Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M.

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1 Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht

2 Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 2

3 Erläutern Sie die Grundbegriffe der Einkommensermittlung? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 3

4 Grundbegriffe der Einkunftsermittlung Gewinneinkünfte Überschusseinkünfte Betriebseinnahmen analog 8 EStG Betriebsausgaben gem. 4 Abs. 4 EStG Einnahmen i.s.d. 8 EStG Werbungskosten gem. 9, 9a, 20 Abs.9 EStG Gewinn/Verlust Überschuss/Verlust Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 4

5 Wie werden Einnahmen gegliedert? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 5

6 Einnahmen nicht steuerbar steuerbar steuerfrei nach 3, 3b EStG Steuerpflichtig bei den Gewinneinkunftsarten Steuerpflichtig bei den Überschusseinkunftsarten Betriebseinnahmen Einnahmen Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 6

7 Wie werden Ausgaben gegliedert? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 7

8 Ausgaben abzugsfähig nicht abzugsfähig voll bzw. beschränkt abzugsfähig bei den Gewinneinkunftsarten voll bzw. beschränkt abzugsfähig bei den Überschusseinkunftsarten grundsätzlich: Aufwendungen für die Lebensführung 12 EStG soweit in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen 3c EStG Betriebsausgaben Werbungskosten Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 8

9 Was sind nicht abzugsfähige Betriebsausgaben? Nennen Sie Beispiele und die gesetzlichen Grundlagen. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 9

10 Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gem. 4 Abs. 5 EStG Geschenke über 35 an nicht AN, 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG Aufwendungen für Gästehäuser, 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG unangemessene Aufwendungen, 4 Abs. 5 Nr. 7 EStG Geldbußen, 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG Hinterziehungszinsen, 4 Abs. 5 Nr. 8a EStG Bestechungs- und Schmiergelder, 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG Förderung staatspolitischer Zwecke, 4 Abs. 6 EStG Gewerbesteuer seit , 4 Abs. 5b EStG Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 10

11 Was sind beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben? Nennen Sie Beispiele und die gesetzlichen Grundlagen. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 11

12 Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben: Bewirtungskosten, 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG Mehraufwendung für Verpflegung, 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG häusliches Arbeitszimmer, 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 12

13 Was sind Werbungskosten? Erläutern Sie in diesem Zusammenhang die Werbungskostenpauschbeträge. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 13

14 Werbungskosten sind Aufwendungen zur 9 Abs. 1 EStG Erwerbung Sicherung Erhaltung Werbungskostenpauschbeträge Art der Einnahmen Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit Aktive Tätigkeit Versorgungbezüge (Pensionen) Einnahmen aus Kapitalvermögen Einzelveranlagung Zusammenveranlagung Einnahmen i. S. d. 22 Nr. 1 und Nr. 1 a EStG Pauschbetrag 1.000,- 102,- 801, ,- 102,- Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 14

15 Was sind Aufwendungen für die Lebensführung? Nennen Sie Beispiele und die gesetzlichen Grundlagen. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 15

16 Lebensführungsaufwendungen Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastungen Kosten der privaten Lebensführung 12 EStG unbeschränkt abzugsfähig eingeschränkt abzugsfähig Nicht abzugsfähig Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 16

17 Welche Gewinnermittlungsmethoden sind Ihnen bekannt? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 17

18 Methoden der Gewinnermittlung 1) Betriebsvermögensvergleich nach 4 Abs. 1 EStG = Land- und Forstwirte und selbständig Tätige, die nicht buchführungspflichtig sind 2) Betriebsvermögensvergleich nach 5 Abs. 1 EStG = Gewerbetreibende, die entweder verpflichtet sich Bücher zu führen oder dies freiwillig tun 3) Einnahmen-Überschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG = Steuerpflichtige, die nicht buchführungspflichtig sind und auch nicht freiwillig Bücher führen 4) Durchschnittssätzen nach 13a Abs. 3 bis 6 EStG = Land- und Forstwirte, welche die Voraussetzungen des 13a Abs. 1 EStG erfüllen. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 18

19 Unterscheiden Sie Gewinn- und Überschusseinkünfte. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 19

20 Gewinneinkünfte Überschusseinkünfte Land- und Forstwirtschaft Gewerbebetrieb selbständige Arbeit nichtselbständige Arbeit Kapitalvermögen Vermietung und Verpachtung sonstige Einkünfte Reinvermögenszugangstheorie Gewinn (Betriebsvermögensvergleich) 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG Quellentheorie Überschuss-Einnahmen über Werbungskosten 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 20

