufträgen für EDV-Betreuung, Wartungsvertrag 1.000, Mitgliedsbeiträge 4.000,00 zusammen: , Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 1.000,00 Erläuterung: Die Mittel der sächlichen Verwaltungsausgaben sind übertragbar und gegenseitig deckungsfähig. Erläuterung: Die Personalausgaben und die sächlichen Verwaltungsausgaben sind ebenso gegenseitig deckungsfähig. Nicht verbrauchte Teile der Personalausgaben und sächlichen Verwaltungsausgaben werden den Rücklagen zugeführt. Zwischensumme sächliche Verwaltungsausgaben ,00 Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche Zuschüsse für laufende Zwecke ,00 Erläuterung: Zuschüsse für die ideellen Aufgaben der Fachschaften, Referate, Arbeitskreise, allgemeine Studierendenprojekte und hoheitliche Aufgaben und Veranstaltungen der Studierendenschaft sowie Zuschüsse für wirtschaftlich ausgerichtete Veranstaltungen der Studierendenschaft Veranschlagt sind: 01 - Fachschaft AN Zuweisung Mittel Planjahr 2.940, Fachschaft BW Zuweisung Mittel Planjahr 4.326, Fachschaft FZ Zuweisung Mittel Planjahr 5.214, Fachschaft GL Zuweisung Mittel Planjahr 1.032, Fachschaft GS Zuweisung Mittel Planjahr 1.530, Fachschaft GU Zuweisung Mittel Planjahr 3.480, Fachschaft IT Zuweisung Mittel Planjahr 5.064, Fachschaft MB Zuweisung Mittel Planjahr 4.782, Fachschaft ME Zuweisung Mittel Planjahr 5.202, Fachschaft SAGP Zuweisung Mittel Planjahr 6.840, Fachschaft WI Zuweisung Mittel Planjahr 3.168,00 3 von 5
7 Haushaltsplan für 2017 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Erläuterung: Zuschüsse an die Fachschaften sind nicht gegenseitig deckungsfähig. Verbliebene Reste aus dem Vorjahr werden gemäß der FO den allgemeinen Rücklagen zugeführt. Die Anzahl der Studierenden zur Berechnung der Zuweisungen im Planjahr, siehe Tabelle im Anhang. Die Zuweisung erfolgt jedes Jahr erneut nach der entspr. Berechnungsgrundlage Referat Kultur , Projekte und Veranstaltungen - hoheitlicher Betrieb - AStA ,00 Erläuterung: Hieraus werden auch Ausgaben wie z.b. Fachschafts-Wochenenden, Ersti-Begrüßungen, Teambildung und sonstige nichtwirtschaftliche Veranstaltungen / Projekte des AStA, der Fachschaften und der Arbeitskreise getätigt Projekte und Veranstaltungen - wirtschaftlicher Betrieb - AStA ,00 Erläuterung: Die Zuschüsse für die Titel bis -18 sind gegenseitig deckungsfähig und übertragbar. Nicht verbrauchte Zuschüsse werden entspr. Der FO den allgemeinen Rücklagen zugeführt Sportförderung 1.500, Ausstattung von Räumlichkeiten der Studierendenschaft , Förderung Fahrradwerkstatt Stadtmitte 1.000, Förderung Fahrradwerkstatt Göppingen 1.000,00 zusammen: ,00 Zwischensumme Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche ,00 Sonstige Ausgaben für Investitionen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen ,00 Erläuterung: Anschaffungen. Über alle Gegenstände mit einer Lebensdauer von mehr als 1 Jahr ist eine Inventarliste zu führen, wenn der Anschaffungswert 150 Euro brutto übersteigt und es keine Verbrauchsartikel sind. Die Gegenstände sind in der Reihenfolge der Anschaffung und des Standortes alphanumerisch zu erfassen Erwerb von Hard- und Software ,00 Zwischensumme Ausgaben für Investitionen ,00 Zuführungen Rücklagen Zuführungen an Rücklagen , Zuführungen zu Rücklagen gem. 13 (1) Finanzordnung (Sicherheit f. wiederkehrende Ausg., ,00 soll mind. 10% der jährlichen Gesamteinnahmen betragen) 03 - Zuführungen zu Rücklagen gem. 13 (3) Finanzordnung (nicht verbrauchte Kassenreste) ,00 Erläuterung: Gemäß 13 (1) Finanzordnung sollen die Rücklagen mind. 10% des jährlichen Einnahmevolumens betragen Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen 1.000,00 Zwischensumme Zuführungen Rücklagen ,00 Gesamtsumme Ausgaben ,00 Haushaltsergebnis ,00 4 von 5
8 Haushaltsplan für 2017 ( ) Studierendenschaft der Hochschule Esslingen Haushalts- Abschluss Verwaltungseinnahmen ,00 Übrige Einnahmen ,00 Gesamteinnahmen ,00 Personalausgaben ,00 Sächliche Verwaltungsausgaben ,00 Ausgaben für Investitionen ,00 Zuschüsse für laufende Zwecke ,00 Zuführungen ,00 Gesamtausgaben ,00 Gesamthaushaltsergebnis 0,00 5 von 5
9 Gruppierungsplan zum Haushaltsplan der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen 2017 Bemerkungen zur Darstellung des Gruppierungsplans: Die Hauptgruppen (einstellig) stehen an vorderster Stelle. Darunter folgen die Obergruppen (zweistellig). Eingerückt sind die Gruppen (dreistellig) aufgeführt. sind mit der fünfstelligen Titelnummer fettgedruckt. 1 Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dgl. 11 Verwaltungseinnahmen 111 Gebühren, sonstige Entgelte Studierendenbeiträge 119 Sonstige Verwaltungseinnahmen sonstige Einnahmen (nicht wirtschaftlich) 12 Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) 129 Sonstige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (BGA) und Sponsoring (mit Gegenleistg.) Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 16 Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen 162 Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland Einnahmen aus Zinsen 2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen 21 Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich 211 Allgemeine Zuweisungen vom Bund Zuschüsse der Hochschule 28 Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen 282 Sonstige Zuschüsse aus dem Inland (Spenden, Förderung Dritter) Einnahmen aus Spenden, sonst. freiwilligen Geldleistungen (ohne Gegenleistg.) 3 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen 35 Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken 351 Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage Entnahmen aus Rücklagen 1
