Informations- und Erfahrungsaustausch AÜP und intermediäre Angebote

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informations- und Erfahrungsaustausch AÜP und intermediäre Angebote"

Transkript

1 Informations- und Erfahrungsaustausch AÜP und intermediäre Angebote Anstelle graue Fläche ein Bild einfügen 17. Januar 2018 Alterszentrum Birsfelden 1 1

2 Intermediäre Angebote Ziel ist der Austritt: Der Kunde kehrt in die eigene Wohnung zurück (bzw. lebt weiter in einer eigenen Wohnung). Akut- und Übergangspflege (AÜP) Kurzzeitaufenthalte Tages- und Nachtstrukturen Betreutes Wohnen Folie 2 2

3 Intermediäre Angebote im APG Intermediäre Angebote sind Teil des Versorgungskonzepts einer Versorgungsregion (APG 20). Für intermediäre Angebote schliesst die Versorgungsregion oder die einzelne Gemeinde Leistungsvereinbarungen (APG 21). Die Versorgungsregion stellt für Personen mit Bedarf den Zugang zu intermediärer Pflege und Betreuung sicher (APG 23) Folie 3 3

4 Gesetzliche Grundlagen zur Finanzierung Akut- und Übergangspflege KVG 25a.2 zwei Wochen Kurzzeitaufenthalte KVG (stationär) EL Tages- und Nachtstrukturen KVG 25a.1 APG 25 EL Betreutes Wohnen KVG (Spitex) EL Überregionale Spezialangebote KVG (Spitex, stationär) APG 29ff 30 Förderung d. VR. 31 LV, Finanzierung EL APG 26 Folie 4 4

5 Tarifverträge mit den Versicherern Akut- und Übergangspflege Kurzzeitaufenthalte Tages- und Nachtstrukturen Betreutes Wohnen Nationaler Vertrag AÜP Nationaler Vertrag stationär Nationaler Vertrag TuN Nationaler Vertrag ambulant in WD BL: LV und Vertrag Spitex CURAVIVA Baselland kann beitreten; LV verhandeln. CURAVIVA Baselland ist beigetreten CURAVIVA Baselland ist beigetreten oder hat kantonale Verträge abgeschlossen CURAVIVA Baselland ist beigetreten Folie 5 5

6 Vorstösse auf nationaler Ebene Ergänzungsleistungen bei intermediären Angeboten Pflegekosten Zeithorizont unklar Folie 6 6

7 Informations- und Erfahrungsaustausch Welche Themen sollen heute im Vordergrund stehen? AÜP plus Akut- und Übergangspflege sowie Kurzzeitaufenthalte Ziel ist der Austritt nach Hause in die eigene Wohnung Tages- und Nachtstrukturen Betreutes Wohnen Folie 7 7

8 Diskussionsrunde Wo stehen Sie mit Ihrer Institution? Was bieten Sie bereits an und was haben Sie schon diskutiert? Eben Ezer: Wir stellen uns die Frage, wo gehen wir hin? Was können wir anbieten? Die Stiftung hat im Sinn, noch auszubauen. Frenkenbündten: Bietet Ferienbetten nach dem Spitalaufenthalt; jemand ist angestellt, der diese Abklärungen machen kann. Daraus werden z.t. stationäre Fälle. Es ist zum Teil auch Eigenwerbung. Meistens bleiben die Personen dann länger als 14 Tage im Frenkenbündten. KK-Beiträge decken 90 Tage pro Jahr ab? KK- Beiträge decken 56 Tage pro Jahr ab? AZ am Bachgraben, Allschwil: 4 Notfall- und Entlastungsbetten, die werden rege genützt. Kürzester Gast kam am Morgen und ging am Abend wieder heim. Akut- und Übergangsbetten geben den Personen Zeit, die Institution kennen zu lernen. Es ist ein Bedarf da. Wie ist es mit der Einbindung der Spitex? Bereits vor der Heimkehr der Klientin/des Klienten in die eigenen vier Wände, wird Kontakt mit der Spitex aufgenommen, dass die Person wieder nach Hause kehrt. Stiftung Hofmatt: Mehrere Ferienbetten, Tages- und Nachtstrukturen; Notfallangebot: meistens fallen die pflegenden Angehörigen plötzlich weg. Wenn wir ein reguläres Bett geben müssten, würden wir es wahrscheinlich nicht machen. AÜP+ ist ein verwirrender Begriff, der aus dem Kanton Zürich kommt. Dort wurde ein AÜP+-Angebot eingeführt. Folie 8 8

9 Diskussionsrunde Wo stehen Sie mit Ihrer Institution? Was haben Sie schon diskutiert? Madle: Aufwand ist zu gross für Leute, die nur eine kurze Zeit bleiben. Nicht die gleiche Auslastung. Kurzzeitaufenthalt wird nicht finanziert. Wir nehmen lieber Personen, die definitiv bleiben. AZ Birsfelden: Der Finanzierungsprozess ist zur Zeit ein grosses Handicap. Wie viele nicht mehr dringend spitalbedürftige Patientinnen und Patienten liegen im Spital, die nicht nach Hause können, aber kurzzeitig stationär in einem Heim gepflegt werden können? Gibt es hier eine Statistik? Adullam: fühlt sich als Durchlauferhitzer; es gibt sehr starke Schwankungen beim Bedarf an Kurzzeitaufenthalten. Man muss mit diesen Schwankungen umgehen können. Wie verändert die Spitalgruppe (Zusammenschluss der beiden Spitäler KSBL und USB) die Baselbieter Heimszene? Verändert sich im Leimental (z.b. für die Stiftung Hofmatt) die Welt oder gar nicht, wenn das Bruderholzspital verschwindet? Sind Kurzzeitaufenthalter eher Lückenfüller? Obesunne: wir betreiben Entlastungsbetten (2-6 Wochen); konzeptionell arbeiten wir daran, ein Angebot stationär auf Zeit anzubieten. Wir wollen gezielt Betten für Personen anbieten, die wieder nach Hause gehen(stationärer Aufenthalt soll die Ausnahme sein). Sind mit dem Sozialdienst des Spitals Dornach in Zusammenarbeit und das Spital Dornach ist auch sehr interessiert am einem solchen Angebot. Es gibt ein Potential für intermediäre Angebote. Finanziell eine grosse Herausforderung. Folie 9 9

