Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz

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1 Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz neuer Aufzug an der Oberschule Bad Saarow Sprechzeiten des Amtes: Dienstag 9:00-12:00 und 13:00-16:00 Donnerstag 9:00-12:00 und 13:00-18:00 oder nach Vereinbarung post@amt-scharmuetzelsee.de Internet:

2 A Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachung des Amtes Scharmützelsee 1.1. Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow am gefasst wurden Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer 57. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 22. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 004 Zentraler Kurpark der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB verkürzte öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 009 Saarow Strand der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 38. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Bekanntmachung der Gemeinde Diensdorf-Radlow 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow am gefasst wurden 14 2

3 5. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 5.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz am gefasst wurden Schlussbekanntmachung zur 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 03 Neue Mühle/Altenpflegeheim der Gemeinde Wendisch Rietz Genehmigung der Änderung 3A des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wendisch Rietz Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 16. Änderung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 20 Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 3. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 (BP) Ferienwohnung mit öffentlichem Restaurant und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentliche Auslage Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit des Entwrufs zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und der landschaftsplanerischen Bewertung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 1 BauGB öffentliche Auslage 21 Seite 6. Bekanntmachungen der Gemeinde Reichenwalde 6.1. Haushaltssatzung der Gemeinde Reichenwalde für das Haushaltsjahr Bekanntmachung des Wahlleiters des Amtes Scharmützelsee und der amtsangehörigen Gemeinden Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Reichenwalde am gefasst wurden 25 3

4 B Bekanntmachung anderer Stellen Seite 1. Bekanntmachung des Landkreises Oder-Spree, Umweltamt untere Naturschutzbehörde, Breitscheidstraße 7, Beeskow 1.1. Öffentliches Auslegungsverfahren zur geplanten Verordnung über die Naturdenkmäler im Landkreis Oder-Spree Bekanntmachung des Standortältesten, Kurmark-Kaserne, Beeskower Chaussee 15 a, Storkow 2.1. Bundeswehr warnt vor Gefahren Schießwarnung Bekanntmachung des Vermessungsbüros Weidner, Dr. Wilhelm-Külz-Straße 40, Fürstenwalde 3.1. Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Grenzen durch Offenlegung, Flur 13, Flurstück 204, Gemarkung Bad Saarow- Pieskow Information des Ministerium des Innern, Henning-von-Tesckow- Straße 9-13, Potsdam 4.1. Kommunalwahlen Veränderte Termine und Fristen 2. Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin oder des Wahlleiters 3. Frühester Zeitpunkt für die Kandidatenaufstellungen 35 C Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Informationen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Information über Neubau Aufzug Oberschule Bad Saarow Weihnachtsgrüße 40 4

5 A Amtliche Bekanntmachungen 1. Bekanntmachung des Amtes Scharmützelsee 1.1. Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen Gemäß 33 des Gesetzes über das Meldewesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Meldegesetz- BbgMeldeG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Januar 2006 (GVBl.I/06, [Nr. 02], S.6), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 07. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 11], S.255) in der jeweils gültigen Fassung - dürfen die Meldebehörden Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen, Listenvereinigungen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Landtag Brandenburg sowie im Zusammenhang mit Kommunalwahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten zum Zwecke der Wahlwerbung aus dem Melderegister Auskunft über die in 32 Abs. 1 Satz 1 des BbgMeldeG bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Wahlberechtigte haben das Recht, dieser Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen. Dies geschieht durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung bei der Meldebehörde, bei der sie in alleiniger Wohnung oder in Hauptwohnung gemeldet sind. Für die Wahlberechtigten der Gemeinden des Amtes Scharmützelsee kann die Einlegung des Widerspruchs beim zuständigen Einwohnermeldeamt im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4 in Bad Saarow vorgenommen werden. Bad Saarow, gez. Krappmann Amtsdirektor 5

6 2. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow 2.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die vom Haupt- und Finanzausschuss Bad Saarow am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Nicht öffentlicher Teil H 075/13 Beschluss zur Bezuschussung zum Eröffnungskonzert Scharwenka Kulturforum H 076/13 Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 20, Flurstück 285 mit einer Größe von 864 m², Fürstenwalder Chaussee 46, nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz H 077/ H 078/13 Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks in der Gemarkung Bad Saarow- Pieskow, Flur 5, Flurstück 19 mit einer Größe von ca.120 m² (Platanenstraße) Protokollbeschluss zur anteiligen Übernahme von Kosten zur Umschreibung einer Grundschuld Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 6