21 Nach welchen Gewinnermittlungsmethoden wird bei Gewerbetreibenden, L+F und Freiberuflern unterschieden? Nennen Sie die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 21

22 Welche Gewinnermittlungsmethode? Gewerbetreibende L + F Freiberufler Buchführungspflicht nach: 1) HGB 140 AO 2) Grenzen 141 AO oder 3) freiwillig Bücher geführt Buchführungspflicht nach: 1) Grenzen 141 AO 2) Freiwillig Bücher geführt keine Buchführungspflicht aber: freiwillig Bücher geführt 5 Abs. 1 EStG 4 Abs. 1 EStG Wenn nach o.g. Grundsätzen keine Buchführungspflicht besteht: Gewinnermittlung nach 4 Abs. 3 EStG Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 22

23 Wie ermittelt man den Gewinn/ Verlust nach 4 Abs.1 EStG? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 23

24 Schema zur Gewinnermittlung nach 4 Abs. 1 EStG Betriebsvermögen am Ende des Geschäftsjahres./. Betriebsvermögen am Anfang des Geschäftsjahres = Unterschiedsbetrag + Privatentnahmen./. Privateinlagen = Gewinn / Verlust Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 24

25 Wie ermittelt man den Gewinn/ Verlust nach 5 EStG? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 25

26 Schema zur Gewinnermittlung nach 5 EStG Betriebsvermögen am Ende des Geschäftsjahres./. Betriebsvermögen am Anfang des Geschäftsjahres = Unterschiedsbetrag + Privatentnahmen./. Privateinlagen = Gewinn / Verlust nach Handelsrecht + als Aufwand erfasste, steuerlich aber nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (z.b. 4 Abs. 5 und 5b EStG)./. steuerfreie Betriebseinnahmen = Gewinn / Verlust im Sinne des EStG Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 26

27 Welche Steuerpflichtigen können ihren Gewinn nach der Einnahmen- Überschuss-Rechnung ermitteln? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 27

28 Der Steuerpflichtige ist weder gesetzlich verpflichtet führen noch tut er dies freiwillig Bücher zu Kleingewerbetreibende und Handwerker, die nicht im Handelsregister eingetragen sind Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nicht nach Durchschnittssätzen 13a EStG ermitteln selbständig Tätige; Freiberufler Einzelkaufleute, die die Voraussetzungen des 241a HGB erfüllen. Gewinn = Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 28

29 Was zählt im Rahmen der Einnahmen- Überschuss-Rechnung zu den Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 29

30 Betriebseinnahmen Sie sind innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Betriebsausgaben Sie sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die kurze Zeit nach Ende des Jahres zufließen, in das sie wirtschaftlich gehören, gelten als in diesem Jahr bezogen Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurze Zeit nach Ende des Jahres geleistet werden, in das sie wirtschaftlich gehören, gelten als in diesem Jahr geleistet Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 30

31 Wie werden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung definiert? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 31

32 Betriebseinnahmen (BE) Alle Güter in Geld oder Geldeswert, die dem Steuerpflichtigen aus betrieblichen Gründen zufließen Betriebsausgaben (BA) Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst worden sind Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 32

33 Welche Besonderheiten sind bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu beachten? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 33

34 Besonderheiten der Einnahmen- Überschuss-Rechnung WG des abnutzbaren Anlagevermögens ( z.b. Gebäude, Maschinen, BGA) = Berücksichtigung als BA mit ihren Abschreibungen WG des nichtabnutzbaren Anlagevermögens (z.b. Grundstücke, Finanzanlage) = Berücksichtigung als BA erst beim Zufluss des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme Bestimmte WG des Umlaufvermögens (z.b. Wertpapiere, Anteile an KapG, GruBo und Gebäude des Umlaufvermögens) = Berücksichtigung als BA erst zum Zeitpunkt ihrer Veräußerung oder Entnahme) Darlehensaufnahme und Darlehenstilgung = keine BE und keine BA Durchlaufende Posten = keine BE und keine BA Umsatzsteuer: BE ; Vorsteuer: BA Nutzungsentnahmen und Sachentnahmen: BE zum Entnahmezeitpunkt GWG/Sammelposten = können auch hier Anwendung finden 6 Abs.2 EStG; 6 Abs. 2 a EStG Ausnahme: Im Zeitpunkt der Lieferung BA netto(wirtschaftliches Eigentum) Verkauf von WG des abnutzbaren AV: Bruttoeinnahme zum Zuflusszeitpunkt als BE und der Restbuchwert des WG zum Zeitpunkt des Anlagenabgangs als Betriebsausgabe erfasst. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 34