10 Diskussionsrunde Wo stehen Sie mit Ihrer Institution? Was haben Sie schon diskutiert? Aumatt, Reinach: spüren Bedürfnisse, dass es Kurzzeitaufenthalte braucht (v.a. im Demenzbereich). 50% von all denen, die nach einem Spitalaufenthalt bei uns eintreten, bleiben dann. Die anderen 50% gehen nach 2-4 Wochen wieder heim. Sind am Aufgleisen des Info-Austauschs mit Spitex. Wir sind sehr gut ausgelastet und können keine stationäre Betten für Kurzzeitaufenthalte zur Verfügung stellen. Vor einigen Jahren wurde ein Versuch mit einem Ferienbett gemacht: Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde. Jedoch wurde der Versuch abgebrochen, weil der Leerstand des Ferienbettes die Gemeinde zu teuer kam. Modus der Spital-Entlassungen hat sich sehr geändert (seit Fallpauschalen). Akut- und Übergangspflege (AÜP) ist im KVG geregelt: Spitalarzt muss Akut- und Übergangspflege verschreiben. Bisher existiert im Kanton Baselland noch keine AÜP-Verschreibungspraxis. Das Problem: die Hotellerie- und Betreuungskosten müssen von der Bewohnerin/vom Bewohner selbst bezahlt werden! [Nachtrag auf Nachfrage bei Gabriele Marty: Die AüP funktioniert nach den Regeln der Spitalfinanzierung d.h. der Leistungserbringer schliesst mit dem Krankenversicherer eine Tarifvereinbarung ab. Der KV bezahlt 45% und der Kanton 55% an dieses Leistung. Dies unabhängig davon wo die AüP erbracht wird d.h. dies kann sowohl ambulant als auch stationär erfolgen nach den im KVG vorgegebenen Regeln (max. 14 Tage). Allerdings gilt diese Finanzierung nur für die Pflegeleistungen. Betreuung (sofern diese nötig ist) und Hotellerie werden vom Bewohner/ der Bewohner selbst getragen. Eine zusätzliche Übernahme allfälliger Betreuungs- und/oder Hotelleriekosten durch den Kanton BL ist nicht vorgesehen.] Folie 10 10

11 Diskussionsrunde Blumenrain, Therwil: Es gibt 3 Ferienbetten. Bei uns gibt es fast keine AÜP-Fälle. Wenn wir sie haben, dann ist es eine koordinativ herausfordernde Situation. Zur Zeit 6-7 Feriengäste. Logistik wurde dahinter angepasst. Viele Fälle führen zu stationären Aufenthalten. Die intermediären Angebote müssen in der Öffentlichkeit bekannt sein; es hat viel mit der Akzeptanz in der Gesellschaft zu tun. Der koordinative Aufwand ist für die Heime sehr gross Die Hotellerie- und Betreuungskosten sollten für 6 Wochen übernommen werden (Vorstoss Pflegefinanzierung auf nationaler Ebene bereits im 2015). Versorgungskette ist noch nicht ganz durchdacht; Spitäler müssten AÜP pushen; Spitäler wissen nicht, was Alters- und Pflegeheime bieten können. Beim Grade-Mix braucht es Anpassungen; v.a. auf Tertiärstufe braucht Akut- und Übergangspflege mehr Personal Folie 11 11

12 Diskussionsrunde Aumatt: man ist mit der Gemeinde Reinach im Gespräch; es gibt aber keine konkreten Projekte. Das Notfallkonzept wird in der Stiftung Hofmatt rein betrieblich gemacht. Im Kanton Baselland wird in Sachen Akut- und Übergangspflege bereits einiges angeboten. Jedoch machen die Heime selbst und es wird kaum koordiniert untereinander. Akut- und Übergangspflege muss auch von den Gemeinden und Spitälern angegangen werden, sonst bleibt die AÜP in den Heimen eine Randerscheinung. Kanton will im Rahmen des neuen APG Anschubfinanzierung für AÜP- Angebote leisten, aber danach sind die Gemeinden und Versorgungsregionen in der Pflicht. AÜP-Fälle: Wenn jemand Hotellerie und Betreuung nicht zahlen kann, dann übernimmt es die EL -> Für 2 Wochen EL anmelden, lohnt sich aber vom Aufwand her nicht. Gemeinden und Kanton müssen mit den Heimen an einen Tisch sitzen. Folie 12 12

13 Anspruch an den Verband und mögliche Schritte Die Begrifflichkeiten müssen geklärt werden! AÜP ist im KVG definiert. Alle anderen Begriffe werden z.z. von den Heimen resp. Versorgungsregionen selbst definiert/ausgelegt. Hier Klarheit schaffen! Spitäler, Spitex, Gemeinden gehören auch zu den Playern. Verband stellt die Vernetzung weiter sicher. Mit einer Stimme gegenüber den anderen Playern auftreten. Übersicht, welche Angebote in den Heimen bereits vorhanden sind, aufstellen. Grundlagen für die strategische Planung (Versorgungskonzepte); Altersprojektion des Statistischen Amts Baselland im Verlauf 2018 erwartet Folie 13 13

Pflegefinanzierung Chance oder Chaos?

Pflegefinanzierung Chance oder Chaos? Pflegefinanzierung Chance oder Chaos? EDI-Podium, Luzern 22. Juni 2012 Curaviva Kanton Zürich Organisation und Aufgaben Bei Curaviva Kanton Zürich sind 225 Alters- und Pflegeheime mit über 14 000 Plätzen

Mehr

Umsetzung der Pflegefinanzierung im

Umsetzung der Pflegefinanzierung im Umsetzung der Pflegefinanzierung im Kanton Bern 1 Ausgangslage 13. Juni 2008: Eidgenössisches Parlament beschliesst Bundesgesetz über Neuordnung Pflegefinanzierung (im Rahmen der Revision des KVG Art.

