Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport vom
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1 Ausbildungsbeschreibung von Fachkraft im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Die Ausbildung zur Fachkraft - für Geld-, Wert- und Sicherheitstransport ist eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) im Anschluss an einen anerkannten Ausbildungsberuf. Für die Vorbereitung auf die Prüfung ist kein bestimmter Ausbildungsgang vorgeschrieben. Ausbildungsinhalte Die schulische Ausbildung zur Fachkraft - für Geld-, Wert- und Sicherheitstransport umfasst beispielsweise folgende Fächer und Themen: Individuum und Umwelt Kommunikation, Gesprächsführung in Konfliktsituationen Angst, Gefühl und Gefühlsleugnung Selbst- und Fremdbild Rechtskunde Straßenverkehrsordnung Rechtliche Stellung der Fachkraft für Geld-, Wert- und Sicherheitstransport Strafrecht Waffenrecht Strafprozessrecht Zivilrecht Verwaltungsrecht Beurteilung von Situationen nach Rechtmäßigkeit Erforderlichkeit Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit Kriminologie Täterverhalten Bewerten von Überfällen Personen-Täter-Beschreibung Reale Erscheinungsformen des Verbrechens Sicherheitstransport
2 Organisation des Transports Vorbereitung und Durchführung Zusammenarbeit mit der Polizei Observation und Prävention Aufgaben der Besatzung eines Panzerfahrzeuges Verhalten in kritischen Situationen Beurteilen der Lage Funkbetriebssprache Technische Hilfsmittel Arbeitsumgebung in der Ausbildung Derzeit werden Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung nur auf Anfrage und bei genügender Teilnehmeranzahl durchgeführt. Im Allgemeinen gilt: Werden die Vorbereitungskurse auf die Kammerprüfung in Teilzeit bzw. als Fernunterrichtslehrgang absolviert, so arbeiten die angehenden Fachkräfte für Geld-, Wert- und Sicherheitstransporte während ihrer Vorbereitung gegebenenfalls weiter in ihrer normalen Arbeitsumgebung und verbringen mehrere Abende in der Woche und vielleicht auch die Samstage in der Schule. Bei Vollzeitunterricht besucht man für mehrere Monate wieder ausschließlich die Schule. Absolviert man die Fortbildung als Fernunterricht, so lernt man in seiner Freizeit zu Hause und besucht die Schule im Rahmen von Blockseminaren (so genannter ergänzender Nahunterricht). Ausbildungsstätten Einrichtungen der Industrie- und Handelskammern Verbände, Vereinigungen Private Schulen/Bildungsinstitute Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Derzeit werden Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung nur auf Anfrage und bei genügender Teilnehmeranzahl durchgeführt. Im Allgemeinen gilt: Die Arbeitszeit umfasst zum einen die Unterrichtszeit in der Fortbildungsstätte. Der Unterricht wird entweder in Vollzeitkursen mit regelmäßigem Unterricht an allen Wochentagen, in Teilzeit jeweils an mehreren Abenden in der Woche, zum Teil auch samstags abgehalten. Zum anderen kommen Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung (auch abends und an Wochenenden) hinzu. Bei Fernunterrichtslehrgängen fällt fast die gesamte Arbeitszeit für die Prüfungsvorbereitung zu Hause an. Finanzielle Aspekte Ausbildungsvergütung Die Ausbildung zur Fachkraft im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport ist eine berufliche Fortbildung in Form von Lehrgängen, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Ausbildungskosten Für die Kursteilnehmer/innen können folgende Kosten entstehen: Lehrgangsgebühren Anmeldegebühren, Prüfungsgebühren Lernmittelkosten Nebenkosten, zum Beispiel für Wohnung und Verpflegung oder Fahrtkosten Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei den Bildungsstätten erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Förderungsmöglichkeiten Für die schulische Fortbildung besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Informationen hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit.
