Informations- und Erfahrungsaustausch AÜP und intermediäre Angebote
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- Jens Giese
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1 Informations- und Erfahrungsaustausch AÜP und intermediäre Angebote Anstelle graue Fläche ein Bild einfügen 17. Januar 2018 Alterszentrum Birsfelden 1 1
2 Intermediäre Angebote Ziel ist der Austritt: Der Kunde kehrt in die eigene Wohnung zurück (bzw. lebt weiter in einer eigenen Wohnung). Akut- und Übergangspflege (AÜP) Kurzzeitaufenthalte Tages- und Nachtstrukturen Betreutes Wohnen Folie 2 2
3 Intermediäre Angebote im APG Intermediäre Angebote sind Teil des Versorgungskonzepts einer Versorgungsregion (APG 20). Für intermediäre Angebote schliesst die Versorgungsregion oder die einzelne Gemeinde Leistungsvereinbarungen (APG 21). Die Versorgungsregion stellt für Personen mit Bedarf den Zugang zu intermediärer Pflege und Betreuung sicher (APG 23) Folie 3 3
4 Gesetzliche Grundlagen zur Finanzierung Akut- und Übergangspflege KVG 25a.2 zwei Wochen Kurzzeitaufenthalte KVG (stationär) EL Tages- und Nachtstrukturen KVG 25a.1 APG 25 EL Betreutes Wohnen KVG (Spitex) EL Überregionale Spezialangebote KVG (Spitex, stationär) APG 29ff 30 Förderung d. VR. 31 LV, Finanzierung EL APG 26 Folie 4 4
5 Tarifverträge mit den Versicherern Akut- und Übergangspflege Kurzzeitaufenthalte Tages- und Nachtstrukturen Betreutes Wohnen Nationaler Vertrag AÜP Nationaler Vertrag stationär Nationaler Vertrag TuN Nationaler Vertrag ambulant in WD BL: LV und Vertrag Spitex CURAVIVA Baselland kann beitreten; LV verhandeln. CURAVIVA Baselland ist beigetreten CURAVIVA Baselland ist beigetreten oder hat kantonale Verträge abgeschlossen CURAVIVA Baselland ist beigetreten Folie 5 5
6 Vorstösse auf nationaler Ebene Ergänzungsleistungen bei intermediären Angeboten Pflegekosten Zeithorizont unklar Folie 6 6
7 Informations- und Erfahrungsaustausch Welche Themen sollen heute im Vordergrund stehen? AÜP plus Akut- und Übergangspflege sowie Kurzzeitaufenthalte Ziel ist der Austritt nach Hause in die eigene Wohnung Tages- und Nachtstrukturen Betreutes Wohnen Folie 7 7
8 Diskussionsrunde Wo stehen Sie mit Ihrer Institution? Was bieten Sie bereits an und was haben Sie schon diskutiert? Eben Ezer: Wir stellen uns die Frage, wo gehen wir hin? Was können wir anbieten? Die Stiftung hat im Sinn, noch auszubauen. Frenkenbündten: Bietet Ferienbetten nach dem Spitalaufenthalt; jemand ist angestellt, der diese Abklärungen machen kann. Daraus werden z.t. stationäre Fälle. Es ist zum Teil auch Eigenwerbung. Meistens bleiben die Personen dann länger als 14 Tage im Frenkenbündten. KK-Beiträge decken 90 Tage pro Jahr ab? KK- Beiträge decken 56 Tage pro Jahr ab? AZ am Bachgraben, Allschwil: 4 Notfall- und Entlastungsbetten, die werden rege genützt. Kürzester Gast kam am Morgen und ging am Abend wieder heim. Akut- und Übergangsbetten geben den Personen Zeit, die Institution kennen zu lernen. Es ist ein Bedarf da. Wie ist es mit der Einbindung der Spitex? Bereits vor der Heimkehr der Klientin/des Klienten in die eigenen vier Wände, wird Kontakt mit der Spitex aufgenommen, dass die Person wieder nach Hause kehrt. Stiftung Hofmatt: Mehrere Ferienbetten, Tages- und Nachtstrukturen; Notfallangebot: meistens fallen die pflegenden Angehörigen plötzlich weg. Wenn wir ein reguläres Bett geben müssten, würden wir es wahrscheinlich nicht machen. AÜP+ ist ein verwirrender Begriff, der aus dem Kanton Zürich kommt. Dort wurde ein AÜP+-Angebot eingeführt. Folie 8 8
9 Diskussionsrunde Wo stehen Sie mit Ihrer Institution? Was haben Sie schon diskutiert? Madle: Aufwand ist zu gross für Leute, die nur eine kurze Zeit bleiben. Nicht die gleiche Auslastung. Kurzzeitaufenthalt wird nicht finanziert. Wir nehmen lieber Personen, die definitiv bleiben. AZ Birsfelden: Der Finanzierungsprozess ist zur Zeit ein grosses Handicap. Wie viele nicht mehr dringend spitalbedürftige Patientinnen und Patienten liegen im Spital, die nicht nach Hause können, aber kurzzeitig stationär in einem Heim gepflegt werden können? Gibt es hier eine Statistik? Adullam: fühlt sich als Durchlauferhitzer; es gibt sehr starke Schwankungen beim Bedarf an Kurzzeitaufenthalten. Man muss mit diesen Schwankungen umgehen können. Wie verändert die Spitalgruppe (Zusammenschluss der beiden Spitäler KSBL und USB) die Baselbieter Heimszene? Verändert sich im Leimental (z.b. für die Stiftung Hofmatt) die Welt oder gar nicht, wenn das Bruderholzspital verschwindet? Sind Kurzzeitaufenthalter eher Lückenfüller? Obesunne: wir betreiben Entlastungsbetten (2-6 Wochen); konzeptionell arbeiten wir daran, ein Angebot stationär auf Zeit anzubieten. Wir wollen gezielt Betten für Personen anbieten, die wieder nach Hause gehen(stationärer Aufenthalt soll die Ausnahme sein). Sind mit dem Sozialdienst des Spitals Dornach in Zusammenarbeit und das Spital Dornach ist auch sehr interessiert am einem solchen Angebot. Es gibt ein Potential für intermediäre Angebote. Finanziell eine grosse Herausforderung. Folie 9 9