Mehr

Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen

Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen KANTON ZÜRICH Neuordnung Pflegefinanzierung: Auswirkung auf Heime und Bewohner/Innen Informationsveranstaltung Curaviva 5. Februar 2009 Inhalt Pflegefinanzierung aktuell und neu Aufteilung Pflegekosten

Mehr

Umsetzung der Akut- und Übergangspflege ab 1. Januar Orientierunsveranstaltungen AÜP in den Spitälern BL 1

Umsetzung der Akut- und Übergangspflege ab 1. Januar Orientierunsveranstaltungen AÜP in den Spitälern BL 1 Umsetzung der Akut- und Übergangspflege ab 1. Januar 2013 BL 1 Programm Zeit: Thema: ReferentIn: 5 Min. Begrüssung Lukas Bäumle, SVBL 30 Min. Grundlagen zur Akut- und Übergangspflege: Übersicht Tarifverhandlungen

Mehr

Zürcher Alters- und Pflegeheime

Zürcher Alters- und Pflegeheime Zürcher Alters- und Pflegeheime Zürcher Alters- und Pflegeheime: Herausforderungen Gestiegene Ansprüche der Gesellschaft, des Staates, der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörigen, z.b. Raumbedarf,

Mehr

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung

Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung 8.5 Vorläufige Verordnung über die Pflegefinanzierung vom. Juni 00 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 5a des Bundesgesetzes vom 8. März 994 über die Krankenversicherung

Mehr

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung

zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung GSD/Vorentwurf vom 6.05.00 Ausführungsgesetz vom zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 3. Juni 008 über die Neuordnung

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den

Mehr

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick

Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales. Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Departement des Innern Amt für Gesundheit und Soziales Neuordnung der Pflegefinanzierung Die Änderungen auf einen Blick Dezember 2010 Sehr geehrte Damen und Herren Am 1. Januar 2011 tritt das Bundesgesetz

Mehr

Akut- und Übergangspflege

Akut- und Übergangspflege Akut- und Übergangspflege Sie dürfen das Akutspital nach einer Operation verlassen, sind aber noch nicht ganz fit, um den eigenen Haushalt zu führen? Sie suchen gezielte Unterstützung und Förderung Ihrer

Mehr

Akut- und Übergangspflege Kanton Aargau

Akut- und Übergangspflege Kanton Aargau Akut- und Übergangspflege Kanton Aargau Claudia Eng, Sektion Planung, Gesundheitsversorgung Zusammenschluss der Sozialarbeitenden im Bezirk Aarau ZSBA 30. Mai 2012 Inhalt Gesetzliche Grundlagen Ausgangslage

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung

Neuordnung der Pflegefinanzierung CANTON DE FRIBOURG / KANTON FREIBURG Neuordnung der Pflegefinanzierung Anne-Claude Demierre, Staatsrätin Maryse Aebischer, Vorsteherin Sozialvorsorgeamt Patrice Zurich, Vorsteher Amt für Gesundheit Sandra

Mehr

Finanzielle Herausforderungen bei Übertritten in anderes Pflege- und Betreuungssetting

Finanzielle Herausforderungen bei Übertritten in anderes Pflege- und Betreuungssetting Finanzielle Herausforderungen bei Übertritten in anderes Pflege- und Betreuungssetting Swiss Nurse Leaders, Regionalgruppe ZH/GL Zürich, 5. Oktober 2016 Curaviva Kanton Zürich Organisation und Aufgaben

Mehr

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg.

ASF 2010_135. Ausführungsgesetz. zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. Ausführungsgesetz vom 9. Dezember 2010 Inkrafttreten:... zum Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008

Mehr

CURAVIVA Zentralschweiz für die kantonalen Verbände Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug

CURAVIVA Zentralschweiz für die kantonalen Verbände Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug LU, NW, OW, SZ, UR, ZG zwischen CURAVIVA Zentralschweiz für die kantonalen Verbände Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri und Zug und KPT Krankenkasse AG TeIlstrasse 18 3001 Bern (Postadresse: Postfach

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme

Gemeinsame Stellungnahme Gemeinsame Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf «Alters- und Pflegegesetz» (APG) und den Ergebnissen der vom Kanton Basel-Landschaft durchgeführten Expertengespräche und Workshops (26.04.2016

Mehr

Akut- und Übergangspflege im Alterszentrum Kreuzlingen

Akut- und Übergangspflege im Alterszentrum Kreuzlingen Akut- und Übergangspflege im Alterszentrum Kreuzlingen Alterszentrum Kreuzlingen; Kirchstrasse 17, 8280 Kreuzlingen; Tel.071 350 60 00 Akut- und Übergangspflege im Alterszentrum Kreuzlingen Der Spitalarzt

Mehr

Die Gemeinden haben jetzt einen Spitex-Nachtdienst

Die Gemeinden haben jetzt einen Spitex-Nachtdienst Per E-Mail An die Einwohnergemeinden des Kantons Zug die Alters- und Pflegeheime im Kanton Zug den Verein Spitex Kanton Zug die Zuger Medien Zug, 19. März 2015 MEDIENMITTEILUNG Die Gemeinden haben jetzt

Mehr

Herausforderungen aus der Neuordnung der Pflegefinanzierung Juni 2010

Herausforderungen aus der Neuordnung der Pflegefinanzierung Juni 2010 Herausforderungen aus der Neuordnung der Pflegefinanzierung Einführung Einführung Einführung Die Neuerungen (Art. 43 bis AHVG, Art. 10 und ELG, Art. 25, 25a, 49 und 50 KVG) treten per 1. Januar 2011 in

Mehr

Nr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung) vom 30. November 2010* I. Rechnungstellung.

Nr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung) vom 30. November 2010* I. Rechnungstellung. 08 Gesetzessammlung. Lieferung Nr. 867a Verordnung zum Pflegefinanzierungsgesetz (Pflegefinanzierungsverordnung) vom 0. November 00* Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die, 7 Absatz und

Mehr

Alterszentren / Taxordnung 2016. vom 16. September 2015. (Taxordnung)

Alterszentren / Taxordnung 2016. vom 16. September 2015. (Taxordnung) Alterszentren / Taxordnung 2016 vom 16. September 2015 (Taxordnung) Alters- und Gesundheitszentren Küsnacht 8700 Küsnacht T 044 913 71 11 www.kuesnacht.ch Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen...

