Ausfüllhilfe zum Erstantrag Teil A 1 auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe

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1 Förderperiode 2017 Ausfüllhilfe zum Erstantrag Teil A 1 auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe nach der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen vom in der Fassung vom 12. Dezember 2016 (nachfolgend Richtlinie De-minimis ). Ab dem stellt das Bundesamt für Güterverkehr neue Antragsformulare zur Verfügung. Diese gliedern sich in die drei folgenden Vordrucke: 1. Erstantrag Teil A 1 Zur Beantragung einer Zuwendung als Unternehmen, das kein Verbundunternehmen im Sinne von Nummer 3.3 der Richtlinie De-minimis i.v.m. Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 ist. Es sind alle förderfähigen Fahrzeuge aufzuführen und nachzuweisen (nähere Erläuterungen finden Sie hier unter Ziffer Folgeantrag Teil B Zur Beantragung von weiteren Zuwendungen (Fördergelder) bis zur Höhe Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages. Innerhalb der Antragsfrist können Sie bis zu vier Folgeanträge einreichen (nähere Erläuterungen finden Sie hier unter Ziffer 3). 3. Anlage 1 Zum Nachweis der schweren Nutzfahrzeuge durch eine Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde. Hinweis: Die Antragstellung auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe sowie die Übermittlung des Kontrollformulars, der Anlagen und Nachweise zum Antrag ist ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Antragsportal des Bundesamtes eservice auf der Internetseite möglich. Die Übersendung der Anträge und der übrigen Unterlagen per , Post, Fax oder durch persönliches Erscheinen führt zur Ablehnung Ihres Antrags! Sofern Sie das elektronische Antragsportal des Bundesamtes erstmalig verwenden, müssen Sie auf der o. g. Internetseite zunächst ein Benutzerkonto erstellen. Andernfalls können Sie sich wie gewohnt mit den Ihnen bekannten Benutzerdaten anmelden. Eine ausführliche Bedienungsanleitung zum elektronischen Antragsverfahren können Sie nach der Anmeldung im eservice aufrufen. Seite 1 von 9 Stand:

2 Nachdem Sie alle Dokumente übermittelt haben, wird Ihnen das Kontrollformular zur Verfügung gestellt. Damit Ihr Antrag rechtswirksam gestellt ist, muss das Kontrollformular unterschrieben über Ihr Benutzerkonto im Portal eservice über den Menüpunkt Kontrollformular übermitteln auf elektronischem Wege an das Bundesamt übermittelt werden. Wenn das unterschriebene Kontrollformular innerhalb von zwei Wochen nach der elektronischen Antragstellung beim Bundesamt eingeht und Ihr Antrag vollständig und bescheidungsreif mit allen erforderlichen Anlagen vorliegt, ist für die Antragsfrist und damit die Reihung der Anträge (sog. Prioritätsprinzip ) das Datum der elektronischen Antragstellung maßgeblich. Weitere Informationen und Hinweise stehen Ihnen auch auf der Internetseite des Bundesamtes unter der Adresse zur Verfügung. Nachfolgend erhalten Sie für die einzelnen Abschnitte der Antragsvordrucke eine Hilfestellung für das Ausfüllen. Geschäftszeichen (Gz.) Geben Sie - sofern bereits bekannt - das Geschäftszeichen des Bundesamtes an. Wenn Sie in den Vorjahren bereits einen Antrag im Förderprogramm De-minimis gestellt haben, geben Sie das Ihnen mitgeteilte Geschäftszeichen ohne die Ziffern nach der Raute (#) an. Der Antrag muss bis zum 02. Oktober 2017 beim Bundesamt für Güterverkehr eingegangen sein. Gz.: /001#XXX Ziffer 1. Antragsteller/in (Bitte angeben, wenn bekannt) Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Unternehmen, welches im Handelsregister eingetragen ist, tragen Sie bitte die vollständige Firmen- oder Unternehmensbezeichnung einschließlich der Rechtsform laut der Handelsregistereintragung ein. Bitte geben Sie sodann das zuständige Registergericht und die Registernummer an. Handelt es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Unternehmen, welches nicht im Handelsregister eingetragen ist, tragen Sie bitte den Vornamen und Namen ein. Sollte ein Bevollmächtigter die Antragstellung für Sie übernehmen, so tragen Sie bitte unter Ziffer 6. Bevollmächtigung den Vornamen und Namen sowie die Anschrift des Bevollmächtigten ein. Änderungen von Unternehmensdaten (Unternehmenssitz, Ansprechpartner/in oder die Kommunikationsverbindung) sind umgehend mitzuteilen. Zur Vereinfachung stellt das Bundesamt für Güterverkehr ein entsprechendes Formular Änderungsmitteilung Zuwendungsempfänger zur Verfügung. Seite 2 von 9 Stand:

