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1 I n h a l t s v e r z e i c h n i s zur Niederschrift über die öffentliche 23./X. Ratsperiode Sitzung des Verwaltungsrates der Umweltbetriebe der Stadt Kleve am Dienstag, dem , 1.00 Uhr, im Interimsrathaus - Zi. 00 Seite 1. Jahresabschluss 201 der USK AöR a) Feststellung des Jahresabschlusses der USK AöR zum b) Feststellung des Lageberichtes der USK AöR für das Wirtschaftsjahr 201 c) Beschluss über die Ergebnisverwendung d) Beschluss über die Entlastung des Vorstandes - Drucksache Nr. 08 /X Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ( 2 b Umsatzsteuergesetz); Abgabe einer Optionserklärung - Drucksache Nr. 09 /X Änderung der Satzung der Stadt Kleve über die Anstalt des öffentlichen Rechts USK-Umweltbetriebe der Stadt Kleve vom 17. Dezember 2008 (Anstaltssatzung) - Drucksache Nr. 10 /X Mitteilungen./.. Anfragen a) Sprechende Müllfahrzeuge b) Ausleuchtung durch die Müllfahrzeuge 3-4 4

2 N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche 23./X. Ratsperiode Sitzung des Verwaltungsrates der Umweltbetriebe der Stadt Kleve am Dienstag, dem , 1:00 Uhr, im Interimsrathaus - Zi. 00 Unter dem Vorsitz des Ersten Beigeordneten Haas, Willibrord sind anwesend die Stadtverordneten: Bungert, Alexander Duenbostell, Horst Fischer, Heidi Goertz, Heinz Liffers, Werner Rambach, Andreas Ricken, Edmund Schoofs, Christian Siebert, Susanne Tekath, Petra Verhoeven, Werner FDP Offene Klever für Janßen, Alexander Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Bündnis 90/ DIE GRÜNEN Nicht anwesend: Janßen, Alexander Offene Klever Von der Verwaltung sind anwesend: Tariflich Beschäftigter Langenbrink Amtfrau Berns als Schriftführerin Von den USK sind anwesend: Leitender Verwaltungsdirektor Janssen Oberamtsrat Dahmen Oberamtsrat Vervoorst Gäste: Dirk Abts - Dr. Heilmaier & Partner GmbH 2

3 Verwaltungsratsvorsitzender Haas begrüßt die Anwesenden und stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Verwaltungsrates der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR fest. Auf die Frage, ob es Anmerkungen zur Tagesordnung gibt, meldet sich StV. Tekath und teilt mit, dass sie die Unterlagen erst am vergangenen Samstag, also mit einer Woche Verspätung, erhalten habe. Weitere Anmerkungen zur Tagesordnung oder zur Niederschrift über die letzte Sitzung ergeben sich nicht. 1. Jahresabschluss 201 der USK AöR a) Feststellung des Jahresabschlusses der USK AöR zum b) Feststellung des Lageberichtes der USK AöR für das Wirtschaftsjahr 201 c) Beschluss über die Ergebnisverwendung d) Beschluss über die Entlastung des Vorstandes - Drucksache Nr. 08 /X. - Dirk Abts von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH trägt zum Jahresabschluss 201 der USK AöR vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt. Bezug nehmend auf Anlage 7 Seite des Jahresabschlussberichts möchte StV. Goertz wissen, ob die unter "Anlagen im Bau" ausgewiesene Investition für das Prozessleitsystem in Gänze in 201 getätigt worden sei. Die bei der Realisationsstudie Klärschlammentsorgung ausgewiesenen Kosten halte er zudem für hoch. Leitender Verwaltungsdirektor Janssen antwortet, dass die bis zum tatsächlich gezahlte Investitionssumme ausgewiesen sei. Das Projekt sei aber noch nicht abgeschlossen. Sobald demnächst das Projekt vollendet sei, erfolge die entsprechende Umbuchung. Die Kosten für das Projekt zur Optimierung der Kläranlage bezögen sich nicht ausschließlich auf die Studie. Über die Jahre hinweg sei eine Reihe weiterer Untersuchungen durchgeführt worden. Dies sei aufgrund der Komplexität der Thematik notwendig gewesen. Es handele sich um die Gesamtausgaben für das Projekt der Optimierungsmaßnahmen auf der Kläranlage, über das regelmäßig berichtet worden sei. Bezogen auf die in Anlage 7 Seite 20 ausgewiesenen Deponiekosten fragt StV. Goertz wie viele Tonnen entsorgt worden und ob hier auch die Klärschlämme beinhaltet seien. Leitender Verwaltungsdirektor Janssen führt aus, dass ca t Restabfälle, knapp t Bioabfälle sowie Sonderabfälle und weitere Abfälle entsorgt bzw. verwertet worden seien. Näheres ergebe sich auch aus dem Lagebericht. Es handele sich um den kumulierten Betrag, der an die KKA abzuführen sei. Überwiegend handele es sich um Kosten des Bereiches Abfallentsorgung, jedoch sei hier auch die Klärschlammentsorgung beinhaltet. Die Gebühren für die Entsorgung des Klärschlammes beliefen sich auf rd. 64 Euro/t einschließlich der Umsatzsteuer und könnten insgesamt noch als sehr günstig bezeichnet werden. In Sachen Klärschlammentsorgung fragt StV. Goertz nach, wieviel Nässe in dem Verfahren entzogen werde, worin die Optimierung dieses Verfahrens liege und ob damit auch eine Faulgasentnahme einhergehe. 3