Mehr

Perlavita Friedau: Preise und Leistungen Bereich Wohnen mit Service

Perlavita Friedau: Preise und Leistungen Bereich Wohnen mit Service Perlavita Friedau: Preise und Leistungen Bereich Wohnen mit Service Mietpreise Wohnungen, Häuser A + B inkl. Nebenkosten Anzahl Grösse Fläche in m 2 Miete pro Monat Garagenplatz 18 2½-Zimmer 58.0 61.0

Mehr

Alters- und Pflegeheim Ibenmoos 6277 Kleinwangen

Alters- und Pflegeheim Ibenmoos 6277 Kleinwangen Taxordnung Alters- und Pflegeheim Ibenmoos per 1. Januar 2015 1. Administration... 3 2. Geltung... 3 3. Gliederung... 3 3.1. Die Gliederung der Taxen erfolgt pro Person und Tag:... 3 3.2. Aufenthaltskosten

Mehr

Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege

Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege Die Finanzierung des Gesundheitswesens mit Fokus Langzeitpflege Jubiläumsanlass 10 Jahre Spitex Bern Referat von Peter Marbet Leiter der Abteilung Politik und Kommunikation Mitglied der Direktion santésuisse

Mehr

Pflegefinanzierung: Tarife auf dem Prüfstand

Pflegefinanzierung: Tarife auf dem Prüfstand Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Preisüberwachung PUE Pflegefinanzierung: Tarife auf dem Prüfstand Stefan Meierhans, Preisüberwacher Fachtagung im Technopark Zürich,

Mehr

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim

Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie. Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Sie benötigen Pflege Wir begleiten Sie Informationen für die Pflege zu Hause und im Heim Erklärungen rund um Ihre Pflege Pflegeaufwand und Vergütung Sie benötigen persönliche Pflege und Hilfestellungen.

Mehr

Dr. Thomas Schurter Verwaltungsratspräsident. Rinaldo Keiser Heimleiter

Dr. Thomas Schurter Verwaltungsratspräsident. Rinaldo Keiser Heimleiter Dr. Thomas Schurter Verwaltungsratspräsident Rinaldo Keiser Heimleiter Themen Umfeldthemen Einstufungssystem / Kosten Neue Rechnungsstellung / Vertragswesen Änderungen im Bundesgesetz (HE / EL) Fragen

Mehr

Workshop Hauswirtschaft und Betreuung in der Spitex Unverzichtbarer Teil des Spitex- Gesamtangebotes

Workshop Hauswirtschaft und Betreuung in der Spitex Unverzichtbarer Teil des Spitex- Gesamtangebotes Fachtagung Spitex Verband Kanton Zürich Curaviva Kanton Zürich 14. Januar 2016 Workshop Hauswirtschaft und Betreuung in der Spitex Unverzichtbarer Teil des Spitex- Gesamtangebotes Christina Brunnschweiler

Mehr

Pflegefinanzierung auf dem Prüfstand

Pflegefinanzierung auf dem Prüfstand Pflegefinanzierung auf dem Prüfstand Fachtagung ambulant UND stationär vom 9. Januar 2014 CURAVIVA Kanton Zürich und Spitex Verband Kanton Zürich Stefan Leutwyler Stv. Zentralsekretär GDK Gesundheitsdirektorenkonferenz

Mehr

001 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 5 Abs. 1 und 2 des Pflegegesetzes. 003 Geltungsbereich

001 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 5 Abs. 1 und 2 des Pflegegesetzes. 003 Geltungsbereich GR Nr. 2014/66 Antrag der Redaktionskommission vom 10.04.2015 Der Gemeinderat erlässt, gestützt auf 5 Abs. 1 und 2 des Pflegegesetzes des Kantons Zürich vom 27. September 2010 (LS 855.1) und Art. 41 lit.

Mehr

Projekt daheim. Projektgruppe Umsetzung integrierte Versorgung im Alter. Präsentation Veranstaltung Gesundes Freiamt vom 30. März 2016 Th.

Projekt daheim. Projektgruppe Umsetzung integrierte Versorgung im Alter. Präsentation Veranstaltung Gesundes Freiamt vom 30. März 2016 Th. Projekt daheim Projektgruppe Umsetzung integrierte Versorgung im Alter Präsentation Veranstaltung Gesundes Freiamt vom 30. März 2016 Th. Wernli Aktuelle Situation Überangebot in der Region. Die prognostizierten

Mehr

Verordnung vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV)

Verordnung vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) Verordnung vom 29. September 1995 über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV) Vorgesehene Änderungen per 1. August 2009 (andere Änderungen) und 1. Juli 2010 (Pflegefinanzierung)

Mehr

Gut umsorgt. Dank koordinierter Gesundheitsversorgung.

Gut umsorgt. Dank koordinierter Gesundheitsversorgung. Gut umsorgt. Dank koordinierter Gesundheitsversorgung. Wenn alles auf einmal kommt. Die Besuche beim Arzt. Die Betreuung durch die Spitex. Die Rechnung vom Spital. Die Kostenbeteiligung der Krankenkasse.

Mehr

Spital, Altersheime, Spitex. Finanzierung im Gesundheitswesen

Spital, Altersheime, Spitex. Finanzierung im Gesundheitswesen Spital, Altersheime, Spitex Finanzierung im Gesundheitswesen Finanzierung im Gesundheitswesen Erläuterungen am Beispiel der Flury Stiftung, dem integrierten Gesundheitsversorger im Prättigau Edi Carnot,

Mehr

Taxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016)

Taxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016) Taxordnung für Tages -und Nachtangebot (gültig ab 01.01.2016) Pflegeheim Sennhof AG Alte St. Urbanstrasse 1 4803 Vordemwald Taxordnung (gültig ab 01.01.2015) Seite 1 von 6 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1

Mehr

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA

Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Taxordnung Stiftung Altersheim Sonnenberg 5734 Reinach Vertrag BESA Ohne Pauschalen für medizinische Nebenleistungen Gültig ab 1. Januar 2015 In der Taxordnung ist der besseren Lesbarkeit wegen bewusst

Mehr

Inhalt Kennzahlen und Benchmarking. 1. Welcher Wunsch steht am Anfang? Unterschiedlichste Institutionen 08.04.2014

Inhalt Kennzahlen und Benchmarking. 1. Welcher Wunsch steht am Anfang? Unterschiedlichste Institutionen 08.04.2014 Inhalt Kennzahlen und Benchmarking Andi Meyer Verband Baselbieter Alters, Betreuungsund Pflegeeinrichtungen (BAP) Fichtenhagstr. 4, 4132 Muttenz 061 461 57 80, info@bap bl.ch, www.bap bl.ch 1. Welcher