3 Ansprechpartner/in Hier tragen Sie bitte für Rückfragen den Ansprechpartner/in aus dem Unternehmen ein. Name Vorname Frau Herr Schulze Renate Telefon 0221/ Bankverbindung (Antragsteller/in) Erfassen Sie die korrekte und vollständige Bankverbindung des antragstellenden Unternehmens. Sollte sich diese vor Überweisung des Zuwendungsbetrages ändern, teilen Sie dies in Ihrem eigenen Interesse unverzüglich dem Bundesamt mit Kreditinstitut Musterbank IBAN DE BIC MUBADEKIZ12 Ziffer 2. Zuwendungsberechtigung Als Antragssteller/in müssen Sie einen Nachweis über die Zuwendungsberechtigung erbringen. Zuwendungsberechtigt bedeutet, das Sie als Antragsteller/in zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge sind. Ziffer 2.1 Nachweis über die Durchführung von Güterkraftverkehr im Sinne von 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) Seite 3 von 9 Stand:

4 Als Antragssteller/in betreiben Sie entweder gewerblichen Güterkraftverkehr nach 1 Abs. 1 GüKG. Kreuzen Sie dies entsprechend an und geben die Nummer Ihrer Lizenz bzw. Erlaubnisurkunde sowie das jeweilige Datum der Erteilung und die Dauer der Gültigkeit an oder Werkverkehr nach 1 Abs. 2 GüKG mit der erforderlichen Anmeldung in der Werkverkehrsdatei (kreuzen Sie dies entsprechend an und geben die zuständige Außenstelle des Bundesamtes sowie das Datum der Anmeldung an). Führen Sie sowohl gewerblichen Güterkraftverkehr als auch Werkverkehr durch, so sind alle Felder entsprechend zu füllen. Ich betreibe/wir betreiben gewerblichen Güterkraftverkehr Nummer der Lizenz bzw. Erlaubnisurkunde Erteilungsbehörde: Stadt Köln unbefristet gültig von befristet D/RPF TR von bis und/oder Werkverkehr. Angemeldet bei folgender Außenstelle des Bundesamtes für Güterverkehr Angemeldet am Hinweis: Überprüfen Sie, dass der/die in der Erlaubnis/ Lizenz oder der Werkverkehrsdatei eingetragene Berechtigte formal mit dem unter Ziffer 1. Antragsteller/in gemachten Angaben übereinstimmt. Insbesondere Umfirmierungen und Rechtsformwechsel müssen bereits korrigiert sein. Ziffer 2.2 Angaben zu den schweren Nutzfahrzeugen Für die Ermittlung Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages berücksichtigt das Bundesamt für Güterverkehr ausschließlich schwere Nutzfahrzeuge, - die am 15. September 2016 oder am 01. Dezember 2016 auf Ihr Unternehmen/Sie als Halter in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind und/ oder - die am 15. September 2016 oder am 01. Dezember 2016 zwar auf einen anderen als Halter in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind, aber in Ihrem Eigentum/ im Eigentum Ihres Unternehmens stehen und - die mit Ihrem Erstantrag Teil A 1 in geeigneter Form nachgewiesen werden. Als schwere Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt. Seite 4 von 9 Stand:

5 Bitte beachten Sie, dass Sie im Folgeantrag Teil B keine Möglichkeit haben, weitere förderfähige schwere Nutzfahrzeuge zu beantragen. Sie müssen für alle Fahrzeuge einen der beiden Stichtage, also den gleichen Stichtag, wählen. Bitte kreuzen Sie hierzu eine der beiden alternativen Felder an: Der dem Erstantrag Teil A 1 beizufügende Nachweis ist wie folgt zu erbringen: Wenn Sie/ Ihr Unternehmen der eingetragene Halter der schweren Nutzfahrzeuge sind/ist: Entweder - Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) inklusive evtl. vorhandener Beiblätter bzw. Anlagen Hinweise: - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird nicht anerkannt. - Kontrollieren Sie die Lesbarkeit (Qualität) und die Vollständigkeit der elektronischen Kopien. - Der eingetragene Halter und die unter Ziffer 1. Antragsteller/in gemachten Angaben müssen formal übereinstimmen. Insbesondere Umfirmierungen und Rechtsformwechsel müssen bereits korrigiert sein. Besteht keine Übereinstimmung fügen Sie bitte Eigentumsnachweise bei (s.u.). oder - Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde Hinweise: - Benutzen Sie vorzugsweise den Vordruck Anlage 1 zu dem Erstantrag Teil A1 Fahrzeugaufstellung und nachweise, füllen Sie diesen vollständig aus und lassen Sie sich diesen von der Straßenverkehrsbehörde durch Unterschrift/ Stempel bestätigen. Sofern Sie die Anlage 1 zu dem Erstantrag Teil A1 Fahrzeugaufstellung und nachweise nutzen, füllen Sie diese bitte wie nachfolgend dargestellt aus: Lfd. Nr. LKW-Kennzeichen (Feld A*) Eingetragener Halter*** Antragsteller/in (Feld C 1.1 und ggf. C 1.2*) Fahrzeugart (Feld 5*) zgg** in Tonnen (Feld F.2*) 1 K-KK 121 Reinhard Wendel Transport GmbH Sattelzugmaschine 18,00 Seite 5 von 9 Stand:

6 2 K-KK 122 Reinhard Wendel Transport GmbH LKW ATL 40,00 3 K-KK 123 Reinhard Wendel Transport GmbH LKW Kipper 32,00 4 K-KK 124 Reinhard Wendel Transport GmbH Transporter 7,5 - Sollten Sie eine Fahrzeugaufstellung der Straßenverkehrsbehörde einreichen wollen, ohne den Vordruck Anlage 1 zu benutzten, achten Sie darauf, dass folgende Angaben enthalten sind: (amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs, der eingetragene Halter, die Art des Fahrzeugs (hier Feld 5 der Zulassungsbescheinigung Teil I abschreiben), das zulässige Gesamtgewicht in Tonnen und die Zulassung zu einem der beiden Stichtage. Wenn Sie/Ihr Unternehmen nicht Halter, aber Eigentümer von schweren Nutzfahrzeugen sind/ist: - die Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder eine Fahrzeugaufstellung durch die Straßenverkehrsbehörde (s.o.) UND - eine aktuelle Aufstellung zum Anlagevermögen (im Anlagevermögen aufgeführte gemietete, geleaste oder gepachtete Fahrzeuge sind nicht förderfähig) oder - die Kaufvertragsurkunde oder - eine vergleichbare und geeignete Bestätigung über die Eigentumsverhältnisse Kreuzen Sie in jedem Fall im Antrag bitte an, in welche Nachweise Sie Ihrem Erstantrag Teil A 1 beifügen: Aus den vorgelegten Nachweisen muss ersichtlich sein: das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs; das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs; die Art des Fahrzeugs; der Tag der Zulassung; der Fahrzeughalter. Seite 6 von 9 Stand:

7 Ziffer 3. Fördermaßnahmen Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt als Budgetzusage auf Grundlage des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages (oder eines Teiles davon) bis zur Grenze des absoluten Förderhöchstbetrages in Höhe von Euro. Die bewilligte Zuwendung kann innerhalb des Bewilligungszeitraumes flexibel und nach Bedürfnis für Kauf, Miete und Leasing von Ausrüstungsgegenständen, Einrichtungen und sonstigen Maßnahmen im Bereich Umwelt und Sicherheit sowie Beratungen zu umwelt- und sicherheitsbezogenen Fragen der Unternehmensführung (Maßnahmen nach der Anlage zu Nummer 2 der Richtlinie De-minimis ) eingesetzt werden. Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind, sind nicht förderfähig. Die Maßnahmen basierend auf Kaufverträgen/einmaligen Beratungsverträgen sind ab Antragstellung bis spätestens innerhalb des im Zuwendungsbescheid festgelegten Bewilligungszeitraums (fünf Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheides) durchzuführen. Maßnahmen basierend auf längerfristigen Verträgen (Miete/ Leasing/ längerfristige Beratungsverträge) sind bis spätestens fünf Monate nach Zugang des Zuwendungsbescheides abzuschließen. Bereits abgeschlossene längerfristige Verträge können gefördert werden, wenn die Voraussetzungen für eine Anschlussförderung bestehen. Dabei können Sie zwischen den nachfolgenden Möglichkeiten wählen: Entweder Sie beantragen eine Zuwendung in voller Höhe Ihres unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages oder Sie beantragen eine teilweise Zuwendung in einer bestimmten Höhe (80 % der Nettoausgaben) und behalten sich die Beantragung weiterer Zuwendungen (bis zur Ausschöpfung des unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrages) für spätere Folgeanträge vor. Sollten die im Erstantrag beantragten und mit Zuwendungsbescheid bewilligten Zuwendungen aufgebraucht worden sein und der Förderhöchstbetrag ist noch nicht ausgeschöpft worden, so können weitere Folgeanträge Teil B gestellt werden. Die Beantragung lediglich eines Teilbetrages im Erstantrag und die sich daraus ergebende Möglichkeit weitere Mittel mit Folgenanträgen (Teil B) zu beantragen, ist dann vorteilhaft, wenn Sie verschiedene Bewilligungszeiträume (jeweils fünf Monate nach Zugang eines Zuwendungsbescheides) zur Durchführung Ihrer Maßnahmen benötigen. Beabsichtigen Sie alle von Ihnen geplanten Maßnahmen zeitnah (spätestens innerhalb von fünf Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheides zum Erstantrag) durchzuführen, so bietet es sich an mit dem Erstantrag den unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag zu beantragen. Seite 7 von 9 Stand:

8 Hinweis: Wenn Sie den unternehmensbezogenen Förderhöchstbetrag beantragen, wird dieser für Sie bis zur vollständigen Abrechnung, Ihrer Erklärung, dass Sie die Ihnen bewilligte Zuwendung nicht vollständig im Bewilligungszeitraum verbrauchen können, oder zum Ablauf der Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise für Sie gebunden. Die Bewilligung einer weiteren Zuwendung aufgrund eines Folgeantrages kommt nur in Betracht, wenn Ihnen Ihr unternehmensbezogener Förderhöchstbetrag noch nicht in voller Höhe bewilligt wurde oder Sie bereits auf einen Teil der Ihnen bewilligten Zuwendung verzichtet haben oder die Fristen zur Vorlage des Verwendungsnachweises abgelaufen sind und Sie die bewilligte Zuwendung nicht in voller Höhe abgerechnet haben. Bei der Beantragung eines konkreten Betrages sind 80 % der Nettoausgaben anzugeben, die Sie planen auszugeben. Dies entspricht der Summe, die Ihnen bewilligt wird. Planen Sie die Durchführung von Maßnahmen nach Nummer 1.9 gilt abweichend, dass nicht 80 % der Nettoausgaben, sondern 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben beantragt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben könnten Sie anhand des Reifenrechners ermitteln. Ziffer 4. Erklärungen zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis -Beihilfe Die Erklärung dient zur Auskunft über alle erhaltenen De-minimis -Beihilfen, die Ihrem Unternehmen im laufenden Steuerjahr sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren bewilligt (unter 4.2.1) und beantragt (unter 4.2.2) wurden. Die bewilligten De-minimis -Beihilfen des Bundesamtes für Güterverkehr sind nicht anzugeben. Unter geben Sie alle bewilligte De-minimis - Beihilfen des Bundesamts für Güterverkehr brauchen nicht aufgeführt zu werden Ihrem Unternehmen in den Kalenderjahren 2015, 2016 und 2017 bewilligten De-minimis -Beihilfen anderer Beihilfegeber an. Eine De-minimis -Beihilfe wird zu dem Zeitpunkt bewilligt, zu dem das Unternehmen nach deutschem Recht einen Rechtsanspruch auf die Beihilfe erwirbt, unabhängig davon, wann die De-minimis -Beihilfe tatsächlich ausgezahlt wird. Die Beihilfe des Bundesamtes für Güterverkehr im Förderprogramm De-minimis wird durch den Zuwendungsbescheid bewilligt. Die bewilligten Beihilfen können Sie der durch den Beihilfegeber erstellten De-minimis -Bescheinigung entnehmen. Wurden Ihnen bisher ausschließlich De-Minimis -Beihilfen vom Bundesamt für Güterverkehr bewilligt, so setzen Sie das Kreuz bitte bei keine weiteren De-minimis -Beihilfen bewilligt wurden. Seite 8 von 9 Stand:

9 Unter geben Sie bitte an, dass das Unternehmen im laufenden Steuerjahr 2017 sowie in den zwei vorangegangenen Steuerjahren 2015 und 2016 bei anderen Beihilfegebern entweder keine weiteren De-minimis - Beihilfen beantragt hat oder die nachstehend aufgeführten De-minimis -Beihilfen beantragt hat, die noch nicht bewilligt wurde/n. Die notwendigen Angaben vermerken Sie in der nachfolgenden Tabelle. Die beantragte, aber noch nicht bewilligte De-minimis -Beihilfe beim Bundesamt für Güterverkehr, ist nicht mit anzugeben. Haben Sie ausschließlich De-minimis -Beihilfen beim Bundesamt für Güterverkehr beantragt, die Ihnen bisher noch nicht bewilligt wurden, so setzen Sie das Kreuz bitte bei keine weiteren Deminimis -Beihilfen beantragt hat. Ziffer 5. Erklärungen Lesen Sie sorgfältig die Erklärungen im Antragsvordruck. Seite 9 von 9 Stand:

10 Ziffer 6. Bevollmächtigung Geben Sie bitte an, ob der Antrag von dem antragstellenden Unternehmen selbst oder einem bevollmächtigten Dritten im eservice-portal des Bundesamtes eingestellt wird. Eine schriftliche Vollmachtsurkunde ist nur auf Anfrage durch das Bundesamt für Güterverkehr vorzulegen. Ziffer 7. Unterschrift Vergessen Sie bitte nicht das Kontrollformular zu unterschreiben und mit Ihrem Firmenstempel zu versehen. Im Anschluss ist das Kontrollformular über das elektronische Antragsportal an die Bewilligungsbehörde zu übermitteln. Anlagen Für die beigefügten Anlagen, kreuzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Felder an. Bitte fügen Sie sämtliche notwendige Anlagen vollständig dem Antragsvordruck bei! Seite 10 von 9 Stand:

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