7 2.2. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Bad Saarow in ihrer 57. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /13 Abwägungs- und erneuter Auslagebeschluss zur 22. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 004 Zentraler Kurpark der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren nach 13a BauGB (Bad Saarow, Flur 1, Flurstücke 115; 116; 126 teilw.; 127; 129; 130; 132; 133) Nicht öffentlicher Teil /13 Beschluss zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit zu Lasten des Grundstücks in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 10, Flurstück 70 (Seestraße) /13 Beschluss zur Bestellung einer Grunddienstbarkeit zu Lasten des Grundstücks in der Gemarkung Bad Saarow-Pieskow, Flur 11, Flurstücke 270, 272 und 4 (Kurpark und Therme) /13 Beschluss Wirtschaftsplan 2014 Bad Saarow Kur GmbH /13 Beschluss zur Eintragung in das Ehrenbuch der Gemeinde Bad Saarow Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 7

8 2.3. Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 22. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 004 Zentraler Kurpark der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB Die Gemeindevertretung Bad Saarow hat in Ihrer Sitzung am mit Beschluß Nr /13 nach Billigung beschlossen, den geänderten Entwurf der 22. Änderung des Bebauungsplans Nr. 045 Saarow-Mitte erneut offenzulegen. Der Entwurf der Änderung des Planes und deren Begründung liegen gemäß 3 (2) BauGB vom öffentlich aus bis Die Gemeindevertretung hat entschieden, das beschleunigte Verfahren nach 13 a BauGB anzuwenden. Daher wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht nach 2a BauGB abgesehen. Alle relevanten Unterlagen werden im Amt Scharmützelsee vorgehalten und auf Wunsch Auskünfte zu denselben erteilt. Ziel der Änderung ist das städtebauliche Ziel, die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen im Bereich des Kletterwaldes/Seestraße zu ordnen und weiter zu strukturieren. Der Parkcenterstandort soll für die Sicherung der Material- und Imbißversorgung gering erweitert und durch einen Materialcontainerstandort ergänzt werden. Weiterhin sind die Zulässigkeit eines Seminartipis (Zelt) mit Grillplatz, eine Fläche für eine Floßbauwerft und ein Standort für die Müllentsorgung vorgesehen. Die Ruine des vorhandenen Mausoleums soll mit einer Baugrenze umzogen werden. Eine Ergänzung mit einem Materiallager und einer Minigolfanlage sind geplant. Auf einer neu festgesetzten Fläche innerhalb des Kletterwaldes soll die Möglichkeit für die Integration etwas größerer Kletterelemente geschaffen werden, die eine Möglichkeit der Übernachtung in den Baumwipfeln zulassen. Es werden mit der Planung keine Vorhaben begründet, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich ziehen, noch Beeinträchtigungen der in 1 Abs.6 Nr.7 b BauGB genannten Schutzgüter verursachen. Während der Trägerbeteiligung hat der Landkreis Oder-Spree/Umweltamt eine Stellungnahme abgegeben. Hier werden Bedenken zum Erhalt des Waldcharakters und der Waldfunktion geäußert. Es wird ein Widerspruch zum geplanten Erhalt des Waldes vermutet. Die Stellungnahme kann mit den Planungsunterlagen ebenfalls eingesehen werden. Weitere umweltbezogene Stellungnahmen sind im Rahmen der Beteiligung bisher nicht eingegangen. 8

9 Betroffen von der Planänderung ist im Wesentlichen das Grundstück in der Gemarkung Bad Saarow, Flur 01, Flurstücke 127; 130; 132 und 133 in der Seestraße in Bad Saarow. Flurkarte - örtliche Lage des von der Änderung betroffenen Grundstückes Die öffentliche Auslegung dient der Darstellung der Ziele und Zwecke der Planung und der Bürgerbeteiligung. Gemäß 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Verfahren ausdrücklich erwünscht. Die Auslegung erfolgt im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow / Bauamt, Auslageraum Erdgeschoß, Forsthausstraße 4, in Bad Saarow montags/dienstags/mittwochs von Uhr Uhr und Uhr Uhr donnerstags Uhr Uhr und Uhr Uhr freitags Uhr Uhr. 9