Mehr

Aktuelle Informationen zu Altersfragen und -organisationen

Aktuelle Informationen zu Altersfragen und -organisationen Aktuelle Informationen zu Altersfragen und -organisationen GGG Voluntas führt ab Februar 2016 den Passage-Lehrgang in Palliative Care durch. Informationsveranstaltungen dazu finden am 19.11., 17.12.2015

Mehr

Sechs von zehn Höchstbetagten leben im Heim

Sechs von zehn Höchstbetagten leben im Heim LUSTAT News 20. Oktober 2015 Medienmitteilung Alters- und Pflegeheime im Sechs von zehn Höchstbetagten leben im Heim Ende 2014 lebten in den Alters- und Pflegeheimen im 410 Personen. Von den über-94-jährigen

Mehr

Neuregelung der Pflegefinanzierung. Stand Januar 2011

Neuregelung der Pflegefinanzierung. Stand Januar 2011 Neuregelung der Pflegefinanzierung nach Kanton Stand Januar 2011 santésuisse nr. A1 A2 A3 A4 A5 A6 A7 A8 A9 Besteht ein Vertrag mit santésuisse und dem Heimverband? Für welche Dauer wurde der Vertrag abgeschlossen?

Mehr

Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Sozialversicherungszentrum Thurgau Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Sozialversicherungszentrum Thurgau St. Gallerstrasse 11, Postfach 8501 Frauenfeld T 058 225 75 75, F 058 225 75 76 www.svztg.ch Öffnungszeiten:

Mehr

Spitex Verband Thurgau. Konzept Akut- und Übergangspflege der Spitexorganisation. Umsetzung für den Spitex Bereich. Juli 2011

Spitex Verband Thurgau. Konzept Akut- und Übergangspflege der Spitexorganisation. Umsetzung für den Spitex Bereich. Juli 2011 Spitex Verband Thurgau Konzept Akut- und Übergangspflege der Spitexorganisation. Umsetzung für den Spitex Bereich Juli 2011 Spitex Verband Thurgau Spitex Verband Thurgau/Konzept Akut- und Übergangspflege

Mehr

TAXTABELLE ab Januar 2015

TAXTABELLE ab Januar 2015 TAXTABELLE ab Januar 2015 1. Pensionspreise Haus A * 1-er Zimmer ohne Nasszelle Fr. 102.-- Haus B EG 1-er Zimmer mit Nasszelle Fr. 110.-- 2-er Zimmer mit Nasszelle Fr. 95.-- Haus B OG 1-er Zimmer mit Nasszelle

Mehr

Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp

Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp Taxordnung der Betagtenzentren Emmen AG, Wohnhäuser Alp gültig ab 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 Änderungen vorbehalten Inhaltsverzeichnis 1 Administration... 3 2 Geltung... 3 3 Gliederung... 3 3.1

Mehr

SwissDRG Forum Stefan Kaufmann, santésuisse

SwissDRG Forum Stefan Kaufmann, santésuisse SwissDRG Forum 2011 Wie viele Basispreise verhandeln wir in der Schweiz Differenzierungen in Abhängigkeit vom Standortkanton, der Spitalkategorie oder des Versicherers? Stefan Kaufmann, santésuisse Projekt:

Mehr

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) Mehr Autonomie Mehr Erfolg?

Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) Mehr Autonomie Mehr Erfolg? Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) Mehr Autonomie Mehr Erfolg? Donnerstag, 27. August Grand Casino Luzern Für den Gesetzgeber: Gleiche Finanzierung von ambulanten und stationären Spitalleistungen Referat

Mehr

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2016

Information zur Pflegefinanzierung und Festlegung der Kostenobergrenzen 2016 Gesundheitsund Fürsorgedirektion des Kantons Bern Alters- und Behindertenamt Direction de la santé publique et de la prévoyance sociale du canton de Berne Office des personnes âgées et handicapées Rathausgasse

Mehr

Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung. Fachtagung Curaviva 10. Januar 2008

Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung. Fachtagung Curaviva 10. Januar 2008 Workshop 5, Zukunft Geld: NFA und Neuordnung Pflegefinanzierung 10. Januar 2008 Inhalt Workshop 1. Informationen zu: NFA und Spitex NFA und Heimfinanzierung (Hauptteil) Neuordnung Pflegefinanzierung 2.

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Detaillierte Verbuchungsrichtlinien der Pflegefinanzierung per 1.1.2011

Detaillierte Verbuchungsrichtlinien der Pflegefinanzierung per 1.1.2011 Detaillierte Verbuchungsrichtlinien der Pflegefinanzierung per 1.1.2011 415 (neu) 415 Pflegefinanzierung Alters- und Pflegeheime Kontoinhalte Beiträge an Gemeinden und Zweckverbände: 415.3620 415.3620

Mehr

RAI-ÜBERGANGSPFLEGE Erfahrungen und Resultate

RAI-ÜBERGANGSPFLEGE Erfahrungen und Resultate RAI-ÜBERGANGSPFLEGE Erfahrungen und Resultate Annemarie Baggenstos, PDL Rita Iten, Leiterin ÜP und Tagesheim August 2010 1 Leistungsauftrag des Kantons Zug Erweiterter Grundauftrag Erfüllen der Aufgabe

Mehr

Nachbarschaftshilfe mit dem Zeitvorsorgemodell KISS

Nachbarschaftshilfe mit dem Zeitvorsorgemodell KISS Nachbarschaftshilfe mit dem Zeitvorsorgemodell KISS Ruedi Winkler Wer ist KISS? KISS ist ein Netzwerk von Non-Profit-Organisationen mit einem Verein als Dachorganisation und zur Zeit zwei KISS-Genossenschaften

Mehr

Strategische Neuausrichtung der stationären und ambulanten Pflege in der Gemeinde Hombrechtikon Alles unter einem Dach

Strategische Neuausrichtung der stationären und ambulanten Pflege in der Gemeinde Hombrechtikon Alles unter einem Dach Strategische Neuausrichtung der stationären und ambulanten Pflege in der Gemeinde Hombrechtikon Alles unter einem Dach Neue Herausforderungen der Gemeinden Demographische Alterung der Bevölkerung steigende

Mehr

Alters- und Pflegezentrum Neuwies

Alters- und Pflegezentrum Neuwies Taxordnung Gültig ab 1. September 2014 1. Grundlagen der Taxordnung 1.1 Pflegegesetz und -finanzierung Grundlagen für die Rechnungsstellung an die Bewohnenden bilden die Vorgaben aus dem Pflegegesetz.