35 Welche Unterschiede bestehen zwischen der EÜR und dem BVV? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 35

36 Unterschiede zwischen Gewinnermittlung durch: Einnahmen-Überschussrechnung Es gilt für BE und BA das Zuflussbzw. Abflussprinzip des 11 EStG = Zuordnung der BE/BA nach ihrer zeitlichen Zugehörigkeit. Geldflussrechnung Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben Zuordnung von Erträgen / Aufwand nach ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit = periodengerechte Gewinnermittlung Vermögensrechnung Ertrag/Aufwand Im Ergebnis sind die Gewinne egal welche Gewinnermittlungsart angewandt wurde gleich hoch, Grundsatz der Totalidentität. Es können sich jedoch durch die unterschiedliche Gewinnermittlung in den einzelnen Jahren Unterschiede ergeben. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 36

37 Welche Steuerpflichtigen können ein abweichendes Wirtschaftsjahr wählen? Wie erfolgt in diesem Fall eine Gewinnzurechnung? Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 37

38 4a Abs.1 EStG: Bei Land- und Forstwirten und bei Gewerbetreibenden ist der Gewinn nach dem Wj zu ermitteln Land- und Forstwirte 4a Abs. 1 Nr. 1 EStG Gewerbetreibende, die im Handelsregister eingetragen sind 4a Abs. 1 Nr. 2 EStG andere Gewerbetreibende 4a Abs. 1 Nr. 3 EStG z.b. 01 Juli bis 30 Juni (siehe 8c EStDV) Zeitraum, für den sie regelmäßig Abschlüsse machen Zurechnung auf den VZ = Kalenderjahr Kalenderjahr Aufteilung nach dem zeitlichen Anteil (z.b. 50 % : 50 %) 4a Abs. 2 Nr.1 EStG Gewinn gilt als in dem Jahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet. 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 38

39 Grenzen Sie das Betriebsvermögen vom Privatvermögen für bewegliche Wirtschaftsgüter ab. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 39

40 Betriebsvermögen Notwendiges Betriebsvermögen Gewillkürtes Betriebsvermögen Privatvermögen Notwendiges Privatvermögen Betriebliche Nutzung > 50 % Betriebliche Nutzung 10 % 50 % Betriebliche Nutzung < 10 % WG, die ihrer Art nach bestimmt und geeignet sind, ausschließlich bzw. überwiegend und unmittelbar dem Betrieb zu dienen WG, die in einem bestimmten Zusammenhang mit dem Betrieb stehen, ihn zu fördern geeignet sind und die vom Steuerpflichtigen in der Bilanz eindeutig als BV ausgewiesen werden WG, die ihrer Art nach unauflöslich zum privaten Bereich des Steuerpflichtigen gehören Sie müssen in die Bilanz aufgenommen werden. Sie können in die Bilanz aufgenommen werden. Sie dürfen nicht in die Bilanz aufgenommen werden. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 40

41 Grenzen Sie das Betriebsvermögen vom Privatvermögen für Grundstücke und Gebäude ab. Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 41

42 Nutzung des Grundstücks oder Grundstückteils Ausschließliche und unmittelbare Nutzung für eigenbetriebliche Zwecke An Dritte zur gewerblichen Nutzung oder zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke oder Grundstücksteile Eigenen Wohnzwecken dienenden oder unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassene Grundstücksteile Zuordnung des Grundstücks oder Grundstückteils Notwendiges Betriebsvermögen Ausnahmen (R 4.2 Abs. 8 EStR) Kein notwendiges Betriebsvermögen bei Grundstückteilen von untergeordneter Bedeutung, d.h. Werte 1/5 des Wertes des ganzen Grundstückes und (können als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden) Gewillkürtes Betriebsvermögen Voraussetzung: Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und Einnahmen- Überschussrechnung objektiver Zusammenhang mit dem Betrieb eindeutiger Ausweis in Buchführung und Bilanz bzw. in Anlageverzeichnis bei EÜR Notwendiges Privatvermögen Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt 2 42

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