10 Während der Auslegungszeit können von jedermann Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 10

11 2.4. verkürzte öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB der 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 009 Saarow Strand der Gemeinde Bad Saarow im beschleunigten Verfahren nach 13 a BauGB Die Gemeindevertretung Bad Saarow hat in Ihrer Sitzung am mit Beschluß Nr /13 nach Billigung beschlossen, den geänderten Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 009 Saarow-Strand erneut offenzulegen. Der Entwurf der Änderung des Planes und deren Begründung liegen gemäß 3 (2) BauGB vom öffentlich aus bis Mit Abwägungs- und erneutem Auslagebeschluß vom wurde beschlossen eine Auslage zu den Änderungen in verkürzter Form durchzuführen. Die Gemeindevertretung hat entschieden, das beschleunigte Verfahren nach 13 a BauGB anzuwenden. Daher wurde von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht nach 2a BauGB abgesehen. Alle relevanten Unterlagen werden im Amt Scharmützelsee vorgehalten und auf Wunsch Auskünfte zu denselben erteilt. Ziel der Änderung ist das städtebauliche Ziel, auf den Flurstücken 380; 382 und 383 der Flur 18 in der Gemarkung Bad Saarow, das Wohnen und eine geringe Vergrößerung des Wohngebäudes im Siedlungszusammenhang zuzulassen. Zur Zeit sind die Flurstücke 380, 382 und 383 als Bestandteile eines Sondergebietes Beherbergung Freizeit-Hotel-Sport ausgewiesen, mit einem Doppelhaus bebaut und werden seit Jahrzehnten zu Wohnzwecken genutzt. Da die drei Grundstücke voll erschlossen sind und von den Eigentümern seit der Errichtung als Wohngebäude genutzt werden, ist die Änderung dieser Teilfläche zur Sicherung der Wohnnutzung als Wohnbaufläche zu empfehlen. Es werden mit der Planung keine Vorhaben begründet, die eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung nach sich ziehen, noch Beeinträchtigungen der in 1 Abs.6 Nr.7 b BauGB genannten Schutzgüter verursachen. Während der Trägerbeteiligung wurde das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz beteiligt. Das dortige Fachreferat für Naturschutz hat keine Stellungnahme abgegeben. Während der Trägerbeteiligung wurde der Landkreis Oder-Spree beteiligt. Das dortige Umweltamt hat gegen die Planänderung Bedenken geäußert. Eine schrittweise Aufhebung der Sondergebiete wird befürchtet. 11

12 Weitere umweltbezogene Stellungnahmen sind im Rahmen der Beteiligung bisher nicht eingegangen. Vorhandene Stellungnahmen können eingesehen werden. Betroffen von der Planänderung sind im Wesentlichen die Grundstücke in der Gemarkung Bad Saarow, Flur 18, Flurstücke 380; 382 und 383 am Friedrich-Engels- Damm 261 und 263 in Bad Saarow. Die öffentliche Auslegung dient der Darstellung der Ziele und Zwecke der Planung und der Bürgerbeteiligung. Gemäß 3 Abs. 1 Satz 2 BauGB ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Verfahren ausdrücklich erwünscht. Die Auslegung erfolgt im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow / Bauamt, Auslageraum Erdgeschoß, Forsthausstraße 4, in Bad Saarow montags/dienstags/mittwochs von Uhr Uhr und Uhr Uhr donnerstags Uhr Uhr und Uhr Uhr freitags Uhr Uhr. 12

13 Während der Auslegungszeit können von jedermann Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 3. Bekanntmachung der Gemeinde Langewahl 3.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Langewahl in ihrer 38. Gemeindevertretersitzung am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /13 Teilentwidmungsbeschluss einer Friedhofsfläche von 633 m² auf dem Friedhof Streitberg in der Gemeinde Langewahl /13 Zuschüsse für Vereine Bad Saarow, Krappmann - Siegel - Amtsdirektor 13