Mehr

Pflegeversorgungskonzept. der Gemeinde Fällanden

Pflegeversorgungskonzept. der Gemeinde Fällanden Pflegeversorgungskonzept der Gemeinde Fällanden 2 ZUSAMMENFASSUNG Seite Zusammenfassung 4 Ist-Analyse 4 Zielsetzung 4 Informations-und Vermittlungsstelle 4 I. GEGENSTAND UND ZIELSETZUNG Inhalt Pflegekonzept

Mehr

Das Schweizer Gesundheitssystem

Das Schweizer Gesundheitssystem Das Schweizer Gesundheitssystem Das Schweizer Gesundheitssystem Das Gesundheitswesen ist ein wichtiger Sektor unseres Sozial- und Wirtschaftssystems. Ein Drittel der Gesundheitskosten in der Schweiz werden

Mehr

Hospizwohnung J. Weber in Weinfelden. Alters- und Pflegeheim Weinfelden. Hospizwohnung Weber

Hospizwohnung J. Weber in Weinfelden. Alters- und Pflegeheim Weinfelden. Hospizwohnung Weber Hospizwohnung J. Weber in Weinfelden Nicht da ist man daheim, wo man seinen Wohnsitz hat, sondern da, wo man verstanden wird. Christian Morgenstern Hospizwohnung Weber Wir bieten unheilbar kranken und

Mehr

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom... 1, beschliesst: I

Mehr

DIE OPITK DER KANTONE

DIE OPITK DER KANTONE DIE OPITK DER KANTONE CURAVIVA-Impulstagung zu CURATIME Kostentransparenz und Finanzierungswahrheit in der neuen Pflegefinanzierung vom 15. April 2015 Georg Schielke Projektleiter Tarife GDK Gesundheitsdirektorenkonferenz

Mehr

Pflegefinanzierung und Planung der ambulanten Pflege. Impuls Aargau Süd

Pflegefinanzierung und Planung der ambulanten Pflege. Impuls Aargau Süd Pflegefinanzierung und Planung der ambulanten Pflege Referat Vision Spitex Impuls Aargau Süd Urs Niffeler, Leiter Sektion Langzeitversorgung 30. April 2014 Agenda > Rahmenbedingungen der ambulanten Pflege

Mehr

Leistungsvereinbarung mit Spitex Laufental. 1. Zweck der Leistungsvereinbarung. 1. Zweck der Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung mit Spitex Laufental. 1. Zweck der Leistungsvereinbarung. 1. Zweck der Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung mit Spitex Laufental Neu 1. Zweck der Leistungsvereinbarung Die Mitgliedsgemeinde Nenzlingen überträgt mit dieser Vereinbarung die Hilfe und Pflege zu Hause an die SPITEX Laufental.

Mehr

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. Juni 2008 in den Kantonen Ergänzende Fragen

Umsetzung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. Juni 2008 in den Kantonen Ergänzende Fragen SGK-S - 10-09. Umsetzung der Pflegefinanzierung Erläuternder Bericht vom 28. Juli 2011 Umsetzung des Bundesgesetzes über die Neuordnung der Pflegefinanzierung vom 13. Juni 2008 in den Kantonen Ergänzende

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Leistungstransparenz und neue Pflegefinanzierung. Annette Jamieson, Curatime-Tagung, 15. April 2015, Olten

Leistungstransparenz und neue Pflegefinanzierung. Annette Jamieson, Curatime-Tagung, 15. April 2015, Olten Leistungstransparenz und neue Pflegefinanzierung Annette Jamieson, Curatime-Tagung, 15. April 2015, Olten 1 Curatime-Tagung 2015 2 Neue Pflegefinanzierung Leistungsorientierung in Art. 25a KVG: 1 Die OKP

Mehr

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016

Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 logisplus AG Geschäftsleitung Stapfenstrasse 15 3098 Köniz Heimtarife gültig ab 1. Januar 2016 1. Tarif für Infrastruktur, Hotellerie und Betreuung, für alle 13 Stufen: 2. Tarif Pflege für die 13 Stufen:

Mehr

T A X O R D N U N G 2 0 1 5

T A X O R D N U N G 2 0 1 5 T A X O R D N U N G 2 0 1 5 1. Administration ZSR: R 7017.3 Telefon: 041 455 35 35 Fax: 041 455 35 36 E-Mail: info@unterfeld.ch Website: www.unterfeld.ch 2. Geltungsbereich Diese Taxordnung gilt für die

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich. Informationsveranstaltung Gemeinde Volketswil, Donnerstag 2.12.

Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich. Informationsveranstaltung Gemeinde Volketswil, Donnerstag 2.12. Die neue Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich Informationsveranstaltung Gemeinde Volketswil, Donnerstag 2.12.2010 Übersicht Zahlen und Trends in der Langzeitpflege Pflegefinanzierung auf

Mehr

Pflegefinanzierung, Administrativvertrag (MiGeL), DRG's

Pflegefinanzierung, Administrativvertrag (MiGeL), DRG's Pflegefinanzierung, (MiGeL), DRG's Auswirkungen auf die Spitexarbeit - hat sie noch Zukunft? 1 Inhalt Organisation Spitex Pflegefinanzierung /MiGeL DRG s Fazit 2 1 Organisation Spitex Stadt Luzern 5 Standorte

Mehr

Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür

Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür Pflegekosten: Wer soll das bezahlen? Die Neuordnung der Pflegefinanzierung steht vor der Tür Andreas Dummermuth Weiterbildungsseminar SVS Nord-Ostschweiz Weinfelden, Drei Punkte Pflegebedürftigkeit als

Mehr

Spitex Obermarch Klienten Information 2016

Spitex Obermarch Klienten Information 2016 Spitex Obermarch Klienten Information 2016 Allgemein gültige Informationen zuhanden der Klientinnen und Klienten der Spitex-Organisationen mit Leistungsaufträgen der Gemeinden resp. des Kantons im Kanton

Mehr

Frau Ständerätin Liliane Maury Pasquier Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 3003 Bern

