Abwassergesetze Deutschland

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1 Leonardo da Vinci Projekt Nachhaltigkeit in der gewerblichen Wäscherei Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze Deutschland Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 1

2 Inhalt Europäische Richtlinien (WH) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Abwasserverordnung - Anhänge zur Abwasserverordnung Landeswassergesetze und verordnungen Kommunale Abwassersatzungen Haftungs- und Strafrecht Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 2

3 Europäische Richtlinien Seit 1976 Verschiedene Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaft Beispiel: EG-Richtlinie vom 4. Mai 1976 (76/464/EWG) betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft Ziel der EG-Richtlinien: Sicherung der Trinkwasserversorgung und uneingeschränkte Nutzung der Oberflächengewässer Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 3

4 Abwasservorschriften Vorschriften über einzuhaltende Grenzwerte Bundesebene: Wasserhaushaltsgesetz und verschiedene Verordnungen Länderebene: Landeswassergesetze und entspr. Verordnungen kommunale Abwassersatzungen Kostenrelevante Vorschriften Kanalgebühren Schwerverschmutzerzulagen Schmutzfrachtbezogene Gebühren Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 4

5 Wasserhaushaltsgesetz - 7a Anforderungen an das Einleiten von Abwasser (1) Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser darf nur erteilt werden, wenn die Schadstofffracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist Die Bundesregierung legt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen fest, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Anforderungen können auch für den Ort des Anfalls des Abwassers oder vor seiner Vermischung festgelegt werden Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 5

6 Stand der Technik im Sinne des WHG Entwicklungsstand technisch und wirtschaftlich durchführbarer fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die als beste verfügbare Techniken zur Begrenzung von Emissionen praktisch geeignet sind. Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 6

7 Wo ist der Stand der Technik definiert? Im Anhang 55 Wäschereien zur Abwasserverordnung Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 7

8 Abwasserverordnung Im Sinne dieser Verordnung ist 2 Begriffsbestimmungen (Teil I) 1. Stichprobe eine einmalige Probenahme aus einem Abwasserstrom 2. Mischprobe eine Probe, die in einem bestimmten Zeitraum kontinuierlich entnommen wird, oder eine Probe aus mehreren Proben, die in einem Zeitraum kontinuierlich oder diskontinuierlich entnommen werden 3. qualifizierte Stichprobe eine Mischprobe aus mindestens fünf Stichproben, die in einem Zeitraum von höchstens zwei Stunden im Abstand von nicht weniger als zwei Minuten entnommen und gemischt werden Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 8

9 Abwasserverordnung Im Sinne dieser Verordnung ist 2 Begriffsbestimmungen (Teil II) 4. produktspezifischer Frachtwert der Frachtwert (zum Beispiel m 3 /t, g/t, kg/t) der sich auf die der wasserrechtlichen Zulassung zugrunde liegende Produktionskapazität bezieht 5. Ort des Anfalls der Ort, an dem Abwasser vor der Vermischung mit anderem Abwasser behandelt worden ist, sonst an dem es erstmalig gefasst wird 6. Vermischung die Zusammenführung von Abwasserströmen unterschiedlicher Herkunft 7. Parameter eine chemische, physikalische oder biologische Messgröße, die in der Anlage aufgeführt ist Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 9

10 Frachtwerte Berechnung wie folgt: Fracht = Wasserbedarf X Konzentration (g/t) (m 3 /t) (g/m 3 ) Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 10

11 Abwasserverordnung 3 Allgemeine Bestimmungen (Teil I) 1. Soweit in den Anhängen nichts anders bestimmt ist, darf eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in die Gewässer nur erteilt werden, wenn am Ort des Anfalls des Abwassers die Schadstofffracht nach Prüfung der Verhältnisse im Einzelfall so gering gehalten wird, wie dies durch Einsatz wassersparender Verfahren bei Wasch- und Reinigungsvorgängen, Indirektkühlung und Einsatz von schadstoffarmen Betriebs- und Hilfsstoffen möglich ist 2. Die Anforderungen dieser Verordnung dürfen nicht durch Verfahren erreicht werden, bei denen Umweltbelastungen in andere Umweltmedien wie Luft oder Boden entgegen dem Stand der Technik verlagert werden Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 11

