Mythen und Irrtümer rund um eine Krebserkrankung

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1 Mythen und Irrtümer rund um eine Krebserkrankung Aus Sicht des Sozialdienstes Annabelle Picard, Dipl. Sozialarbeiterin, Nationales Centrum für Tumorerkrankungen, Heidelberg

2 Mythen Teil 1: Die Rehabilitation Ich habe Anspruch auf 3 Rehabilitationsmaßnahmen. Nach einer Tumorbehandlungen und bei Funktionseinschränkungen wird vom Kostenträger (i.d.r. Rentenversicherung) eine Rehabilitationsmaßnahme genehmigt. Bei gravierenden und belegbaren Funktionseinschränkungen kann innerhalb von 12 Monaten eine zweite Maßnahme gewährt werden.

3 Mythen Teil 2: Die Schwerbehinderung Wenn ich einen Schwerbehindertenausweis habe, kann ich auf den Behindertenparkplätzen parken. Die reservierten Parkplätze dürfen nur von Rollstuhlfahrern und entsprechend in der Mobilität eingeschränkten Personen benutzt werden. Das muß Mithilfe des blauen Parkausweise und des Merkzeichen ag im Ausweis belegt werden.

4 Mythen Teil 3: Die Rente Als Schwerbehinderter kann ich automatisch in Frührente gehen Mit einer Erwerbsminderungsrente darf ich nicht mehr arbeiten Die Rente reicht zum Leben Für einen vorzeitigen Renteneintritt müssen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Bezieher einer Erwerbsminderungsrente dürfen erwerbstätig sein, das Einkommen wird entsprechend angerechnet. Die Erwerbsminderungsrenten sind oft sehr niedrig und reichen als alleinige Einnahmequelle meist nicht zum Leben aus.

5 Mythen Teil 4: Der Arbeitsplatz Ich bin unkündbar, solange ich krankgeschrieben bin Ich bin unkündbar, wenn ich einen Schwerbehindertenausweis habe Mir muss ein geeigneter Arbeitsplatz zugewiesen werden, der Arbeitgeber kümmert sich dann darum Auch im Krankheitsfall ist eine Kündigung möglich Auch mit Schwerbehindertenstatus kann man eine Kündigung erhalten Zum Erhalt des Arbeitsplatzes ist viel Eigeninitiative nötig. Hilfe gibt es z. B. beim Integrationsfachdienst

6 Mythen Teil 5: Die Unterstützung im Krankheitsfall Wenn ich krank bin, bezahlt mir die Krankenkasse eine Haushaltshilfe. Haushaltshilfe ist eine Leistung für Eltern mit Kindern unter 12 Jahren. Sie wird vor allem bei stationärer Behandlung gewährt, teilweise vorübergehend auch bei ambulanter Behandlung. In besonderen Fällen, z. B. nach Krankenhausbehandlung oder bei schwerer Krankheit kann eine Haushaltshilfe bis zu 4 Wochen gewährt werden, auch bei Kinderlosen.

7 Mythen Teil 6: Die Pflegestufe Wenn ich dauerhaft meinen Haushalt nicht mehr führen kann, bekomme ich eine Pflegestufe. Die Leistungen der Pflegekasse decken alle notwendigen Kosten ab. Eine Pflegestufe erhalten nur Menschen, die auch einen täglichen Bedarf an Hilfe bei der Grundpflege haben. Das wird in der Regel bei einem Hausbesuch geprüft. Der Zustand muß auf Dauer bestehen. Bei schwerer Krankheit kann evtl. Grundpflege auch ohne Pflegestufe gewährt werden, bis zu 4 Wochen lang. Die Leistungen der Pflegekasse sind nur eine Teilkasko- Versicherung, der Versicherte muß selber zu seiner Versorgung beitragen.

8 Mythen Teil 7: Fahrtkosten und Zuzahlung Bei einer Tumorerkrankung bezahlt mir die Krankenkasse zu allen Terminen eine Taxifahrt. Als Tumorpatient muß ich keine Zuzahlung leisten. Fahrtkosten werden nur für Serienbehandlungen (Chemotherapie und Bestrahlung) übernommen und nur bis zur nächsten Behandlungsmöglichkeit. Alle Menschen müssen Zuzahlungen leisten! Die jeweilige Belastungsgrenze ermittelt die Krankenkasse auf Antrag.

9 Orientierung in dem komplizierten System.. bietet auch Ihr Kliniksozialdienst und örtliche Krebsberatungsstellen an: Sie erhalten kostenfreie Beratung, bekommen Unterstützung und Adressen sowie Ansprechpartner vermittelt und erhalten Hilfe bei Antragstellung. z. B. beim Sozialdienst des NCT Sehr gute und unabhängige Informationen bietet der Krebsinformationsdienst (KID) des DKFZ in Heidelberg.

10 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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