Frau Ständerätin Liliane Maury Pasquier Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 3003 Bern Frau Ständerätin Liliane Maury Pasquier Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates 3003 Bern bruno.fuhrer@bag.admin.ch dm@bag.admin.ch Bern, 15.12.2015 14.417 s Pa.Iv. Nachbesserung

Mehr

Pflegefinanzierung in den Kantonen - Ambulante Pflege

Pflegefinanzierung in den Kantonen - Ambulante Pflege Spitex Verband Schweiz Pflegefinanzierung in den Kantonen - Ambulante Pflege Stand Mai 2012 Quelle: Spitex Kantonalverbände Spitex Verband Schweiz, Zentralsekretariat, Sulgenauweg 38, Postfach 1074, 3000

Mehr

Palliative Care und Vernetzung: Probleme aus der Sicht des (internistischen) Spitalarztes

Palliative Care und Vernetzung: Probleme aus der Sicht des (internistischen) Spitalarztes Palliative Care und Vernetzung: Probleme aus der Sicht des (internistischen) Spitalarztes Dr. med. Urs Gössi MBA FH Chefarzt Medizinische Klinik Spital Schwyz FMH Innere Medizin / FMH Hämato-Onkologie

Mehr

Übersicht 23.06.2010. Pflegefinanzierung Umsetzung im Kanton Zürich. Informationsveranstaltung BFS Winterthur 23. Juni 2010

Übersicht 23.06.2010. Pflegefinanzierung Umsetzung im Kanton Zürich. Informationsveranstaltung BFS Winterthur 23. Juni 2010 Pflegefinanzierung Informationsveranstaltung BFS Winterthur 23. Juni 2010 Ziel und Zweck der Informationsveranstaltung Information über die gesetzlichen Grundlagen (Bund und kantonaler Entwurf Pflegegesetz)

Mehr

Zurich Affinity Domain

Zurich Affinity Domain Zurich Affinity Domain Erste Schritte zur Einführung des epatientendossiers ehealth Summit, Bern Samuel Eglin, Präsident a.i. Verein Trägerschaft ZAD 8. September 2014 Einführung EPD im Kanton Zürich Ausgangslage:

Mehr

BAP Verband gemeinnütziger Baselbieter Alters- und Pflegeheime Protokoll der Mitgliederversammlung 2/2001 vom

BAP Verband gemeinnütziger Baselbieter Alters- und Pflegeheime Protokoll der Mitgliederversammlung 2/2001 vom Verband gemeinnütziger Baselbieter Alters- und Pflegeheime Geschäftsstelle BAP Verband gemeinnütziger Baselbieter Alters- und Pflegeheime Protokoll der Mitgliederversammlung 2/2001 vom 28.11.01 Datum 28.

Mehr

INFORMATIONSANLASS Aufwertung und mehr Eigenverantwortung für die Pflege. Mittwoch, 12. März 2014

INFORMATIONSANLASS Aufwertung und mehr Eigenverantwortung für die Pflege. Mittwoch, 12. März 2014 INFORMATIONSANLASS Aufwertung und mehr Eigenverantwortung für die Pflege Mittwoch, 12. März 2014 Parlamentarische Gruppe Pflege Informationsanlass Hotel Kreuz, Bern Ueli Kieser, Prof. Dr.iur., Rechtsanwalt,

Mehr

Neuordung der Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich per 1. Januar 2011

Neuordung der Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich per 1. Januar 2011 Neuordung der Pflegefinanzierung und die Umsetzung im Kanton Zürich per 1. Januar 2011 UBA ZH/SH, Fachkommission Altersheim Pfrundhaus, 21. März 2011 Übersicht Zahlen und Trends in der Langzeitpflege Pflegefinanzierung

Mehr

Stationäre Pflege. Taxen und Tarife 2016

Stationäre Pflege. Taxen und Tarife 2016 Stationäre Pflege Durch Bewohner zu bezahlen Direkt verrechnete Restfinanzierung Pflege BESA Stufen Hotellerie 1 Betreuung 1 Pflege Total Vergünstigung für Einwohner Volketswil 2 Krankenkasse Gemeinde

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung

Die neue Pflegefinanzierung Die neue Pflegefinanzierung Erfahrungen aus Sicht von Helsana Annette Jamieson, Gesundheitspolitik, Helsana Versicherungen AG 1 Agenda Erfahrungen in der Übergangsphase Spannungsfeld national vs. kantonal

Mehr

Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz)

Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) SRL Nr. 867 Gesetz über die Finanzierung der Pflegeleistungen der Krankenversicherung (Pflegefinanzierungsgesetz) vom 13. September 2010* Der Kantonsrat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens 2014: Provisorische Zahlen. Gesundheitskosten steigen auf 71,2 Milliarden Franken

Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens 2014: Provisorische Zahlen. Gesundheitskosten steigen auf 71,2 Milliarden Franken Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Statistik BFS Medienmitteilung Sperrfrist: 21.04.2016, 9:15 14 Gesundheit Nr. 0350-1604-20 Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens : Provisorische

Mehr

Tarifordnung Spitex Zürich Gültig ab 1. Januar 2014

Tarifordnung Spitex Zürich Gültig ab 1. Januar 2014 Tarifordnung Spitex Zürich Gültig ab 1. Januar 2014 Verfügt von der Stadt Zürich Spitex Zürich - In Zürich daheim. Spitex-Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV Art. 7, Absatz 2) Tarife

Mehr

Die praktische Umsetzung der geldfreien 4. Vorsorgesäule KISS. Susanna Fassbind, Co-Präsidentin Verein KISS, Zug

Die praktische Umsetzung der geldfreien 4. Vorsorgesäule KISS. Susanna Fassbind, Co-Präsidentin Verein KISS, Zug Die praktische Umsetzung der geldfreien 4. Vorsorgesäule KISS Susanna Fassbind, Co-Präsidentin Verein KISS, Zug KISS Schweizweite Verbreitung 20. Februar 2014 Menschen zusammenbringen Warum Zeitvorsorge?