12 Abwasserverordnung 3 Allgemeine Bestimmungen (Teil II) 4. Als Konzentrationswert festgelegte Anforderungen dürfen entgegen dem Stand der Technik nicht durch Verdünnungen erreicht werden 5. Sind Anforderungen vor der Vermischung festgelegt, darf eine Vermischung zum Zwecke der gemeinsamen Behandlung zugelassen werden, wenn insgesamt mindestens die gleiche Verminderung der Schadstofffracht je Parameter wie bei getrennter Einhaltung der jeweiligen Anforderungen erreicht wird 6. Sind Anforderungen für den Ort des Anfalls von Abwasser festgelegt, ist eine Vermischung erst zulässig, wenn diese Anforderungen eingehalten werden Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 12

13 4 von 5 Regel Gemäß der Abwasserverordnung gilt: Ist ein nach der Abwasserverordnung festgesetzter Wert nach dem Ergebnis einer Überprüfung im Rahmen der staatlichen Überwachung nicht eingehalten, so gilt er dennoch als eingehalten, wenn die Ergebnisse dieser und der vier vorausgehenden staatlichen Überprüfungen in vier Fällen den Wert nicht überschreiten und kein Ergebnis den Wert um mehr als 100 % übersteigt. Überprüfungen, die länger als drei Jahre zurückliegen, bleiben unberücksichtigt. Die Länder können zulassen, dass den Ergebnissen der staatlichen Überwachung Ergebnisse gleichgestellt werden, die der Einleiter aufgrund eines behördlich anerkannten Überwachungsverfahrens ermittelt Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 13

14 Abwasserverordnung 4 Analysen- und Messverfahren (1) Die Anforderungen in den Anhängen beziehen sich auf die Analysen- und Messverfahren gemäß der Anlage. Die in der Anlage und den Anhängen genannten DIN, DIN-EN und DIN-EN- ISO-Normen sind bei der Beuth-Verlag GmbH, Berlin erschienen. Die DEV-Normen (Deutsche Einheitsverfahren zur Wasser- Abwasser- und Schlammuntersuchung) werden bei der Fachgruppe Wasserchemie der Gesellschaft Deutscher Chemiker, Verlag Chemie, Weinheim (Bergstraße), herausgegeben. Die in den Sätzen 2 und 3 genannten Normen sind bei dem deutschen Patentamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 14

15 Anhang 55 Wäschereien - Übersicht (A) Anwendungsbereich (B) Allgemeine Anforderungen (C) Anforderungen an das Abwasser für die Einleitungsstelle (D) Anforderung an das Abwasser vor Vermischung Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 15

16 Anhang 55 - Anwendungsbereich Der Anhang 55 gilt für Abwasser, dessen Schmutzfracht im wesentlichen aus dem Waschen von verunreinigten Textilien, Teppichen, Matten und Vliesen in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen stammt Der Anhang 55 gilt u. a. nicht für Abwasser aus der Wäsche von Haushaltstextilien in Münzwaschsalons mit Selbstbedienungswaschautomaten der Wäsche von Haushaltstextilien, Gaststätten- und Hoteltextilien oder anderen vergleichbaren Textilien, wenn keine chlororganischen oder chlorabspaltenden Wasch- und Waschhilfsmittel oder Elementarchlor eingesetzt werden Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 16

17 Anhang 55 - Allgemeine Anforderungen Das Abwasser darf u.a. nicht enthalten organisch gebundene Halogene, die aus dem Einsatz als Lösemittel aus der Vorreinigung des Waschgutes stammen chlororganische sowie chlorabspaltende Verbindungen oder Chlor aus dem Einsatz von Wasch- und Waschhilfsmitteln, soweit sie nicht in der Klarspülzone oder dem Klarspülbad bei der Wäsche von Krankenhaus- und Heimwäsche sowie Berufskleidung des fleisch- und fischverarbeitenden Gewerbes eingesetzt werden Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 17