14 4. Bekanntmachung der Gemeinde Diensdorf-Radlow 4.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Diensdorf-Radlow am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Nicht öffentlicher Teil /13 Beschluss zur vorzeitigen Beendigung des Pachtvertrages und Erwerb des aufstehenden Gebäudes und Außenanlagen in Diensdorf-Radlow, Birkenweg, Gemarkung Diensdorf, Flur 2, Flurstücke 215/1, 215/3 und 225/ /13 Beschluss zum unentgeltlichen Tausch einer Teilfläche des Flurstückes 506, in der Gemarkung Diensdorf, Flur 2, mit einer Größe von ca. 260 m², gegen eine Teilfläche des Flurstückes 225/8 der Flur 2, mit einer Größe von ca. 261 m² und Verkauf einer Teilfläche des Flurstückes 225/7, in der Gemarkung Diensdorf, Flur 2, mit einer Größe von ca. 75 m² /13 Beschluss zur Übertragung des Flurstückes 156, Flur 2, Gemarkung Diensdorf, gelegen in Diensdorf-Radlow, An der L /13 Beschluss zur Übertragung des Flurstückes 157, Flur 2, Gemarkung Diensdorf, gelegen in Diensdorf-Radlow, An der L /13 Beschluss zur Übertragung des Flurstückes 158, Flur 2, Gemarkung Diensdorf, gelegen in Diensdorf-Radlow, An der L /13 Protokollbeschluss zur befristeten Einstellung eines Gemeindearbeiters Bad Saarow, Krappmann - Siegel Amtsdirektor 14

15 5. Bekanntmachungen der Gemeinde Wendisch Rietz 5.1. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Wendisch Rietz am gefasst wurdenn Beschluss- Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /13 Beschluss zur Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 20 Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 2, Flurstück 1221, Ulmenstraße 12, Gemarkung Wendisch Rietz (16. einfache Änderung gem. 13 a BauGB) /13 Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wendisch Rietz /13 Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung eines Bebauungsplanes Nr. 27 Pappelallee/Eichenweg der Gemeinde Wendisch Rietz, Flur 6, Flurstück , 450/1 u. 2, 451 /1 u. 2, 453/1 u. 2, 458/2, Gemarkung Wendisch Rietz (einfaches Verfahren gem. 13 a BauGB) /13 Beschluss Zuschuss für Veranstaltungen /13 Beschluss Zuschuss Vereine /13 Protokollbeschluss zur Ersatzbeschaffung von Fahrzeugtechnik Nicht öffentlicher Teil /13 Beschluss Bestätigung Jahresabschluss Grundstücksentwicklungsgesellschaft Wendisch Rietz zum / Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates /13 Beschluss Bestätigung Jahresabschluss Grundstücksentwicklungsgesellschaft Wendisch Rietz zum / Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates /13 Beschluss Bestätigung Jahresabschluss Grundstücksentwicklungsgesellschaft Wendisch Rietz zum / Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates /13 Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 02, Flurstück 1218, gelegen in Wendisch Rietz, Luisenaue/Seerosenweg, mit einer Größe von ca m² 15

16 /13 Verkauf des Grundstückes, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 06, Flurstück 1069 und 940, gelegen in Wendisch Rietz, Pappelallee /13 Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 02, Flurstück 1424, gelegen in Wendisch Rietz, Hauptstraße 4, mit einer Größe von ca. 141 m² /13 Verkauf einer Teilfläche des Grundstückes, Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 02, Flurstück 1218 gelegen in Wendisch Rietz, Strandstraße Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 16

17 5.2. Schlussbekanntmachung zur 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 03 Neue Mühle/Altenpflegeheim der Gemeinde Wendisch Rietz Betr.: Herstellung der Rechtskraft zur 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 03 Neue Mühle / Altenpflegeheim der Gemeinde Wendisch Rietz als fortgeltender Plan der Gemeinde Wendisch Rietz für den Geltungsbereich Flur 6, Flst. 712 und 1051, Gemarkung Wendisch Rietz, Am Kieferngrund Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz hat in der Sitzung am mit Beschluss- Nr /13 den Satzungsbeschluss zur 1. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 03 Neue Mühle / Altenpflegeheim gefasst. Bestandteile der Satzung bilden Teil A (Plan) und Teil B (Text). Die Begründung wurde gebilligt. Beides hat der Gemeinde Wendisch Rietz zur Beschlussfassung vorgelegen. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 03 Neue Mühle / Altenpflegeheim tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag im Amt Scharmützelsee, Forsthausstraße 4, Bad Saarow, Zimmer 013, während der Dienststunden Dienstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr einsehen. Eine Verletzung der in 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs.1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung dieses Bebauungsplanes über das Erlöschen von Entschädigungs - ansprüchen wird hingewiesen. Bad Saarow, den gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 17