10 36 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre 361 Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre Einnahmen aus Überschüssen 38 Haushaltstechnische Verrechnungen 389 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen 4 Personalausgaben 41 Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige 412 Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige 42 Bezüge und Nebenleistungen 425 Vergütungen der Angestellten Vergütung der Angestellten 429 Nicht aufteilbare Personalausgaben Nicht aufteilbare Personalausgaben 5 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst Sächliche Verwaltungsausgaben 511 Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, sonstige Gebrauchsgegenstände Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 525 Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel Aus- und Fortbildung, Lehr- und Lernmittel 526 Ausgaben für Sachverständige, Gerichtskosten und ähnliche Ausgaben Rechts- und Beratungs-, Anwalts-, Notariats-, Gerichtskosten 527 Dienstreisen Dienstreisen, Reisekostenvergütungen 2
11 529 Verfügungsmittel Verfügungsmittel zur Verfügung für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 531 Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben Sonstige sächliche Verwaltungsausgaben 547 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsaufgaben 6 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen 68 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche 684 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen Zuschüsse für laufende Zwecke 8 Sonstige Ausgaben für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen 81 Erwerb von beweglichen Sachen 812 Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen Erwerb von Hard- und Software 9 Besondere Finanzierungsausgaben 91 Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke 911 Zuführungen an Ausgleichsrücklage Zuführungen an Rücklagen 98 Haushaltstechnische Verrechnungen 989 Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen 3
12 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017 Titel Bezeichnung Stellenzahl Stellenübersicht für Beschäftigte TV-L Tarifliche Beschäftigte Verwaltungsangestellte E9 Stufe 3 (19,75 h/woche) 1,0 Vermögensübersicht der Studierendenschaft der Hochschule Esslingen 2017 Art des Vermögens Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2017 (in Euro) Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2017 (in Euro) I. Grundvermögen 0,00 0,00 II. Bewegliches Vermögen , ,00 III. Kapitalvermögen , ,00 Vermögen gesamt , ,00 Hinweis: * Das bewegliche Vermögen setzt sich zusammen aus den Anlagegütern (Inventar, Geräte, Investitionen). Die Höhe des beweglichen Vermögens, ergibt sich nach Abzug der AfA (Absetzung für Abnutzung) aus dem Jahresabschluss 2016, der derzeit noch nicht vorliegt. Deshalb wird der Stand Ende 2015 als Grundlage genommen. Das Kapitalvermögen bildet die auf dem Konto befindlichen finanziellen Mittel ab. Der voraussichtliche Stand Vermögen gesamt zu Beginn des Haushaltsjahres 2017 setzt sich zusammen aus den geplanten Rücklagen 2016 und den Minderausgaben 2016, die zum entsprechend den Vorgaben der Finanzordnung in die Rücklagen überführt werden. Zum Beginn des Haushaltsjahres 2017 werden diese wieder der Titelgruppe Entnahmen aus Rücklagen zugewiesen. Die Haushaltstitel Erwerb von Geräten und Ausrüstungsgegenständen und Erwerb von Hardund Software sowie der aktuelle Bestand an Investitionsgütern wurden für die Berechnung des Punktes II. Bewegliches Vermögen Ende 2017 herangezogen. 4
13 Übersicht über die Entwicklung der Rücklagen 2017 Art der Rücklage Voraussichtlicher Stand zu Beginn des Haushaltsjahres 2017 (in Euro) Voraussichtlicher Stand zum Ende des Haushaltsjahres 2017 (in Euro) I. Rücklage nach 13 Absatz 1 Finanzordnung * , ,00 II. Rücklage nach 13 Absatz 3 Finanzordnung * , ,00 Rücklagen gesamt , ,00 Hinweis: *1 Rücklagen gemäß 13 (1) 1 Finanzordnung dienen dazu, wiederkehrende Ausgaben decken zu können. Sie sollen mind. 10% der jährlichen Gesamteinnahmen betragen. *2 Rücklagen gemäß 13 (1) 3 Finanzordnung sind allgemeine Rücklagen aus Überschüssen. Übersicht über die Entnahme aus Rücklagen Entnahme Haushaltsjahr 2017 (in Euro) I. Rücklage nach 13 Absatz ,00 Finanzordnung *1 II. Rücklage nach 13 Absatz 3 Finanzordnung * ,00 Rücklagen gesamt ,00 * Ende 2016 werden 10% des Einnahmevolumens von 2016 in die Rücklagen nach 13-1 FO gebucht. * Ende 2016 werden die Minderausgaben von 2016 abzüglich der ausgebuchten Rücklagen nach 13 (1) FO in die Rücklagen nach 13-3 FO gebucht und Anfang 2017 wieder in die Einnahmetitel übernommen. Übersicht der geplanten Studierendenzahlen des Haushaltsjahres 2017 Fakultät Studierende Fachschaft AN 390 Fachschaft BW 621 Fachschaft FZ 769 Fachschaft GL 72 Fachschaft GS 155 Fachschaft GU 480 Fachschaft IT 744 Fachschaft MB 697 Fachschaft ME 767 Fachschaft SAGP 1040 Fachschaft WI 428 Gesamt
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