18 Abwasserteilströme in der gewerblichen Wäscherei (1) Abhängig von der behandelten Wäscheart bzw. deren Schmutzbelastung werden vier Abwasserteilströme unterschieden: Allgemeinwäsche, bei der keine Schadstoffe im Schmutz zu erwarten sind (z. B. aus Haushalten, Restaurants, Hotels) Krankenhaus- und Heimwäsche Berufskleidung des fleisch- und fischverarbeitenden Gewerbes Berufskleidung aus bestimmten Bereichen (Metallbearbeitung, Maschinenbau, Kraftfahrzeug-Betriebe, chemische Betriebe, Putztücher, Teppiche, Matten) Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 18

19 Abwasserteilströme in der gewerblichen Wäscherei (2) Definition von Anforderungen/Grenzwerten für die einzelnen Teilströme Grenzwerte dürfen nicht durch Vermischen verschiedener Teilströme oder Verdünnung mit Frischwasser erreicht werden Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 19

20 Arten der Probenahme Stichprobe: Einmalige Entnahme einer Abwasserprobe Qualifizierte Stichprobe: Mindestens 5 Stichproben, die in einem Zeitraum von höchstens 2 Stunden im Abstand von mindestens 2 Minuten genommen und gemischt werden 2-Stunden-Mischprobe: Entnahme einer Gesamtprobe über einen Zeitraum von 2 Stunden Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 20

21 Einschränkung des Chloreinsatzes Bleiche und Desinfektion mit Chlor führen zur Bildung absorbierbarer organischer Halogenverbindungen (AOX) Wäschereiabwasser darf keine chlororganischen Verbindungen, chlorabspaltenden Verbindungen oder Chlor aus Wasch- /Waschhilfsmitteln enthalten Ausnahmen: Chloreinsatz in Spülbad/Spülzone für Krankenhaus- und Heimwäsche AOX-Grenzwert: 18 g AOX pro Tonne Wäsche Berufsbekleidung aus Fleisch- und Fischverarbeitung AOX-Grenzwert: 40 g AOX pro Tonne Wäsche Anforderungen gelten nicht, wenn Anteil dieses Waschgutes < 10 % der Waschkapazität im Seuchenfall (Krankenhaus und Heimwäsche) Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 21

22 Grenzwerte für Abwasser aus der Wäsche von Berufskleidung, Putztüchern, Teppichen und Matten Parameter Grenzw ert in mg/l Kohlenw asserstoffe 20,0 AOX 2,0 Kupfer 0,5 Chrom 0,5 Nickel 0,5 Blei 0,5 Cadmium 0,1 Quecksilber 0,05 Zink 2 Arsen 0,1 Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 22

23 Abwasserbelastung nach dem Waschen von stark verschmutzter Berufskleidung mg/l Abwasser Grenzwerte AOX Kupfer Chrom Nickel Blei Zink Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 23

24 Anhang 55 - Hintergrundpapier (1) Veröffentlicht im Jahr 2002 Ausführliche Zusatzinformationen Anwendungsbereich Abwasseranfall Abwasservermeidung Abwasserbehandlung Übergangsregelungen und -fristen Erfassungsbogen für Wäschereien Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 24

25 Anhang 55 - Hintergrundpapier (2) Hinweise und Erläuterungen zum Anhang 55 Wäschereien der Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 25

26 Ländervorschriften Deutschland: Wasserrecht = Länderrecht Genehmigungspflicht beim Einleiten von Abwasser Behandlungspflicht nach dem Stand der Technik vor Abwassereinleitung in die öffentliche Abwasseranlage Duldungspflicht für Grundstücksbegehung und Probenahme Eigenüberwachung oder Fremdüberwachungspflicht Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 26

27 Kommunale Abwassersatzungen Kommunale Abwassersatzungen werden u. a. zu folgenden Zwecken festgelegt Schutz der Funktion der Kläranlage Schutz der Kanalisation Schutz des dort tätigen Personals Kommunale Abwassersatzungen sind regional stark unterschiedlich Richtwerte für kommunale Abwassersatzungen: ATV- Arbeitsblatt A 115 Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 27