3 Ausbildungsdauer Die Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung dauern in Vollzeit erfahrungsgemäß 1 Jahr, Teilzeitlehrgänge entsprechend länger. Derzeit werden Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung nur auf Anfrage und bei genügender Teilnehmeranzahl durchgeführt. Ausbildungsform Für die Ausbildung zur Fachkraft - für Geld-, Wert- und Sicherheitstransport ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) kein bestimmter Ausbildungsgang zwingend vorgeschrieben. Generell bieten unterschiedliche Bildungseinrichtungen Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung an. Diese Lehrgänge, die in Vollzeit- oder Teilzeitform und auch als Fernunterrichtslehrgänge angeboten werden können, sind jedoch nicht Prüfungsvoraussetzung. Die Vorbereitung auf die Prüfung kann also auch durch individuelles Selbststudium erfolgen. Derzeit werden Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung nur auf Anfrage und bei genügender Teilnehmeranzahl durchgeführt. Weitere Auskünfte erteilen die zuständigen Industrie- und Handelskammern in BERUFENET Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) Die Prüfung wird auf Grundlage der besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fachkraft im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport durchgeführt. Erforderliche Nachweise Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist, dass die vorgeschriebene berufliche Vorbildung und Praxis nachgewiesen werden kann. Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Erforderliche Prüfungen Die Prüfung besteht aus den Prüfungsfächern Individuum und Umwelt, Rechtskunde, Kriminologie und Sicherheitstransport. In den vier Teilen werden schriftliche und mündliche Prüfungen durchgeführt. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel jeweils 2 Stunden, die mündliche Prüfung 30 Minuten. In den Prüfungsfächern ist eine Aufsichtsarbeit anzufertigen. Folgende Themen können geprüft werden: Individuum und Umwelt Kommunikation Gesprächsführung in Konfliktsituationen Angst Gefühl und Gefühlsleugnung Rechtskunde Straßenverkehrsordnung rechtliche Stellung der Fachkraft für Geld-, Wert- und Sicherheitstransport Strafrecht Strafprozessrecht Zivilrecht Verwaltungsrecht Beurteilung von Situationen nach Rechtmäßigkeit Erforderlichkeit Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit Waffenrecht Kriminologie reale Erscheinungsformen des Verbrechens Täterverhalten Bewerten von Überfällen Personen-Täter-Beschreibung Sicherheitstransport Organisation des Transports Vorbereitung und Durchführung Aufgaben der Besatzung eines Panzerfahrzeuges Zusammenarbeit mit der Polizei Verhalten in kritischen Situationen Beurteilen der Lage Observation und Prävention Funkbetriebssprache technische Hilfsmittel
4 Prüfungswiederholung Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Fachkraft - für Geld-, Wert- und Sicherheitstransport. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Rechtlich ist für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Regel erwarten Bildungsträger, die Vorbereitungslehrgänge anbieten, mindestens den Hauptschulabschluss. Voraussetzung für die Fortbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung. Die Bewerber und Bewerberinnen können aus allen Berufszweigen kommen, vorausgesetzt sie verfügen über eine mindestens zweijährige Berufspraxis im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport. Schulische Vorbildung - rechtlich Rechtlich ist keine bestimmte schulische Vorbildung vorgeschrieben. Rechtlich ist für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die meisten Bildungsträger von Fortbildungsmaßnahmen erwarten jedoch mindestens den Hauptschulabschluss. Berufliche Vorbildung - rechtlich Für die Zulassung zur Prüfung wird vorausgesetzt: eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine Berufspraxis im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport von mindestens 1 Jahr oder eine sechsjährige Berufspraxis, von der mindestens 2 Jahre im Werkschutzdienst abgeleistet sein müssen. Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Berufliche Vorbildung - praktiziert Es werden Bewerber und Bewerberinnen aus allen Berufszweigen aufgenommen. Mindestalter Das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für das Wach- und Sicherheitsgewerbe beträgt 18 Jahre. 5 der Verordnung über das Bewachungsgewerbe Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Auswahlverfahren Es wird kein Auswahlverfahren durchgeführt. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Sonstige Zugangsvoraussetzungen: Polizeiliches Führungszeugnis Bereitschaft zum Nacht- und Schichtdienst Führerschein Klasse 3 Erwerb bzw. Besitz eines Waffenscheines
5 Perspektiven nach der Ausbildung Fachkräfte im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport sind bei Wach- und Sicherheitsunternehmen beziehungsweise Sicherheits- und Werttransportunternehmen tätig. Mit entsprechender Berufserfahrung und geeigneter Weiterbildung können sie sich auch selbstständig machen und z.b. ein Wach- und Sicherheitsunternehmen gründen oder übernehmen, gegebenenfalls auch in Teilhaberschaft. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung ist ihre berufliche Bildung jedoch noch nicht beendet. Fachkräfte im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport sollten stets über ein aktuelles Fachwissen verfügen und Neuerungen kennen. Sie müssen sich beispielsweise über neue technische Möglichkeiten beim Sicherheitstransport, moderne Kommunikationsmittel oder über Änderungen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen auf dem Laufenden halten. Die Notwendigkeit des Lernens wird sich also durch das ganze Berufsleben ziehen. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die im Berufsalltag erforderlich sind, lassen sich nur durch gezielte Weiterbildung erwerben. Seien es Seminare zu Themen wie Unfallverhütung, Sicherheitstechnik oder KFZ-Technik, seien es Kurse zu rechtlichen Regelungen oder Arbeitssicherheit: Eine passende Weiterbildung sichert die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Liegen die entsprechenden Bildungsvoraussetzungen vor, kommt auch ein Studium in Frage, beispielsweise im Bereich Sicherheitstechnik. In einigen Bundesländern können besonders qualifizierte Berufstätige mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung auch ohne Hochschulzugangsberechtigung studieren. Die jeweiligen Zugangsvoraussetzungen werden landesrechtlich geregelt. Gesetze/Regelungen Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Fachkraft im Geld-, Wert- und Sicherheitstransport" vom (Industrie- und Handelskammer Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern) Fundstelle: 1999 (IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern) Internet Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung "Fachkraft im Geld,- Wert- und Sicherheitstransport" vom (Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau) Fundstelle: 1993 (IHK Halle-Dessau) Besondere Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung Fachkraft im Geld,- Wert- und Sicherheitstransport vom (Industrie- und Handelskammer Rostock) Fundstelle: 1992 (IHK Rostock) Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom (BGBl. I S. 931), geändert durch Artikel 232 der VO vom (BGBl. I S. 2407) Fundstelle: 2005 (BGBl. I S. 931), 2006 (BGBl. I S. 2407) Internet
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