Workshop F/L: Patientenrechte auf der sicheren Seite mit QEP

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1 7. QEP-Aktuell Workshop F/L: Patientenrechte auf der sicheren Seite mit QEP Moderation: Ulrike Schmitt, KBV und Dr. Birgit Kannenberg-Otremba, onkologische Praxis Oldenburg (nur WS L) QEP KBV Seite 1

2 Agenda Begrüßung und Vorstellung der Moderatoren Erwartungsabfrage der Teilnehmer Die wichtigste Aspekten aus dem Patientenrechtegesetz Wo findet man dazu Was in QEP Praktische Umsetzung - Arbeitsblatt QEP KBV Seite 2

3 Patientenrechtegesetz: Die wichtigsten Aspekte für Praxen 1. Behandlungsvertrag 2. Informationspflicht 3. Einwilligung 4. Aufklärungspflicht 5. Dokumentation 6. Einsichtnahme Patientenakte 7. Beweislastumkehr QEP KBV Seite 3

4 Patientenrechte in QEP: Umsetzung in Ihrer Praxis Was wird gefordert? QEP Musterdokumente, Tipps, Umsetzungsvorschläge To-do 1. Behandlungsvertrag (2) 2. Informationspflicht (1) 3. Einwilligung (1) 4. Aufklärungspflicht (1) Notieren Sie hier die vorgestellten Dokumente, Hinweise auf QEP- Qualitätsziel-Katalog und Manual sowie weitere Quellen/Links 5. Dokumentation (1) (2) 6. Einsichtnahme Patientenakte (1) 7. Beweislastumkehr 1.2; 1.3 Kapitel ; 4.3 QEP KBV Seite 4 Notieren Sie hier, was Sie in Ihrer Praxis noch verändern/verbessern wollen und mündlich oder schriftlich regeln müssen

5 Patientenrechtegesetz: 1. Behandlungsvertrag QEP (2) neuer Vertragstyp: Behandlungsvertrag nach 630a BGB Vertragspartner: Patient und Behandelnder (derjenige, der die medizinische Behandlung zusagt, unter Umständen nicht Ausführender der Leistung) nicht nur Ärzte, sondern auch Angehörige anderer Heilberufe, deren Ausbildung durch Bundesgesetz geregelt ist QEP KBV Seite 5

6 QEP (2) - kein Kernziel Aufklärung und Einwilligung der Patienten QEP KBV Seite 6

7 Muster Behandlungsvertrag QEP KBV Seite 7

8 Patientenrechtegesetz: 2. Informationspflicht QEP (1) Zur bisherigen Aufklärungspflicht treten ergänzend umfassende Informationspflichten hinzu: medizinische Informationspflicht = Verpflichtung des Behandelnden, den Patient zu Beginn der Behandlung in verständlicher Weise und soweit erforderlich in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentliche Umstände zu erläutern (Diagnose, Therapie, Prognose etc.) QEP KBV Seite 8

9 QEP (1) Erkrankungsspezifische Information, Beratung und Schulung QEP KBV Seite 9

10 Qualitätsgeprüfte Patienteninformationen QEP KBV Seite 10

11 Patientenrechtegesetz: 3. Einwilligung QEP (1) Einwilligung ist Voraussetzung für die Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit Einwilligung setzt vorausgegangene Aufklärung voraus unterlassene Einwilligung führt zur Rechtswidrigkeit des Eingriffs und damit im Schadenfalle zur Haftung Einsichtsfähigkeit relative Einsichtsunfähigkeit absolute Einwilligungsunfähigkeit QEP KBV Seite 11

12 Patientenrechtegesetz: 4. Aufklärungspflichten QEP (1) umfassende Aufklärungspflichten hinsichtlich des Eingriffs und -risikos, z. B. in Bezug auf Art, Umfang, Durchführung, Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose und die Therapie Zweck: Entscheidungsgrundlage des Patienten für die Einwilligung ggf. Behandlungsalternativen mündlich (auch durch Dritten) QEP KBV Seite 12

13 Aufklärungspflichten (2) rechtzeitig vor Eingriff je nach Intensität und Risiko Verständlichkeit und Empfängerorientierung je nach Empfängerhorizont ggf. Dolmetscher/Gebärdendolmetscher Aushändigung der Einwilligungsunterlagen QEP KBV Seite 13

14 QEP (1) Aufklärung und Einwilligung QEP KBV Seite 14

15 Musterdokumente QEP-Manual QEP KBV Seite 15

16 Patientenrechtegesetz: 5. Dokumentation QEP (1) und (2) Zweck: Umfang: Ermöglichung der Weiterbehandlung Vermeidung von Doppeluntersuchungen Beweissicherung sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen in Papierform oder elektronisch, Änderungen müssen erkennbar sein 10 Jahre Aufbewahrungsfrist vorbehaltlich anderweitiger berufsrechtlicher Vorschriften QEP KBV Seite 16

17 QEP (1) Führen der Patientenakte QEP KBV Seite 17

18 QEP (2) kein Kernziel Führen der Patientenakte QEP KBV Seite 18

19 QEP-Manual Umsetzungsvorschlag QEP KBV Seite 19

20 Patientenrechtegesetz: 6. Einsichtnahme Patientenakte QEP (1) Patient hat unverzügliches Recht auf Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte grundsätzlich in der Praxis, Ausnahme aus wichtigem Grund Abschriften gegen Kostenersatz Ausnahmen: erhebliche therapeutische oder sonstige Gründe stehen entgegen Dritte betreffende Informationen sind Gegenstand der Patientenakte QEP KBV Seite 20

21 Einsichtnahme Patientenakte (2) Neu: subjektive Wahrnehmungen und persönliche Eindrücke sind vom Recht auf Einsichtnahme erfasst im Todesfall: Einsichtsrecht durch Erben, es sei denn der Wille des Verstorbenen steht dem entgegen QEP KBV Seite 21

22 QEP (1) - kein Kernziel Einsichtnahme in die Patientenakte QEP KBV Seite 22

23 Patientenrechtegesetz: 7. Beweislastumkehr Juristischer Grundsatz: Die Beweislast trifft grundsätzlich denjenigen, der sich auf für ihn günstige Voraussetzungen beruft Ausnahmen im Arzthaftungsprozess: voll beherrschbares Risiko QEP: Organisationsmängel Hygiene Einsatz medizinisch-technischer Geräte grober Behandlungsfehler Kapitel 4 Führung und Organisation; Bereich 4.3 Arbeitsschutz und Hygiene; Kriterium Geräteanwendung, Instandhaltung und Wartung; Bereiche 1.2 Untersuchung und Diagnostik, 1.3 Therapie und Versorgung QEP KBV Seite 23

24 Backup Patientenrechte im sozialrechtlichem Kontext Kostenerstattung bei verspätet bewilligter Leistung (Verpflichtung der Krankenkassen) Unterstützung der Krankenkassen bei Behandlungsfehlern Widerrufsrecht bei Selektivverträgen QEP KBV Seite 24

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