4 Leitender Verwaltungsdirektor Janssen führt aus, dass aktuell der Klärschlamm einen Trockensubstandgehalt von % habe. Ein höherer Wert sei mit herkömmlicher Schlammentwässerungstechnik im Regelfall nicht erzielbar. Im Rahmen der geplanten Optimierungsmaßnahmen sei jedoch auch die Erneuerung der Schlammentwässerung sowie eine Klärschlammtrocknung vorgesehen. Zudem solle die energetische Nutzung des in der angedachten Faulung anfallenden Klärgases umgesetzt werden, und zwar zur Gewinnung von elektrischer als auch thermischer Energie. Beide Energien sollten auch dann vor Ort im Prozess genutzt werden. Bezüglich der thermischen Energie sei ein kaskadisches Wärmenutzungskonzept der Projektteile untereinander geplant. StV. Bungert möchte wissen, warum die Dienstleistungen in den einzelnen Betriebssparten deutlich defizitärer seien als die gebührenfinanzierten Bereiche. Leitender Verwaltungsdirektor Janssen erklärt, dass dies u.a. auf die höheren und nicht kalkulierbaren Zuführungen an die Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverbindlichkeiten als Folge des gesunkenen Zinsniveaus zurückzuführen sei. Des Weiteren habe auch das vegetationsintensive Klima des Jahres dazu beigetragen, da hieraus erhöhter Unterhaltungsaufwand entstand. Auch seien aufgrund der milden Witterung über einen deutlich längeren Zeitraum hinweg Straßenunterhaltungsmaßnahmen statt eines Winterdienstes möglich gewesen. Erster Beigeordneter Haas teilt mit, dass nur die Beschlussvorschläge a) bis c) der Drucksache zur Abstimmung stünden. Über Beschlussvorschlag d) entscheide der Verwaltungsrat nach Beschlussfassung durch den Rat in seiner kommenden Sitzung. Beschluss: Der Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR fasst einstimmig folgende Beschlüsse: a) Der Jahresabschluss 201 wird entsprechend dem vorgelegten Bericht festgestellt. b) Der Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 201 wird festgestellt. c) Die Verwendung des Gesamtergebnisses 201 wird, wie in der Drucksache Nr. 08/X. dargestellt, beschlossen. Über Beschlussvorschlag d) der Drucksache entscheidet der Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR nach Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Kleve in seiner kommenden Sitzung. 2. Gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts ( 2 b Umsatzsteuergesetz); Abgabe einer Optionserklärung - Drucksache Nr. 09 /X. - Leitender Verwaltungsdirektor Janssen erläutert die Drucksache. Er macht deutlich, dass die Abgabe einer Optionserklärung alternativlos sei. Verwaltungsratsvorsitzender Haas bestätigt dies. Beschluss: Der Verwaltungsrat der Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR beauftrag den Vorstand der USK einstimmig, bis spätestens zum beim zuständigen Finanzamt eine Optionserklärung abzugeben, wonach die USK bis zum weiterhin nach alter Rechtslage ( 2 Abs. 3 UStG) besteuert werden sollen. 4

5 3. Änderung der Satzung der Stadt Kleve über die Anstalt des öffentlichen Rechts USK-Umweltbetriebe der Stadt Kleve vom 17. Dezember 2008 (Anstaltssatzung) - Drucksache Nr. 10 /X. - StV. Ricken meldet für seine Fraktion Beratungsbedarf an. Der Tagesordnungspunkt wird ohne Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. 4. Mitteilungen./.. Anfragen a) Sprechende Müllfahrzeuge StV. Ricken nimmt Bezug auf die Berichterstattung in der Presse zum Einsatz von sprechenden Müllfahrzeugen beim Rechtsabbiegen in Hamm. Er möchte wissen, ob der Einsatz dieser Technik in Kleve in Betracht käme und welche Kosten damit verbunden seien. Er gehe davon aus, dass jeder gerne bereit sei, in die Sicherheit der Bürger seiner Stadt zu investieren. Leitender Verwaltungsdirektor Janssen antwortet, dass die Frage der Sicherheit beim Einsatz der Müllfahrzeuge laufend intensiv diskutiert werde. Die USK beabsichtigten beispielsweise, im Heckbereich von LKW Aufkleber mit einem Hinweis an die weiteren Verkehrsteilnehmer auf die Gefahren beim Rechtsabbiegen anzubringen. Hinsichtlich der sprechenden Fahrzeuge stellt er in Frage, ob der Einsatz tatsächlich zulässig sei und die gewünschte Wirkung überhaupt entfaltet werde, da er auch das Problem der Reizüberflutung sehe. Die USK würden sich aber weiter mit diesem Thema beschäftigen und dazu berichten. b) Ausleuchtung durch die Müllfahrzeuge StV. Goertz wirft die Frage auf, ob eine zusätzliche Ausleuchtung durch die Müllfahrzeuge nach rechts unten möglich sei, damit z.b. parkende Pkw, Hindernisse oder andere Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer besser sichtbar würden. Leitender Verwaltungsdirektor Janssen erklärt, dass es für die Anbringung von Arbeitsscheinwerfern als auch deren Nutzung Vorschriften bzw. Normen gebe. Bei den Fahrzeugen der Müllabfuhr seien diverse Scheinwerfer angebracht. Ende der Sitzung: 1.3 Uhr (Haas) Vorsitzender (Berns) Schriftführerin

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