28 Grenzwerte des ATV-Arbeitsblattes A 115 Parameter Grenzwerte Temperatur 35 C ph-wert 6,5-10 Sulfat 600 mg/l lipophile Stoffe 250 mg/l Kohlenwasserstoffe 20 mg/l organische Lösemittel 5 g/l Phosphor 50 mg/l Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 28

29 Berechnungsformel für Abwassergebühren (Beispiel) f = 0,32 BSB BSB 0 + 0,32 CSB CSB 0 x CSB/BSB CSB /BSB ,26 AS AS 0 + 0,1 x 1 Y Stz y Σ z = 1 Stz0 y : Zahl der Störstoffe Stz : Konzentration der Störstoffe in mg/l aus f wird der Abwasserbeiwert c ermittelt Betrag Zahlung = c x m Wasser x Grundkosten Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 29

30 Zusammenfassung Anhang 55 Wäschereien Anforderungen an Teilströme drastische Einschränkung des Chloreinsatzes Schadstoff-Grenzwerte für Abwasser aus Wäsche von Berufskleidung aus bestimmten Bereichen, Putztücher, Teppiche, Matten Abwasseraufbereitung hierfür meist unumgänglich kommunale Satzungen Anforderungen an Übergabeschacht unabhängig von den behandelten Wäschearten einzuhalten Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 30

31 Haftungs- und strafrechtliche Aspekte undichtes Kanalsystem eines Gewerbebetriebes: Schadensersatzpflicht des Betreibers ( 22 WHG), z. B. gegenüber Wasserversorgungsunternehmen dies gilt auch bei nicht vorsätzlichem oder nicht fahrlässigem Verursachen oder nicht-unterbinden der Verunreinigung darüber hinaus kann der Betrieb strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, da die Verschlechterung der Gewässereigenschaften nach 324 Strafgesetzbuch strafbar ist Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 31

32 Installation des Kanalsystems Führung des Abwassers in oberirdisch verlegten Rohren (z. B. unter der Hallendecke) oder in Schächten Überprüfung des Kanalsystems durch eigenes Personal oder Behörden so jederzeit möglich eventuelle Undichtigkeiten können sofort erkannt und behoben werden, ohne dass eine Grundwassergefährdung erfolgt Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 32

33 Daten für Abwasserkataster (1) 1. Lageplan des Betriebes 2. Plan zur Wasser- und Abwasserführung 3. Wasserbedarf pro Jahr 4. Gesamtbeladekapazität der Wäscherei 5. Menge der pro Woche gewaschenen Wäsche 6. Anzahl der Mitarbeiter 7. Daten zu den eingesetzten Waschmaschinen (Hersteller, Beladekapazität, Flottenrückgewinnung etc.) 8. Daten zu Enthärtungsanlagen (u. a. Menge des pro Woche verbrauchten Regeneriersalzes) 9. Daten zur Kesselanlage für die Dampferzeugung (u. a. stündliche Dampferzeugung) 10.Daten zu den einzelnen Waschprogrammen und Waschprogrammschritten (Temperaturen, Zeitdauern, Art und Dosierung (g/kg) der eingesetzten Wasch- und Waschhilfsmittel, Flottenverhältnisse) Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 33

34 Daten für Abwasserkataster (2) 11. Methode(n) der Programmsteuerung 12. Methode(n) der Wasch- und Waschhilfsmitteldosierung 13.Verteilung der gewaschenen Wäschearten auf die unter 10. genannten Waschverfahren in Gewichtsprozent 14.Auflistung aller Wasch- und Waschhilfsmittel mit den entsprechenden DIN-Sicherheitsdatenblättern u. der Angabe der pro Woche verbrauchten Menge 15.Menge an Flusen in m 3, die pro Jahr im Sand- und Flusenfang anfällt; Entsorgung der Flusen 16. Abwassermenge pro Jahr 17. Vorhandene Abwasserbehandlungseinrichtungen 18. Vorliegende Abwasseranalysendaten Modul 1 Wasseranwendung Kapitel 6 b Abwassergesetze 34

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