18 5.3. Genehmigung der Änderung 3A des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wendisch Rietz Betr.: Genehmigung der Änderung 3A des Flächennutzungsplanes der Gemeinde WENDISCH RIETZ gemäß 6 Abs. 1 BauGB als fortgeltender Plan der Gemeinde Wendisch Rietz für das Gebiet der Gemarkung Wendisch Rietz Die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am , Beschluss- Nr /13, als Satzung beschlossene Änderung 3A des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wendisch Rietz für das Gebiet der Gemarkung Wendisch Rietz, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom , Az.: 14/2013 genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die Änderung 3A des Flächennutzungsplanes tritt mit der Veröffentlichung in Kraft. Jedermann kann den genehmigten Flächennutzungsplan und die Begründung dazu ab dem Tag der Bekanntmachung im Amt Scharmützelsee, Forsthausstr. 4, in Bad Saarow, Zimmer 013, während der Dienststunden einsehen. Dienstag Donnerstag 9.00 bis Uhr und bis Uhr 9.00 bis Uhr und bis Uhr Eine Verletzung der in 214 Abs.1 Satz 1 Nr.1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägungen sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Be - kanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs.1 BauGB ). Auf die Vorschriften des 44 Abs.3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung dieses Flächennutzungsplanes über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Bad Saarow, den gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 18

19 5.4. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 16. Änderung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 20 Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 16. Änderung des Bebauungsplanes (BP) Nr. 20 Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee und der Begründung der Gemeinde W e n d i s c h R i e t z gem. 3 Abs. 2 BauGB Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am mit Beschluss - Nr /13 gebilligte Entwurf der 16. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 Wohn- und Erholungspark Scharmützelsee für das Grundstück in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 2, Flurstück 1221, Ulmenstraße, und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom bis zum im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während der Dienstzeit zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo/ Die/ Mi von 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Do 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Fr 8.00 Uhr Uhr Das Änderungsverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß 13 a BauGB durchgeführt. Da die Gemeindevertretung entschieden hat, das beschleunigte Verfahren anzuwenden, wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 u. 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht abgesehen. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Saarow, den gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 19

20 5.5. Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 3. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 (BP) Ferienwohnung mit öffentlichem Restaurant und der Begründung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 2 BauGB öffentliche Auslage Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am mit Beschluss - Nr / 13 gebilligte Entwurf der 3. einfachen Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 Ferienwohnanlage mit öffentlichem Restaurant für die Flächen der Grundstücke in der Gemarkung Wendisch Rietz, Flur 6, Flurstücke und der Entwurf der Begründung dazu liegen in der Zeit vom bis zum im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstraße 4, im Bauamt, Zimmer 008, während folgender Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus: MO / Di / Mi von 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Do 8.00 Uhr Uhr und Uhr Uhr Fr 8.00 Uhr Uhr Das Änderungsverfahren wird gemäß 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht verändert werden. Da die Gemeindevertretung entschieden hat, das beschleunigte Verfahren anzuwenden, wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB und von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 einschl. Umweltbericht abgesehen. Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und, bei Aufstellung eines Bebauungsplanes, dass ein Antrag nach 47 der Ver - waltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Bad Saarow, den gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 20

21 5.6. Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit des Entwrufs zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und der landschaftsplanerischen Bewertung der Gemeinde Wendisch Rietz gem. 3 Abs. 1 BauGB öffentliche Auslage Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Wendisch Rietz in der Sitzung am mit Beschluss - Nr /13 gebilligte und überarbeitete Entwurf 5.Änderung des Flächennutzungsplanes mit den integrierten flächennutzungsrelevanten Darstellungen des Landschaftsplanes für das Gebiet der Gemarkung Wendisch Rietz und der Entwurf des Erläuterungsberichtes dazu liegen in der Zeit vom bis zum im Amt Scharmützelsee in Bad Saarow, Forsthausstrasse 4, im Bauamt, Zimmer 008, während folgender Zeiten zu jedermann Einsicht öffentlich aus: Mo / Di / Mi von Uhr Uhr und Uhr Uhr Do Uhr Uhr und Uhr Uhr Fr Uhr Uhr Während dieser Auslegungszeit können von jedermann Bedenken und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass im Planverfahren wesentliche umweltbezogene Schutzgüter nach 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB behandelt werden. Darin wird auf die wesentlichen Belange gem. 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, wie aktuelle Flächennutzung, Naturraum u. Relief, Geologie, Wasser, Boden, Luftqualität, Arten u. Biotope, Tierwelt, Landschaftsbild, Bewertung der Eingriffe und daraus folgenden Schlussfolgerungen, eingegangen. Bad Saarow, den gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 21