Mehr

BASS. Ökonomische Grenzen von Spitex. Präsentation Studie Spitex Verband Schweiz

BASS. Ökonomische Grenzen von Spitex. Präsentation Studie Spitex Verband Schweiz PROJEKTKOOPERATION BÜRO FÜR ARBEITS- UND SOZIALPOLITISCHE STUDIEN AG KONSUMSTRASSE 20. CH-3007 BERN. TEL +41 (0)31 380 60 80. FAX +41 (0)31 398 33 63 INFO@BUERO.CH. WWW.BUERO.CH MATTHIAS WÄCHTER FORSCHUNG

Mehr

Konzept der Pflegeversorgung

Konzept der Pflegeversorgung Konzept der Pflegeversorgung gültig ab 1. Januar 2013 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ziel des Konzepts 3 2. Regelungen und Zuständigkeiten, Geltungsdauer 3 3. Versorgungsauftrag 3 4. Leistungen durch

Mehr

Leistungsauftrag für die Alters- und Pflegeheime der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall (Anhang zum Heim- respektive Spitexreglement)

Leistungsauftrag für die Alters- und Pflegeheime der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall (Anhang zum Heim- respektive Spitexreglement) Leistungsauftrag für die Alters- und Pflegeheime der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall (Anhang zum Heim- respektive Spitexreglement) Zweck Der Leistungsauftrag regelt im Sinne von Art. 6 des kantonalen Altersbetreuungs-

Mehr

TARIFORDNUNG. gültig ab 1. Januar 2012. Kantonsspital Glarus AG Burgstrasse 99 CH-8750 Glarus www.ksgl.ch

TARIFORDNUNG. gültig ab 1. Januar 2012. Kantonsspital Glarus AG Burgstrasse 99 CH-8750 Glarus www.ksgl.ch TARIFORDNUNG gültig ab 1. Januar 2012 Kantonsspital Glarus AG Burgstrasse 99 CH-8750 Glarus www.ksgl.ch Erlassen am 16.12.2011 vom Verwaltungsrat der Kantonsspital Glarus AG Seite 2 / 7 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Die Altersmedizin am Universitätsspital

Die Altersmedizin am Universitätsspital Die Altersmedizin am Universitätsspital Samstag 31. Januar, 2015 Ist weniger mehr? Grenzen der modernen Medizin Schwerpunkt 3: Am Ende des Lebens Forum für Universität und Gesellschaft Universität Bern

Mehr

Kostentransparenz und Finanzierung aus der Optik der Kantone

Kostentransparenz und Finanzierung aus der Optik der Kantone Kostentransparenz und Finanzierung aus der Optik der Kantone 4. CURAtime Veranstaltung 2014 4. / 11. April 2014 Stefan Leutwyler Stv. Zentralsekretär GDK Gesundheitsdirektorenkonferenz GDK Neuordnung Pflegefinanzierung;

Mehr

Wer soll das bezahlen? Die Debatte um die Pflegefinanzierung.

Wer soll das bezahlen? Die Debatte um die Pflegefinanzierung. Dr. Stéphanie Mörikofer-Zwez Allmendgasse 8 Postfach 85 4303 Kaiseraugst Tel 061 / 813 15 10 Fax 061 / 813 15 11 E-Mail stephanie.moerikofer@swissonline.ch SUMMER SCHOOL WE'G 2007 Wer soll das bezahlen?

Mehr

BASS. Ökonomische Grenzen von Spitex. Präsentation Studie Spitex Verband Schweiz

BASS. Ökonomische Grenzen von Spitex. Präsentation Studie Spitex Verband Schweiz PROJEKTKOOPERATION BÜRO FÜR ARBEITS- UND SOZIALPOLITISCHE STUDIEN AG KONSUMSTRASSE 20. CH-3007 BERN. TEL +41 (0)31 380 60 80. FAX +41 (0)31 398 33 63 INFO@BUERO.CH. WWW.BUERO.CH MATTHIAS WÄCHTER FORSCHUNG

Mehr

Hemmt das heutige Finanzierungssystem eine sinnvolle Leistungsentwicklung?

Hemmt das heutige Finanzierungssystem eine sinnvolle Leistungsentwicklung? Hemmt das heutige Finanzierungssystem eine sinnvolle Leistungsentwicklung? VAKA Gesundheitsforum 26. Mai 2015, Aarau Referat Ruth Humbel Nationalrätin CVP, Mitglied SGK Spannungsfelder Spannungsfeld: Nationales

Mehr

uni-pvplus Pflegeergänzungsversicherung Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II

uni-pvplus Pflegeergänzungsversicherung Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II uni-pvplus Erhöhen Sie die Leistungen Ihrer gesetzlichen Pflegeversicherung. Einfach mehr Pflege! Angepasst an das Pflegestärkungsgesetz II Einfach mehr Pflege Pflegebedürftigkeit ist nicht nur eine Frage

Mehr

Informationen zum Betreuten Wohnen bei der SBK

Informationen zum Betreuten Wohnen bei der SBK Informationen zum Betreuten Wohnen bei der SBK Fragen und Antworten rund um das betreute Wohnen bei der SBK Eine klare, verbindliche Definition für das Betreute Wohnen gibt es nicht. Der Begriff Betreutes

Mehr

Vertragsbeginn Dieser Vertrag gilt ab dem 00.00.0000 und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen.

Vertragsbeginn Dieser Vertrag gilt ab dem 00.00.0000 und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen. Heimvertrag zwischen Pfarrer Emanuel Tischhauser-Stiftung, Quartieraltersheim Aussersihl, Engelstrasse 63, 8004 Zürich, nachfolgend Stiftung und Frau/Herr ((((((((, geboren am 00.00.0000 nachfolgend BewohnerIn

Mehr

Weniger Aufenthaltstage in Alters- und Pflegeheimen

Weniger Aufenthaltstage in Alters- und Pflegeheimen LUSTAT News 5. Oktober 016 Medienmitteilung Alters- und Pflegeheime im Weniger Aufenthaltstage in Alters- und Pflegeheimen Ende 015 lebten in den Alters- und Pflegeheimen im rund 440 Personen. Das Alter

Mehr

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert

Mehr

6.9.13. Palliative Care Spital Wetzikon und Zürich Oberland

6.9.13. Palliative Care Spital Wetzikon und Zürich Oberland 6.9.13 Palliative Care Spital Wetzikon und Zürich Oberland Agenda I Einleitung II Vorstellung der Pall Care GZO III Fallbeispiel IV Fragen und Diskussion Das Palliative Care Team GZO Wetzikon 3 Ziele von

Mehr