10 Diskussionsrunde Wo stehen Sie mit Ihrer Institution? Was haben Sie schon diskutiert? Aumatt, Reinach: spüren Bedürfnisse, dass es Kurzzeitaufenthalte braucht (v.a. im Demenzbereich). 50% von all denen, die nach einem Spitalaufenthalt bei uns eintreten, bleiben dann. Die anderen 50% gehen nach 2-4 Wochen wieder heim. Sind am Aufgleisen des Info-Austauschs mit Spitex. Wir sind sehr gut ausgelastet und können keine stationäre Betten für Kurzzeitaufenthalte zur Verfügung stellen. Vor einigen Jahren wurde ein Versuch mit einem Ferienbett gemacht: Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde. Jedoch wurde der Versuch abgebrochen, weil der Leerstand des Ferienbettes die Gemeinde zu teuer kam. Modus der Spital-Entlassungen hat sich sehr geändert (seit Fallpauschalen). Akut- und Übergangspflege (AÜP) ist im KVG geregelt: Spitalarzt muss Akut- und Übergangspflege verschreiben. Bisher existiert im Kanton Baselland noch keine AÜP-Verschreibungspraxis. Das Problem: die Hotellerie- und Betreuungskosten müssen von der Bewohnerin/vom Bewohner selbst bezahlt werden! [Nachtrag auf Nachfrage bei Gabriele Marty: Die AüP funktioniert nach den Regeln der Spitalfinanzierung d.h. der Leistungserbringer schliesst mit dem Krankenversicherer eine Tarifvereinbarung ab. Der KV bezahlt 45% und der Kanton 55% an dieses Leistung. Dies unabhängig davon wo die AüP erbracht wird d.h. dies kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen nach den im KVG vorgegebenen Regeln (max. 14 Tage). Allerdings gilt diese Finanzierung nur für die Pflegeleistungen. Betreuung (sofern diese nötig ist) und Hotellerie werden vom Bewohner/ der Bewohner selbst getragen. Eine zusätzliche Übernahme allfälliger Betreuungs- und/oder Hotelleriekosten durch den Kanton BL ist nicht vorgesehen.] Folie 10 10
11 Diskussionsrunde Blumenrain, Therwil: Es gibt 3 Ferienbetten. Bei uns gibt es fast keine AÜP-Fälle. Wenn wir sie haben, dann ist es eine koordinativ herausfordernde Situation. Zur Zeit 6-7 Feriengäste. Logistik wurde dahinter angepasst. Viele Fälle führen zu stationären Aufenthalten. Die intermediären Angebote müssen in der Öffentlichkeit bekannt sein; es hat viel mit der Akzeptanz in der Gesellschaft zu tun. Der koordinative Aufwand ist für die Heime sehr gross Die Hotellerie- und Betreuungskosten sollten für 6 Wochen übernommen werden (Vorstoss Pflegefinanzierung auf nationaler Ebene bereits im 2015). Versorgungskette ist noch nicht ganz durchdacht; Spitäler müssten AÜP pushen; Spitäler wissen nicht, was Alters- und Pflegeheime bieten können. Beim Grade-Mix braucht es Anpassungen; v.a. auf Tertiärstufe braucht Akut- und Übergangspflege mehr Personal Folie 11 11
12 Diskussionsrunde Aumatt: man ist mit der Gemeinde Reinach im Gespräch; es gibt aber keine konkreten Projekte. Das Notfallkonzept wird in der Stiftung Hofmatt rein betrieblich gemacht. Im Kanton Baselland wird in Sachen Akut- und Übergangspflege bereits einiges angeboten. Jedoch machen die Heime selbst und es wird kaum koordiniert untereinander. Akut- und Übergangspflege muss auch von den Gemeinden und Spitälern angegangen werden, sonst bleibt die AÜP in den Heimen eine Randerscheinung. Kanton will im Rahmen des neuen APG Anschubfinanzierung für AÜP- Angebote leisten, aber danach sind die Gemeinden und Versorgungsregionen in der Pflicht. AÜP-Fälle: Wenn jemand Hotellerie und Betreuung nicht zahlen kann, dann übernimmt es die EL -> Für 2 Wochen EL anmelden, lohnt sich aber vom Aufwand her nicht. Gemeinden und Kanton müssen mit den Heimen an einen Tisch sitzen. Folie 12 12
13 Anspruch an den Verband und mögliche Schritte Die Begrifflichkeiten müssen geklärt werden! AÜP ist im KVG definiert. Alle anderen Begriffe werden z.z. von den Heimen resp. Versorgungsregionen selbst definiert/ausgelegt. Hier Klarheit schaffen! Spitäler, Spitex, Gemeinden gehören auch zu den Playern. Verband stellt die Vernetzung weiter sicher. Mit einer Stimme gegenüber den anderen Playern auftreten. Übersicht, welche Angebote in den Heimen bereits vorhanden sind, aufstellen. Grundlagen für die strategische Planung (Versorgungskonzepte); Altersprojektion des Statistischen Amts Baselland im Verlauf 2018 erwartet Folie 13 13
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