22 6. Bekanntmachungen der Gemeinde Reichenwalde 6.1. Haushaltssatzung der Gemeinde Reichenwalde für das Haushaltsjahr 2013 Haushaltssatzung der Gemeinde Reichenwalde für das Haushaltsjahr 2013 Auf Grund des 67 der Kommunalverfassung Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der 1 ordentliche Erträge auf ordentliche Aufwendungen auf außerordentliche Erträge auf außerordentliche Aufwendungen auf EUR EUR EUR EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf Auszahlungen auf EUR EUR festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus der Finanztätigkeit Auszahlungen aus der Finanztätigkeit Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven Auszahlungen an Liquiditätsreserven EUR EUR EUR EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf festgesetzt. 0 EUR 22

23 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Investitionsauszahlungen und Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wird auf festgesetzt. 4 0 EUR Die Steuersätze für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 250 v.h. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v.h. 2. Gewerbesteuer 300 v.h Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investition und der Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf festgesetzt. festgesetzt. 6 ( Haushaltssicherungskonzept ) entfällt 7 Kassenkredit Das Kassenkreditlimit 2013 wird auf festgesetzt Bad Saarow, gez. i.v. Freyer - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 23

24 6.2. Bekanntmachung des Wahlleiters des Amtes Scharmützelsee und der amtsangehörigen Gemeinden Feststellung des Wahlleiters des Amtes Scharmützelsee über den Verlust der Rechtsstellung eines Vertreters / eines Mitglieds des Ortsbeirates Kolpin und Berufung einer Ersatzperson gemäß 59,60 und 61 in Verbindung mit 82a BbgKWahlG (Brandenburger Kommunalwahlgesetz) Gemäß 59 (3) BbgKWahlG (Brandenburger Kommunalwahlgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. Bbg I, S.10) - in der jeweils gültigen Fassung - stelle ich aufgrund 59 (1) Ziffer 1. BbgKWahlG fest, dass ihren Sitz Frau Katja Schiller Hauptstraße Reichenwalde im Ortsbeirat Kolpin verloren hat. Gemäß 60 (7) BbgKWahlG in Verbindung mit 60(3) und 51(1) BbgKWahlG stelle ich auf der Grundlage des Ergebnisses der Kommunalwahlen vom zugleich fest, dass der Sitz auf Frau Karla Lehmann Hauptstraße Reichenwalde als Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD übergegangen ist. Frau Karla Lehmann hat die Wahl nicht angenommen. Eine weitere Ersatzperson des Wahlvorschlagsträgers ist nicht vorhanden. Deshalb stelle ich gemäß 60 (3) in Verbindung mit 49 (5) BbgKWahlG fest, dass der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt bleibt. Bad Saarow, den gez. Freyer Wahlleiter 24

25 6.3. Bekanntmachung der Beschlüsse, die von der Gemeindevertretung Reichenwalde am gefasst wurden Beschluss-Nr. Inhalt des Beschlusses Öffentlicher Teil /13 Beschluss über die gegenseitige Deckungsfähigkeit von überplanmäßigen Ausgaben der Baumaßnahmen im Bodenordnungsverfahren Reichenwalde /13 Beschluss zur Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch die Gemeinde Reichenwalde aus dem Durchführungs- und Erschließungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 006 ETS Technologiezentrum Reichenwalde, OT Reichenwalde Nicht öffentlicher Teil /13 Beschluss zum Verkauf des Grundstücks in der Gemarkung Dahmsdorf, Flur 1, Flurstück 281 mit einer Größe von 264 m² Bad Saarow, gez. - Siegel - Krappmann Amtsdirektor 25

26 B Bekanntmachung anderer Stellen 1. Bekanntmachung des Landkreises Oder-Spree, Umweltamt untere Naturschutzbehörde, Breitscheidstraße 7, Beeskow 1.1. Öffentliches Auslegungsverfahren zur geplanten Verordnung über die Naturdenkmäler im Landkreis Oder-Spree Öffentliches Auslegungsverfahren zur geplanten Verordnung über die Naturdenkmäler im Landkreis Oder-Spree Bekanntmachung des Landrates als untere Naturschutzbehörde vom 13. Dezember 2013 Der Kreistag des Landkreis Oder-Spree beabsichtigt gemäß 20 Abs. 2 Nr. 6, 22 Abs. 1 und Abs. 2 und 28 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Nr. 51, 2009, S. 2542), geändert durch Art. 4 Abs. 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) und 8 Abs. 1 und Abs. 3 und 9 und 12 des Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) vom (GVBl. I/13, Nr. 03) i.v.m. 4 Abs. 2 und 4 der Verordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung NatSchZustV) vom 27. Mai 2013 (GVBl. II, Nr. 43, S. 1-4,) und 28 Abs. 2 Nr. 9 und 131 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Mai 2013 (GVBl.I/13, Nr. 18) eine Verordnung über Naturdenkmäler im Landkreis Oder-Spree zu erlassen. Der Entwurf der Rechtsverordnung wird im Zeitraum vom 06. Januar 2014 bis einschließlich 07. Februar 2014 in der Amtsverwaltung des Amtes Scharmützelsee Forsthausstraße Bad Saarow zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können nach 9 Abs. 2 Satz 2 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes von jedem Betroffenen Bedenken und Anregungen zum Entwurf der Verordnung schriftlich oder zur Niederschrift bei den o.g. Auslegungstellen vorgebracht werden. 26

27 Die vorgebrachten Bedenken und Anregungen müssen den Namen, den Vornamen und die genaue Anschrift der Person enthalten. Bedenken und Anregungen, die sich auf Grundstücke beziehen, sollen Gemarkung, Flur und Flurstück der betroffenen Fläche enthalten. Vom Zeitpunkt dieser Bekanntmachung an sind nach 9 Abs. 2 Satz 3 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes in Verbindung mit 22 Abs. 3 Satz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes bis zum In-Kraft-Treten der Verordnung, jedoch längstens drei Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Jahr, alle Handlungen verboten, die geeignet sind, den Schutzgegenstand nachteilig zu verändern (Veränderungssperre). 27

28 2. Bekanntmachungen des Standortältesten, Kurmark-Kaserne, Beeskower Chaussee 15 a, Storkow 2.1. Bundeswehr warnt vor Gefahren 28

29 29

30 2.2. Schießwarnung 30

31 3. Bekanntmachung des Vermessungsbüros Weidner, Dr. Wilhelm-Külz-Straße 40, Fürstenwalde 3.1. Bekanntgabe des Ergebnisses der Grenzermittlung und der Abmarkung von Grenzen durch Offenlegung, Flur 13, Flurstück 204, Gemarkung Bad Saarow- Pieskow 31

32 32

33 33

34 34

35 4. Information des Ministerium des Innern, Henning-von-Tesckow- Straße 9-13, Potsdam 4.1. Kommunalwahlen Veränderte Termine und Fristen 2. Wahlbekanntmachung der Wahlleiterin oder des Wahlleiters 3. Frühester Zeitpunkt für die Kandidatenaufstellungen 35

36 36

37 37

38 38

39 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen C Nichtamtliche Bekanntmachungen 1. Informationen des Amtes Scharmützelsee 1.1. Information über Neubau Aufzug Oberschule Bad Saarow Das Amt Scharmützelsee hat in diesem Jahr Mittel für einen Aufzug an der Schule in Bad Saarow bereit gestellt. Die Ausführung ist jetzt abgeschlossen, so dass die Barrierefreiheit im Gebäude gegeben ist. Außenansicht Innenansicht 39

40 Teil 2 Nichtamtliche Bekanntmachungen 1.2. Weihnachtsgrüße Es treibt der Wind im Winterwalde die Flockenherde wie ein Hirt, und manche Tanne ahnt, wie balde sie fromm und lichterheilig wird, und lauscht hinaus, den weißen Wegen streckt sie die Zweige hin - bereit, und wehrt dem Wind und wächst entgegen der einen Nacht der Heiligkeit. Rainer Maria Rilke Liebe Bürgerinnen und Bürger, das Jahr neigt sich dem Ende zu und gibt uns Anlass, einmal innezuhalten, um Vergangenes und Zukünftiges, Erinnerung und Erwartung, Vorhandenes und Neues zu bedenken, aber auch Gemeinsames zu planen. Für die kommenden Feiertage wünsche ich Ihnen wohlverdiente Erholung und eine stille, aber auch fröhliche Zeit mit Ihren Lieben. Möge das neue Jahr Ihnen alle Wünsche erfüllen und Sie mit viel Zufriedenheit beschenken. Weihnachtliche Grüße sendet Ihnen Carsten Krappmann Amtsdirektor Amt Scharmützelsee 40

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